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Document 52004TA1230(04)
Report on the annual accounts of the European Environment Agency for the 2003 financial year together with the Agency's replies
Bericht über den Jahresabschluss 2003 der Europäischen Umweltagentur zusammen mit den Antworten der Agentur
Bericht über den Jahresabschluss 2003 der Europäischen Umweltagentur zusammen mit den Antworten der Agentur
ABl. C 324 vom 30.12.2004, p. 23–29
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
30.12.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 324/23 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2003 der Europäischen Umweltagentur zusammen mit den Antworten der Agentur
(2004/C 324/04)
INHALT
1 |
EINLEITUNG |
2-5 |
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES HOFES |
6-8 |
BEMERKUNGEN |
Tabellen 1-4
Antworten der Agentur
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Umweltagentur (nachstehend Agentur) wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates vom 7. Mai 1990 (1) geschaffen. Hauptaufgabe der Agentur ist die Einführung eines Umweltbeobachtungsnetzes, das der Kommission, den Mitgliedstaaten und der allgemeinen Öffentlichkeit zuverlässige Informationen über den Zustand der Umwelt liefert. Diese Informationen sollen insbesondere der Union und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, Umweltschutzmaßnahmen zu treffen, und die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu bewerten. Tabelle 1 enthält eine anhand der Angaben der Agentur zusammengefasste Darstellung ihrer Zuständigkeiten und Tätigkeiten. |
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES HOFES
2. |
Dieser Bestätigungsvermerk wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) vorgelegt. |
3. |
Der Hof hat den Jahresabschluss der Europäischen Umweltagentur für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr geprüft. Gemäß den Vorschriften nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates wurde der Haushaltsplan unter der Verantwortung des Direktors ausgeführt, der gemäß den in Artikel 14 der Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates vorgesehenen internen Finanzvorschriften auch für die Erstellung und Vorlage des Jahresabschlusses (3) zuständig ist. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung der Rechnung verpflichtet. |
4. |
Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof prüfte die Buchungsunterlagen und wandte die in diesem Zusammenhang für notwendig erachteten Prüfungsverfahren an. |
5. |
Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. Die folgenden Bemerkungen stellen den Bestätigungsvermerk des Hofes in diesem Bericht nicht infrage. |
BEMERKUNGEN
6. |
Die Ausführung der Mittel des Haushaltsjahres 2003 und der aus dem Vorjahr übertragenen Mittel ist in Tabelle 2 (4) dargestellt. Die Tabellen 3 und 4 enthalten eine Zusammenfassung der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der Vermögensübersicht der Agentur zum Haushaltsjahr 2003. |
7. |
Bei der Feststellung von Forderungen stellt die Agentur nicht systematisch Einziehungsanordnungen aus und verstößt damit gegen ihre Finanzregelung (5). Während des Haushaltsjahres wurden Forderungen in Höhe von insgesamt 2 539 000 Euro festgestellt, wovon 1 472 000 Euro bereits eingezogen worden waren. |
8. |
Während des Haushaltsjahres 2003 wurde keine Abstimmung zwischen den Auszügen der sieben Bankkonten der Agentur vorgenommen und auch kein Saldo der Konten in der Rechnungsführung ermittelt. Monatliche Abstimmungen sollten dem mit der Verwaltung beauftragten Bediensteten übermittelt werden. |
Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 29. und 30. September 2004 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Juan Manuel FABRA VALLÉS
Präsident
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) In Anwendung von Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates wurde die Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben der Agentur für das Haushaltsjahr 2003 am 6. August 2004 erstellt und anschließend dem Rechnungshof zugeleitet, bei dem dieser Jahresabschluss am 22. September 2004 einging. Die Tabellen im Anhang zu diesem Bericht geben diesen Jahresabschluss in gekürzter Form wieder.
(4) Die Werte in sämtlichen Tabellen dieses Berichts wurden auf der Grundlage der vorliegenden Ausgangsdaten möglichst genau berechnet. Aus Darstellungszwecken wurden die Zahlen abgerundet, was bei den Summen mitunter zu kleinen Differenzen führt. Ein Gedankenstrich bedeutet, dass entweder kein Wert angegeben wurde oder dieser gleich Null ist; 0,0 deutet auf einen Wert hin, der unter dem für die Aufrundung maßgeblichen Schwellenwert liegt.
(5) Artikel 53, Absatz 2.
Tabelle 1
Europäische Umweltagentur (Kopenhagen)
Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags |
Zuständigkeiten der Agentur Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates vom 7. Mai 1990 |
Verwaltungs- und Entscheidungsstruktur (governance) |
Der Agentur zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2002) |
Lieferungen und Leistungen im Jahr 2003 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Umweltpolitik Die Umweltpolitik der Gemeinschaft zielt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen der Gemeinschaft auf ein hohes Schutzniveau ab. Sie beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip (…). Bei der Erarbeitung ihrer Umweltpolitik (…) berücksichtigt die Gemeinschaft die verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Daten (…). (Artikel 174 des Vertrags) |
Ziele Einführung eines europäischen Umweltbeobachtungsnetzes und Bereitstellung zuverlässiger Informationen für die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten, anhand deren sie:
|
Aufgaben
|
|
Endgültiger Haushaltsplan 27,5 Millionen Euro (25,1 Millionen Euro) davon Zuschuss der Gemeinschaft: 77 % (76 %) Personalbestand am 31. Dezember 2003 111 (106) im Stellenplan vorgesehene Planstellen davon besetzt: 95 (85) +16 (26) sonstige Dienstposten (Verträge für Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, Aushilfskräfte) Personalbestand insgesamt: 111 (111) davon: operative Tätigkeiten: 69 (69) administrative Tätigkeiten: 41 (41) sonstige Tätigkeiten: 1 (1) |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle:Angaben der Agentur. |
Tabelle 2
Europäische Umweltagentur — Ausführung des Haushaltsplans 2003
(Millionen Euro) |
||||||||||||||||||
Einnahmen |
Ausgaben |
|||||||||||||||||
Herkunft der Einnahmen |
Im endg. festgestellten Haushaltsplan des Haushaltsjahres ausgewiesene Einnahmen |
Eingezogene Einnahmen |
Zuweisung der Ausgaben |
Mittel des endgültig festgestellten Haushaltsplans |
Aus dem Vorjahr übertragene Mittel |
Verfügbare Mittel (Haushaltsplan 2003 und Haushaltsjahr 2002) |
||||||||||||
ausgewiesen |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
ausgewiesen |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
verfügbar |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
||||
Zuschüsse der Gemeinschaft |
21,4 |
21,4 |
Titel I Personal |
11,5 |
11,5 |
11,1 |
0,3 |
0,1 |
1,4 |
1,4 |
0,8 |
0,3 |
0,3 |
13,0 |
13,0 |
11,9 |
0,7 |
0,4 |
Sonstige Zuschüsse |
6,1 |
8,4 |
Titel II Verwaltung |
2,9 |
2,8 |
2,4 |
0,4 |
0,0 |
0,3 |
0,2 |
0,2 |
0,0 |
0,1 |
3,1 |
3,1 |
2,6 |
0,4 |
0,1 |
Sonstige Einnahmen |
0,0 |
0,1 |
Titel III Operative Tätigkeiten |
13,1 |
13,0 |
6,0 |
7,0 |
0,1 |
5,9 |
5,6 |
4,9 |
0,8 |
0,3 |
19,0 |
18,6 |
10,9 |
7,8 |
0,4 |
Insgesamt |
27,5 |
29,9 |
Insgesamt |
27,5 |
27,4 |
19,6 |
7,7 |
0,2 |
7,6 |
7,3 |
5,8 |
1,1 |
0,6 |
35,1 |
34,6 |
25,4 |
8,9 |
0,9 |
NB:Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben. Quelle:Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Angaben zusammenfassend dargestellt. |
Tabelle 3
Europäische Umweltagentur — Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2003 und 2002
(1000 Euro) |
||
|
2003 |
2002 |
Einnahmen |
||
Zuschüsse der Gemeinschaft |
21 380 |
18 749 |
Sonstige Zuschüsse |
8 423 |
1 136 |
Sonstige Einnahmen |
89 |
198 |
Einnahmen insgesamt (a) |
29 891 |
20 083 |
Ausgaben |
||
Personal — Titel I des Haushaltsplans |
||
Zahlungen |
11 123 |
9 714 |
Übertragene Mittel |
315 |
1 018 |
Verwaltung — Titel II des Haushaltsplans |
||
Zahlungen |
2 447 |
2 054 |
Übertragene Mittel |
395 |
247 |
Operative Tätigkeiten — Titel III des Haushaltsplans |
||
Zahlungen |
5 997 |
6 493 |
Übertragene Mittel |
7 008 |
5 611 |
Ausgaben insgesamt (b) |
27 284 |
25 136 |
Ergebnis des Haushaltsjahres (a – b) |
2 607 |
–5 053 |
Aus dem Vorjahr übertragener Saldo |
–7 427 |
–3 275 |
Übertragene annullierte Mittel |
617 |
889 |
Wiederverwendung der im Vorjahr nicht verwendeten Mittel |
36 |
8 |
Wechselkursdifferenzen |
–4 |
4 |
Rechnungsabgrenzung |
–18 |
0 |
Saldo des Haushaltsjahres |
–4 190 |
–7 427 |
NB:Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben. Quelle:Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Angaben zusammenfassend dargestellt. |
Tabelle 4
Europäische Umweltagentur — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2003 und 31. Dezember 2002
(1000 Euro) |
|||||
Aktiva |
2003 |
2002 |
Passiva |
2003 |
2002 |
Anlagewerte |
|
|
Dauerkapital |
|
|
EDV-Material |
1 366 |
1 847 |
Eigenkapital |
1 265 |
1 295 |
Anlagen und Mobiliar |
2 302 |
2 254 |
Saldo des Haushaltsjahres |
–4 190 |
–7 427 |
Finanzanlagen |
425 |
405 |
Zwischensumme |
–2 925 |
–6 133 |
Abschreibungen |
–2 860 |
–3 237 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten |
|
|
Zwischensumme |
1 232 |
1 269 |
Kommission |
3 124 |
5 263 |
Bestand |
|
|
Sonstige Beitragszahler |
1 066 |
2 270 |
Büromaterial |
33 |
26 |
Automatische Mittelübertragungen |
8 852 |
7 591 |
Zwischensumme |
33 |
26 |
Verschiedene Gläubiger |
0 |
769 |
Kurzfristige Forderungen |
|
|
Gehaltsabzüge |
417 |
111 |
Zuschüsse der Gemeinschaft |
3 124 |
5 263 |
Zwischensumme |
13 460 |
16 003 |
Sonstige Zuschüsse |
1 066 |
2 270 |
Rechnungsabgrenzung |
|
|
Einziehungsanordnungen |
65 |
226 |
Wiederzuverwendende Einnahmen |
212 |
175 |
Verschiedene Schuldner |
127 |
153 |
Einziehungsanordnungen |
65 |
226 |
Zu erstattende MwSt. |
232 |
266 |
Zwischensumme |
277 |
400 |
Zwischensumme |
4 614 |
8 178 |
|
|
|
Kassenkonten |
|
|
|
|
|
Banken |
4 892 |
740 |
|
|
|
Zahlstelle |
40 |
40 |
|
|
|
Zwischensumme |
4 932 |
780 |
|
|
|
Rechnungsabgrenzung |
|
|
|
|
|
Rechnungsabgrenzung |
0 |
18 |
|
|
|
Zwischensumme |
0 |
18 |
|
|
|
Insgesamt |
10 811 |
10 271 |
Insgesamt |
10 811 |
10 271 |
NB:Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben. Quelle:Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Angaben zusammenfassend dargestellt. |
ANTWORTEN DER AGENTUR
7. und 8. |
Die Europäische Umweltagentur anerkennt die Notwendigkeit einer Verbesserung der Verwaltung der Einziehungsanordnungen sowie einer regelmäßigen Abstimmung der Konten. Um nach den erfolgten Ressourcenkürzungen Abhilfe zu schaffen und die Kapazitäten zu stärken, wurde beschlossen, gemäß Personalplan 2004 einen Rechnungsführer (Besoldungsgruppe A) einzustellen. Kurzfristig wurde eine EUA-Taskforce für Rechnungsführung eingerichtet, um ordnungsgemäße und korrekte Operationen im Verlauf des gesamten Jahres sicher zu stellen, um eine periodengerechte Buchführung einzuführen sowie um den Jahresabschluss nach den erforderlichen Normen und Anforderungen vorzubereiten. |