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Document 52002DC0079

Zweiter Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat über den Stand der Durchführung der Entscheidung 96/411/EG des Rates zur Verbesserung der Agrarstatistik der Gemeinschaft

/* KOM/2002/0079 endg. */

52002DC0079

Zweiter Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat über den Stand der Durchführung der Entscheidung 96/411/EG des Rates zur Verbesserung der Agrarstatistik der Gemeinschaft /* KOM/2002/0079 endg. */


Zweiter Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat über den Stand der Durchführung der Entscheidung 96/411/EG des Rates zur Verbesserung der Agrarstatistik der Gemeinschaft

1. Zusammenfassung

1. Der vorliegende Bericht bezieht sich auf die Durchführung der Entscheidung 96/411/EG [1] des Rates, geändert durch die Entscheidung 2298/2000/CE [2] des Rates vom 28. September 2000 zur Verbesserung der Agrarstatistik der Gemeinschaft, besser bekannt unter dem Namen TAPAS [3].

[1] Amtsblatt Nr. L 162 vom 1.7.1996, S. 14.

[2] Amtsblatt Nr. L 263 vom 18.10.2000, S. 1.

[3] Aus dem Englischen "Technical Action Plan for Agricultural Statistics".

2. Die Absätze 2 und 3 beziehen sich auf den allgemeinen Rahmen, innerhalb dessen die TAPAS-Maßnahmen durchgeführt werden, insbesondere diejenigen, die hervorgehen aus den Änderungen der gemeinsamen Agrarpolitik.

3. Absatz 4 des vorliegenden Berichtes gibt eine zusammenfassende Beschreibung der Maßnahmen, die im Zeitraum 1996-2002 eingeleitet wurden, und teilt sie in folgende drei Kategorien ein:

a) Verringerung der Arbeitsbelastung

b) Verbesserungen

c) Neue Anwendungsbereiche

4. Absatz 5 gibt eine eingehende Beschreibung des Standes der Durchführung jeder einzelnen Maßnahme. Die Übersichtstabellen der Anhänge 1 bis 3 ergänzen die Informationen des Textes.

5. In Absatz 6 (Gesamtbewertung) werden einige allgemeine Überlegungen angestellt. Aus diesen ergibt sich eine positive Bewertung der Arbeiten und eine Darlegung der Argumente, die für eine Weiterführung der Anstrengungen zur Anpassung des gemeinschaftlichen statistischen Systems sprechen. Somit wird die Fortsetzung der TAPAS-Maßnahmen im Zeitraum 2003-2007 empfohlen.

2. Einführung

Der vorliegende Bericht wurde gemäß Artikel 11 der Entscheidung des Rates vom 25. Juni 1996 (96/411/EG) "zur Verbesserung der Agrarstatistik der Gemeinschaft" erstellt, in dem die Kommission beauftragt wird, dem Europäischen Parlament und dem Rat vor dem 1. November 2002 und nach Anhörung des Ständigen Agrarstatistischen Ausschusses einen Bericht vorzulegen. Darin soll der Stand der Durchführung dieser Entscheidung dargelegt werden, und es sollen "gegebenenfalls Vorschläge für eine Verlängerung" unterbreitet werden. Die Vorlage des Berichts zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt in Anbetracht der Erfahrungen mit der Annahme der Entscheidung Nr. 2298/2000/EG. Der vorliegende Bericht wird in Übereinstimmung mit dieser Regelung vorgelegt. Er gibt einen Überblick über den Stand der verschiedenen im Rahmen der Entscheidung des Rates unternommenen Maßnahmen sowie eine erste Bewertung der erreichten Resultate, begleitet von einigen Leitlinien für die Weiterführung der Maßnahmen. Das Annahmeverfahren und die damit verbundenen eingehenden Erörterungen in den verschiedenen Institutionen und Gremien machen es erforderlich, dass die Kommission diese Vorschläge frühzeitig auf den Weg bringt.

Nach einer Darstellung des allgemeinen Rahmens, der insbesondere einen Überblick über die Entwicklung der GAP vermitteln soll, werden in dem vorliegenden Bericht die bereits erzielten Ergebnisse bewertet und Vorschläge für die Ausrichtung der künftigen Maßnahmen unterbreitet. Der vorliegende Bericht erwägt in seiner Bewertung sämtliche seit dem Beginn durchgeführten technischen Aktionspläne, also auch diejenigen, die bereits Gegenstand einer Untersuchung im vorhergehenden Bericht waren. Dies aus dem Grund, daß die jährlichen Pläne häufig über einen Zeitraum von mehreren Jahren verknüpft sind und es somit sinnvoller ist, eine Untersuchung der Gesamtheit vorzunehmen, aber auch weil sich eine Bewertung der gesamten Arbeiten eignet, das wahre Maß an Vorteilen und möglichen Schwächen der fraglichen Aktionen zu liefern.

Die Entscheidung 96/411/EG, die in ihrer ersten Fassung am 25. Juni 1996 vom Rat genehmigt wurde, war das Ergebnis umfassender Analysearbeiten, an denen die Europäischen Institutionen, nationale Entscheidungsträger und Agrarstatistiker mitgewirkt haben. Mit dieser Entscheidung soll eine bessere Deckung des nach der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik bestehenden Informationsbedarfs durch die Agrarstatistik der Gemeinschaft erreicht werden. Daher ist vorgesehen, daß die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um ihre nationalen agrarstatistischen Systeme anzupassen, wobei die in den Anhängen I und II der Entscheidung aufgeführten Arbeitsgebiete sowie die in Anhang III genannten Ziele, Aspekte und Kriterien zu berücksichtigen sind. Die jedes Jahr von den Mitgliedstaaten zur Umsetzung dieser Ziele zu ergreifenden Maßnahmen werden in technischen Aktionsplänen festgelegt. Diese jährlichen Aktionspläne werden von der Kommission nach Stellungnahme des Ständigen Agrarstatistischen Ausschusses erstellt. Die Teilnahme an den in den Aktionsplänen vorgesehenen Maßnahmen ist freiwillig.

Die Gemeinschaft beteiligt sich an den Kosten der Mitgliedstaaten für die Anpassung der nationalen agrarstatistischen Systeme bzw. für die vorbereitenden Arbeiten zur Deckung eines neuen oder erhöhten Bedarfs, der sich aus einem technischen Aktionsplan ergibt. Dieser Finanzbeitrag ist zeitlich begrenzt. Er soll die Erprobung und Einführung von Methoden und Systemen zur Datenerhebung erleichtern, die dem im technischen Aktionsplan angezeigten statistischen Informationsbedarf entsprechen. Nach Ausführung des Aktionsplans sollten die Mitgliedstaaten prinzipiell in der Lage sein, der Kommission regelmäßig die angeforderten Daten gemäß den eingeführten Methoden und Systemen zu übermitteln.

3. Die GAP und die Statistik

Bei der Umgestaltung der gemeinschaftlichen Agrarstatistik, die Mitte der 90er Jahre eingeleitet wurde, ging es hauptsächlich um zweierlei wichtige Entwicklungen: Erstens eine schnellere Bereitstellung der Informationen für die Nutzer. Das bedeutet, dass die Fristen für die "Lieferung" der Daten an Eurostat verkürzt werden und alle Mitgliedstaaten (MS) die gesetzten Fristen einhalten müssen; aber auch die von Eurostat benötigte Zeit für die Bearbeitung der eingegangenen Informationen muss kürzer werden, wobei zumindest die gemeinsamen Zuverlässigkeits- und Harmonisierungsniveaus garantiert werden müssen. Vor allem auf diese Aspekte waren die ersten jährlichen TAPAS-Aktionspläne konzentriert. Mit ihrer Hilfe gelang es, die bis dahin bestehende Situation wesentlich zu verbessern, nicht nur durch die deutliche Verkürzung der Fristen für die Bereitstellung der Informationen, sondern auch durch die neuerliche Sammlung und Verbreitung einer Reihe von Informationen, die seit einiger Zeit nicht mehr erhoben worden waren.

Der zweite Aspekt, der damals als verbesserungsbedürftig ermittelt wurde, war der thematische Erfassungsbereich der zu erhebenden, zu bearbeitenden und zu verbreitenden Informationen. Die Themen, die in diesem Zusammenhang ermittelt wurden, betreffen zum einen Umweltaspekte (Agrar-Umweltindikatoren und Indikatoren für nachhaltige Entwicklung, die aus der Notwendigkeit hervorgegangen sind, die Umweltdimension in die GAP ebenso wie in die übrigen Gemeinschaftspolitiken zu integrieren), zum anderen die Aufgliederung der Informationen über das 'ländliche Gebiet'. Letztere umfassen Themenbereiche, die weit über die Landwirtschaft hinausgehen. Der vorliegende Bericht wird sich indessen nur mit den statistischen Informationen über die mit der ländlichen Entwicklung zusammenhängende Landwirtschaft, die so genannte "zweite Säule der GAP", befassen. Dank der jährlichen TAPAS-Aktionspläne konnte die Partnerschaft zwischen der EU und den Mitgliedstaaten gestärkt werden, so dass die dringendsten Anpassungen in der gemeinschaftlichen Agrarstatistik erfolgreich durchgeführt werden konnten. Ein langer Weg muss indessen noch zurückgelegt werden, was die letztgenannten Aspekte anbelangt. Die Einbeziehung der Umweltdimension in die Agrarstatistik wird noch langwierige Arbeiten an der Strukturstatistik und der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung sowie die Fortführung spezifischer Datenerhebungen erforderlich machen. Ferner müssen noch Synthesearbeiten durchgeführt werden, um die Erstellung von Agrar-Umweltindikatoren, von Indikatoren für nachhaltige Entwicklung und ganz allgemein des breiten Spektrums von Informationen über den ländlichen Raum, die von den Nutzern benötigt werden, zu ermöglichen. Diese Arbeiten verlangen, dass TAPAS noch einige Jahre fortgeführt wird. Ohne ein solches Instrument werden die prioritären Neugestaltungen nicht zustande kommen. Zu den Hauptzielsetzungen der letzten Pläne gehörte es, die Qualität bestimmter prioritärer Informationen zu verbessern, anstatt den Erfassungsbereich der gemeinschaftlichen Agrarstatistik auszuweiten. Es zeigt sich nun, dass auf diesem Gebiet noch Anstrengungen unternommen werden müssen.

Vor dem Hintergrund der nicht nur begrenzten, sondern tendenziell immer geringer werdenden Mittel implizieren jedoch Wunschziele wie die Erweiterung des Erfassungsbereichs der Landwirtschaftsstatistik umfassende Neugestaltungen des statistischen Apparats der Mitgliedstaaten. Diesen Mitteln, insbesondere den personellen Mitteln, sind trotz anhaltender Effizienzsteigerungen Grenzen gesetzt, die es zu berücksichtigen gilt, wenn über solche Arbeiten entschieden wird. Neue Prioritäten müssen aufgestellt und bestimmte Statistiken (mit oder ohne Auswirkungen auf den "Erfassungsbereich" der zu liefernden Informationen) aufgegeben werden bzw. im Hinblick auf die Methodik ihrer Erhebung/Bearbeitung mehr oder weniger grundlegend geändert werden. Hier liegen Lösungen beispielsweise in der besseren Planung der Stichproben, sodass die Erhebungen weniger kostspielig werden, ohne dabei an Zuverlässigkeit einzubüßen, oder aber in einer "radikalen" Änderungen der Methodik der Erhebung bestimmter Informationen: Ersatz der Stichproben durch Expertenpanels, Verringerung der Erhebungshäufigkeit usw. Eine andere Vorgehensweise besteht darin, weitere Vereinfachungen der bislang an Eurostat übermittelten Informationen ins Auge zu fassen, wie die Verringerung der Zahl der Variablen in bestimmten Erhebungen. Diese letzte Art von Lösungen war bereits Gegenstand von Entwicklungen im Rahmen von TAPAS: Mit der Annahme der Entscheidung des Rates wurden erhebliche Vereinfachungen der zum gemeinschaftlichen Besitzstand (acquis communautaire) gehörenden statistischen Tätigkeiten eingeführt. Dadurch konnten die Mittel für die Durchführung der bisher genehmigten Aktionspläne freigesetzt werden. Diese Anstrengungen werden die Kommission indessen nicht daran hindern, in die gleiche Richtung gehende Vorschläge vorzulegen, wenn sich dies als erforderlich erweisen sollte, um die notwendigen Anpassungen der statistischen Systeme bei gleichzeitiger Verringerung der Belastung für die MS zu erleichtern.

4. Die technischen Aktionspläne TAPAS

Die Durchführung der Entscheidung 96/411/EG erfolgt über jährliche "technische Aktionspläne", die von der Kommission aufgestellt und im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Seit 1996 wurden im Amtsblatt fünf Entscheidungen und ebenso viele jährliche Aktionspläne veröffentlicht. Ihre wichtigsten Elemente sind in Anhang 1 aufgeführt.

Der andere Schwerpunkt der Basisentscheidung, die Verringerung der Arbeitsbelastung für die nationalen statistischen Dienste, war Gegenstand mehrerer Entscheidungen zur Änderung der betreffenden Rechtsakte. Ihr Ziel war es, die Neugestaltung der betreffenden statistischen Tätigkeiten zu erleichtern. Anhang 2 enthält die in diesem Zusammenhang ergangenen Rechtsvorschriften.

Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Anpassungen des Systems der gemeinschaftlichen Agrarstatistik, die im Rahmen von TAPAS eingeführt wurden.

4.1. Verringerung der Arbeitsbelastung

Folgende Bereiche waren betroffen (siehe auch Anhang 2):

- Erhebungen über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe: Straffung und Umstrukturierung der Merkmalsliste.

- Erhebung über die Rebflächen: Größere Flexibilität vor allem hinsichtlich des Zeitpunkts der Grunderhebung, Nutzung der Daten aus der Weinbaukartei.

- Erhebungen über Baumobstanlagen: Fakultative Übermittlung bestimmter Daten und größere Flexibilität im Hinblick auf mehrere Aspekte der Methodik.

- Erhebungen über den Viehbestand: Anwendung des Agriflex-Konzepts (d. h. Anpassung der Erhebungshäufigkeit und des Erhebungszeitplans an den Umfang des Viehbestands in jedem Mitgliedstaat).

- Erhebungen über den Schweinebestand: Ausnahmeregelungen für bestimmte Mitgliedstaaten hinsichtlich der Anzahl der Erhebungen und flexiblere Anwendung der Erhebungszeitpunkte.

- Milchstatistik: Streichung der wöchentlichen Statistiken, Streichung der Kaseinstatistiken, Reduzierung einiger jährlicher Statistiken und Straffung der Statistik über die Struktur der Molkereibetriebe.

4.2. Verbesserungen

Diese Maßnahmen betrafen:

- die Produktionsstatistik für Obst und Gemüse: Verbesserung der Methodiken und rasche Übermittlung der Produktionsdaten für bestimmte Obst- und Gemüsesorten;

- die Versorgungsbilanzen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und die Futtermittelbilanzen.

4.3. Neue Anwendungsbereiche

Die Kommission hat sich finanziell an den Entwicklungsarbeiten der Mitgliedstaaten in folgenden Bereichen beteiligt:

- Frühzeitige Schätzungen der Aussaaten von Getreide und Ackerkulturen,

- Eiweißgehalt der Milchprodukte,

- Vorausschätzungen der Fleischerzeugung,

- Einsatz von Pestiziden,

- Agrar-Umweltindikatoren,

- Umweltaspekte der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung.

Nachstehend folgt eine kurze Beschreibung des Stands der Durchführung dieser Maßnahmen. Übersichtstabellen für die einzelnen Maßnahmen sind in Anhang 3 zu finden.

5. Bilanz der jährlichen Aktionspläne

Im Rahmen der vier jährlichen Aktionspläne (TAPAS 1996-97, TAPAS 1998, TAPAS 1999 und TAPAS 2001), die bisher von der Kommission beschlossen wurden, wurde für die Arbeiten zur Verbesserung der gemeinschaftlichen Agrarstatistik ein Betrag von mehr als 3,8 Millionen Euro aus dem Gemeinschaftshaushalt bereitgestellt. Mit TAPAS 2002, dem bislang letzten Jahresplan, wird für diese Arbeiten eine weitere Million Euro zur Verfügung gestellt. Diese Beträge entsprechen indessen nur einem Teil der tatsächlichen Ausgaben. Insgesamt waren die Finanzmittel wesentlich höher, denn die tatsächlichen Kosten der meisten Aktionen überschritten in sehr vielen Fällen den Gemeinschaftsbeitrag. Tatsächlich sind die Beträge, die von den MS aufgewendet wurden, um die Differenz zwischen den Gesamtkosten der Aktionen und dem Beitrag aus dem Gemeinschaftshaushalt zu decken, in den meisten Fällen höher als dieser Beitrag. Wie wichtig der Gemeinschaftsbeitrag für die Durchführung der Maßnahmen zur Anpassung der Agrarstatistik ist, ist durch seine "Katalysatorwirkung" erneut deutlich geworden.

Die Schwierigkeiten mit der Durchführung des Haushaltsplans, die bei den ersten drei Aktionsplänen auftraten, veranlassten die Kommission, 1999 zusammen mit der Verlängerung des Durchführungszeitraums eine Änderung des Verwaltungsverfahrens für die TAPAS-Aktionen vorzuschlagen. Die Neuerung bestand darin, die vorherige Mittelausstattung für die MS durch einen interaktiven Konzertierungsprozess zu ersetzen, der mit festen Zusagen der Kommission und der MS endet. Aufgrund dieser Änderung, die vom EP und vom Rat begrüßt wurde, kann mit noch überzeugenderen Ergebnissen für die derzeit laufenden Jahrespläne (TAPAS 2001 und 2002) sowie mit noch höheren Ausführungsraten gerechnet werden. Der bisherige Verlauf von TAPAS 2001, dem ersten jährlichen Aktionsplan, der innerhalb dieses neuen Rahmens erarbeitet wurde, und die Erwartungen, die heute berechtigterweise an TAPAS 2002 geknüpft werden können, lassen den Schluss zu, dass diese Ziele in vollem Umfang erreicht wurden.

Die Durchführung beider Reihen von Jahresplänen - die erste Reihe auf der Grundlage der Entscheidung des Rates von 1996 (jährliche TAPAS-Aktionspläne 1996-97, 1998 und 1999) und die zweite nach den weitreichenden Änderungen, die im Jahr 2000 durch das EP und den Rat eingeführt wurden (jährliche Aktionspläne 2001 und 2002) - ging jedoch nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten. Zu den üblichen Problemen, wie sie stets in der Startphase neuer Maßnahmen auftreten, kam hinzu, dass die Durchführungszeit sehr kurz war und die Entscheidungen, die den rechtlichen Rahmen der jährlichen Aktionspläne bildeten, sehr spät veröffentlicht wurden. Dies erklärt insbesondere, warum es notwendig wurde, die Pläne von 1996 und 1997 zusammenzufassen und den Plan 2000 zu verschieben. Trotz dieser Schwierigkeiten konnten, wie weiter unten noch genauer ausgeführt wird, beträchtliche Fortschritte in folgenden Bereichen erzielt werden: 1) Harmonisierung und Kohärenz der von den MS an Eurostat übermittelten Ergebnisse, 2) Verringerung der für die Bereitstellung der Daten benötigten Zeit, 3) Homogenität der übermittelten Ergebnisse, 4) statistischer Erfassungsbereich, 5) kürzere Übermittlungsfristen, und vor allem 6) Anpassung an den Bedarf der Nutzer, insbesondere den Bedarf der Gemeinschaftsinstitutionen. Die genannten Schwierigkeiten lassen einen längeren

5.1. Frühzeitige Schätzung der Aussaaten

Dass es erforderlich ist, auf Gemeinschaftsebene bereits sehr früh über Schätzungen der Winter- und Frühjahrsaussaaten für die wichtigsten Anbaukulturen, insbesondere Getreide und Ölsaaten, zu verfügen, ist unbestritten. Für die ordnungsgemäße Verwaltung der Agrarmärkte und die Aufstellung verlässlicher Haushaltsansätze sind zuverlässige und vor allem frühzeitige Informationen erforderlich. Vor der Umsetzung der TAPAS-Entscheidung waren diese Informationen für die gesamte Europäische Union jedoch erst zu spät verfügbar.

Um dieses Defizit zu beheben, wurde eine TAPAS-Maßnahme als Bestandteil des Aktionsplans 1996/1997, 1. Abschnitt, in Angriff genommen. Die Beteiligung war sehr gut, denn 14 Mitgliedstaaten haben im Rahmen dieses Aktionsplans eine Maßnahme eingereicht. Der fünfzehnte Mitgliedstaat, Luxemburg, hat dies zwar nicht getan, übermittelte aber fristgerecht die früheren Schätzdaten. Zur Konsolidierung des während des ersten Aktionsplans eingeführten Instrumentariums wurde beschlossen, die Unterstützung durch die Gemeinschaft im Rahmen des Aktionsplans 1998 zu verlängern.

Die Tabelle im Anhang gibt einen Überblick über die in diesem Zusammenhang eingeleiteten Maßnahmen. Daraus ist zu ersehen, dass die meisten Mitgliedstaaten herkömmliche statistische Methoden wie die Befragung einer begrenzten Stichprobe von Landwirten angewandt haben. Nur ein Mitgliedstaat zog Gebietspanels heran, ein weiterer befragte Fachleute des Sektors.

Der Vergleich der TAPAS-Zahlen von Februar und Mai 1997 mit den amtlichen Daten von Oktober 1997 zeigt, dass die Ergebnisse bei 12 der 14 an dieser Aktion beteiligten Mitgliedstaaten durchaus zufriedenstellend sind, was die wichtigsten erhobenen Anbaukulturen betrifft (Weichweizen, Gerste, Mais, Raps, Sonnenblumen). Der zeitliche Vorsprung gegenüber den herkömmlichen Daten beträgt mindestens 5 Monate.

1998 wurden diese positiven Ergebnisse von allen 14 an dieser Maßnahme beteiligten Mitgliedstaaten erreicht. Seither werden diese Daten von allen 15 MS regelmäßig innerhalb der vereinbarten Fristen aktualisiert.

5.2. Verbesserung und rasche Übermittlung der statistischen Daten im Bereich Obst und Gemüse

Die statistischen Daten, die auf Gemeinschaftsebene im Bereich Obst und Gemüse zur Verfügung standen, waren nicht hinreichend auf die Erfordernisse für die Verwaltung dieses Marktes ausgerichtet. Dies lag zum Teil an den Besonderheiten dieses Sektors wie seinen zahlreichen, vielfältigen Erzeugnissen, der leichten Verderblichkeit der meisten dieser Produkte, der direkten Vermarktung eines Großteils der Produktion, dem hohen Anteil von Kleinerzeugern usw.

Um in diesem Sektor schneller statistische Daten von besserer Qualität zu erhalten, wurde im Rahmen des Aktionsplans 1996/97 eine TAPAS-Maßnahme eingeleitet, deren Ziele sich folgendermaßen zusammenfassen lassen:

(1) Bereitstellung von Daten durch die Mitgliedstaaten, die bisher keine Produktionsschätzungen übermittelten oder mit ihrer Schätzung mehrere Jahre im Verzug waren,

(2) kürzere Fristen für die Übermittlung der Produktionsdaten durch die Mitgliedstaaten,

(3) größere Zuverlässigkeit der Statistiken über die Anbauflächen.

11 Länder haben bereits im Jahr 1997 Maßnahmen abgeschlossen, die die Qualität der Daten über Obst und Gemüse verbessern oder ihre Übermittlung beschleunigen sollten. Darunter haben 5 Länder jeweils getrennte Maßnahmen für Obst und für Gemüse vorgeschlagen, 3 Länder haben sich auf Obst und 3 Länder auf Gemüse konzentriert. Insgesamt wurden 19 Aktionen in Angriff genommen. Von diesen 19 Projekten bezogen sich 12 auf die Anpassung bestehender Erhebungen bei den landwirtschaftlichen Betrieben (9 davon wurden teilweise durch andere Informationsquellen wie z. B. Befragungen der Fachverbände ergänzt), 4 auf Panelerhebungen und 1 auf die Fernerkundung. In 4 Ländern wurden Verwaltungsquellen herangezogen, sodass außerdem auch die Belastung der Auskunftspflichtigen verringert werden konnte. Dieser jährliche Aktionsplan ermöglichte 11 Ländern die Verbesserung der Schätzmethoden, die Lieferung vollständigerer Ergebnisse und die Verkürzung der Lieferfristen.

Die Vielfalt der vorgeschlagenen und getesteten Methoden, die unterschiedlichen Produktpaletten, für die in den einzelnen Ländern Erhebungen durchgeführt werden mussten, die Notwendigkeit, in den Mittelmeerländern mehrere Erhebungen während ein und desselben Landwirtschaftsjahres vorzunehmen, und andere Faktoren legten es nahe, die Durchführung dieser TAPAS-Aktion über einen Zeitraum von 3 Plänen zu staffeln. Die Maßnahmen des letzten Teils (TAPAS 1999) wurden soeben abgeschlossen. Die mit dieser Maßnahme erzielten Ergebnisse können als bemerkenswert bezeichnet werden. Die sieben an der Aktion beteiligten Länder konnten die Zuverlässigkeit der Ergebnisse verbessern. Die angestrebten Ziele wurden in allen Teilnehmerländern erreicht.

Die auffälligsten Ergebnisse dieser drei jährlichen Aktionen waren: Der Vollständigkeitsgrad der Datenbank, der heute wesentlich höher ist als vor der Durchführung der Maßnahme, die frühzeitige Versendung der Daten und somit die Verfügbarkeit der Ergebnisse. Insbesondere der Vollständigkeitsgrad wurde ganz erheblich verbessert und ist nicht mehr weit von der Gesamtheit der Produktion entfernt (die noch fehlenden Daten betreffen Länder mit einer geringen Produktion). Trotz dieser außerordentlichen Erfolge führt Eurostat seine Anstrengungen fort, um die Situation noch weiter zu verbessern und einen möglichst hohen Vollständigkeitsgrad zu erreichen.

5.3. Versorgungsbilanzen und Futtermittelbilanzen

Die Versorgungsbilanzen sind ein wichtiges Hilfsmittel für die Verwaltung der Agrarmärkte im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik. Zahlreiche Entscheidungen mit direkten, nicht unerheblichen Auswirkungen auf den Markt (wie z. B. die Auslösung bestimmter Marktstützungsmaßnahmen) werden auf der Grundlage von vorläufigen Bilanzen getroffen, die die Kommission für das laufende und auch für das folgende Wirtschaftsjahr anhand der ihr zur Verfügung stehenden Daten für die gesamte Europäische Union erstellt.

Bilanzen sind sehr aufwendige und komplexe statistische Berechnungen, die auf der Grundlage von "Gentlemens agreements" durchgeführt werden. Wie groß ihre Bedeutung als Instrumente zur Beobachtung des Marktes der einzelnen Erzeugnisse ist, hängt von der Lage auf diesem Markt ab (angespannt oder ausgeglichen). In Anbetracht der gegenwärtigen Situation in den meisten einzelstaatlichen Behörden, die durch rückläufige personelle und finanzielle Mittel gekennzeichnet ist, ist allgemein zu beobachten, dass bei ausgeglichenen Märkten und insbesondere, wenn diese Situation längere Zeit anhält, die Vornahme von Aktualisierungen bestimmter Bilanzen immer weniger vorrangig wird. Die bereits zu Beginn der Programmdurchführung eingeleiteten TAPAS-Aktionen zielen unter anderem darauf ab, dieser Tendenz entgegenzuwirken, indem operationellere Methodiken und Aktualisierungsverfahren entwickelt werden. Diese Ziele lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

(1) Bilanzen für pflanzliche und tierische Erzeugnisse:

- Aktualisierung oder Erstellung von Versorgungsbilanzen,

- Arbeiten und Erhebungen für eine bessere Bewertung bestimmter Bilanzpositionen (Vorräte, Konsum usw.);

(2) Futtermittelbilanzen:

- Aktualisierung oder Erstellung von Futtermittelbilanzen,

- verbesserte Kenntnisse über die Versorgung und den Konsum von zur Verfütterung bestimmten marktfähigen Erzeugnissen,

- Methodikarbeiten für eine bessere Bewertung bestimmter Bilanzpositionen (z. B. Vorräte, Umrechungskoeffizienten, Diversifizierung der herangezogenen Quellen usw.).

Die Komplexität der behandelten Themen ließ eine Staffelung dieser Aktionen über einen Zeitraum von mehreren Jahren hinweg angebracht erscheinen. Die Maßnahmenvorschläge der Mitgliedstaaten für die technischen Aktionspläne 1996/1997, 1998, 1999 und 2001 hatten die Errichtung von Strukturen zum Ziel, die eine rechtzeitige Erstellung der Bilanzen und eine Verbesserung der am wenigsten zuverlässigen Bilanzpositionen garantieren sollten.

Was die Versorgungsbilanzen für pflanzliche Erzeugnisse anbelangt, so kamen die entsprechenden Maßnahmen acht Mitgliedstaaten zugute und wurden von ihnen zu Ende geführt. Dies trug zu einer beträchtlichen Erhöhung der Antwortquote in diesen Bilanzen bei: +14 % innerhalb eines Jahres (von Juli 1999 bis Juli 2000). In einer Gruppe von Ländern machte die Aktion es möglich, die Bearbeitung und Übermittlung von Daten dieser Art wieder aufzunehmen. In einer anderen Ländergruppe konnte die Einhaltung des Zeitplans für die Versendung der Informationen erreicht werden, und es kommt nicht mehr vor, dass Informationen mit sehr großer Verspätung übermittelt werden. Bemerkenswert sind darüber hinaus auch die positiven Auswirkungen auf andere als die direkt betroffenen Versorgungsbilanzen sowie auf andere statistische Arbeitsbereiche (Gesamtrechnungen, Statistik des Ernährungsgewerbes).

Was die Futtermittelbilanzen anbelangt, so zielten die von den Mitgliedstaaten eingereichten Maßnahmenvorschläge im Wesentlichen auf die Kenntnis der Bilanzpositionen auf der Aufkommensseite ab (Schätzung der Produktion von Raufutter, Erhebungen über die Herstellung oder den Verkauf von Futtermittelkonzentrat usw.) sowie derjenigen Bilanzsektoren, in denen die Verbesserung am langsamsten voranschritt und die daher auch am wenigsten zuverlässig waren (z. B. Vorräte, Umrechnungskoeffizienten). Einige Mitgliedstaaten, die nicht oder nicht mehr über die Mittel zur Berechnung einer Futtermittelbilanz verfügten, schlugen vor, (erneut) eine aus den Anweisungen von Eurostat zur Erstellung der Futtermittelbilanz abgeleitete und den nationalen Strukturen angepasste Methode einzuführen. Einige dieser "neuen" Futtermittelbilanzen wurden Eurostat bereits übermittelt. Darüber hinaus wurde die "Nachfrageseite" der Bilanzen einer eingehenden Untersuchung unterzogen, bei der verschiedene Quellen hinzugezogen wurden: Sachverständige, Fachliteratur, Erhebungen usw. So konnten Arbeiten über die zahlreichen Futtermittelarten, die in diesem Teil der Bilanz aufgeführt sind, durchgeführt werden. Die dabei verwendeten Datenquellen wurden dokumentiert. Was die Nachfrage betrifft, so wurden ausführliche Berechnungsschemata übermittelt und die entsprechenden nationalen Daten berücksichtigt. Darüber hinaus wurde eine Aufgliederung der Futtermittel auf die einzelnen Tierarten anhand der Zusammensetzung der Futtermittel, der Rechtsvorschriften über diese Futtermittel und anhand von Angaben zu den einschlägigen technischen Normen vorgenommen. Es muss allerdings betont werden, dass bei diesen Arbeiten größere Schwierigkeiten aufgetreten sind. So erwiesen sich die regionalen Ausgangsdaten in vielen Fällen als unzulänglich. Außerdem müssen für bestimmte Daten häufig Schätzungen vorgenommen werden, z. B. für die "Angebotsseite" der Bilanz, die Verteilung der Futtermittel auf die einzelnen Tierarten und die zu ihrer Definition herangezogenen Parameter.

Die Arbeiten an den Futtermittelbilanzen müssen auch in Zukunft fortgeführt werden. Zur besseren Erfassung des Angebots, insbesondere der verschiedenen Formen der Verwendung, muss eine zusätzliche Sammlung von Daten über die Erzeugung der Ackerwiesen in die Wege geleitet werden. Zu prüfen ist ferner die Stabilität der verwendeten Umrechnungskoeffizienten sowie die potenzielle "Nachfrage" seitens der Tiere, um den genauen Futterverbrauch nach einzelnen Tierarten ermitteln zu können.

Im Aktionsplan 1999 betrafen die meisten Arbeiten die Gefluegelfleischbilanz und die Futtermittelbilanz. Zwei MS haben Arbeiten zur Weizenbilanz und zur Kartoffelbilanz durchgeführt, ein weiterer hat eine Maßnahme zur Verbesserung der Verarbeitung von Außenhandelsdaten vorgelegt, also eine Aktion, die für alle Bilanzen von Nutzen ist. Insgesamt beteiligten sich acht Länder an dieser Aktion, der von der Kommission zugewiesene Gesamtbetrag belief sich auf 123 000 EUR.

Im Rahmen von TAPAS 1999 wurden die Verfahren zur Berechnung der Bilanzdaten vor allem im Hinblick auf die Methodik verbessert. Einige dieser Verbesserungen sind von allgemeinem Interesse, wie insbesondere die finnischen Arbeiten am Verfahren zur Verarbeitung der Ein- und Ausfuhrdaten. Die meisten Verbesserungen betreffen jedoch eine bessere Schätzmethodik (Weizenbilanz in Italien, Futtermittelbilanz in Portugal, Belgien und den Niederlanden) sowie eine bessere Abdeckung der Basisdaten (die vorgenannten Länder und Schweden für die Kartoffelbilanz). Diese bessere Abdeckung stützt sich in einigen Fällen auf neue Erhebungen bei den landwirtschaftlichen Betrieben oder anderen Marktteilnehmern des jeweiligen Produktionszweigs.

Im Rahmen von TAPAS 2001 konnten elf Vorhaben realisiert werden. Von der Europäischen Kommission wird ein Betrag von 200 000 EUR zur Unterstützung dieser Arbeiten bereitgestellt werden. Acht Länder nehmen daran teil, einige davon mit mehreren Vorhaben.

Im Bereich der tierischen Erzeugung arbeiten einige Länder an der Verbesserung der Gefluegelfleischbilanzen (Italien, Niederlande und Portugal). Ziel der zurzeit durchgeführten Studien ist die Verbesserung der Schätzmethodik und die Sammlung aller erforderlichen Informationen für die Berechnung der verschiedenen Positionen der Gefluegelfleischbilanzen. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird es auch möglich sein, Eurostat die monatlichen Daten über Gefluegelschlachtungen zu übermitteln. In Österreich haben die Arbeiten die Verbesserung der Milchbilanz zum Ziel. Dabei sollen bestimmte Anpassungen vorgenommen werden, die durch die Verwendung von Verwaltungsdaten anstelle von Erhebungen erforderlich werden.

Im Bereich der Bilanzen für pflanzliche Erzeugnisse laufen derzeit vier Vorhaben: Österreich führt eine Erhebung über die pflanzliche Erzeugung durch, deren Ziel die Verbesserung der Datenqualität und die Verkürzung der Fristen für die Bereitstellung der Daten an die Nutzer ist. Die Datenqualität wird überprüft und die Kosten für die Erstellung dieser Statistiken werden verringert. Schweden arbeitet an der Verbesserung der Kartoffelbilanz. Hauptziel dieser Maßnahme ist es, die Landwirte über die Verwendung der geernteten Kartoffeln (Futtermittel, Saatgut, Verkauf für den menschlichen Verzehr, Verkauf an die Verarbeitungsindustrie, Lagerung im landwirtschaftlichen Betrieb, nicht verwendbar) zu befragen. Nach Abschluss dieses Vorhabens wird die Qualität dieser Bilanz besser sein. Die vom Vereinigten Königreich durchgeführte Maßnahme dient der Verbesserung der Qualität der britischen Getreidebilanzen, indem deren Bestandteile untersucht werden, und zwar mittels Erhebungen bei den landwirtschaftlichen Betrieben und den anderen Einrichtungen dieses Produktionszweigs. Dieser Vorschlag schließt sich an die 1998 vorgelegte (und abgeschlossene) TAPAS-Aktion an, die sich nur mit Getreide befasste, das in den landwirtschaftlichen Betrieben in England und Wales an das Vieh verfüttert wurde. Spanien und Österreich arbeiten ebenfalls an der Aktualisierung der Verfahren zur Schätzung ihrer Futtermittelbilanzen. Belgien wird die Qualität der Versorgungsbilanzen verbessern, insbesondere die Positionen "Außenhandel" und "interner Verbrauch".

5.4. Verbesserung der Vorausschätzungen der Fleischerzeugung

Für die ordnungsgemäße Verwaltung der Fleischmärkte und die Erstellung von Haushaltsansätzen ist es unbedingt erforderlich, in regelmäßigen Abständen über zuverlässige statistische Daten über die Entwicklung des Viehbestands und Vorausschätzungen der Bruttoeigenerzeugung für die verschiedenen Fleischsorten zu verfügen. Leider stoßen die in den Mitgliedstaaten damit beauftragten Fachleute zunehmend auf Schwierigkeiten, die hierzu benötigten Basisdaten zu erhalten. Auf Antrag einiger Mitgliedstaaten wurde die Erstellung der Produktionsvorausschätzungen, insbesondere auf der Grundlage der Ergebnisse der Viehbestandserhebungen, neu konzipiert.

Nach Meinung der Kommission müsste diese Situation in allen Ländern durch Maßnahmen verbessert werden, die es ermöglichen sollten, entsprechend den einschlägigen Richtlinien des Rates eine zuverlässige Vorausschätzung der Bruttoeigenerzeugung in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu erhalten. Die Vorausschätzungen sollten auf der Grundlage aller hierfür verfügbaren Daten (Viehbestand, Preise, Schlachtungen, künstliche Besamungen usw.) erstellt werden.

Die Kommission möchte in den folgenden Bereichen eine Verbesserung erzielen:

- Einbeziehung weiterer Informationsquellen neben den Viehbestandserhebungen,

- Intensivierung der bestehenden Erhebungen,

- Verfeinerung der Vorausschätzungsmethodik,

- Berücksichtigung der Entwicklung des Konsums.

Zur Erreichung dieser Ziele haben die Mitgliedstaaten unterschiedliche Maßnahmen vorgeschlagen, unter anderem:

(1) Verwendung von Verwaltungsdaten aus nationalen und gemeinschaftlichen Quellen,

(2) Verbesserung bestehender Modelle,

(3) Analyse der Daten aus den Vorjahren, um ein ökonometrisches Modell für die Schätzung und Vorausschätzung der Viehbestände, der Schlachtungen, der Außenhandelszahlen und schließlich der Bruttoeigenerzeugung zu entwickeln,

(4) Ersetzung eines Teils der Viehbestandserhebungen durch Schätzungen, die auf Daten aus anderen Quellen basieren, darunter vor allem auf Daten über Schlachtungen und Angaben der Fachverbände,

(5) Untersuchung von Zusammenhängen zwischen ökonomischen Daten und Daten über Schlachtungen.

Für den ersten TAPAS-Aktionsplan haben neun Mitgliedstaaten Maßnahmenvorschläge zu den Vorausschätzungen der tierischen Erzeugung eingereicht: 6 davon betrafen den Viehbestand und vor allem die Bruttoeigenerzeugung der Sektoren Schweine, Rinder und Schafe/Ziegen, die 3 übrigen konzentrierten sich auf den Schweinesektor. Die Durchführungsberichte zu diesen Aktionen wurden 1999 validiert. Zu TAPAS 2001 haben drei Länder Projekte eingereicht: Spanien, die Niederlande und das Vereinigte Königreich. Der finanzielle Beitrag der Gemeinschaft wird 44 000 EUR betragen. Der Umfang der Gefluegelzucht in Spanien erfordert gute Statistiken, daher müssen große Anstrengungen unternommen werden, um die spanischen Statistiken über die Gefluegelfleisch- und Eierproduktion zu verbessern. Das niederländische Projekt sieht eine Bewertung der verschiedenen Tabellen und eine Harmonisierung der Daten vor, um bessere Produktionsvorausschätzungen zu erhalten. Das britische Vorhaben hat zwei Hauptzielsetzungen: Zum einen soll untersucht werden, inwieweit Verwaltungsdaten zur Verbesserung der Qualität und zur schnelleren Bereitstellung der Daten über den Viehbestand beitragen können, zum anderen soll die Zahl der Erhebungen bei den Landwirten verringert werden.

Diese Vorhaben haben es den an der Aktion beteiligten MS ermöglicht, vollständigere, zuverlässigere und stärker harmonisierte Vorausschätzungen der tierischen Erzeugung zu berechnen. Diese Vorausschätzungen setzen eingehende Kenntnisse des Bestands und seiner Entwicklung (Geburten, Sterbefälle und andere Veränderungen des Viehbestands) voraus. Ferner ist es gelungen, die Produktionskosten für diese Statistiken zu rationalisieren und die betreffenden Informationen innerhalb kürzerer Fristen bereitzustellen.

5.5. Eiweißgehalt der Milcherzeugnisse

Da der Eiweißgehalt der Milch immer größere Bedeutung erlangt, wird es auch zunehmend wichtiger, über statistische Daten zum Eiweißgehalt in den einzelnen Milchprodukten zu verfügen. So fordert die Richtlinie 96/16/EG des Rates, dass die Mitgliedstaaten binnen drei Jahren nach Inkrafttreten dieser Richtlinie Piloterhebungen oder Studien durchführen, in denen geprüft wird, ob es möglich ist, die jährliche Erhebung statistischer Daten auf den Eiweißgehalt der wichtigsten Milcherzeugnisse auszudehnen, um dann darüber entscheiden zu können, ob diese neuen Daten in die jährlichen Datenübertragungstabellen aufgenommen werden sollen.

Die Kommission hielt es für wichtig, die nationalen statistischen Ämter bei der Einführung eines Systems zur Erhebung statistischer Daten über den Eiweißgehalt der Milcherzeugnisse zu unterstützen, indem sie einen Teil der Kosten übernimmt, die erforderlich sind, um die vorhandenen Daten insbesondere durch Methodikarbeiten zur Erhebung fehlender Daten zu ergänzen.

Vier Mitgliedstaaten wollten nicht am TAPAS-Aktionsplan teilnehmen, haben aber die jährlichen Ergebnisse über den Eiweißgehalt gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 96/16/EG übermittelt. Die 11 an der Maßnahme beteiligten Länder haben über zahlreiche Schwierigkeiten berichtet, die von technischen Problemen bei der Messung der zu erhebenden Variablen bis hin zur Wahrung des Herstellungs- und Betriebsgeheimnisses durch die Molkereien reichen.

Zu den Ergebnissen, die zwischen Dezember 1998 und Januar 1999 von 6 Mitgliedstaaten übermittelt wurden, wurde eine Synthese erstellt (Methods of Calculation and Estimation of Protein Content in Milk Products - Years 1997-1998), die die Durchführbarkeit von Schätzungen dieser Art aufzeigte. Die Daten über den Eiweißgehalt der wichtigsten Milchprodukte werden von den MS regelmäßig auf der Grundlage eines 'Gentlemen's agreement' übermittelt werden, das auf der Sitzung zur Milchstatistik am 20./21. November 2000 getroffen wurde.

5.6. Einsatz von Pestiziden

Zu den Zielen des Fünften Umweltaktionsplans der EU gehört es, die Belastung durch Pestizide zu reduzieren, um die natürlichen Ressourcen zu erhalten und eine nachhaltige Landwirtschaft zu fördern. Die in der GAP festgelegten Umweltschutzmaßnahmen für die Landwirtschaft (Verordnung Nr. 2078/92 des Rates) sehen vor, dass die Verringerung des Einsatzes von Pestiziden durch die Landwirte gefördert wird, indem diesen ein Ausgleich für Einkommensverluste gewährt wird, die auf den verringerten Einsatz von Betriebsstoffen und insbesondere von Pestiziden zurückzuführen sind. Damit es möglich ist, die Effizienz dieser Maßnahmen zu messen und die genannten Ziele zu erreichen, müssen ausführliche Informationen über den Pestizideinsatz erlangt werden. Gleichzeitig werden auf EU-Ebene gegenwärtig Forschungsarbeiten durchgeführt mit dem Ziel, die Kriterien zur Klassifizierung der Pestizide nach ihrer möglichen Auswirkung auf die Umwelt zu ermitteln. Eine solche Klassifikation wird indessen zwecklos sein, wenn die Basisdaten über die Verwendung der einzelnen Wirkstoffe nicht zur Verfügung stehen.

Ein entscheidender Faktor bei der Prüfung der Liste der Pestizide - im Sinne der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 - ist die Verfügbarkeit von Informationen darüber, wie dringend notwendig die Verwendung der unterschiedlichen Pestizide in ackerbaulicher Hinsicht ist. Wenn aus den Angaben über die Verwendung dieser Produkte hervorgeht, dass die landwirtschaftlichen Erzeuger nicht wettbewerbsfähig bleiben können, wenn sie nicht ein bestimmtes Pestizid einsetzen, und dass es dafür keine realistische Alternative gibt, so sollte dies bei der Prüfung berücksichtigt werden. Zuverlässige Daten über den Pestizideinsatz sind somit für diese Bewertung von größter Bedeutung. Informationen darüber, dass ein gegebenes Pestizid wenig verwendet wird oder dass sicherere oder effizientere Alternativen vorhanden sind, können die Streichung dieses Pestizids von der Liste der zugelassenen Erzeugnisse beschleunigen.

Die Kommission möchte daher die Mitgliedstaaten zu Maßnahmen ermutigen, die darauf abzielen, die Erhebung von Daten über den Pestizideinsatz fortzuführen. Da die Liste der verwendeten chemischen Substanzen und der damit behandelten Anbaukulturen sehr lang ist, können die MS die Arbeiten in einem kleineren Maßstab durchführen, sodass sie ihre Methode und die für die Datenerhebung erforderliche Logistik mit zunehmender Erfahrung verbessern können.

Auf Gemeinschaftsebene wurden die statistischen Arbeiten über den Pestizideinsatz in der Landwirtschaft 1999 eingeleitet. Diese ersten TAPAS-Finanzierungen wurden den Ländern gewährt, die bereit waren, mit der Erhebung der entsprechenden Daten zu beginnen oder Methodikarbeiten im Hinblick auf eine spätere Datenerhebung einzuleiten. Zehn Ländern bewarben sich um die Teilnahme an dieser Aktion. Für die zehn Aktionen wurde eine gemeinschaftliche Finanzierung in Höhe von 170 000 EUR bereitgestellt. Die durchgeführten Arbeiten waren sehr weitreichend und vielfältig. Dänemark, Deutschland, die Niederlande und Schweden erprobten Erhebungsverfahren, die auch systematisch angewandt werden können. Finnland führte eine Studie über die möglichen Datenquellen für diese Informationen durch. In mehreren Ländern fanden Piloterhebungen (Österreich, Portugal) oder Vorbereitungsarbeiten (Spanien) statt. Andere führten Stichprobenerhebungen durch (Belgien, Italien). Die Durchführungsberichte zu diesen Arbeiten zeigen, dass die einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Verfahren und Methoden der Informationserhebung anwenden. Einige der erprobten Lösungsmöglichkeiten sind von allgemeinem Interesse und könnten auch in anderen Mitgliedstaaten genutzt werden. Diese Fragen und die bei den Aktionen erworbenen Erfahrungen wurden am 20. Februar 2001 auf einem Seminar bei Eurostat vorgestellt.

Der jährliche Aktionsplan TAPAS 2001 hat es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die 1999 eingeleiteten Arbeiten zu konsolidieren oder auf andere Regionen oder Anbaukulturen auszudehnen bzw. neue Datenquellen zu erschließen. Andere Mitgliedstaaten konnten die entsprechende Informationssammlung einleiten. Die verschiedenen Aktionen beinhalten Methodikstudien und die Sammlung von Daten (siehe vorstehend) auf der Ebene der Länder und/oder der Regionen. Zehn Länder haben ihre Absicht bekundet, an dieser Aktion teilzunehmen. Der für die Vorhaben vorgesehene Beitrag der Gemeinschaft beläuft sich auf 209 000 EUR. Neue Piloterhebungen über den Pestizideinsatz in bestimmten Anbaukulturen laufen derzeit in Griechenland und in Belgien, für Obst und Gemüse in Spanien. In Portugal werden die bei der vorangegangenen Aktion gesammelten Daten validiert, um beurteilen zu können, ob die Durchführung weiter gefasster Erhebungen möglich ist. Dänemark, Finnland und die Niederlande untersuchen Methoden zur Erhebung regionaler Daten. Schätzmethoden auf der Grundlage von Verkaufszahlen werden von Deutschland und Schweden getestet und verfeinert. Die Möglichkeiten einer stärkeren Nutzung der vorhandenen Datenbanken werden von Italien untersucht.

Angesichts der Zahl der an der Aktion teilnehmenden Länder und der Qualität der Arbeiten fällt die Bilanz sehr positiv aus. Die Einführung eines neuen Systems statistischer Informationen ist stets ein langwieriger und kostspieliger Prozess. Indem er diese Arbeiten ermöglicht hat, hat der Beitrag des "technischen Aktionsplans für die Weiterentwicklung der Agrarstatistik" gezeigt, wie wichtig dieses Instrument für die Durchführung der erforderlichen Anpassungen der nationalen statistischen Systeme ist. Die hohe Beteiligung der Mitgliedstaaten (11 von 15) und die Qualität der bisher durchgeführten Arbeiten lassen noch sehr positive Ergebnisse erwarten.

5.7. Agrar-Umweltindikatoren

Dieses mit dem Aktionsplan 2001 neu eingeführte Thema steht in Zusammenhang mit der Mitteilung der Kommission "Statistischer Informationsbedarf für Indikatoren zur Überwachung der Integration von Umweltbelangen in die Gemeinsame Agrarpolitik" an den Rat und das Europäische Parlament (KOM(2001) 144).

Die Kommission unterstützt daher die Vorschläge der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet. Neun Projekte, die von acht Ländern eingereicht wurden, wurden angenommen. Der hierfür bereitgestellte Gemeinschaftsbeitrag beläuft sich auf 318 000 EUR. Nach Abschluss dieser Arbeiten werden sehr dringend benötigte Informationen zur Verfügung stehen. Sie betreffen den Einsatz von Düngemitteln (B, DK, E, P), Untersuchungen über die Landschaft (D, E) und die Erarbeitung von Indikatoren zur Messung der Auswirkungen der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf die Umwelt (I, NL, UK).

Für den Aktionsplan 2002 wurden zehn Projekte genehmigt, die von neun Ländern eingereicht wurden. Der Gemeinschaftsbeitrag beträgt mehr als 300 000 EUR. Die Aktionen betreffen im Wesentlichen den Einsatz mineralischer oder organischer Düngemittel. Ferner sollen bessere Kenntnisse über die Praxis umweltschonenderer landwirtschaftlicher Techniken (ökologischer Landbau, umweltgerechte Landwirtschaft, integrierter Schutz der Kulturen usw.) erlangt werden. Und schließlich werden Pilotstudien über die Entwicklung der Agrarlandschaften durchgeführt werden: Mit ihnen sollen neue Indikatoren für die Landschaftsstruktur ermittelt werden, die auf der Länge von Hecken oder Trennmauern aufbauen. Bei zahlreichen Projekten geht es um die Erschließung von Informationen auf regionaler Ebene.

So interessant sie auch sein mögen, diese neuen statistischen Aktivitäten sind sehr schwer zu bewerten. Es handelt sich um Pionierarbeiten auf bislang noch weitgehend unbekanntem Terrain. Neue Methodiken werden benötigt, deren Ergebnisse noch nicht feststehen. Das in den Maßnahmenvorschlägen am häufigsten genannte Ziel ist die Erstellung neuer Statistiken. Dies beinhaltet zumeist die Einführung neuer, für die zu erhebenden Daten geeigneter Methoden. Die Aktionen in Zusammenhang mit dem Düngemitteleinsatz lassen sich besser bewerten als Forschungsarbeiten und Analysen über Umweltauswirkungen, Landschaft oder die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft. Die MS haben jedoch die hohe Priorität, die diesen Arbeiten von der Kommission beigemessen wird, ohne weiteres akzeptiert. Die Vielfalt der Vorschläge entspricht zwar noch nicht dem breiten Spektrum des geäußerten Bedarfs, ihre Qualität lässt jedoch auf vielversprechende erste Ergebnisse hoffen.

5.8. Umweltaspekte der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung

Mit diesem Thema, das neu in den TAPAS-Aktionsplan 2001 aufgenommen wurde, möchte die Kommission die Mitgliedstaaten dazu veranlassen, in die bestehende Landwirtschaftliche und Forstwirtschaftliche Gesamtrechnung umweltrelevante Komponenten aufzunehmen, zum Beispiel die Subventionen, die für Maßnahmen im Rahmen der Erbringung von Umweltleistungen gewährt werden. Diese Aktion zählt zu den makroökonomischen Folgemaßnahmen zur Unterstützung der auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichteten Politiken.

In einer ersten Phase gilt es eine harmonisierte Methodik festzulegen und die betreffenden Ziele und Konzepte der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung zu erläutern. Sodann muss untersucht werden, auf welche Weise diese in den einzelnen Ländern am besten operationalisiert werden können. Im Anschluss daran werden praktische Anwendungen vorgenommen, um das tatsächliche Gewicht dieser umweltbezogenen Komponenten zu schätzen. Parallel dazu werden in einigen Ländern gezieltere Pilotstudien durchgeführt werden.

Acht Länder haben sich bereit erklärt, 2001 und 2002 Arbeiten in Angriff zu nehmen. Dabei geht es hauptsächlich um die Subventionen, insbesondere die Ermittlung derjenigen Subventionen, die in engem Zusammenhang mit der Umwelt und der nachhaltigen Entwicklung stehen, aber auch um andere Aspekte wie die Erarbeitung von Agrar-Umweltindikatoren anhand der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung oder Pilotstudien auf regionaler Ebene. Ein Land (I) verzichtete auf die Teilnahme, die sieben übrigen Länder (B, DK, E, F, NL, OS und UK) haben sich verpflichtet, die vereinbarten Arbeiten durchzuführen. Zwei von ihnen (B und OS) betreiben intensivere Studien zur Klassifizierung der Umweltaspekte, und ein Land (E) führt eine Fallstudie für eine spanische Region (Sierra de Aljibe, Cadiz) durch.

Diese noch laufenden Arbeiten werden in den betroffenen MS eine Verbesserung des Erfassungsgrades der Ergebnisse der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung ermöglichen. Die Informationen aus der LGR werden dadurch umfassender sein: Sie werden zum einen auch die Mittel abdecken, insbesondere die finanziellen Mittel, die von der Allgemeinheit empfangen und den landwirtschaftlichen Betrieben zu Umweltschutzwecken bereitgestellt werden, zum anderen den Anteil der Produktionsfaktoren, die bei den aus Umweltschutzgründen erforderlichen Tätigkeiten eingesetzt werden. Die Arbeiten werden es außerdem ermöglichen, die Harmonisierung der Konzepte für die Berechnung der einzelnen Konten der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung und die Berechnung neuer statistischer Indikatoren für die Umweltaspekte der landwirtschaftlichen Tätigkeit voranzutreiben und die Auswirkungen der Vergütung vom "Umwelttätigkeiten" auf die Einkommen der Landwirte zu messen.

5.9. Ländliche Entwicklung

Die integrierte Entwicklung des ländlichen Raums wird in zunehmendem Maße zu einem der großen Anliegen der sektoralen Politiken, zu denen auch die Agrarpolitik zählt. Nach der Regulierung der Märkte für Agrarerzeugnisse wurde die ländliche Entwicklung zur zweiten Säule der GAP. Dadurch entsteht ein neuer Bedarf an Kenntnissen und insbesondere an verfügbaren statistischen Informationen über Dimensionen der landwirtschaftlichen Realität, die bis dahin weniger berücksichtigt wurden.

Dieser neue Bedarf betrifft zum einen die detailliertere territoriale Gliederung der normalerweise auf nationaler Ebene erhobenen Informationen, aber auch Gebietsaufteilungen, die sich häufig von den Aufteilungen in Verwaltungsregionen unterscheiden, die bei der Erstellung der meisten Regionalstatistiken verwendet werden. Zum anderen betrifft dieser Bedarf Informationen über die nichtlandwirtschaftlichen Einkommen des Betriebs und der Haushalte und insbesondere über die Nebentätigkeiten zur landwirtschaftlichen Tätigkeit und die von den Landwirten erbrachten Dienstleistungen für die Allgemeinheit.

Dieses neue, noch im Aufbau begriffene Gebiet der Agrarstatistik ist im Einzelnen bei den Vorschlägen für TAPAS 2002 aufgeführt. Rund 150 000 EUR werden hierfür aus dem Gemeinschaftshaushalt bereitgestellt werden. Es muss betont werden, dass die von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Arbeiten Pioniercharakter haben, den es zu fördern gilt. Sie sind darüber hinaus thematisch breit gefächert, das Spektrum reicht von Informationen über das Einkommen und die mengenmäßige Erfassung der Dienstleistungen für die Allgemeinheit bis hin zu Studien zur gezielteren Nutzung der bereits erhobenen Strukturdaten.

6. Schlussfolgerungen

Seit 1996 wurden vier jährliche Aktionspläne von der Kommission genehmigt. Ein fünfter ist in der Erarbeitungsphase und soll 2002 durchgeführt werden. Dieser Plan wird der letzte sein, wenn der Zeitraum für die Anwendung der Entscheidung 96/411/EG nicht über das Jahr 2002 hinaus verlängert wird. Das gemeinschaftliche System der Agrarstatistik wird in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen stehen (Erweiterung, Einbeziehung der Umweltdimension in die Gemeinsame Agrarpolitik, Berücksichtigung der multifunktionalen Aufgabe der Landwirtschaft, Fortführung der multilateralen Handelsverhandlungen, Kürzung der in den Mitgliedstaaten für die Agrarstatistik bereitgestellten Mittel, technologische Entwicklung neuer Instrumente für die Datensammlung usw.). Darüber hinaus ist die Anpassung der nationalen statistischen Systeme an den aus der GAP-Reform resultierenden Bedarf bei weitem noch nicht abgeschlossen. Infolgedessen wäre es angebracht, die Weiterführung von TAPAS noch für einige Jahre sicherzustellen. Dies würde die geplante Entwicklung der agrarstatistischen Systeme erleichtern und es ihnen ermöglichen, dem Bedarf der Nutzer und insbesondere der politischen Entscheidungsträger besser zu entsprechen.

Die Kommission wird die Durchführung von Maßnahmen zur Verbreitung (Seminare, Veröffentlichung von Berichten usw.) fortsetzen, um den Zugang zu den Resultaten zu verbessern und um die Verbreitung der methodologischen Fortschritte, die im Rahmen der durch TAPAS finanzierten Arbeiten erreicht wurden, zu erleichtern.

Anlässlich einer solchen Verlängerung sollte indessen auch geprüft werden, welche Verbesserungen oder Anpassungen im Lichte der bisher gewonnenen Erfahrungen und in Anbetracht der aktuellen Entwicklungen der Gemeinsamen Agrarpolitik wünschenswert wären.

Nach Ansicht der Kommission ist bei allen Überlegungen über die Zukunft von TAPAS Folgendes zu berücksichtigen:

6.1. Leitlinien

* Eine eventuell demnächst ergehende Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verlängerung von TAPAS muss den Zeitraum 2003-2007 betreffen, also einen Fünfjahreszeitraum, damit diese Aktion in das für den gleichen Zeitraum vorgesehene Statistische Programm der Gemeinschaft eingebunden werden kann.

* Die Verlängerung von TAPAS entspricht nicht nur den Bedürfnissen der Anpassung des derzeitigen statistischen Systems der Gemeinschaft, sondern ist auch von einem besonderen Interesse für die Kandidatenländer im Hinblick auf die baldige Erweiterung der Europäischen Union.

* Die Anpassungen, die im Jahre 2000 in den Beschluss 96/411/EG des Rates eingeführt wurden, scheinen den gewünschten Zielen bezüglich Vereinfachung und Wirksamkeit zu entsprechen. Es besteht also kein Anlass, neue wesentliche Änderungen der Grundentscheidung in Betracht zu ziehen.

* Die Freiwilligkeit der Beteiligung der Mitgliedstaaten an den einzelnen Maßnahmen sollte nicht in Frage gestellt werden.

6.2. Optimierung der Mittel

* Die auf Gemeinschaftsebene verfügbaren Finanzmittel werden relativ begrenzt sein. Es wäre daher von Vorteil, sie so bald wie möglich auf die Aktionen und Mitgliedstaaten zu konzentrieren, in denen der Bedarf am dringendsten ist.

* Auch wenn man sich auf einen gezielteren Einsatz der TAPAS-Mittel auf der Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten hinbewegen sollte, so sollten doch alle in diesem Rahmen finanzierten Projekte ein gewisses Gemeinschaftsinteresse bewahren.

* Bei Pilotprojekten zur Erprobung neuer Techniken oder zur Entwicklung effizienterer Methoden, die dem Bedarf an statistischen Informationen besser gerecht werden, sollte die nötigenfalls Abdeckung auf wenige Mitgliedstaaten oder einen einzigen Mitgliedstaat begrenzt werden, um einen rationelleren Einsatz der verfügbaren Mittel zu gewährleisten.

6.3. Planung und Bewertung der Arbeiten

* Die oben genannten Punkte machen deutlich, dass die Planung der TAPAS-Aktionen auch weiterhin gemeinsam durch die Kommissionsdienststellen und die Mitgliedstaaten im Rahmen des Ständigen Agrarstatistischen Ausschusses erfolgen muss.

* In diesem Sinn müssten die spezialisierten Arbeitsgruppen innerhalb EUROSTATs bei der Weiterverfolgung der durchgeführten Aktionen und der Bewertung der erhaltenen Ergebnisse eine wichtige Rolle spielen.

* Trotzdem sollten die Dienststellen der Kommission ihre Kompetenzen behalten, was die Wahl der zu wählenden Projekte und die Bewertung der Ergebnisse betrifft, die ihr übermittelt werden.

ANHANG 1

TAPAS-Maßnahmen 1996-2002 - Rechtlicher Rahmen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

ANHANG 2

Verringerung der Arbeitsbelastung für die Agrarstatistik

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

ANHANG 3

Ausgaben der Gemeinschaft im Rahmen der jährlichen Aktionspläne

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

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