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Document 52003XG0329(02)

    Schlussfolgerungen des Rates (Bildung, Jugend und Kultur) vom 6. Februar 2003 — Beitrag für den Europäischen Rat (21. März 2003)

    ABl. C 77 vom 29.3.2003, p. 6–6 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    52003XG0329(02)

    Schlussfolgerungen des Rates (Bildung, Jugend und Kultur) vom 6. Februar 2003 — Beitrag für den Europäischen Rat (21. März 2003)

    Amtsblatt Nr. C 077 vom 29/03/2003 S. 0006 - 0006


    Schlussfolgerungen des Rates (Bildung, Jugend und Kultur)

    vom 6. Februar 2003

    Beitrag für den Europäischen Rat (21. März 2003)

    (2003/C 77/02)

    Die Bedeutung der allgemeinen und beruflichen Bildung für Wissensgesellschaft und Wirtschaft in Europa und ihr Beitrag zur Umsetzung der Lissabonner Strategie sind seit März 2000 wiederholt betont worden. Dem wird auch durch entsprechende Prioritäten bei politischen und Investitionsentscheidungen im Jahres-Synthesebericht der Kommission für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2003 Rechnung getragen.

    Der Rat weist auf die Maßnahmen hin, die momentan zur Verwirklichung des detaillierten Arbeitsprogramms zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa durchgeführt werden, in dessen Rahmen Nachdruck auf Beschäftigungsfähigkeit und andere Dimensionen wie sozialer Zusammenhalt, Bürgersinn und sprachliche Vielfalt - wie diese in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Barcelona (15./16. März 2002) erneut zum Ausdruck gebracht wurde - gelegt wird. Der Rat bekräftigt seine Zusage, den diesbezüglichen Zwischenbericht rechtzeitig vor der Frühjahrstagung 2004 des Europäischen Rates auszuarbeiten.

    Der Rat schlägt vor, dass der Europäische Rat diese Bemühungen unterstützt und insbesondere

    - die laufenden Initiativen ausdrücklich gutheißt, die darauf abzielen, der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa hinreichende Kohärenz, Kompatibilität und Attraktivität zu verleihen, insbesondere durch die Umsetzung des detaillierten Arbeitsprogramms zu den Zielen, einschließlich der Erklärung von Kopenhagen zur allgemeinen und beruflichen Bildung, und durch die weitere Förderung des Bologna-Prozesses im Bereich der Hochschulbildung;

    - hervorhebt, dass weiterhin entschlossene Fortschritte zur Förderung von Transparenz, Anerkennung von Qualifikationen und Qualitätssicherung in der Europäischen Union unter gleichzeitiger Wahrung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten erforderlich sind;

    - betont, wie wichtig es ist, die Systeme und Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa verstärkt als Bezugsgrößen mit Weltgeltung zu profilieren;

    - hervorhebt, wie wichtig die nächste Generation von Gemeinschaftsprogrammen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung für die Verwirklichung der in Lissabon formulierten Ziele ist, wie sie im detaillierten Arbeitsprogramm zur Umsetzung der Ziele zum Ausdruck kommen;

    - hervorhebt, wie wichtig effiziente und wirksame Investitionen für die künftige Entwicklung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sind.

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