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Document 52001DC0617
Report from the Independent Expert Group to the Commission on the implementation of Council Regulation (EC) No 1467/94 on the conservation, characterisation, collection and utilisation of genetic resources in agriculture
Bericht der gruppe Unabhängiger Sachverständiger an die Kommission über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1467/94 des Rates über die Erhaltung, Beschreibung, Sammlung und Nutzung der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft
Bericht der gruppe Unabhängiger Sachverständiger an die Kommission über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1467/94 des Rates über die Erhaltung, Beschreibung, Sammlung und Nutzung der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft
/* KOM/2001/0617 endg. Band II */
Bericht der gruppe Unabhängiger Sachverständiger an die Kommission über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1467/94 des Rates über die Erhaltung, Beschreibung, Sammlung und Nutzung der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft /* KOM/2001/0617 endg. Band II */
BERICHT DER GRUPPE UNABHÄNGIGER SACHVERSTÄNDIGER AN DIE KOMMISSION über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1467/94 des Rates über die Erhaltung, Beschreibung, Sammlung und Nutzung der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft INHALT I. Vorwort II. Mandat (gemäß Verordnung (EG) Nr. 1467/94 des Rates und Arbeitsprogramm) III. Die Lage nach der halben Laufzeit des Programms GENRES 1. Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1467/94 des Rates (KOM(97) 327) 2. Arbeitsdokument der 2034. Tagung des Europäischen Rates vom 20./21. Oktober 1997 3. Entschließung des Europäischen Parlaments über den Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1467/94 des Rates (ABl. C 167 vom 1.6.1998, S. 303) IV. Anmerkungen der Gruppe unabhängiger Sachverständiger 1. Sind die Programmziele erreicht worden- 2. Verfolgt das Programm die richtigen Ziele- 3. Waren bei der Auswahl der Arten und bei der Arbeitsorganisation für konzertierte Aktionen und Vorhaben auf Kostenteilungsbasis die Schwerpunkte angemessen gesetzt- 4. Waren am Programm in angemessenem Umfang Teilnehmer aus der Union beteiligt- 5. Wurde das Verzeichnis wie vorgesehen erstellt und wurden die flankierenden Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt- 6. Stellen die Projekte auf die GAP und das Übereinkommen von Rio (Übereinkommen über die biologische Vielfalt) ab- 7. Sind Verwaltungs- und Managementfragen angemessen gelöst worden- 8. Rechtliche Aspekte der Nutzung genetischer Ressourcen 9. Beteiligung von NRO 10. Beteiligung internationaler Organisationen, die an den gleichen Themen arbeiten 11. Einbeziehung nationaler Programme im Bereich genetischer Ressourcen V. Empfehlungen I. Vorwort Die biologische Vielfalt ist ein Thema geworden, das weltweit auf höchster Ebene große Aufmerksamkeit genießt. Alle Mitgliedstaaten der EU haben das Übereinkommen über die biologische Vielfalt unterzeichnet und sind damit zu seiner Einhaltung verpflichtet. Das Übereinkommen ist nicht nur für die Landwirtschaft im weitesten Sinne des Wortes von Bedeutung, sondern auch für den Schutz und die Verbesserung der Umwelt für künftige Generationen. Obwohl in der breiten Öffentlichkeit das Bewußtsein für allgemeine Fragen der biologischen Vielfalt stark gewachsen ist, ist man sich der zentralen Bedeutung der genetischen Vielfalt für alle möglichen dynamischen Veränderungen der biologischen Vielfalt bei weitem noch nicht in gleichem Maße bewußt. Dies gilt insbesondere für das fehlende Bewußtsein der zentralen Rolle, die die genetische Vielfalt beim Wandel durch Anpassung von Kulturpflanzen und domestizierten Tieren gespielt hat, die es in der Landwirtschaft seit den allerersten Anfängen gegeben hat. Gezielte Zuchtbemühungen und Fortschritte in der Effizienz von Zuchtmethoden haben die Geschwindigkeit des Wandels stark vorangetrieben, der im Verlauf des 20. Jahrhunderts bei Kulturpflanzenarten und Tierrassen stattgefunden hat und, wie man nun zu erkennen beginnt, eine Gefahr für die noch bestehende genetische Vielfalt bedeuten kann. Es trifft zu, daß die ersten Versuche zur Erhaltung der genetischen Vielfalt in die ersten Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts zurückreichen; damals wurden in der Hauptsache Proben von Zuchtmaterial von Landrassen gesammelt, die von der Ausrottung bedroht waren. In den Regalen der Genbänke der EU-Mitgliedstaaten und der übrigen Welt stehen mehrere hunderttausend Proben von Zuchtmaterial. Ob es sinnvoll ist, genetische Vielfalt zu erhalten und auch weiterhin zu schützen, zeigt sich erst nach einer sorgfältigen Bewertung der Unterschiede in wirtschaftlich wichtigen Merkmalen. Mit neu entwickelten raffinierteren Labortechniken läßt sich sogar die genetische Entfernung zwischen Proben aus der Genbank und Tierpopulationen messen. Damit ist es nunmehr möglich, die genetische Vielfalt zu bestimmen, die noch vorhanden ist bzw. bei hochgezüchteten Haustieren sowie bei alten Rassen besteht. Gleiches gilt für die wild lebenden Verwandten von Kulturpflanzen. Doch ist weder eine angemessene Bewertung wirtschaftlich wichtiger Pflanzenmerkmale in Genbänken noch eine Messung genetischer Entfernungen zwischen Haustieren leicht zu bewerkstelligen. Mit einem gesteigerten Bewußtsein ob der zentralen Rolle der genetischen Vielfalt dürfte auch der Mehrwert leicht zu erkennen und zu begreifen sein, der aus den mit der Verordnung (EG) Nr. 1467/94 des Rates vom 20. Juni 1994 über die Erhaltung, Beschreibung, Sammlung und Nutzung der genetischen Ressourcen der Landwirtschaft [1] eingeführten klug koordinierten Projekten mit Zusammenarbeit und konzertierten Aktionen zwischen den Mitgliedstaaten der EU resultiert. Man kann wohl schon jetzt behaupten, daß es über die in dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt niedergelegte Verpflichtung zur Erhaltung der genetischen Vielfalt hinaus der Zugang zu dieser genetischen Vielfalt und ihre Nutzung sein werden, die im Vordergrund stehen werden. Denn es bedarf der Kontinuität und des Erfolgs in der Züchtung von Kulturpflanzen und Haustieren, um der Forderung nach einer nachhaltigen Landbewirtschaftung in Europa im 21. Jahrhundert nachkommen zu können. [1] ABl. L 159 vom 28.6.1994, S. 1. II. Mandat (gemäß Verordnung (EG) Nr. 1467/94 des Rates und Arbeitsprogramm) In der Verordnung (EG) Nr. 1467/94 wird gefordert (Artikel 11 Absatz 1), daß im dritten Durchführungsjahr die Kommission das Programm überprüft und die Lage untersucht, vor allem die finanziellen Aspekte. Sie legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Ergebnisse dieser Überprüfung vor. Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1467/94 besagt, daß die Kommission nach Durchführung des Programms eine Gruppe unabhängiger Sachverständiger für die Bewertung der Ergebnisse benennt. Der Bericht dieser Gruppe wird dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuß zusammen mit den Bemerkungen der Kommission übermittelt. Artikel 8 verweist auf Anhang I, in dem die Einzelheiten der Programmdurchführung im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1467/94 festgelegt sind. Bei den allgemeinen Bestimmungen werden die Erstellung eines laufenden Verzeichnisses der in der Gemeinschaft gesammelten genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft genannt, ferner konzertierte Aktionen und Vorhaben auf Kostenteilungsbasis für die Erhaltung, Beschreibung, Sammlung und Nutzung dieser genetischen Ressourcen sowie flankierende Maßnahmen. Des weiteren werden (Anhang 1, Teil III) die technischen Aspekte wie der Bereich und die Aktionen näher beschrieben (laufendes Verzeichnis sowie Erhaltung, Dokumentierung und Informationsaustausch). Für alle Projekte gelten folgende Stufen: 1) Erstellung des Arbeitsplans, Beschreibung der Sammlungen, 2) Beschreibung der Sammlungen, 3) Bewertung (sekundäre Beschreibung), 4) Sortieren der Sammlungen, 5) Rationalisierung der Sammlungen, 6) Beschaffung von genetischen Ressourcen. Für die Überprüfung wurden der Sachverständigengruppe Exemplare des Mandats überreicht. Die Kommission stellte vorab Informationen sowie zahlreiche Dokumente zur Verfügung: - die Verordnung (EG) Nr. 1467/94 des Rates vom 20. Juni 1994, 17 Seiten, - den Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 30. Juni 1997 über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1467/94 des Rates (KOM(97) 327 endg.), 32 Seiten, - die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Mai 1998 über den Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1467/94 des Rates (ABl. C 167 vom 1.6.1998, S. 303), - alle Bemerkungen der Sachverständigengruppen zu den drei öffentlichen Aufforderungen zur Einreichung von Aktionsvorschlägen, - die Berichte über die 13 Sitzungen des Ausschusses für genetische Ressourcen, - die Berichte über die von der Kommission veranstalteten Sitzungen mit den NRO, - den technischen Anhang aller Verträge über die 21 ausgewählten Projekte, - den Fragebogen, der am 25. Januar 2000 an alle Projektkoordinatoren gesandt wurde, - soweit verfügbar die Antworten auf diesen Fragebogen, - und erforderlichenfalls die in den Archiven vorhandenen administrativen Unterlagen über genetische Ressourcen. Im Hinblick auf die Verordnung (EG) Nr. 1467/94 des Rates und die Entschließung des Europäischen Parlaments wurden folgende sieben Hauptpunkte herausgearbeitet: 1. Mangelnde Entschlossenheit; 2. unzureichenden Einsatz flankierender Maßnahmen für den Austausch zwischen privaten und öffentlichen Genbanken und unzureichende Verbesserung der Qualität der gesammelten Ressourcen im Hinblick auf bessere Aufzeichnungen; 3. Empfehlung eines anderen Ansatzes (Konzentration nicht nur auf eine Art, sondern auf miteinander verbundene Gruppen von Arten); 4. stärkere Berücksichtigung von in situ Erhaltungs- und Nutzungsmaßnahmen; 5. Förderung nicht nur von Spitzensorten, sondern auch der Erhaltung regional nützlicher Pflanzen; 6. Sicherstellung einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen den Partnern (Genbanken, in situ-Erhalter, Gärtner und Züchter); 7. Empfehlung einer intensiveren Zusammenarbeit mit ECP / GR und EUFORGEN bei der Aufgabenverteilung. Daraufhin beschloß die Sachverständigengruppe, sich vor allem mit folgenden Fragen zu befassen: 1. Sind die Programmziele erreicht worden- 2. Verfolgt das Programm die richtigen Ziele- 3. Waren bei der Auswahl der Arten und bei der Arbeitsorganisation für konzertierte Aktionen und Vorhaben auf Kostenteilungsbasis die Schwerpunkte angemessen gesetzt- 4. Waren am Programm in angemessenem Umfang Teilnehmer aus der Union beteiligt- 5. Wurde das Verzeichnis wie vorgesehen erstellt und wurden die flankierenden Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt- 6. Stellen die Projekte auf die GAP und das Übereinkommen von Rio (Übereinkommen über die biologische Vielfalt / CBD) ab- 7. Sind Verwaltungs- und Managementfragen angemessen gelöst worden- 8. Rechtliche Aspekte der Nutzung genetischer Ressourcen 9. Beteiligung von NRO 10. Beteiligung internationaler Organisationen, die an den gleichen Themen arbeiten 11. Einbeziehung nationaler Programme im Bereich genetischer Ressourcen. III. Die Lage nach der halben Laufzeit des Programms GENRES 1. Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1467/94 des Rates, KOM(97) 327 vom 30. Juni 1997 Auf folgende Schlußfolgerungen und Empfehlungen betreffend Management-Aspekte sei hingewiesen: - der Programmausschuß hat die Bedeutung einer Steigerung der Ausgaben für tiergenetische Ressourcen unterstrichen, - besonders intensiv ist an der Vervollständigung des ,Quellenverzeichnisses" der Kommission zu arbeiten, damit es ins Internet gestellt werden kann. Es besteht besonderer Bedarf an: - Seminaren, Workshops und Fachkonferenzen insbesondere zur nachhaltigen Nutzung genetischer Ressourcen, - Schulungsmaßnahmen insbesondere für NRO. Die Schlußfolgerungen: - die Verordnung sollte nicht nur ,europäische" genetische Ressourcen abdecken, sondern auch die von wild lebenden Verwandten; - die Mitgliedstaaten sind sich darin einig, daß international vereinbarte und weltweit umgesetzte Zugangsabkommen für eine wirksame Erhaltung und dauerhafte Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen von wesentlicher Bedeutung sind; - im Sinne größtmöglicher Synergie und größtmöglichen Mehrwerts sollten die für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1467/94 Verantwortlichen regelmäßige Kontakte zu ihren Kollegen in anderen internationalen Programmen pflegen; - in Anbetracht der gegenwärtig laufenden schwierigen internationalen Gesprächen über das Eigentum an pflanzengenetischen Ressourcen und den Zugang zu ihnen wäre die Union gut beraten, wenn sie schon jetzt eine einheitliche Position zum Thema tiergenetische Ressourcen formulieren würde. 2. Arbeitsdokument der 2034. Tagung des Europäischen Rates vom 20./21. Oktober 1997 Im Lichte des Berichts der Kommission nahm der Rat die Durchführung des 1994 gestarteten Gemeinschaftsprogramms zur Kenntnis und bekräftigte die Schlußfolgerungen des Vorsitzes, in denen folgende Elemente unterstrichen werden: - Die Bedeutung dieser Aktion und die für ihren Erfolg notwendige ausreichende Mittel- und Personalausstattung, die derzeit noch nicht gegeben ist (für bestimmte Projekte fehlen Gelder, für das Programmmanagement sind nicht ausreichend Mitarbeiter abgestellt); - das Erfordernis eines ausgewogeneren Verhältnisses zwischen Projekten im Bereich Tiere und im Bereich Pflanzen. Schließlich wurde die Kommission gebeten, so bald wie möglich mit der Vorbereitung des Aktionsprogramms zu beginnen, das dem jetzigen in zwei Jahren folgen soll; alle Delegationen waren der Auffassung, der Aktionsbereich des Programms sei zu erweitern und seine Mittelausstattung zu verbessern, vor allem zur Stärkung der Glaubwürdigkeit der EU in internationalen Verhandlungen. 3. Entschließung des Europäischen Parlaments über den Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1467/94 des Rates (ABl. C 167 vom 1.6.1998, S. 303) IV. Bemerkungen der Sachverständigengruppe 1. Sind die Programmziele erreicht worden- In der Verordnung (EG) Nr. 1467/94 stellt der Rat der EU fest, es müßten ,als Beitrag zum Erreichen der Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt alle zweckdienlichen Maßnahmen zur Erhaltung, Beschreibung, Sammlung und Nutzung dieser Ressourcen getroffen werden, wobei dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) Rechnung zu tragen ist". Dieses Gesamtziel wird im Arbeitsprogramm (VI/4128/94) folgendermaßen näher spezifiziert: ,Ziel des Programms ist es, auf Gemeinschaftsebene die in den Mitgliedstaaten geleistete Arbeit zur Erhaltung, Beschreibung, Sammlung und Nutzung genetischer Ressourcen der Landwirtschaft zu koordinieren und zu fördern, damit die Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik erreicht und im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips die Bemühungen derjenigen Mitgliedstaaten unterstützt und ergänzt werden, in denen sich die Arbeit als unzureichend erweist". Hier wird also auf die Ziele der GAP abgehoben und besondere Aufmerksamkeit der Nutzung der genetischen Ressourcen geschenkt. Das CBD enthält jedoch auch Schutzaspekte, die nichts mit einer Nutzung zu tun haben, und diese sind in den Projekten nicht direkt behandelt worden. Hier wird also auf die Ziele der GAP abgehoben und besondere Aufmerksamkeit der Nutzung der genetischen Ressourcen geschenkt. Das CBD enthält jedoch auch Schutzaspekte, die nichts mit einer Nutzung zu tun haben, und diese sind in den Projekten nicht direkt behandelt worden. Die Schlußfolgerungen der Sachverständigengruppe: 1. Die im Arbeitsprogramm (Artikel 1.6) aufgeführten besonderen Schwerpunkte (Priorität für Arten mit wirtschaftlicher Bedeutung für die EG) wurden bei den Zielen der genehmigten Projekte generell berücksichtigt. 2. Der besonderen Bevorzugung der Nutzung genetischer Ressourcen zur (1) Diversifizierung der Produktion, (2) Verbesserung der Produktqualität und (3) stärkerer Schonung der Umwelt wurde in der Regel bei den Zielen der genehmigten Projekte nur indirekt Rechnung getragen. 3. Das Ziel einer Ausrichtung der Arbeiten auf Beschreibung und Nutzung im Hinblick auf bessere Produktqualität und Produktionssysteme, in denen weniger Input eingesetzt und die Extensivierung gefördert und damit die Umwelt geschont werden kann, wurde indirekt durch die Konzentration der Projekte auf nicht-produktive Eigenschaften wie Gesundheit und Robustheit kleinerer Rassen angestrebt, die dem Wettbewerb mit den in der kommerziellen Milchwirtschaft, Schweine- und Kaninchenzucht eingesetzten Rassen nicht standhalten können. Auch in den Pflanzenprojekten ging es vorwiegend um Streßresistenz und -toleranz. Nicht direkt berücksichtigt wurde in den Projekten die Suche nach neuen Verwendungszwecken herkömmlicher oder neuer landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Hinblick auf eine Steigerung ihres Mehrwerts. Die Ausrichtung auf kleinere Rassen und nicht stark verwendete Kulturpflanzen sowie deren nicht-produktive Eigenschaften würde jedoch gut zum biologischen Landbau zur Gewinnung besonderer Spezialprodukte passen. 4. Dem Ziel der Beschränkung auf die Sammlung von Rassen, bei denen Lücken bestehen, die ihren Nutzen nachweislich begrenzen, oder von Rassen mit erwarteten einzigartigen Merkmalen, die verloren gehen könnten, wird indirekt durch die Auswahl kleinerer Rassen Rechnung getragen, die dem Wettbewerb mit den in der kommerziellen Molkereiwirtschaft, Schweine- und Kaninchenzucht eingesetzten Rassen nicht standhalten können. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Aufmerksamkeit, die den verschiedenen Elementen der Gesamtziele gezollt wurde. Im allgemeinen gilt der Beschreibung und Koordinierung die größte Aufmerksamkeit. Zu den Pflanzenprojekten wird das Hauptgewicht mehr als bei den Tierprojekten auf Nutzung und Rationalisierung gelegt. Tabelle 1: Zielnähe >PLATZ FÜR EINE TABELLE> leer: keine Aufmerksamkeit * geringe Aufmerksamkeit // ** mittlere Aufmerksamkeit *** große Aufmerksamkeit // 2. Verfolgt das Programm die richtigen Ziele- In Betracht kommende und nicht in Betracht kommende Maßnahmen sind in der Verordnung (EG) Nr. 1467/94 in Anhang III (Technische Aspekte) und im Detail im Arbeitsprogramm VI/4128/94 unter 1.5 ,In Betracht kommende und nicht in Betracht kommende Themen" aufgeführt. Es hat den Anschein, als wäre diese Unterscheidung im allgemeinen richtig verstanden worden und würden sich alle genehmigten Projekte (21) daran halten. Bei den einjährigen Kräuterarten, die entweder aus Europa stammen oder auf diesem Kontinent enge Verwandte haben, hätte größeres Gewicht auf die in situ Erhaltung gelegt werden können. Diese genetischen Ressourcen verfügen oft über wertvolle Gene, insbesondere für Resistenz gegen Krankheiten und Ungeziefer, die auf ihre in Europa angebauten Kultur-Verwandten übertragen werden könnten. Bei den winterharten Holzarten ist vielleicht etwas zu starke Betonung auf Klonmaterial gelegt worden, wobei außer acht gelassen wurde, daß die Erhaltung von durch Samen vermehrtem Material eine wichtige dynamische Dimension hat. Auf Klonen beruhende Sammlungen genießen natürlich dann allererste Priorität, wenn es sich bei den Klonen um anerkannte alte Kulturarten handelt. Es sei jedoch darauf hingewiesen, daß die Erhaltung mit Hilfe von Klonen ein statisches Verfahren ist, also nicht auf weltweite Klimaveränderungen und Interaktionen zwischen Wirt und Parasit reagiert. Klone sind in auf die Evolution bezogen vielerlei Hinsicht Sackgassen und tragen nicht in nennenswertem Umfang zur Stärkung der genetischen Vielfalt bei. Durch Samen vermehrtes Material hingegen ergibt Populationen genetisch unterschiedlicher Individuen. In einer dem Klimawechsel ausgesetzten Welt sind solche Populationen sogar besonders wertvoll, weil sie sich genetisch an die sich wandelnde Umwelt anpassen können. Das Projekt Nr. 78 (Europäische Ulme) enthält zu diesem spezifischen Punkt einige sehr wertvolle Anregungen. Dort wird vorgeschlagen, der in situ Erhaltung natürlicher Populationen, die sich durch Samen erneuern, größeres Gewicht einzuräumen. Werden winterharte Pflanzenarten in Klonarchiven (ex situ) gesammelt, könnte der Eindruck entstehen, als würde der Aspekte der gemeinschaftsweiten Teilnehmerschaft in einigen Fällen dazu führen, daß lebende Sammlungen aufgebaut werden, die Material aus allen europäischen Teilnehmerländern aufbewahren. Solche Archive umfassen deutlich unterschiedliche Ökoregionen innerhalb der Gemeinschaft. Gerade dies ist aber zu vermeiden, da es bei diesen Arten aufgrund von Licht, Temperatur, Breiten- und Längengrad zu einer intensiven genetischen Anpassung an Umweltgradienten kommt. Derartige Sammlungen geben daher kein getreues Abbild der Artenvielfalt, da Klone aus unterschiedlichen Ökoregionen auf das Umfeld im Archiv unterschiedliche reagieren. Lebende Sammlungen sollten eher nach Ökoregionen unterteilt werden; man legt besser mehrere kleine lebende Sammlungen je Ökoregion an als nur eine oder zwei, weil da Anpassungserwägungen außer acht gelassen werden. Nach Ökoregionen angelegte Sammlungen können außerdem direkt mit der Nutzung des gesammelten Materials zu Pflanzenzuchtzwecken verbunden werden. Bei den vier Tierprojekten standen die Entwicklung von Datenbanken und die Beschreibung von Rassen im Mittelpunkt. Bei den Schweine- und Kaninchenprojekten ging es ferner um die Erhaltung bei extrem niedrigen Temperaturen. Ziel der Datenbankentwicklung ist es, die bestehenden Datenbanken von EAAP und FAO für Schweine und Rinder zu integrieren und Kaninchen in die FAO-Datenbank aufzunehmen. Mit dem Rassenbeschreibungsprojekt sollte bestimmt werden, welche kleineren Schweine- und Rinderrassen für Erhaltung und Nutzung ausgewählt werden sollen. Die Arbeiten im Bereich Erhaltung zielen in der Hauptsache auf die Verbesserung und Verbreitung von Kryoerhaltungstechniken und deren Anwendung bei Schweinen und Kaninchen ab. Nutzungsaspekte werden nur indirekt behandelt. 3. Waren bei der Auswahl der Arten und bei der Arbeitsorganisation für konzertierte Aktionen und Vorhaben auf Kostenteilungsbasis die Schwerpunkte angemessen gesetzt- Spezifische Prioritäten für die Artenauswahl wurden formuliert im Entwurf für ein Arbeitsprogramm, das die Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1467/94 des Rates, Absatz 1.6 veröffentlicht hat. Anscheinend wurde dieser Entwurf nicht besonders streng angewandt, und in Einzelfällen mag eine Sonderentscheidung aufgrund von Qualitätsunterschieden in den Anträgen getroffen worden sein und mag vielleicht auch von immer wieder auftretendem Geldmangel im Rahmen eines nicht zweckgebundenen Haushalts beeinflußt worden sein (vgl. kurze Laufzeit des Projekts Nr. 88 Haustiere). In dem bereits erwähnten Entwurf der Kommission für ein Arbeitsprogramm wird die Einhaltung 6 logischer Schritte gefordert. Nur zwei dieser Schritte wurden jedoch tatsächlich bei allen Projekten eingehalten; es ging dabei um die Nutzung, Aktualisierung und manchmal Entwicklung von Deskriptoren, die internationalen Normen entsprechen (IPGRI für Pflanzen und EAAP/FAO für Tiere), für den Aufbau einschlägiger Datenbanken. Der nächste Schritt (Beschreibung und Bewertung) beruht ebenfalls in hohem Maße auf internationalen Normen. a) Tierprojekte Hier wurden vier Projekte ausgewählt, in denen es um drei Arten bzw. ein Verzeichnis der genetischen Ressourcen in Europa geht. Die zusätzliche Beschreibung sekundärer Merkmale in Zusammenhang mit Produktqualität und Gesundheit/Robustheit ist im Hinblick auf die Ziele des ,Global Action Plan (GAP)" von Bedeutung. Desgleichen ist die Beschreibung anhand ausgewählter genetischer (DNA) Marker für die endgültige Auswahl der Rassen wichtig, die gründlicher untersucht werden sollen. In der dritten Phase ist die Auswahl zwischen den verfügbaren kleinen Rassen anhand der Einzigartigkeit und des genetischen Verwandtschaftsgrades zwischen den Rassen vorzunehmen. In der letzten Phase der Tierprojekte werden die ausgewählten Rassen experimentellen Untersuchungen unterzogen, um zusätzliche Argumente für ihre Erhaltung zu bekommen und ihre potentielle Nutzung als Nischenprodukt in biologischen, extensiven Bewirtschaftungssystem zu bestimmen. b) Pflanzenprojekte Im Zuge der drei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen wurden 17 Pflanzenprojekte ausgewählt. Sie betrafen 35 Kulturpflanzenarten, von denen 27 zu den kleineren und häufig zu gering genutzten Arten gehören. Eine der Vorgaben des Entwurfs des bereits erwähnten Arbeitsprogramms war die Bewertung wirtschaftlich bedeutender Merkmale und rasche Nutzung. Bei den derzeit untersuchten Pflanzenmerkmalen handelt es sich in der Mehrzahl um biotischen (Resistenz gegen Krankheiten) oder abiotischen Streß, während Qualitätsmerkmale nur gelegentlich Beachtung finden. Damit scheinen die Arbeiten den ursprünglichen Zielen entgegenzuwirken. Trotz alledem konnten jedoch dank der koordinierten, abgestimmten Bemühungen Fortschritte erzielt werden. Im Bereich Nutzung ist zu erwähnen, daß bei drei Projekten (Gerste, Beta und Kartoffeln) private Zuchtunternehmen in die Bewertung einbezogen wurden. Auf diese Weise lassen sich die Bewertungsergebnisse am schnellsten nutzen. Nur in wenigen Fällen (Gerste und Kartoffeln) gelang es, NRO in das Projekt einzubeziehen. Sie nahmen an Feldtests teil und interessieren sich für die unmittelbare Nutzung geeigneten Landrassenmaterials. Eigentlich hatte man eine stärkere Beteiligung der NRO erwartet, doch wenn die wenigen bisher beteiligten Erfolg haben, könnten sie Pionierarbeit geleistet haben. Auch wenn die Bestimmung nicht unbedingt Anwendung finden muß, fordert der Entwurf des Arbeitsprogramms der Kommission, daß die ersten drei Phasen abgeschlossen sein müssen, bevor Arbeiten im Bereich Rationalisierung und weiteres Sammeln unternommen werden. Zum Zwecke der Rationalisierung sollen Kernsammlungen aussortiert und Dubletten ermittelt werden. Bei 10 Projekten gehört der Aufbau von Kernsammlungen tatsächlich zum Arbeitsplan (Allium, Obstbäume, Kartoffeln, Reis, Beta, Ulmen, Mais, Gerste, Avena, Cucumis). Die Ermittlung von Dubletten wird von noch mehr Projekten erwartet. Falls zumindest bei den umfangreichen Sammlungen hier Erfolge zu verzeichnen sind, könnte dies bei der Optimierung des Zugangs zur Basissammlung behilflich sein. Wären jedoch Kernsammlungen zunächst nach Ökoregionen gegliedert aufgebaut worden, hätte man zusätzliche Bewertungsaktivitäten wirksamer ausrichten können. Dubletten werden sich kaum anhand gemeinsamer Datenbanken ermitteln lassen; hier könnten weitere Arbeiten für einen Erfolg erforderlich sein. Arbeiten an umfangreichen Sammlungen werden tunlichst vermieden. In einigen Projekten ist jedoch die Ermittlung von Lücken in bestehenden Sammlungen Teil des Arbeitsplans, und zwar als Grundlage für die Planung künftiger Sammlungsarbeiten. In der Erkenntnis, daß genetische Ressourcen von wild lebenden Verwandten an Bedeutung gewinnen, wird ernsthaft empfohlen, die Möglichkeiten für den Aufbau von Gegebenheiten für in situ Erhaltung in EU-Mitgliedstaaten zu prüfen, in denen wild lebende Verwandte fester Bestandteil der natürlichen Flora sind (Beta, Brassica, Karotten). Eine Reihe von Projekten berichtet von Arbeiten, die wegen unverzögerter Verbreitung der erzielten Ergebnisse noch andauern, wozu in einigen Fällen (kleine Obstbäume, Kartoffeln, Beta) auch die Verteilung des bewerteten Materials gehört. Nach den vorliegenden Informationen wird die Verbreitungsarbeit jedoch im allgemeinen sehr zufriedenstellend durchgeführt. 4. Waren am Programm in angemessenem Umfang Teilnehmer aus der Union beteiligt- Da der Rat der Europäischen Union die Koordinierung und Förderung von Maßnahmen zur Behandlung der genetischen Ressourcen der Landwirtschaft auf Gemeinschaftsebene beschlossen hat (Verordnung (EG) Nr. 1467/94, Artikel 1), verdient die Frage, inwieweit die Aktivitäten des Programms GENRES wirklich die gesamte Gemeinschaft abdecken, besondere Aufmerksamkeit. Daher hat sich die Gruppe unabhängiger Sachverständiger besonders intensiv mit den 21 GENRES-Projekten befaßt, die während des ersten Aktionsprogramms anliefen (Tabelle 2). Die Sachverständigengruppe ist davon überzeugt, daß gute Projekte vorzugsweise potentielle Partner ansprechen sollten, die mehr als 60% der relevanten Mitgliedstaaten vertreten (Unionscharakter), damit die Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik schneller erreicht werden. Insgesamt wurden fünf Kategorien mit jeweils 15% Unterschied für den ,Unionscharakter" festgelegt (Tabelle 2). Die Gruppe unabhängiger Sachverständiger stellt hiermit fest, daß die meisten Projekte zu mehr als 75% Partner aus verschiedenen Ländern der Union aufweisen, bei vier von 21 Projekten sind sogar Partner aus fast allen relevanten Mitgliedstaaten beteiligt. Nur bei zwei Projekten (12, 52) macht die Zahl der Partner aus der Union leider weniger als 60% aus, bei zwei weiteren Projekten liegt dieser Anteil unbefriedigenderweise bei weniger als 45%. Natürlich sind große Mitgliedstaaten (D, E, F, I, UK), die über mehr einschlägige Einrichtungen verfügen, häufiger als kleine Mitgliedstaaten beteiligt. Da sie zahlreiche Pflanzen- und Tierarten beherbergen, ist es wichtig, sie in ausreichendem Maße an den Projekten zu beteiligen. Die Kommission sollte jedoch in künftigen Verhandlungen über die Projektstruktur auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Partnern achten, damit z.B. auf einen einzigen Mitgliedstaat nicht mehr als ein Drittel entfällt (z.B. 104). Kleinere Mitgliedstaaten sollten dazu ermutigt werden, Beiträge zu künftigen Programmen zu leisten. Nach einer Analyse der Beteiligung der Unionsländer an den 21 genehmigten Projekten kann die Gruppe unabhängiger Sachverständiger feststellen, daß trotz aller administrativen Schwierigkeiten bemerkenswerte Fortschritte in der Koordinierung der Maßnahmen im Bereich genetischer Ressourcen auf Gemeinschaftsebene erreicht wurden. Die Gruppe unabhängiger Sachverständiger weist jedoch darauf hin, daß zur Vollendung der bisherigen Bemühungen noch weitere Maßnahmen erforderlich sind. Tabelle 2: Unionscharakter von Projekten, die im Zeitraum 1995-2000 durchgeführt wurden >PLATZ FÜR EINE TABELLE> IS = Island, CH = Schweiz, HU = Ungern, BG = Bulgarien, [ ] = Untervertragsnehmer. 5. Wurde das Verzeichnis wie vorgesehen erstellt und wurden die flankierenden Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt- a) Verzeichnis im Rahmen der allgemeinen Bestimmungen, das laufende Verzeichnis galt als Arbeitsinstrument zur Unterstützung der Programmaktivitäten. Die Gültigkeit der Verzeichnisse, die in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren und dann zu veröffentlichen waren, kam im Programm nur in zwei Fassungen des ,Verzeichnisses der Verzeichnisse" zum Ausdruck, zu dem auch Informationen in der Datenbank und auf der Website gehörten. Bei allen Vorhaben auf Kostenteilungsbasis und konzertierten Aktionen wurde diesem Punkt große Bedeutung beigemessen, doch kamen die Vorteile des Aufsetzens dieser Informationen als Globalstrategie auf bereits bestehende und flexiblere und effizientere Strukturen für Pflanzen und Bäume (Integration von FAO, IPGRI usw.) an anderer Stelle zum Tragen. Daher kann die Sachverständigengruppe voll und ganz die Absicht unterstützen, weitere Arbeiten zur Erstellung von Verzeichnissen genetischer Ressourcen nach dieser Verordnung nicht mehr zu fördern. Ziel des Projekts Haustiere war eine bessere Integration der Datenbanken von FAO und EAAP. Auch wenn das Verzeichnis von der Kommission im Halbzeitbericht als veraltet bezeichnet wurde, da es sich den Erwartungen entsprechend entwickelt hat und alle Arbeiten erledigt und abgeschlossen sind, ist doch zu berücksichtigen, daß im Hinblick auf Ergebnisse der angemessenen Beschreibung der Verzeichnisse Aufmerksamkeit zu schenken ist, und hier vor allen der Verzeichnisse, die schwieriger zu beschreiben sind (z.B. ex situ Sammlung). Weitere Aspekte, die in der Ratsverordnung erwähnt wurden und in den Verzeichnissen bedacht werden sollten, sind Mikroorganisamen und wild lebende Flora und Fauna, die in der Landwirtschaft genutzt werden könnten. b) Flankierende Maßnahmen Bei den flankierenden Maßnahmen, die eindeutig definiert waren und für die vollständige Finanzierung gewährt wurde, waren unterschiedliche Erfolge und Entwicklungen festzustellen. Das wohl kontinuierlichste Element war die Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse im Zuge der drei informellen Sitzungen NRO/RO. In der abschließenden Analyse wurde vereinbart, die Zusammenarbeit zu fördern und zu unterstützen. In der Halbzeitbewertung wurde deutlich, daß besondere Anstrengungen erforderlich sein würden, da die flankierenden Maßnahmen nicht ausreichend genutzt wurden, und der Ausschuß für genetische Ressourcen unterbreitete Vorschläge für Seminare und Workshops. Aufgrund fehlender Mittel in den folgenden Jahren konnten diese Vorhaben jedoch nicht in die Praxis umgesetzt werden. Nachdem den flankierenden Maßnahmen eine höhere Priorität als den Vorhaben auf Kostenteilungsbasis zugeordnet worden war, wurde ihre weitere Entwicklung vertagt, und die Programm mit der höchsten Mißerfolgsrate waren Programme zur Förderung der Ausbildung und Mobilität von Spezialisten, wobei einem Teil der ursprünglichen Prioritäten nicht mehr Rechnung getragen wurde, bei denen es um gegenseitiges Verständnis und Austausch zwischen NRO/RO ging. In Anbetracht der begrenzten finanziellen Mittel sollte man die Initiativen von Teilnehmern bezüglich Tagungen und Workshops aufgreifen und sie für Schlußfolgerungen und Empfehlungen nutzen. Angesichts dieser Lage können andere Ziele nicht angestrebt werden, wie z.B. die Vorstellung der Ergebnisse durch die Projektkoordinatoren auf einer Abschlußsitzung. 6. Stellen die Projekte auf die GAP und das Übereinkommen von Rio (Übereinkommen über die biologische Vielfalt / CBD) ab- Das Arbeitsprogramm (VI/4128/94) ANLAGE VI enthält die Ziele betreffend GAP und CBD. Die vier Hauptziele der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind bisher in der Regel angestrebt worden, doch wären Schlußfolgerungen noch verfrüht. Was das Ziel angeht, ,die Erzeugung an die Marktnachfrage nach unten anzupassen" stehen natürlich an besondere Umweltverhältnisse angepaßte Pflanzen und kleine Tierrassen im Mittelpunkt der Marktfrage nach speziellen Hochqualitätsprodukten, so z.B. auf dem Käsemarkt (Ziegenkäse) und nach besonderen Weinen und anderen Getränken, die in gewisser Hinsicht einzigartig sind. Bei der ,Ausrichtung auf die Unterstützung der Einkommen von Landwirten, bei denen der größte Bedarf besteht" haben viele Projekte marginale ökologische Bereiche betont, die am stärksten vom Projekt profitieren. Dies ist auch als Anreiz für die Landwirte zu verstehen, auch unter schlechten ökologischen und/oder sozioökonomischen Bedingungen "das Land nicht aufzugeben". Dem ,Schutz der Umwelt und der Entwicklung der natürlichen Potentiale der Landschaft" ist gebührender Platz nur bezüglich der Resistenz gegen Krankheiten und Schädlinge eingeräumt worden. In diesem Zusammenhang schlagen wir vor, daß sich die Projekte verstärkt mit einer ,Mehrfachnutzung" ihrer genetischen Ressourcen befassen, also z.B. Pflanzen als Lebensmittel, Futtermittel und für die Landschaftspflege. Insbesondere kleinere Früche könnten aufgrund ihres schmückenden Charakters eine wertvolle Rolle in der Landschaftspflege übernehmen. In der Regel stehen die Projekte im Einklang mit dem Übereinkommen von Rio (CBD). Das ,gerechte und ausgewogene Teilen der Vorteile aus einer Nutzung genetischer Ressourcen" wäre im ,Gemeinschaftsrahmen" allerdings noch sorgfältig zu prüfen. Es ist nicht immer Nachlässigkeit, daß gemeinsame Projekte die gemeinsame Nutzung genetischer Ressourcen aus verschiedenen Ländern erschweren. Die Kommission sollte hier koordinierend eingreifen. Als Vorbild könnte die Nordische Genbank (NGB) dienen, die nach Ökoregionen gegliedert ist. 7. Sind Verwaltungs- und Managementfragen angemessen gelöst worden- Koordinierung durch die Kommission Nach der Verordnung (EG) Nr. 1467/94 wird ein Ausschuß für die Erhaltung, Beschreibung, Sammlung und Nutzung genetischer Ressourcen der Landwirtschaft eingesetzt, dem Vertreter der Mitgliedstaaten angehören und in dem ein Vertreter der Kommission den Vorsitz führt. Seit Anlaufen dieses Programms im Jahr 1994 haben die genetischen Ressourcen für die Landwirtschaft weltweit ständig an Bedeutung gewonnen. An der Schwelle des 21. Jahrhunderts steht fest, daß über die bisher in internationalen Gremien wie FAO, CGIAR und WTO geleisteten Arbeiten zum Austausch, Handel und zur Nutzung genetischer Ressourcen im Besitz einzelner Länder einschließlich der Rechte am geistigen Eigentum (IPR) an genetischem Material hinaus noch sehr viel zu tun bleibt. Nach unserer Auffassung sollte die Kommission bei diesen bedeutenden Entwicklungen zunehmend koordinierende Aufgaben übernehmen. Ferner sind wir der Auffassung, daß eine solche Koordinierung für zwei weitere Fünfjahreszeiträume geplant werden sollte, also bis 2010. Personalausstattung Die Verordnung (EG) Nr. 1467/94 bestimmt in ihrem ANHANG 2 ,VORLÄUFIGE MITTELAUFTEILUNG", daß für das laufende Verzeichnis rund 10% der Programmittel zur Verfügung stehen und jeweils zwei Fachkräfte der Laufbahngruppen A, B und C abgestellt werden. Der Sachverständigengruppe liegen Informationen darüber vor, daß die oben bezeichneten Fachkräfte nicht zur Verfügung gestellt wurden. Das Thema ,Genetische Ressourcen der Landwirtschaft" hat offenbar, wie wir sehen, erhebliche Auswirkungen auf weite Bereiche der internen Strukturen und Direktionen der EU-Kommission. Darüber hinaus hat die EU auch auf der internationalen Bühne eine wichtige Rolle zu spielen. Die derzeit 21 in der Prüfung befindlichen Projekte stellen also nur einen kleinen Teil der EU-Aktivitäten in diesem laufend an internationaler Bedeutung gewinnenden Gebiet dar. Die Kommission ist zwar für die bisher initiierten und durchgeführten Arbeiten zu loben, doch stellen wir eine Personalausstattung für diesen Bereich fest, die zu gering ausfällt, als daß eine solide Koordinierung aufrechterhalten werden könnte. Angesichts der in Zukunft wachsenden Bedeutung des Themas müssen jetzt unbedingt Mitarbeiter auf Dauer abgestellt werden. Zweites und künftige Arbeitsprogramme Die Kommission plante ein zweites Arbeitsprogramm. Davon ist die Rede in GENRES (NGO) 002/VI/1997, das Ende 1998 vorgelegt werden soll. Die 21 Projekte der derzeitigen Verordnung waren in den meisten Fällen gut organisiert, doch repräsentieren sie nur einen kleinen Ausschnitt aller wichtigen genetischen Ressourcen in der europäischen Landwirtschaft. Nach unserer Auffassung könnte eine eindeutig formulierte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für ein zweites Arbeitsprogramm von 5 Jahren die derzeitigen Schwächen mildern. Wir halten dies für besonders wichtig auch im Hinblick auf die anstehende Aufnahme neuer Mitgliedstaaten, die über beträchtliche genetische Ressourcen verfügen, die für die europäische Landwirtschaft äußerst wertvoll sind. Ein zweites Arbeitsprogramm wurde jedoch nie vorgelegt. Längerfristig sollte nach unserer Meinung ein drittes Fünfjahresprogramm mit einer Laufzeit bis ungefähr 2010 aufgelegt werden, um die Ziele der ersten Verordnung wirklich erreichen zu können. Unvollständige Inanspruchnahme der in der Verordnung vorgesehenen Mittel, Probleme mit nicht zweckgebundenen Mitteln Uns liegen Informationen darüber vor, daß im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1467/94 bereitgestellte Ausgaben in Höhe von 20 Mio Euro als nicht zweckgebunden eingestuft wurden und daher nur knapp die Hälfte dieses Betrags abgerufen wurde. Nicht zweckgebundene Ausgaben werden alljährlich je nach Engpässen im Haushalt angepaßt. Dies bedeutet mit Sicherheit ein gewisses Maß an Instabilität für neue Projekte, die nach der Ratsverordnung durchgeführt werden sollen. Ein zweiter Punkt sind die nicht hinnehmbaren Verzögerungen in der Mittelauszahlung an die Projekte, auf die viele Projektkoordinatoren in ihren Bemerkungen hinweisen. Daran muß sich in Zukunft etwas ändern, vielleicht zunächst einmal durch eine Höherstufung der Ausgaben zu zweckgebundenen Ausgaben und dann durch eine schnellere Auszahlung der Jahresmittel. 8. Rechtliche Aspekte der Nutzung genetischer Ressourcen Im Übereinkommen von Rio (CBD) heißt es, genetische Ressourcen seien den verschiedenen Ländern gehörende natürliche Ressourcen. Dies gelte für alle nach 1993 gesammelten genetischen Ressourcen. Hier werden nun rechtliche Aspekte der gemeinsamen Nutzung genetischer Ressourcen in der EU berührt. Rechtlich geht es weiterhin um die geistigen Eigentumsrechte (IPR) an genetischen Ressourcen sowohl in den einzelnen Ländern als auch innerhalb der EU und weltweit. Wir sind davon überzeugt, daß die Behandlung dieser rechtlichen Aspekte angemessen und mit dem größtmöglichen Fachwissen von Seiten der Kommission und des in der Verordnung erwähnten Fachausschusses koordiniert werden sollte. Kooperierende EU-Mitgliedstaaten sollten sich bei Projekten nach der Verordnung an die gemeinsamen Bestimmungen halten. 9. Beteiligung von NRO Die Kommission hat drei Sitzungen mit europäischen NRO abgehalten, und die Berichte über diese Sitzungen (GENRES(NGO) 001/VI/1996, 002/VI/1997, 003/VI/1999) bilden die Grundlage für unsere Bemerkung. Die Kommission hat sich intensiv darum bemüht, NRO über die Verordnung und ihre Projekte zu informieren und sie dort einzubeziehen. Die Durchsicht der Projekte und der Berichte über die speziell anberaumten Sitzungen mit den NRO ergibt jedoch, daß diese einen nur geringfügigen Beitrag erbracht haben. Da NRO eine wichtige Rolle im Programm spielen könnten, ist ihre Mitwirkung an künftigen Arbeiten auszubauen und ein besserer modus operandi zur Überwindung bestehender Schwierigkeiten zu finden. 10. Beteiligung internationaler Organisationen, die an den gleichen Themen arbeiten Fast alle Projekte nennen eine oder mehrere der folgenden Organisationen als wichtige Akteure: FAO, EAAP, CGIAR (insbesondere IPGRI) und NGB. Zur Zeit wird eine nordische Genbank für Tiere (NGH) aufgebaut; eine Genbak für nordische Waldbäume (NGF) ist in Planung. Die Kommission muß unbedingt auf höchstmöglicher Ebene ein Netz aufbauen und koordinieren und dabei die EU-Dimension klar herausarbeiten. Damit könnte den Mitgliedstaaten bei der Rationalisierung ihrer eigenen Programme im Nachgang zum Leipziger ,Global Plan of Action (GPA)" enorm geholfen werden. 11. Einbeziehung nationaler Programme im Bereich genetischer Ressourcen Nach Verabschiedung des Leipziger ,Global Plan of Action (GPA)" im Jahr 1996 wurden in den meisten europäischen Teilnehmerländern nationale Programme im Bereich genetischer Ressourcen erarbeitet. Es ist nun an der Zeit, daß diese nationalen Programme in Kooperationsnetze auf europäischer Ebene einbezogen werden. Damit kommt in Zukunft eine neue Dimension ins Spiel. Viele der bereits laufenden Projekte könnten unmittelbar von den nationalen Programmen profitieren und umgekehrt. Damit ist jetzt eine Koordinierung auf EU-Ebene geboten. Längerfristig gesehen könnten die nationalen Programme das Tempo der Umsetzung der europäischen Verordnung beschleunigen. Auch hier ist eine Koordinierung auf EU-Ebene unbedingt geboten. V. Empfehlungen Entwurf der Empfehlungen 1. Die Laufzeit der Verordnung ist zu verlängern. 2. Es ist ein zweites, revidiertes Fünfjahresprogramm aufzulegen. 3. Das Kommissionspersonal muß im Rahmen der jetzigen Verordnung auf Dauer zur Verfügung stehen. 4. Sowohl bei pflanzengenetischen als auch bei tiergenetischen Ressourcen ist der in situ Erhaltung größeres Gewicht einzuräumen. 5. Koordinierte Rationalisierungsbemühungen bei ex-situ Sammlungen sollten gefördert werden. 6. Bei Tieren sollten ex situ Sammlungen die in situ Erhaltung ergänzen. 7. Bei künftigen Projekten sollte die angemessene Abdeckung relevanter Ökoregionen im Vordergrund stehen. 8. Bei künftigen Projekten sollte die angemessene Abdeckung relevanter Ökoregionen im Vordergrund stehen. 9. Bei der Durchführung der flankierenden Maßnahmen ist eine aktivere Mitwirkung der Kommissionsdienststellen erforderlich. 10. Der richtige Umgang mit den rechtlichen Aspekten in Zusammenhang mit dem CBD ist mit größtmöglichem Know-how zu koordinieren. 11. Eine intensivere Beteiligung von NRO ist anzuregen und zu unterstützen. 12. Der Mitwirkung der Kommission an der Koordinierung von Netzen und der Verdeutlichung der EU-Dimension ist größere Aufmerksamkeit zu schenken. 13. Die Koordinierung der nationalen Programme im Bereich genetischer Ressourcen sollte wesentlicher Bestandteil des Aufgabenbereichs der Verordnung in Zukunft sein. ANHANG Verordnung (EG) Nr. 1476/94: Laufende Vorhaben auf Kostenteilungsbasis und konzertierte Aktionen Nr. 0012 Projekt einer europäischen Genbank für genetische Ressourcen von Schweinen Nr. 0020 Schutz künftiger Kulturpflanzen der Europäischen Gemeinschaft: Programm zur Erhaltung, Beschreibung, Bewertung und Sammlung von Allium (Kulturarten und wild lebenden Arten) Nr. 0029 Erhaltung, Bewertung, Nutzung und Sammlung kleinerer Obstbaumarten Nr. 0037 Aufbau, Beschreibung und dynamische Verwaltung der genetischen Ressourcen vom Reis (Oryza sativa) von europäischer Bedeutung Nr. 0042 Bewertung und Aufwertung von Beta-Sammlungen im Hinblick auf die Extensivierung der landwirtschaftlichen Erzeugung Nr. 0034 Genetische Ressourcen von Kartoffeln einschließlich der Erhaltung, Beschreibung und Nutzung von Saatkartoffelarten für Systeme des biologischen Landbaus in Europa Nr. 0052 Europäisches Netz für die Beschreibung und Bewertung von Keimplasma von Genus Rosa Nr. 0060 Verzeichnis, Beschreibung, Bewertung, Erhaltung und Nutzung europäischer genetischer Ressourcen vom Kaninchen Nr. 0061 Internationales Netz für genetische Ressourcen von Prunus Nr. 0078 Koordinierung der Erhaltung, Beschreibung, Sammlung und Nutzung genetischer Ressourcen von europäischen Ulmen Nr. 0081 Europäisches Netz für die Erhaltung und Beschreibung genetischer Ressourcen von Weinstöcken Nr. 0083 Laufendes Verzeichnis europäischer genetischer Ressourcen von Haustieren und von Arbeiten zur Beschreibung, Erhaltung und Nutzung dieser Ressourcen Nr. 0088 Durchführung des europäischen Netzes für Bewertung, Erhaltung und Nutzung genetischer Ressourcen von europäischen Mais-Landrassen Nr. 0097 Erhaltung, Beschreibung, Sammlung und Nutzung genetischer Ressourcen von Oliven (Olea Eeuropea) Nr. 0104 Bewertung und Erhaltung genetischer Ressourcen von Gerste zur Verbesserung ihrer Verfügbarkeit für Züchter in Europa Nr. 0118 Eine Strategie für die Erhaltung der genetischen Vielfalt europäischer Rinder Nr. 0105 Die Zukunft der europäischen Karotte: Programm zur Erhaltung, Beschreibung, Bewertung und Sammlung der Karotte und ihrer wild lebenden Verwandten Nr. 0108 Management, Erhaltung und Nutzung genetischer Ressourcen von Cucumis melo und ihrer wild lebenden Verwandten Nr. 0109 Sammlung von Brassica im Hinblick auf eine breitergefächerte Nutzung in der Landwirtschaft Nr. 0113 Management, Erhaltung und Nutzung genetischer Ressourcen von Auberginen (Solanum species)