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Document 52002DC0742

    Bericht der Kommission - Überwachung der Entscheidung der Kommission vom 29. November 1995 über ein Beihilfevorhaben Österreichs zugunsten der Voest Alpine Erzberg Gesellschaft mbH

    /* KOM/2002/0742 endg. */

    52002DC0742

    Bericht der Kommission - Überwachung der Entscheidung der Kommission vom 29. November 1995 über ein Beihilfevorhaben Österreichs zugunsten der Voest Alpine Erzberg Gesellschaft mbH /* KOM/2002/0742 endg. */


    BERICHT DER KOMMISSION - Überwachung der Entscheidung der Kommission vom 29. November 1995 über ein Beihilfevorhaben Österreichs zugunsten der Voest Alpine Erzberg Gesellschaft mbH

    1. EINLEITUNG

    Die Kommission legt ihren Bericht zur Überwachung der Entscheidung vom 29. November 1995 [1] über ein Beihilfevorhaben Österreichs zugunsten der Voest Alpine Erzberg Gesellschaft mbH vor, wie in Artikel 3 dieser Entscheidung vorgesehen. Der Bericht deckt die Entwicklungen bis zum 30. Juni 2002 ab und stützt sich auf die Angaben, die Österreich mit Schreiben vom 7. November 2002 mitgeteilt hat.

    [1] ENTSCHEIDUNG NR. 96/269/EGKS (ABL. L 94 VOM 16.4.1996, S. 17).

    2. BESCHREIBUNG DER BEIHILFE UND DER ERTEILTEN AUFLAGEN

    Die genehmigten Beihilfen belaufen sich auf 19,77 Mio. EUR zur Finanzierung von Betriebsverlusten in den Jahren 1995 bis 2002 und auf 9,88 Mio. EUR zur Deckung der Kosten für eine sichere und umweltverträgliche Stilllegung der Bergewerke. Die Beihilfe soll dem Unternehmen die schrittweise Einstellung des Bergbaugeschäfts bis zum Jahr 2002 erleichtern.

    Die Genehmigung der Beihilfen war u.a. an folgende Auflagen geknüpft:

    - Der jährliche Beihilfehöchstbetrag und die Produktionsobergrenze dürfen nicht überschritten werden (bisher erfuellt).

    - Die Betriebsbeihilfen dürfen die Differenz zwischen den Produktionskosten und den Einnahmen nicht übersteigen (bisher erfuellt).

    - Der für das Eisenerz in Rechnung gestellte Preis muss dem marktüblichen Niveau entsprechen und darf den Preis für importiertes Eisenerz nicht unterschreiten (bisher erfuellt).

    3. PRODUKTION UND ABSATZ

    Im ersten Halbjahr 2002 produzierte die VAEG 480 000 t Eisenerz mit einem durchschnittlichen Eisengehalt von 33,6 % und 487 000 t Erzeugnisse minderer Qualität, die der einzige Abnehmer des Unternehmens, die voestalpine AG (vormals Voest Alpine Stahl AG) als Möllerzusatzmaterial verwendet. Für das Jahr 2002 wurde eine Obergrenze von 700 000 t Eisenerz festgesetzt.

    Das Eisenerz durchschnittlicher Qualität wurde zum Preis von 10,14 EUR/t verkauft.

    Das Material minderer Qualität (Möllerzusatzmaterial) wurde zum Preis von 6,03 EUR/t verkauft, der auf Grundlage des Marktpreises für Kalkschotter festgesetzt wurde.

    Der Durchschnittspreis für Lieferungen von Eisenerz und Material minderer Qualität (Möllerzusatzmaterial) liegt damit bei 8,05 EUR/t. Inklusive Transportkosten bis zu voestalpine / Linz ergibt sich ein Preis von 53,50 EUR je Tonne Eisen.

    Der o.g. Eisentonnenpreis für Eisenerz liegt über dem vergleichbaren Preis für importiertes Eisenerz. Dies lässt darauf schließen, dass die im ersten Halbjahr 2002 in Rechnung gestellten Preise nicht niedriger waren als in Artikel 2 der Kommissionsentscheidung vom 29. November 1995 gefordert.

    Eine ausführliche Übersicht über Produktion, Produktionskosten, Absatz, Preise und Verluste ist dem Anhang zu entnehmen.

    4. AUSGEZAHLTE UND GENEHMIGTE BEIHILFEN IM VERGLEICH

    .

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    * Einzelheiten zum Zeitraum 1995 - 2001 siehe frühere Berichte.

    Im ersten Halbjahr 2002 wurde keine Beihilfe an das Unternehmen ausgezahlt.

    5. ENTWICKLUNG DER BESCHÄFTIGTENZAHL

    Für den Stellenabbau gilt folgender Plan:

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Abweichend vom ursprünglichen Plan wurde die Gesamtzahl der Beschäftigten bis 30. Juni 2002 auf 174 verringert. Damit erfolgt der Stellenabbau schneller als geplant.

    ANHANG

    Vergleich von Produktionskosten und Einnahmen

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

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