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Document 52004TA1230(02)

    Bericht über den Jahresabschluss 2003 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit zusammen mit den Antworten der Agentur

    ABl. C 324 vom 30.12.2004, p. 9–15 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    30.12.2004   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 324/9


    BERICHT

    über den Jahresabschluss 2003 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit zusammen mit den Antworten der Agentur

    (2004/C 324/02)

    INHALT

    1

    EINLEITUNG

    2-5

    BESTÄTIGUNGSVERMERK DES HOFES

    6-10

    BEMERKUNGEN

    Tabellen 1-4

    Antworten der Agentur

    EINLEITUNG

    1.

    Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (nachstehend Agentur) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des Rates vom 15. Juli 2002 (1) errichtet. Die Agentur hat erst im Haushaltsjahr 2003 mit der Durchführung ihrer operativen Tätigkeiten begonnen. Hauptaufgaben der Agentur sind die Aufrechterhaltung eines hohen Niveaus der zivilen Flugsicherheit, die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der zivilen Flugsicherheit, die Erarbeitung von Zulassungsspezifikationen sowie die Ausstellung von Zeugnissen für die Luftfahrterzeugnisse. Tabelle 1 enthält eine anhand der Angaben der Agentur zusammengefasste Darstellung ihrer Zuständigkeiten und Tätigkeiten.

    BESTÄTIGUNGSVERMERK DES HOFES

    2.

    Dieser Bestätigungsvermerk wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (2) des Rates vorgelegt.

    3.

    Der Hof hat den Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr geprüft. Gemäß den Vorschriften nach Artikel 49 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des Rates vom 15. Juli 2002 wurde der Haushaltsplan unter der Verantwortung des Exekutivdirektors ausgeführt, der nach Maßgabe der in Artikel 52 dieser Verordnung vorgesehenen internen Finanzvorschriften auch für die Erstellung und Vorlage des Jahresabschlusses (3) zuständig ist. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften zur Prüfung der Rechnung verpflichtet.

    4.

    Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese wurden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof prüfte die Buchungsunterlagen und wandte die in diesem Zusammenhang für notwendig erachteten Prüfungsverfahren an.

    5.

    Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. Die folgenden Bemerkungen stellen den Bestätigungsvermerk des Hofes in diesem Bericht nicht infrage.

    BEMERKUNGEN

    6.

    Die Ausführung der Mittel des Haushaltsjahres 2003 ist aus Tabelle 2 zu ersehen. Die Tabellen 3 und 4 enthalten eine Zusammenfassung der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der Vermögensübersicht der Agentur.

    7.

    Der Exekutivdirektor hat als Anweisungsbefugter ebenfalls Zeichnungsbefugnis für Bankaufträge, was gegen die Bestimmungen von Artikel 37 der Finanzregelung der Agentur verstößt.

    8.

    Nach Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe e) der Finanzregelung der Agentur validiert der Rechnungsführer die vom Anweisungsbefugten definierten Systeme, die zur Produktion oder Begründung von Rechnungsführungsdaten verwendet werden sollen. Diese Validierung wurde im Laufe des Haushaltsjahres nicht vorgenommen.

    9.

    Bei der Prüfung der Einstellungsunterlagen wurden Mängel in der formalen Bearbeitung und der Dokumentation festgestellt. Da bis 2006 mit einer hohen Anzahl von Einstellungen (rund 300 Personen) zu rechnen ist, müssen geeignete Maßnahmen für eine bessere Kontrolle der Einhaltung der Verwaltungsvorschriften ergriffen werden.

    10.

    Die Prüfung des Kontrollumfeldes des IT-Systems zeigte, dass dieses im Hinblick auf die absehbare Zunahme der Tätigkeiten der Agentur erweitert werden müsste.

    Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 29. und 30. September 2004 in Luxemburg angenommen.

    Für den Rechnungshof

    Juan Manuel FABRA VALLÉS

    Präsident


    (1)  ABl. L 240 vom 7.9.2002, S. 1.

    (2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (3)  In Anwendung von Artikel 83 Absatz 3 der Finanzregelung der Agentur wurde die endgültige Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben der Agentur für das Haushaltsjahr 2003 am 31. März 2004 erstellt und anschließend dem Rechnungshof zugeleitet, bei dem dieser Jahresabschluss am 20. September 2004 einging. Die Tabellen im Anhang zu diesem Bericht geben diesen Jahresabschluss in gekürzter Form wieder.


    Tabelle 1

    Europäische Agentur für Flugsicherheit (vorläufiger Sitz: Brüssel, Verlegung nach Köln vorgesehen)

    Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

    Zuständigkeiten der Agentur

    (Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des Rates vom 15. Juli 2002)

    Verwaltungs- und Entscheidungsstruktur (governance)

    Der Agentur 2003 zur Verfügung gestellte Mittel

    Lieferungen und Dienstleistungen im Jahr 2003

    Gemeinsame Verkehrspolitik

    „Der Rat kann mit qualifizierter Mehrheit darüber entscheiden, ob, inwieweit und nach welchen Verfahren geeignete Vorschriften für die Seeschifffahrt und Luftfahrt zu erlassen sind.“

    (Artikel 80 des Vertrags)

    Ziele

    Aufrechterhaltung eines einheitlichen, hohen Sicherheitsniveaus in der zivilen Flugsicherheit in Europa

    Gewährleistung der ordnungsgemäßen Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der zivilen Flugsicherheit

    Erleichterung des freien Waren-, Personen- und Dienstleistungsverkehrs

    Steigerung der Kostenwirksamkeit bei den Regulierungs- und Zulassungsverfahren und Vermeidung von Doppelarbeit auf nationaler und europäischer Ebene

    Aufgaben

    Stellungnahmen an die Kommission

    Erarbeitung von Zulassungsspezifikationen und Anleitungen für die Anwendung der Gemeinschaftspolitik

    Zulassungsverfahren für luftfahrttechnische Erzeugnisse in Bezug auf die Lufttüchtigkeits- und Umweltschutzanforderungen

    Durchführung von Inspektionen in den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Einhaltung der von der Agentur festgelegten Vorschriften für die zivile Flugsicherheit

    Durchführung der notwendigen Untersuchungen in Unternehmen

    Im Namen der Mitgliedstaaten, Wahrnehmung von Funktionen und Aufgaben, die diesen durch internationale Übereinkünfte, insbesondere durch das Abkommen von Chicago, zugewiesen werden (am 7. Dezember 1944 unterzeichnetes Abkommen über internationale Zivilluftfahrt)

    1

    Verwaltungsrat

    Zusammensetzung

    ein Vertreter je Mitgliedstaat und ein Vertreter der Kommission

    Aufgaben

    Annahme des Arbeitsprogramms und Überwachung seiner Durchführung

    Festlegung von Leitlinien für die Übertragung von Zulassungsaufgaben auf die Mitgliedstaaten oder qualifizierte Stellen

    Einsetzung eines beratenden Gremiums der interessierten Kreise

    2

    Exekutivdirektor

    auf Vorschlag der Kommission vom Verwaltungsrat ernannt

    3

    Beschwerdekammer

    4

    Externe Kontrolle

    Rechnungshof

    5

    Entlastungsbehörde

    Parlament auf Empfehlung des Rates

    Endgültiger Haushaltsplan

    4,75 Millionen Euro davon 100 % Zuschuss der Gemeinschaft

    Personalbestand am 31. Dezember 2003:

    80 im Stellenplan vorgesehene Planstellen

    davon besetzt: 1

    +16 andere Dienstposten (Verträge für Hilfskräfte)

    Personalbestand insgesamt: 17

    davon:

    operative Tätigkeiten: 1

    administrative Tätigkeiten: 4

    sonstige Tätigkeiten: 12

    Anzahl der abgegebenen Stellungnahmen: 2

    Anzahl der Spezifikationen und Anleitungen: 19

    Zulassungsbeschlüsse:2 132 (davon 1 606 betreffend geringfügige Änderungen)

    Inspektionen: keine

    Untersuchungen: keine

    Quelle:Angaben der Agentur.


    Tabelle 2

    Europäische Agentur für Flugsicherheit — Ausführung des Haushaltsplans 2003

    (Millionen Euro)

    Einnahmen

    Ausgaben

    Herkunft der Einnahmen

    Im endgültig festgestellten Haushaltsplan des Haushaltsjahres ausgewiesene Einnahmen

    Eingezogene Einnahmen

    Zuweisung der Ausgaben

    Mittel des endgültig festgestellten Haushaltsplans

    ausgewiesen

    gebunden

    gezahlt

    übertragen

    annulliert

    Zuschüsse der Gemeinschaft

    4,7

    3,7

    Titel I

    Personal

    0,9

    0,7

    0,7

    0

    0,2

    Sonstige Zuschüsse

    Titel II

    Verwaltung

    0,8

    0,5

    0,1

    0,4

    0,3

    Sonstige Einnahmen

    Titel III

    Operative Tätigkeiten

    3,0

    2,7

    0,2

    2,5

    0,3

    Insgesamt

    4,7

    3,7

    Insgesamt

    4,7

    3,9

    1,0

    2,9

    0,8

    Quelle:Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.


    Tabelle 3

    Europäische Agentur für Flugsicherheit — Einnahmen- und Ausgabenrechnung für das Haushaltsjahr 2003

    (1000 Euro)

     

    2003

    Einnahmen

    Zuschüsse der Gemeinschaft

    3 725

    Einnahmen insgesamt (a)

    3 725

    Ausgaben

    Personal — Titel I des Haushaltsplans

    Zahlungen

    680

    Übertragene Mittel

    27

    Verwaltung — Titel II des Haushaltsplans

    Zahlungen

    153

    Übertragene Mittel

    396

    Operative Tätigkeiten — Titel III des Haushaltsplans

    Zahlungen

    197

    Übertragene Mittel

    2 486

    Ausgaben insgesamt (b)

    3 939

    Ergebnis des Haushaltsjahres (a – b)

    – 214

    Quelle:Angaben der Agentur.


    Tabelle 4

    Europäische Agentur für Flugsicherheit — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2003

    (1000 Euro)

    Aktiva

    2003

    Passiva

    2003

    Anlagewerte

     

    Dauerkapital

     

    Sachanlagen

    10

    Eigenkapital

    16

    EDV-Material

    11

    Saldo des Haushaltsjahres

    – 214

    Abschreibungen

    –5

    Zwischensumme

    – 198

    Zwischensumme

    16

    Kurzfristige Verbindlichkeiten

     

    Kurzfristige Forderungen

     

    Kommission

    8

    Sonstige Vorauszahlungen

    5

    Automatische Mittelübertragungen

    2 909

    Verschiedene Schuldner

    1

    Verschiedene Gläubiger

    18

    Zwischensumme

    6

    Gehaltsabzüge

    12

    Kassenkonten

     

    Zwischensumme

    2 947

    Bank und Kasse

    2 727

     

     

    Zwischensumme

    2 727

     

     

    Insgesamt

    2 749

    Insgesamt

    2 749

    Quelle:Angaben der Agentur.


    ANTWORTEN DER AGENTUR

    7.

    Bis Ende 2003 war der Exekutivdirektor der einzige bei der Agentur eingestellte Bedienstete auf Zeit. De facto hatte er zusammen mit dem Rechnungsführer die Zeichnungsbefugnis für Bankaufträge. Durch die Einstellung weiterer Bediensteter auf Zeit konnte diese Unvereinbarkeit im Verlauf des zweiten Halbjahres 2004 ausgeräumt werden.

    8.

    Die Finanzsysteme wurden durch den Rechnungsführer Anfang Februar 2004 validiert. Ein vom Anweisungsbefugten einzuführendes computergestütztes System zur Verwaltung der Sachanlagen wird derzeit beschafft und wird zu einem späteren Zeitpunkt validiert werden.

    9.

    Die vom Hof festgestellten Mängel erklären sich durch die Errichtungsphase der Agentur. Im Februar 2004 wurde eine Abteilung Humanressourcen mit einer speziellen Einheit für Einstellungen eingerichtet und man hat die entsprechenden Verfahren und Instrumente eingeführt. Ab Januar 2005 plant die Agentur die Einrichtung eines computergestützten Systems zur Verwaltung der Einstellungen.

    10.

    Die Unterbringung der Agentur in den Räumlichkeiten der Kommission hat großen Einfluss auf ihre IT-Umgebung gehabt. Der Umzug der Agentur in ihre neuen Räumlichkeiten in Köln im November 2004 wird eine wesentliche Verbesserung der IT-Umgebung ermöglichen sowie den Aufbau einer neuen IT-Architektur.


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