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Document 52004DC0519

Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament - Konsultation über die Optionen zur weiterentwicklung des Schulsystems der Europäischen Schulen

/* KOM/2004/0519 endg. */

52004DC0519

Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament - Konsultation über die Optionen zur weiterentwicklung des Schulsystems der Europäischen Schulen /* KOM/2004/0519 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT - KONSULTATION ÜBER DIE OPTIONEN ZUR WEITERENTWICKLUNG DES SCHULSYSTEMS DER EUROPÄISCHEN SCHULEN

1. 50 JAHRE EUROPÄISCHE SCHULEN

Einführung

Seit fünfzig Jahren vermitteln die Europäischen Schulen den Kindern des Personals der EU-Organe eine multikulturelle und mehrsprachige Erziehung von hoher Qualität. Die Existenz der Schulen hat es den Organen erleichtert, erfahrene und hoch qualifizierte Bedienstete zu gewinnen. Es gibt ein von vielen Seiten geschätztes, amtlich anerkanntes europäisches Abitur, das es ermöglicht, europaweit ein Hochschulstudium aufzunehmen.

Das Ziel der vorliegenden Konsultation ist es, einen Überblick über die bisherige Entwicklung der Europäischen Schulen zu geben und zu einem Zeitpunkt, zu dem die Europäische Union expandiert und Veränderungen unterworfen ist, eine Debatte einzuleiten mit dem Ziel, eher einen Konsens über die künftige Weiterentwicklung der Schulen und über mögliche Änderungen zu erreichen, als konkrete Vorschläge zu unterbreiten.

Bei allen Überlegungen, die die Zukunft der Europäischen Schulen betreffen ist darauf zu achten, dass die Erfolge im pädagogischen Bereich nicht geschmälert oder gefährdet werden. Die Kommission engagiert sich für die Europäischen Schulen und ist deshalb entschlossen, auf den vorhandenen, soliden Grundlagen des Systems der Europäischen Schulen aufbauend eine optimale Nutzung seiner Vorteile anzustreben.

Trotz des unbestrittenen Erfolgs der Schulen ist aber eine Bestandsaufnahme und Bewertung angebracht. Der vom Europäischen Parlament im Dezember 2002 angenommenen aufschlussreiche Bericht Bösch über die Zukunft der Schulen sowie die daraufhin folgenden Arbeitsdokumente bieten eine nützliche und aktuelle Analyse der Stärken und Schwächen des Systems und machen zusammen mit den jüngsten Berichten des Obersten Rates und des Rechnungshofs deutlich, dass eine qualitative Bewertung von Effizienz und Wirtschaftlichkeit erforderlich ist. Des Weiteren gehen von der jüngsten Erweiterung der Europäischen Union Impulse aus, die eine begrenzte Neubewertung der komplexen Verwaltungs-, Aufsichts- und Organisationsstrukturen sowie der Wirtschaftlichkeit beim jetzigen Zuschnitt des Leistungsangebots erforderlich machen.

Die Kommission ist durch die Kinder ihrer Bediensteten der größte Nutzer der Schulen. Aus diesem Grund sollte sie eine proaktive Rolle spielen und durch umfassende Konsultationen ein Konzept für Veränderungen erarbeiten, das nach Möglichkeit auf einem Konsens beruht.

1.1. Hintergrund

Die Europäischen Schulen wurden vor 50 Jahren gegründet, um die Kinder der Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften gemeinsam zu unterrichten. Sie sind nicht Bestandteil der einzelstaatlichen Bildungssysteme sondern beruhen auf der ,Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen" und werden im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln finanziert. Die Europäischen Gemeinschaften als Vertragspartei der Vereinbarung sind in dem überwiegend aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammengesetzten Obersten Rat durch die Kommission vertreten. Der größte Teil der Mittel für die Schulen (fast 60%) stammt aus dem EU-Haushalt, ist dort aber als Zuschuss ausgewiesen (siehe hierzu die Zahlen und Fakten über die Europäischen Schulen in der Anlage).

1.2. Wachstum, Erweiterung und Dezentralisierung

Das Wachstum der Organe und die Erweiterungen der Europäischen Union haben zu einer erheblichen Expansion der Europäischen Schulen geführt - von einer Schule an einem Ort zu 14 Schulen an 10 Orten am Ende dieses Jahrzehnts [1]. Durch diese Entwicklung hat sich auch die Zahl der abzudeckenden Sprachen erhöht (von vier auf elf, plus weitere drei Sprachen aus den neuen Mitgliedsstaaten, die in Kürze hinzugefügt werden). Zusätzliche Sprachen können in der Zukunft hinzugefügt werden, falls die vom Obersten Rat im Jahr 2000 festgelegten Kriterien zur Gründung neuer Sprachabteilungen erfuellt sind [2]. Hinzu kommt noch die Zunahme der Zahl der Dienstorte infolge der Dezentralisierung der Tätigkeiten der EU zugunsten einer wachsenden Zahl von EU/Gemeinschaftsorgane überall in der Europäischen Union. An einigen Orten sind bereits begrenzte Ad-hoc-Lösungen für die Erziehung der Kinder entwickelt worden.

[1] Lux II wird 2004 eröffnet, BXL IV 2008.

[2] ,Kriterien zur Gründung, Schließung und Aufrechterhaltung der Europäischen Schulen", AZ 2000-D-7510, angenommen auf der Sitzung des Obersten Rates am 24. und 25.10.2000

Den Kindern von EU-Bediensteten sollte an allen Dienstorten von EU Institutionen oder Organe immer eine internationale, mehrsprachige Bildungseinrichtung offen stehen. Hier geht es jedoch um einen zum Teil an Orten mit nur wenigen Schülern erteilten Unterricht in der Muttersprache jedes Schülers in einer EU mit über zwanzig Amtssprachen. In dieser Hinsicht sind sorgfältige Überlegungen und Konsultationen erforderlich. Besondere Fragen stellen sich im Bezug auf die kleineren Europäischen Schulen.

2. MÖGLICHKEITEN UND SACHZWÄNGE BEI DER WEITERENTWICKLUNG DES SCHULSYSTEMS DER EUROPÄISCHEN SCHULEN

Damit ein hochwertiger Unterricht auf europäischer Ebene gewährleistet bleibt, sollten bei einer Überprüfung des Systems sowohl Änderungen erwogen werden, die kurz- und mittelfristig realisierbar sind, als auch solche, die weit reichend sein können, z.B. eine Neufassung der geltenden Vereinbarung.

Nach Ansicht der Kommission wäre es durchaus möglich, im Rahmen der derzeitigen Regelung in Bereichen, in denen relativ schnell Übereinstimmung erzielt werden kann, verschiedene Änderungen vorzunehmen.

Da die Europäischen Schulen die Kinder des Personals der EU Institutionen und Organe unterrichten, wäre es langfristig von Vorteil, Letztere stärker in die Verwaltung und Finanzierung der Schulen im eigentlichen Sinne einzubinden (u. U. sogar durch ein Amt der Kommission). Für Lehrpläne, Inspektionen und die Durchführung des Europäischen Abiturs (für die gegenwärtig der Oberste Rat und der Inspektionsausschuss verantwortlich sind) wären nach wie vor in erster Linie die Mitgliedstaaten zuständig.

Dem entsprechend werden in den nächsten Abschnitten Aufsicht, Verwaltung und Finanzierung des Systems der Europäischen Schulen behandelt. Danach wird auf pädagogische Fragen eingegangen, die in erster Linie die Lehrpläne und die Qualität des Leistungsangebots betreffen.

2.1. Aufsicht - kurz- und langfristige Optionen

Im jetzigen System ist für alle pädagogischen, finanziellen und administrativen Fragen der Oberste Rat zuständig. Viele Beteiligte sind der Auffassung, dass die praktischen Schwierigkeiten, mit denen der Oberste Rat zurzeit auch nach eigener Einschätzung konfrontiert ist, durch die wesentlich höhere Zahl von Mitgliedern, Sprachen und Sitzungen infolge der Erweiterung noch verstärkt werden. Aufgrund der Art der organisatorischen Veränderungen im Schulsystem und ihrer Komplexität hat die Arbeitsbelastung des Obersten Rates so stark zugenommen, dass seine Arbeit neu überdacht werden sollte. Schon vor der Erweiterung bestand die Stärke des Obersten Rates in seiner Fähigkeit, strategisch zu planen. Angesichts der geringen Zahl von Sitzungen und räumlich weit verstreuten Mitgliedern eignet er sich nur schlecht für operative Entscheidungen. Diese Situation wird sich durch die Ankunft der zehn Vertreter der neuen Mitgliedstaaten kaum verbessern.

In den letzten fünfzig Jahren hat sich in Verwaltung und Aufsicht der Schulen in zahlreichen Mitgliedstaaten einiges geändert. So ist z.B. eine umfassende Beteiligung von gewählten Vertretern der Eltern, des Lehrpersonals und ggf. auch der Gemeinschaft, für die die Schule eingerichtet wurde, zum Normalfall geworden.

Diesen Entwicklungen entsprechend wird vorgeschlagen, die Verwaltungsräte der einzelnen Schulen zu ermächtigen, in Schulverwaltung und Aufsicht eine größere operative Rolle zu spielen. Die in der geltenden Vereinbarung enthaltene Bestimmung, wonach der Verwaltungsrat ,... alle weiteren Verwaltungsaufgaben (erfuellt), die ihm vorm Obersten Rat übertragen werden", dürfte bisher nicht ausreichend genutzt worden sein und könnte die Grundlage dafür bilden, die Ausführung einer großen Zahl von Aufgaben auf die Ebene der einzelnen Schulen zu verlagern.

Langfristig könnte die Vereinbarung dahingehend überarbeitet werden, dass die einzelnen Schulen mehr Autonomie erhalten und ihrem jeweiligen Verwaltungsrat Vertreter des Obersten Rates (bzw. seines Nachfolgegremiums), der Organe, der Eltern, der Lehrer und der Schüler angehören.

Die europäischen Organe sind in der Praxis in Bezug auf die Europäischen Schulen wichtige Akteure, da sie durch die Kinder ihrer Bediensteten die Hauptleistungsempfänger sind und für den größten Teil des Haushalts der Schulen aufkommen. Sie haben also stichhaltige Gründe für ihr zunehmend aktives Interesse an den Schulen. Im Rahmen der geltenden Vereinbarung, nach der die Kommission im Obersten Rat neben 17 (bzw. in manchen Fällen 19) stimmberechtigten Mitgliedern nur eine Stimme hat, sind sie allerdings von der Aufsicht über die Schulen weitgehend ausgeschlossen. Dieses ,Demokratiedefizit" im Obersten Rat sollte beseitigt werden.

Eine wirkliche Weiterentwicklung in dieser Hinsicht ist nur dann möglich, wenn die Vereinbarung geändert wird. In der Zwischenzeit kann aber insofern eine Verbesserung erzielt werden, als die anderen Organe und der Oberste Rat die besondere Bestimmung in Artikel 28 nutzen und sich darauf verständigen können, dass das EP, der Wirtschafts- und Sozialausschuss, der Ausschuss der Regionen, der Gerichtshof und der Rechnungshof im Obersten Rat Sitz und Stimme erhalten.

Zwei der vorstehenden Vorschläge können ohne Änderung der Rechtsgrundlage für die Schulen relativ kurzfristig verwirklicht werden. Um eine effiziente und stabile Aufsicht zu gewährleisten, wäre längerfristig die Einrichtung eines Amtes der Kommission oder einer EU Agentur denkbar, das bzw. die für finanzielle und operative Angelegenheiten aller Schulen zuständig ist. In einer solchen gemeinsamen Exekutiveinrichtung müssten alle Beteiligten angemessen vertreten sein und sie müsste die erforderlichen Ressourcen erhalten. Alle zukünftigen Vorschläge müssen entsprechend den Allgemeinen Richtlinien für die Gründung dieser Organe erstellt werden.

Wie schon in anderen Fällen, in denen die Errichtung eines Amtes der Kommission oder einer EU Agentur vorgeschlagen wurde, sollte eine umfassende Durchführbarkeitsstudie über die potenziellen Vorteile einer solchen Einrichtung erstellt werden, damit im Rahmen der spezifischen pädagogischen Gegebenheiten die besten Traditionen, die Qualität und der Erfahrungsschatz des gegenwärtigen Aufsichtsystems erhalten bleiben, gleichzeitig aber mehr Flexibilität und Effizienz gewährleistet sind. In diesem Rahmen sollten auch die Finanzierungsmechanismen überprüft werden, u.a. die Kompensationsmöglichkeit des Direktbeitrages der Mitgliedstaaten innerhalb des EU Haushaltes.

Wenn über ein solches Konzept Übereinstimmung erzielt werden könnte, müsste die Kommission umfassende Konsultationen durchführen und den Folgen, die die direkte Einstellung von Personal auf die gegenwärtigen beschäftigten Bediensteten hätte, auf angemessene Weise Rechnung tragen. Außerdem wären längere Übergangsfristen (z.B. bis zur Einführung von Vertragsbediensteten) vorzusehen, damit für die derzeitigen Bediensteten der Schulen Kontinuität gewährleistet ist.

2.2. Verbesserungen auf der Ebene der Verwaltung

Den Entwicklungen in den nationalen Bildungssystemen entsprechend und um mit den besten Verwaltungspraktiken Schritt zu halten wird vorgeschlagen, in den Europäischen Schulen in Kürze bewährte Praktiken und neue Verwaltungsmethoden anzuwenden. Dies schließt u.a. die Erarbeitung eines Kodexes für gute Verwaltungspraxis und eine Initiative zur Verstärkung und Ausweitung der geltenden Transparenzbestimmungen einschließlich des Rechts ein, gegen Entscheidungen des Obersten Rates oder einzelner Schulen Beschwerde einzulegen. Des Weiteren sollte der Zuständigkeitsbereich des vor kurzem eingeführten Beschwerdeausschusses geklärt und auf alle Angelegenheiten - auch Fragen pädagogischer Art - ausgedehnt werden, gegen die Personen, die von den Entscheidungen einer Schule betroffen sind, Beschwerde einlegen können.

2.3. Mehr Autonomie bei Verwaltungs- und Personalentscheidungen

Was den Einsatz der Haushaltsmittel, die Finanzierung und die Personalverwaltung, die Entwicklungsstrategie, das Leistungsangebot und den Spielraum für Eigeninitiativen anbelangt, sind die Schulen derzeit mit erheblichen Sachzwängen und zahlreichen Unwägbarkeiten konfrontiert. Sie müssen auf Jahresbasis arbeiten und dabei auf den unmittelbaren Bedarf und aktuelle Situationen reagieren, ohne dass auf der Ebene der einzelnen Schulen zusammen mit den Beteiligten längerfristige Strategien entwickelt werden können.

Die Direktoren der Schulen sollten mehr finanzielle und administrative Autonomie erhalten und das gesamte Lehrpersonal einstellen und verwalten können. Es muss allerdings geprüft werden, welchen Umfang diese finanzielle und pädagogische Autonomie im Rahmen der geltenden Vereinbarung oder in einem anderen System haben könnte.

Im heutigen System werden die Lehrer von den Bildungsbehörden der Mitgliedstaaten abgeordnet. Kurzfristig wäre es durchaus möglich und auch angemessen, darüber nachzudenken, auf welche Weise die endgültige Entscheidung über die Ernennung von Lehrern den Schulen selbst übertragen werden kann, denn diese können besser beurteilen, welche speziellen Fähigkeiten erforderlich sind, um in einem multikulturellen Umfeld erfolgreich unterrichten zu können.

In Verbindung mit den anderen Vorschlägen betreffend die Aufsicht (siehe oben) und eine Haushaltsreform (siehe unten) könnte auf lange Sicht vorgesehen werden, dass die Europäischen Schulen die Entscheidungskontrolle über die langfristige Planung des Personalbestands erhalten. Voraussetzung dafür wäre eine Reform des Finanzierungssystems, die eine Abkehr von einer nach oben offenen Mittelzufuhr aus dem EU-Haushalt und die Festlegung eines Budgets beinhaltet, das von dem Unterrichtsangebot für die Kinder der EU-Bediensteten und von den Stellenplänen für die Schulen abhängt.

3. DIE FINANZIERUNG DER EUROPÄISCHEN SCHULEN

Grundlage des Modells für die Europäischen Schulen ist der von Lehrern aus den Mitgliedstaaten erteilte Unterricht in verschiedenen Sprachen. Zumindest in den kleineren Sprachsektionen sind die Klassen kleiner als in vielen nationalen Schulsystemen, weshalb die Schulen dem Anschein nach teurer sind als herkömmliche staatliche Schulen. Die Kommission akzeptiert diesen Sachverhalt und wird für den Erhalt des Systems eintreten unter der Voraussetzung, dass eine effektive Haushaltsplanung und -kontrolle gewährleistet sind und die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen wird.

3.1. Die paradoxe Situation in Bezug auf den Haushalt

Die Haushaltsvorkehrungen sind insofern paradox geregelt, als die Schulen im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens einen Ausgleichszuschuss aus dem EU-Haushalt erhalten, ohne dass aber die Haushaltsbehörde einen entsprechenden Einfluss auf die Kosten der Europäischen Schulen ausüben kann. Davon abgesehen wird auch vielfach die Auffassung vertreten, dass ein System, in dem von einem nach oben offenen Mittelzufluss aus dem EU-Haushalt zum Ausgleich des Haushalts der Europäischen Schulen ausgegangen werden kann, nicht genügend Anreize für eine bessere Bewirtschaftung der Ressourcen, für Einkommenssteigerungen und für Kosteneinsparungen bietet, die ohne Verschlechterung des Leistungsangebots möglich wären.

Rund 22% der Haushaltseinnahmen der Schulen stammen aus den Mitgliedstaaten, die aufgrund der Vereinbarung unmittelbar für die Gehälter der abgeordneten Lehrkräfte aufkommen. Diese Regelung ist nicht unumstritten, denn einige Mitgliedstaaten müssen aufgrund der Vehikularsprachenregelung einen unverhältnismäßig hohen Anteil der Kosten tragen. Diese Länder wollen keine weiteren Mittelaufstockungen mehr finanzieren und haben vorgeschlagen, die Kosten gerechter aufzuteilen oder den direkten Kostenbeitrag der Mitgliedstaaten abzuschaffen. Angesichts des gegenwärtigen Haushaltsklimas treten viele Mitgliedstaaten auch generell für eine bessere Haushaltskontrolle und eine bessere Mittelbewirtschaftung im System der Europäischen Schulen ein.

Aus den vorstehenden Ausführungen wird deutlich, dass das System zur Finanzierung der Schulen geändert werden muss, um diesen Sachzwängen und Anliegen sowie dem gesamten Rahmen der Finanzperspektive für 2005-2013 zumindest teilweise Rechnung zu tragen.

Um den Finanzbeitrag der Gemeinschaft zu den Schulen besser in das Haushaltsverfahren der EU einbeziehen zu können, wird die Kommission kurzfristig so vorgehen, dass sie den maximalen Rahmen für den Zuschuss für ein bestimmtes Jahr frühzeitig bekannt gibt und davon ausgeht, dass der Haushalt der Europäischen Schulen durch entsprechende Anpassungen diesem Betrag Rechnung trägt. (Dieses neue Konzept wurde bereits bei dem Entwurf des Haushaltsvorschlags für 2005 angewandt, den der Oberste Rat im April 2004 angenommen hat.) Die Planung der jährlichen Mittelzuweisungen muss u.a. mit der Größe und den Bedürfnissen der Schulen sowie mit dem Nachweis von Sparmaßnahmen und wirtschaftlicherem Vorgehen verknüpft werden. Kosten und Ressourcen müssen dabei zwischen gleich großen Europäischen Schulen verglichen werden.

3.2. Aufnahme von Kindern, deren Eltern nicht bei der EU beschäftigt sind

Zurzeit sind die Kinder an den Europäischen Schulen in drei ,Kategorien" eingeteilt. Der Kategorie I gehören die Kinder des Personals von Gemeinschaftsorganen, der Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten, verschiedener Gemeinschaftsagenturen und

-einrichtungen sowie die Kinder von Lehrkräften der Europäischen Schulen an. In die Kategorie II fallen Kinder, auf die individuelle Vereinbarungen mit Dritten (Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen) anwendbar sind und die die Schulgebühren in voller Höhe bezahlen. Alle anderen Schüler gehören der Kategorie III an.

In Anbetracht des besonderen Auftrags der Europäischen Schulen in Bezug auf die Bediensteten der Europäischen Union und angesichts von Kostendruck und Platzproblemen wird gegenwärtig von einer Arbeitsgruppe eine Kosten/Nutzen-Rechung aufgestellt, um sowohl die Gesamt- aus auch Grenzkosten für Schüler der Kategorie III zu ermitteln, und um festzustellen, inwieweit die Zulassung dieser Schüler in Anzahl und Kriterium eingeschränkt werden sollte. Für die Zulassung von Schülern der Kategorie III werden detaillierte, transparente und öffentlich zugängliche Kriterien benötigt, die über die Frage hinausgehen, ob in einer bestimmten Sprachsektion für solche Schüler Platz ist.

Außerdem prüft die Arbeitsgruppe die vorgeschlagene Erhöhung der Schulgebühren für Schüler der Kategorie III, da die tatsächlichen Kosten des Schulbesuchs wesentlich höher liegen als die zu entrichtenden Gebühren. Im Interesse der bereits zugelassenen Schüler sollte allerdings zwischen bisherigen und neuen Schülern unterschieden werden. Gebührenbefreiungen wegen finanzieller Schwierigkeiten und veränderter Umstände sollten auf der Grundlage eindeutiger und transparenter Kriterien von Fall zu Fall genehmigt werden.

3.3. Anwendung von Kriterien für den Erhalt kleiner Schulen oder Sprachsektionen

In dem Bericht Bösch des Europäischen Parlaments wurde die Frage aufgeworfen, ob die kleinen Europäischen Schulen an Orten wie Mol, Karlsruhe, Bergen und Culham in ihrer derzeitigen Form für das Funktionieren der europäischen Organe an diesen Orten erforderlich sind und schlägt vor, dass der erzieherische Mehrwert dieser Schulen weiterhin überprüft wird. Bei der Prüfung dieser wichtigen Frage muss zahlreichen Aspekten Rechnung getragen werden, u.a. den Bedürfnissen der EU Institutionen und deren Bediensteten. Grundlage für diesbezügliche Überlegungen sind die vom Obersten Rat im Jahr 2000 festgelegten Kriterien für die Eröffnung, den Erhalt und die Schließung von Sprachsektionen und Schulen [3].

[3] ,Kriterien zur Gründung, Schließung und Aufrechterhaltung der Europäischen Schulen", AZ 2000-D-7510, angenommen auf der Sitzung des Obersten Rates am 24. und 25.10.2000

Die eindeutigen Kriterien für die Eröffnung, den Erhalt und die Schließung von Sprachsektionen und Schulen müssen strikt eingehalten werden und es ist auf ein gerechtes Vorgehen zu achten. Der Oberste Rat hat in Bezug auf die allmähliche Schließung bestimmter kleiner Sprachsektionen in den vier kleinen Schulen bereits beschlossen, diese Kriterien anzuwenden. Die umfassendere Frage nach Natur und Organisation dieser Schulen sowie nach der Möglichkeit, deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern, wird allerdings noch geprüft. Zu diesem Zweck stellt die Kommission Mittel für eine externe Bewertung aller möglichen langfristigen Optionen für die o.g. Schulen zur Verfügung.

4. PÄDAGOGISCHE FRAGEN UND LEHRPLÄNE

Laut dem EG-Vertrag sind für Bildungsfragen in erster Linie die Mitgliedstaaten zuständig. Die Kommission möchte diesen Grundsatz nicht in Frage stellen, weist aber darauf hin, dass die Europäischen Schulen außerhalb der nationalen Bildungssysteme stehen, weshalb die Gefahr besteht, dass bildungspolitische und pädagogische Entwicklungen, die sich auf der nationalen Ebene vollzogen haben, nicht immer umgehend angewandt werden. Die Europäischen Schulen sind indessen für die Kommission ein wichtiger Faktor, der dazu beiträgt, Bedienstete aus verschiedenen Ländern anzuwerben und zum Bleiben zu bewegen, weil sie für die Kinder ein gutes schulisches Angebot vorfinden. Die Kommission hat also ein legitimes Interesse daran, dass die Schulen den besten Praktiken in den Mitgliedstaaten entsprechend weiterhin umfassende, moderne Lehrpläne und Prüfungen anbieten. Des Weiteren müssen die Europäischen Schulen für die Kinder von EU-Bediensteten soweit möglich das gesamte Spektrum des erzieherischen Bedarfs abdecken.

Das System der Europäischen Schulen genießt hohes Ansehen. In einigen Bereichen hat die Kommission indessen Mängel bzw. einen Entwicklungsbedarf ausgemacht, über die eingehend nachgedacht werden sollte.

4.1. Erziehung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen

Der Erziehung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen infolge von Lernschwierigkeiten oder körperlichen Behinderungen sollte mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die einschlägigen Bestimmungen der Vereinbarung werden bislang von den Schulen unterschiedlich angewandt. Das Programm für Kinder mit besonderen Bedürfnissen im erzieherischen Bereich (Special Educational Needs - SEN) und die Förderstunden sind wichtige Instrumente, die weiter entwickelt werden müssen. Beides muss überwacht werden, um zu gewährleisten, dass die Ressourcen den einzelnen Sprachsektionen und Schülern gleichermaßen zugute kommen, das Angebot der einzelnen Schulen zu optimieren und seine Wirkung zu bewerten.

4.2. Eine Alternative neben dem Abitur

Die Schulen sind seit jeher auf den Erwerb des stark akademisch orientierten europäischen Abiturs ausgerichtet. Das bedeutet, dass der Bildungsbedarf und die Talente einer nicht unerheblichen Minderheit von Kindern nicht ausreichend bzw. nicht auf eine Art und Weise gedeckt werden, die in einer Schule mit einem wirklich umfassenden Bildungsangebot zu erwarten wäre. Es muss deshalb ernsthaft erwogen werden, ob die Schulen nicht neben dem europäischen Abitur einen weiteren Abschluss anbieten sollten. In dieser Hinsicht wäre eine Durchführbarkeitsstudie erforderlich.

Der Lehrplan sollte im Kontext der Vorbereitung der Schüler auf eine weiterführende Bildung und auf das Berufsleben gesehen werden. In dieser Hinsicht könnte es angebracht sein, einen Teil der Ressourcen darauf zu verwenden, staatsbürgerliche und praktische Kenntnisse zu vermitteln, die die jungen Menschen auf die Zukunft vorbereiten.

4.3. Klassengrößen

Wegen der Sprachenvielfalt und der damit zusammenhängenden Faktoren sind zwar viele Klassen nicht groß, die Hoechstzahl der Schüler pro Klasse liegt aber bei 32 - eine höhere Zahl als in vielen Mitgliedstaaten. Zuweilen werden in die Klassen auch Schüler aufgenommen, für die es keine muttersprachliche Sektion gibt. Diese Schüler benötigen eine zusätzliche Unterstützung, um in der ,Fremdsprache" genauso gut lernen zu können wie in ihrer Muttersprache.

4.4. Das Abitur muss seinen Wert behalten

Durch die Einführung eines alternativen Schulabschlusses darf das europäische Abitur nicht abgewertet werden. Das System der Abiturprüfungen muss überprüft werden, um ein harmonisiertes Vorgehen und die hohe akademische Qualität zu gewährleisten. Von Eltern und Elternverbänden ist bemängelt worden, dass das Bildungssystem der Europäischen Schulen keiner echten Qualitätsbeurteilung unterzogen wird und dass das Inspektionssystem nicht gut funktioniert.

Das Europäische Abitur wird vom Büro des Generalsekretärs in Verbindung mit dem Inspektionsausschuss organisiert. Dieses System war ursprünglich für eine begrenzte Zahl von Schülern in den Europäischen Schulen und für eine begrenzte Zahl von Sprachen konzipiert. Für weiter steigende Schülerzahlen an einer Vielzahl von Orten und für noch mehr Sprachen ist es nicht geeignet.

Die neuen Herausforderungen könnten in praktischer Hinsicht durch die Einrichtung eines Erziehungsbeirats für die Europäischen Schulen gelöst werden, der sowohl für das Europäische Abitur als auch für einen alternativen Abschluss als Prüfungsausschuss fungiert. Diesem Beirat könnten Vertreter der Mitgliedstaaten und der europäischen Organe angehören. Er könnte alle drei miteinander zusammenhängenden pädagogischen Aspekte des Schulsystems - Festlegung von Lehrplänen, Inspektionen und Abschlussprüfungen - übernehmen. Dadurch würde das derzeitige System vereinfacht, denn der in operativer Hinsicht unabhängigere Beirat würde an die Stelle des Inspektionsausschusses treten und einen großen Teil der Aufgaben des Obersten Rates (einschließlich der Ausschüsse für pädagogische Fragen), sowie des Büros des Generalsekretärs übernehmen. Außerdem würde die Einrichtung eines Beirats die Gelegenheit bieten, die Lehrpläne der Schulen zu überprüfen und zu aktualisieren.

Eine solche Veränderung wäre allerdings nur möglich, wenn die Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen grundlegend überarbeitet würde. Der Erziehungsbeirat wäre in Anbetracht der Tatsache, dass die bildungspolitische Zuständigkeit bei den Mitgliedstaaten liegt, eine zwischenstaatliche Einrichtung. Seine Einführung würde den Vorschlag zur Übertragung der operativen Aspekte der Verwaltungs- und Planungstätigkeiten der Schulen auf eine Einrichtung nach dem Muster eines Amtes der Kommission oder einer EU-Agentur ergänzen.

4.5. Zulassung breiterer Schülerkreise zum Europäischen Abitur

Der Erfolg des Europäischen Abiturs hat dazu geführt, dass in verschiedenen Mitgliedstaaten das Interesse an einem solchen Abschluss zugenommen hat. Gleichzeitig ist durch die Dezentralisierung von Tätigkeiten der EU der Bedarf entstanden, auch in anderen Schulen einen Unterricht nach dem Muster der traditionellen Europäischen Schulen anzubieten.

Es wird momentan von den Mitgliedsstaaten geprüft, ob das Europäische Abitur auch außerhalb des Schulsystems der Europäischen Schulen angeboten werden kann und verschiedene Modelle werden in Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen erarbeitet und potentielle Pilotprojekte vom Obersten Rat und der Kommission erwogen.

5. FAZIT

In der vorliegenden Mitteilung sind die Fragen und Probleme erläutert, mit denen sich die verschiedenen Akteure in Bezug auf das System der Europäischen Schulen auseinandersetzen müssen. Es werden verschiedene Verbesserungen vorgeschlagen, die der Oberste Rat im geltenden Rechtsrahmen beschließen und umsetzen könnte. Die Kommission wird ihre Arbeit im Obersten Rat auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Vorschläge stützen.

Außerdem leitet die Mitteilung eine Diskussion über eine längerfristigere, grundlegendere Änderungen des Systems zur Aufsicht über die Europäischen Schulen ein, die über die derzeit geltende Vereinbarung über die Satzung hinausgeht. Die Kommission wird in den kommenden Monaten umfassende Konsultationen mit und zwischen den beteiligten Parteien durchführen, bevor sie konkrete Vorschläge über die künftige Weiterentwicklung der Europäischen Schulen vorlegt.

Bei etwaigen Systemveränderungen - vor allem bei grundlegenden Änderungen - ist selbstverständlich darauf zu achten, dass die Erziehung der Kinder in den Europäischen Schulen nicht unterbrochen oder gefährdet wird. Die Kommission ist deshalb der Auffassung, dass größere Veränderungen angemessen geplant werden müssen und dass dafür genügend Zeit sowie Übergangsmaßnahmen vorzusehen sind, damit das vorrangige Ziel - eine erfolgreiche und gesicherte Erziehung unserer Kinder - nicht beeinträchtigt wird.

Alle europäischen Institutionen, die Mitgliedsstaaten, die Dienste der Kommission, die Personalvertretungen, die Elternvertreter und alle Beteiligten und Interessieren im Allgemeinen werden befragt und ihre Meinung zur Kenntnis genommen, bevor weitreichende Änderungen vorgenommen werden. Diese Konsultation wird im nächsten Schuljahr durchgeführt werden.

Alle betroffenen Parteien werden aufgefordert, Kommentare und Vorschläge an die Mailbox ADMIN-COMMUNICATION-EUROPEAN-SCHOOLS@cec.eu.int zu richten.

FAKTEN UND ZAHLEN ZU DEN EUROPÄISCHEN SCHULEN 2003 / 2004*

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(*) In Bxl und Lux sollen 2004-2008 zwei weitere Schulen eröffnet werden (**). Die Kosten des Büros des Generalsekretärs wurden gleichmäßig auf die 12 Schulen aufgeteilt. (***) Einschl. der Rückstellung von 0.6 (****) Diese Schulen werden auch aus besonderen externen Quellen alimentiert, was den Beitrag der EU senkt. Quelle: Berichte vom Herbst 2003 & Schulbudgets für 2004.

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