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Document 52004PC0796

    Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des Aktionsplans EU-Jordanien

    /* KOM/2004/0796 endg. */

    52004PC0796

    Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des Aktionsplans EU-Jordanien /* KOM/2004/0796 endg. */


    Brüssel, den 9.12.2004

    KOM(2004) 796 endgültig

    Vorschlag für einen

    BESCHLUSS DES RATES

    über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des Aktionsplans EU-Jordanien

    EGRÜNDUNG

    Im Zuge des Abschlusses der Erweiterungsverhandlungen mit den zehn neuen Staaten anerkannte der Europäische Rat von Kopenhagen 2002, dass die Erweiterung eine wichtige Gelegenheit bot, die Beziehungen zu den Nachbarländern auf der Grundlage gemeinsamer Werte voranzubringen, und erklärte, die Europäische Union sei weiterhin fest entschlossen, neue Trennlinien in Europa zu vermeiden sowie Stabilität und Wohlstand innerhalb der EU und über die neuen Außengrenzen hinweg zu fördern.

    Die Kommission schlug in ihrer Mitteilung „Größeres Europa - Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn“ vom März 2003[1] die Aufstellung von Aktionsplänen mit Partnerländern vor. Am 16. Juni 2003 begrüßte der Rat diese Mitteilung und forderte die Kommission auf, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Hohen Vertreter Aktionspläne für alle entsprechenden Länder vorzuschlagen und dabei mit der Ukraine, Moldau und den südlichen Mittelmeerpartnern, mit denen bereits Assoziationsabkommen geschlossen wurden, den Anfang zu machen.

    Am 14. Juni 2004 begrüßte der Rat die Mitteilung der Kommission „Europäische Nachbarschaftspolitik - Strategiepapier“[2]. Der Rat begrüßte ferner den Vorschlag der Kommission, die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) im Wege von gemeinsam mit den jeweiligen Nachbarländern aufgestellten Aktionsplänen zu verfolgen, und forderte die Kommission auf, ihm Vorschläge für entsprechende Aktionspläne zu unterbreiten. Die Aktionspläne sollten sich einen über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren erstrecken und in gegenseitigem Einvernehmen verlängert werden können. Sie sollten auf gemeinsamen Zielen basieren, aber auch den spezifischen Gegebenheiten jedes Nachbarlands Rechnung tragen und den jeweiligen nationalen Reformbestrebungen und Beziehungen zur EU entsprechend differenziert ausgestaltet werden. Die Aktionspläne sollten umfassend sein, gleichzeitig aber eine überschaubare Anzahl an wichtigen Handlungsprioritäten identifizieren und echte Anreize zur Reform beinhalten. Ferner sollten die Aktionspläne möglichst auch zur regionalen Zusammenarbeit beitragen. Der Rat legte außerdem fest, wie die Umsetzung der Aktionspläne voranzutreiben und zu überwachen ist.

    In enger Abstimmung mit der Präsidentschaft und dem Hohen Vertreter in Fragen der politischen Zusammenarbeit und der GASP führte die Kommission Sondierungsgespräche mit Jordanien, in deren Rahmen sich die beiden Seiten auf einen Entwurf für den Aktionsplan verständigten. Er deckt einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren ab. Seine Umsetzung wird zur Einhaltung der Bestimmungen des Assoziationsabkommens beitragen und zunehmend engeren Beziehungen zu Jordanien förderlich sein, so dass ein hohes Maß an wirtschaftlicher Integration und eine Vertiefung der politischen Zusammenarbeit erreicht werden können. Die Durchführung des Aktionsplans wird die Angleichung der jordanischen Rechtsvorschriften, Normen und Standards an jene der Europäischen Union erheblich voranbringen.

    Der Aktionsplan ist ein vielseitiges Instrument für die wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit, mit dem die Umsetzung der im Europa-Mittelmeer-Abkommen vorgesehenen Verpflichtungen und Ziele weiter vorangetrieben werden soll.

    Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Juni 2004, wonach die Aktionspläne vom Rat genehmigt und anschließend von den jeweiligen Assoziations- oder Kooperationsräten gebilligt werden, fügt die Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten im Assoziationsrat EU–Jordanien im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des Aktionsplans im Anhang bei.

    Die Kommission ersucht den Rat, den beigefügten Vorschlag für einen Beschluss des Rates anzunehmen.

    Vorschlag für einen

    BESCHLUSS DES RATES

    über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des Aktionsplans EU-Jordanien

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

    gestützt auf Artikel 2 Absatz 1 des Beschlusses 2002/357/EG, EGKS des Rates und der Kommission vom 26. März 2002 über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits,

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 15,

    auf Vorschlag der Kommission[3],

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits wurde am 24. November 1997 unterzeichnet und trat am 1. Mai 2002 in Kraft.

    Die Vertragsparteien beabsichtigen, sich auf einen Aktionsplan EU-Jordanien zu einigen, der die Umsetzung des Europa-Mittelmeer-Abkommens durch konkrete Maßnahmen unterstützen wird, die mit Blick auf die Verwirklichung der Ziele des Abkommens ausgearbeitet und vereinbart wurden -

    BESCHLIESST:

    Einziger Artikel

    Der Standpunkt, den die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des Aktionsplans EU-Jordanien vertreten werden, stützt sich auf den diesem Beschluss beigefügten Entwurf der Empfehlung des Assoziationsrats.

    Geschehen zu Brüssel am

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    ANHANG

    Entwurf

    EMPFEHLUNG

    zur Umsetzung des Aktionsplans EU-Jordanien

    DER ASSOZIATIONSRAT EU-JORDANIEN -

    gestützt auf das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits, insbesondere auf Artikel 91,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    Gemäß Artikel 91 des Europa-Mittelmeer-Abkommens kann der Assoziationsrat zweckdienliche Empfehlungen zur Erreichung der Ziele des Abkommens abgeben.

    Gemäß Artikel 101 des Europa-Mittelmeer-Abkommens treffen die Vertragsparteien alle allgemeinen oder besonderen Maßnahmen, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Abkommen erforderlich sind, und sorgen dafür, dass die Ziele dieses Abkommens erreicht werden.

    Die Vertragsparteien des Europa-Mittelmeer-Abkommens haben sich auf den Wortlaut des Aktionsplans EU-Jordanien geeinigt.

    Der Aktionsplan EU-Jordanien wird die Umsetzung des Europa-Mittelmeer-Abkommens durch die von den Vertragsparteien ausgearbeiteten und vereinbarten konkreten Maßnahmen unterstützen, die praktische Vorgaben für die Umsetzung enthalten.

    Der Aktionsplan erfüllt einen doppelten Zweck, da darin sowohl konkrete Schritte für die Erfüllung der im Europa-Mittelmeer-Abkommen genannten Verpflichtungen der Vertragsparteien festgelegt werden, als auch für den weiteren Ausbau der Beziehungen zwischen der EU und Jordanien eine breitere Grundlage geschaffen wird, die entsprechend den allgemeinen Zielsetzungen des Abkommens zu einem erheblichen Maß an wirtschaftlicher Integration und zur Vertiefung der politischen Zusammenarbeit führen soll -

    HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ANGENOMMEN:

    Einziger Artikel

    Der Assoziationsrat empfiehlt, dass die Vertragsparteien den im Anhang beigefügten Aktionsplan EU-Jordanien umsetzen, soweit diese Umsetzung auf die Verwirklichung der Ziele des Europa-Mittelmeer-Abkommens ausgerichtet ist.

    Geschehen zu […..] am

    Im Namen des Assoziationsrates

    Der Präsident

    ANHANG

    AKTIONSPLAN EU/JORDANIEN

    1. Einleitung

    Die Erweiterung der Europäischen Union am 1. Mai 2004 hat in politischer, geografischer und wirtschaftlicher Hinsicht eine historische Schwerpunktverlagerung für die EU mit sich gebracht. Die EU und Jordanien sind sich nun näher als je zuvor und werden als nächste Nachbarn ihre politischen und wirtschaftlichen Wechselbeziehungen stärken. Die Erweiterung bietet der EU und Jordanien die Möglichkeit, ein immer engeres Verhältnis aufzubauen, das über eine reine Zusammenarbeit hinausgeht, ein beträchtliches Maß an wirtschaftlicher Integration aufzubauen und die politische Zusammenarbeit zu vertiefen. Die EU und Jordanien sind entschlossen, diese Gelegenheit zu nutzen, um ihre Beziehungen auszubauen und Stabilität, Sicherheit und Wohlstand zu fördern. Der Ansatz gründet auf Partnerschaft, gemeinsamer Verantwortung und Differenzierung. Er wird zur Weiterentwicklung unserer strategischen Partnerschaft beitragen.

    Die Europäische Nachbarschaftspolitik der Europäischen Union setzt ehrgeizige Ziele auf der Grundlage des Engagements für gemeinsame Werte und einer wirksamen Umsetzung politischer, wirtschaftlicher, sozialer und institutioneller Reformen.

    Jordanien wird zu intensiveren politischen, sicherheitsbezogenen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen und zur Mitverantwortung in Sachen Konfliktprävention und Konfliktlösung aufgefordert.

    Die Ambition der Beziehungen zwischen der EU und Jordanien wird sowohl von dem Grad des Engagements für gemeinsame Werte als auch von den Möglichkeiten der Umsetzung gemeinsam vereinbarter Prioritäten abhängen. Das Tempo der Fortschritte in den Beziehungen wird sich nach den Anstrengungen und konkreten Ergebnissen bei der Umsetzung der Verpflichtungen richten.

    Die Europäische Nachbarschaftspolitik ist ein Teil der Reaktion der Europäischen Union auf die politische Reformagenda der jordanischen Regierung, die im „Nationalen Plan für die politische Entwicklung“ verankert ist. Dieser Nationalplan wurde aufgestellt, um die auf eine Konsolidierung von Demokratie, Rechenschaftspflicht, Transparenz und Gerechtigkeit in Jordanien abhebende politische Reform voranzutreiben und ein Vorbild für ein modernes, wissensbasiertes islamisch-arabisches Land zu schaffen. Die Europäische Nachbarschaftspolitik ist auch eine Reaktion auf den Nationalen Sozial- und Wirtschaftsaktionsplan der jordanischen Regierung (2004 – 2006), der als Grundlage für einen nachhaltigen sozioökonomischen Reformprozess aufgestellt wurde.

    Der vorliegende Aktionsplan stellt einen ersten Schritt in diesem Prozess dar. Er deckt einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren ab. Seine Durchführung trägt zur Einhaltung der Bestimmungen des Assoziationsabkommens bei und wird Jordaniens nationalen Reformzielen und der weiteren Einbindung in die europäischen Wirtschafts- und Sozialstrukturen förderlich sein. Die Durchführung des Aktionsplans wird die Angleichung der jordanischen Rechtsvorschriften, Normen und Standards an jene der EU erheblich voranbringen. Ferner wird eine solide Grundlage für die weitere wirtschaftliche Integration geschaffen basierend auf der Annahme und Umsetzung wirtschaftlicher und handelsbezogener Regeln und Vorschriften, die ein günstiges Klima für Handel, Investitionen und Wachstum bieten. Außerdem wird dazu beigetragen, Politiken und Maßnahmen durchzuführen, um Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und den sozialen Zusammenhalt zu fördern, die Armut zu bekämpfen und die Umwelt zu schützen, was wiederum dem übergeordneten Ziel der nachhaltigen Entwicklung dienlich ist.

    Jordanien und die EU werden bei der Durchführung dieses Aktionsplans eng zusammenarbeiten.

    In der nahen Zukunft bleibt das Assoziationsabkommen gültige Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der EU und Jordanien.

    Neue Partnerschaftsperspektiven

    Die Europäische Nachbarschaftspolitik eröffnet neue Partnerschaftsperspektiven:

    - Die Perspektive, über die Zusammenarbeit hinaus einen bedeutenden Grad an wirtschaftlicher Integration zu erreichen, auch durch eine Teilhabe am Binnenmarkt der EU, und die Möglichkeit für Jordanien, sich in zunehmendem Maße an wichtigen Aspekten der EU-Politiken und Programme zu beteiligen.

    - Eine Ausweitung und Intensivierung der politischen Zusammenarbeit.

    - Die Gelegenheit zur Angleichung wirtschaftlicher Rechtsvorschriften, die gegenseitige Öffnung der Märkte und der weitere Abbau von Handelsschranken, was Investitionen und Wachstum anregen wird;

    - Verstärkte finanzielle Unterstützung: die finanzielle Hilfe der EU für Jordanien wird gezielter eingesetzt zur Förderung der in diesem Dokument aufgelisteten Maßnahmen, um in erster Linie die politische Reform- und wirtschaftliche Modernisierungsagenda der jordanischen Regierung zu unterstützen. Zu diesem Zweck schlägt die Kommission ferner ein neues Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) vor, das auch den Aspekt der länderübergreifenden Zusammenarbeit abdeckt. Die Europäische Investitionsbank wird außerdem Unterstützung für Investitionen in Infrastrukturvorhaben gewähren;

    - Möglichkeit der schrittweisen Öffnung oder einer intensivierten Zusammenarbeit im Rahmen einschlägiger Gemeinschaftsprogramme zur Förderung von Beziehungen u. a. in den Bereichen Kultur, Bildung, Technik und Wissenschaft;

    - Unterstützung einschließlich technischer Hilfe und Twinning zwecks Erreichung von EU-Normen und Standards und gezielte Unterstützung und Beratung für die Angleichung von Rechtsvorschriften durch Mechanismen wie TAIEX;

    - Vertiefung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen und deren schrittweise Ausweitung auf den Agrar- und Dienstleistungssektor und Schaffung der Voraussetzungen für einen Ausbau von Investitionen und Ausfuhren;

    - Förderung der direkten Zusammenarbeit zwischen Verwaltungen auf der Grundlage der gemäß dem Assoziationsabkommen eingesetzten Gremien und insbesondere institutionalisierter Fachunterausschüsse.

    Im Lichte der Verwirklichung der Ziele dieses Aktionsplans und der Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und Jordanien insgesamt wird die Möglichkeit neuer vertraglicher Beziehungen in Erwägung gezogen. Die Kommission hat vorgeschlagen, dass diese vertraglichen Beziehungen die Form eines Europäischen Nachbarschaftsabkommens annehmen könnten. Ob neue vertragliche Vereinbarungen ratsam sind, wird zu gegebener Zeit geprüft.

    Prioritäre Aktionen

    Dieser Aktionsplan sieht ein umfassendes Bündel von Prioritäten für die unter das Assoziationsabkommen fallenden Bereiche vor. Unter diesen Prioritäten, die alle von Bedeutung sind, sollte besonderes Augenmerk auf die folgenden gelegt werden:

    - Voranbringen eines nationalen Dialogs über Demokratie und politisches Leben im Rahmen des nationalen Politikentwicklungsplans.

    - Fortsetzung der Bemühungen um die Entwicklung einer unabhängigen und unparteiischen Justiz. Weiterer Ausbau der Kapazitäten von Verwaltungs- und Gerichtswesen.

    - Ergreifen von Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Medienfreiheit und Freiheit der Meinungsäußerung

    - Weitere Förderung der Gleichbehandlung von Frauen durch Aufstellung eines Plans zur intensiveren Einbeziehung von Frauen in das politische und wirtschaftliche Leben.

    - Stärkung des politischen Dialogs und der Zusammenarbeit in Fragen von internationalem und regionalem Interesse, einschließlich des Nahostfriedensprozesses und der Terrorismusbekämpfung.

    - Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen zwecks Förderung von Wachstum und Investitionen in Jordanien.

    - Förderung des jordanischen Ausfuhrpotenzials durch eine weitere Liberalisierung des Handels mit Gütern und Agrarerzeugnissen, Vereinfachung und Modernisierung zollrechtlicher Vorschriften und Verfahren, Verbesserung industrieller Standards und Modernisierung der gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Systeme.

    - Ergreifung von Maßnahmen zur Vorbereitung einer progressiven Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs.

    - Effizienter Umgang mit Migrationsströmen und Erleichterung des Personenverkehrs im Einklang mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand, insbesondere Sondierung der Möglichkeiten für eine Lockerung der Visumsbestimmungen für Kurzaufenthalte bestimmter, gemeinsam zu definierender Personenkategorien.

    - Umsetzung der jordanischen Strategie der nachhaltigen Entwicklung und Umsetzung der Armutsbekämpfungsstrategie der Regierung.

    - Entwicklung der Verkehrs-, Energie- und Informationsgesellschaftssektoren und –netze durch eine Liberalisierung der Sektoren, Investitionen in Infrastrukturen und die Zusammenschaltung mit EU-Netzen.

    - Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich Wissenschaft und Technik.

    Die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Prioritäten werden in gemäß dem Assoziationsabkommen eingesetzten Unterausschüssen gemeinsam überwacht werden. Die EU wird zusammen mit Jordanien auf dieser Grundlage den Inhalt des Aktionsplans überprüfen und über seine Anpassung und Verlängerung beschließen. Nach drei Jahren können Jordanien und die EU über den nächsten Schritt in der Entwicklung der bilateralen Beziehungen, einschließlich der Möglichkeit neuer vertraglicher Beziehungen, beschließen. Die neuen vertraglichen Beziehungen könnten die Form eines Europäischen Nachbarschaftsabkommens annehmen, dessen Gegenstand im Lichte der Fortschritte bei der Verwirklichung der Prioritäten des Aktionsplans festgelegt wird.

    2. Aktionen

    2.1. Intensivierung von politischem Dialog und Reformstreben

    Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

    Förderung der Stabilität und Leistungsfähigkeit von Institutionen zwecks Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, einschließlich verantwortungsvoller Regierungsführung und Transparenz

    Aufnahme eines politischen Dialogs zwischen dem Europäischen Parlament und dem jordanischen Parlament.

    Unterstützung der laufenden Bemühungen um die Verbesserung von verantwortungsvoller Regierungsführung und Transparenz (Programm „Jordan First“ und neue Reformagenda der Regierung) im Einklang mit den UN-Übereinkommen, deren Vertragspartei Jordanien ist.

    Mittelfristig

    - Förderung des nationalen Dialogs über Demokratie, politisches Leben und relevante Themen

    - Reform des Parteigesetzes und des Wahlgesetzes.

    - Umsetzung von Regierungsplänen zur Ausarbeitung eines umfassenden nationalen Programms für die Reform des öffentlichen Sektors.

    - Weiterentwicklung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz, Verbesserung ihrer Qualität und Stärkung ihrer Verwaltungskapazität

    - Durchführung der Strategie zur Verbesserung der Justiz 2004 – 2006, Vereinfachung von Rechtsverfahren sowie Beschleunigung und Verbesserung der Effizienz der Beschlussfassung

    - Stärkung von Kapazität und Leistungsfähigkeit der Justizverwaltung, einschließlich adäquater Richterausbildung.

    Menschenrechte und Grundfreiheiten

    Förderung der Medienfreiheit und Stärkung der Freiheit der Meinungsäußerung

    Intensivierung der laufenden Bemühungen zur Förderung der Freiheit der Meinungsäußerung und Unabhängigkeit der Medien

    Stärkung des Höheren Medienrates

    Entwicklung von Ausbildungsprogrammen und –einrichtungen für Journalisten

    Förderung der Rolle des Privatsektors in den Medien

    Förderung der Vereinigungsfreiheit und Entwicklung der Zivilgesellschaft

    Durchführung der Regierungspläne zur Entwicklung der Zivilgesellschaft

    Mittelfristig

    - Reform der Rechtsvorschriften über Vereinigungen

    - Gewährleistung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Einklang mit Jordaniens internationalen Verpflichtungen

    - Wirksame Umsetzung der wichtigsten UN-Übereinkommen, deren Vertragspartei Jordanien ist.

    - Stärkung der Kapazität und Handlungsfähigkeit der Nationalen Menschenrechtskommission

    - Aufnahme eines Dialogs über die Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte und Demokratisierung im Rahmen des Assoziationsausschusses

    - Stärkung des Schutzes der Rechte von Kindern und Abschaffung von Kinderarbeit.

    - Gewährleistung der wirksamen Durchsetzung geltender Rechtsvorschriften gegen schlechte Behandlung.

    - Förderung der Gleichbehandlung von Frauen

    - Aufnahme internationaler Übereinkommen, deren Vertragspartei Jordanien ist, über die Rechte von Frauen in die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften, einschließlich Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Bestrafung von Verbrechen.

    - Informationsaustausch und Entwicklung zuverlässiger Statistiken in diesem Bereich.

    Mittelfristig

    - Förderung der Beteiligung von Frauen am wirtschaftlichen und politischen Leben durch Ausarbeitung und Durchführung eines Plans zur Erhöhung des Frauenanteils unter den Erwerbspersonen und im politischen Beschlussfassungsprozess.

    - Förderung sozialer Grundrechte und grundlegender Arbeitsnormen

    - Entwicklung eines Dialogs über die sozialen Grundrechte und Arbeitsgrundregeln zwecks Sondierung möglicher Maßnahmen in diesem Bereich.

    Mittelfristig:

    - Umsetzung der einschlägigen internationalen Arbeitsübereinkommen, deren Vertragspartei Jordanien ist.

    - Gewährleistung der Einhaltung und wirksamen Umsetzung der einschlägigen jordanischen Verpflichtungen bezüglich der grundlegenden Arbeitsnormen, die in der Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit von 1998 und verwandten IAO-Übereinkommen festgelegt sind.

    Zusammenarbeit im Bereich Außen- und Sicherheitspolitik

    Stärkung des politischen Dialogs und der Zusammenarbeit im Bereich Außen- und Sicherheitspolitik

    Entwicklung eines intensivierten politischen Dialogs und regelmäßigen Informationsaustauschs über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP).

    Arbeit mit der EU zur Steigerung der Effizienz multilateraler Institutionen und Übereinkommen zwecks Stärkung der „Global Governance“, Verbesserung der Koordinierung bei der Bekämpfung von Sicherheitsrisiken und Bewältigung damit verbundener Entwicklungsfragen.

    Regionale und internationale Angelegenheiten, Konfliktprävention und Krisenmanagement

    Stärkung des Dialogs und der Zusammenarbeit in regionalen und internationalen Angelegenheiten, Konfliktprävention und Krisenmanagement und Behandlung gemeinsamer Sicherheitsrisiken

    Einrichtung von Kontaktstellen und Austausch von Informationen über ESVP-Angelegenheiten mit dem Sekretariat des Rates und der Kommission.

    Förderung der Entwicklungszusammenarbeit mit Jordanien im Kontext des Nahostfriedensprozesses, Irak und anderen regionalen Initiativen.

    Aktive Förderung der Verabschiedung der Charta für Frieden und Stabilität Europa-Mittelmeer

    Beitrag zu den Bemühungen der UN um die Lösung regionaler Konflikte und Förderung eines effektiven Multilateralismus.

    Mittelfristig

    - Sondierung der Möglichkeiten für eine Beteiligung an Ausbildungsmaßnahmen über Konfliktprävention, Krisen- und Naturkatastrophenmanagement sowie an zivilen und militärischen Friedenserhaltungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der EU.

    - Förderung der Zusammenarbeit bei der Inangriffnahme gemeinsamer Sicherheitsrisiken, einschließlich Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Bekämpfung illegaler Waffenausfuhren

    - Zusammenarbeit bei der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen (MVW), ihrer Trägermittel und ballistischer Flugkörper, einschließlich durch Umsetzung der Resolution 1540/04 des UN-Sicherheitsrates und unter vollständiger Einhaltung der bestehenden internationalen Verpflichtungen und deren Umsetzung auf nationaler Ebene sowie durch Förderung des Beitritts zu anderen einschlägigen Instrumenten und Ausfuhr-Kontrollregimen und deren Einhaltung.

    - Weiterer Ausbau der Zusammenarbeit bei der Prävention und Bekämpfung des unrechtmäßigen Handels mit Material, das bei der Herstellung von MVW benützt werden kann.

    - Zusammenarbeit bei der Entwicklung wirksamer Ausfuhrkontrollsysteme auf nationaler Ebene zur Kontrolle der Ausfuhr und Durchfuhr von MVW-relevanten Gütern, einschließlich einer MVW-bezogenen Kontrolle der Endnutzung von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck und bei wirksamen Sanktionen bei Verstößen gegen Ausfuhrkontrollen.

    - Anwendung einer risikogestützten Zollkontrolle zur Gewährleistung der Sicherheit der eingeführten, ausgeführten oder durchgeführten Waren und Ausloten der Möglichkeiten, Standards für die Zertifizierung der am Handelsverkehr teilnehmenden Wirtschaftsbeteiligten (Exporteure und Spediteure) festzulegen.

    - Verbesserung der Koordinierung im Nichtverbreitungsbereich insgesamt und Prüfung spezifischer Bedrohungen der regionalen Sicherheit durch MVW sowie der Möglichkeiten einer Zusammenarbeit, um diesen zu begegnen.

    - Förderung der einschlägigen Bestimmungen zur politischen und sicherheits-politischen Partnerschaft der Barcelona-Erklärung mit dem Ziel, eine wechselseitig und effektiv verifizierbare MVW-freie Zone im Nahen Osten anzustreben

    - Terrorismusbekämpfung

    - Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Jordanien bei der Bekämpfung und Prävention von Terrorismus

    - Zusammenarbeit zwecks Stärkung der Rolle der UN im multilateralen Kampf gegen den Terrorismus, auch durch vorbehaltlose Durchführung der Resolutionen 1373/01 und 1267/99 des UN-Sicherheitsrates, und Durchführung und Durchsetzung des UN-Übereinkommens gegen die Finanzierung von Terrorismus;

    - Gewährleistung der Achtung der Menschenrechte im Kampf gegen den Terrorismus.

    2.2. Wirtschaftliche und soziale Reform und Entwicklung

    Währungs-, Wechselkurs- und Finanzpolitik

    Konsolidierung der Fortschritte bei der gesamtwirtschaftlichen Stabilisierung und Wachstumspolitik

    Umsetzung eines nationalen Programms zur gesamtwirtschaftlichen Stabilisierung unter Berücksichtigung der regionalen Situation mit dem Ziel, die Errungenschaften in den Bereichen Preisstabilität, Abbau der öffentlichen Schulden und finanzielle Stabilität zu konsolidieren.

    Fortgesetzte Verbesserung von öffentlichem Finanzmanagement und Transparenz; Fortsetzung der auf ein nachhaltiges Abgaben- und Rentensystem ausgerichteten Politiken.

    Steigerung der Effizienz des öffentlichen Sektors im Einklang mit dem Reformprogramm der Regierung.

    Funktionieren der Marktwirtschaft

    Weitere Fortschritte bei der Errichtung einer uneingeschränkt funktionierenden Marktwirtschaft durch Strukturreformen

    Weitere Fortschritte bei dem Privatisierungsprogramm.

    Stärkung der Bankenaufsicht und ihres Regelwerkes.

    Überprüfung der wirtschaftlichen Strukturreformen und Überwachung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Jordanien im Rahmen des Wirtschaftsdialogs des Assoziationsabkommens.

    Förderung von Investitionen in Jordanien

    Entwicklung einer Strategie zur Förderung von inländischen Investitionen und Anziehung von ausländischen Investitionen in Jordanien, einschließlich der Vereinfachung des Rechtsrahmens, administrativer Vereinfachung, Schulung der Akteure und Ausbau der Handelsvertretungen in der EU.

    Entwicklung eines Dialogs auf Unternehmensebene und Herstellung von Kontakten zwischen Investitionsförderungseinrichtungen zwecks Identifizierung von Möglichkeiten und Hemmnissen für Investitionen.

    Soziale Lage, Beschäftigung und Armutsminderung

    Förderung der sozialen Entwicklung und Zusammenarbeit

    Umsetzung der Strategie zur sozialen Entwicklung und Armutsminderung im Einklang mit dem sozioökonomischen Transformationsplan

    Entwicklung und Durchführung marktorientierter Strategien zur Bewältigung des Problems der Arbeitslosigkeit.

    Aufnahme eines Dialogs zur Beschäftigung und zu sozialen Fragen mit dem Ziel, mögliche Maßnahmen in diesem Bereich zu identifizieren

    Regionale Entwicklung

    Stärkung des sozioökonomischen Zusammenhalts der jordanischen Regionen

    Stärkung der Verwaltungsstrukturen für Regionalentwicklung. Umsetzung des Programms für die Dezentralisierung der Erbringung von Diensten und Verwaltung auf Provinzebene.

    Förderung des Abbaus regionaler Ungleichheiten in der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung insbesondere in ländlichen Gebieten im Einklang mit dem jordanischen Programm zur ländlichen und regionalen Entwicklung.

    Nachhaltige Entwicklung

    Förderung der nachhaltigen Entwicklung

    Durchführung einer Mängelanalyse der jetzigen jordanischen Strategie zur nachhaltigen Entwicklung (Agenda 21)

    Prioritätseinstufung der in der Strategie bereits vorgesehenen und der aus der Mängelanalyse resultierenden Maßnahmen

    Mittelfristig:

    - Durchführung prioritärer Maßnahmen der Strategie wie kurzfristig festgelegt.

    2.3. Handelsbezogene Fragen, Markt- und regulatorische Reform

    2.3.1. Warenverkehr

    Handelsbeziehungen

    Liberalisierung des Handels mit Gütern.

    Entwicklung eines gemeinsamen Überwachungssystems des Zeitplans für den Abbau der Zölle für Industriegüter.

    Beseitigung nicht tarifärer Handelshemmnisse.

    Erhebung der Möglichkeiten zur weiteren Liberalisierung des Handels mit Agrarerzeugnissen. Identifizierung von Bereichen mit Ausfuhrpotenzial in die EU.

    Schulung der Mitarbeiter und Kapazitätsaufbau im Ministerium für Handel und Industrie im Bereich internationale Handelsbeziehungen.

    Bemühungen um den Abschluss von Freihandelsabkommen mit anderen Ländern in der Region.

    Förderung des jordanischen Ausfuhrpotenzials

    Entwicklung und Umsetzung einer nationalen Strategie zur Ausfuhrförderung, einschließlich Unterweisung von Wirtschaftsbeteiligten und Entwicklung von Marketingnetzen auf Unternehmensebene.

    Mittelfristig:

    - Im Hinblick auf die Steigerung der Transparenz für Wirtschaftsbeteiligte Ausarbeitung von Verfahrensregeln für die Streitbeilegung für das geltende Assoziationsabkommen.

    Zoll

    Verbesserung des Funktionierens der Zolldienste und Rationalisierung und Modernisierung der Zollverfahren

    Weitere Harmonisierung und Vereinfachung der zollrechtlichen Vorschriften, des Zollkodex und der Zollverfahren im Einklang mit den Empfehlungen von Palermo.

    Stärkung der Zusammenarbeit mit anderen Grenzbehörden.

    Abschluss und Umsetzung des neuen Protokolls über die Europa-Mittelmeer-Ursprungskumulierung.

    Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltung zur Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten und Betrug im Zoll- und in verwandten Bereichen.

    Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Jordanien im Bereich von auf Risikobewertungen beruhenden Zollkontrollen zur Gewährleistung der Sicherheit von Waren, die ein- bzw. ausgeführt werden oder sich auf der Durchfuhr befinden, und Definition von Standards für die Zertifizierung von Akteuren (Ausführer und Beförderer), die an Handelsgeschäften beteiligt sind.

    Mittelfristig:

    - Weitere Angleichung zollrechtlicher Vorschriften

    - Steigerung der fachlichen Leistungsfähigkeit von Zolllabors

    - Annahme und Umsetzung eines Ethikkodex für den Zoll

    Technische Vorschriften, Normen und Konformitätsbewertungsverfahren (in der EU harmonisierte Bereiche)

    Erleichterung des Marktzugangs für gewerbliche Waren

    Umsetzung des Aktionsplans von Palermo über den freien Verkehr gewerblicher Waren, der von der Europa-Mittelmeer-Konferenz der Handelsminister im Juli 2003 angenommen wurde.

    Erstellung einer Liste prioritärer Sektoren für Jordaniens Beteiligung am Binnenmarkt.

    Anpassung der jordanischen Behörden, die für die Durchführung warenverkehrsbezogener Rechtsvorschriften zuständig sind, und Schulung der verschiedenen Akteure.

    Sensibilisierung der Wirtschaftsbeteiligten.

    Mittelfristig

    - Harmonisierung des einschlägigen Rechtsrahmens mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand und Durchführung, darunter von Rechtsvorschriften über die Haftung für fehlerhafte Produkte und allgemeine Produktsicherheit; Harmonisierung nationaler Normen mit europäischen und internationalen Normen für gewerbliche Waren.

    - Stärkung der für Normung, Akkreditierung, Konformitätsbewertung, Messwesen und Marktüberwachung zuständigen Behörden, weitestmögliche Eingliederung dieser Behörden in europäische und internationale Strukturen.

    - Rationalisierung der Verfahren, um unterschiedliche Vorschriften für Testverfahren zu vermeiden.

    - Aushandlung eines Abkommens über Konformitätsbewertung und Anerkennung gewerblicher Waren.

    Beseitigung von Beschränkungen und Vereinfachung der Verwaltung (in der EU nicht harmonisierte Bereiche)

    Erleichterung des Warenverkehrs und Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit.

    Gewährleistung, dass interessierte jordanische Privatsektorverbände, die jeweils die Mehrheit der in Jordanien tätigen Unternehmen des Privatsektors gemäß den jordanischen Rechts- und Verwaltungsvorschriften repräsentieren, Gelegenheit zur Stellungnahme zu neuen Gesetzesentwürfen erhalten.

    Gewährleistung, dass interessierte Parteien Gelegenheit zum Aufzeigen von Problemen im Zusammenhang mit dem Warenverkehr erhalten.

    Mittelfristig

    - Analyse von Rechtsvorschriften und Verwaltungsverfahren im Hinblick auf die Identifizierung und schrittweise Beseitigung von Ungleichbehandlungen eingeführter Waren.

    - Gewährleistung einer zentralen Verwaltungseinheit, die für die Belange im Zusammenhang mit dem Warenverkehr zuständig ist. Dabei könnte es sich auch um eine Kontaktstelle handeln, die für einen besseren Informationsfluss und eine bessere Zusammenarbeit zwischen der EU und Jordanien sorgt und Informationen für Wirtschaftsbeteiligte bereitstellt.

    Veterinär- und pflanzenschutzrechtliche Angelegenheiten

    Erhöhung der Lebensmittelsicherheit für jordanische und europäische Verbraucher; Reformen und Modernisierung der Veterinär- und Pflanzenrechtsschutz-Sektoren

    Fortführung der Arbeit in Richtung lückenlose Umsetzung des WTO-Übereinkommens über die Anwendung veterinärpolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen und aktive Mitwirkung in einschlägigen internationalen Gremien (OIE, IPPC, Codex Alimentarius).

    Erstellung einer Liste von Maßnahmen für die schrittweise Rechtsangleichung an die Grundsätze der EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Veterinärwesen und Pflanzenschutzes, Rückverfolgungssystems für Nahrungsmittel und Tiere sowie Hygiene. Erster Schritt zur Einführung eines Identifizierungs- und Rückverfolgungssystems für Tiere.

    Entwicklung einer Nahrungsmittelpolitik und eines Aktionsplans

    Stärkung der Vorschriften, um das Inverkehrbringen unzulässiger Substanzen, einschließlich Pflanzenschutzmitteln, zu verhindern und die Überwachung von Rückständen dieser Substanzen in lebenden Tieren sowie tierischen und pflanzlichen Erzeugnissen für die Nahrungs- und Futtermittelherstellung zu gewährleisten.

    Prüfung, ob sich das jordanische Lebensmittelsicherheitskontrollsystem umstrukturieren und unter eine einzige Lebensmittelsicherheitsbehörde bringen lässt, und Entwicklung einer amtlichen Risikobewertung sowie von Verwaltungs- und Aufsichtsstrukturen. Konsolidierung der allgemeinen veterinär- und pflanzenschutzrechtlichen Kontrollen. Arbeiten in Richtung Zusammenschaltung des jordanischen Schnellprüfungs-/Reaktionssystems für gefährliche Güter mit dem Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel.

    Ergreifung von Maßnahmen zur Steigerung der Einbeziehung von Beteiligten bei der Konzeption und Durchführung der jordanischen Lebensmittelpolitik.

    Mittelfristig

    - Weitere Angleichung an die Lebensmittelsicherheitsgrundsätze und allgemeinen Nahrungsmitteletikettierungsvorschriften der EU, Prüfung der Möglichkeiten für die schrittweise Abschaffung der Genehmigungspflicht für Lebensmittel vor der Vermarktung.

    2.3.2. Niederlassungsfreiheit, Gesellschaftsrecht und Dienstleistungen.

    Niederlassungsvorschriften und Gesellschaftsrecht

    Beseitigung der Hemmnisse für die Gründung und die Führung von Unternehmen.

    a) Führung von Unternehmen

    - Schaffung gebührender Rahmenbedingungen für Unternehmen.

    - Zusammenarbeit zur Erleichterung ausländischer Investitionen

    b) Gründung von Unternehmen

    - Zusammenarbeit zur Erleichterung von Unternehmensgründungen.

    - Vorbehaltlich des Anhangs VI des Abkommens Gewährleistung gegenseitiger Inländerbehandlung für europäische und jordanische Tochtergesellschaften, Unternehmen oder Zweigstellen.

    c) Gesellschaftsrecht:

    - Bemühen um Annäherung an die wichtigsten Grundsätze der internationalen und europäischen Regeln und Normen, einschließlich der Einrichtung eines öffentlichen Unternehmensregisters, eines nationalen Anzeigers für die Veröffentlichung von Unternehmensdaten und Gewährleistung der Kontrolle der Eintragung eines Unternehmens oder der Vereinbarkeit bestimmter Akte im Einklang mit den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

    - Effiziente Umsetzung eines Unternehmensführungskodex

    Mittelfristig:

    - Etablierung eines hochwertigen Audit-Berufszweigs.

    Dienstleistungen

    Schrittweise Abschaffung von Beschränkungen für die Erbringung von Dienstleistungen

    Einführung des Euromed-Rahmenprotokolls zwecks Eröffnung der Möglichkeit offener bilateraler Verhandlungen.

    Entwicklung einer Strategie zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des jordanischen Dienstleistungssektors einschließlich aufsichtsrechtlicher Vereinfachungen und administrativer Erleichterung für den jordanischen und den europäischen Sektor.

    Unterstützung Jordaniens bei der künftigen Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs in ausgewählten Sektoren im Einklang mit der Regierungspolitik. Jordanien führt Konsultationen mit den Wirtschaftsbeteiligten seines Privatsektors zwecks Identifizierung von Sektoren für eine potenzielle Zusammenarbeit.

    Sondierung der Möglichkeiten für eine Erleichterung der Erbringung von Dienstleistungen auch durch den Aufbau der erforderlichen Verwaltungsstrukturen und die Beseitigung der identifizierten Hemmnisse.

    Entwicklung der Finanzdienstleistungen

    Förderung eines umsichtigen Regelungsrahmens für Finanzdienstleistungen.

    Errichtung unabhängiger Behörden und Ausbildung von deren Mitarbeitern zur Gewährleistung einer wirksamen Aufsicht

    2.3.3 Kapitalverkehr und laufende Zahlungen

    Weiterentwicklung der Kapitalmärkte; Liberalisierung von Zahlungen, Kapitalverkehr

    Überprüfung der geltenden Rechtsvorschriften zur Beurteilung der Notwendigkeit einer weiteren Liberalisierung des Kapitalverkehrs und Gewährleistung des freien Kapitalverkehrs insbesondere im Zusammenhang mit Direktinvestitionen durch Unternehmen und dem Schutz ausländischer Investitionen.

    Mittelfristig:

    - Vollständige Liberalisierung des Kapitalverkehrs

    2.3.4 Freizügigkeit, einschließlich Freizügigkeit von Arbeitnehmern und Koordinierung im Bereich soziale Sicherheit

    Erleichterung der Freizügigkeit und Integration von Arbeitnehmern.

    Gleichbehandlung von Arbeitnehmern mit jordanischer Staatsangehörigkeit und Arbeitnehmern mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats, die legal im Gebiet der Gemeinschaft oder Jordaniens wohnen und arbeiten, Beseitigung von Diskriminierungen.

    Koordinierung der Systeme sozialer Sicherheit.

    2.3.5. Regionale Zusammenarbeit

    Unterstützung der Entwicklung von Politiken zur Förderung der regionalen Integration.

    Entwicklung von Süd-Süd-Handels- und regionalen Kooperationsinitiativen einschließlich Unterstützung bei der Durchführung des Agadir-Abkommens und Förderung von Handel und Investitionen unter den regionalen Partnern.

    Fortsetzung der Bemühungen um die Entwicklung anderer regionaler Handelsförderungsinitiativen einschließlich der Bemühungen der trilateralen Arbeitsgruppe über die „Qualified Industrial Zones”.

    Förderung der Entwicklung regionaler Projekte in den Bereich Umwelt, Energie, Telekommunikation und Verkehr.

    2.3.6. Sonstige wichtige Bereiche

    Steuern

    Weiterentwicklung des Steuersystems und der Steuerbehörden

    Weitere Reform des Steuersystems und Bemühungen um die Steigerung seiner Vereinbarkeit mit den WTO-Normen.

    Stärkung der Steuerverwaltung. Entwicklung einer umfassenden Strategie für die Steuerverwaltung

    Mittelfristig

    - Abschluss weiterer bilateraler Abkommen zwischen Jordanien und EU-Mitgliedstaaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

    - Schrittweise Angleichung der jordanischen Steuergesetze an die Grundsätze/Struktur des EU-Besitzstands. Je nach dem Grad des Zugangs Jordaniens zum Binnenmarkt Übernahme und Einhaltung der Grundsätze des EU-Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung

    Wettbewerbspolitik und staatliche Beihilfen

    Entwicklung der Voraussetzungen für den Wettbewerb zwischen europäischen und jordanischen Unternehmen und unter jordanischen Unternehmen. Aufstellung von Durchführungsvorschriften für Wettbewerb, darunter insbesondere ein Konsultationsmechanismus.

    Annahme eines Beschlusses des Assoziationsrates über Durchführungsvorschriften für Wettbewerb.

    Entwicklung von Mechanismen zur Überwachung von staatlichen Beihilfen

    Einführung einer verbindlichen, einheitlichen Definition von staatlichen Beihilfen, die mit derjenigen der EU vereinbar ist, und eines nationalen Mechanismus für das Sammeln von Informationen über staatliche Beihilfen.

    Austausch eines Jahresberichts mit der EU über die Gesamthöhe und Verteilung staatlicher Beihilfen gemäß Artikel 53 des Assoziationsabkommens.

    Entwicklung von Rechtsvorschriften und eines Kartellkontrollsystems, das mit dem der EU kompatibel ist.

    Stärkung der Direktion Wettbewerb im Industrie- und Handelsministerium und anderer einschlägiger Institutionen.

    Bewertung der Wirksamkeit des geltenden Rechtsrahmens und seiner Durchführung.

    Ergreifung weiterer Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Wettbewerbsregeln und -politik.

    Gewährleistung des Rechts, vor einem unabhängigen Gericht Rechtsmittel gegen kartellrechtliche Entscheidungen einzulegen, im Einklang mit den nationalen Gesetzen und Vorschriften.

    Gewährleistung der Nichtdiskriminierung aufseiten staatlicher Handelsmonopole.

    Austausch von Informationen, soweit dadurch die nationale Sicherheit nicht gefährdet wird, über Staatsmonopole und öffentliche Unternehmen, denen Sonderrechte zuerkannt wurden.

    Für alle Sektoren, die am Binnenmarkt teilnehmen sollen, müsste Jordanien ein System zur Kontrolle staatlicher Beihilfen einführen und Rechtsvorschriften erlassen, die mit jenen der EU vereinbar sind, einschließlich:

    Mittelfristig:

    - Verbot staatlicher Beihilfen, die den Handel zwischen der EU und Jordanien verzerren.

    - ein System von Verbot und Ex-ante-Kontrolle staatlicher Beihilfen

    - ein Verfahren zwischen der EU und Jordanien zur Beilegung von Fällen von Wettbewerbsverzerrung.

    Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum

    Förderung des Schutzes der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum

    Stärkung der für den gewerblichen Rechtsschutz zuständigen Direktion im Handels- und Industrieministerium.

    Bekämpfung des Inverkehrbringens von und des Handels mit nachgeahmten und unerlaubt vervielfältigten Waren in spezifischen Sektoren.

    Mittelfristig:

    - Beitritt zu den wichtigsten internationalen Übereinkommen, einschließlich der Übereinkommen (und des Zeitplans), die im Assoziationsabkommen vorgesehen sind, und Anwendung internationaler Standards. Sondierung der Möglichkeiten für die Anwendung wichtiger Elemente aus dem EU-Besitzstand, die nicht durch die einschlägigen internationalen Standards abgedeckt sind

    - Herbeiführung eines Dialogs mit Organisationen von Inhabern von Rechten an und Nutzern von geistigem Eigentum

    - Sondierung der Möglichkeiten einer verstärkten Interaktion mit anderen Euromed-Partnern - weitere rechtliche/administrative Verbesserung und Koordinierung, Mitgliedschaft in zusätzlichen einschlägigen Übereinkommen usw.

    Statistik

    Annahme statistischer Methoden, die mit europäischen Standards in den jeweiligen statistischen Bereichen kompatibel sind, und Voranbringen des Kapazitätsaufbaus des jordanischen statistischen Systems

    Ausarbeitung einer kurz- und mittelfristigen Entwicklungsstrategie für die Harmonisierung mit europäischen Standards in den jeweiligen statistischen Bereichen.

    Sicherstellung, dass die Rechtsvorschriften für die amtliche Statistik auf den UN-Grundprinzipien beruhen.

    Erste Schritte zur Entwicklung von Wirtschafts- und Sozialstatistiken in Konformität mit den EU-Standards.

    Fortführung der Arbeiten im Bereich Indikatoren für nachhaltige Entwicklung.

    Öffentliches Auftragswesen

    Schaffung der Voraussetzungen für eine offene und wettbewerbsgerechte Auftragsvergabe.

    Verbesserung des Funktionierens des jetzigen Systems durch erhöhte Transparenz, Information und Schulung.

    Verbesserung der Information und Sensibilisierung von Vergabebehörden und Wirtschaft über öffentliche Auftragsverfahren.

    Stärkung der Abteilungen für öffentliches Auftragswesen und Beschaffungen im Ministerium für öffentliche Arbeiten und im Finanzministerium.

    Kapazitätsaufbau im Bereiche e-Procurement (elektronische Abwicklung von Vergabeverfahren)

    Mittelfristig:

    - Harmonisierung der Auftragsvergabevorschriften.

    - Angleichung an und Durchführung der wichtigsten Grundsätze des gemeinsamen Besitzstands, z. B. Transparenz, Nichtdiskriminierung, Wettbewerb und Zugang zu Rechtsmitteln.

    - Sondierung der Möglichkeiten für eine stärkere Öffnung der Märkte für öffentliches Auftragswesen in der Euromed-Region.

    Unternehmenspolitik

    Verbesserung der Bedingungen für Unternehmensentwicklung

    Modernisierung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der jordanischen Wirtschaft, auch durch die Entwicklung einer jordanischen Strategie für industrielle Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit.

    Verbesserung der Bedingungen für Unternehmen auch durch die Annahme und Umsetzung der Unternehmenscharta Europa-Mittelmeer.

    Bemühungen um die Umsetzung der im Oktober 2003 aufgestellten Strategie der Euromed-Arbeitsgruppe für industrielle Zusammenarbeit.

    Herbeiführung eines Dialogs zwischen Unternehmen, Behörden und akademischen Einrichtungen zwecks Identifizierung von Handlungsprioritäten für Verbesserungen für Unternehmen und den Austausch über bewährte Vorgehensweisen.

    Mittelfristig

    - Stärkung der Rolle von Unternehmen und der sie repräsentierenden Organisationen bei der Ausarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

    Öffentliche interne Finanzkontrolle und damit zusammenhängende Aspekte

    Schaffung der Voraussetzungen für ein gutes Finanzmanagement, Rechenschaftspflicht und Kontrolle

    Erste Schritte zur Entwicklung eines unabhängigen internen Rechnungsprüfungssystems für den Staatshaushalt im Einklang mit EU- und internationalen Normen und Standards.

    Stärkung und Kapazitätsaufbau des jordanischen Rechnungsprüfungsamts im Einklang mit EU- und internationalen Normen und Standards.

    Beginn der Arbeiten zur Entwicklung administrativer Kapazitäten zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten, die sich auf nationale und internationale Mittel auswirken.

    Gewährleistung einer wirksamen Zusammenarbeit mit den einschlägigen EU-Institutionen

    2.4. Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres

    Migration (legale und illegale Migration, Rückübernahme, Visa, Asyl)

    Umgang mit Migrationsströmen und Verhinderung illegaler Migration

    Dialog über Asylfragen.

    Austausch von Informationen über Migrationsfragen (Einreise und Aufenthalt, Eingliederung) und illegale Migration

    Erörterung der Kooperationsmöglichkeiten im Bereich Durchgangsmigration

    Aufnahme und Entwicklung eines Dialogs über Visumsfragen

    Entwicklung der Zusammenarbeit betreffend Visumsfragen einschließlich der etwaigen Anpassung von Visumsregelungen, und des Verfahrens zur Ausstellung von Visa und Reisedokumenten, einschließlich deren Sicherheit

    Zur Erleichterung des Personenverkehrs Sondierung der Möglichkeiten im Rahmen der gegebenen Strukturen einer Erleichterung der Visumserteilung (vereinfachte und beschleunigte Verfahren im Einklang mit dem gemeinsamen Besitzstand)

    Grenzverwaltung

    Entwicklung einer wirksamen Grenzverwaltung

    Austausch von Informationen über EU-Standards und Vorgehensweisen im Bereich Grenzverwaltung

    Aufbau einer regionalen Zusammenarbeit zwischen einschlägigen Vollzugsbehörden

    Bekämpfung des organisierten Verbrechens

    Ratifizierung und Durchführung internationaler Instrumente

    Ratifizierung und Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität. Unterzeichnung und Ratifizierung der Protokolle gegen die Schleusung von Migranten und Menschenhandel und gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen sowie gegen den unerlaubten Handel damit.

    Ausarbeitung von Rechtsvorschriften gemäß den internationalen Standards und Übereinkommen.

    Informationsaustausch über die Methoden der Bekämpfung von Menschenhandel und illegaler Schleusung von Migranten, einschließlich der Behandlung von Opfern

    Informationsaustausch über die Bekämpfung von Cyber-Kriminalität

    Entwicklung leistungsfähiger Vollzugsbehörden für den Kampf gegen das organisierte Verbrechen.

    Drogen

    Verstärkung des Kampfs gegen Drogen

    Austausch von Informationen über die Umsetzung des UN-Übereinkommens von 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen, darunter über die Konsolidierung und/oder Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften

    Austausch von Informationen über die internationale Zusammenarbeit bei der Drogenbekämpfung

    Aufnahme eines Dialogs über die regionale Zusammenarbeit einschließlich Schulungsmaßnahmen für die zuständigen Behörden

    Verhinderung der Abzweigung von Vorläufer- und anderen wesentlichen Substanzen für die Produktion illegaler Suchtstoffe, die von der Chemical Action Task Force (CATF) festgelegt wurden.

    Geldwäsche, Finanz- und Wirtschaftskriminalität

    Entwicklung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Geldwäsche

    Informationsaustausch und Dialog über die Grundvoraussetzungen im Einklang mit den einschlägigen internationalen Standards und Übereinkommen. Inangriffnahme der Entwicklung des Rechtsrahmens auf der Grundlage dieser Standards.

    Zusammenarbeit zwischen den jordanischen Vollzugsbehörden und internationalen Organisationen sowie den entsprechenden Einrichtungen der EU-Mitgliedstaaten

    Informationsaustausch und Dialog über den institutionellen Rahmen zur Unterstützung des Kampfes gegen Geldwäsche, Finanz- und Wirtschaftskriminalität. Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

    Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Justiz- und den Rechtsvollzugsbehörden Jordaniens und der EU-Mitgliedstaaten

    Umsetzung einschlägiger internationaler Übereinkommen und, falls die Ratifizierung bereits erfolgt ist, Beginn der Ausarbeitung nationaler Rechtsvorschriften zu ihrer Umsetzung

    Informationsaustausch zwischen den Rechtsvollzugsbehörden der EU, der EU-Mitgliedstaaten und Jordaniens, auch über Angelegenheiten in Bezug auf den Internationalen Strafgerichtshof.

    Zusammenarbeit im Bereich der polizeilichen Ausbildung zwischen jordanischen und europäischen Polizeiakademien und –ausbildungseinrichtungen sowie mit CEPOL.

    Sondierung der Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit zwischen Jordanien und EUROPOL.

    Entwicklung adäquater Haftbedingungen in Gefängnissen

    Informationsaustausch zwischen der EU und Jordanien über Haftanstalten (Gefängnisse), einschließlich Klassifizierungssysteme für Häftlinge, Berufsbildungsprogramme und gesellschaftliche Wiedereingliederung

    Entwicklung eines nationalen Programms zur Verbesserung der Haftbedingungen, einschließlich der Modernisierung von Haftanstalten im Hinblick auf den Schutz grundlegender Menschenrechte.

    Terrorismusbekämpfung

    Stärkung der Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung

    Entwicklung der Zusammenarbeit zur Stärkung des Kampfes gegen die Terrorismusfinanzierung im Einklang mit den Standards der FATF-Empfehlungen zum Thema Terrorismusfinanzierung.

    Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen Rechtsvollzugsbehörden bei der Terrorismusbekämpfung.

    Entwicklung der justiziellen Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung.

    2.5. Verkehr, Energie, Informationsgesellschaft und Umwelt

    Verkehr

    Umsetzung der nationalen Verkehrspolitik

    Ausweitung der nationalen Verkehrspolitik auf die Entwicklung aller Verkehrsträger

    Stärkung und gegebenenfalls Aufbau der Verwaltungsstrukturen zur Ausarbeitung gezielter Pläne für prioritäre Sektoren.

    Stärkung und gegebenenfalls Aufbau der erforderlichen unabhängigen Aufsichtsbehörden.

    Entwicklung einer Infrastrukturpolitik zwecks Identifizierung der prioritären Infrastrukturprojekte in verschiedenen Sektoren sowie Behandlung von Finanzierungsaspekten.

    Regionales Element

    - Mitwirkung bei der Planung und Identifizierung prioritärer regionaler Infrastrukturprojekte und Zusammenschaltung dieses Netzes mit dem trans-europäischen Verkehrsnetz.

    - Mitwirkung bei der Entwicklung Globaler Navigationssatellitensysteme im Mittelmeerraum und Beteiligung am neuen MEDA-Regionalprojekt über Satellitennavigation.

    - Annahme von Maßnahmen zur Erleichterung des Grenzverkehrs zum besseren Funktionieren des Verkehrsnetzes, um das Fließen der Verkehrsströme zwischen Jordanien, den regionalen Partnern und der EU zu verbessern.

    Mittelfristig:

    - Mitwirkung bei der Entwicklung Globaler Navigationssatellitensysteme im Mittelmeerraum.

    - Umsetzung einer Lizenzregelung für Passagier- und Frachtverkehr im Hinblick auf die Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen insbesondere im Frachtsektor.

    - Stärkung der Gremien zur Durchsetzung von Standards im Bereich der sozialen Rechtsvorschriften und technischen Vorschriften gemäß den internationalen Übereinkommen und EU-Standards im Bereich gefährliche Güter und Fahrzeiten.

    - Inangriffnahme der weiteren Angleichung von Rechts- und Regelungsrahmen an europäische und internationale Standards.

    - Umsetzung ausgewählter Maßnahmen und Reformen im Luftverkehr

    - Umsetzung der nationalen Luftverkehrspolitik und weitere Stärkung der Verwaltungskapazität (einschließlich Trennung der regulatorischen und operationellen Aufgaben der CAA).

    - Fortsetzung der Sektorreform und schrittweisen Marktliberalisierung. Behandlung der Fragen im Zusammenhang mit privaten Investitionen in Flughafeninfrastrukturen und Öffnung des Markts für Bodenabfertigungsdienste.

    - Vorbereitung auf Verhandlungen über ein umfassendes Luftverkehrsabkommen mit der EU. Überarbeitung bilateraler Luftverkehrsabkommen mit den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Einfügung der Klausel über die Gemeinschaftsbenennung. Sondierung der Möglichkeiten einer Teilnahme am Einheitlichen Europäischen Luftraum.

    - Zusammenarbeit im Bereich der Luftverkehrssicherheit (gemeinsame Regeln für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus).

    - Verbesserung von Management, Kontrolle und Sicherheit des Luftverkehrs.

    Mittelfristig:

    - Entwicklung der Industrie- und Forschungszusammenarbeit mit der EU im Bereich Luftverkehr.

    - Umsetzung ausgewählter Maßnahmen und Reformen im Seeverkehr

    - Umsetzung der nationalen Schifffahrtspolitik zwecks Entwicklung des Sektors.

    - Stärkung der institutionellen Strukturen der Schifffahrtsbehörde in Bezug auf das Aufsichtspersonal.

    - Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich der Gefahrenabwehr im Seeverkehr, um im Rahmen der SOLAS/ISPS-Regelung den Terrorismus zu bekämpfen.

    - Umsetzung einschlägiger internationaler Übereinkommen.

    - Fortführung der Reform des Hafensektors (Trennung operationeller und geschäftlicher Funktionen).

    Mittelfristig:

    - Einführung verbindlicher Sicherheitsvorschriften für den Seeverkehr im Hinblick auf die Sondierung von Möglichkeiten zur Zusammenarbeit bei EMSA-Aktivitäten. Fortgesetzte Angleichung der jordanischen Seeschifffahrts-Gesetzgebung and EU-Standards. Wirksame Durchsetzung von maritimen Sicherheitsstandards und Standards in den Bereichen Hafenstaat- und Flaggenstaatkontrolle.

    Regionales Element

    - Beteiligung an der regionalen Zusammenarbeit im Bereich Seeverkehrspolitik, Häfen und Kurzstreckenseeverkehr

    - Entwicklung der Zusammenarbeit mit der EU und Mittelmeerpartnern im Bereich der International Seeverkehrsorganisation (IMO) und Förderung der Teilnahme am neuen SAFEMED-Projekt zur maritimen Sicherheit.

    Energie

    Ergreifung von Maßnahmen zur Annahme einer aktualisierten Energiegesamtpolitik, die sich an die energiepolitischen Ziele der EU annähert.

    Aktualisierung und Ergreifung von Maßnahmen zur Annahme (durch die zuständige Instanz) des derzeitigen Energiepolitikdokuments.

    Schrittweise Harmonisierung des jordanischen statistischen und Datenerfassungssystems im Energiesektor mit den EU-Standards.

    Modernisierung und Entwicklung der Atomenergiekommission.

    Stärkung und Ausbau der Kapazitäten der für natürliche Ressourcen zuständigen Behörde.

    Mittelfristig

    - Umsetzung einer aktualisierten Energiepolitik zwecks Angleichung an die energiepolitischen Zielsetzungen der EU.

    - Weiterentwicklung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen der EU und Jordanien im Bereich Energiepolitik.

    - Schrittweise Übernahme der Grundsätze des EU-Binnenmarktes für Strom und Gas

    - Erstellung einer Liste von Maßnahmen zur schrittweisen Übernahme der Grundsätze der EU-Binnenmärkte für Strom und für Gas.

    - Zusammenarbeit im Kontext der Absichtserklärung vom 2. Dezember 2003 über die Zusammenarbeit EU-Maschrek im Bereich Erdgas.

    - Wirksame Strompreisentwicklungen in Richtung Beseitigung von Verzerrungen.

    - Entwicklung der Stromaufsichtskommission zu einer Energieaufsichtsbehörde, die von den Marktteilnehmern unabhängig ist.

    - Voranbringen der Umstrukturierung/Privatisierung im Stromsektor.

    Mittelfristig

    - Durchführung von Maßnahmen zur schrittweisen Übernahme der Grundsätze der EU-Binnenmärkte für Strom und für Gas, Abschluss der Reform des Stromsektors und Fortsetzung der Zusammenarbeit EU-Maschrek im Bereich Erdgas.

    - Fortschritte im Bereich Energienetze.

    Kurz- und mittelfristig

    - Reduzierung der Stromnetzverluste.

    - Weiterentwicklung regionaler Energieinfrastrukturen einschließlich der unterseeischen Stromleitung von und nach Ägypten, der Stromnetzzusammenschaltung mit Syrien und der Erdgasüberlandleitung nach Syrien.

    - Verbesserung der Sicherheit der Energieinfrastruktur.

    - Zusammenschaltungen im Bereich Erdöl, Erdgas und Strom mit den Nachbarländern

    - Verbesserung der Energieeffizienz und des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen.

    - Ergreifung von Maßnahmen zur Annahme eines Aktionsplans zur Verbesserung der Energieeffizienz und Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien.

    - Stärkung der für Energieeffizienz und erneuerbare Energien zuständigen Behörden.

    Mittelfristig

    - Durchführung von Maßnahmen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien.

    - Maßnahmen zur Erreichung des mittelfristigen Ziels Jordaniens sicherzustellen, dass 5 % des jordanischen Energiebedarfs bis zum Jahr 2015 durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

    Informationsgesellschaft

    Fortschritte bei der Entwicklung und bei der Nutzung von Anwendungen der Informationsgesellschaft

    Aufstellung einer nationalen Politik über die Entwicklung des Sektors einschließlich regulatorischer, wirtschaftlicher, technologischer und sozialer Aspekte und fortgeschrittener Dienstleistungen.

    Ergreifung von Maßnahmen zur Liberalisierung des Markts für Festnetztelefondienste.

    Bemühungen um die Entwicklung eines harmonisierten ordnungspolitischen Rahmens, einschließlich Lizenzerteilung, Netzzugang und Zusammenschaltung, Nummerierung, Universaldienste und Nutzerrechte, Schutz der Privatsphäre und Datensicherheit, Kostenorientierung der Tarife.

    Umsetzung des Plans der Regierung zur Förderung der Informationsgesellschaft und Durchführung des Gesetzes über den elektronischen Geschäftsverkehr sowie der aktuellen Pläne über e-Regierung, e-Handel und e-Finanzierung.

    EU-Unterstützung, einschließlich Schulungen und Zusammenarbeit in regionalen e-Strategien.

    Stimulierung einer breit angelegten Entwicklung zur Steigerung des Zugangs zum Internet.

    Umwelt

    Ergreifung von Maßnahmen zur Schaffung der Voraussetzungen für eine verantwortliche Umweltpolitik und Beginn mit deren Umsetzung

    Stärkung der Verwaltungsstrukturen und -verfahren zur Gewährleistung der strategischen und finanziellen Planung und der Umsetzung, einschließlich Stärkung des Umweltministeriums

    Überarbeitung des Nationalen Umweltaktionsplans (NEAP).

    Abschluss des Verfahrens zur Annahme des Umweltschutzgesetzes, Ergreifung von Maßnahmen zum Erlass flankierender Gesetze im Bereich Umwelt

    Durchführung prioritärer Aktionen der Nationalen Umwelterziehungs-, -sensibilisierungs- und –kommunikationsstrategie.

    Mittelfristig:

    - Ausarbeitung eines Umweltlageberichts bis Ende 2006 ggf. mit Unterstützung und ausgehend von den Erfahrungen des UNEP und der Europäischen Umweltagentur;

    - Aktive Prävention der Umweltzerstörung, Schutz der menschlichen Gesundheit und rationeller Einsatz der natürlichen Ressourcen im Einklang mit den auf dem Johannesburger Gipfel eingegangenen Verpflichtungen

    Mittelfristig:

    - Identifizierung von Anreizen, um umweltgerechte Produktionsmethoden in der jordanischen Wirtschaft zu fördern.

    - Ergreifung von Maßnahmen zur Annahme gezielter Programme/Pläne in ausgewählten Prioritätssektoren

    - Verbesserung der Zusammenarbeit im Umweltbereich

    - Identifizierung von Möglichkeiten für eine intensivere regionale Zusammenarbeit insbesondere in Wasserfragen

    - Eventuell Teilnahme an ausgewählten Aktivitäten der Europäischen Umweltagentur (EEA)

    - Anstrengungen zur Umsetzung der Bestimmungen des Kyoto-Protokolls und des UN-Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen.

    Mittelfristig

    - Umsetzung der Bestimmungen des Kyoto-Protokolls und des UN-Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen

    Wissenschaft und Technik, Forschung und Entwicklung

    Beschleunigung der Eingliederung Jordaniens in den Europäischen Forschungsraum und das Rahmenforschungsprogramm der Gemeinschaft

    Abschluss der Verhandlungen und Beginn der Durchführung des Abkommens über Wissenschaft und Technik.

    Errichtung und Konsolidierung von Systemen zur gegenseitigen Information

    Errichtung des Netzes nationaler Kontaktpunkte für das 6. Rahmenprogramm und Herstellung von Kontakten zwischen FTEI-Akteuren

    Organisieren der FTEI-Zusammenarbeit zwischen der EU und Jordanien

    Stärkung des Höheren Rates für Wissenschaft und Technik und des Höheren Ausschusses für wissenschaftliche Forschung.

    Entwicklung einer fundierten Politik für wissenschaftliche Forschung und Entwicklung

    Förderung der Teilnahme Jordaniens am 6. FuE-Rahmenprogramm der Gemeinschaft und anderen wissenschaftlichen Aktivitäten der EU.

    Ausbau der wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung von FTE-Ergebnissen durch Industrie und KMU

    Stärkung der Humanressourcen und der materiellen und institutionellen Mittel zwecks Ausbau der Kapazitäten der FTEI-Akteure.

    Herbeiführung einer konzertierten Interaktion zwischen den wissenschaftlichen Akteuren und den Endverwendern (Industrie und KMU), öffentlich − privat

    Förderung der Einbeziehung Jordaniens in den wissenschaftlichen Austausch auf hoher Ebene

    Verstärkte Teilnahme Jordaniens am internationalen Marie-Curie-Stipendienprogramm und Einrichtung geeigneter Rückkehrmechanismen

    Intensivierung des Austauschs von Personal im Rahmen der gemeinsamen Projekte und Förderung der Einbeziehung jordanischer Wissenschaftler in internationale Wissenschaftsdebatten

    2.6. Kontakte zwischen Bürgern

    Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend

    Reform und Modernisierung der Systeme und Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung im Rahmen des einschlägigen jordanischen Programms zur Angleichung an die Standards und Praxis in der EU.

    Ausarbeitung und Durchführung eines Berufsbildungsprogramms

    Reform des Bildungssystems gemäß dem einschlägigen nationalen jordanischen Programm. Ergreifung von Maßnahmen zur Förderung der Qualität und zum Ausbau der Kapazitäten von Einrichtungen und Organisationen, die an der Qualitätssicherung in der allgemeinen und beruflichen Bildung beteiligt sind, Inangriffnahme von Akkreditierungs- und Lizenzierungsverfahren;

    Ergreifung von Maßnahmen zur Steigerung der Einbeziehung von Akteuren der Zivilgesellschaft und Sozialpartnern in die Reform des höheren und des Berufsbildungswesens;

    Förderung der Teilnahme am Programm Erasmus Mundus.

    Förderung der Entwicklung von Humanressourcen und Humankapital und der Reform der höheren Bildung durch das Programm TEMPUS III.

    Verfolgung des Ziels der Reform des Hochschulsystems im Einklang mit den Grundsätzen des Bologna-Prozesses.

    Verbesserung der Zusammenarbeit in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend

    Herbeiführung eines strategischen Dialogs zwischen den EU- und den jordanischen Behörden im Bereich allgemeine und berufliche Bildung

    Sondierung der Möglichkeiten einer Ausweitung der Zusammenarbeit in den Bereichen schulische Bildung und Berufsbildung durch die eventuelle Ausweitung des Programms TEMPUS.

    Intensivierung der Kontakte der jordanischen Bildungseinrichtungen mit der EU

    Ausbau des Jugendaustauschs und der Zusammenarbeit im Bereich der außerschulischen Bildung von Jugendlichen und interkultureller Dialog

    Kultur und audiovisuelle Medien

    Verbesserung der kulturellen Zusammenarbeit

    Ausbau der Teilnahme Jordaniens an den einschlägigen Kulturkooperationsprogrammen der EG.

    Schaffung der Voraussetzungen für eine umweltgerechte Zusammenarbeit und Verbreitung kultureller und audiovisueller Güter und Dienstleistungen

    Entwicklung eines transparenten, effizienten und durchschaubaren Aufsichtssystems auch durch die Errichtung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde im audiovisuellen Sektor

    Öffentliche Gesundheit

    Verbesserung der gesundheitlichen Sicherheit, gesundheitsspezifischen Informationen und Kenntnisse

    Austausch von Informationen und Know-how über Gesundheitsindikatoren und Datensammlung

    Einladung der einschlägigen jordanischen Behörden als Beobachter zu den Zusammenkünften des Netzes der zuständigen Behörden

    Entwicklung der technischen und administrativen Voraussetzungen für die Einbeziehung Jordaniens in das EU-Gesundheitsinformations- und Wissenssystem

    Überwachung übertragbarer Krankheiten und Gesundheitssicherheit (Epidemiologische Überwachung und Kontrolle)

    Anschluss an das Netz zur Überwachung übertragbarer Krankheiten und andere einschlägige Überwachungsnetze

    Entwicklung einer adäquaten Laborvernetzung

    3. Monitoring

    Der Aktionsplan wird dem Assoziationsrat EU-Jordanien zur förmlichen Annahme unterbreitet werden. Er wird als Richtschnur für die Zusammenarbeit zwischen der EU und Jordanien dienen. Sollte sich seitens der EU Bedarf nach spezifischen Maßnahmen ergeben, die rechtsverbindliche Beschlüsse erforderlich machen, wird die Kommission dem Rat die Verabschiedung der notwendigen Verhandlungsdirektiven empfehlen.

    Die im Assoziationsabkommen vorgesehenen gemeinsamen Gremien werden die Umsetzung des Aktionsplans auf der Grundlage der regelmäßigen Berichte über seine Durchführung vorantreiben und überwachen.

    Die erste Überprüfung der Umsetzung des Aktionsplans erfolgt innerhalb zweier Jahre nach seiner Annahme.

    Der Aktionsplan kann regelmäßig geändert und/oder aktualisiert werden, um Fortschritten bei der Verwirklichung der Prioritäten Rechnung zu tragen.

    [1] KOM(2003) 104.

    [2] KOM(2004) 373.

    [3] ABl C [ ] vom [ ], S [ ]

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