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Document 52002DC0347
Communication from the Commission concerning Corporate Social Responsibility: A business contribution to Sustainable Development
Mitteilung der Kommission betreffend die soziale Verantwortung der Unternehmen: ein Unternehmensbeitrag zur nachhaltigen Entwicklung
Mitteilung der Kommission betreffend die soziale Verantwortung der Unternehmen: ein Unternehmensbeitrag zur nachhaltigen Entwicklung
/* KOM/2002/0347 endg. */
Mitteilung der Kommission betreffend die soziale Verantwortung der Unternehmen: ein Unternehmensbeitrag zur nachhaltigen Entwicklung /* KOM/2002/0347 endg. */
MITTEILUNG DER KOMMISSION betreffend die soziale Verantwortung der Unternehmen: ein Unternehmensbeitrag zur nachhaltigen Entwicklung INHALTSVERZEICHNIS 1. Einführung 2. Bilanz der Konsultation zum CSR Grünbuch 3. Ein europäischer Aktionsrahmen für CSR 4. Das Wissen über CSR erweitern und den Austausch von Erfahrungen und Good Practice erleichtern 4.1. Die Kenntnisse über die Auswirkungen von CSR auf Wirtschaft und Gesellschaft vertiefen 4.2. Förderung des Austausches von Erfahrungen und Good Practice zu CSR zwischen den Unternehmen 4.3. Förderung des Austausches von Erfahrungen und Good Practice zu CSR zwischen Mitgliedstaaten 4.4. Entwicklung von CSR Managementkompetenzen 4.5. CSR Förderung in den KMU 5. Förderung der Konvergenz und Transparenz von CSR Praktiken und Instrumentarien 5.1. Verhaltenskodizes 5.2. Managementstandards 5.3. Performancekriterien, Berichterstattung und Vertrauensbildung 5.4. Gütesiegel 5.5. Sozial verantwortliches Investieren (SRI) 6. Einsetzung eines EU-Stakeholder-Forums zu CSR 7. Integration der CSR in alle EU Politikbereiche 7.1. Politik im Bereich Beschäftigung und Soziales 7.2. Unternehmenspolitik 7.3. Umweltpolitik 7.4. Verbraucherpolitik 7.5. Öffentliches Beschaffungswesen 7.6. Außenpolitik, einschließlich Entwicklungspolitik und Handelspolitik 7.7. Öffentliche Verwaltungen 1. Einführung Im Juli 2001 legte die Kommission ein Grünbuch vor mit dem Titel "Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen" [1] . Mit diesem Dokument wurde zweierlei beabsichtigt: es sollte eine Debatte in Gang gebracht werden über das CSR-Konzept (CSR = Corporate Social Responsibility = soziale Verantwortung der Unternehmen), und es sollte untersucht werden, wie sich eine Partnerschaft zur Entwicklung von Rahmenbedingungen für die CSR-Förderung aufbauen lässt. [1] KOM (2001 366. Im Grünbuch ist CSR definiert als "ein Konzept, das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihre Unternehmenstätigkeit und in die Wechselbeziehungen mit den Stakeholdern zu integrieren", da sie zunehmend erkennen, dass verantwortliches Verhalten zu nachhaltigem Unternehmenserfolg führt. CSR dient auch der sozial verantwortlichen Bewältigung des Wandels auf Unternehmensebene. Sozial verantwortlich handelt ein Unternehmen, wenn es anstrebt, ein für alle Beteiligten akzeptables Gleichgewicht zwischen den Erfordernissen und Bedürfnissen der verschiedenen Stakeholder herzustellen. Gelingt es den Unternehmen, den Wandel in sozial verantwortlicher Weise zu bewältigen, dann wird sich dies auf makroökonomischer Ebene positiv auswirken. CSR kann deshalb einen Beitrag leisten zum Ersten zur Realisierung des auf dem Lisabonner Gipfel im März 2000 vorgegebenen strategischen Ziels, die EU bis zum Jahr 2010 zum "wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasiertem Wirtschaftsraum der Welt zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen", und zum Zweiten zur europäischen Strategie für nachhaltige Entwicklung. Die Konsultation zum Grünbuch hat ergeben, dass Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich CSR als sinnvoll angesehen werden. In der vorliegenden Mitteilung, Follow-up zum letztjährigen Grünbuch, präsentiert die Kommission eine EU-Strategie der CSR-Förderung. Die Mitteilung untergliedert sich in sechs Kapitel. Das erste Kapitel fasst die Ergebnisse der Konsultation kurz zusammen. Im zweiten Kapitel wird die europäische Strategie der CSR-Förderung umrissen; es beinhaltet auch eine Definition des CSR-Konzepts sowie eine Analyse des Stellenwerts der CSR im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung und der Auswirkungen der CSR auf Wirtschaft und Gesellschaft. Die Kapitel drei bis sechs behandeln Vorschläge für unterstützende Maßnahmen. Die Mitteilung richtet sich an die europäischen Institutionen, die Mitgliedstaaten, die Sozialpartner sowie an Wirtschafts- und Verbraucherverbände, Einzelunternehmen und andere betroffene Parteien. Nur durch gemeinsame Bemühungen all dieser Akteure lässt sich die europäische Strategie der CSR-Förderung weiterentwickeln und umsetzen. Auch die Unternehmen und deren Stakeholder sowie die Sozialpartner in den Beitrittsländern fordert die Kommission auf, sich dieser Initiative anzuschließen. 2. Bilanz der Konsultation zum CSR-Grünbuch Die Kommission erhielt mehr als 250 Reaktionen zum Grünbuch. Sie sind einzusehen auf der Europa-Website (http://europa.eu.int/comm/employment_social/soc-dial/csr/csr_responses.htm). Etwa die Hälfte der Antworten stammt von Arbeitgeberorganisationen, Wirtschaftsverbänden und Einzelunternehmen. Zahlreich vertreten sind auch Beiträge von Gewerkschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft. Reagiert haben ferner Organisationen auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene sowie Wissenschaftler und andere interessierte Einzelpersonen. Stellungnahmen zum Grünbuch haben auch die europäischen Institutionen abgegeben, der Rat, das Parlament, der Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen. Und schließlich haben auch verschiedene Mitgliedstaaten ihre Kommentare der Kommission übermittelt. In allen Reaktionen wurde das Grünbuch begrüßt und die Nützlichkeit einer offenen Debatte über das CSR-Konzept hervorgehoben. Nahezu alle Akteure - Sozialpartner und andere Instanzen - sprachen sich für Gemeinschaftsmaßnahmen in diesem Bereich aus. Es sind jedoch auch signifikante Unterschiede zwischen den einzelnen Positionen festzustellen: * Die Unternehmen strichen den freiwilligen Charakter der CSR heraus sowie deren Kopplung mit der nachhaltigen Entwicklung und die Notwendigkeit, das Konzept auf globaler Ebene weiterzuentwickeln. Eine Patentlösung werde es nicht geben. Versuche einer CSR-Reglementierung auf EU-Ebene wären kontraproduktiv, denn dies würde die Kreativität und den Innovationsgeist derjenigen Unternehmen ersticken, die Triebkräfte sind in der erfolgreichen Weiterentwicklung von CSR. Für Unternehmen, die in unterschiedlichen Regionen der Welt agieren, könnte dies außerdem Interessenkonflikte mit sich bringen. * Die Gewerkschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft betonten, dass freiwillige Initiativen nicht ausreichen, um die Rechte der Arbeitnehmer und der Bürger zu schützen. Sie befürworten einen regulatorischen Rahmen mit Mindeststandards, um für alle gleiche Voraussetzungen zu schaffen. Sollen CSR-Praktiken glaubwürdig sein, dann können sie nicht einseitig von den Unternehmen entwickelt, umgesetzt und bewertet werden; vielmehr seien alle Stakeholder einzubeziehen. Es müsse auch ein effizientes Instrumentarium geschaffen werden, das die Verantwortung der Unternehmen für die sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Tätigkeit gewährleistet. * Investoren strichen die Notwendigkeit heraus, die Offenlegungspflicht zu verbessern und die Praktiken der Unternehmen transparenter zu gestalten. Dasselbe gelte für die Methoden der Rating-Agenturen und das Investitionsmanagement bei SRI-Fonds (SRI = Socially Responsible Investment = sozial verantwortliches Investieren) und Rentenfonds. * Verbraucherorganisationen hoben hervor, dass es für Kaufentscheidungen wichtig sei, vertrauenswürdige und vollständige Informationen zu erhalten über die ethischen, sozialen und ökologischen Bedingungen, unter denen Waren und Dienstleistungen produziert und vermarktet werden. * Der Rat wies in seiner Entschließung vom 3. Dezember 2001 darauf hin, dass ein europäischer CSR-Ansatz bereits laufende Maßnahmen auf lokaler und nationaler Ebene ergänzen und ihnen einen Mehrwert verleihen kann. Dies wäre ein Beitrag zur Weiterentwicklung der CSR. Nach Auffassung des Rates kann CSR nicht nur den sozialen Zusammenhalt, den Umweltschutz und die Respektierung der Grundrechte nachhaltig fördern, sondern in allen Unternehmenskategorien, von KMU bis zu multinationalen Unternehmen, und in allen Wirtschaftssektoren auch die Wettbewerbsfähigkeit steigern. * Aus der Sicht des Wirtschafts- und Sozialausschusses sollten die Grundsätze der Freiwilligkeit sowie der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Nachhaltigkeit, zusammen mit aus bestehenden Vereinbarungen internationaler Organisationen abzuleitenden Orientierungen, den Referenzrahmen bilden für weiterführende europäische Maßnahmen zur Unterstützung der Bemühungen der Unternehmen, sozial verantwortlich zu handeln. * Nach Auffassung des Ausschusses der Regionen können Maßnahmen auf europäischer Ebene beitragen zur Sensibilisierung, zur Förderung der Verantwortlichkeit und zur Unterstützung der Unternehmen und der öffentlichen Behörden, CSR in ihre Tätigkeit zu integrieren. * Das Europäische Parlament hat vorgeschlagen, CSR in allen unter die Zuständigkeit der EU fallenden Politikbereichen - insbesondere gelte dies für die Förderung der regionalen und sozialen Entwicklung - zur Querschnittsaufgabe zu machen und eine CSR-Stakeholder-Plattform zu schaffen. Darüber hinaus hat das EP eine Triple-Bottom-Line-Berichterstattung der Unternehmen über deren soziale und ökologische Performance gefordert, einschließlich der Menschenrechtsaspekte. 3. Ein europäischer Aktionsrahmen für CSR Definition der CSR CSR ist ein Konzept, das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihre Tätigkeit und in die Wechselbeziehung mit den Stakeholdern zu integrieren. Die Hauptaufgabe eines Unternehmens besteht darin, Wert zu schaffen durch die Herstellung von Waren und Dienstleistungen, die von der Gesellschaft benötigt werden, dadurch Profit für seine Besitzer und Anteilhalter zu generieren sowie Wohlfahrt für die Gesellschaft, insbesondere durch einen anhaltenden Prozess der Bereitstellung von Arbeitsplätzen. Neue Formen des sozialen Druckes und Marktdruckes bringen jedoch einen allmählichen Wertewandel und Wandel der unternehmenspolitischen Ausrichtung mit sich. Die Unternehmen erkennen zunehmend, dass der Weg zu dauerhaftem wirtschaftlichem Erfolg und Shareholder Value nicht allein über eine kurzfristige Profitmaximierung führt, sondern vielmehr über marktorientiertes, aber verantwortliches Handeln. Und die Unternehmen wissen: zur nachhaltigen Entwicklung können sie beitragen, wenn sie ihre Tätigkeit so gestalten, dass sie Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit fördern und gleichzeitig Umweltschutz und soziale Verantwortung praktizieren; dies schließt auch die Verbraucherinteressen ein. Aus diesen Erkenntnissen heraus haben immer mehr Unternehmen eine CSR-Kultur entwickelt. Ungeachtet des breiten Spektrums von CSR-Ansätzen besteht weitgehender Konsens über die Grundzüge: - Unternehmen, die CSR praktizieren, gehen über gesetzliche Verpflichtungen hinaus; sie tun es freiwillig, weil sie der Auffassung sind, dass es ihrem langfristigen Interesse dient. - CSR ist eng verknüpft mit dem Konzept der nachhaltigen Entwicklung: die Unternehmen müssen sich der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Tätigkeit bewusst sein. - CSR ist nicht etwas, was dem Kerngeschäft von Unternehmen aufgepfropft werden soll. Vielmehr geht es um die Art des Unternehmensmanagements. Sozial verantwortliches Handeln von Unternehmen hat eine lange Tradition in Europa. Was das heutige CSR-Verständnis von den Initiativen der Vergangenheit unterscheidet ist das Bemühen, CSR strategisch einzusetzen und zu diesem Zweck ein geeignetes Instrumentarium zu entwickeln. Sie ist damit Komponente eines Ansatzes, der die Erwartungen der Stakeholder und das Prinzip der kontinuierlichen Verbesserung und Innovation zu Kernelementen der Unternehmensstrategie macht. Wie CSR im Einzelnen praktiziert wird, ist abhängig von der spezifischen Situation des jeweiligen Unternehmens und dem Umfeld, in dem es tätig ist, sei es in Europa oder in anderen Teilen der Welt. In Anbetracht der Erweiterung ist es wichtig, in den Mitgliedstaaten und in den Beitrittsländern ein einheitliches CSR-Verständnis zu fördern. Das CSR-Konzept findet zunehmend Anerkennung Unternehmen, Politiker und andere Stakeholder sehen in CSR zunehmend ein wichtiges Element neuer Formen der Governance, das ihnen dabei hilft, auf folgende grundlegenden Änderungen zu reagieren: * Die Globalisierung eröffnet den Unternehmen neue Möglichkeiten, erfordert jedoch gleichzeitig eine komplexere Organisationsstruktur. Die Ausweitung der Unternehmenstätigkeit auf andere Länder bringt neue Verantwortlichkeiten auf globaler Ebene mit sich, insbesondere in den Entwicklungsländern. * Gesichtspunkte hinsichtlich Image und Ruf eines Unternehmens spielen eine zunehmend bedeutsame Rolle im Wettbewerb, weil NRO und Verbraucher mehr Informationen über die Bedingungen erwarten, unter denen Produkte und Dienstleistungen produziert werden, sowie über die Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit. Sie neigen dazu, durch ihr Verhalten sozial and ökologisch verantwortlich handelnde Unternehmen zu belohnen. * Zum Teil als Folge davon fordern die finanziellen Stakeholder Informationen, die über die herkömmliche Finanzberichterstattung hinausgehen, um sich ein besseres Bild machen zu können von den Erfolgsaussichten und den Risiken für ein Unternehmen und dessen Image in der Öffentlichkeit. * Die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen wird zunehmend determiniert durch deren Wissensbasis und Innovationsleistung. Es wird für sie deshalb immer vitaler, hochqualifizierte und kompetente Mitarbeiter zu binden. Die globale Dimension der CSR Die Antworten auf das Grünbuch verdeutlichten den globalen Charakter der CSR-Problematik, und spiegelten die Tatsache wider, dass dass immer mehr Unternehmen, auch KMU, ihre Tätigkeit weltweit ausrichten, indem sie die weltweite Marktliberalisierung und Handelsintegration für sich nutzen und von Tochtergesellschaften und Zulieferen in Entwicklungsländern einkaufen. Globale Governance und die Wechselbeziehung zwischen Handel, Investitionen und nachhaltiger Entwicklung sind entscheidende Aspekte in der CSR-Debatte. Die Sensibilisierung für CSR-Themen wird beitragen, um stärker nachhaltige Investitionen, wirksamere Entwicklungszusammenarbeit und den Technologie-transfer zu fördern. Beide Prozesse der Liberalisierung der Handels- und Finanzmärkte sollten mit angemessenem Fortschritt zu einem effizienten System der globalen sozialen Governance mit seiner sozialen und Umweltdimension einhergehen. Die Globalisierung setzt Unternehmen auch verstärkt der grenzüberschreitenden Wirtschaftskriminalität aus, was eine internationale Antwort erfordert. Indem sie international anerkannte Standards einhalten, können multinationale Unternehmen dazu beitragen, dass die internationalen Märkte sich stärker am Prinzip der Nachhaltigkeit ausrichten. Es ist dazu wichtig, dass die Förderung von CSR internationale Standards und vereinbarte Instrumente als ihren Ausgangspunkt nimmt. Bei derartigen Übereinkommen sind gegenwärtig zwei Typen zu unterscheiden: Erstens die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Sie bilden das umfassendste, international gebilligte Regelwerk für die Aktivitäten multinationaler Unternehmen. Bei der CSR-Förderung in Entwicklungsländern sollten EU-Unternehmen in der Öffentlichkeit demonstrieren, dass sie diese Leitsätze weltweit einhalten. Zweitens bestehen über CSR hinausgehende internationale Abkommen, deren Durchsetzung durch die Regierungen gefördert werden sollte. In ihrer Mitteilung "Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen und sozialere Ausrichtung der Politik im Kontext der Globalisierung" [2] hat die Kommission folgerichtig auf die Notwendigkeit verwiesen, im Kontext der Globalisierung grundlegende Arbeitsnormen einzuhalten. Sie verwies insbesondere auf die Allgemeingültigkeit dieser Kernarbeitsnormen und auf die Notwendigkeit, in Verhaltenskodizes die IAO-Basiskonventionen zugrunde zu legen. [2] KOM(2001)416 Gleichzeitig ist die Identifikation von gemeinsamen Rahmenbedingungen für die globale Dimension von CSR die größte Herausforderung, bedingt durch die Vielfalt der nationalen politischen Rahmenbedingungen, Arbeitsschutzregelungen und Umweltschutzauflagen. Eine Anzahl von Initiativen, an denen europäische Unternehmen teilnehmen, wie Investors for Africa, der World Business Council for Sustainable Development und Global Compact bemühen sich um die Herausarbeitung von grundlegenden Prinzipien und Praktiken. Der unterliegende Ansatz sollte sein, dass auf globaler wie auf europäischer Eeben dieUmsetzung von CSR-Prinzipien über die gesetzlichen Verpflichtungen der Unternehmen hinausgehen sollte, und dass die Ansätze die örtlichen Stakeholder einbeziehen sollten. Die Antworten auf das Grünbuch betonten auch die wichtige Rolle, die Regierungen, internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft bei der Bekanntmachung und Durchsetzung von international vereinbarten sozialen und Umweltstandards haben. Der Mehrwert von EU-Aktivität in diesem Bereich und bei der Förderung der internationalen Dimension von CSR wird in Kapitel 7.6 ausgeführt. Was der weiteren Verbreitung der CSR entgegensteht Einer weiteren Sensibilisierung für sowie Verbreitung und Durchsetzung von CSR-Praktiken in den Unternehmen stehen Defizite in folgenden Bereichen entgegen: * Wissen über die Beziehung zwischen CSR und Unternehmensperformance (der Business Case) * Konsens zwischen den beteiligten Akteuren über ein adäquates Konzept, das die globale Dimension von CSR berücksichtigt, insbesondere die Verschiedenheit der nationalen politischen Rahmenbedingungen in der Welt; * CSR-Schulung, insbesondere in Wirtschafts- und Managementschulen * Sensibilisierung und Ressourcen in den KMU * Transparenz, bedingt durch das Fehlen eines allgemein anerkannten Instrumentariums der Gestaltung, Umsetzung und Publizierung der CSR-Strategie * Anerkennung und Unterstützung von CSR-Praktiken durch Verbraucher und Investoren * Kohärenz der staatlichen Maßnahmen Der Weg zu einem EU-Aktionsrahmen für CSR Die Umsetzung der CSR ist grundsätzlich Sache der Unternehmen selbst. Ein determinierender Faktor dabei ist die dynamische Wechselbeziehung zwischen den Unternehmen und den Stakeholdern. Da jedoch vieles dafür spricht, dass CSR durch ihren Beitrag zu einer nachhaltigeren Entwicklung auch gesellschaftliche Werte schafft, müssen auch die öffentlichen Behörden die ihnen obliegenden Rolle übernehmen und sozial und ökologisch verantwortliches Handeln der Unternehmen fördern. Eine weitere Ursache für den Bedarf an staatlichen Maßnahmen zur CSR-Förderung ist eine unzureichenden Governance auf globaler und nationaler Ebene. In ihrer Mitteilung "Auf dem Weg zu einer globalen Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung" (13.2.2002) hat die Kommission darauf hingewiesen, dass eine ungezügelte Globalisierung sich negativ auswirken kann. Die staatlichen Maßnahmen im Bereich CSR können dazu beitragen, die Globalisierung positiv zu gestalten durch Förderung von Good Practice in den Unternehmen als Ergänzung der staatlichen Maßnahmen, die auf eine nachhaltige Entwicklung abzielen. Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich CSR müssen sich auf die in einschlägigen internationalen Abkommen festgelegten Grundsätze stützen und das Subsidiaritätsprinzip in vollem Umfang einhalten. Unter diesen Voraussetzungen sprechen mindestens zwei Gründe für die Nützlichkeit und Notwendigkeit von Gemeinschaftsmaßnahmen: Erstens kann sich CSR als ein nützliches Instrument erweisen zur Förderung von Gemeinschaftsstrategien in einer Reihe von Politikbereichen. Zweitens ist die Existenz unterschiedlicher, schwer vergleichbarer CSR-Instrumente (z. B. Management-Standards, Gütesiegel und Zertifizierung, Berichterstattung) verwirrend für Unternehmen, Verbraucher, Investoren, andere Stakeholder und die Öffentlichkeit, was wiederum Marktverzerrungen verursachen könnte. Der Gemeinschaft kommt dementsprechend die Aufgabe zu, das Instrumentarium zu vereinheitlichen, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten und gleiche Voraussetzungen für alle zu schaffen. CSR-Praktiken und -Instrumente sind effizienter, wenn sie Gegenstand einer auf gemeinsame Zielsetzungen ausgerichteten konzertierten Aktion aller Beteiligten sind. Sie sollten transparent sein und auf klaren und verifizierbaren Kriterien oder Benchmarks basieren. Staatliche Maßnahmen können zur Entwicklung eines Aktionsrahmens beitragen, denn sie steigern die Transparenz und damit die Glaubwürdigkeit von CSR-Praktiken. Grundsätzliche Ausrichtung einer Gemeinschaftsaktion Die Kommission schlägt vor, zur Gestaltung der Strategie der CSR-Förderung eine Reihe von Grundregeln vorzugeben: - Der freiwillige Charakter der CSR muss anerkannt werden. - CSR-Praktiken müssen glaubwürdig und transparent sein. - Der Schwerpunkt muss auf Maßnahmen liegen, bei denen der Beitrag der Gemeinschaft einen Mehrwert erbringt. - Der CSR-Ansatz muss ausgewogen und umfassend sein, d. h. wirtschaftliche, soziale und ökologische Fragen sowie Verbraucherinteressen einbeziehen. - Den Bedürfnissen und Besonderheiten der KMU ist Rechnung zu tragen. - Die CSR-Politik muss mit bestehenden internationalen Abkommen und Instrumentarien vereinbar sein und diese ergänzen (IAO-Kernarbeitsnormen, OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen). Die Kommission will in ihrer Strategie den Schwerpunkt auf folgende Maßnahmen legen: 1. Das Wissen über die positiven Auswirkungen von CSR auf Wirtschaft und Gesellschaft vertiefen in Europa und weltweit, vor allem in den Entwicklungsländern. 2. Den Austausch von Erfahrungen und von Good Practice im Bereich CSR zwischen den Unternehmen unterstützen. 3. Die Entwicklung von CSR-Managementkompetenzen fördern. 4. . CSR den KMU näher bringen. 5. Die Konvergenz und Transparenz von CSR-Praktiken und -Instrumentarien erleichtern. 6. Ein Stakeholder-Forum zu CSR auf europäischer Ebene einsetzen. 7. CSR in die Gemeinschaftspolitik integrieren. Die Kommission ist bereit, die Beitrittsländer weitestmöglich in die Umsetzung der Strategie einzubeziehen. Sie wird die CSR-Förderung auch betreiben als Anreiz zur Verbesserung der nachhaltigen Entwicklung und der Governance in Entwicklungsländern. 4. Das Wissen über CSR erweitern und den Austausch von Erfahrungen und Good Practice erleichtern 4.1. Die Kenntnisse über die Auswirkungen von CSR auf Wirtschaft und Gesellschaft vertiefen Aus den Reaktionen auf das Grünbuch ist abzuleiten, dass die Unternehmen in ihren Erwartungen an die CSR sich weitgehend einig sind: CSR wird von strategischer Bedeutung sein für die langfristige Sicherung des Unternehmenserfolgs. Das Potenzial der CSR-Strategie, die Symbiose zwischen Unternehmen und Gesellschaft zu stärken, hat sich bereits manifestiert in Bereichen wie nachhaltiges Wachstum, Bildung und sozialer Zusammenhalt. CSR kann dazu beitragen, ein Klima des Vertrauens im Unternehmen zu schaffen, das dem Engagement der Arbeitnehmer förderlich ist und die Innovationsleistung verbessert. Ein solches Vertrauensklima kann in der Zusammenarbeit zwischen den anderen Stakeholdern (Geschäftspartner, Zulieferer, Verbraucher) darüber hinaus die externe Innovationsleistung verbessern. Förderung des Verbrauchervertrauens durch CSR kann erheblich zum Wirtschaftswachstum beitragen. Konkreter gesagt können die Unternehmen durch CSR-Praktiken erheblich dazu beitragen, Korruption und Bestechung einzudämmen und zu bekämpfen und zu verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche und Finanzierung krimineller Aktivitäten missbraucht werden. Die CSR-Strategie kann außerdem den gesellschaftlichen Nutzen der Innovationsleistung der Unternehmen steigern. Weitere Beispiele für den gesamtgesellschaftlichen Nutzen der innovativen Leistungen von Unternehmen sind höhere Arbeitsqualität, sicherere und arbeitnehmerfreundlichere Arbeitsplätze, Gender Mainstreaming und der Innovations- und Technologietransfer zu lokalen Gemeinschaften und Entwicklungsländern, was wiederum zu einer ausgewogeneren wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung im Nord-Süd-Vergleich führt. CSR kann schon allein dadurch zur Entwicklung in Drittländern beitragen, dass sie einen Dialog zwischen diesen Ländern, deren öffentliche Behörden, Sozialpartnern und Zivilgesellschaft, und ausländischen Unternehmen in Gang bringt. Der Wunsch der Unternehmen, ihr Risikomanagement zu verbessern, ist ein Faktor, der CSR stark begünstigt. Die Unternehmen stimmen im Allgemeinen darin überein, dass CSR ihnen hilft beim Risikomanagement, bei der Verwaltung ihrer immateriellen Werte sowie bei der Gestaltung ihrer internen Verfahren und ihrer Beziehungen zu internen und externen Stakeholdern. Vielfach wird bereits die Meinung vertreten, dass die Vorteile, die den Unternehmen dadurch entstehen, dass sie internationale soziale und ökologische Konventionen, Normen oder andere "soft laws" einhalten, die Kosten überwiegen. Zwar teilen die meisten Unternehmen die Auffassung, dass CSR eine positive Wirkung auf die Wettbewerbsfähigkeit ausübt, insbesondere auf lange Sicht, doch sind sie nicht in der Lage, den Effekt zu quantifizieren. Der Nachweis, dass sozial und ökologisch verantwortungsvolles Handeln die Wettbewerbsfähigkeit und die nachhaltige Entwicklung insbesondere in den KMU fördert, wäre das wirkungsvollste Argument für die Integration von CSR in die Unternehmen, insbesondere durch Folgendes: - Die intensivere Erforschung der Art und Weise, wie und unter welchen Bedingungen CSR praktizierende Unternehmen beitragen können zur Realisierung des Ziels der gesteigerten Wettbewerbsfähigkeit und der nachhaltigeren Entwicklung: der hohe Stellenwert der Aktion "Bürger und modernes Regieren in der Wissensgesellschaft" im Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung und technologische Entwicklung 2002-2006 wird den Erwerb des einschlägigen Wissens begünstigen. - Unterstützende Maßnahmen von Unternehmen, Sozialpartnern, Bildungseinrichtungen und anderen Stakeholdern fördern Aktivitäten, die darauf abzielen, die Sensibilisierung für und die Kenntnisse über CSR zu erweitern. - Analyse und Verbreitung von Informationen über CSR-Praktiken und deren Ergebnisse für Unternehmen und Gastländer. 4.2. Förderung des Austausches von Erfahrungen und Good Practice zu CSR zwischen den Unternehmen In ihrer Reaktion auf das Grünbuch wiesen Wirtschaftsverbände und Einzelunternehmen darauf hin, wie wichtig im Bereich CSR der Austausch von Erfahrungen und von Good Practice zwischen den Unternehmen ist als ein wichtiges Vehikel der Weiterentwicklung des Konzepts. Er kann Unternehmen dabei helfen, sich mit CSR vertrauter zu machen, über ein Benchmarking ihre Position im Wettbewerb zu analysieren und einen Konsens herbeizuführen über das zu benutzende Instrumentarium, z. B. Berichterstattungsstandards und Verifizierungsverfahren. Als besonders nützlich könnte sich dieser Austausch auf sektoraler Ebene erweisen, denn er kann erheblich beitragen zur Ermittlung von gemeinsamen Herausforderungen und von Optionen für die Zusammenarbeit zwischen Wettbewerbern. Eine derartige Zusammenarbeit könnte die Kosten der CSR-Integration senken und gleiche Voraussetzungen für alle schaffen. Auch könnte sie die Verbreitung von CSR in den Lieferketten begünstigen. Genossenschaften, Gegenseitigkeitsgesellschaften und Vereine haben als mitgliederorientierte Organisationen eine lange Tradition darin, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit sozialer Verantwortung zu kombinieren. Sie erreichen dies durch den Dialog der Stakeholder und partizipatives Management und sie können deshalb wichtige Referenzgrößen für andere Organisationen liefern. Die Effizienz bestehender Foren für den Austausch von Good Practice und Erfahrungen auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene ließe sich steigern durch ein besseres Networking und eine bessere Koordination der Tätigkeiten. Die Integration von CSR in die Arbeit europäischer Netze zur Unternehmensförderung würde den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren erleichtern. 4.3. Förderung des Austausches von Erfahrungen und Good Practice zu CSR zwischen Mitgliedstaaten Eine Reihe von Mitgliedstaaten hat CSR-Strategien entwickelt. Diese Strategien sind unterschiedlich, denn sie spiegeln nationale Traditionen, Gegebenheiten und Herausforderungen wider. Um den Austausch von Informationen über nationale Politiken zu erleichtern und ihre eigenen Arbeiten im Bereich CSR zu unterstützen, hat die Kommission eine Gruppe hochrangiger Sozialvertreter aus den Mitgliedstaaten eingesetzt, die regelmäßig zusammentritt. Die Kommission wird auch weiterhin den Informationsaustausch und die Verbreitung von Good Practice über Sensibilisierungsmaßnahmen fördern, wobei der Schwerpunkt auf den KMU liegen wird. Gleichermaßen fördern wird sie Initiativen, deren Ziel es ist, Systeme des Total Quality Management sowie andere Strategien (CSR-bezogene Gesetzgebung und Unterstützung) zu erforschen und zu etablieren. Ein weiterer Vorschlag der Kommission geht dahin, eine Peer-Review der CSR-Praktiken in den Mitgliedstaaten vorzunehmen zur Bewertung der Performance und des Mehrwerts von Regelwerken und Monitoringsystemen. 4.4. Entwicklung von CSR-Managementkompetenzen In den meisten Reaktionen auf das Grünbuch wird hervorgehoben, wie wichtig es zur CSR-Förderung ist, Manager, Arbeitnehmer und andere Akteure auszubilden und zu schulen.Das Bildungssystem hat auf allen Ebenen die wichtige Funktion, sozial verantwortliches Handeln allen Bürgern nahe zu bringen, ob sie nun in der Wirtschaft oder in anderen Bereichen arbeiten oder tätig sein werden. Dieser Aufgabe kann es gerecht werden, wenn es den Bürgern das Verständnis sozialer, ökologischer und ethischer Werte vermittelt und sie somit in die Lage versetzt, informierte Entscheidungen zu fällen. Besonders relevant für CSR ist die Betriebswirtschaftslehre. Ein Austausch zwischen den Unternehmen und den Bildungseinrichtungen in dieser Frage kann zur Förderung von CSR-Grundsätzen und -Praktiken beitragen. Der Austausch von Good Practice bei der Integration von CSR-Grundsätzen in die allgemeine Bildung sowie in die Ausbildung in Betriebswirtschaft ist verbesserungsfähig. Eingebunden werden sollten die Bildungssysteme, die Unternehmen, die Arbeitnehmervertreter und andere Stakeholder, einschließlich der Verbraucher. Der Strukturfonds stellt erhebliche finanzielle Mittel bereit für die wirtschaftliche und soziale Umstellung von Regionen mit strukturellen Problemen sowie für die Anpassung und Modernisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Beschäftigungssysteme, wobei es vor allem darum geht, die Anpassungsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer zu verbessern. Mittel des Europäischen Sozialfonds könnten verwendet werden zur CSR-Förderung in der Managementausbildung und in der Ausbildung anderer Arbeitnehmer sowie zur Erarbeitung von Unterrichtsmaterial und Lehrplänen - auch im Bereich lebenslanges Lernen - in Zusammenarbeit mit Unternehmen. 4.5. CSR-Förderung in den KMU Das CSR-Konzept wurde hauptsächlich von und für große multinationale Unternehmen entwickelt. In Umsetzung der Kommissionsstrategie "Zuerst in kleinen Dimensionen denken", sollten das CSR-Konzept, die CSR-Praktiken und die CSR-Instrumente der besonderen Situation der KMU angepasst werden, denn diese machen die große Mehrzahl der europäischen Unternehmen aus. Aufgrund ihrer weniger komplexen Struktur und der starken Rolle des Unternehmenseigners gehen KMU mit den gesellschaftlichen Auswirkungen ihrer Tätigkeit vielfach intuitiver und informeller um als große Unternehmen. Zahlreiche KMU praktizieren bereits sozial und ökologisch verantwortliches Handeln, ohne mit dem CSR-Konzept vertraut zu sein oder über ihre Tätigkeit zu berichten. Für viele KMU sind derartige Praktiken schlicht gleichbedeutend mit verantwortungsvollem Unternehmertum. 50% von kürzlich befragten [3] europäischen KMU geben an, bereits sozial und ökologisch verantwortungsvoll handeln, zum Nutzen ihrer externen Stakeholder. Ihr Engagement für die Gemeinschaft, der sie angehören, und ihr soziales Engagement könnte man charakterisieren als lokal ausgerichtet, unsystematisch und nicht verknüpft mit einer Unternehmensstrategie. Hauptmotivation in solchen Fällen sind ethische Überlegungen des Eigentümers/Managers, wenn auch zahlreiche KMU sich des wirtschaftlichen Nutzens durchaus bewusst sind, der ihnen zum Beispiel durch bessere Beziehungen zu den Verbrauchern und der lokalen Gemeinschaft erwächst. Außerdem ist vielfach eine positive Korrelation feststellbar zwischen der strategischen Ausrichtung von KMU und deren sozial verantwortlichem Handeln: innovations-, qualitäts- und wachstumsorientierte KMU zeigen sich auch stärker sozial engagiert oder streben dies an. Mangelnde Sensibilisierung ist offenbar das größte Hemmnis für soziales Engagement, insbesondere bei den Kleinstunternehmen, gefolgt von Ressourcenknappheit. Verbänden von Kleinunternehmen, Unterstützungs-organisationen und Netzen kommt eine wichtige Rolle zu in der Sensibilisierung dieser Akteure durch Information, benutzerfreundliche Instrumentarien und Verbreitung von Good Practice. [3] ENSR-Erhebung 2001 in mehr als 7 000 KMU in : Europäische KMU und ihre soziale und ökologische Verantwortung, 7. Bericht der Europäischen Beobachtungsstelle für KMU, 2002, Europäische Kommission, GD Unternehmen (http://europa.eu.int/comm/enterprise/enterprise_policy/analysis/observatory.htm) Da den KMU ihr Engagement nicht im gleichen Maße zugute kommt wie großen Unternehmen, benötigen sie Unterstützung in der Umsetzung eines stärker strategisch ausgerichteten Ansatzes. Allgemein zugängliche Informationen über den Business Case unterschiedlicher KMU-Typen mit unterschiedlichem kulturellem Umfeld sind der Schlüssel zu einem besseren Verständnis und einer stärkeren Einbindung der KMU. Es ist anzunehmen, dass künftig der größte Druck auf die KMU, CSR zu praktizieren, von den großen Unternehmen ausgeht, die zu ihrem Kundenkreis zählen. Diese Großunternehmen könnten im Gegenzug den KMU dabei helfen, die Herausforderungen zu bestehen durch Bereitstellung von Schulungsmöglichkeiten, Mentoring und andere Initiativen. Um verantwortungsvolles Unternehmertum in den KMU zu etablieren, müssen diese für den wirtschaftlichen Nutzen sensibilisiert werden, wobei gleichzeitig entsprechende Praktiken zu fördern sind als Instrumente des Risikomanagements. Weiterhin gilt es, - das Verständnis des gegenwärtigen sozialen und ökologischen Engagements der KMU zu vertiefen, was die Erforschung KMU-spezifischer Aspekte der CSR und des Business Case beinhaltet; - den Austausch und die Verbreitung von Good Practice zu fördern, die ermittelt wird mit Unterstützung von Experten aus den Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern, KMU-Verbänden, Organisationen für Unternehmens-unterstützung und Verbraucherverbänden (z. B. durch Veröffentlichungen, Online-Erfassung von Good Practice usw.); - die Entwicklung und Verbreitung eines benutzerfreundlichen, maßgeschneiderten Instrumentariums für diejenigen KMU zu erleichtern, die auf freiwilliger Basis sozial verantwortlich handeln oder sozial verantwortliche Maßnahmen weiterentwickeln wollen (Informationsmaterial, KMU-Toolkit usw.); - KMU-Verbände und Organisationen für Unternehmensunterstützung auf CSR aufmerksam zu machen und zu bewirken, dass CSR integriert wird in Unterstützungsleistungen zur Förderung verantwortungsvollen Unternehmertums in KMU; - die Zusammenarbeit zwischen Großunternehmen und KMU zu erleichtern und damit die KMU in der Wahrnehmung ihrer sozialen und ökologischen Verantwortung im Einklang mit den nationalen und gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln zu unterstützen (z. B. Lieferkettenmanagement, Mentoring-Systeme usw.); - die KMU stärker zu sensibilisieren für die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Entwicklungsländer und eine proaktivere Politik der KMU vor allem in folgenden Bereichen zu fördern: Kernarbeitsnormen, Beseitigung der Kinderarbeit, Geschlechtergleichstellung, allgemeine und berufliche Bildung, Krankenbetreuung und Krankenversicherung. 5. Förderung der Konvergenz und Transparenz von CSR-Praktiken und -Instrumentarien CSR spielt eine Rolle in einer Vielzahl von Unternehmenstätigkeiten. Dies gilt ganz besonders dann, wenn ein Unternehmen in mehreren Ländern agiert und seine Tätigkeit den spezifischen Gegebenheiten der einzelnen Ländern anpassen muss. Diese Vielfalt hat eine Fülle freiwilliger Unternehmensinitiativen hervorgebracht, für die vielfach innovative Elemente charakteristisch sind, mitunter aber auch ein Mangel an Transparenz und Vergleichbarkeit. Transparenz ist ein ganz wesentliches Element in der CSR-Debatte. Sie hilft Unternehmen, ihre Praktiken zu optimieren, und sie versetzt die Unternehmen selbst sowie Dritte in die Lage, die erzielten Ergebnisse zu bewerten [4]. Nützlich für die Förderung der Transparenz ist die Festlegung von CSR-Benchmarks, denn diese liefern ein aussagekräftiges und vertrauenswürdiges Maß der sozialen und ökologischen Performance der Unternehmen.Die Beschäftigung mit Benchmarks hat im letzten Jahrzehnt eine Fülle von Leitlinien, Grundregeln und Kodizes hervorgebracht. Nicht alle diese Instrumente sind vergleichbar in Wirkungsbreite, Zweckbestimmung, Umsetzbarkeit und Anwendbarkeit auf einzelne Unternehmen, Sektoren oder Industriezweige. Dies steht in Widerspruch zum Bedarf an Transparenz in Bezug auf die soziale und ökologische Leistung. In dem Maße, in dem sich die Erwartungen an CSR stärker herauskristallisieren, entsteht Bedarf an einer gewissen Konvergenz der Konzepte, Instrumente und Praktiken, ohne die Innovation zu ersticken, die für alle Beteiligten von Nutzen wäre. CSR-Benchmarks sollten sich an Kernwerten ausrichten, gestützt auf internationale Übereinkommen, wie zum Beispiel die IAO-Kernarbeitsnormen und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. [4] Größere Transparenz verhindert auch, dass Unternehmen vom organisierten Verbrechen missbraucht werden, und dass Terroristengruppen Geldwäsche praktizieren oder Geld für ihre Zweck abzweigen. Es sind mehrere marktorientierte, von zahlreichen Stakeholdern getragene Initiativen angelaufen, die auf Konvergenz und Transparenz im Bereich CSR hinwirken. Die Mitgliedstaaten fördern sie auf unterschiedliche Weise, im Einklang mit ihrem jeweiligen CSR-Ansatz. Die Kommission möchte ihr Teil beitragen zur Verbesserung von Konvergenz und Transparenz bei CSR. Ihr Beitrag kann darin bestehen, die Entwicklung, Verbreitung und Akzeptanz dieser internationalen, von zahlreichen Stakeholdern getragenen Initiativen in den Unternehmen und bei den Stakeholdern zu begünstigen. Wünschenswert sind mehr Konvergenz und Transparenz in folgenden Bereichen: (1) Verhaltenskodizes (2) Managementstandards (3) Performancekriterien, Berichterstattung und Vertrauensbildung (4) Gütesiegel (5) Sozial verantwortliches Investieren 5.1. Verhaltenskodizes Das zunehmende Interesse der Öffentlichkeit an den sozialen und ökologischen Auswirkungen und ethischen Standards der industriellen Tätigkeit hat viele Unternehmen, insbesondere im Verbrauchsgütersektor, veranlasst, Verhaltenskodizes einzuführen in Bezug auf Arbeitsbeziehungen, Menschenrechte und Umwelt. Verhaltenskodizes sind innovative, wichtige Instrumente zu Förderung der grundlegenden Menschenrechte, Arbeitsrechte und Umweltrechte sowie der Korruptionsbekämpfung, insbesondere in Länder, in denen die staatlichen Stellen keine Mindeststandards vorgeben. Es sollte jedoch betont werden, dass diese Kodizes nationale, gemeinschaftliche und internationale Rechtsvorschriften und Tarifvereinbarungen ergänzen, nicht aber ersetzen sollen. Das größte Problem bei Kodizes besteht darin, sie wirkungsvoll umzusetzen, zu überwachen und zu verifizieren. Aus dieser Erkenntnis heraus empfiehlt die Kommission, dass die Unternehmen sich weitgehend an von internationalen Organisationen entwickelte Verhaltenskodizes halten. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Durchsetzung von Kodizes gelten in Bezug auf Arbeitnehmer im informellen Sektor, Nachunternehmer und Freihandelszonen. Nach Auffassung der Kommission sollten Verhaltenskodizes, - die IAO-Basiskonventionen und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen als gemeinsamen Mindeststandard zugrunde legen; - geeignete Mechanismen zur Bewertung und Verifizierung der Umsetzung beinhalten sowie auch ein System zur Überprüfung der Einhaltung; - die Sozialpartner und andere relevante Stakeholder, auch in den Entwicklungsländern, in die Ausarbeitung, die Durchsetzung und das Monitoring einbeziehen; - Good Practice in europäischen Unternehmen verbreiten helfen. Die Kommission fordert das CSR EMS-Forum (siehe unten) auf, die Wirksamkeit und Vertrauenswürdigkeit bestehender Verhaltenskodizes zu prüfen und zu überlegen, wie sich die Konvergenz auf europäischer Ebene fördern lässt. 5.2. Managementstandards Für die Unternehmen stellen sich immer mehr und zunehmend komplexe Probleme in Bereichen wie Arbeitsverfahren und Beziehungen zu Zulieferern - Probleme, die sich im gesamten Unternehmen auswirken. Unabhängig vom Sektor, dem sie angehören, ihrer Größe, ihrer Struktur und der unternehmerischen Erfahrung täten Unternehmen deshalb gut daran, soziale und ökologische Fragen in das Tagesgeschäft zu integrieren. CSR-Managementsysteme - etwa Total-Quality-Managementsysteme - könnten es den Unternehmen ermöglichen, sich ein klares Bild zu verschaffen von den sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Unternehmenstätigkeit. Sie könnten ihnen helfen, gezielt die wichtigsten Aufgaben in diesem Kontext anzugehen und optimal zu bewältigen. Das System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS = Eco-Managment und Audit Scheme) zum Beispiel ermöglicht eine freiwillige Mitwirkung an einem ökologisch ausgerichteten Managementsystem. Dabei handelt es sich um ein System für Unternehmen und andere Organisationen, die willens sind, mit der Perspektive einer Ergebnisoptimierung sich einer Bewertung ihrer ökologischen und wirtschaftlichen Performance zu unterziehen. Die aktive Arbeitnehmermitwirkung ist eine der Triebkräfte von EMAS und ein Beitrag zum sozial verantwortlichen Management von Organisationen. Die Kommission wird die Nutzung von EMAS als CSR-Instrument fördern und prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, den EMAS-Ansatz auf die soziale Performance von Unternehmen und anderen Organisationen anzuwenden. Sie fordert das CSR EMS-Forum (siehe unten) auf, sich mit dieser Frage zu befassen. 5.3. Performancemessung, Berichterstattung und Vertrauensbildung Im letzten Jahrzehnt haben immer mehr Unternehmen damit begonnen, Informationen über ihre soziale und ökologische Performance zu veröffentlichen. Die "Triple-Bottom-Line"-Berichterstattung, gestützt auf wirtschaftliche, soziale und ökologische Indikatoren, etabliert sich zunehmend als Good Practice. Im gegenwärtigen Frühstadium dieser Entwicklung lässt sich über Flexibilität gewährleisten, dass die Berichterstattung jedem einzelnen Unternehmen angemessen ist. Ein stärkerer Konsens über die Art der offenzulegenden Informationen, das Berichterstattungsformat, die verwendeten Indikatoren und die Zuverlässigkeit des Bewertungs- und Audit-Verfahrens würde jedoch ein aussagekräftigeres Benchmarking über die Unternehmensperformance innerhalb bestimmter Sektoren und für Unternehmen vergleichbarer Größe ermöglichen. Die im Rahmen der Global Reporting Initiative (GRI) ausgearbeiteten Leitlinien sind ein gutes Beispiel für eine Regelung der Berichterstattung, auf die ein solcher Konsens sich stützen könnte. Der Gyllenhammar-Bericht "Bewältigung des Wandels" wies auf die Notwendigkeit hin, Arbeitnehmervertreter zur Abfassung von Sozialberichten hinzuzuziehen und in derartige Berichte strukturierte Informationen aufzunehmen über Praktiken und Strategien bei Beschäftigung und Arbeitsbedingungen. In ihrer Mitteilung "EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung" (15.5.2001) hat die Kommission alle an der Börse notierten Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeitern aufgefordert, in ihren Jahresbericht für die Aktionäre eine "Triple Bottom Line" aufzunehmen, mit der die Performance des Unternehmens an wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Kriterien gemessen wird. [5] [5] In ihrem jüngsten, am 28. Mai 2002 verabschiedeten Vorschlag zur Modernisierung der vierten (78/660/EWG) und siebten (83/349/EWG) Richtlinie des Rates (KOM(2002)259) hat die Kommission Änderungen an diesen Richtlinien vorgeschlagen: in den Jahresbericht sollen nicht-finanzielle Informationen aufgenommen werden, die relevant sind für das Verständnis der Performance des Unternehmens und dessen Position am Jahresende, d. h. der Jahresbericht sollte sich nicht beschränken auf die finanziellen Aspekte der Performance oder Jahresendbilanz. Die Kommission fordert das CSR EMS-Forum (siehe unten) auf, bis Mitte 2004 Leitlinien für Performancekriterien, Berichterstattung und Vertrauensbildung zu erarbeiten. 5.4. Gütesiegel Das Recht der Verbraucher auf Information ist im EG-Vertrag verankert. Um für den Verbraucher von Nutzen zu sein, sollte die Information akkurat und zugänglich sein. Da die Verbraucher in wachsendem Maße auf sozial verträgliche und umweltverträgliche Weise produzierte Waren und Dienstleistungen bevorzugen, ist der Zugang zu Informationen über die sozialen und ökologischen Produktionsbedingungen entscheidende Voraussetzung für fundierte Kaufentscheidungen. Derartige Informationen sind in verschiedener Form und aus unterschiedlichen Quellen verfügbar, u. a. Angaben des Produzenten, Informationen von Verbraucherorganisationen und durch unabhängige Stellen geprüfte Umweltzeichen. Die Einhaltung einheitlicher Kriterien zur Abfassung und Bewertung von Eigenangaben mit sozialem und ökologischem Bezug würde die Aussagekraft und Vertrauenswürdigkeit derartiger Angaben steigern. Wichtig hierbei ist, dass die Mitgliedstaaten und die Stakeholder die Angaben überprüfen können. Die Kommission steht kurz vor der Fertigstellung von Leitlinien für die Abfassung und Bewertung von freiwilligen Umweltangaben der Produzenten und Vertreiber auf der Grundlage der Norm ISO 14021:1999. Damit wird das Ziel verfolgt, irreführende Angaben zu verhindern und zutreffende zu fördern. Einschlägige Informationen beziehen können die Verbraucher auch aus Systemen der öffentlichen Anerkennung, z. B. Verleihung von Preisen, Gütesiegeln usw., mit denen Good Practice in bestimmten Teilbereichen ausgezeichnet wird. Das EU-Umweltzeichen [6] sowie Initiativen und Gütesiegel für fairen Handel und ethischen Handel sind Beispiele für derartige durch unabhängige Stellen überprüfte Systeme. Praktiziert wird dies jedoch für nur wenige Produktkategorien. Für die meisten Verbraucherprodukte sind einschlägige soziale und ökologische Informationen nicht in leicht zugänglicher Form verfügbar. [6] Das EU-Umweltzeichen (Blumen-Emblem) kann vergeben werden für Produkte, die höchste Umweltschutzanforderungen erfuellen. Das Blumen-Emblem ist ein transparentes, glaubwürdiges Gütesiegel, denn die Einhaltung der Kriterien ist zertifiziert und wird von unabhängigen Stellen überprüft und überwacht. Der Verbraucher kann sich darauf verlassen, dass ein Produkt, das dieses Zeichen trägt, in Bezug auf die Umweltperformance zu den besten seiner Kategorie gehört. Einzelinitiativen für ethischen und für fairen Handel sind gegenwärtig dabei, sich in der Absicht zusammenzuschließen, transparente und verifizierbare Kriterien für Gütesiegel und Zertifizierung zu erarbeiten. Die Kommission begrüßt derartige Bemühungen, wie auch Maßnahmen zur Neugestaltung bestehender Gütesiegel. Ein Beispiel hierfür ist das neue von Fair-trade Labelling Organisations International (FLO) eingeführte Gütesiegel für fairen Handel. Sie wird prüfen, ob weitere Maßnahmen zur Förderung des fairen und ethischen Handels angezeigt sind. Die Verwendung von Gütesiegeln sollte freiwillig sein. Sie sollten nach objektiven, transparenten und diskriminationsfreien Kriterien vergeben werden, unter Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der EU und der geltenden Wettbewerbsregeln. Die IAO-Kernarbeitsnormen sollten als Mindeststandards für derartige Systeme dienen. In Bezug auf private freiwillige Initiativen unterstützt die EU die Arbeit der IAO. Durch Schulung in der bewussten Wahl von Produkten könnte die Bildung zu einem besseren Verständnis für die Notwendigkeit von sozial verträglichen Produkten und Dienstleistungen beitragen. In ihrer neuen verbraucherpolitischen Strategie 2002 bis 2006 hat die Kommission sich verpflichtet, bestehende private Gütesiegel, z. B. bezogen auf den ökologischen Landbau, zu überprüfen, sowie auch Maßnahmen zur Förderung des fairen Handels und der sozialen Verantwortung der Unternehmen. Dabei wird sie die Wirksamkeit bewerten und ermitteln, inwieweit weitere Maßnahmen erforderlich sind, um das Ziel der Transparenz und der Information der Verbraucher im Interesse der nachhaltigen Entwicklung zu realisieren. Die Kommission fordert das CSR EMS-Forum (siehe unten) auf, allgemein gültige Leitlinien für Gütesiegel zu erarbeiten, die auch den IAO-Kernarbeitsnormen und -Umweltstandards Rechnung tragen. 5.5. Sozial verantwortliches Investieren (SRI) Voraussetzung dafür, dass sozial verantwortliches Investieren (SRI) zur CSR-Förderung beiträgt, ist, dass Rating-Organisationen - unabhängige Unternehmensberater oder SRI-Abteilungen von Investitionsbanken - Kriterien und Indikatoren entwickeln, mit deren Hilfe sich der Wettbewerbsvorteil und Unternehmenserfolg sozial verantwortlich handelnder Unternehmen ermitteln lässt. Um die Öffentlichkeit für die SRI-Problematik zu sensibilisieren, hat eine Reihe von Mitgliedstaaten bereits Rechtsvorschriften erlassen, die es Rentenfonds zur Auflage machen, offenzulegen, ob und auf welche Weise sie sich bei ihren Investitionsentscheidungen von sozialen, ökologischen und ethischen Faktoren leiten lassen. Derartige Rechtsvorschriften verpflichten Rentenfondsverwalter zwar nicht dazu, SRI zu praktizieren, steigern aber die Transparenz. In dem Maß, in dem Rentenfonds mehr Informationen von den Unternehmen anfordern, in die sie investieren, sehen die Unternehmen auch einen Vorteil darin, über ihre soziale und ökologische Performance zu informieren. Eine weitere nützliche Quelle der Information über soziale und ökologische Risiken sind Börsenzulassungen und Prospekte zu Neuemissionen. Sie ermöglichen es dem potenziellen Investor, das mit einem Unternehmen verbundene Gesamtrisiko zu bewerten. Die Kommission fordert die Verwalter von betrieblichen Altersversorgungssystemen und Retail Investment Funds auf, offenzulegen, ob und auf welche Weise sie bei ihren Investitionsentscheidungen sozialen, ökologischen und ethischen Faktoren Rechnung tragen. Die Kommission unterstützt das CSR-bezogene Monitoring und Benchmarking von Rentenfonds und Investmentfonds. Sie fordert das CSR EMS-Forum (siehe unten) auf, die Möglichkeit eines gemeinsamen EU-Ansatzes zu prüfen. 6. Einsetzung eines EU-Stakeholder-Forums zu CSR Im vorausgehenden Kapitel ist eine Reihe von Bereichen genannt (Verhaltenskodizes; Managementstandards; Performancekriterien, Berichterstattung und Vertrauensbildung; Gütesiegel; sozial verantwortliches Investieren), in denen mehr Konvergenz und Transparenz wünschenswert sind, um CSR-Praktiken auf europäischer Ebene und gestützt auf europäische Wertvorstellungen weiterzuentwickeln und damit beizutragen zur Realisierung des auf dem Lissabonner Gipfel für 2010 anvisierten strategischen Ziels der EU. Einheitliche Ansätze und Patentlösungen sind wohl nicht in allen Bereichen möglich, denn CSR ist ein sich ständig weiterentwickelndes Konzept und die Interessen der Stakeholder sind unterschiedlich und vielfach widerstreitend. Jedoch kann ein strukturierter und partnerschaftlicher Dialog zwischen den Unternehmen und deren Stakeholdern, wie im Grünbuch dargelegt, dazu dienen, praktische Erfahrung zu nutzen, Konsens zu bilden, soweit dies möglich ist, und die Innovation zu fördern. Der Erfolg der CSR-Förderung durch die EU hängt letztlich davon ab, inwieweit sich die Unternehmen, die Sozialpartner, die Zivilgesellschaft, einschließlich der Verbraucherverbände, und die staatlichen Stellen - auch in Drittländern - den CSR-Grundsätzen verschreiben. Voraussetzung ist zunächst einmal eine umfassende Partnerschaft mit Vertretern der ganzen Gesellschaft. Entscheidend für die Akzeptanz und Glaubwürdigkeit der CSR und die bessere Einhaltung der CSR-Grundsätze ist die Einbeziehung aller Stakeholder. In verschiedenen Reaktionen zum Grünbuch wird die Kommission aufgefordert, den Dialog zwischen Unternehmen und Stakeholdern zu erleichtern. Die Kommission schlägt deshalb vor, ein EU-Stakeholder-Forum zu CSR einzusetzen (CSR EMS-Forum = European Multi-Stakeholder Forum on CSR). Ziel dieser Maßnahme ist es, die Transparenz und Konvergenz von CSR-Praktiken und -Instrumenten zu fördern durch - Austausch von Erfahrungen und Good Practice zwischen Akteuren auf EU-Ebene; - ein Pooling in der EU bereits laufender Initiativen und die Erarbeitung eines einheitlichen Ansatzes und gemeinsamer Leitlinien für die EU, auch als Basis des Dialogs in internationalen Foren und mit Drittländern - Ermittlung und Analyse von Bereichen, in denen zusätzliche Maßnahmen auf EU-Ebene angezeigt sind. In dem vorgeschlagenen Forum, in dem die Kommission den Vorsitz führen soll, werden etwa 40 europäische Organisationen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Verbrauchern und der Zivilgesellschaft sowie Berufsverbänden und Unternehmensnetzen vertreten sein. Die Kommission wird für eine ausgewogene Vertretung der Stakeholder Sorge tragen. Die anderen EU-Institutionen werden Beobachterstatus haben. Vorgesehen ist eine zweischichtige Struktur: - Jährlich zwei Plenarsitzungen des Forums - auf politischer Ebene -, um Grundzüge, eine Geschäftsordnung und ein Arbeitsprogramm zu vereinbaren und um den Stand der Arbeiten zu bewerten. - Themenbezogene Rundtischkonferenzen mit einem engeren Teilnehmerkreis - über die Zusammensetzung entscheidet das Forum selbst - zur Durchführung des Arbeitsprogramms. In Abhängigkeit von den zu behandelnden Themen sollten an den Runden Tischen Stakeholder und Sachverständige teilnehmen. Sollte die Höhe der Kosten eine persönliche Anwesenheit nicht zulassen, so können auch über das Internet fachlicher Rat eingeholt und Beiträge angefordert werden. Die Mitwirkung auch der Entwicklungsländer soll sichergestellt werden. Eine Lenkungsgruppe, gebildet aus Vertretern der Kommission und am Forum mitwirkender Organisationen, wird verantwortlich sein für die Verwaltung des Forums. Die Agenda, die vorgelegten Dokumente und die Ergebnisse der Runden Tische zum Thema CSR sind für die Öffentlichkeit zugänglich und über den Server Europa abrufbar. Die Tätigkeit des Forums wird die Kommission mit ihren finanziellen, personellen und administrativen Ressourcen unterstützen. Die Kommission fordert das CSR EMS-Forum auf, nach Möglichkeit bis Mitte 2004 Leitsätze zu folgenden Aspekten zu erarbeiten: - Beziehung zwischen CSR und Wettbewerbsfähigkeit (Business Case); - Beitrag von CSR zur nachhaltigen Entwicklung, insbsondere in Entwicklungsländern, und zu Gender mainstreaming; - KMU-spezifische Aspekte (Instrumentarien, Coaching/Mentoring durch Großunternehmen, Lieferkettenaspekte); - Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit von Verhaltenskodizes, zu stützen auf international vereinbarte Grundsätze, insbesondere auf die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen; - Erarbeitung von gemeinsam vereinbarten Leitlinien und Kriterien für Performancemessung, Berichterstattung und Vertrauensbildung im Rahmen von CSR, - Formulieren von Leitlinien für Gütesiegel, in Ergänzung der wichtigsten IAO-Konventionen und -Umweltstandards - Offenlegung der SRI-Praktiken von Pensionsfonds und Retail Funds. Dem Forum kann auch andere Fragen behandeln, bei denen es Klärungsbedarf sieht. Das CSR EMS-Forum soll der Kommission vor dem Sommer 2004 einen Bericht über seine Arbeit vorlegen. Gestützt auf diesen Bericht sollte die Kommission die Ergebnisse bewerten, eine Entscheidung fällen über eine künftige Funktion des Forums und erwägen, ob es angezeigt ist, zur CSR-Förderung eine weitere Initiative unter Mitwirkung insbesondere der Unternehmen und der anderen Stakeholder einzuleiten. 7. Integration der CSR in alle EU-Politikbereiche Im Rahmen der auf dem Göteborger Gipfel vom Juni 2001 beschlossenen Strategie der nachhaltigen Entwicklung und der in Nizza im Dezember 2000 proklamierten Charta der Grundrechte hat die Europäische Union sich verpflichtet, wirtschaftliche, soziale und ökologische Belange sowie Grundrechte, einschließlich Kernarbeitsnormen und Geschlechtergleichstellung, in ihre Politik zu integrieren, unter Berücksichtigung sowohl der internen als auch der externen Dimension. CSR-Praktiken können zur Erreichung der Ziele der EU-Politik beitragen, insbesondere nachhaltige Entwicklung, wenn sie bestehende politische Instrumentarien, wie zum Beispiel Handels- und Entwicklungsabkommen sinnvoll ergänzen. Um die Kohärenz der EU-Politik zu wahren, hat sich die Kommission verpflichtet, - die Integration von CSR-Grundsätzen in der EU-Politik, soweit dies sinnvoll erscheint, weiter voranzutreiben; - im Jahr 2004 einen Bericht über CSR zu veröffentlichen, über die Arbeit des CSR EMS-Forums und die bis dahin erzielten Ergebnisse sowie über die Integration von CSR in alle EU-Politikbereiche; - innerhalb der Kommission eine dienststellenübergreifende CSR-Gruppe einzusetzen, deren Aufgabe es ist, Informationen auszutauschen und die Kohärenz der Maßnahmen der Kommission im Bereich CSR zu gewährleisten. 7.1. Politik im Bereich Beschäftigung und Soziales In den Unternehmen hat CSR einen Bezug zur Qualität der Beschäftigung, zum lebenslanges Lernen, zu Information, Konsultation und Mitwirkung der Arbeitnehmer, Chancengleichheit, Eingliederung behinderter Menschen, Antizipation des industriellen Wandels und Umstrukturierung. Der soziale Dialog gilt dabei als äußerst nützliches Instrument zur Bewältigung beschäftigungs-bezogener Probleme. Eingang gefunden in die Beschäftigungs- und Sozialpolitik haben CSR-Grundsätze insbesondere über die europäischen Beschäftigungsstrategie, eine Initiative über sozial verantwortliche Umstrukturierung, die Strategie der sozialen Eingliederung in Europa, Initiativen zur Förderung von Gleichheit und Diversität am Arbeitsplatz, die EU-Strategie für behinderte Menschen und die Strategie für Gesundheit und Sicherheit. In ihrem Dokument "Antizipation und Bewältigung des Wandels: ein dynamisches Herangehen an die sozialen Aspekte von Unternehmensumstrukturierungen" hat die Kommission hervorgehoben, dass Umstrukturierungen eher auf Akzeptanz stoßen und positive Konsequenzen haben, wenn die sozialen Auswirkungen gebührend Berücksichtigung finden. Die Kommission hat die Sozialpartner um eine Stellungnahme dazu gebeten, inwieweit sie es für nützlich halten, auf Gemeinschaftsebene bestimmte Verfahrensgrundsätze zur Förderung von Good Practice von Unternehmen bei Umstrukturierungen festzulegen. In ihrer Mitteilung "Anpassung an den Wandel von Arbeitswelt und Gesellschaft: eine neue Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2002-2006" [7] hat die Kommission ihre Absicht erklärt, innovative Ansätze zu unterstützen, die die verschiedenen Akteure ermutigen, "einen Schritt weiter" zu gehen und alle Beteiligten in die Realisierung der Gesamtziele dieser Strategie einzubinden. Insbesondere gilt dies für neue Bereiche, die für einen normativen Ansatz nicht leicht zugänglich sind. [7] KOM(2002) 118 endg. Tiefgreifende soziale Umwälzungen, wie zum Beispiel die zunehmende Arbeitsmarktbeteiligung der Frauen, sollten sich in der CSR widerspiegeln. Strukturelle Veränderungen und eine Gestaltung des Arbeitsumfelds, die für beide Geschlechter gleiche Bedingungen schafft, sind eine Anerkennung des wertvollen Beitrags der Frauen und kommen der Gesellschaft insgesamt wie auch den Unternehmen selbst zugute. Das Europäische Jahr der behinderten Menschen 2003 bietet Unternehmen Gelegenheit, Erfahrungen mit CSR-Praktiken und -Strategien auszutauschen und Maßnahmen einzuleiten, die zum Ziel haben, gegenüber Menschen mit Behinderungen sozial verantwortlich zu handeln: Förderung gleicher Beschäftigungschancen, behindertengerechtes Produktdesign und besserer Zugang zu unterstützenden Technologien. 7.2. Unternehmenspolitik Nur wettbewerbsfähige und rentable Unternehmen können langfristig zur nachhaltigen Entwicklung beitragen. Sie schaffen Wohlstand und Arbeitsplätze, ohne die sozialen und ökologischen Erfordernisse der Gesellschaft zu vernachlässigen. Im Endeffekt können nur rentable Unternehmen nachhaltig wirtschaften; sie haben damit auch das beste Potenzial, sozial verantwortliche Praktiken anzuwenden/zu entwickeln. Die Funktion der Unternehmenspolitik besteht darin, ein wirtschaftliches Umfeld zu schaffen, das die Lissabonner Zielsetzung, die dynamischste wissensbasierte Wirtschaft der Welt zu schaffen, unterstützt, das Unternehmertum fördert und nachhaltiges Wirtschaftswachstum bewirkt. Ihr Ziel ist es, eine ausgewogene nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten, getragen von einem optimalen Zusammenspiel wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Faktoren. Eine weitere wichtige Aufgabe ist es, die Unternehmen darin zu unterstützen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die Herausforderungen des Übergangs zur wissensbasierten Wirtschaft zu meistern. Schwerpunkte der Unternehmenspolitik sind die KMU und das verantwortungsvolle Unternehmertum im Rahmen von zusammen mit den Mitgliedstaaten ausgeführten Projekten zur Ermittlung von Good Practice in der Politik und bei den Unterstützungsmaßnahmen. Weitere Schwerpunkte: Erforschung der Auswirkungen von CSR und nachhaltiger Entwicklung auf die Unternehmensperformance, industriesektorspezifische Aspekte (IKT, Tourismus, Dienstleistungen, Sozialwirtschaft), CSR und Innovation und Management der immateriellen Unternehmenswerte. 7.3. Umweltpolitik Die Umweltbelange haben sich in den letzten 25 Jahren in der Gemeinschaftspolitik zunehmend zu einer Querschnittsaufgabe entwickelt, wie auch aus Artikel 6 EG-Vertrag hervorgeht. Auch CSR beinhaltet vernünftige und progressive ökologische Prinzipien. Die Erfahrung zeigt, dass Unternehmen, die Umweltstandards einhalten, mittel- und langfristig auf dem internationalen Markt wettbewerbsfähiger sind, denn Umweltstandards fördern die Innovation und Modernisierung von Verfahren und Produkten und führen letztlich zur Anwendung sauberer Technologien. Im Umkehrschluss erscheint plausibel, dass international wettbewerbsfähige Unternehmen eher in der Lage sind, in neue, effizientere und sauberere Technologien zu investieren. Die Rolle der Unternehmen bei der Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit ist eine zentrale Frage des vor kurzem verabschiedeten Sechsten Umweltaktions-programms. Relevant dabei ist eine Reihe von Gemeinschaftsaktionen, die sich mit den verschiedenen Aspekten der Verantwortung der Unternehmen im Umweltbereich befassen. - Das bereits genannte System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) fördert die kontinuierliche Verbesserung der Umweltperformance der Industrie, indem sie Unternehmen veranlasst, ihre eigene Umweltperformance zu bewerten und zu verbessern. - Die Kommission unterstützt aktiv die Europäische Ökoeffizienzinitiative (EEEI = European Eco-Efficiency Initiative) des World Business Council for Sustainable Development und der Europäischen Partner für die Umwelt (European Partners for the Environment), die darauf abzielt, die Ökoeffizienz in alle europäischen Unternehmen und in die Industrie- und Wirtschaftpolitik der EU zu integrieren. - Die Empfehlung der Europäischen Kommission über den Ansatz, die Bewertung und die Offenlegung von Umweltdaten in den Jahresabschlüssen und den Lageberichten von Unternehmen gibt Gemeinschaftsstandards vor für zuverlässige, vergleichbare und stichhaltige Informationen über die Umweltperformance von Unternehmen. - In ihrer Mitteilung "Umwelttechnologie für eine nachhaltige Entwicklung" [8] hat die Kommission die Bedeutung der Umwelttechnologien herausgestrichen. Sie fördern die Rentabilität einzelner Unternehmen und die Wettbewerbsfähigkeit der Gesamtwirtschaft. Insbesondere ist die Verwendung sauberer "integrierter" Technologien vielfach gleichbedeutend mit Verfahrensoptimierung und ermöglicht es Unternehmen, Einsparungen zu erzielen durch höhere Ressourceneffizienz, Verminderung des Abfallaufkommens usw. Unternehmen, die willens sind, ihre Umweltperformance zu verbessern, gibt die Mitteilung klare Leitlinien vor. Die Kommission beabsichtigt, diese Fragen im Kontext des auszuarbeitenden Aktionsplans zur Förderung grüner Technologien zu vertiefen. [8] KOM(2002)122. Die Unternehmen sind aufgefordert, als Teil ihrer CSR-Strategie sich die vorgenannten Prinzipien und Ansätze zu Eigen zu machen. Ein potenziell wichtiges Instrument zur Umsetzung ist EMAS. 7.4. Verbraucherpolitik Ein auslösender Faktor für CSR waren auch die Forderungen und Erwartungen der Verbraucher. Zur Ausrichtung ihres Konsumverhaltens verlangen die Verbraucher zunehmend Informationen und Belege dafür, dass ihren umfassenderen Interessen, zum Beispiel ökologischen und sozialen Belangen, Rechnung getragen wird. Die Unternehmen gehen immer mehr auf diese Forderungen ein, sowohl um ihre Kundschaft zu binden als auch um neue Kunden anzuziehen. Die Verbraucher und ihre Verbände spielen deshalb eine wichtige Rolle in der Entwicklung von CSR. CSR kann nur dann ihren Zweck erfuellen, wenn die Kommunikation zwischen Unternehmen und Verbrauchern intensiviert wird. Was die lauteren Geschäftspraktiken angeht, so konsultiert die Kommission gegenwärtig betroffene Parteien zu den Modalitäten einer ins Auge gefassten Rahmenrichtlinie zur Harmonisierung nationaler Rechtsvorschriften über die Lauterkeit von Geschäftspraktiken (Werbung, aggressives Marketing, Kundendienst, etc.). [9] [9] KOM(2002) 289 endg. KOM(2001) 531 endg. 7.5. Öffentliches Beschaffungswesen Die EU-Regelungen im öffentlichen Beschaffungswesen sind im Wesentlichen wirtschaftlicher Natur, doch sind sie auch im Nachhaltigkeitserfordernis zu sehen (Artikel 2 EG-Vertrag).Die Auslegungsmitteilungen der Kommission zum Gemeinschaftsrecht für das öffentliche Beschaffungswesen und zu den Möglichkeiten, soziale [10] und ökologische [11] Belange in das öffentliche Auftragswesen zu integrieren, haben verdeutlicht, dass das Gemeinschaftsrecht reichlich Möglichkeiten für öffentliche Auftraggeber bietet, soziale und ökologische Erwägungen in ihre Verfahren zu integrieren. Gleichzeitig garantiert sie den Steuerzahlern eine optimale Mittelverwendung und schafft gleiche Zugangsbedingungen für alle potenziellen EU-Auftragnehmer [12]. [10] KOM(2001) 566 endg. vom 15.10.2001. [11] KOM(2001) 274 endg. vom 4.7.2001. [12] Außerdem kann Nichteinhaltung von einschlägiger Gesetzgebung, so auch im sozielen oder Umweltbereich, vom Käufer in Betracht gezogen werden, um einen Vertragspartner von der Teilnahme an einem Vertrag auszuschließen. Wenn öffentliche Ausschreibungen nicht unter die Vergaberichtlinien der EU fallen, steht es öffentlichen Auftraggebern im Allgemeinen freier, soziale und ökologische Belange in ihre Verfahren zu integrieren, vorausgesetzt, sie sind vereinbar mit den allgemeinen Regeln und Grundsätzen des EG-Vertrags und der nationalen Rechtsvorschriften. Doch sind öffentliche Auftraggeber meist nicht darüber informiert, welche sozialen und ökologischen Anforderungen sie an ein Produkt stellen können. Was die ökologischen Anforderungen angeht, so wurden von den Kommissionsdienststellen im November 2001 Leitlinien veröffentlicht zur umweltgerechteren Gestaltung öffentlicher Ausschreibungen durch Anwendung der Kriterien für das europäische Umweltgütesiegel. Im Bereich öffentliches Beschaffungswesen und Umwelt sind derzeit Arbeiten im Gange an einer Reihe ergänzender Initiativen: u. a. Ausarbeitung eines Handbuchs über die umweltgerechtere Gestaltung des öffentlichen Beschaffungswesens und Einrichtung einer Datenbank mit Informationen über das Anlegen ökologischer Kriterien bei der Vergabe von Aufträgen über wichtige Produkte und Dienstleistungen durch Unternehmen und öffentliche Stellen. Die Förderung des Erfahrungsaustauschs über die Möglichkeiten, soziale Erwägungen im öffentlichen Beschaffungswesen zu berücksichtigen - wie in der Mitteilung der Kommission umrissen - könnte sinnvoll sein, um eine Sensibilisierung unter den Auftraggebern zu erzielen. 7.6. Außenpolitik, einschließlich Entwicklungspolitik und Handelspolitik Die Europäische Union kann die Wirksamkeit der Förderung von CSR auf internatioaler Ebene erhöhen, weil sie eine einzigartige Zusammenstellung von Vereinbarungen mit Drittländern und Regionalgruppen hat, einschließlich des Cotonou-Abkommens mit den AKP-Ländern. Seit 1994 beinhalten diese eine Klausel, die die Menschenrechte zu einem grundlegenden Element solcher Vereinbarungen macht und welche als Basis für den Dialog mit einer Drittlandregierung über Menschenrechte dient. Diese schließt die Förderung der Einhaltung der Grundarbeitsnormen ein, weil dies eine notwendige Basis für erfolgreiche CSR-Aktivität von Unternehmen ist, die in Entwicklungsländern investieren. Der Ansatz der EU in diesem Bereich wurde in ihren Mitteilungen zur ,Rolle der EU bei der Förderung der Menschenrechte und bei der Demokratisierung in Drittländern" [13] sowie zur ,Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen und sozialere Ausrichtung der Politik im Kontext der Globalisierung" [14] ausgeführt. Er beinhaltet die Nutzung des bilateralen Dialogs mit Regierungen und von Entwicklungszusammenarbeit, um Kapazitäten aufzubauen, und von zusätzlichen Handelsvergünstigungen unter dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS), wo Länder Mindestsozial- und Umweltstandards einhalten und anwenden. Das APS sieht auch die zeitweilige Aussetzung dieser Vergünstigungen vor für Länder, die ernsthafte und systematische Verletzungen von Kernarbeitsstandards, auf welche die IAO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit Bezug nimmt. [13] KOM(2001)252 [14] KOM(2001)416 Die EU hat auch eine wichtige Rolle bei der Förderung des Dialogs zwischen den EU. Und Drittland-Zivilgesellschaften, einschließlich der Unternehmen, inne und kann diese Rolle nutzen, um CSR weiter zu verbreiten. Gewerkschaften, Verbraucherverbände, Menschenrechtsorganisationen und andere Kontrollmechanismen haben eine wichtige Funktion in der Wahrung und Förderung der Grundrechte. Durch die Förderung des Austauschs von Erfahrungen und Good Practice zwischen den Pendants dieser Organisationen in der EU und den Entwicklungsländern kann die EU zur Kapazitätsbildung zum Monitoring der Anwendung der CSR Praktiken vor Ort durch ausländische und einheimische Investoren beitragen. Eine solche Debatte kann auch die Konvergenz der Praktiken fördern. Unterstützungsprogramme der EG können potenziell genutzt werden, um einen solchen Dialog und die Kapazitätsbildung betreffend CSR zu fördern. Die Förderung der Debatte zu CSR ist insbesondere sinnvoll in Entwicklungsländern, in denen ein geringes Verständnis für das Konzept vorherrscht, oder wo es als eine Form des Protektionismus oder eine Bremse für Investitionsfluesse verdächtigt wird, statt als potenzielle Marktgelegenheit (z.B. durch soziale Gütesiegel) und als ein Instrument zur Attraktion von ausländischen Direktinvestitionen. Aber es ist auch sinnvoll für die EU, CSR als ein Thema für den Dialog mit den Regierungen, Unternehmen und Zivilgesellschaften der industrialisierten Länder aufzunehmen, insbesondere wo diese Hauptquellen von ausländischen Direktinvestitionen sind, um konvergente und wirksame globale Ansätze zu fördern. Die EU kann die Führung übernehmen bei der Förderung von CSR in multilateralen und globalen Fora wie der OECD und dem anstehenden Weltgipfel zu nachhaltiger Entwicklung in Johannesburg im August 2002. Die EU kann sich auch direkt mit ausländischen Unternehmen engagieren und sie ermuntern, eine Rolle bei der Förderung der Einhaltung von Menschenrechten und Arbeitsstandards zu spielen, einschließlich Gleichstellung der Geschlechter, insbesondere wo ihre Handlungen Einfluß haben in Ländern mit einem schlechten Zeugnis in diesem Bereich. Zusätzlich legt, wo staatliche Unterstützung von Unternehmenstätigkeiten insbesondere auf Auslandsmärkten bereitgestellt wird, dies den Regierungen eine Mitverantwortung für diese Tätigkeiten auf. Derartige Tätigkeiten sollten deshalb mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen in Einklang stehen, d. h. frei sein von Korruption, Umweltverschmutzung sowie Kinderarbeit oder Zwangsarbeit. Es wäre daher denkbar, dass EU-Mitgliedstaaten und andere Staaten, die die OECD-Erklärung über internationale Investitionen unterzeichnet haben, den Zugang zu Subventionen der internationalen Handelsförderung, zu Investitionen und zur Exportkreditversicherung sowie den Zugang zu öffentlichen Aufträgen abhängig machen von der Einhaltung der OECD-Leitsätze, wobei vorauszusetzen ist, dass internationale Verpflichtungen der EU zu honorieren sind. Nach Verabschiedung des OECD-Übereinkommens (1997) über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr ist es laut Rechtsprechung aller angeschlossenen Staaten (d. h. auch aller EU-Mitgliedstaaten) strafbar (einschließlich Unternehmenshaftung), einen ausländischen Amtsträger zu bestechen; dies gilt für jedes Land der Welt. Zur Verhütung von Korruption sollte die gesamte Privatwirtschaft stärker sensibilisiert werden, um den Unternehmen bewusst zu machen, welch schädliche Auswirkungen Korruption für Unternehmen und deren Leumund haben kann. Um die CSR-Prinzipien und Praktiken auf internationaler Ebene, und insbesondere in Entwicklungsländern, zu vertiefen, wird die Kommission : - den in ihrer Mitteilung "Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen und sozialere Ausrichtung der Politik im Kontext der Globalisierung" verfolgen. Sie bekräftigt ihre Aufforderung an den Rat, baldmöglichst eine Strategie zur Verbesserung der globalen sozialen Governance und zur Förderung der Kernarbeitsnormen zu verabschieden als einer notwendigen Grundlage der vorliegenden CSR-Initiative. - in Übereinstimmung mit diesem Ansatz, Unterstützung für den Aufbau von Kapazitäten und technische Hilfe für Entwicklungsländer bereit zu stellen, um so die Einhaltung anerkannter internationaler Umwelt- und Arbeitsnormen und damit die nachhaltige Entwicklung in den Entwicklungsländern zu fördern und eine solide Basis für die Anwendung von CSR-Prinzipien durch ausländische wie inländische Investoren zu schaffen; - die Sensibilisierung für und Anwendung von CSR außerhalb fördern, unter Einschluß ihrer Vertretungen, durch die Förderung der Debatte und des Austauschs guter Praktiken zwischen Drittland- und EU_Stakeholdern; - die Einhaltung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen durch die Gemeinschaft und die EU-Mitgliedstaaten dadurch zu unterstützen und zu fördern, dass in Übereinkommen im Bereich EU-Außenbeziehungen folgender Passus aufgenommen wird: "Die Vertragsparteien (bzw. die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten) erinnern die multinationalen Unternehmen der EU an ihre Empfehlung, weltweit die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen einzuhalten." 7.7. Öffentliche Verwaltungen Die öffentlichen Verwaltungen, die Kommission eingeschlossen, müssen CSR-Grundsätze in ihr eigenes Managementsystem integrieren und in Bezug auf ihren eigenen Stakeholder praktizieren. Die Kommission hat beschlossen, bei sozialen und ökologischen Belangen in ihren eigenen Dienststellen globaler und systematischer vorzugehen. Sie hat sich dem EMAS-System angeschlossen und hält andere öffentliche Behörden an, diesem Beispiel zu folgen. Die Kommission beabsichtigt, - weitere soziale und ökologische Kriterien in ihr Managementsystem, einschließlich ihrer eigenen Vergabepraxis, aufzunehmen; - ihre eigene soziale und ökologische Performance zu bewerten durch Veröffentlichung eines Sozial- und Umweltberichts bis zum Jahr 2004; - im Jahr 2003 eine Sensibilisierungskampagne bei den Bediensteten der Kommission einzuleiten. Die Kommission fordert die öffentlichen Verwaltungen auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene auf, zu prüfen, inwieweit in den eigenen Verfahren noch Bedarf besteht an der Integration sozialer und ökologischer Belange.