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Document 52002DC0599

    Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Halbzeitbewertung des Drogenaktionsplans der EU (2000-2004)

    /* KOM/2002/0599 endg. */

    52002DC0599

    Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Halbzeitbewertung des Drogenaktionsplans der EU (2000-2004) /* KOM/2002/0599 endg. */


    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT ÜBER DIE HALBZEITBEWERTUNG DES DROGENAKTIONSPLANS DER EU (2000-2004)

    1. Die EU-Drogenstrategie und der Drogenaktionsplan der EU (2000-2004)

    Die Drogenbekämpfung zählt zu den höchsten Prioritäten der Europäischen Union. Das anhaltend hohe Niveau des Drogenmissbrauchs und Drogenhandels sowie der Schaden, der unserer Gesellschaft durch Drogenkriminalität, drogenbedingte Gesundheitsprobleme und soziale Ausgrenzung zugefügt wird, gehen aus den Berichten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) und von Europol eindeutig hervor. Daher ist eine konzertierte Aktion erforderlich.

    1999 hat die Kommission eine Mitteilung über einen Aktionsplan der EU zur Drogenbekämpfung (2000- 2004) [1] vorgelegt. Daraufhin billigte der Europäische Rat von Helsinki im Dezember 1999 die EU-Drogenstrategie für 2000-2004, die auf elf allgemeinen Zielsetzungen und sechs Hauptzielen für die EU in diesem Zeitraum beruht [2]. Die Strategie erfordert ein multidisziplinäres und integriertes Konzept zur Drogenbekämpfung, bei dem die Verringerung der Nachfrage und des Angebots an Drogen gleich wichtige und sich gegenseitig verstärkende Bestandteile einer ausgewogenen Strategie darstellen. Dieses Konzept entspricht demjenigen, das in der politischen Erklärung beschrieben wird, die auf der Sondertagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen über Drogen (UNGASS) im Juni 1998 verabschiedet wurde.

    [1] KOM (1999) 239 endg. vom 26.05.1999.

    [2] Die elf allgemeinen Zielsetzungen der Drogenstrategie sind: (a) sicherzustellen, dass die Drogenproblematik weiterhin Vorrang bei den Maßnahmen der EU hat; (b) sicherzustellen, dass die Drogenbekämpfungsmaßnahmen einer Bewertung unterzogen werden; (c) das ausgewogene Drogenkonzept fortzuführen; (d) die Bereiche Drogenprävention, Reduzierung der Nachfrage und Reduzierung der negativen Auswirkungen des Drogenkonsums stärker in den Mittelpunkt zu rücken; (e) die Bekämpfung des Drogenhandels zu stärken und die polizeiliche Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auszubauen; (f) die Zusammenarbeit zwischen einer Vielzahl von Einrichtungen und die Einbeziehung der Bürgergesellschaft zu fördern; (g) die neuen Möglichkeiten des Vertrags von Amsterdam voll auszuschöpfen, insbesondere Artikel 31 Ziffer e) über die Mindestvorschriften für den illegalen Drogenhandel; (h) die Sammlung und Verbreitung von verlässlichen und vergleichbaren Daten über das Drogenphänomen in der EU sicherzustellen; (i) die Beitrittsländer schrittweise einzubeziehen und die internationale Zusammenarbeit zu intensivieren; (j) die internationale Zusammenarbeit entsprechend den auf der UNGASS verabschiedeten Grundsätzen zu unterstützen; (k) hervorzuheben, dass die Umsetzung der Strategie angemessene Mittel erfordert.

    Der Europäische Rat von Feira hat im Juni 2000 den Drogenaktionsplan der EU 2000-2004 (nachstehend "Aktionsplan") angenommen. Damit wurde die EU-Drogenstrategie in rund 100 konkrete Maßnahmen umgesetzt, die von den Mitgliedstaaten, der Kommission, der EBDD und Europol eingeleitet werden.

    Der Aktionsplan ist an drei Zielen ausgerichtet:

    (i) allen Beteiligten in der EU einen Orientierungsrahmen zu bieten, den sie bei der Festlegung ihrer Prioritäten im Drogenbereich heranziehen können;

    (ii) sicherzustellen, dass das Drogenproblem mit dem gebotenen Engagement angegangen wird;

    (iii) eine tragfähige Grundlage für die Evaluierungen der EU-Drogenstrategie zu schaffen.

    Der Aktionsplan muss sich auf ein ausgewogenes und integriertes Drogenbekämpfungskonzept stützen. Darin kommt auch die Vorstellung zum Ausdruck, dass die Bekämpfung der Drogenproblematik mit einer Auseinandersetzung mit Problemen wie Armut, Arbeitslosigkeit und sozialer Ausgrenzung einhergehen muss und Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Forschung und Entwicklung erfordert. Der Aktionsplan ist in fünf Bereiche untergliedert: i) Koordinierung, ii) Information und Evaluierung, iii) Verringerung der Nachfrage nach Drogen und Verhütung des Drogenkonsums und von Drogenstraftaten, iv) Verringerung des Angebots und (v) internationale Zusammenarbeit.

    2. Ziele, Umfang und Methodik für die Evaluierung des EU-Aktionsplans

    2.1. Ziele und Umfang

    Punkt 2.2 des Aktionsplans sieht vor, dass die Kommission eine Halbzeit- und Abschlussbewertung des Aktionsplans vornimmt und die Ergebnisse dem Rat und dem Europäischen Parlament vorlegt. Die Notwendigkeit der Evaluierung der Drogenpolitik in der Europäischen Union wurde auch vom Europäischen Parlament in seiner Entschließung zu der Mitteilung der Kommission über einen Aktionsplan der Europäischen Union zur Drogenbekämpfung unterstrichen [3]. Um diesen Prozess ins Rollen zu bringen, hat der dänische Ratsvorsitz auf einer informellen Sitzung der Justiz- und Innenminister im September 2002 eine Diskussion über den EU-Drogenaktionsplan und die Halbzeitbewertung angestoßen.

    [3] Dok. A5-0063/1999 vom 19.11.1999.

    In der von der Kommission 2001 vorgelegten Mitteilung über die Umsetzung des Drogenaktionsplans der EU (2000-2004) [4] wurde hervorgehoben, dass die Bewertung in drei Stufen erfolgen sollte:

    [4] KOM (2001) 301 endg. vom 08.06.2001.

    - Stufe 1: Bewertung, inwieweit die im Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen umgesetzt wurden;

    - Stufe 2: Bewertung, inwieweit die Umsetzung des Aktionsplans den Zielen der Drogenstrategie entspricht;

    - Stufe 3: Bewertung, wie sich der Aktionsplan auf die Drogensituation ausgewirkt hat.

    Die Kommission beabsichtigt nicht, bei der Halbzeit- oder Abschlussbewertung die Drogenpolitik der einzelnen Mitgliedstaaten zu beurteilen. Vielmehr soll in der Halbzeitbewertung untersucht werden, inwieweit die im Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen umgesetzt wurden (Stufe 1). Bei der Abschlussbewertung soll evaluiert werden, inwieweit die Umsetzung des Aktionsplans den Zielen der Drogenstrategie entspricht und wie sich die Drogenstrategie und der Aktionsplan auf die Drogensituation in der Europäischen Union ausgewirkt haben (Stufen 2 und 3).

    Die Halbzeitbewertung ist für die Europäische Union im Zusammenhang mit der 46. Sitzung der UN-Suchtstoffkommission, die im April 2003 stattfindet, durchaus hilfreich. Auf dieser Sitzung wird der Fortschritt bei der Verwirklichung der Zielsetzungen der Politischen Erklärung bewertet, die auf der Sondertagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen über Drogen (UNGASS) im Juni 1998 verabschiedet wurde, und es werden Möglichkeiten zur Überwindung der aufgetretenen Hindernisse geprüft.

    Die Abschlussbewertung des Aktionsplans soll bis Ende 2004 abgeschlossen sein. Die bereits für die Halbzeitbewertung genutzten Bewertungsinstrumente werden dabei erneut eingesetzt und bei Bedarf weitere Instrumente entwickelt. Die Abschlussbewertung schafft die Grundlage für die künftige Entwicklung der Drogenpolitik der EU ab 2005.

    2.2. Methodik für die Halbzeitbewertung

    Der EU-Aktionsplan umfasst Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission, der EBDD und Europol einzuleiten sind. Zur Bewertung des Stands der Verwirklichung dieser Ziele wurden im Wesentlichen folgende Informationsquellen herangezogen:

    i) die Antworten der Mitgliedstaaten auf einen Fragebogen über die Fortschritte auf einzelstaatlicher Ebene;

    ii) die aktualisierte Follow-up-Übersicht über die Fortschritte der Kommission, der EBDD und von Europol;

    iii) die im Rahmen des Rats durchgeführte Peer-Evaluierung der Strafverfolgungsbehörden und deren Rolle bei der Bekämpfung des Drogenhandels;

    iv) die Initiativen der Kommission oder der Mitgliedstaaten auf EU-Ebene, die verabschiedet wurden oder noch geprüft werden.

    Die Bewertung erstreckte sich auf die fünf Hauptbereiche des Aktionsplans: Koordinierung, Information und Evaluierung, Verringerung der Nachfrage nach Drogen und Verhütung des Drogenkonsums und von Drogenstraftaten, Verringerung des Angebots und internationale Zusammenarbeit.

    2.2.1. Fortschritte auf nationaler Ebene

    Die meisten Aspekte der Drogenbekämpfungsmaßnahmen fallen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, und eines der Hauptziele des Aktionsplans ist es, Maßnahmen auf einzelstaatlicher Ebene zu fördern. Daher sind die Antworten auf den Fragebogen, der vom belgischen Ratsvorsitz verschickt worden war und sich auf diejenigen Punkte des Aktionsplans bezog, zu denen die Mitgliedstaaten Maßnahmen einleiten sollten, für die Bewertung von maßgeblicher Bedeutung.

    Aufgrund der Antworten auf diesen Fragebogen haben die Kommissionsdienststellen ein Arbeitspapier ('Überprüfung der Fortschritte') erarbeitet, in dem die Beiträge thematisch entsprechend der Gliederung im Aktionsplan vorgestellt werden [5]. Ziel war es, die Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans aufzuzeigen. Das Arbeitspapier diente als Grundlage, um zu bewerten, inwieweit der Aktionsplan auf einzelstaatlicher Ebene umgesetzt wurde. Anhang 1 enthält eine Zusammenfassung der Antworten.

    [5] 'Halbzeitbewertung des Drogenaktionsplans der EU 2000-2004: Überprüfung der Fortschritte für die Mitgliedstaaten'. Dokument auf der Website Europa (http://europa.eu.int/comm/justice_home/unit/drogue_en.htm).

    2.2.2. Fortschritte der Kommission, der EBDD und von Europol

    Was die Kommission, die EBDD und Europol anbetrifft, hat die Kommission in ihrer Mitteilung über die Umsetzung des Drogenaktionsplans der EU, die 2001 vorgelegt wurde4, eine Follow-up-Übersicht mit allen Maßnahmen des Aktionsplans vorgelegt, die Maßnahmen der genannten Akteure erfordern. Die Follow-up-Übersicht, die in Absprache mit der EBDD und Europol erstellt wurde, soll sicherstellen, dass die Maßnahmen fristgerecht eingeleitet werden und ihre Umsetzung überwacht wird. Sie erfasst die erzielten Fortschritte, den Zeitplan für die Umsetzung und die Priorität, die ihnen eingeräumt wird. Angesichts der Halbzeitbewertung wurde die Follow-up-Übersicht aktualisiert, um den Entwicklungsstand zur Halbzeit der Umsetzungszeit des Aktionsplans genau aufzeigen zu können (Anhang 2).

    2.2.3. Die Peer-Evaluierung

    Eine weitere Informationsquelle waren die vorliegenden nationalen Berichte, die im Rahmen der vom Rat durchgeführten Peer-Evaluierung der Strafverfolgungssysteme in den Mitgliedstaaten erstellt wurden und eine Fülle wertvoller Daten ergeben haben. Diese Peer-Evaluierung hat sich aus der Annahme einer gemeinsamen Maßnahme durch den Rat im Dezember 1997 zur Schaffung eines Mechanismus für die Begutachtung der einzelstaatlichen Anwendung und Umsetzung der zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität eingegangenen internationalen Verpflichtungen [6] ergeben. Die Strafverfolgung und ihre Rolle im Kampf gegen den Drogenhandel wurde als Thema der zweiten Runde der Peer-Evaluierungen im Rahmen der Gemeinsamen Maßnahme ausgewählt. Diese Evaluierungen auf Ratsebene dauern noch an.

    [6] ABl. L 344 vom 15.12.1997, S.7.

    2.2.4. Instrumente der EU zur Drogenbekämpfung

    Bei der Evaluierung wurden auch die verschiedenen Instrumente der EU zur Drogenbekämpfung berücksichtigt, die im Zeitraum 2000 - 2002 beschlossen oder entworfen und dem Rat vorgestellt wurden (Anhang 3).

    3. Ergebnisse der Halbzeitbewertung

    Die Ergebnisse der Halbzeitbewertung beruhen auf der in Abschnitt 2.2 erläuterten Methodik. Für jeden der fünf Hauptbereiche des Aktionsplans werden die auf einzelstaatlicher und EU-Ebene seit 2000 erzielten Ergebnisse sowie Bereiche beschrieben, in denen nach Abschluss des Aktionsplans weitere Fortschritte erforderlich sind.

    3.1. Koordinierung

    Ergebnisse auf einzelstaatlicher Ebene

    * Die Koordinierung der Drogenpolitik auf Regierungsebene wird von allen Mitgliedstaaten als wichtiges Thema anerkannt.

    * Es wurden eine Vielzahl von Koordinierungskonzepten beschlossen, je nachdem, welche Priorität dem Drogenproblem eingeräumt wurde, und je nach Struktur und Verwaltungsorganisation des betreffenden Landes.

    * Die meisten Mitgliedstaaten haben einen nationalen Drogenplan und/oder eine nationale Drogenstrategie verabschiedet.

    * Viele nationale Aktionspläne wurden in Anlehnung an die Grundsätze des Aktionsplans der EU entwickelt.

    Bereiche, in denen auf einzelstaatlicher Ebene weitere Fortschritte erzielt werden müssen

    * Alle Mitgliedstaaten sollten die Übernahme einer nationalen Drogenstrategie und/oder eines nationalen Drogenaktionsplans sowie einen Koordinierungsmechanismus in Erwägung ziehen, um die Kontinuität und Einheitlichkeit der Drogenbekämpfungsmaßnahmen auf allen Ebenen zu gewährleisten.

    Ergebnisse auf EU-Ebene

    * Seit der Annahme des Aktionsplans haben drei Sitzungen der nationalen Drogenkoordinatoren stattgefunden. An diesen Sitzungen haben auch die Kommission, die EBDD und Europol teilgenommen, um Informationen auszutauschen und die Möglichkeiten einer verstärkten Zusammenarbeit zu prüfen.

    * Die Kommission und die EBDD stellen die Ergebnisse ihrer Untersuchung der einzelstaatlichen Strategien und Koordinierungsmechanismen Ende 2002 vor. Die Ergebnisse dieser Untersuchung bilden eine wichtige Grundlage, um zu beurteilen, ob und wie die bestehenden Koordinierungsmechanismen verbessert werden können.

    * Der Rat trägt über die Horizontale Gruppe "Drogen" für ein global ausgerichtetes und koordiniertes Drogenkonzept Sorge. Die Rolle dieser Gruppe wurde in den letzten zwei Jahren insbesondere durch Einbindung der Tätigkeiten der Arbeitsgruppe des Rates gestärkt, die für den politischen Dialog im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen der Drogenproblematik zuständig ist.

    * Die Kommission verfügt über ein spezielles Referat für die Koordinierung der Drogenbekämpfung und hat 1989 eine interne dienststellenübergreifende Arbeitsgruppe 'Drogen' eingesetzt, die die Positionen der Kommission zur Drogenproblematik ausarbeitet. 2001 richtete die Kommission einen speziellen Koordinierungsmechanismus ein, der die Koordination zwischen den für ihre Außenbeziehungen zuständigen Dienststellen bei der Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen in Drogenfragen verbessern soll.

    * Das Europäische Parlament, der Ausschuss der Regionen und der Wirtschafts- und Sozialausschuss sind in die Entwicklung der EU-Drogenpolitik eng eingebunden, und ihre Meinung ist auch bei der Konzeption der EU-Drogenstrategie mit eingeflossen.

    * Im Februar 2000 hat die Kommission zusammen mit dem Rat und dem Europäischen Parlament, dem Ausschuss der Regionen und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss die zweite Konferenz zur Europäischen Drogenpolitik organisiert [7]. Viele im Bereich Drogen tätige NROs nahmen ebenfalls an dieser Konferenz teil. Die Konferenz hat sich im Zusammenhang mit der Aufstellung des EU-Drogenaktionsplans als sehr hilfreich erwiesen.

    [7] Die erste Konferenz fand im Dezember 1995 statt.

    Bereiche, in denen auf EU-Ebene weitere Fortschritte erforderlich sind

    * Die Kommission beabsichtigt, auf der Grundlage der von ihr mit der EBDD durchgeführten Untersuchung der einzelstaatlichen Strategien und Koordinierungsmechanismen, darzulegen, wie die Ergebnisse ihrer Ansicht nach am besten genutzt werden können.

    * Die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden auf EU-Ebene im Bereich Drogen sollte besser koordiniert werden.

    * Die interinstitutionelle Koordinierung sollte insbesondere im Hinblick auf die Abschlussbewertung des Aktionsplans verbessert werden. Die Stärkung der interinstitutionellen Koordinierung ist ferner auch im Hinblick auf hochrangige internationale Tagungen zur Drogenproblematik von Belang, etwa die Ministerialtagung im Rahmen der 46. Sitzung der UN-Suchtstoffkommission, die im April 2003 stattfindet.

    * Es sollte eine Strategie zum Ausbau der Zusammenarbeit mit der Bürgergesellschaft im Drogenbereich entwickelt werden.

    3.2. Information und Evaluierung

    3.2.1. Information

    Ergebnisse auf einzelstaatlicher Ebene

    * Die Verfügbarkeit und Qualität von Daten über die Drogensituation haben sich in den Mitgliedstaaten verbessert.

    * Alle Mitgliedstaaten wirken darauf hin, vergleichbare und zuverlässige Daten über die fünf im Aktionsplan genannten epidemiologischen Schlüsselindikatoren [8] anhand der vom Rat in seiner Entschließung vom Dezember 2001 [9] gebilligten Leitlinien vorzulegen. Die meisten Mitgliedstaaten haben sich für ein strukturiertes Konzept mit speziellen Arbeitsgruppen und für eine Mitwirkung an den EBDD-Arbeitsgruppen zu diesem Indikator entschieden.

    [8] Die fünf Schlüsselindikatoren sind:

    [9] Cordrogue 67 (unveröffentlicht).

    * Die Mitgliedstaaten ziehen auch die Bereitstellung entsprechender Mittel zur Umsetzung der Indikatoren in Erwägung.

    Bereiche, in denen auf einzelstaatlicher Ebene weitere Fortschritte erforderlich sind

    * Die Mitgliedstaaten sollten sich bemühen, die Verfügbarkeit und Qualität von Informationen über die Drogensituation zu verbessern, um eine bessere Vergleichbarkeit der Daten auf EU-Ebene zu erreichen.

    * Die Bereitstellung vergleichbarer und zuverlässiger Daten zu den fünf epidemiologischen Schlüsselindikatoren und der entsprechenden finanziellen Mittel durch die Mitgliedstaaten erfordert auch künftig politische Unterstützung auf höchster Ebene.

    * Die Mitgliedstaaten werden gebeten, den Evaluierungsprozess zu unterstützen, insbesondere durch Ergänzung der Ausgangsdaten für 1999 [10], durch Bereitstellung ähnlicher Informationen im Jahr 2004 (für das Jahr 2003) und durch fristgerechte Bereitstellung der Informationen über ihre Bewertungsmechanismen, Methoden und Ergebnisse für die Abschlussbewertung.

    [10] Bericht der EBDD und Europol: "Vorstellung der ersten Vergleichsgrundlage zur Bewertung der Drogenstrategie der EU (2000-2004)". Cordrogue 72.

    Ergebnisse auf EU-Ebene

    * Die Verfügbarkeit und Qualität der Daten und Informationen über die Drogensituation in der EU haben sich verbessert. Die EBDD erstellt einen Jahresbericht über die Drogensituation in der Europäischen Union. Europol verfasst den jährlichen "Lagebericht über die organisierte Kriminalität in der Europäischen Union" und den "Bericht über die Situation in der EU im Bereich der Drogenproduktion und des Drogenhandels". Diese Berichte sind auf den Websites dieser Einrichtungen oder beim Amt für Amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften erhältlich.

    * Die EBDD und Europol haben erstmals Ausgangsdaten für das Jahr 1999 [11] in den Bereichen Nachfrage und Angebot von Drogen erstellt, die bei der Abschlussbewertung des Aktionsplans herangezogen werden.

    [11] 1999 ist das letzte Jahr vor dem Start des Aktionsplans. Die Daten für 1999 werden mit den Daten für 2003 verglichen, um die Auswirkungen des Aktionsplans zu messen.

    * Die EBDD hat zusammen mit den Mitgliedstaaten Leitlinien für die Umsetzung der fünf epidemiologischen Schlüsselindikatoren sowie Leitlinien für Streetwork und Suchtprävention entwickelt. Die Leitlinien zur Umsetzung der fünf epidemiologischen Schlüsselindikatoren wurden offiziell vom EBDD-Verwaltungsrat verabschiedet und außerdem in der genannten Entschließung des Rates vom Dezember 2001 aufgenommen. Ende 2001 haben die Kommission und die EBDD eine informelle Arbeitsgruppe eingesetzt, die die konkrete Umsetzung dieser Leitlinien gewährleisten und Überschneidungen mit den bereits bestehenden oder künftigen Gemeinschaftsprogrammen in diesem Bereich vermeiden soll.

    * Bei der Erstellung des Arbeitspapiers 'Überprüfung der Fortschritte' durch die Kommission auf der Grundlage der Beiträge der Mitgliedstaaten zur Umsetzung des EU-Aktionsplans auf einzelstaatlicher Ebene im Zeitraum 2000 - 2002 (siehe Abschnitt 2.2.1) konnte eine Fülle nützlicher Informationen zusammengetragen werden.

    * Die Kommission hat außerdem während der Erstellung des Vorschlags für einen Rahmenbeschluss des Rates, in dem Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale von strafbaren Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels [12] niedergelegt sind, Informationen über die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Drogen zusammengetragen.

    [12] Schlussfolgerungen von Professor De Courrière, einsehbar auf der Website Europa: http://europa.eu.int/comm/justice_home/unit/drogues/rapport_maitre_en.pdf.

    * Ein weiteres Ergebnis des Aktionsplans waren eine Reihe von Datenbanken, die aufgebaut wurden bzw. sich noch im Aufbau befinden. So gibt es beispielsweise eine Datenbank über die Entwicklungsprojekte der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft in Drittländern und eine weitere über Projekte in den Beitrittsländern. Diese Datenbanken enthalten Informationen über die Projektziele, die beteiligten Partner, die Mitteldotierung und die Projektlaufzeiten. Sie werden von den Kommissionsdienststellen eingerichtet und verwaltet, um Überschneidungen und Doppelarbeit bei der Planung und Durchführung der Projekte durch die Kommission und die Mitgliedstaaten zu verhindern.

    * Weitere Informationen über neue Entwicklungen der Drogensituation liegen aufgrund eines Projekts auf der Grundlage der Schlussfolgerungen des Rates vor [13]. Dieses vor kurzem angelaufene Projekt, an dem acht Mitgliedstaaten mitwirken, wird aus dem Gemeinschaftsprogramm zur Suchtprävention kofinanziert.

    [13] Schlussfolgerungen des Rats betreffend die Errichtung eines Informationsnetzes über neue Tendenzen und Verhaltensmuster im Bereich des Drogenmissbrauchs und des kombinierten Konsums verschiedener Drogen sowie der damit zusammenhängenden Risiken (ABl. C17 vom 19.01.2001).

    * Nach Punkt 2.1.6 des Aktionsplans hat die Kommission in Absprache mit der EBDD im Frühjahr 2002 eine Eurobarometer-Umfrage zum Thema "Jugend und Drogen" bei der Bevölkerungsgruppe im Alter von 15 bis 24 Jahren in den 15 EU-Mitgliedstaaten durchgeführt. Der Bericht über diese Umfrage ist Ende 2002 auf der Website Europa einsehbar.

    Bereiche, in denen auf EU-Ebene weitere Fortschritte erforderlich sind

    * Aufgrund der Entschließung des Rates vom Dezember 2001 über die Umsetzung der fünf epidemiologischen Schlüsselindikatoren sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission in enger Zusammenarbeit mit der EBDD auch weiterhin prüfen, wie diese Indikatoren im Rahmen der gemeinschaftlichen Indikatoren im Bereich der öffentlichen Gesundheit am besten umgesetzt werden können, und geeignete Maßnahmen einleiten.

    * Die EBDD sollte zusammen mit Europol unter Mitwirkung der Mitgliedstaaten auch künftig insbesondere Indikatoren für die Angebotsseite entwickeln, wie dies in Abschnitt 2.1.3 des Aktionsplan verlangt wird.

    * Die EBDD und Europol sollten im Zusammenhang mit der Abschlussbewertung des Aktionsplans die Daten für 2003 mit den Ausgangsdaten für 1999 zur Drogensituation vergleichen.

    * In einigen Bereichen werden weitere vergleichbare Informationen auf EU-Ebene benötigt, etwa drogenbedingte Haushaltsausgaben und die Anwendung der Rechtsvorschriften über Drogen [14].

    [14] Die EBDD hat eine Studie über die drogenbedingten Haushaltsausgaben sowie eine weitere Studie über die strafrechtliche Verfolgung von Drogenkonsumenten in der EU veröffentlicht. Weitere Informationen hierzu sind zu finden unter http://www.emcdda.org.

    * Es besteht Bedarf an weiteren Informationen über neue Tendenzen im Drogenkonsumverhalten sowie über neue Drogen, die auf den Drogenmärkten angeboten werden. Diese Informationen werden insbesondere im Hinblick auf synthetische Drogen benötigt, wo sehr schnell neue Trends entstehen und neue Stoffe auftauchen können.

    * Es sollte genauer erforscht werden, ob Möglichkeiten zur Erstellung eines Inventars der Drogen-Forschungsprojekte auf nationaler und auf EU-Ebene bestehen.

    * Die Eurobarometer-Umfragen zu "Jugend und Drogen" bei der Bevölkerungsgruppe im Alter von 15 bis 24 Jahren in den 15 EU-Mitgliedstaaten sollte 2004 im Hinblick auf die Abschlussbewertung des Aktionsplans wiederholt werden.

    3.2.2. Evaluierung

    Ergebnisse auf einzelstaatlicher Ebene

    * In einigen Ländern wird an einer effizienteren Überwachung und Bewertung der Maßnahmen gearbeitet. Die Schwierigkeiten, die Maßnahmen in diesem Bereich zu bewerten, wurden von mehreren Mitgliedstaaten angesprochen. Es gibt jedoch Fälle, in denen spezielle Indikatoren zur Überwachung der Änderungen im Bereich Drogen eingerichtet werden konnten.

    Bereiche, in denen auf einzelstaatlicher Ebene weitere Fortschritte erforderlich sind

    * Alle drogenbedingten Maßnahmen müssen regelmäßig in allen Mitgliedstaaten bewertet werden.

    Ergebnisse auf EU-Ebene

    * Die Kommission hat die externe Bewertung der EU-Rechtsvorschriften über chemische Grundstoffe und der Gemeinsamen Maßnahme über neue synthetische Drogen eingeleitet. Die Berichte liegen derzeit der Kommission zur Prüfung vor.

    * Die Kommission hat die Halbzeitbewertung des Gemeinschaftsprogramms zur Suchtprävention durchgeführt. Diese Bewertung war für die Erstellung des neuen Programms für den Bereich der öffentlichen Gesundheit sehr hilfreich.

    * Das gemeinschaftliche Finanzierungsprogramm "Nord-Süd-Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Drogenmissbrauchs und der Drogenabhängigkeit" mit Entwicklungsländern wurde ebenfalls von externen, unabhängigen Beratern bewertet. Die Kommission prüft, wie den Schlussfolgerungen am besten Rechnung zu tragen ist.

    * Das Informationsnetz (REITOX) der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht wurde einer externen Bewertung unterzogen. Dem EBDD-Verwaltungsrat werden im Januar 2003 Vorschläge zur Verbesserung der Effizienz des REITOX-Netzes unterbreitet.

    * Der Rat führt seinerseits eine Peer-Evaluierung der Strafverfolgungssysteme in den Mitgliedstaaten im Bereich Drogen durch (vgl. hierzu Abschnitt 2.2.3).

    Bereiche, in denen auf EU-Ebene weitere Fortschritte erforderlich sind

    * Die Bewertung aller Drogenbekämpfungsmaßnahmen sollte weiter gefördert werden und regelmäßig stattfinden. Außerdem sollten die EBDD und Europol zusammen mit den Mitgliedstaaten weiterhin geeignete Evaluierungsinstrumente entwickeln.

    3.3. Verringerung der Nachfrage nach Drogen, Verhütung des Drogenkonsums und von Drogenstraftaten

    3.3.1. Verringerung der Nachfrage nach Drogen und Verhütung des Drogenkonsums

    Ergebnisse auf einzelstaatlicher Ebene

    * Die Mitgliedstaaten haben der Prävention und Behandlung weitgehend größere Priorität eingeräumt und sich damit eng an die Vorgaben des Aktionsplans angelehnt. Die Entwicklung umfassender Programme zur Verringerung der Nachfrage gilt in allen Mitgliedstaaten als wichtig, und die Umsetzung erfolgt häufig lokal in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft und mit NROs.

    * Alle Mitgliedstaaten halten die Entwicklung umfassender Präventionsprogramme für legale und illegale Drogen für wichtig, wobei Präventionsmaßnahmen in den Schulen als vorrangig gelten.

    * Maßnahmen zum Angebot geeigneter Freizeitaktivitäten als Alternativen zu Drogen, insbesondere für Randgruppen in sozial benachteiligten Stadtgebieten.

    * Eine Fülle von niederschwelligen Maßnahmen, Streetwork und mobile Einheiten, deren Zielgruppen schwer erreichbare Drogenabhängige sind, gelten als wichtige Handhabe zur Verringerung drogenbedingter Schäden, wie Infektionskrankheiten und Überdosis.

    * Aufklärung und Schärfung des Problembewusstseins gehören ebenfalls zu den Strategien aller Mitgliedstaaten zur Verringerung der Nachfrage. Es wird allgemein anerkannt, dass Kampagnen in den Massenmedien mit dem unmittelbaren Kontakt zu den Zielgruppen einhergehen müssen.

    * Alle Mitgliedstaaten bieten eine breite Palette von Behandlungsdiensten an, einschließlich drogenfreie und medizinisch gestützte Behandlungen.

    * Der Austausch von Nadeln und Methadonbehandlungen rangieren an erster Stelle unter den Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verringerung der Risiken in Verbindung mit der Drogenabhängigkeit.

    * Auch die Behandlung drogenabhängiger Gefängnisinsassen wird sehr ernst genommen. Es werden zunehmend drogenfreie Gefängnisbereiche eingerichtet.

    * Die Mitgliedstaaten waren auch bei der Schaffung von Mechanismen für das Angebot von Alternativen zu Haftanstalten für Drogenabhängige sehr aktiv. Es werden innovative Ideen, wie etwa die Einrichtung spezieller Drogengerichte, umgesetzt, um die Problematik effizienter anzugehen.

    * Im Hinblick auf die Forschung haben alle Mitgliedstaaten Studien oder Forschungsprogramme entwickelt, und häufig wurden spezielle Forschungsinstitute zu diesem Zweck eingerichtet.

    * In den Mitgliedstaaten wird zur Erforschung des Themas Führen eines Kraftfahrzeugs unter Einfluss illegaler Drogen sehr viel getan.

    Bereiche, in denen auf einzelstaatlicher Ebene weitere Fortschritte erforderlich sind

    * Für die Entwicklung innovativer Präventionsprogramme sollte mehr unternommen werden. Die Ergebnisse sollten dann effizienter über europäische Kanäle wie die EBDD-Datenbank mit Programmen zur Verringerung der Nachfrage nach Drogen (EDDRA) verbreitet werden.

    * Die Bewertung zeigt, dass spezielle Schulungskurse zum Thema Drogen und Netzwerke für Fachleute in den Bereichen Gesundheitswesen, Ausbildung und Jugend nur langsam entwickelt werden. Es sollten aktiver gemeinsame Standards für Schulungsmodule, für den Austausch von Personal und bewährten Praktiken anhand der einschlägigen Gemeinschaftsprogramme wie z. B. LEONARDO, SOKRATES oder Jugend für Europa entwickelt werden.

    Ergebnisse auf EU-Ebene

    * Auf Initiative des spanischen Ratsvorsitzes hat der Rat einen Beschluss über die Integration von Programmen zur Suchtprävention in die Lehrpläne der Schulen angenommen [15]. Der Rat und die Vertreter der Mitgliedstaaten haben ferner eine Entschließung zur Prävention des Freizeitkonsums von Drogen angenommen [16].

    [15] CORDROGUE 4 REV 3 - 08.05.2002.

    [16] CORDROGUE 2 REV 3 - 15.04.2002.

    * Viele Projekte und Netzwerke zur Suchtprävention wurden im Rahmen des Gemeinschaftsprogramms zur Suchtprävention eingerichtet. Bis 2003 wird das Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2001- 2006) [17] das Gemeinschaftsprogramm zur Suchtprävention ersetzen; zu den Themen des Programms wird auch die Drogenproblematik gehören.

    [17] ABl. L 271 vom 9.10.2002, S. 1.

    * Im Mai 2002 hat die Kommission in Abstimmung mit der EBDD einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rats zur Prävention und Reduzierung von Risiken im Zusammenhang mit der Drogenabhängigkeit [18] unterbreitet. Die vorgeschlagene Empfehlung bezieht sich speziell auf das zweite Ziel der Drogenstrategie der EU, die öffentliche Gesundheit, um die Auswirkungen drogenbedingter Krankheiten über einen Zeitraum von fünf Jahren erheblich zu verringern; hierzu soll auf Maßnahmen zur Verringerung der Risiken zurückgegriffen werden, die sich bereits als erfolgreich erwiesen haben. Der Vorschlag schließt Information und Beratung, Zielgruppenarbeit, Einbeziehung von Gleichaltrigen, Notdienste, Netzwerke zwischen Agenturen, Integration von Gesundheits- und Sozialpflege sowie Ausbildung und Akkreditierung von Fachleuten mit ein. Es wird davon ausgegangen, dass die Empfehlung vom Rat noch vor Ende 2002 angenommen wird.

    [18] KOM (2002) 201 endg. vom 08.05.2002.

    * Die Kommission schlägt vor, die Forschung z. B. über amphetaminartige Aufputschmittel und allgemein die Forschung über synthetische Drogen aus Mitteln des 6. Rahmenprogramms für Forschung und Technologische Entwicklung zu finanzieren. Vorgeschlagen wird ferner die ständige Erforschung der Auswirkungen von Drogen auf das Gehirn. In vielen, nicht unbedingt drogenbedingten Bereichen (wie z. B. Genomik und Biotechnologie im Dienste der Gesundheit) gibt es Möglichkeiten für weitere Forschungsarbeiten rund um das Thema Drogen, die aus den Mitteln des 6. Rahmenprogramms finanziert werden können.

    * Die EU-Arbeitsgruppe "Alkohol, Drogen, Arzneimittel und Fahrtüchtigkeit" hat eine Reihe von Empfehlungen zum Problem des Führens eines Kraftfahrzeugs unter Einfluss illegaler Drogen ausgesprochen. Diese Empfehlungen stehen vor allem im Zusammenhang mit der Übernahme eines einheitlichen Verfahrens zum Nachweis illegaler Drogen, mit der Förderung der Forschung zur Entwicklung von Tests am Straßenrand und mit Schulungsprogrammen.

    Bereiche, in denen auf EU-Ebene weitere Fortschritte erforderlich sind

    * Es ist wichtig, dass die Kommission sowie die Mitgliedstaaten die verschiedenen Netzwerke und Fachleute im Bereich Drogen aktiv über die Möglichkeiten informieren, zur Verwirklichung der Ziele des Programms im Bereich der öffentlichen Gesundheit beizutragen. Damit können sie das Potenzial dieses Programms voll und ganz nutzen, damit es dem Drogenbereich zugute kommt.

    * Die Möglichkeiten der Finanzierung aus den Mitteln des 6. Rahmenprogramms für Forschung und Technologische Entwicklung sollten von allen Beteiligten uneingeschränkt in Anspruch genommen werden. Die EBDD könnte eine aktive Rolle bei der Verbreitung von Informationen über Forschungsmöglichkeiten und Ergebnisse spielen.

    * Der Austausch bewährter Praktiken in Bezug auf alle Aspekte der Suchtprävention, der Nachfragereduzierung und der Verringerung der Risiken der Drogenabhängigkeit sollte gefördert werden.

    * Die Empfehlungen der EU-Arbeitsgruppe "Alkohol, Drogen, Arzneimittel und Fahrtüchtigkeit" sollten von der Kommission und vom Rat weiter bearbeitet werden. In diesem Zusammenhang hat die Kommission vorgeschlagen, das Problem des Führens eines Kraftfahrzeugs unter Einfluss illegaler Drogen in das 6. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung aufzunehmen.

    3.3.2. Verhütung von Drogenstraftaten

    Ergebnisse auf einzelstaatlicher Ebene

    * Die Polizei spielt in diesem Bereich in allen Mitgliedstaaten eine maßgebliche Rolle. In den Mitgliedstaaten finden auch Aufklärungskampagnen in den Schulen statt.

    Bereiche, in denen auf einzelstaatlicher Ebene weitere Fortschritte erforderlich sind

    * Auf einzelstaatlicher Ebene sollten alle einschlägigen Beteiligten der Verhütung der Drogenkriminalität mehr Gewicht beimessen.

    * Die verstärkte Einbindung der Gesellschaft in die Verhütung der Drogenkriminalität sollte weiter untersucht werden.

    * In diesem Bereich sollte mehr Forschung stattfinden.

    Ergebnisse auf EU-Ebene

    * Das Europäische Netz für Kriminalprävention (ECPN) wurde offiziell mit Ratsbeschluss vom 28. Mai 2001 errichtet [19]. Ziel dieses Netzes ist es, einen Beitrag zur Entwicklung der verschiedenen Aspekte der Kriminalprävention in der Union zu leisten und die Maßnahmen zur Kriminalprävention auf lokaler und nationaler Ebene zu unterstützen. Obwohl sich das Netz auf alle Formen von Kriminalität erstreckt, gilt der Jugendkriminalität, der Kriminalität in den Städten und der Drogenkriminalität ein besonderes Augenmerk.

    [19] ABl. L 153 vom 08.06.2001, S. 1.

    Bereiche, in denen auf EU-Ebene weitere Fortschritte erforderlich sind

    * Der Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken sollte stärker gefördert werden, insbesondere mit Hilfe des ECPN.

    3.4. Verringerung des Angebots

    Ergebnisse auf einzelstaatlicher Ebene

    * Die Mitgliedstaaten bringen erhebliche Mittel für die Bekämpfung des Angebots an Drogen und des Drogenhandels auf.

    * Die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Zoll und Grenzschutz erfolgt über Mechanismen wie lokale Vereinbarungen, Absichtserklärungen und formelle gemeinsame Gruppen.

    * Die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden in den einzelnen Mitgliedstaaten wurde intensiviert, um den grenzübergreifenden Drogenhandel effektiver zu bekämpfen. Beispiele für eine solche Zusammenarbeit sind die Hazeldonk-Gruppe [20], regionale Netze zur Bekämpfung des Drogenhandels auf See, gemeinsame Überwachungseinsätze, die Erstellung von Profilen von Rauschgifthändlern auf den großen internationalen Flughäfen und gemeinsame Ermittlungsgruppen.

    [20] An den regionalen Mechanismen zur Beratung, Planung und operativen Zusammenarbeit zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden illegalen Drogenhandels und des Drogentourismus sind Frankreich, Belgien, die Niederlande und Luxemburg beteiligt.

    * Es wurden verschiedene Initiativen umgesetzt, um kriminaltechnische und kriminalpolizeiliche Daten miteinander zu verknüpfen, um die Herstellung von und den Handel mit synthetischen Drogen zu ermitteln.

    * Im Hinblick auf die Geldwäsche wurden nationale Koordinierungsmechanismen ausgebaut und neue Strukturen geschaffen.

    Bereiche, in denen auf einzelstaatlicher Ebene weitere Fortschritte erforderlich sind

    * Die Zusammenarbeit von Polizei, Zoll und Grenzschutz auf nationaler Ebene sollte ausgebaut werden.

    * Die Einrichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen spielt eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung des Drogenhandels zwischen den Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten sollten das EU-Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen [21] ratifizieren, welches die Einrichtung solcher Gruppen vorsieht, und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Bestimmungen des Rahmenbeschlusses über gemeinsame Ermittlungsgruppen zu erfuellen.

    [21] ABl. C 326 vom 21.11.2001, S. 1.

    * Die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Bestimmungen des Rahmenbeschlusses über den europäischen Haftbefehl [22] sowie die Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten einzuhalten, die zur Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Drogenhandels beitragen.

    [22] Nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Gerichtsurteilen hatte die Kommission einen europäischen Haftbefehl vorgeschlagen, der das derzeitige Auslieferungssystem ersetzen soll; dabei wird jede nationale Justizbehörde aufgefordert, ipso facto und mit einem Minimum an Formalitäten die Ersuchen einer Justizbehörde eines anderen Mitgliedstaates auf Verhaftung und Übergabe einer Person anzuerkennen. Dieser Vorschlag wurde vom Rat 2002 angenommen.

    * Die Einrichtung formeller Mechanismen zur Zusammenarbeit zwischen den nationalen Strafverfolgungsbehörden sollte in Erwägung gezogen werden, sofern solche nicht bereits schon vorhanden sind. Die bereits bestehenden Mechanismen zur Zusammenarbeit müssen praxisgerecht gestaltet werden.

    * Die Rechtsinstrumente des Rates gegen Geldwäsche sollten auf nationaler Ebene uneingeschränkt umgesetzt werden, insbesondere die Richtlinie 2001/97/EG zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche [23].

    [23] ABl. L 344 vom 28.12.2001, S. 76.

    Ergebnisse auf EU-Ebene

    * Gemeinschaftliche Finanzierungsprogramme wie OISIN und FALCONE spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten.

    * Der Beschluss des Rates über ein Rahmenprogramm für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen einschließlich der Verhütung der Drogenkriminalität (AGIS) [24] leistet einen Beitrag zur Verwirklichung des allgemeinen Ziels, den EU-Bürgern in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten. Maßnahmen zur Drogenbekämpfung sind fester Bestandteil dieses Programms. Für den Zeitraum 2003 bis 2007 wurde das Programm mit 65 Mio. EUR dotiert.

    [24] ABl. L 203 vom 01.08.2002, S. 5.

    * 2001 hat die Kommission einen Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates vorgelegt, in dem Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels niedergelegt sind [25]. Ziel des vorgeschlagenen Rechtsinstruments ist es, sich gezielt mit dem illegalen Handel sowie mit der Herkunft des Angebots von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen in unserer Gesellschaft zu befassen. Da oftmals mehrere Mitgliedstaaten in den illegalen Drogenhandel verwickelt sind, können Maßnahmen der Europäischen Union einen echten zusätzlichen Nutzen zu den nationalen politischen Maßnahmen schaffen. Die Annahme dieses Rahmenbeschlusses könnte für die Europäische Union einen großen Schritt nach vorne im Kampf gegen den Drogenhandel bedeuten.

    [25] KOM (2001) 259 endg.

    * In ihrer Mitteilung 2002 "Auf dem Weg zu einem integrierten Grenzschutz an den Außengrenzen der EU-Mitgliedstaaten" empfiehlt die Kommission eine Reihe von kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zur Entwicklung einer gemeinsamen Politik für die Verwaltung der EU-Außengrenzen. Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen könnte der Drogenhandel in Richtung der Union weiter behindert werden.

    * Die Gemeinsame Maßnahme über synthetische Drogen vom Juni 1997 ist ein nützlicher Mechanismus für den Austausch von Informationen über synthetische Drogen und die EU-weite Bekämpfung solcher Drogen. Seit 2000 wurden fünf synthetische Drogen [26] mit Hilfe dieser Vorschriften untersucht. Zwei davon (4-MTA und PMMA) werden EU-weit kontrolliert. Die Schlussfolgerungen des Rats in Verbindung mit GHB und Ketaminen wurden ebenfalls angenommen; dort wird empfohlen, dass Europol und die EBDD den Missbrauch beider Substanzen über einen Zeitraum von einem Jahr genau überwachen.

    [26] MBDB, 4-MTA, GHB, Ketamine und PMMA.

    * Es wurden verschiedene Initiativen ergriffen, um die Möglichkeit zu prüfen, kriminaltechnische und kriminalpolizeiliche Informationen miteinander zu verknüpfen, um die Herstellung von und den Handel mit synthetischen Drogen zu ermitteln. So ist beispielsweise das Projekt CASE (Comprehensive Action against Synthetic Drugs in Europe) [27] ein wichtiges Instrument für die Zusammenarbeit innerhalb der Union, dessen Umsetzung von den Mitgliedstaaten als vorrangige Aufgabe angesehen wird. Andere Projekte sind z. B. das Projekt SMT (Entwicklung seiner einheitlichen Methode zur Erstellung eines Profils der Amphetamine) und das Projekt CAPE (Central Analysis Program Ecstasy).

    [27] Ein von Schweden aufgelegtes Pilotprojekt zur Erstellung von Unreinheitsprofilen von Amphetaminen.

    * Europol hat sein System LOGO [28] für die Erhebung, Bewertung und Verbreitung von kriminalpolizeilichen und ballistischen Daten über Sicherstellungen von Ecstasy, an dem alle Mitgliedstaaten beteiligt sind, bewertet und erweitert.

    [28] Das Ecstasy Logo System von Europol für nicht personenbezogene Daten und Fotografien synthetischer Drogen aus Drogensicherstellungen, die von den Mitgliedstaaten gemeldet und von Europol aufbereitet werden, um Übereinstimmungen und Verbindungen besser zu erkennen.

    * Hinsichtlich der Verhütung der Abzweigung chemischer Vorläufersubstanzen wurde die Zusammenarbeit mit der chemischen Industrie verbessert und gemeinschaftsweit einheitlicher gestaltet. Die Kommission hat eine Reihe von Leitlinien für die chemische Industrie erstellt. Mit diesen Leitlinien soll das Verständnis der Rechtsvorschriften und die Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Behörden verbessert und das Problembewusstsein im Hinblick auf neue Tendenzen und neue chemische Substanzen, die zur illegalen Herstellung synthetischer Drogen verwendet werden, geschärft werden. Die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft über Vorläufersubstanzen enthalten einen Hinweis auf die Leitlinien und auf die Liste der chemischen Substanzen, die freiwillig überwacht werden.

    * Die Vorschläge der Kommission zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3677/90 des Rates, in der die Maßnahmen gegen die Abzweigung bestimmter Stoffe zur unerlaubten Herstellung von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen verankert sind, wurden angenommen. Diese Rechtsvorschriften wurden geändert, um den Änderungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen aus dem Jahr 1988 (derzeit sind 23 chemische Vorläufersubstanzen aufgelistet) Rechnung zu tragen und die Hinweise auf die Mischungen und Bekanntmachungen vor dem Export klarer zu formulieren

    * Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vorgelegt und angenommen, die die Richtlinie 92/109/EWG über die Herstellung und das Inverkehrbringen bestimmter Stoffe, die zur unerlaubten Herstellung von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen verwendet werden, ersetzen soll [29]. Dieser Vorschlag sieht vor, die bestehenden Vorschriften für eine Reihe von Stoffen zu stärken, die zur Herstellung bestimmter illegaler Drogen verwendet werden. Er soll ferner Vorschriften für die Erteilung von Genehmigungen, die Meldungen über die Kunden, die Etikettierung und ein Überwachungsverfahren umfassen.

    [29] KOM (2002) 494 endg.

    * Es wurde ein Abkommen über die Kontrolle von Vorläufersubstanzen zwischen der Gemeinschaft und der Türkei geschlossen, das in Kürze unterzeichnet wird. Dieses Abkommen soll die Zusammenarbeit verbessern und die Handelskontrollen zwischen den Mitgliedstaaten und der Türkei im Hinblick auf die vorgesehenen chemischen Vorläufersubstanzen ausbauen.

    * Die EU-Rechtsvorschriften über Vorläufersubstanzen wurden ausgewertet und ein Abschlussbericht erstellt.

    * Auf einer Sitzung der UN-Suchtstoffkommission im Jahr 2001 hat die Europäische Kommission einen Beschluss vorgestellt, der die internationale Gemeinschaft mobilisieren soll, mehr Maßnahmen zur Verhütung der Abzweigung von Vorläufersubstanzen für die unerlaubte Herstellung synthetischer Drogen zu ergreifen. Im Anschluss daran fand im Juni 2002 in Washington eine große internationale Tagung über amphetaminartige aufputschende Vorläuferstoffe statt, die zum Teil von der Kommission finanziell gefördert und bei der eine Taskforce eingerichtet wurde, die die Arbeit vorantreiben soll.

    * Einige Mitgliedstaaten und die Kommission haben sich in zwei wichtigen, derzeit laufenden internationalen Operationen zur Verhinderung der Abzweigung chemischer Vorläuferstoffe besonders engagiert, die Operation Purple und die Operation Topaz. Bei der Operation Purple handelt es sich um eine freiwillige internationale Initiative, die das Ziel hat, einzelne Transporte von Kaliumpermanganat im internationalen Handel aufzuspüren, um die Abzweigung für den illegalen Handel zur Herstellung von Kokain zu verhüten. Operation Topaz ist eine vergleichbare Initiative für Essigsäureanhydrid zur Verhütung der Abzweigung für die illegale Herstellung von Heroin.

    * Die Richtlinie 2001/97/EG zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche wurde im Dezember 2001 angenommen. Damit wurde der Geltungsbereich der Richtlinie 91/308/EWG des Rates über Geldwäsche [30] erweitert, indem die Definition der Geldwäsche weiter gefasst und die Zahl der Stellen, die aufgrund der Rechtsvorschriften über die Bekämpfung der Geldwäsche eingesetzt werden können, vergrößert wird.

    [30] ABl. L166 vom 28.06.1991, S. 77.

    * Der Ratsbeschluss vom 17. Oktober 2000 [31] schafft die Grundlage für den Informationsaustausch zwischen den zentralen Meldestellen der Mitgliedstaaten (FIUs) zur Bekämpfung der Geldwäsche.

    [31] ABl. L 271 vom 24.10.2000, S. 4.

    * Ferner wurde ein Pilotprojekt zur Entwicklung des automatischen elektronischen Informationsaustauschs zwischen den zentralen Meldestellen (das Projekt FIUNET) eingerichtet; seine weitere Entwicklung wird vom Rat und den Kommissionsdienststellen erörtert.

    * Nach dem Rahmenbeschluss des Rates vom Juni 2001 über Geldwäsche [32] müssen die Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften und Verfahren schaffen, damit Erträge aus Straftaten auf Verlangen eines anderen Mitgliedstaates beschlagnahmt werden können.

    [32] ABl. L 182 vom 05.07.2001, S. 1.

    * Was die justizielle Zusammenarbeit anbetrifft, sollten das EU-Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom Mai 2000 und das entsprechende Protokoll aus dem Jahr 2001 von allen Mitgliedstaaten bis Ende 2002 ratifiziert werden. Dieses Übereinkommen sieht die Einrichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen vor. Außerdem hat der Rat im letzten Juni einen Rahmenbeschluss über gemeinsame Ermittlungsgruppen angenommen [33]. Es wurden eine Reihe weiterer wichtiger Initiativen zur Förderung der justiziellen Zusammenarbeit ergriffen, die für den Bereich Drogen von Belang sind: das Europäische Justizielle Netz [34], Eurojust [35] und der europäische Haftbefehl.

    [33] ABl. L 162 vom 20.06.2002, S. 1.

    [34] Auf der Grundlage des Aktionsplans aus dem Jahr 1997 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität hat der Rat im Juni 1998 eine Gemeinsame Maßnahme zur Errichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes angenommen. Dieses Netz wurde offiziell am 25.September 1998 eingeweiht. Es liefert rechtliche und praktische Informationen über die Rechtshilfe für Fachleute in der Praxis und versucht allgemein, die Koordinierung der justiziellen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern. Die Arbeit des Netzes erfolgt über Kontaktstellen, die von jedem Mitgliedstaat benannt werden.

    [35] Eurojust wurde im März 2002 eingerichtet, um die Bekämpfung der organisierten Schwerkriminalität zu bekämpfen. Eurojust gehören Staatsanwälte und Richter aus den einzelnen Mitgliedstaaten an. Eurojust hat die Aufgabe, die sachgemäße Koordinierung der nationalen Strafverfolgungsbehörden zu erleichtern und Ermittlungen in Fällen organisierter Kriminalität zu unterstützen. Es arbeitet eng mit dem Europäischen Justiziellen Netz zusammen, insbesondere, um die Erledigung von Rechtshilfeersuchen zu vereinfachen.

    * Das Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe und die Zusammenarbeit der Zollverwaltungen (Neapel II) [36] ist die rechtliche Grundlage für die Bereitstellung von gegenseitiger Amtshilfe und die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden der Mitgliedstaaten und anderen Behörden, die für die Umsetzung der Bestimmungen zuständig sind, um (a) Verletzungen der nationalen zollrechtlichen Bestimmungen zu verhindern und aufzudecken und (b) Verletzungen der gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen zollrechtlichen Bestimmungen zu verfolgen und zu ahnden. Auf der Grundlage dieses Übereinkommens können auch gemeinsame Ermittlungsgruppen eingesetzt werden.

    [36] ABl. C 24 vom 23.01.1998, S. 2.

    Bereiche, in denen auf EU-Ebene weitere Fortschritte erforderlich sind

    * Die Zusammenarbeit zwischen den mit Drogenhandel befassten Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sollte sowohl auf EU- als auch auf bilateraler Ebene weiter ausgebaut werden und die Kooperation mit Europol einschließen.

    * Die verschiedenen Initiativen der Mitgliedstaaten, auf die im Arbeitspapier 'Überprüfung der Fortschritte' verwiesen wird und an denen mehrere Mitgliedstaaten beteiligt sind, sollten als Grundlage für weitere Arbeiten in diesem Bereich geprüft werden.

    * Alle Rechtsinstrumente, die die Einrichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen vorsehen, sollten uneingeschränkt genutzt werden, um der Einrichtung gemeinsamer Gruppen zwischen den Mitgliedstaaten neue Impulse zu verleihen.

    * Die Einführung und Nutzung von Profilen von Rauschgifthändlern auf den großen internationalen Flughäfen mit dem Ziel, ihre Verhaftung herbeizuführen und Informationen zu bekommen, mit denen Gruppen der organisierten Kriminalität zerschlagen werden können, sollte gefördert und weiter entwickelt werden.

    * Gemeinsame Überwachungseinsätze sollten sich auf die Hauptrouten der wichtigsten Drogen konzentrieren, wobei das Schwergewicht auf der Beschaffung von Informationen über die Hintermänner des Drogenhandels liegt; dabei wird Europol uneingeschränkt einbezogen.

    * Die Zusammenarbeit zwischen den Drogenverbindungsbeamten der Mitgliedstaaten sollte ausgebaut werden. Dabei sollte auch die Möglichkeit gemeinsamer Drogenverbindungsbeamter für mehrere Mitgliedstaaten innerhalb der EU wie auch in Drittländern geprüft werden.

    * Nach der Bewertung der Gemeinsamen Maßnahme über neue synthetische Drogen werden die Rechtsvorschriften geändert, um die Maßnahmen zur Bekämpfung synthetischer Drogen zu verbessern.

    * Es sollte geprüft werden, ob nach Gattungen geordnete spezifische Gruppen von synthetischen Drogen in die nationalen Rechtsvorschriften integriert werden können, um diesbezüglich die Erwägung dieser Möglichkeit durch und die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern.

    * Nach der Bewertung der EU-Rechtsvorschriften über Vorläufersubstanzen werden die Mitgliedstaaten im Hinblick auf mögliche Änderungen einschlägiger Rechtsvorschriften, Leitlinien und Arbeitspraktiken angehört.

    * Neben der großen internationalen Tagung über amphetaminartige aufputschende Vorläuferstoffe in Washington im Juni 2002, auf der eine Taskforce für amphetaminartige aufputschende Vorläuferstoffe eingerichtet wurde, ist eine Sitzung für Dezember 2002 geplant. Auf dieser Sitzung werden Arbeitsgruppen damit beauftragt, bestimmte Maßnahmen voranzutreiben und der Taskforce Bericht zu erstatten. Daraus sollten sich konkrete Maßnahmen ergeben, um die Abzweigung von amphetaminartigen aufputschenden Vorläufersubstanzen weiter zu verhindern.

    * Die Möglichkeit, eine gemeinsame Datenbank über Vorläufersubstanzen synthetischer Drogen aufzubauen, sollte geprüft werden.

    * Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden, die die Geldwäsche bekämpfen, sollten ausgebaut werden.

    3.5. International

    3.5.1. Erweiterung

    Ergebnisse auf einzelstaatlicher Ebene

    * Alle Mitgliedstaaten arbeiten aktiv mit den Beitrittsländern zusammen und bringen hierfür Mittel in erheblichem Umfang auf.

    Bereiche, in denen auf einzelstaatlicher Ebene weitere Fortschritte erforderlich sind

    * Die Mitgliedstaaten müssen ihre Zusammenarbeit mit den Beitrittsländern fortführen und verbessern.

    Ergebnisse auf EU-Ebene

    * Die Bedeutung der Drogenstrategie und des Aktionsplans der EU als Modell für eine nationale umfassende, ausgewogene und integrierte Drogenpolitik in den beitrittswilligen Ländern wurde in einer Gemeinsamen Erklärung der Mitgliedstaaten, der Kommission und der Beitrittsländer hervorgehoben, die am 28. Februar 2002 [37] unterzeichnet wurde. In dieser Erklärung wurde unterstrichen, wie wichtig die Schaffung einer ausreichenden administrativen Infrastruktur und die Koordinierung zwischen den einschlägigen Behörden zur Drogenbekämpfung ist.

    [37] Gemeinsame Erklärung der Minister der Europäischen Union zusammen mit der Europäischen Kommission und den Beitrittsländern zum Thema Drogen (Cordrogue 07 REV 2/2002 vom 15.02.2002).

    * Im Anschluss an die Gemeinsame Erklärung folgte im Juni 2002 eine Sitzung zwischen den Mitgliedern der Horizontalen Gruppe "Drogen" des Rates und den Beitrittsländern. Nach dieser Sitzung fand in Madrid eine Konferenz der EU und der Beitrittsländer zum Thema Drogen statt.

    * Die drogenrelevanten Themen des Kapitels Justiz und Inneres des gemeinschaftlichen Besitzstandes wurden für zehn beitrittswilligen Länder im Rahmen der Beitrittsverhandlungen geschlossen.

    * Die Kommission hat offiziell Verhandlungen mit den Beitrittsländern eröffnet, damit diese an der Tätigkeit der EBDD mitwirken können.

    * Die Verordnung zur Gründung der EBDD wurde geändert, um den Transfer von Know-how in die Beitrittsländer zu ermöglichen [38].

    [38] ABl. L 253 vom 07.10.2000, S. 1.

    * Das Programm PHARE ist besonders nützlich, um die Beitrittsländer mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich Drogen schrittweise vertraut zu machen. Es hat eine intensive Zusammenarbeit mit diesen Ländern bei der Verringerung des Angebots und der Nachfrage ermöglicht. Die Partnerschaftsprojekte, bei denen Experten aus einem Mitgliedstaat das Beitrittsland auf einem bestimmten Gebiet unterstützen, spielen eine wichtige Rolle. Aus dem Programm PHARE 2000 wurden insgesamt 20 Mio. EUR für die Drogenbekämpfung bereitgestellt. Ein gemeinsames EBDD/PHARE-Projekt wurde mit weiteren 2 Mio. EUR ausgestattet, um die Beitrittsländer auf ihre Mitwirkung an den Tätigkeiten der EBDD vorzubereiten.

    * Aufgrund der finanziellen Unterstützung in der Heranführungsphase erhalten Zypern, Malta und die Türkei finanzielle Unterstützung, um sich mit den drogenrelevanten Themen des Kapitels Justiz und Inneres des gemeinschaftlichen Besitzstandes vertraut zu machen. Im Rahmen dieser finanziellen Unterstützung in der Heranführungsphase werden auch Gelder bereitgestellt, um diesen Ländern dabei zu helfen, an mehreren Gemeinschaftsprogrammen und -agenturen mitzuwirken, etwa an den Tätigkeiten der EBDD oder am 6. Rahmenprogramm für Forschung und Technologische Entwicklung.

    * Die Kommission hat vor kurzem ein Projekt zur Einrichtung einer Anlaufstelle in der Türkei gestartet, die Informationen über die Drogensituation erheben soll, um am Informationsnetz (REITOX) der EBDD mitzuwirken.

    * Die Kommissionsdienststellen haben eine Datenbank über die technischen Hilfsprojekte aufgebaut, die die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft in den Beitrittsländern aufgelegt haben. Diese Datenbank wurde von den Kommissionsdienststellen aufgebaut und wird von ihnen verwaltet, um Überschneidungen und Doppelarbeit bei der Planung und Durchführung von Projekten durch die Kommission und die Mitgliedstaaten zu vermeiden.

    Bereiche, in denen auf EU-Ebene weitere Fortschritte erforderlich sind

    * Bei der Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung über Drogen und der drogenrelevanten Themen des Kapitels Justiz und Inneres des gemeinschaftlichen Besitzstandes sollte die Zusammenarbeit mit den Beitrittsländern politisch und fachlich sehr eng sein.

    * Die Verhandlungen über die Mitwirkung der Beitrittsländer an den Tätigkeiten der EBDD sollten abgeschlossen werden.

    * Die EU sollte insbesondere auf politischer Ebene die Beitrittsländer auch weiterhin darin bestärken, die Schaffung stabiler institutioneller und rechtlicher Grundlagen für eine praxisgerechte Drogenbekämpfung und den Aufbau wirksamer Kontakte und einer engen Zusammenarbeit mit der EBDD, mit Europol und anderen einschlägigen Einrichtungen politisch zu unterstützen. Die Beitrittsländer müssen darin bestärkt werden, ihre Infrastruktur insgesamt auszubauen, einschließlich ihrer administrativen Infrastruktur und ihrer Zusammenarbeit mit verschiedenen Einrichtungen, insbesondere im Bereich synthetische Drogen und Vorläufersubstanzen.

    * Das derzeitige Projekt PHARE und die finanziellen Hilfsprojekte im Drogenbereich in der Heranführungsphase sollten zum Abschluss gebracht werden. Die künftige Unterstützung sollte auf Basis einer Kofinanzierung oder auf einer anderen Basis erfolgen, die zur Schärfung des Problembewusstseins beiträgt, damit in den Empfängerländern im Bereich Drogen ein wirksames politisches Engagement entstehen kann.

    * Die Datenbank über die technischen Hilfsprojekte der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft in den Beitrittsländern sollte ständig aktualisiert werden.

    3.5.2. Internationale Zusammenarbeit

    Ergebnisse auf einzelstaatlicher Ebene

    * Die Mitgliedstaaten bringen für Drogenprojekte in Drittländern erhebliche Mittel auf, insbesondere in Lateinamerika, in der Karibik und in Asien.

    * Die Zusammenarbeit mit den TACIS-Ländern, dem Iran und Afghanistan wurde von den Mitgliedstaaten ausgebaut. Das Vereinigte Königreich spielt eine führende Rolle bei der Koordinierung der internationalen Bemühungen zur Unterstützung der afghanischen Regierung bei der Drogenbekämpfung, die die Geberländer in ihrer Sitzung vom vergangenen April in Genf beschlossen. Deutschland engagiert sich besonders bei der Schaffung der erforderlichen Infrastruktur für die afghanischen Strafverfolgungsbehörden; Italien nimmt dieselbe Aufgabe bei der Entwicklung des Gerichtswesens wahr.

    * Das ODCCP [39] ist und bleibt ein wichtiger internationaler Partner der Mitgliedstaaten, weil es über Sachkenntnisse verfügt und für die Umsetzung von Kooperationsprojekten in Drittländern zuständig ist.

    [39] Büro der Vereinten Nationen für Drogenkontrolle und Verbrechensverhütung.

    Bereiche, in denen auf einzelstaatlicher Ebene weitere Fortschritte erforderlich sind

    * In Bezug auf Maßnahmen im internationalen Bereich haben die Mitgliedstaaten weit weniger Informationen bereitgestellt als für viele andere Bereiche des Aktionsplans. Dies könnte ein Zeichen dafür sein, das die Mitgliedstaaten es vorgezogen haben, für bestimmte Regionen Mittel auf der Grundlage anderer Kriterien als der Kriterien bereitzustellen, die im Zusammenhang mit der Drogenproblematik stehen. Dies könnte der Entwicklung koordinierter internationaler Maßnahmen im Drogenbereich zuwiderlaufen.

    Ergebnisse auf EU-Ebene

    * Gemäß dem Aktionsplan und ihrer Mitteilung aus dem Jahr 2001 wird die Kommission ihr Hauptaugenmerk auf die Produktions- und Transitländer und -regionen richten, insbesondere auf die beiden wichtigsten Routen des Drogenhandels Richtung EU: die Heroin-Route, die von Afghanistan über Zentralasien, den Iran, den Kaukasus, die Türkei, Osteuropa und den Balkan in die EU führt, und die Kokain-Route von Lateinamerika über die Karibik.

    * Bezüglich der Heroin-Route wurden bereits etliche Maßnahmen in Zentralasien und im Kaukasus sowie in Osteuropa und der Türkei eingeleitet, um eine Art "Pufferzone" zwischen Afghanistan und Westeuropa einzurichten. Der Drogenaktionsplan zwischen der EU und Zentralasien wurde von der EU und von vier zentralasiatischen Republiken gebilligt. Pakistan wurde vor kurzem auf die Liste der Länder gesetzt, die Handelsbegünstigungen in Verbindung mit der Förderung des Exports sowie von einkommensbegründenden Tätigkeiten erhalten, die eine Alternative zur Herstellung und zum Handel mit Drogen bieten [Allgemeines Präferenzsystem (APS Drogen)].

    * Die Kommission arbeitet bereits aktiv in Afghanistan an der Entwicklung eines wirksamen Rehabilitationsprogramms, um in ländlichen Gebieten alternative wirtschaftliche Möglichkeiten und Kreditsysteme bereitzustellen und die Infrastruktur und Sozialfürsorge auf zentralstaatlicher und Provinzebene allgemein zu verbessern und auszubauen und so die Grundlage für eine langfristige, nachhaltige Entwicklung zu schaffen. Schätzungen zufolge wurden im Jahr 2002 EU-Projekte im Wert von rund 40 Mio. EUR umgesetzt, die den vom Mohnanbau abhängigen Gebieten Afghanistans sowie den Regionen zugute kamen, die in der Erntezeit Saisonarbeitsplätze anbieten.

    * In den Balkanländern nimmt die Drogenproblematik, insbesondere das Problem des Drogenschmuggels, bei der Umsetzung des Programms CARDS im Bereich Justiz und Inneres eine Schlüsselstellung ein; geplant sind zunächst die Stärkung der allgemeinen (rechtlichen, ermittlungstechnischen und justiziellen) Infrastruktur zur Verbrechensbekämpfung sowie die Ausbildung von Drogenspezialisten und der Aufbau eines drogenspezifischen regionalen Informationsnetzes.

    * In Lateinamerika und der Karibik sind die EU und die Mitgliedstaaten auch weiterhin im Hinblick auf den politischen Dialog, die Finanzierung von Kooperationsprojekten und die Bewilligung von Handelsbegünstigungen in Form des Allgemeinen Präferenzsystems (APS Drogen) für die Anden- und zentralamerikanischen Länder sehr aktiv. Für den Ausbau der Kooperation und Koordinierung werden verschiedene Beratungsmechanismen genutzt, etwa der zwischen der EU, den lateinamerikanischen Ländern und dem Karibikraum etablierte Mechanismus zur Koordinierung und Kooperation im Drogenbereich sowie der speziell auf die Drogenbekämpfung ausgerichtete hochrangige Dialog zwischen der EU und den Andenstaaten. Die Kommission plant 2002 eine regionale Maßnahme mit den Ländern der Andenregion zur Verhütung der Abzweigung von Vorläuferstoffen. Um die Kontinuität der im Aktionsplan für Barbados eingegangenen Verpflichtungen zu gewährleisten, wird die Drogenbekämpfung mit Blick auf die Karibik einer der Bereiche sein, die aus dem Regionalen Richtprogramm (2000-2007) des 9. EEF unterstützt werden.

    * Sämtliche Assoziierungsabkommen mit den Mittelmeerländern (Israel, Tunesien, Marokko, Jordanien, Ägypten, Libanon, Algerien und Syrien [40]), die im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer unterzeichnet wurden, enthalten einen Artikel, der auf die Verringerung des Drogenangebots und der Drogennachfrage zielt. Mit der Durchführung dieser Abkommen wird die Zusammenarbeit mit den Mittelmeerländern auch im Drogenbereich ausgebaut. In einem regionalen Kooperationsprogramm für Justiz und Inneres, das auf der Ministerkonferenz der europäischen Staaten und der Mittelmeerländer 2002 in Valencia aufgelegt wurde, nimmt die Drogenbekämpfung eine Schlüsselstellung für die Zusammenarbeit zwischen den beiden Regionen ein. Derzeit wird ein Projekt über die Ausbildung von Polizisten zur Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit in der Praxis, einschließlich des Drogenhandels, geprüft.

    [40] Die Assoziierungsabkommen mit diesen Ländern wurden mit Ausnahme Syriens, mit dem die Verhandlungen noch laufen, alle unterzeichnet.

    * Die internationalen Maßnahmen der EU sollten auch diejenigen Drittländer umfassen, in denen Drogen produziert werden oder die für den Transit von Drogen in die EU eine Rolle spielen, wie Russland, die Ukraine, Moldau und Belarus. Im EU-Aktionsplan für ein Gemeinsames Vorgehen zugunsten der Russischen Föderation bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität wird die Drogenproblematik als ein vorrangiger Bereich der Zusammenarbeit der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität herausgestellt. Der EU-Aktionsplan für den Bereich Justiz und Inneres in der Ukraine sieht die Unterstützung bei der Bekämpfung des Drogenhandels und -missbrauchs insbesondere im Hinblick auf Prävention und Rehabilitation vor. Ziel des Drogenbekämpfungsprogramms für Belarus, Ukraine und Moldau (BUMAD) ist es, die rechtlichen und administrativen Strukturen zu festigen und die Anstrengungen dieser Länder bei der Bekämpfung des Drogenhandels zu unterstützen.

    * Die Projekte der Kommission zur Drogenbekämpfung werden größtenteils aus den geografischen Haushaltslinien finanziert. Ausgaben für Drogenprojekte aus diesen Haushaltslinien werden durch Ausgaben aus der Haushaltslinie B7-6310 (Nord-Süd-Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Drogenmissbrauchs und der Drogenabhängigkeit) ergänzt, die ein umfassendes und thematisches Instrument zur Entwicklung einschlägiger Pilotprojekte auf regionaler Ebene darstellt.

    * Etwa die Hälfte der von der EU und den Mitgliedstaaten in Entwicklungsländern durchgeführten Drogenprojekte (und rund 80 % der entsprechenden Finanzmittel) befinden sich in Lateinamerika und der Karibik. Für diese Region belaufen sich die Mittel auf 241 Mio. EUR. Die übrigen Projekte betreffen die Heroin-Route (die EU stellte dafür rund 22 Mio. EUR zur Verfügung) sowie verschiedene asiatische und afrikanische Länder, die die EU (mit 40 Mio. EUR) bei der Drogenbekämpfung unterstützt.

    * Die Kommissionsdienststellen haben eine Datenbank über die technischen Hilfsprojekte aufgebaut, die die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft in Drittländern im Drogenbereich betreiben. Sie wird auch von den Dienststellen der Kommission verwaltet, um Überschneidungen und Doppelarbeit bei der Projektplanung und -umsetzung durch die Kommission und die Mitgliedstaaten zu vermeiden.

    * Die Kommission betrachtet das ODCCP für einen wichtigen internationalen Partner bei der Drogenbekämpfung. Sie möchte mögliche neue Kooperationsfelder prüfen und ihre finanzielle Zusammenarbeit mit dem UNDCP [41] fortsetzen. Weitere Einrichtungen der Vereinten Nationen (z. B. UNESCO und UNDP) setzen EU-Projekte um, die die Drogenproblematik zum Gegenstand haben oder bei denen Drogen ein wichtiger Bestandteil sind.

    [41] Drogenkontrollprogramm der Vereinten Nationen.

    * Die EU-Mitgliedstaaten und die Kommission wirken aktiv an der Tätigkeit der UN-Suchtstoffkommission und an der Formulierung der Positionen der EU auf den Sitzungen dieser Kommission mit.

    * Die Dublin-Gruppe ist ein informeller Mechanismus für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten, um über drogenpolitische Fragen mit einer Reihe von wichtigen internationalen Partnern zu diskutieren. Neben der Erörterung spezifischer politischer Aspekte überprüft diese Gruppe auch die Drogenproblematik in bestimmten Regionen auf der Grundlage von Regionalberichten, die von den regionalen Vorsitzenden der Dublin-Gruppe erstellt werden.

    Bereiche, in denen auf EU-Ebene weitere Fortschritte erforderlich sind

    * Die internationalen Maßnahmen könnten durch eine effizientere Koordinierung der Maßnahmen in Drittländern auf EU-Ebene verbessert werden. Hierzu sind klare geografische Prioritäten für das Konzept der Union zur Drogenbekämpfung in Drittländern zu entwickeln.

    * Im Hinblick auf Afghanistan sollten die Ziele der Europäischen Union als Teil der internationalen Gemeinschaft darin bestehen, die afghanische Regierung dabei zu unterstützen, den Anbau von Schlafmohn einzustellen und Netze zu zerschlagen, um der wirtschaftlichen und sozialen Abhängigkeit von Opiaten ein Ende zu bereiten und die Nachfrage nach Opiaten und anderen Drogen in Afghanistan und in Südwestasien zu verringern. Dazu muss die internationale Unterstützung der Bemühungen Afghanistans im Kampf gegen Suchtstoffe koordiniert werden.

    * Die Haushaltslinie B7-6310 (Nord-Süd-Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Drogenmissbrauchs und der Drogenabhängigkeit) wurde vor kurzem einer externen Bewertung unterzogen; die in dieser Linie eingesetzten Mittel wurden unlängst gekürzt. Die Kommission prüft, wie den Schlussfolgerungen und den Empfehlungen aus der Bewertung ebenso wie dem Beschluss der H

    * EU und ihre Mitgliedstaaten sollten weiterhin die Positionen der EU auf internationalen Foren zur Drogenproblematik, insbesondere der UN-Suchtstoffkommission, gemeinsam entwickeln.

    * Die Datenbank über die technischen Hilfsprojekte der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft in Drittländern sollte ständig aktualisiert werden.

    4. Schlussfolgerungen und Vorschläge

    Seit der Annahme der Drogenstrategie der EU im Dezember 1999 und des Aktionsplans im Juni 2000 wurden bei der Umsetzung des Aktionsplans durch alle Beteiligten und in allen Bereichen erhebliche Fortschritte erzielt:

    * Die Drogenstrategie und der Drogenaktionsplan der EU 2000-2004 sind Dreh- und Angelpunkt für die Maßnahmen aller an der Umsetzung Beteiligten. Sie bieten einen Rahmen für alle Drogenbekämpfungsmaßnahmen und Initiativen in den Mitgliedstaaten und in der EU.

    * Der Aktionsplan ist umfassend und erstreckt sich auf die gesamte Palette von Maßnahmen im Drogenbereich.

    * Der Rat hat auf der Grundlage der Drogenstrategie und des Aktionsplans der EU eine Vielzahl von Initiativen angenommen; eine Reihe wichtiger Vorschläge der Kommission oder der Mitgliedstaaten werden derzeit erörtert (siehe Anhang 3).

    * Ausgewogene nationale Aktionspläne wurden von vielen Mitgliedstaaten in Anlehnung an die Grundsätze des Aktionsplans der EU entwickelt.

    Es bleibt indes noch viel zu tun, wie die Analyse in Kapitel 3 dieser Mitteilung zeigt. Dabei geht es insbesondere um folgende Fragen:

    * Das Problem der synthetischen Drogen muss für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auch weiterhin absoluten Vorrang haben, wie die Justiz- und Innenminister auf der EU-Tagung in Dänemark im letzten September hervorgehoben haben.

    * Die Bewertung der Drogenpolitik und der Drogenbekämpfungsmaßnahmen auf nationaler und EU-Ebene sollte weiter vorangetrieben werden. Dabei spielt die Forschung eine wichtige Rolle, denn sie ermöglicht ein Konzept, das auf fundierten Daten und Fakten beruht.

    * Bei der Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung über Drogen und der drogenrelevanten Punkte im Kapitel Justiz und Inneres des gemeinschaftlichen Besitzstandes sollte eng mit den Beitrittsländern kooperiert werden.

    * Es ist eine effizientere Koordinierung der Maßnahmen in Drittländern auf EU-Ebene erforderlich, wobei das Hauptaugenmerk den wichtigsten Produktions- und Transitländern gilt.

    Um die Umsetzung des Drogenaktionsplans der EU voranzutreiben, schlägt die Kommission zur Vorbereitung der Abschlussbewertung des Aktionsplans Folgendes vor:

    (a) Bestimmte Maßnahmen des Aktionsplans sollten besondere Priorität erhalten, um eine Konzentration auf die Schlüsselmaßnahmen zu ermöglichen. Gegebenenfalls sind Fristen zur Verwirklichung der Prioritäten festzulegen. Zu erwägen wäre ferner die Schaffung eines Mechanismus, um den Fortschritt bei der Verwirklichung dieser Prioritäten zu überwachen.

    (b) 2003 sollte eine Lenkungsgruppe mit Vertretern der Kommission, des Ratsvorsitzes, von Europol und der EBDD vom Ratsvorsitz und von der Kommission eingerichtet werden. Das Europäische Parlament wird gebeten, einen Vertreter in diese Gruppe zu entsenden. Die Lenkungsgruppe könnte die Arbeiten zur Vorbereitung der Abschlussbewertung durch die Kommission überwachen und diesbezügliche Anregungen geben. Sie könnte insbesondere Hilfestellung betreffend das methodische Vorgehen und die zur Bewertung herangezogenen Instrumente bieten und die Kontinuität zwischen den am Bewertungsprozess beteiligten Ratspräsidentschaften sicherstellen.

    (c) Initiativen, die in der noch verbleibenden Laufzeit des Aktionsplans vorgeschlagen werden, sollten sich vornehmlich auf die Verwirklichung der im Plan vorgesehenen Maßnahmen richten. Die Lenkungsgruppe könnte die Kontinuität der Initiativen sichern helfen.

    (d) Die EBDD und Europol sollten im Zusammenhang mit der Abschlussbewertung des Aktionsplans die von den Mitgliedstaaten zu übermittelnden Drogendaten für 2003 mit den Ausgangsdaten für 1999 vergleichen.

    (e) 2004 könnte eine Konferenz organisiert werden, um die Bürgergesellschaft an der künftigen Gestaltung der EU-Drogenpolitik zu beteiligen.

    (f) Auf der Grundlage der Beiträge der Mitgliedstaaten, der EBDD, von Europol und der Kommission selbst erarbeitet diese bis Ende 2004 eine Mitteilung über die Abschlussbewertung des Aktionsplans.

    (g) Der Europäische Rat von Kopenhagen billigt diese Halbzeitbewertung und deren Schlussfolgerungen und Vorschläge.

    ANHANG I

    Zusammenfassung der Antworten der Mitgliedstaaten auf den Fragebogen zur Umsetzung des Drogenaktionsplans der EU (2000-2004)

    Einleitung

    Im Rahmen der Halbzeitbewertung des Drogenaktionsplans wurden die Mitgliedstaaten zu denjenigen Punkten des Aktionsplans befragt, die Maßnahmen von ihnen erfordern. Die Kommissionsdienststellen haben ein Arbeitspapier (Überprüfung der Fortschritte) ausgearbeitet, in dem die Beiträge der Mitgliedstaaten zu den einzelnen Punkten in der Reihenfolge, wie sie im Aktionsplan erscheinen, aufgeführt sind. Zu jedem Punkt des Aktionsplans ist die Antwort jedes einzelnen Mitgliedstaats aufgeführt. Anhang I enthält eine Zusammenfassung der Antworten der Mitgliedstaaten zu den einzelnen Punkten. Die vollständige Fassung des Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen kann auf der Website Europa eingesehen werden.

    1. Koordinierung

    1.2.2 Die Koordinierung gewährleisten/einen Koordinator ernennen.

    Alle Mitgliedstaaten erkennen die Wichtigkeit einer ministerienübergreifenden Koordinierung der Drogenpolitik an. Sie haben eine Vielzahl von Konzepten eingeführt, die sich je nach Länderstruktur unterscheiden. In einigen Ländern (z.B. Frankreich, Portugal, Schweden, Luxemburg, Italien, Spanien und VK) wurde eine Einzelperson zum nationalen Koordinator ernannt; in anderen Ländern (z.B. Irland) hat ein Ministerium die Rolle des nationalen Koordinators übernommen. In wieder anderen Ländern (Griechenland, Österreich) wurde ein interministerieller Ausschuss zur Koordinierung der Drogenproblematik eingesetzt.

    1.2.4 Ein ausgewogenes/koordiniertes Konzept gewährleisten.

    Die meisten Länder haben einen nationalen Drogenplan oder eine nationale Drogenstrategie aufgestellt (z.B. Dänemark, Finnland, Griechenland, Irland, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Spanien und das VK). Es ist ermutigend, festzustellen, dass einige Mitgliedstaaten ausgewogene nationale Aktionspläne entwickelt haben, die sich eng an den EU-Aktionsplan anlehnen. Allerdings trifft das nicht auf alle Mitgliedstaaten zu.

    1.3.2 Mit der Bürgergesellschaft und der Bürgergemeinschaft zusammenarbeiten.

    Die Aktionspläne der Mitgliedstaaten enthalten Bestimmungen, mit denen die lokale Bevölkerung, insbesondere in den städtischen Gebieten, in die Drogenbekämpfung einbezogen werden soll. In jüngster Zeit scheint sich gemeinhin der Trend durchzusetzen, die Verantwortung für die Drogenproblematik, insbesondere für die Prävention, zu dezentralisieren; diese wird häufig auf die kommunale Ebene abgegeben. In diesem Rahmen sind Anwohner/Eltern/Bürgergemeinschafts- oder Solidargruppen ehrenamtlich mit großem Engagement an verschiedenen Maßnahmen beteiligt.

    1.4.2 Mittel in angemessener Höhe für die Prävention bereitstellen.

    Die Mittelzuweisung ist davon abhängig, auf welcher Ebene (nationale, föderale oder lokale Ebene) für die Dotierung Sorge getragen wird. Einige Länder (z.B. Luxemburg, Griechenland und das VK) geben eine Aufstockung der zugewiesenen Mittel an, was in einigen Fällen auf die Durchführung der nationalen Drogenaktionspläne zurückzuführen ist.

    1.5 Informationsaustausch

    Die Maßnahmen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich bestehen schwerpunktmäßig darin, die EBDD und die Programme FALCONE und OISIN zum Informationsaustausch zu nutzen. Einige Länder haben bilaterale Initiativen mit EU-Staaten oder mit Drittländern eingeleitet. Punktuell ist es auch zu operativer Kooperation gekommen.

    2. Information/Evaluierung

    2.1.1 Informationen zu den fünf Schlüsselindikatoren

    Alle Mitgliedstaaten bemühen sich, vergleichbare und zuverlässige Daten zu den fünf Schlüsselindikatoren bereitzustellen. Die meisten Länder wenden ein strukturiertes Konzept mit spezifischen Arbeitsgruppen an.

    2.1.4 Angemessene politische und finanzielle Unterstützung

    Die Mitgliedstaaten sind der Ansicht, dass die Mittel, die sie zur Bereitstellung von Informationen zu den fünf Schlüsselindikatoren zuweisen, angemessen sind.

    2.2.6 Die Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Drogenkriminalität bewerten.

    Einige Länder kommen bei der Schaffung von Instrumenten zur effizienten Kontrolle und Bewertung dieser Maßnahmen gut voran. Allerdings wird die Bewertung noch nicht in allen Ländern systematisch durchgeführt. Einige Länder (Belgien und Frankreich z.B.) haben darauf gewiesen, dass die Bewertung von Maßnahmen in diesem Bereich aufgrund der Vielschichtigkeit und der großen Zahl der zu berücksichtigenden Aspekte schwierig ist. Griechenland und Irland ist es gelungen, spezifische Indikatoren festzulegen. Italien macht eine interessante Bemerkung zur Notwendigkeit, die Indikatoren so zu verbessern, dass sie auf Gemeinschafts- und internationaler Ebene vergleichbar sind.

    2.2.7 Studien zur Rolle organisierter krimineller Gruppen im Drogenhandel

    Es gibt zahlreiche Projekte, an denen die Polizei und die Hochschulen beteiligt sind.

    3. Reduzierung der Nachfrage

    3.1 Der Drogenprävention/Nachfragereduzierung größere Priorität geben.

    3.1.1 Die Prävalenz des Drogenkonsums reduzieren.

    3.1.1.1 Präventionsprogramme entwickeln (und in die Schullehrpläne aufnehmen).

    Sämtliche Mitgliedstaaten halten die Entwicklung derartiger Programme für wichtig. In der Regel werden diese Programme dezentral durchgeführt, so dass lokale Gemeinschaften gemeinsam mit Akteuren der Zivilgesellschaft (Lehrer, Eltern usw.) eng in die Durchführung eingebunden sind (z.B. Dänemark). Gegenstand der Programme sind häufig die Alkohol- und Zigarettensucht sowie die Problematik illegaler Drogen. Das VK und Deutschland machen nähere Angaben zu interessanten laufenden Projekten.

    3.1.1.3 Mittel für Alternativen zu Drogen bereitstellen.

    Maßnahmen in diesem Bereich werden gewöhnlich auf lokaler Ebene durchgeführt; Zielgruppen der Maßnahmen, die häufig unter Beteiligung Freiwilliger stattfinden, sind in der Regel Randgruppen in sozial benachteiligten Stadtgebieten. Sport ist eine gemeinhin genutzte Alternative. Die Niederlande geben an die genaue Höhe der Mittel an, die sie für die Schaffung von Alternativen zu Drogen bereitstellen.

    3.1.1.4 Innovative Konzepte für die Verhütung des Konsums synthetischer Drogen entwickeln.

    Die Mitgliedstaaten sind der Auffassung, dass das Problem synthetischer Drogen zunimmt. In zahlreichen Ländern gibt es zielgerichtete Programme, zu denen Kampagnen übers Internet und in Nachtclubs ebenso gehören wie Aufklärung in Schulen und Forschungsprojekte.

    3.1.2 Drogenkonsumbedingte Krankheiten und Todesfälle verringern.

    3.1.2.1 Streetwork und andere Angebote für Drogenkonsumenten

    Die Mitgliedstaaten setzen eine breite Palette von Behandlungsprogrammen ein, wozu auch der Nadelaustausch, die Behandlung mit Ersatzstoffen, Beratung und Streetwork gehört. In zahlreichen Fällen sind NRO an der Durchführung derartiger Programme beteiligt. Alle Länder bemühen sich um den Zugang zu den schwer erreichbaren Drogenkonsumenten; einige Länder (Schweden, Portugal und das VK) haben kürzlich ihre Maßnahmen oder Mittel für diesen Bereich aufgestockt. Mehrere Länder haben angegeben, dass für diesen Bereich mehr Angebote bereitgestellt werden müssen.

    3.1.2.2 Innovative Kampagnen zur Schärfung des Problembewusstseins.

    In allen Mitgliedstaaten gibt es Programme für bestimmte Zielgruppen (Jugendliche in sozial benachteiligten Gegenden, Nachtclubbesucher oder Alkoholabhängige). Die Mitgliedstaaten erkennen an, dass die Massenmedien häufig nicht das beste Instrument zur Durchführung dieser Kampagnen sind und dass diese durch direkte Kontakte zu den Zielgruppen ergänzt werden sollten.

    3.1.2.3 Neue Kommunikationsmittel für Informationskampagnen nutzen.

    Alle Mitgliedstaaten nutzen gebührenfreie Telefonnummern und das Internet für ihre Informationskampagnen. Einige Länder (z.B. VK) nutzen mehrere Websites, die auf unterschiedliche Themen (Gesundheitsaspekte, Prävention) oder Zielgruppen (Jugendliche, Nachtclubbesucher) zielen.

    3.1.2.4 Sicherstellen, dass bei der Berufsausbildung von Ärzten, Sozialarbeitern und sonstigen Angehörigen der Gesundheitsberufe ausreichend auf die Drogenproblematik eingegangen wird.

    Alle Länder messen der Berufsausbildung von Allgemeinmedizinern, Gefängnisärzten, Krankenschwestern und Apothekern prioritäre Bedeutung bei. In Irland wurden spezielle Hochschulkurse entwickelt. In einigen Ländern werden bereits neue Schulungen zur Substitutionshandlung durchgeführt, in vielen Mitgliedstaaten ist dieses Projekt aber noch in der Planungsphase. In einigen Ländern werden die Berufsausbildungsprogramme regelmäßig und systematisch überprüft und verbessert.

    3.1.2.5 Erforschen, welche Auswirkungen das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Einfluss illegaler Drogen hat.

    In diesem Bereich wird viel getan (mit Beteiligung von Hochschulen und Regierungsstellen) z.B. in Deutschland und dem VK, wenngleich diese Feststellung nicht auf alle Mitgliedstaaten zutrifft. In einigen Ländern gibt es bereits Rechtsvorschriften für das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Einfluss illegaler Drogen. EU-weit wird geprüft, ob die Opfer von Straßenverkehrsunfällen unter dem Einfluss illegaler Drogen standen.

    3.1.2.6 Strategien, um ,schwer erreichbaren" Drogenabhängigen den Zugang zur Behandlung zu erleichtern.

    Diesem Aspekt messen alle Länder Bedeutung bei. Es gibt Konzepte mit Streetwork, niederschwelligen Maßnahmen, therapeutischen Aufnahmezentren (mit Nadelaustausch und Methadonbehandlung), die auf lokaler Ebene koordiniert werden.

    3.1.2.7 Impfen gegen Hepatitis A und B.

    Auch diese Maßnahme ist nach Ansicht der Mitgliedstaaten wichtig. Allerdings wird sie von einem Land zum anderen sehr unterschiedlich umgesetzt; in einigen Ländern gibt es nach wie vor ganz praktische Probleme (die Behandlung ist nicht immer kostenfrei; Gefängnisinsassen, die in ein anderes Gefängnis verlegt werden, beenden ihren Impfzyklus häufig nicht). Hepatitis B scheint prioritäre Bedeutung zu haben.

    3.1.3 Die Zahl erfolgreich behandelter Drogenabhängiger erheblich erhöhen.

    3.1.3.1 Eine große Bandbreite von Behandlungsmöglichkeiten für Drogenkonsumenten anbieten.

    Alle Mitgliedstaaten bieten eine große Bandbreite von Behandlungsmöglichkeiten für Drogenkonsumenten an.

    Einige Behandlungsmöglichkeiten wie die Methadonbehandlung werden EU-weit angeboten. Die angebotene Behandlung richtet sich nach der Zielgruppe (Kinder, Schwangere). In zahlreichen Fällen sind NRO an der Durchführungsphase der Behandlung beteiligt. Griechenlands Antwort auf diese Frage ist außerordentlich informativ.

    3.1.3.2 Angemessene Ressourcen zur Behandlung zuzuweisen

    In den meisten Mitgliedstaaten werden Programme zur Finanzierung der Behandlung auf kommunaler Ebene verwaltet. In vielen Fällen wurden die Mittel in jüngster Zeit aufgestockt, um die Wartelisten abzubauen und die Arten der angebotenen Behandlungen weiter zu diversifizieren.

    3.1.3.3 Leitlinien für die Standards von Behandlungen und für die (wissenschaftliche) Bewertung von Behandlungsprogrammen festlegen. Gemeinschaftsprogramme nutzen.

    Nur in einigen Mitgliedstaaten (Dänemark, Griechenland, Irland, Luxemburg, Niederlande, VK) wird systematisch eine Bewertung durchgeführt, in einigen Fällen zudem ohne ein koordiniertes Bewertungskonzept. Allerdings stellen alle Länder eine weitreichende Überwachung der Drogenkonsumenten, die sich einer Behandlung unterziehen, sicher, und es werden Maßnahmen zur Verbesserung der Bewertung der Behandlungen entwickelt. In einigen Ländern, nicht in allen, gibt es bereits Leitlinien.

    3.1.3.4 Sicherstellen, dass die soziale und berufliche Rehabilitierung und Wiedereingliederung ehemaliger Drogenabhängiger ausreichend berücksichtigt wird.

    Alle Mitgliedstaaten messen diesem Aspekt sehr große Bedeutung bei. Die Rehabilitierung erfolgt häufig während oder nach der Behandlung; dabei spielen Berufsausbildungs- (insbesondere im Gefängnis) und Mentorringprogramme eine zentrale Rolle. Gelder des Europäischen Sozialfonds (z.B. aus Programmen wie Urban, Integra, Equal) werden häufig für Rehabilitierungsmaßnahmen eingesetzt.

    3.2 Die durch den Amsterdamer Vertrag gebotenen Möglichkeiten, insbesondere die Artikel über Gesundheitsschutz und Forschung, ausschöpfen.

    3.2.2 Angemessene Mittel zur Erforschung der Gründe für Drogenabhängigkeit und deren Prävention bereitstellen.

    In allen Mitgliedstaaten gibt es Studien oder Forschungsprogramme zu diesem Thema; häufig sind spezielle Organisationen gegründet worden. In vielen Ländern sind nationale Anlaufstellen an den Programmen beteiligt.

    3.2.3 Neue Bereiche ermitteln, in denen Maßnahmen auf EU-Ebene den durch Drogen angerichteten Schaden verringern können.

    Die EBDD-Netzwerke werden in großem Umfang für den Informationsaustausch, insbesondere für den Austausch von Informationen über Schulungen und bewährte Verfahren genutzt. In Skandinavien wurden auch regionale Netzwerke eingerichtet.

    3.3 Ein umfassendes Konzept anwenden.

    3.3.1 Präventive Maßnahmen für alle Altersgruppen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, festlegen und anwenden.

    Kinder und Jugendliche haben in allen EU-Ländern Priorität. Initiativen in diesem Bereich umfassen häufig Maßnahmen, die mit Hilfe von Gleichaltrigen, Eltern und Lehrern durchgeführt werden. Auch regional/lokal ausgerichtete Durchführungskonzepte sind üblich. Es sollte besonders erwähnt werden, dass Irland eine Arbeitsgruppe in diesem Bereich eingesetzt und Frankreich 30% des MILDT Budget für diesen Bereich bereitgestellt hat.

    3.3.2 Risikoverhalten und Abhängigkeit im allgemeinen (legale und illegale Stoffe)

    In allen Ländern gibt es Maßnahmen gegen legale und illegale Drogen.

    3.4 Drogenbedingte Kriminalität, insbesondere Jugendkriminalität und Kriminalität in den Städten, verhüten.

    3.4.1.1 Programme auflegen, mit denen bewährte Praktiken bei der Prävention krimineller Aktivitäten in diesen Bereichen gefördert werden.

    In allen EU-Ländern spielt die Polizei eine zentrale Rolle in diesem Bereich, obwohl auch Informationskampagnen in Schulen große Bedeutung zukommt. In einigen Ländern, z.B. Luxemburg, sind auch NRO an den Programmen beteiligt. Dänemark hat ein Forschungsprogramm aufgelegt, das Unterstützung aus dem Programm OISIN erhalten wird. Hochschulen führen Studien/Forschungsarbeiten zum Thema Jugendkriminalität in den Städten durch.

    3.4.2 Konkrete Maßnahmen ergreifen, um insbesondere für jugendliche Drogenstraftäter Alternativen für Haftstrafen zu schaffen.

    In den Mitgliedstaaten sind zahlreiche Alternativen entwickelt worden, an denen in der Regel die Drogenstraftäter teilnehmen können, die sich einer Behandlung unterziehen. Häufig werden im Rahmen dieser Maßnahmen Gemeinschaftseinrichtungen genutzt. Die Zusammenarbeit zwischen den Ministerien (Gesundheitsministerium und Innenministerium) der Mitgliedstaaten scheint zu funktionieren. In Finnland wird nach neuen Alternativen zu Haftstrafen geforscht. In Irland wurde ein ,Drogengericht" als Pilotmodell eingerichtet, das sich wirksamer mit dieser Frage auseinandersetzen soll. Das Pilotprojekt wird einer Bewertung unterzogen werden.

    3.4.3 Verstärkte Bemühungen, Drogenprävention und Behandlungseinrichtungen bereitzustellen und erforderlichenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheitsschädigungen während einer Haftstrafe und nach Entlassung aus der Haft zu verringern.

    Dieser Aspekt wird von allen Ländern ernst genommen. Es gibt verschiedene Konzepte, die allesamt darauf zielen, mehr Drogenabhängige in eine Behandlung zu bekommen. Ein weit verbreiteter Ansatz besteht darin, ,drogenfreie" Bereiche in Gefängnisse einzurichten, in denen Methadon und Beratung angeboten wird; diese Angebote werden gut angenommen.

    3.4.4 Die Ergebnisse der EBDD-Studie über den Umgang mit Drogenabhängigen im Justizvollzugssystem prüfen und der Frage nachgehen, wie bewährte Praktiken in diesem Bereich am besten ausgetauscht werden können.

    Nur wenige Länder nehmen direkt auf die EBDD-Studie Bezug. Irland hat ein innovatives Konzept eingeführt, zu dem auch sogenannte Drogengerichte gehören. Das VK schlägt vor, das Europäisches Netzwerk zur Verbrechensverhütung) als Plattform für den Austausch der bewährten Praktiken zu nutzen.

    3.5. Ausbildung und Erfahrungsaustausch in der Verhütung des Drogenkonsums

    3.5.1 Ein abgestimmtes Qualifikationsprofil im Bereich der Drogenprävention schaffen.

    Obwohl die Mitgliedstaaten Maßnahmen in diesem Bereich Bedeutung beimessen, haben einige Länder noch kein förmliches Qualifikationsprofil; weitere Anstrengungen sind daher erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass (z.B. in Frankreich) spezielle Schulungsinstrumente oder -einrichtungen für diesen Bereich, insbesondere für Lehrer, entwickelt wurden.

    3.5.2 Ein Netzwerk von Ausbildern der Gesundheits- und Sozialberufe, die mit Drogenkonsumenten arbeiten, aufbauen.

    In mehreren Ländern wurden Netze im Gesundheitssektor eingerichtet, die aber nicht immer speziell zur Bekämpfung des Konsums illegaler Drogen weiter ausgebaut wurden. Finnland und Luxemburg beispielsweise verfügen in diesem Bereich über operative Netze.

    3.5.3 Den Austausch bewährter Praktiken im Bereich der Prävention fördern und andere Mitgliedstaaten und die Kommission über erfolgreiche Projekte informieren.

    Das EDDRA-Netzwerk der EBDD wird als Instrument für den Informationsaustausch genutzt; die nationalen Anlaufstellen spielen in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle. Einige Länder nennen auch die Pompidou-Gruppe und die Horizontale Gruppe ,Drogen" als wichtige Foren für den Informationsaustausch in diesem Bereich. Auch das Internetz wird als nützliches Instrument angesehen.

    4. Angebotsreduzierung

    4.1 Die organisierte Kriminalität, den illegalen Drogenhandel und die damit verbundene organisierte Kriminalität sowie andere Formen der Drogenkriminalität verstärkt bekämpfen und die polizeiliche, zollbehördliche und justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten ausbauen.

    4.1.1 Die Verfügbarkeit illegaler Drogen in den nächsten fünf Jahren erheblich verringern.

    4.1.1.1 Einen hohen und einheitlichen Sicherheitsstandard an den Außengrenzen der EU, einschließlich gemeinsame Kontrollteams, gewährleisten.

    Es wurden Anstrengungen zur Intensivierung der Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene unternommen. In den Mitgliedstaaten wurden dienststellenübergreifende Teams aus Polizei-, Zoll- und Grenzkontrollbediensteten gebildet. Frankreich hat bilaterale Abkommen zur Bekämpfung des Drogenhandels auf See eingeleitet; mehrere Mitgliedstaaten haben Projekte mit den Kandidatenländern auf den Weg gebracht, die aus dem Programm PHARE finanziert werden.

    4.1.1.3 Den Drogenhandel auf See verstärkt bekämpfen.

    In allen Mitgliedstaaten hat die Ausbildung des Personals in diesem Bereich ein hohes Niveau. Die Ausbildungsmaßnahmen werden häufig durch Maßnahmen zum Austausch des operativen Personals ergänzt. Wichtige Instrumente in diesem Bereich sind das europäische System MARINFO sowie das Netzwerk RALPH (das die Häfen von Rotterdam, Antwerpen, Le Havre, Felixstowe und Hamburg miteinander verbindet). Auch zwischen den skandinavischen Ländern besteht eine feste Zusammenarbeit. Die Mitgliedstaaten zitieren häufig Artikel 17 des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1988 als Grundlage für Maßnahmen in diesem Bereich.

    4.1.1.4 Die Möglichkeit prüfen, kriminaltechnische und kriminalpolizeiliche Informationen miteinander zu verknüpfen, um die Herstellung von und den Handel mit synthetischen Drogen zu ermitteln. Die Mitgliedstaaten sollten Informationen über die Analyse von Proben austauschen, die bei der Sicherstellung synthetischer Drogen genommen wurden.

    Alle Länder messen der Durchführung des CASE-Projekts prioritäre Bedeutung bei. Deutschland, Belgien, Dänemark und Finnland entwickeln derzeit Ecstasy-Projekte; Frankreich erlässt Maßnahmen zur Vereinheitlichung der Analysemethoden synthetischer Drogen, wodurch der Informationsaustausch verbessert und die Ergebnisse vergleichbarer werden. Die nordischen Länder haben ein Netzwerk zum Austausch von Proben eingerichtet. Irland und Griechenland weisen auf die Bedeutung des Frühwarnsystems in diesem Bereich hin.

    4.1.1.5 Die Zusammenarbeit von Polizei, Zoll und Justiz insbesondere durch Austausch- und Schulungsprogramme verbessern.

    Die Mitgliedstaaten bezeichnen die Gemeinschaftsprogramme PHARE, OISIN, TACIS, FALCONE als nützlich. Das VK und die Niederlande haben das Anglo-Holländische Forum, Frankreich, Deutschland und die Niederlande die Aktion Mercure entwickelt.

    4.1.1.6 Die projektbezogene Strafverfolgungsstrategie der EU gegen die internationale organisierte Kriminalität anwenden, um den Drogenhandel zu bekämpfen.

    Mehrere Länder haben Mittel aus dem Programm OISIN für die Einrichtung einer Zusammenarbeit mit Nachbarländern genutzt. Mehrere Länder nennen in diesem Zusammenhang auch Europol.

    4.1.2 Die Geldwäsche und den illegalen Handel mit Grundstoffen in den nächsten fünf Jahren erheblich verringern.

    4.1.2.2 Konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche einleiten.

    Alle EU-Mitgliedstaaten messen der Durchführung der Richtlinie 2001/97/EG (zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche) prioritäre Bedeutung bei. In einigen Ländern (z.B. Frankreich) wurde die Koordination zwischen den Behörden auf nationaler Ebene verstärkt, in anderen Ländern (z.B. Irland) wurden neue Strukturen geschaffen. Die Anfänge einer Zusammenarbeit der Zentralstellen zur Entgegennahme von Geldwäscheverdachtsanzeigen (FIU) auf internationaler Ebene sind zu erkennen. Mehrere Länder nennen in diesem Zusammenhang auch die Financial Action Task Force (FATF).

    4.1.2.3 Das System für die Auswertung von Informationen und deren Austausch zwischen den Zentralstellen zur Entgegennahme von Geldwäscheverdachtsanzeigen.

    Der Rahmenbeschluss des Rates vom 17. Oktober 2000 bildet die rechtliche Grundlage für entsprechende Maßnahmen in den Mitgliedstaaten und hat in zahlreichen Ländern zu spezifischen Aktionsplänen geführt. Bilaterale Initiativen (z. B. zwischen den Niederlanden, dem VK, Frankreich, Luxemburg und Italien) werden als Pilotprojekte für das Netzwerk der Zentralen Meldestellen entwickelt. Spanien kommt bei der Zusammenarbeit mit den neuen Zentralstellen aus lateinamerikanischen Ländern eine wichtige Aufgabe zu.

    4.1.2.6 Lehrgänge für den Zoll und die Polizei betreffend die Bekämpfung der Verbreitung chemischer Vorläufersubstanzen.

    In den meisten Mitgliedstaaten werden Lehrgänge für Zoll- und Polizeibedienstete angeboten; in einigen Ländern ist das Angebot aber noch begrenzt. Zahlreiche Länder nennen weder die Pharma- noch die Chemieindustrie; Irland und Finnland haben Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen diesen Sektoren eingeleitet, um die Kontrollen wirksamer zu gestalten. In Deutschland wurden Lehrgänge gemeinsam mit Europol veranstaltet.

    4.2 Die durch den Amsterdamer Vertrag gebotenen neuen Möglichkeiten, insbesondere die Artikel über Drogenbekämpfung, polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit sowie die gemeinsamen gesetzlichen Mindestnormen, voll ausschöpfen.

    4.2.1 Möglichst rasch gemeinsame Ermittlungsteams aus Polizei, Zoll und anderen Strafverfolgungsbehörden einsetzen.

    In den meisten Ländern sind die gemeinsamen Ermittlungsteams noch nicht voll einsatzfähig. In vielen Fällen existiert eine Ad-hoc-Zusammenarbeit für den Notfall, wobei es sich aber noch nicht um eine formelle, institutionalisierte Form der Zusammenarbeit handelt. Im großen und ganzen scheinen die Mitgliedstaaten mit der Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden, der Polizei und dem Zoll zufrieden zu sein.

    4.2.2. Den Drogenhandel, ggf. mit Unterstützung von Europol, verstärkt bekämpfen und gemeinsame Ermittlungsteams einsetzen, wenn es um Drogenhandel zwischen Mitgliedstaaten geht.

    Die Mitgliedstaaten haben die Rolle von Europol unterstrichen, wenn es um Drogenhandel geht, an dem mehr als ein Mitgliedstaat beteiligt ist. Die regionale Zusammenarbeit (z.B. die Hazeldonk-Gruppe der Benelux-Staaten plus Frankreich und in den nordischen Ländern) funktioniert gut, obwohl nur selten gemeinsame Teams eingesetzt werden. Frankreich und Belgien gründen derzeit ein ,Zentrum der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Zoll" in Tournai.

    4.2.3 Die Zusammenarbeit von Regionen mit gleichgelagerten Drogenproblemen fördern.

    Die Zusammenarbeit auf regionaler Ebene ist etabliert und nimmt derzeit an Bedeutung zu. Der Austausch von Informationen und Verbindungsoffizieren ist die üblichste Form der Zusammenarbeit.

    4.2.5 Neue Ermittlungstechniken sowie Forschung und Dokumentation hinsichtlich Drogenkriminalität fördern.

    Alle EU-Länder nutzen neue Technologien (wie das Internet) und entwickeln kontinuierlich und in zunehmendem Maße neue Ermittlungstechniken. Spanien führt derzeit ein aus Mitteln des Programms OISIN finanziertes Projekt durch.

    5. Internationale Beziehungen

    5.1 Die Kandidatenländer schrittweise einbeziehen und die internationale Zusammenarbeit mit anderen Ländern und internationalen Organisationen ausbauen.

    5.1.3 Die Kandidatenländer weiterhin bei ihren Bemühungen zur Bekämpfung des Drogenmissbrauchs und des Drogenhandels unterstützen.

    Alle Länder sind in diesem Bereich aktiv und stellen für die Zusammenarbeit mit den Kandidatenländern Mittel in beträchtlicher Höhe bereit. Wichtigstes Instrument für diesen Bereich ist das Programm PHARE und Twinning, ein wichtiger Bestandteil des Programms Unter anderem werden Initiativen wie die außerordentliche Sitzung der Horizontalen Gruppe ,Drogen", die mit Beteiligung der Kandidatenländer stattfand, genannt sowie die Konferenz der EU-Kandidatenländer (beide im Juni 2002). Mehrere Länder haben mit Nachbarstaaten Kooperationsabkommen geschlossen (z.B. die Task Force für das organisierte Verbrechen im Ostseeraum). Die Zusammenarbeit mit der Türkei findet keine Erwähnung.

    5.1.5 Die Vorbeitrittsvereinbarung über die Bekämpfung der organisierten Kriminalität umsetzen und auf alle beitrittswilligen Länder ausweiten.

    PHARE ist das Hauptinstrument zur Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Kandidatenländern. Einige Länder (z.B. Irland, Österreich und Luxemburg) haben bilaterale Initiativen entwickelt.

    5.2 Die internationale Zusammenarbeit fördern, die Drogenbekämpfung in die Entwicklungszusammenarbeit der EU einbeziehen und die Bemühungen der Vereinten Nationen und des UNDCP fördern.

    5.2.2 Projekte in Drittländern koordinieren.

    Dieser Aspekt wird von allen Ländern als wichtig eingestuft. Projekte in Drittländern werden in erster Linie vom UNDCP (UN Office for Drug Control and Crime Prevention), in geringerem Umfang auch durch die Dublin-Gruppe und Mini-Dublin-Gruppen, koordiniert. Andere regionale Projekte (z.B. die der Baltischen Staaten, die vom Nordischen Ministerrat koordiniert werden), werden derzeit lanciert.

    5.2.3 Die Zusammenarbeit mit multilateralen und internationalen Organisationen ausbauen.

    Alle Mitgliedstaaten arbeiten mit dem UNDCP zusammen; mehrere Länder gehören der größten Gebergruppe des UNDCP an, in der Finnland 2002 den Vorsitz führt. Die Mitgliedstaaten scheinen strategischen Interventionen des UNDCP in Zielregionen (wie Afghanistan) besondere Bedeutung beizumessen. Andere Foren wie die Dublin-Gruppe, die Pompidou-Gruppe und die Comisión Interamericana para el control del abuso de drogas (CICAD) werden auch als nützlich bezeichnet.

    5.2.4 Weiterhin Mittel in angemessener Höhe für die Durchführung von Programmen bereitstellen.

    Als die Schlüsselorganisation in diesem Bereich hat das UNDCP von den Mitgliedstaaten Mittel in beträchtlicher Höhe erhalten. Italien machte sehr detaillierte Angaben zu seiner finanziellen Beteiligung an den UNDCP-Programmen. Einige Länder (VK, Portugal) haben ihre Beiträge erheblich erhöht. In einigen Fällen wurden auch bilaterale Kooperationsabkommen mit Nachbarländern entwickelt. Mehrere Länder geben an, dass sie der Horizontalen Gruppe ,Drogen" regelmäßig Daten vorlegen.

    5.2.5 Sicherstellen, dass in den Beziehungen mit nicht beitrittswilligen und mit nicht europäischen Ländern die Ziele der EU-Drogenstrategie bei allen einschlägigen Instrumenten der GASP in vollem Umfang berücksichtigt und entsprechend verwirklicht werden.

    Viele Mitgliedstaaten haben keine Informationen zu diesem Punkt vorgelegt. Die Horizontale Gruppe ,Drogen" wird als geeignetes Forum zur Koordinierung der internationalen Drogenpolitik bezeichnet. Auch dem UNDCP kommt in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe zu.

    5.2.6 Einen Aktionsplan für die Zusammenarbeit mit Nordafrika ausarbeiten und die Aktionspläne für Lateinamerika, die Karibik und Zentralasien durchführen. Einige Mitgliedstaaten haben zu diesem Punkt keine Informationen vorgelegt. Mehrere Länder, insbesondere Frankreich, Deutschland, die Niederlande und das VK, legen interessante Informationen zu diesem Punkt vor.

    5.2.7 Die nicht zur EU gehörenden Länder beim Ausbau ihrer Systeme zur Bekämpfung der Geldwäsche unterstützen.

    Nach Ansicht der Mitgliedstaaten spielen die FATF und ihre regionalen Untergruppen eine zentrale Rolle bei der Entwicklung eines Anti-Geldwäsche-Systems. Es wird auch auf die Rolle der EGMONT-Gruppe hingewiesen; Frankreich legt nähere Informationen dazu vor. Auch zwischen den skandinavischen Ländern gibt es Anfänge einer regionalen Zusammenarbeit.

    5.2.8 Die Ausarbeitung gemeinsamer internationaler Indikatoren fördern.

    Viele Mitgliedstaaten haben zu diesem Punkt keine Informationen vorgelegt. Nach Ansicht einiger Länder eigne sich die Zusammenarbeit mit der EBDD und dem UNDCP sowie innerhalb der Pompidou-Gruppe zur Ausarbeitung gemeinsamer Indikatoren. Diese Zusammenarbeit befindet sich aber noch im Anfangsstadium.

    5.2.9 Die Drogenproblematik als bereichsübergreifendes Thema in die Systeme der supranationalen Zusammenarbeit (insbesondere mit den Entwicklungsländern) einbeziehen.

    Viele Mitgliedstaaten haben zu diesem Punkt keine Informationen vorgelegt. Die Drogenproblematik ist in die Außenpolitik im weiteren Sinne einbezogen.

    Anhang 2

    UMSETZUNG DES DROGENAKTIONSPLANS DER EU (2000-2004):

    ÜBERSICHT ÜBER DIE FOLGEMASSNAHMEN VON KOMMISSION, EBDD UND EUROPOL

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    ANHANG 3

    Instrumente der EU zur Drogenbekämpfung (2000-2002)

    A. Im Zeitraum 2000-2002 angenommene Instrumente der EU (in chronologischer Reihenfolge)

    - Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2001-2006). ABl. L 271 vom 9.10.2002 - S. 1

    - Beschluss des Rates vom 22. Juli 2002 über ein Rahmenprogramm für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (AGIS). ABl. L 203 vom 1.8.2002 - S. 5

    Verordnung (EG) Nr. 1232/2002 der Kommission vom 9. Juli 2002 zur Ersetzung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 3677/90 des Rates über Maßnahmen gegen die Abzweigung bestimmter Stoffe zur unerlaubten Herstellung von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3769/92. ABl. L 180 vom 10.7.2002 - S. 5

    Rahmenbeschluss des Rates vom 13. Juni 2002 über gemeinsame Ermittlungsgruppen. ABl. L 162 vom 20.6.2002 - S. 1

    Verordnung (EG) Nr. 988/2002 des Rates vom 3. Juni 2002 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3677/90 über Maßnahmen gegen die Abzweigung bestimmter Stoffe zur unerlaubten Herstellung von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen. ABl. L 151 vom 11.6.2002 - S. 1

    - Entschließung des Rates über die Aufnahme von Drogenpräventionsprogrammen in Schullehrpläne. CORDROGUE 4 REV 3 - 8.5.2002

    - Empfehlung des Rates vom 25. April 2002 über die Verbesserung der Ermittlungsmethoden bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Zusammenhang mit organisiertem Drogenhandel: zeitgleiche Ermittlungen gegen kriminelle Vereinigungen wegen Drogenhandels und Vermögensermittlungen. ABl. C 114 vom 15.5.2002 - S. 1

    - Empfehlung des Rates vom 25. April 2002 über die erforderliche Verstärkung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union für die Bekämpfung des illegalen Handels mit Grundstoffen zuständigen operativen Stellen. ABl. C 114 vom 15.5.2002 - S. 3

    - Entschließung des Rates und der Vertreter der Mitgliedstaaten über die Verhütung des Freizeitkonsums von Drogen. CORDROGUE 2 REV 3 - 15.4.2002

    - Beschluss des Rates vom 28. Februar 2002 über Kontrollmaßnahmen und strafrechtliche Sanktionen im Zusammenhang mit der neuen synthetischen Droge PMMA. ABl. L 63 vom 6.3.2002 - S. 14

    - Gemeinsame Erklärung der Minister der Europäischen Union, unter Beteiligung der Europäischen Kommission, und der beitrittswilligen Länder betreffend Drogen. CORDROGUE 7 REV 2 - 15.2.2002

    - Verordnung (EG) Nr. 2501/2001 des Rates vom 10. Dezember 2001 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen für den Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2004 - ABl. L 346 vom 31.12.2001 - S. 1

    - Richtlinie 2001/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2001 zur Änderung der Richtlinie 91/308/EWG des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche - Erklärung der Kommission. ABl. L 344 vom 28.12.2001 - S.76

    - Entschließung des Rates über die Anwendung der fünf epidemiologischen Schlüsselindikatoren für den Drogenbereich, die von der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) entwickelt wurden. CORDROGUE 67 - 15.11.2001

    - Rechtsakt des Rates vom 16. Oktober 2001 über die Erstellung - gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union - des Protokolls zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. ABl. C 326 vom 21.11.2001 - S. 1

    - Beschluss des Rates vom 28. Juni 2001 über ein Programm für die Förderung, den Austausch, die Aus- und Fortbildung sowie die Zusammenarbeit im Bereich der Kriminalprävention (Hippokrates). ABl. L 186 vom 7.7.2001 - S.11

    - Rahmenbeschluss des Rates vom 26. Juni 2001 über Geldwäsche sowie Ermittlung, Einfrieren, Beschlagnahme und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten. ABl. L 182 vom 5.7.2001 - S. 1

    - Verordnung (EG) Nr. 1116/2001 des Rates vom 5. Juni 2001 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3677/90 über Maßnahmen gegen die Abzweigung bestimmter Stoffe zur unerlaubten Herstellung von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen. ABl. L 153 vom 8.6.2001 - S. 4

    Beschluss des Rates vom 28. Mai 2001 zur Einrichtung eines Europäischen Netzes für Kriminalprävention. ABl. L 153 vom 8.6.2001 - S. 1

    - Beschluss des Rates vom 28. Mai 2001 über die Übermittlung von Proben kontrollierter Stoffe. ABl. L 150 vom 6.6.2001 - S. 1

    - Aktionsplan zur Drogenbekämpfung EU/mittelasiatische Republiken. CORDROGUE 25 - 13.3.2001

    - Empfehlung des Rates über die Verbesserung der Vergleichbarkeit der Statistiken der Strafverfolgungsbehörden über Sicherstellungen von Drogen und abgezweigten Grundstoffen. STUP 29/2001, STUP 26/2001

    - Schlussfolgerungen des Rates betreffend die Errichtung eines Informationsnetzes über neue Tendenzen und Verhaltensmuster im Bereich des Drogenmissbrauchs und des kombinierten Konsums verschiedener Drogen sowie der damit zusammenhängenden Risiken. ABl. C 17 vom 19.1.2001 - S. 2

    - Initiative des Königreichs Schweden im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses JI des Rates über die Einführung eines Systems für die spezielle kriminaltechnische Profilanalyse synthetischer Drogen. ABl. C 10 vom 12.1.2001 - S. 1

    Beschluss des Rates vom 17. Oktober 2000 über Vereinbarungen für eine Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen der Mitgliedstaaten beim Austausch von Informationen. ABl. L 271 vom 24.10.2000 - S. 4

    Verordnung (EG) Nr. 2220/2000 des Rates vom 28. September 2000 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 302/93 zur Schaffung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht. ABl. L 253 vom 7.10.2000 - S. 1

    Beschluss des Rates vom 28. September 2000 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen über die Beteiligung Norwegens an der Arbeit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht. ABl. L 257 vom 11.10.2000 - S. 23

    - Verordnung (EG) Nr. 1610/2000 der Kommission vom 24. Juli 2000 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3769/92 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3677/90 des Rates über Maßnahmen gegen die Abzweigung bestimmter Stoffe zur unerlaubten Herstellung von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen. ABl. L 185 vom 25.7.2000 - S. 30

    B. Instrumente der EU, über die derzeit beraten wird

    - Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Festlegung von Mindestvorschriften für die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen für den illegalen Drogenhandel.

    - Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Prävention und Reduzierung von Risiken im Zusammenhang mit der Drogenabhängigkeit.

    - Initiative des Königreichs Spanien im Hinblick auf den Erlass eines Rechtsakts des Rates betreffend die Erstellung des Übereinkommens über die Verfolgung des Drogenhandels auf hoher See durch die Zollverwaltungen.

    - Entwurf einer Empfehlung des Rates zur Behandlung drogenabhängiger Straftäter im Rahmen des Strafvollzugs.

    - Entwurf einer Entschließung des Rates zur allgemeinen Einstufung neuer synthetischer Drogen.

    - Entwurf einer Empfehlung des Rates zur Ausarbeitung eines Durchführungsprotokolls für die Entnahme von Proben bei sichergestellten Drogen.

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