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Document 52003AR0165

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 508/2000/EG vom 14. Februar 2000 über das Programm KULTUR 2000"

    ABl. C 23 vom 27.1.2004, p. 20–24 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    52003AR0165

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 508/2000/EG vom 14. Februar 2000 über das Programm KULTUR 2000"

    Amtsblatt Nr. C 023 vom 27/01/2004 S. 0020 - 0024


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 508/2000/EG vom 14. Februar 2000 über das Programm 'KULTUR 2000'"

    (2004/C 23/05)

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

    gestützt auf den "Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 508/2000/EG des Rates vom 14. Februar 2000 über das Programm 'KULTUR 2000'" [KOM(2003) 187 endg. - 2003/0076 (COD)];

    aufgrund des Beschlusses des Rates vom 5. Mai 2003, ihn gemäß Artikel 265 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu diesem Thema zu ersuchen;

    aufgrund des Beschlusses seines Präsidenten vom 23. Januar 2003, die Fachkommission für Kultur und Bildung mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen;

    gestützt AUF den am 11. Juli 2003 von der Fachkommission für Kultur und Bildung angenommenen Entwurf einer Stellungnahme (CdR 165/2003 rev.) [Berichterstatterin: Frau Rosemary Butler, Mitglied der Walisischen Versammlung (UK/SPE)],

    verabschiedete auf seiner 51. Plenartagung am 9. Oktober 2003 einstimmig folgende Stellungnahme.

    1. Standpunkte des Ausschusses der Regionen

    Der Ausschuss der Regionen

    1.1. bekräftigt die Wichtigkeit kultureller Aktivitäten auf Gemeinschaftsebene sowie die politische Bedeutung der Ziele des Programms "KULTUR 2000";

    1.2. begrüßt den bisherigen Beitrag des Programms "KULTUR 2000" und seiner Vorläufer (Kaleidoskop, Ariane und Raphael) zur Förderung der kulturellen Zusammenarbeit aller teilnehmenden Länder;

    1.3. ist sich bewusst, dass das Programm, wie in dem Vorschlag der Kommission zu dessen Verlängerung selbst eingeräumt wird, verbesserungsfähig ist und möchte sich nicht nur zu dem Vorschlag äußern, das Programm bis 2006 zu verlängern, sondern auch einige Vorschläge zur künftigen Ausrichtung des Programms im neuen Planungszeitraum machen;

    1.4. ist davon überzeugt, dass die Wahrung und Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt ein Grundprinzip des europäischen Einigungsprozesses darstellt und zu den Hauptmerkmalen der europäischen Identität gehört; daher muss sich das Nachfolgeprogramm von "KULTUR 2000" auf alle Äußerungen kultureller und sprachlicher Vielfalt auf nationaler, lokaler und regionaler Ebene sowie auf sonstigen subnationalen Ebenen erstrecken;

    1.5. stellt fest, dass das Kulturprogramm nur zu etwa 5 % aus Gemeinschaftsmitteln für den Kulturbereich finanziert wird und dass die restlichen Mittel aus anderen Programmen, insbesondere den Strukturfonds stammen; der AdR ist deshalb der festen Überzeugung, dass in allen Strukturfondsverordnungen nach 2006 auf die Kultur Bezug genommen werden muss und dass die Unterstützung des Kultursektors im Rahmen des jetzigen Programms in der Halbzeitbilanz der Strukturfonds untersucht werden sollte; derzeit wird in der Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung festgestellt, dass dieser Fonds sich an der Finanzierung von "Investitionen in (...) Kultur, einschließlich des Schutzes des Kultur- und Naturerbes" beteiligen wird;

    1.6. bekräftigt den in der Entschließung des Rates vom 5. und 6. Mai 2003 geäußerten Standpunkt, dass zusätzliche Anstrengungen zur Einbeziehung der Kultur in andere Politikbereiche unternommen werden müssen, um die Kultur in den Mittelpunkt der europäischen Integration zu stellen; er hofft, dass sich hierdurch in Zukunft eine engere Zusammenarbeit mit anderen Fonds wie der IKT-Initiative oder Bildungs- und Jugendprogrammen ergeben wird.

    Verlängerung des Programms "KULTUR 2000" bis 2006

    Der Ausschuss der Regionen

    1.7. begrüßt den Vorschlag, das Programm "KULTUR 2000", das eigentlich am 31. Dezember 2004 ausläuft, bis 2006 zu verlängern, wodurch das Kulturprogramm in Einklang mit dem derzeitigen mehrjährigen Programmplanungszeitraum der EU, der am 31. Dezember 2006 endet, gebracht wird;

    1.8. teilt die Auffassung der Kommission, dass es in einer Zeit tiefgreifender Veränderungen (Aufnahme von zehn neuen Mitgliedstaaten, Regierungskonferenz, Wahlen zum Europäischen Parlament und Ernennung einer neuen Kommission) der Stabilität bedarf und dass die vom Vertrag vorgesehene Gemeinschaftsunterstützung für Aktivitäten im kulturellen Bereich nicht unterbrochen werden sollte;

    1.9. befürwortet den Vorschlag der Kommission, das Programm in den Jahren 2005 und 2006 inhaltlich weitgehend unverändert zu lassen; er hält den gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für geeignet, radikale Reformen vorzuschlagen, da die Ergebnisse des Zwischenberichts noch nicht vorliegen und die Konsultation der Öffentlichkeit noch läuft, hofft jedoch, dass die Kommission unverzüglich darangeht, die das Programm "KULTUR 2000" betreffenden Verwaltungs- und Finanzierungsverfahren zu straffen;

    1.10. akzeptiert den Vorschlag der Kommission, das Gesamtbudget des verlängerten Programms "KULTUR 2000" auf 236,5 Millionen EUR festzusetzen; damit wird das Niveau der bisherigen Unterstützung beibehalten und bis zu einem gewissen Grade der Erweiterung der Europäischen Union Rechnung getragen; außerdem lässt sich angesichts der Tatsache, dass die Zwischenbewertung des Programms noch nicht vorliegt, schwer beurteilen, wie erfolgreich das Programm bei der Erreichung seiner Ziele war, und auch eine Erhöhung des Budgets für 2005 und 2006 lässt sich hierdurch schwer untermauern;

    1.11. findet zwar aus den oben dargelegten Gründen einen pragmatischen Ansatz zur Finanzierung des Programms "KULTUR 2000" in den Jahren 2006 und 2006 für notwendig, hält jedoch das Gesamtbudget für das Programm für völlig unzureichend; er fordert daher angesichts der Bedeutung der Kultur für das Unternehmen Europa und der Tatsache, dass der Dialog, den die Gesellschaft mit sich selbst führt, über den Weg der Kultur läuft, für den nächsten Programmplanungszeitraum ein realistischeres Budget vorzusehen.

    Das neue Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft zur Kulturförderung

    Der Ausschuss der Regionen

    1.12. möchte diese Gelegenheit auch dazu nutzen, einige Vorschläge zur Ausrichtung des künftigen Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft zur Kulturförderung zu äußern;

    1.13. begrüßt den Beschluss der Kommission, eine Anhörung der Öffentlichkeit zur Gestaltung eines Nachfolgeprogramms von "KULTUR 2000" in die Wege zu leiten; seines Erachtens hat das Programm bisher einen wertvollen Beitrag zur Förderung der Zusammenarbeit und des Austauschs zwischen Kulturakteuren geleistet, muss jedoch was den Inhalt, die Verwaltung, die Finanzierung, den Informationsfluss und die Projektauswahl anbelangt beträchtlich verändert werden, wenn es zu einem wirklichen Instrument des effektiven Kulturschaffens auf europäischer Ebene werden soll;

    1.14. tritt dafür ein, dass der Hauptschwerpunkt des neuen Programms auf die europäischen Kulturziele gelegt wird: Entstehung von hervorragender Qualität, Originalität und Herausforderungen, die einem intensiveren interkulturellen Dialog förderlich sind; das Programm sollte sich unmittelbar an die Kulturakteure, Künstler und sonstigen Kulturschaffenden und nicht zuletzt natürlich an die Bürgerinnen und Bürger wenden; so sollte es das neue Programm beispielsweise Berufskünstlern ermöglichen, neue Fertigkeiten zu entwickeln;

    1.15. möchte, dass das neue Programm dem möglichen wirtschaftlichen und sozialen Nutzen der Kultur, insbesondere auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Entwicklung, der sozialen Integration, der Gesundheit usw. weiterhin Bedeutung beimisst und auf den gleichen Zugang aller zur Kultur abhebt; "KULTUR 2000" und sein Nachfolgeprogramm müssen Mittel und Wege sondieren, wie alle Bürger die Chance erhalten und dazu ermutigt werden können, kulturelle Ereignisse höchstmöglicher Qualität zu genießen; ein lebendiges Kulturleben mit einem breiten Spektrum kultureller Angebote macht eine ganze Region attraktiver; Kultur ist ein wichtiger Faktor des territorialen Zusammenhalts in Europa, bringt einen erheblichen Mehrwert und hat einen Multiplikatoreffekt für lokale und regionale Entwicklungsprojekte;

    1.16. weist darauf hin, dass viele lokale und regionale Gebietskörperschaften für Kulturfragen zuständig sind und eine Schlüsselrolle bei der Förderung und Pflege der Kultur in ihren Einzugsbereichen spielen, vor allem im Rahmen von Gemeindeprojekten, der Veranstaltung von Festen und Festivals, als Hüterinnen künstlerischer Werke und Wahrerinnen des kulturellen Erbes; das künftige Programm sollte die Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die mit den Kulturakteuren partnerschaftlich zusammenarbeiten, fördern;

    1.17. vertritt den Standpunkt, dass das neue Programm wirkliche Neuerungen und risikobereites Handeln unbedingt unterstützen und sich nicht nur verbal dafür einsetzen sollte, gibt jedoch zu bedenken, dass die Vorstellung, was wirklich neu ist, relativ und vom lokalen und regionalen Kontext abhängig ist;

    1.18. meint, dass das Nachfolgeprogramm von "KULTUR 2000" integrierte Projekte, die mehrere Kunstformen umfassen, nicht zur zulassen, sondern auch fördern sollte; obwohl dies angeblich mit einem einzigen aus drei getrennten Programmen entwickelten Rahmenprogramm angestrebt wurde, hat die Realität gezeigt, dass sich potenzielle Projektträger schwer tun, sich für Projekte einzusetzen, die zwei oder mehr Kunstformen umfassen, obwohl solche Projekte im heutigen Kulturleben gang und gäbe sind; die Festlegung von Prioritäten hinsichtlich Kunstsparten oder Themen schränkt die künstlerische Freiheit ein und führt letztlich zu weniger aufregenden und weniger anspruchsvollen Projekten;

    1.19. empfiehlt, in dem Programm nicht vorzuschreiben, welche Kunstformen förderfähig sind und welche nicht; vielmehr sollte dem Programm ein sehr weiter Kunst- und Kulturbegriff zugrunde liegen, der beispielsweise auch kommunale Spiel- und Animationsfilme umfasst, die ausgezeichnete Mittel des kulturellen Austauschs, der Zusammenarbeit und des Engagements darstellen; besonderes Augenmerk sollte das Programm Künstlern widmen, die daran interessiert sind, das Spektrum der aus den jüngsten technologischen Entwicklungen hervorgehenden neuen Medien zu erweitern;

    1.20. begrüßt den in dem Programm "KULTUR 2000" zum Ausdruck kommenden Willen zur Unterstützung der Förderung der Literatur in weniger gebräuchlichen Sprachen und hofft, dass weniger gebräuchliche, Regional- und Minderheitensprachen in dem Nachfolgeprogramm den ihnen gebührenden Platz finden;

    1.21. empfiehlt, in dem Nachfolgeprogramm wie bisher eher Initiativen von Organisationen auf lokaler und regionaler Ebene zu begünstigen als größer angelegte Aktivitäten; hierdurch könnten lokale und regionale Gebietskörperschaften im Rahmen des Programms als vollwertige Projektträger oder Partner fungieren, da sie für Kulturakteure häufig zu den Hauptquellen der Kofinanzierung gehören; er teilt die Auffassung, dass die Maßnahmen der EU im Kulturbereich einer dauerhaften Zusammenarbeit mit Multiplikatoreffekten förderlich sein sollten und ist der Überzeugung, dass kleine lokale Projekte häufig der Startschuss für langjährige Partnerschaften sind, die EU-Maßnahmen im Kulturbereich einen beträchtlichen zusätzlichen Nutzen bringen;

    1.22. unterstützt Aktivitäten auf lokaler und regionaler Ebene, wodurch mehr Menschen an dem Programm teilnehmen können; dies ist eines der gegenwärtigen Programmziele, woran auch in Zukunft festgehalten werden sollte; seines Erachtens können lokale und regionale Organisationen kraft ihrer größten Bürgernähe eine aktivere Einbeziehung in kulturelle Aktivitäten in Form von Kontakten mit Künstlern, gemeinnützigen Organisationen, Bildungseinrichtungen und der Allgemeinheit fördern und haben einen besseren Zugang zu benachteiligten Bevölkerungsgruppen; sie sind somit auch am besten in der Lage, für einen möglichst breiten Zugang zu kulturellen Aktivitäten und eine größtmögliche Ausnutzung vorhandener Angebote zu sorgen; in diesem Zusammenhang macht sich der AdR Sorgen um die von der Kommission im Rahmen der Konsultation der Öffentlichkeit zur "Gestaltung des künftigen Programms für kulturelle Zusammenarbeit der Europäischen Union nach 2006" geäußerte Absicht, europäische Kooperations-"Plattformen" zur Förderung "dauerhafter Kooperationen mit Multiplikatoreffekten" zu schaffen; er findet, dass die Definition der "europäischen Kooperationsplattformen" nicht eindeutig ist, Verwirrung stiften und zu einer Einschränkung der Freiheit des Kulturschaffens führen kann, weshalb er vorschlägt, auf diese Definition ganz zu verzichten oder sie zumindest zu verbessern und zu präzisieren;

    1.23. hält es für erforderlich, dass die Kommission für das Programm Prioritäten setzt, die weder sektoraler noch thematischer Art sein, sondern auf einem Katalog von Programmzielen fußen sollten; zu diesen Prioritäten könnten der interkulturelle Dialog in Europa unter Berücksichtigung von Minderheiten, die Mobilität von Künstlern und Werken, die Innovation, die Förderung der Erhaltung des Kulturerbes, der kulturelle Dialog mit Drittländern und die Förderung lokaler kultureller Aktivitäten gehören;

    1.24. begrüßt den Vorschlag der Kommission in dem Papier zur Konsultation der Öffentlichkeit, bei den gemeinschaftlichen Maßnahmen auch das Musik- und das Verlagswesen zu berücksichtigen;

    1.25. weist darauf hin, dass der Dialog zwischen den Menschen wichtiger denn je ist und appelliert an die Kommission, die Einbeziehung von Drittländern, insbesondere unserer nächsten Nachbarn im Mittelmeerraum und der Länder des Stabilitätspakts, zu erleichtern und es allen Europäern, auch denen mit nichteuropäischem Hintergrund, leichter zu machen, ihre ursprünglichen kulturellen Traditionen zu pflegen sowie die breiter gestreute Entdeckung und Wertschätzung aller kulturellen - europäischen und außereuropäischen - Traditionen in dem Nachfolgeprogramm von "KULTUR 2000" zu fördern.

    Verwaltung und Finanzierung

    Der Ausschuss der Regionen

    1.26. begrüßt die Aussage der Kommission in ihrem Beschluss zur Verlängerung des Programms "KULTUR 2000", dass "eine möglichst unkomplizierte Abwicklung" der allgemeine Grundsatz sein sollte, der dem künftigen Programm für kulturelle Zusammenarbeit nach 2006 zugrunde liegt; bisher standen dem Programm sein äußerst bürokratischer Ansatz, die kostspieligen finanziellen Auflagen und nicht unerhebliche Verwaltungsblockaden im Wege, was vor der Durchführung innovativer oder herausragender Projekte, die die Kommission angeblich fördern will, zurückschrecken ließ;

    1.27. meint, dass das Beantragungsverfahren ebenfalls vereinfacht werden sollte, da dessen derzeitige Kompliziertheit beispielsweise kleinere Kulturakteure und kleine Verlage, die sich keine Verwaltungsfachleute leisten können, benachteiligt; außerdem sollte das Antragsformular besser auf die Organisationen/Einrichtungen für zeitgenössische Kunst zugeschnitten werden; beispielsweise "passen" die geltend zu machenden Produktionskosten in keine der Rubriken des jetzigen Antragsformulars;

    1.28. hält die Zahl der Partner in dem jetzigen Programm (drei für ein Einjahresprogramm und fünf für ein Mehrjahresprogramm) für willkürlich gewählt; Projekte sollten nach ihrer Qualität beurteilt werden und bilaterale Projekte sollten zugelassen werden, wenn sie von hervorragender Qualität sind;

    1.29. stellt fest, dass es wirklich eines schnelleren Zugangs zu Finanzierungsmitteln bedarf; ein länderübergreifendes Tätigwerden ist naturgemäß kostspielig und Organisationen im Bereich der Kunst verfügen in der Regel über wenig oder gar keine Barmittel oder Rücklagen und müssen daher schnell an Gelder kommen, wenn ihr Projekt ausgewählt wurde; bisher wurden EG-Beihilfen für erfolgreiche Projekte nur schleppend gewährt, was einige Organisationen an den Rand des Konkurses getrieben hat, weil die EG-Gelder zu spät eingetroffen sind und in der Zwischenzeit Bankzinsen gezahlt werden mussten; eine flexiblere Einstellung zur Unterstützung in Form von Naturalien wäre ebenfalls hilfreich;

    1.30. fordert zu berücksichtigen, dass die Kulturakteure es unterschiedlich schwer haben, eine Kofinanzierungsmöglichkeit zu finden, und weist darauf hin, dass die Akteure in den beitretenden Ländern damit oft besonders große Schwierigkeiten haben, was durch viele Beispiele von Akteuren, die sich aus diesem Grunde aus dem Programm zurückziehen mussten, belegt ist; hier bedarf es eindeutig eines flexibleren Ansatzes; so könnte beispielsweise der Kofinanzierungsanteil der an dem Programm beteiligten Kulturakteure aus den beitretenden Ländern bis zum Ende des Programmplanungszeitraums 2007-2013 von der bisherigen Untergrenze von 5 % auf 2,5 % abgesenkt werden;

    1.31. stellt fest, dass auch die derzeitigen Obergrenzen der Gesamtausgaben für ein Projekt (EG- und Kofinanzierung) sowohl bei einjährigen als auch bei mehrjährigen Projekten unauskömmlich sind und in Zukunft überprüft werden sollten; ferner sollte darauf geachtet werden, dass nicht ein Großteil der Kosten auf die Verwaltung entfällt; die Verwaltungskosten sollten seines Erachtens auf höchstens 20 % begrenzt werden;

    1.32. bedauert die Tatsache, dass die Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen so spät ergehen, und fordert, dass mehr getan wird, um Verzögerungen im Verwaltungsablauf, die das Programm hartnäckig begleitet haben, ein Ende zu bereiten; dann könnten Akteure ihre Programme am Anfang statt erst Mitte des Jahres starten, und die Beteiligung am Programm würde leichter fallen, was in besonderem Maße für kleinere Akteure auf lokaler und regionaler Ebene gilt, die häufig Träger innovativerer Projekte sind;

    1.33. betont, dass in Zukunft die Verhältnismäßigkeit ein grundlegendes Prinzip sein sollte; die Verhandlungen und die Beschlussfassung nehmen gegenwärtig, gemessen am Umfang der Budgets, um die es geht, viel zu viel Zeit in Anspruch, weshalb eine strenge zeitliche Begrenzung, beispielsweise auf zwei Monate, für die Bewertung und die endgültige Ablehnung oder Befürwortung eines Programms absolut angebracht erscheint.

    Information

    Der Ausschuss der Regionen

    1.34. stellt mit Besorgnis fest, dass die Information über das laufende Programm infolge der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit der kulturellen Kontaktstellen in den an dem Programm teilnehmenden Mitgliedstaaten einem Lotteriespiel ähnelt; hier könnte die von der Europäischen Kommission angeregte Exekutivagentur hilfreich sein, wenn sie so ausgestaltet wird, dass sie der Besonderheit des Kultursektors Rechnung trägt;

    1.35. hebt hervor, dass es einer transparenteren und offeneren Unterrichtung über die speziellen kulturellen Veranstaltungen mit europäischer und/oder internationaler Wirkung (Aktion 3) bedarf, da das Programm hierzu nur vage Angaben macht;

    1.36. findet, dass die einzelstaatlichen kulturellen Kontaktstellen bei der Weitergabe von Informationen über das Programm an die lokalen und regionalen Akteure eine wichtige Rolle zu spielen haben und nimmt mit besonderer Genugtuung zur Kenntnis, dass einige Kontaktstellen über Regionalbüros verfügen und damit ihre Dienste potenziellen örtlichen Projektträgern in deren Nähe anbieten können; ebenfalls sehr nützlich ist ihre gegenwärtige und hoffentlich auch in Zukunft beibehaltene Praxis, Bemerkungen zu den Vorschlagsentwürfen für "KULTUR 2000" zu machen und sich mit den vorhandenen Erwartungen auseinander zu setzen;

    1.37. fordert alle lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dazu auf, in entsprechenden Berichten darzulegen, welche Vorteile es hätte, wenn die jährliche finanzielle und administrative Unterstützung kultureller Aktivitäten in ihrem Einzugsbereich um einen bestimmten Prozentsatz angehoben würde.

    Projektauswahl

    Der Ausschuss der Regionen

    1.38. fordert, die Methode der Projektauswahl für das nächste Rahmenprogramm für kulturelle Zusammenarbeit zu verbessern und konsequenter zu gestalten; für die Glaubwürdigkeit des Programms ist es ausschlaggebend, dass die Mitglieder des Auswahlgremiums Fachleute auf ihrem Gebiet sind;

    1.39. fordert, die Auswahl lediglich auf der Grundlage der vom Auswahlgremium vorgenommenen Bewertung von Inhalt und künstlerischem Wert der Projekte zu treffen.

    2. Die Empfehlungen des Ausschusses der Regionen

    Der Ausschuss der Regionen

    2.1. begrüßt die Absicht der Kommission zu verlangen, dass in den Jahren 2005 und 2006 vorbereitende Maßnahmen ergriffen werden, die den Boden für ein durchschlagskräftigeres Nachfolgeprogramm von "KULTUR 2000" bereiten; die Kommission sollte bei dieser Gelegenheit experimentelle und innovative Ideen testen und Aktionen im Musikbereich leiten, der bei der Gemeinschaftsaktion bislang nicht speziell berücksichtigt wurde;

    2.2. begrüßt den Vorschlag, das Programm "KULTUR 2000", das eigentlich am 31. Dezember 2004 auslaufen sollte, bis 2006 zu verlängern;

    2.3. billigt das von der Kommission für die Jahre 2005 und 2006 vorgeschlagene Budget, hält es jedoch für erforderlich, das Gesamtbudget für das nächste, von 2007 bis 2013 laufende Kulturprogramm so aufzustocken, dass das Programm zu einem wirklichen Instrument wirksamer kultureller Maßnahmen wird;

    2.4. hält es für erforderlich, dass der Schwerpunkt des Nachfolgeprogramms von "KULTUR 2000" auf Aktivitäten auf lokaler und regionaler Ebene statt auf größere, umfassendere Aktionen gelegt wird, da im ersten Fall eine höhere Teilnehmerquote erzielt werden kann;

    2.5. appelliert an die Kommission dafür zu sorgen, dass Regional- und Minderheitensprachen im Geiste des kommenden Sprachenstrategie- und -aktionsprogramms der EU in allgemeine Programme wie "KULTUR 2000" und dessen Nachfolgeprogramm aufgenommen werden;

    2.6. hält es für erforderlich, dass das künftige Programm für kulturelle Zusammenarbeit interdisziplinäre Projekte nicht nur zulässt, sondern auch aktiv fördert;

    2.7. richtet den dringenden Wunsch an die Kommission, die Verwaltungsverfahren gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu vereinfachen;

    2.8. appelliert an die Kommission dafür zu sorgen, dass die Träger ausgewählter Projekte die EG-Mittel in Zukunft rasch erhalten und nicht unter ungebührlichen Zahlungsverzögerungen leiden, die für kleinere Akteure katastrophale Auswirkungen haben können;

    2.9. verlangt, dass das Projektauswahlverfahren verbessert wird, dem Auswahlgremium nur Fachleute auf ihrem Gebiet angehören und die Projekte ausschließlich nach ihrem künstlerischen Wert ausgewählt werden.

    Brüssel, den 9. Oktober 2003.

    Der Präsident

    des Ausschusses der Regionen

    Albert Bore

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