EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52004SC0910

Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 9 zum Gesamthaushaltsplan FÜR 2004 - Gesamteinnahmen - Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen - Einzelplan III - Kommission

/* SEK/2004/0910 endg. */

52004SC0910

Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 9 zum Gesamthaushaltsplan FÜR 2004 - Gesamteinnahmen - Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen - Einzelplan III - Kommission /* SEK/2004/0910 endg. */


VORENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS Nr. 9 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN FÜR 2004 - GESAMTEINNAHMEN - EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN - Einzelplan III - Kommission

(Vorlage der Kommission)

Gestützt auf

- den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere Artikel 272,

- den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere Artikel 177,

- die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 [1] über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 37,

[1] ABl. L 248 vom 16.09.2002, S.1.

unterbereitet die Europäische Kommission aus den nachstehend dargelegten Gründen der Haushaltsbehörde hiermit den Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 9 zum Haushaltsplan für 2004.

***

GESAMTEINNAHMEN

EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN

Der Einnahmenplan sowie die nach Einzelplänen aufgeschlüsselten Übersichten über die Einnahmen und Ausgaben werden getrennt im Wege des SEIBUD-Systems übermittelt. Eine Sprachfassung wird diesem Dokument informationshalber als Haushaltsanhang beigefügt.

BEGRÜNDUNG

1. Einleitung

Gegenstand dieses Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 9 zum Haushaltsplan für 2004 ist

- die Einrichtung von zwei der Rubrik 7 der Finanziellen Vorausschau zugeordneten Haushaltslinien, bei denen zusätzliche Finanzierungsmittel für Maßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkischen Gemeinschaft Zyperns eingesetzt werden sollen.

Dieser Vorschlag ergeht im Anschluss an die Aufforderung des Rates, nunmehr das Mittelpaket von 259 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen, das in der Finanziellen Vorausschau ursprünglich zur Verwendung im Zeitraum 2004-2006 im Fall einer politischen Einigung vorgemerkt war. Diese Mittel waren nicht konkret im Haushalt veranschlagt worden, sondern sollten ausschließlich im Bedarfsfall, also bei einer effektiven politischen Regelung der Zypernfrage, nach Maßgabe der Tabelle 1b der geänderten Finanziellen Vorausschau durch Umschichtungen bei den Rubriken 1, 2 und 3 aufgebracht werden [2].

[2] Beschluss 2003/430/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2003 über die Änderung der Finanziellen Vorausschau.

Infolge des positiven Votums der türkischen Gemeinschaft Zyperns über den Einigungs vorschlag der Vereinten Nationen forderte der Rat, der Isolation des türkischen Teils der Insel ein Ende zu setzen und gezielt seine wirtschaftliche Entwicklung zu fördern, um so der Einigung Zyperns Vorschub zu leisten. Der Rat ersuchte die Kommission, ihm detaillierte diesbezügliche Vorschläge zu unterbreiten, wobei der Schwerpunkt auf die wirtschaftliche Integration der Insel sowie die Verbesserung der Beziehungen zwischen den beiden Volksgemeinschaften und zur EU gelegt werden sollte.

Da eine förmliche Einigung bislang noch aussteht, sind bei keiner der Rubriken der FV spezifisch einschlägige Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen. Diese dürften jedoch von der Art her weitgehend den Heranführungsmaßnahmen entsprechen, so dass eine Zuordnung des Finanzpakets zur Rubrik 7 am zweckmäßigsten erscheint.

Die Kommission schlägt daher vor, einen Teil des Spielraums bei Rubrik 7 zur Finanzierung der genannten Maßnahmen im Haushaltsjahr 2004 in Anspruch zu nehmen.

2. RUBRIK 7 - Heranführungsstrategie: Finanzielle Unterstützung der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkischen Gemein schaft Zyperns

2.1. Hintergrund

Auf seiner Tagung am 26. April 2004 in Luxemburg nahm der Rat die Ergebnisse der Volksabstimmungen in Zypern vom 24. April 2004 zur Kenntnis und äußerte sein Bedauern darüber, dass der Beitritt eines politisch vereinten Zypern zur Union damit unmöglich werde. Nach Auffassung des Rates hat die türkische Gemeinschaft Zyperns klar und deutlich ihren Wunsch nach einer Zukunft innerhalb der Europäischen Union zum Ausdruck gebracht. Er bekundete daher seine feste Entschlossenheit, der Isolation des türkischen Teils der Insel ein Ende zu setzen und gezielt seine wirtschaftliche Entwicklung zu fördern, um so der Einigung Zyperns Vorschub zu leisten.

Der Rat ersuchte die Kommission, ihm detaillierte diesbezügliche Vorschläge zu unterbreiten, wobei der Schwerpunkt auf die wirtschaftliche Integration der Insel sowie die Verbesserung der Beziehungen zwischen den beiden Volksgemeinschaften und zur EU gelegt werden sollte. Er empfahl, das Mittelpaket von 259 Mio. EUR, das für Maßnahmen im türkischen Landesteil im Falle einer politischen Einigung vorbestimmt war, nunmehr für eben diesen Zweck zu verwenden.

Ausgehend von diesen Schlussfolgerungen schlägt die Kommission den Erlass eines spezifischen Basisrechtsakts für die Inanspruchnahme der genannten 259 Mio. EUR während des Zeitraums 2004-2006 vor. In dem der Entwurfsfassung der betreffenden Verordnung beigefügten Finanzbogen sind für 2004 Mittel im Betrag von 6 Mio. EUR veranschlagt, hauptsächlich für Durchführbarkeitsstudien mit Blick auf die konkrete Abwicklung der finanziellen Unterstützungsmaßnahmen in den Jahren 2005 (Mittelansatz: 114 Mio. EUR) und 2006 (139 Mio. EUR). Ein Teil der Mittel ist für die Finanzierung der Unterstützungs- und Begleitausgaben im Zuge der Durchführung der Maßnahmen vorgesehen.

Keine der derzeitigen Rubriken deckt die geplanten Ausgaben von der Art her präzise ab, da diese Teilgebieten eines Mitgliedstaates zugute kommen sollen, in denen die Regierung keine effektive Kontrolle ausübt und die Anwendung des gemeinschaftsrechtlichen Besitzstandes ausgesetzt ist. Die vorgenannten 259 Mio. EUR waren bei den Rubriken 1, 2 und 3 vorgemerkt, jedoch nur für den Fall einer politischen Einigung, und zwar nach Maßgabe der Tabelle 1b der geänderten Finanziellen Vorausschau2. Das nunmehr vorgesehene Finanzierungspaket ist dazu bestimmt, der Einigung Zyperns durch Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung Vorschub zu leisten, wobei der Schwerpunkt auf die wirtschaftliche Integration der Insel sowie die Verbesserung der Beziehungen zwischen ihren beiden Volksgemeinschaften und zur EU gelegt werden soll. Abgesehen von Versöhnungs- und Vertrauensbildungsmaßnahmen sollen unter anderem die Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung, der Ausbau der Infrastrukturen, der Aufbau institutioneller Kapazitäten, die Übernahme des gemein schaftlichen Acquis sowie Jugendaustauschprogramme finanziert werden. Die geplanten Maßnahmen ähneln somit größtenteils den bisherigen Heranführungstätigkeiten zu Lasten der Rubrik 7. Infolge der Isolation der Zielgruppe während der letzten Jahre dürfte die Unterstützung bei der Übernahme des gemeinschaftsrechtlichen Besitzstandes, insbesondere im Wege von Investitionen zur Angleichung an europäische Normen, z.B. im Umweltbereich, im Vorder grund stehen. Im Beschluss zur Anpassung der Finanziellen Vorausschau [3] wurde in Artikel 1 die Bezeichnung der Rubrik 7 in "Heranführungsstrategie" umbenannt. Damit sollte der Geltungsbereich dieser Rubrik dahingehend erweitert werden, dass er künftig neben den reinen Beitrittsvorbereitungshilfen auch die Finanzierung von Tätigkeiten mit abdeckt, die generell der Angleichung an den Acquis in welcher Form auch immer dienen. Damit sind gleichzeitig auch breitere Auslegungsmöglichkeiten bezüglich der letztendlichen Verwendung der Mittel dieser Rubrik gegeben. Da das erklärte Ziel der Gemeinschaft in der Wieder vereinigung der Insel besteht, können die durchzuführenden Maßnahmen als Teil einer Strategie angesehen werden, um die betreffenden Gebiete auf die Aufhebung der derzeitigen Aussetzung der Anwendung des Acquis vorzubereiten.

[3] Beschluss 2003/429/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2003.

Damit erscheint es am zweckmäßigsten, diese spezifischen Unterstützungsmaßnahmen der Rubrik 7 der Finanziellen Vorausschau zuzuordnen, die einen Spielraum von 1,722 Mrd. EUR (Verpflichtungs ermächtigungen) bis zur Obergrenze aufweist. Es wird beantragt, diesem Spielraum die für 2004 erforderlichen 6 Mio. EUR zu entnehmen. Davon werden 0,16 Mio. EUR für administrative Unterstützungsausgaben auf die Haushaltslinie 22 01 04 07 übertragen. Bei den Zahlungsermächtigungen werden schätzungsweise 1,16 Mio. EUR erforderlich sein (davon 1 Mio. EUR für operative Ausgaben). Zur Vermeidung weiterer Beiträge werden alle Zahlungsermächtigungen im Wege einer Mittelübertragung bereitgestellt. Für 2005 wird die Kommission ein entsprechendes Berichtigungsschreiben zu ihrem Haushaltsvorentwurf vorlegen.

Es besteht wenig Wahrscheinlichkeit, dass bis Ende 2004 irgendwelche potenziellen Projekte ein hinlänglich ausgereiftes Stadium erreichen, um noch eine effektive Einleitung zu erwägen. In diesem Jahr sind Mittel vor allem für folgende Maßnahmen vorgesehen:

i. Durchführbarkeitsstudien in prioritären Bereichen wie Umwelt, Gemeinschafts ein richtungen und -infrastrukturen auf Lokal- und Gemeindeebene sowie Landwirtschaft, die dann in Projekte münden, die zu einem späteren Zeitpunkt finanziert werden;

ii. Ausarbeitung von Projekten zur Förderung der Versöhnung zwischen den beiden Volks gemein schaften der Insel;

iii. kurzfristige technische Unterstützung seitens TAIEX bei der Übernahme des gemein schaftsrechtlichen Acquis. Dies soll hauptsächlich im Wege von partnerschaftlichen Missio nen geschehen, um entsprechenden Angleichungsbedarf in prioritären Tätigkeits bereichen - Binnenmarkt, Zollunion, Besteuerung, Energie, Umwelt, Verkehr, Landwirt schaft, Justiz und Inneres - zu ermitteln und Empfehlungen für das notwendige Follow-up wie Fortbildungs angebote, Abordnung von Sachverständigen oder Veranstaltung von Seminaren auszu sprechen. Für derartige Maßnahmen werden 1,5 Mio. Euro veranschlagt.

Für die beiden neu zu schaffenden Haushaltslinien wird folgende Bezeichnung vorge schlagen:

22 01 04 07 "Finanzielle Unterstützung der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkischen Gemeinschaft Zyperns - Verwaltungsausgaben"

22 02 11 "Finanzielle Unterstützung der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkischen Gemeinschaft Zyperns"

Im Wege dieses Berichtigungshaushalts sollen diesen neuen Haushaltslinien mit 6 Mio. EUR an Verpflichtungs ermächtigungen ausgestattet und mit einem p.m. bei den Zahlungsermächtigungen versehen werden, und zwar wie folgt:

Posten 22 01 04 07: p.m.

Artikel 22 02 11: Verpflichtungs ermächtigungen 6.000.000 EUR ; Zahlungsermächtigungen: p.m.

GESAMTHAUSHALTSPLAN DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2004

BAND II (EINZELPLAN III) - KOMMISSION

AUSGABEN

TITEL 22: ERWEITERUNG

KAPITEL 22 01: Verwaltungsausgaben des Politikbereichs "Erweiterung"

22 01 04 07 - "Finanzielle Unterstützung der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkischen Gemeinschaft Zyperns- Verwaltungsausgaben"

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Erläuterungen

Neuer Posten

Aus den Mitteln dieses Postens soll Folgendes finanziert werden:

- Ausgaben für technische und administrative Unterstützungstätigkeiten, mit denen die Kommission eine dem Gemeinschaftsrecht unterliegende Exekutivagentur beauftragen kann;

- Ausgaben für technische und administrative Unterstützungstätigkeiten, die keine hoheit lichen Aufgaben beinhalten und im Rahmen von punktuellen Dienstleistungsverträgen zum gegenseitigen Nutzen der Begünstigten und der Kommission von letzterer nach außen vergeben werden;

- Ausgaben für Studien, Sachverständigensitzungen, Information und Veröffentlichungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwirklichung der Ziele des Programms stehen.

Diese Mittel decken die Verwaltungsausgaben bei Artikel 22 02 11.

KAPITEL 22 02: Instrumente der Heranführungshilfe

22 02 06 -- Maßnahmen des Amtes für den Informationsaustausch über technische Hilfe (TAIEX) im Rahmen der Heranführungsinstrumente

Folgende zusätzliche Rechtsgrundlage ist einzufügen:

Vorschlag der Kommission vom [TT/MM/2004] für eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines finanziellen Stützungsinstruments zur Förderung der wirtschaftlichen Entwick lung der türkischen Gemeinschaft Zyperns (KOM/XXX/2004).

22 02 11 - Finanzielle Unterstützung der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkischen Gemeinschaft Zyperns

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Erläuterungen

Neuer Artikel

Die Mittel dieses Artikels dienen der finanziellen Unterstützung der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkischen Gemeinschaft Zyperns. Die geplanten Maßnahmen stellen schwer punktmäßig auf die wirtschaftliche Integration der Insel sowie die Verbesserung der Beziehungen zwischen ihren beiden Volksgemeinschaften und zur Europäischen Union ab, um so der politischen Einigung Zyperns Vorschub zu leisten. Die Mittel können für folgende Zwecke verwendet werden:

- Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere in den Bereichen ländlicher Raum und Humanressourcen sowie auf regionaler Ebene;

- Entwicklung und Ausbau der Infrastrukturen, insbesondere in den Bereichen Energie und Verkehr, Umwelt, Telekommunikation und Wasserversorgung;

- Versöhnungs- und Vertrauensbildungsmaßnahmen sowie Unterstützung der Zivil gesellschaft;

- Annäherung der türkischen Gemeinschaft Zyperns an die Union, unter anderem durch gezielte Information über die politischen und rechtlichen Aspekte der EU, Jugendaustauschprogramme und Stipendien;

- schrittweise Rechtsangleichung im Rahmen des gemeinschaftlichen Acquis und Vorbereitung seiner vollständigen Anwendung.

Rechtsgrundlage

Vorschlag der Kommission vom [TT/MM/2004] für eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines finanziellen Stützungsinstruments zur Förderung der wirtschaftlichen Entwick lung der türkischen Gemeinschaft Zyperns (KOM/XXX/2004).

ÜBERSICHTSTABELLE - NACH RUBRIKEN DER FINANZIELLEN VORAUSSCHAU

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

* Die VEBH Nr. 7 und 8/2004 zeitigen keine finanziellen Auswirkungen auf die Haushaltsmittel.

** Der Spielraum bei den Rubriken 3 und 7 soll 2004 um 20.995.775 EUR bzw. 961.220 EUR aufgestockt werden. Hierbei handelt es sich um die Ausgaben des Solidaritätsfonds der Europäischen Union, die im Wege des BH Nr. 3/2004 "über die Obergrenze der betreffenden Rubriken hinaus in den Haushaltsplan eingesetzt" wurden, wie in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 7. November 2002 vorgesehen (ABl. C 283 vom 20.11.2002).

Top