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Document 52004SC1621

    Empfehlung für eine Entscheidung des RATES zur Feststellung gemäß Artikel 104 Absatz 8, ob aufgrund der Empfehlungen des Rates nach Artikel 104 Absatz 7 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft von Ungarn wirksame Maßnahmen getroffen wurden

    /* SEK/2004/1621 endg. */

    52004SC1621

    Empfehlung für eine Entscheidung des Rates zur Feststellung gemäß Artikel 104 Absatz 8, ob aufgrund der Empfehlungen des Rates nach Artikel 104 Absatz 7 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft von Ungarn wirksame Maßnahmen getroffen wurden /* SEK/2004/1621 endg. */


    Brüssel, den 22.12.2004

    SEK(2004) 1621 endgültig

    Empfehlung für eine

    ENTSCHEIDUNG DES RATES

    zur Feststellung gemäß Artikel 104 Absatz 8, ob aufgrund der Empfehlungen des Rates nach Artikel 104 Absatz 7 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft von Ungarn wirksame Maßnahmen getroffen wurden

    (von der Kommission vorgelegt)

    BEGRÜNDUNG

    Das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit richtet sich nach Artikel 104 EG-Vertrag und der zum Stabilitäts- und Wachstumspakt gehörenden Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit. Verstärkt werden diese Vorschriften durch die politischen Verpflichtungen, die in der Entschließung des Europäischen Rates von Amsterdam über den Stabilitäts- und Wachstumspakt vom 17. Juni 1997 niedergelegt sind.

    Nachdem für das Jahr 2003 ein Defizit von 5,9 % des BIP[1] gemeldet worden war, leitete die Kommission am 12. Mai 2004 für Ungarn das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit ein. Auf Empfehlung der Kommission entschied der Rat am 5. Juli 2004 gemäß Artikel 104 Absatz 6, dass in Ungarn ein übermäßiges Defizit besteht, und richtete daher gemäß Artikel 104 Absatz 7 eine Empfehlung an die ungarischen Behörden mit dem Ziel, das übermäßige Defizit zu beenden[2]. In dieser Empfehlung forderte der Rat die ungarischen Behörden auf , „das bestehende übermäßige öffentliche Defizit so rasch wie möglich zu beenden“ und „in einem mittelfristigen Rahmen Maßnahmen zu treffen …gemäß … dem im Mai 2004 vorgelegten Konvergenzprogramm“ (mit folgenden jährlichen Zielen: 4,6 % des BIP 2004, 4,1 % des BIP 2005, 3,6 % 2006, 3,1 % 2007 und 2,7 % des BIP 2008). Der Rat setzte den ungarischen Behörden eine Frist bis zum 5. November 2004, um „praktische Schritte zur Umsetzung der zur Erreichung des Defizitziels im Jahr 2005 geplanten Maßnahmen zu unternehmen“. Ungarn wurde außerdem empfohlen, „die im Konvergenzprogramm vom Mai 2004 vorgesehenen Maßnahmen mit Nachdruck umzusetzen und insbesondere bereit zu sein, gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen einzuführen, um das gesamtstaatliche Defizitziel 2004 zu erreichen“ . Der Rat forderte die ungarischen Behörden außerdem auf, „jede Gelegenheit zur Beschleunigung der Finanzanpassung zu nutzen, die geplanten Reformen der öffentlichen Verwaltung sowie des Gesundheits- und Bildungssystems durchzuführen, um die vorgesehene Senkung der Ausgabenquote sicherzustellen und die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessern, “ sowie „dafür zu sorgen, dass geplante Steuersenkungen adäquat finanziert werden, und ihre Umsetzung von der Erreichung der Defizitziele abhängig zu machen“.

    Nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 muss sich der Rat bei der Entscheidung darüber, ob aufgrund seiner Empfehlungen nach Artikel 104 Absatz 7 wirksame Maßnahmen getroffen wurden, auf öffentlich bekannt gegebene Beschlüsse der Regierung des betreffenden Mitgliedstaats stützen.

    Wenngleich sich die in der Empfehlung gesetzte Frist bis zum 5. November auf den Haushalt 2005 bezieht, spielen die Ergebnisse beim Vollzug des Haushalts 2004 in diesem Zusammenhang doch eine wichtige Rolle. Das Konvergenzprogramm sah einen Konsolidierungspfad mit Schwerpunkt auf den ersten Programmjahren und der umfangreichsten Konsolidierung im Jahr 2004 vor (unter anderem, um die Glaubwürdigkeit der ungarischen Wirtschaftspolitik wiederherzustellen), so dass dem Ziel von 4,6 % des BIP für das Jahr 2004 besondere Bedeutung zukam[3]. Aus diesem Grund empfahl der Rat den ungarischen Behörden, bereit zu sein, zusätzlich zu den beiden ausgabensenkenden Maßnahmen vom Januar und März, die einen Gesamtumfang von 1,2 % des BIP erreichten, gegebenenfalls weitere Maßnahmen einzuführen, um das gesamtstaatliche Defizitziel von 4,6 % des BIP[4] im Jahr 2004 zu erreichen. Im Nachgang zur der Empfehlung des Rates beschlossen die ungarischen Behörden daher im Juli 2004, die Verwendung von Mittelüberträgen der Ministerien, die im Konvergenzprogramm als Risiko (mit einem möglichen Effekt von bis zu 0,5 % des BIP) aufgezeigt wurde, zu beschränken; auf diese Weise sollten die Ausgabenüberschreitungen eingedämmt werden. Im September beschlossen die Behörden ein Korrekturpaket, das den Haushaltssaldo unmittelbar um 0,2 % des BIP verbesserte.

    Trotz dieser Korrektur wurde das offizielle Ziel von 4,6 % des BIP im September 2004 auf 5,3 % des BIP heraufgesetzt. Die Verfehlung des Ziels von 4,6 % kann auf drei Faktoren zurückgeführt werden: die Aufwärtskorrektur des Defizits für 2003 in der Datenmeldung vom September (um 0,3 % des BIP), Ausgabenüberschreitungen und allzu optimistische Einnahmenvorausschätzungen (vor allem bei der MwSt). Nach der Herbstprognose der Kommission wird das Defizit 2004 mit 5,5 % des BIP (im Wesentlichen aufgrund weiterer Risiken sowohl auf der Einnahmen- als auch der Ausgabenseite) sogar noch höher ausfallen. Das Ziel wurde verfehlt (nach der Kommissionsprognose um 0,9 Prozentpunkt), obwohl das BIP-Wachstum über den Projektionen lag.

    Am 15. Oktober 2004 legte die ungarische Regierung dem ungarischen Parlament den Entwurf des Haushaltsgesetzes für 2005 vor. Danach soll das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2005 4,7 % des BIP betragen, wobei von einem realen BIP-Wachstum von 4 % im Jahr 2005 ausgegangen wird. Dies entspricht einer Verbesserung um 0,6 Prozentpunkt gegenüber dem korrigierten Ziel von 5,3 % für 2004. Diese Defizitrückführung soll vor allem durch Einsparungen aufgrund niedrigerer Schuldendienstzinsen (die Nettozinsausgaben sollen um 0,4 % des BIP sinken), aber auch durch eine gewisse Ausgabenzurückhaltung erreicht werden. Auf der Einnahmenseite rechnet der Haushalt 2005 mit einem Rückgang der Einnahmenquote um 1 Prozentpunkt des BIP von 44,5 % des BIP auf 43,5 % des BIP, der großteils auf Einmal- und Überlagerungseffekte aus 2004 zurückzuführen ist. Die ESt-Senkung im Haushalt 2005 soll durch andere steuerliche Maßnahmen weitgehend kompensiert werden, so dass die Änderungen am Steuersystem aufkommensneutral sein sollen. Für den Fall, dass das Ziel 2005 überschritten wird, enthält der Haushalt eine „Notfallreserve“ im Umfang von 0,5 % des BIP. Sie soll unvorhergesehene Anpassungen an Entwicklungen abdecken, auf die die Regierung keinen Einfluss nehmen kann. Zwar ist die Bildung dieser Reserve zu begrüßen, doch erscheint der vorgesehene Betrag angesichts der für den Haushaltsplan 2005 bestehenden Risiken, die in der Herbstprognose der Kommission aufgezeigt wurden, bescheiden. Insbesondere könnten 1. die Zinsausgaben höher ausfallen als erwartet, 2. die neuen Ausgabenkontrollvorschriften unzureichend oder unwirksam sein, wie die laufende Parlamentsdebatte über den Haushalt 2005 bereits vermuten lässt, 3. sich die Annahmen für bestimmte Einnahmen (vor allem MwSt) als allzu optimistisch erweisen. Vor diesem Hintergrund rechnet die Kommission mit einem Defizit von 5,2 % des BIP 2005, was einer Abweichung um insgesamt 0,5 Prozentpunkt vom Haushaltsplan und um 1,1 Prozentpunkt vom Zielwert (4,1 %) des Konvergenzprogramms entspräche, das erst im vergangenen Mai vorgelegt wurde.

    Im Konvergenzprogramm wurden umfassende Strukturreformen angekündigt (vor allem in den Bereichen öffentlichen Verwaltung, Gesundheit und Bildung), die die Maßnahmen zur mittelfristigen Ausgabeneindämmung unterstützen würden. Der Haushalt 2005 enthält einige strukturelle Maßnahmen, die jedoch nicht umfassend und weit reichend genug erscheinen, um die Ausgabenzurückhaltung zu gewährleisten, die der Haushalt 2005 und der im Konvergenzprogramm vorgezeichnete und vom Rat gebilligte mittelfristige Anpassungspfad im Allgemeinen gebieten. Dies gilt vor allem für das Gesundheitswesen, dessen umfassende Reform zurückgestellt wurde.

    Schlussfolgerungen: i) Wenngleich im Jahr 2004 eine gewisse Konsolidierung erreicht wird, können die aufgrund der Empfehlung des Rates von den ungarischen Behörden getroffenen Maßnahmen zur Erreichung des für 2004 gesteckten entscheidenden Defizitziels doch als unzureichend betrachtet werden, da das im Konvergenzprogramm enthaltene Ziel voraussichtlich deutlich überschritten wird. ii) Das neue offizielle Defizitziel für 2005 liegt 0,6 Prozentpunkt über dem in der Empfehlung und im Konvergenzprogramm angesetzten anfänglichen Defizitziel. Nach der Herbstprognose der Kommission ist mit einer weiteren Abweichung um 0,5 Prozentpunkt zu rechnen, wodurch sich die Gesamtabweichung von den Plänen auf 1,1 Prozentpunkt erhöhen und die Anpassung gegenüber dem Jahr 2004 (in dem sich nach der Kommissionsprognose ein Defizit von schätzungsweise 5,5 % des BIP ergibt) auf lediglich 0,3 Prozentpunkt verringern würde. iii) Die Abweichung vom geplanten Anpassungspfad, durch die das Defizit auch im kommenden Jahr noch bei über 5 % des BIP liegen dürfte, und die langsamen Fortschritte bei der Strukturreform gefährden die vollständige Korrektur des übermäßigen Defizits im Jahr 2008, falls die Regierung ihre selbst gesteckten makroökonomischen Ziele nicht verstärkt verfolgt. Diese Entwicklung kann auf unzureichende Maßnahmen von Seiten der ungarischen Behörden zurückgeführt werden.[5]

    Die Schuldenquote dürfte sowohl 2004 als auch 2005 etwas unter 60 % des BIP bleiben (die Kommission rechnet in ihrer Herbstprognose mit 59,7 % bzw. 59,5 % des BIP).

    Budgetäre Eckdaten 2003-2006 (% des BIP) |

    2003 | 2004 | 2005 | 2006 |

    Gesamtstaatliches Defizit |

    - Konvergenzprogramm | -5,9 | -4,6 | -4,1 | -3,6 |

    - korrigierte Ziele der Regierung | -5,3 | -4,7 |

    - Kommissionsprognosen | -6,2 | -5,5 | -5,2 | -4,7 |

    Gesamtstaatlicher Schuldenstand |

    - Konvergenzprogramm | 59,1 | 59,4 | 57,9 | 56,8 |

    - korrigierte Ziele der Regierung | 59,1 | 59,6 | 58,6 |

    - Kommissionsprognose | 58,9 | 59,7 | 59,5 | 58,9 |

    z.E. reales BIP-Wachstum (%) |

    - Konvergenzprogramm | 2,9 | 3,3-3,5 | 3,5-4 | Ca.4 |

    - Prognosen der Behörden | 3,0 | 3,8-3,9 | 4,0 | 4,0-4,5 |

    - Kommissionsprognosen | 3,0 | 3,9 | 3,7 | 3,8 |

    Quelle: Herbstprognose 2004 der Kommissionsdienststellen, Konvergenzprogramm vom Mai 2004, Haushalt 2005. |

    Wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine nach Artikel 104 Absatz 7 ausgesprochenen Empfehlungen innerhalb der gesetzten Frist, d.h. bis zum 5. November 2004, keine wirksamen Maßnahmen ausgelöst haben, so muss er dies nach Artikel 104 Absatz 8 EG-Vertrag und Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 unmittelbar nach Ablauf der gesetzten Frist feststellen. In Anbetracht dieser Feststellungen vertritt die Kommission die Auffassung, dass die vom Rat nach Artikel 104 Absatz 7 ausgesprochenen Empfehlungen innerhalb der gesetzten Frist keine wirksamen Maßnahmen ausgelöst haben, und empfiehlt, dass Rat entsprechend entscheidet.

    Stellt der Rat fest, dass seine nach Artikel 104 Absatz 7 ausgesprochene Empfehlung keine wirksamen Maßnahmen ausgelöst hat, so kann er diese Empfehlung nach Artikel 104 Absatz 8 veröffentlichen. Im Einklang mit der Entschließung des Europäischen Rates über den Stabilitäts- und Wachstumspakt hatte sich Ungarn allerdings schon im Juli 2004 mit der Veröffentlichung der Empfehlung einverstanden erklärt.[6]

    Was die weiteren Schritte des Verfahrens angeht, so kann der Rat auf Empfehlung der Kommission - wenn seine nach Artikel 104 Absatz 7 ausgesprochenen Empfehlungen seiner Auffassung nach keine wirksamen Maßnahmen ausgelöst haben – eine weitere Empfehlung nach Artikel 104 Absatz 7 an Ungarn richten, da Ungarn noch nicht zum Eurogebiet gehört (Ungarn ist ein Mitgliedstaat, für den eine Ausnahmeregelung gilt) und somit die letzten beiden Stufen des Defizitverfahrens nach Artikel 104 Absatz 9 und Artikel 104 Absatz 11 nicht anwendbar sind (siehe Artikel 122 Absatz 3 EG-Vertrag). Eine solche Empfehlung würde die Fortschreibung des ungarischen Konvergenzprogramms berücksichtigen.

    Empfehlung für eine

    ENTSCHEIDUNG DES RATES

    zur Feststellung gemäß Artikel 104 Absatz 8, ob aufgrund der Empfehlungen des Rates nach Artikel 104 Absatz 7 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft von Ungarn wirksame Maßnahmen getroffen wurden

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 104 Absatz 8,

    auf Empfehlung der Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    Nach Artikel 104 EG-Vertrag haben die Mitgliedstaaten übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden.

    Der Stabilitäts- und Wachstumspakt beruht auf dem Ziel einer gesunden öffentlichen Finanzlage als Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für Preisstabilität und ein kräftiges tragfähiges Wachstum, das der Schaffung von Arbeitsplätzen förderlich ist. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt umfasst die Verordnung (EG) Nr. 1467/97[7] über die Beschleunigung und Klärung der Umsetzung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit nach Artikel 104, um die umgehende Korrektur übermäßiger gesamtstaatlicher Defizite zu fördern.

    In der Amsterdamer Entschließung des Europäischen Rates über den Stabilitäts- und Wachstumspakt vom 17. Juni 1997[8] werden alle Parteien, namentlich die Mitgliedstaaten, der Rat und die Kommission, nachdrücklich ersucht, den Vertrag und den Stabilitäts- und Wachstumspakt strikt und fristgerecht umzusetzen.

    Mit der Entscheidung 2004/xxx/EG vom 5. Juli 2004[9] stellte der Rat gemäß Artikel 104 Absatz 6 fest, dass in Ungarn ein übermäßiges Defizit besteht.

    Gemäß Artikel 104 Absatz 7 EG-Vertrag und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 richtete der Rat am 5. Juli 2004 eine Empfehlung an die ungarischen Behörden mit dem Ziel, das übermäßige Defizit so rasch wie möglich zu beenden und in einem mittelfristigen Rahmen Maßnahmen zu treffen, um das Defizit bis 2008 auf glaubhafte und nachhaltige Weise unter 3 % des BIP zu senken, gemäß dem Defizitrückführungspfad, der in dem von den Behörden vorgelegten und in der Stellungnahme des Rates vom 5. Juli 2004 gebilligten Konvergenzprogramm vorgezeichnet wurde. In der Empfehlung wurde den ungarischen Behörden eine Frist bis zum 5. November 2004 gesetzt, um praktische Schritte zur Umsetzung der zur Erreichung des Defizitziels im Jahr 2005 geplanten Maßnahmen zu unternehmen. Der Rat empfahl Ungarn außerdem, die im Konvergenzprogramm vom Mai 2004 vorgesehenen Maßnahmen mit Nachdruck umzusetzen und insbesondere bereit zu sein, gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen einzuführen, um das gesamtstaatliche Defizitziel von 4,6 % des BIP im Jahr 2004 zu erreichen. Der Rat forderte die ungarischen Behörden zudem auf, jede Gelegenheit zur Beschleunigung der Finanzanpassung zu nutzen, die geplanten Reformen der öffentlichen Verwaltung sowie des Gesundheits- und Bildungssystems durchzuführen sowie dafür zu sorgen, dass geplante Steuersenkungen adäquat finanziert werden, und ihre Umsetzung von der Erreichung der Defizitziele abhängig zu machen.

    Nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 muss sich der Rat bei der Entscheidung darüber, ob aufgrund seiner Empfehlungen nach Artikel 104 Absatz 7 wirksame Maßnahmen getroffen wurden, auf öffentlich bekannt gegebene Beschlüsse der Regierung des betreffenden Mitgliedstaats stützen.

    Die Bewertung der öffentlich bekannt gegebenen Beschlüsse, die Ungarn seit der Empfehlung des Rates nach Artikel 104 Absatz 7 bis zum Ablauf der in dieser Empfehlung gesetzten Frist gefasst hat, führt zu folgenden Schlussfolgerungen:

    Wenngleich die ungarische Regierung im Anschluss an die Empfehlung des Rates eine Anzahl von zusätzlichen Maßnahmen beschlossen hat, waren die getroffenen Maßnahmen doch nicht wirksam, um das im Haushalt 2004 vorgesehene Defizitziel von 4,6 % des BIP zu erreichen, das voraussichtlich deutlich überschritten werden wird.

    Wenngleich im Haushalt 2005 eine Anzahl von Maßnahmen bekannt gegeben wurden, werden diese doch nicht ausreichen, um das Defizitziel von 4,1% des BIP zu erreichen, das voraussichtlich ebenfalls deutlich überschritten werden wird.

    Die von den ungarischen Behörden bislang getroffenen Maßnahmen werden eine Abweichung von dem geplanten Anpassungspfad nicht verhindern, die zusammen mit den langsamen Fortschritten bei den im Konvergenzprogramm vom Mai angekündigten Strukturreformen, insbesondere im Gesundheitsbereich, die vollständige Korrektur des übermäßigen Defizits im Jahr 2008 gefährden könnte, falls die Regierung ihre selbst gesteckten makroökonomischen Ziele nicht verstärkt verfolgt.

    Stellt der Rat fest, dass seine nach Artikel 104 Absatz 7 ausgesprochene Empfehlung keine wirksamen Maßnahmen ausgelöst hat, so kann er diese Empfehlung nach Artikel 104 Absatz 8 veröffentlichen. Im Einklang mit der Entschließung des Europäischen Rates über den Stabilitäts- und Wachstumspakt hatte sich Ungarn allerdings schon im Juli 2004 mit der Veröffentlichung der Empfehlung einverstanden erklärt.

    HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Ungarn hat aufgrund der Empfehlung des Rates vom 5. Juli 2004 innerhalb der in dieser Empfehlung gesetzten Frist keine wirksamen Maßnahmen getroffen.

    Artikel 2

    Diese Entscheidung ist an die Republik Ungarn gerichtet.

    Geschehen zu Brüssel am

    Im Namen des Rates

    [1] Grundlage war die Frühjahrsprognose 2004 der Kommission, die die Datenmeldungen Ungarns vom März 2004 berücksichtigte. In der Meldung vom September 2004 wurde das gesamtstaatliche Defizit für das Jahr 2003 von 5,9 % des BIP auf 6,2 % des BIP nach oben korrigiert.

    [2] Siehe http://register.consilium.eu.int/pdf/de/04/st11/st11218.de04.pdf.

    [3] Bei den Zielen wurden die Kosten berücksichtigt, die dem Gesamtstaat aus der 1998 beschlossenen Rentenreform erwachsen (und die sich voraussichtlich von 0,7 % im Jahr 2003 auf 1% des BIP im Jahr 2008 erhöhen werden).

    [4] Das Ziel war bereits gegenüber ursprünglich im Haushalt 2004 vorgesehenen 3,8 % des BIP korrigiert worden. Die erste Zielkorrektur für 2004 erfolgte im Januar 2004 aufgrund der erheblichen Fehlentwicklung in den letzten Monaten von 2003, die den Beweis lieferten, dass die Annahmen des Haushalts 2004 zu optimistisch waren.

    [5] Diese Bewertung ändert sich auch nicht, wenn das Defizit infolge eines jüngsten Beschlusses der ungarischen Regierung während der von EUROSTAT eingeräumten Übergangszeit ohne die Kosten der Rentenreform von 1998 berechnet wird, die in dem im Konvergenzprogramm der Regierung vom Mai 2004 vorgezeichneten und in der Empfehlung des Rates vom 5. Juli 2004 gebilligten Anpassungspfad berücksichtigt worden waren. Die für die Übergangszeit eingeräumte Klassifizierung wirkt sich zwar vorübergehend auf die Höhe des Defizits aus, doch ist die Veränderung, die sich daraus für die Anpassung von 2004 bis 2005 ergibt, zu vernachlässigen. Außerdem sollte der mehrjährige Anpassungspfad zur Erreichung eines Defizits von unter 3 % im Jahr 2008 unter Berücksichtigung dieser Kosten bewertet werden, da die ungarischen Behörden ab März 2007 ihre Defizitdaten nach der Standard-Klassifizierung melden müssen.

    [6] Ratsdokument 11218/04 vom 6. Juli 2004 mit dem Titel „Empfehlung des Rates an Ungarn mit dem Ziel, das übermäßige öffentliche Defizit zu beenden - Anwendung von Artikel 104 Absatz 7 des Vertrags“, verfügbar im öffentlichen Dokumentenregister des Rates.

    [7] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6.

    [8] ABl. C 236 vom 2.8.1997, S. 1.

    [9] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

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