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Document 52002XC0219(03)
Publication of a request under Article 9 of Council Regulation (EEC) No 2081/92 to amend one or more parts of the specification of a name registered under Article 17 or Article 6 of that Regulation
Veröffentlichung eines Antrags auf Änderung einer oder mehrerer Angaben der Spezifikation einer gemäß Artikel 6 oder Artikel 17 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 eingetragenen Bezeichnung nach Artikel 9 derselben Verordnung
Veröffentlichung eines Antrags auf Änderung einer oder mehrerer Angaben der Spezifikation einer gemäß Artikel 6 oder Artikel 17 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 eingetragenen Bezeichnung nach Artikel 9 derselben Verordnung
ABl. C 45 vom 19.2.2002, p. 6–6
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Veröffentlichung eines Antrags auf Änderung einer oder mehrerer Angaben der Spezifikation einer gemäß Artikel 6 oder Artikel 17 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 eingetragenen Bezeichnung nach Artikel 9 derselben Verordnung
Amtsblatt Nr. C 045 vom 19/02/2002 S. 0006 - 0006
Veröffentlichung eines Antrags auf Änderung einer oder mehrerer Angaben der Spezifikation einer gemäß Artikel 6 oder Artikel 17 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 eingetragenen Bezeichnung nach Artikel 9 derselben Verordnung (2002/C 45/04) Aus dieser Veröffentlichung erwächst ein Recht auf Einspruch gemäß Artikel 7 der genannten Verordnung. Ein Einspruch gegen einen Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung von der zuständigen Stelle eines Mitgliedstaats einzulegen. Da ein solcher Antrag eine nicht geringfügige Änderung betrifft, ist diese nach Artikel 6 Absatz 2 der genannten Verordnung zu veröffentlichen. VERORDNUNG (EWG) Nr. 2081/92 DES RATES ANTRAG AUF ÄNDERUNG EINER SPEZIFIKATION: ARTIKEL 9 1. Eingetragene Bezeichnung: Beaufort. 2. Zuständige Dienststelle des Mitgliedstaats Institut national des appellations d'origine 138, avenue des Champs-Élysées F - 75008 Paris Tél. (33-1) 53 89 80 00 Fax (33-1) 42 25 57 97 3. Beantragte Änderung(en) - Angaben der Spezifikation: [square ] Name [square ] Beschreibung [square ] Geografisches Gebiet [square ] Ursprungsnachweis >PIC FILE= "C_2002045DE.000602.TIF"> Herstellungsverfahren [square ] Zusammenhang >PIC FILE= "C_2002045DE.000603.TIF"> Etikettierung >PIC FILE= "C_2002045DE.000604.TIF"> Einzelstaatliche Anforderungen - Änderung(en): Herstellungsverfahren Einige Faktoren des Herstellungsverfahrens des "Beaufort" sind genauer festgelegt. Sie betreffen die Aufbewahrung der Milch, die Art der verwendeten Milch, die Tatsache, dass zur Erhitzung des Käsebruches traditionellerweise Kupferkessel verwendet werden müssen und dass die Vermarktung als Reibkäse unter dem Namen der Ursprungsbezeichnung verboten ist. Etikettierung Die Kennzeichnung der Käsesorte "Chalet d'Alpage" erfolgt durch eine zusätzliche Kaseinmarke. Einzelstaatliche Anforderungen Anstatt: "Dekret vom 12. August 1993" muss es heißen: "Dekret über die kontrollierte Ursprungsbezeichnung 'Beaufort'". 4. Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen Unterlagen: 5. September 2001.