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Document 52001AR0387
Opinion of the Committee of the Regions on the "Communication from the European Commission to the Council, the European Parliament, the Economic and Social Committee and the Committee of the Regions on Certain legal aspects relating to cinematographic and other audiovisual works"
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu bestimmten Rechtsfragen im Zusammenhang mit Kinofilmen und anderen audiovisuellen Werken"
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu bestimmten Rechtsfragen im Zusammenhang mit Kinofilmen und anderen audiovisuellen Werken"
ABl. C 192 vom 12.8.2002, p. 15–17
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu bestimmten Rechtsfragen im Zusammenhang mit Kinofilmen und anderen audiovisuellen Werken"
Amtsblatt Nr. C 192 vom 12/08/2002 S. 0015 - 0017
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu bestimmten Rechtsfragen im Zusammenhang mit Kinofilmen und anderen audiovisuellen Werken" (2002/C 192/04) DER AUSSCHUSS DER REGIONEN, gestützt auf die "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu bestimmten Rechtsfragen im Zusammenhang mit Kinofilmen und anderen audiovisuellen Werken" (KOM(2001) 534 endg.), aufgrund des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 26. September 2001, den Ausschuss der Regionen gemäß Artikel 265 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu diesem Thema zu ersuchen, aufgrund des Beschlusses des Präsidiums des Ausschusses der Regionen vom 12. Juni 2001, die Fachkommission 7 "Bildung, Berufsbildung, Kultur, Jugend, Sport, Bürgerrechte" mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen, gestützt auf den von der Fachkommission 7 am 30. November 2001 angenommenen Entwurf einer Stellungnahme (CdR 387/2001 rev.) [Berichterstatterin: Frau Beskow, Bürgermeisterin der Gemeinde Orsa (S/PSE)], verabschiedete auf seiner 43. Plenartagung am 13. und 14. März 2002 (Sitzung vom 13. März) folgende Stellungnahme. 1. Die Haltung des Ausschusses der Regionen zu der Mitteilung 1.1. Der Ausschuss der Regionen stimmt mit der Aussage überein, dass audiovisuelle Werke eine wichtige Rolle für die Entwicklung einer europäischen Identität spielen. Der Ausschuss möchte auf die Bedeutung der Förderung einer neuen Infrastruktur für die Film- und Fernsehproduktion hinweisen, da die regionale und lokale audiovisuelle Produktion derzeit zunimmt. Die regionale/lokale Filmproduktion stellt neben der Produktion auf Landesebene ein Gegengewicht zu den Großproduktionen nichteuropäischer Länder dar. Erfahrungsgemäß lockt diese Art regional verankerter Werke häufig ein großes Publikum an, und zwar nicht nur in der eigenen Region, sondern auch landesweit bzw. über die Grenzen hinweg. Die unterschiedlichen Förderformen auf europäischer, einzelstaatlicher, regionaler und kommunaler Ebene müssen sich so weit wie möglich gegenseitig ergänzen. Es ist wichtig, neue Technologien für den Vertrieb solch regionaler Produktionen nutzen zu können. 1.2. Der Ausschuss hält die Anforderungen, die die Kommission an staatliche Fördersysteme stellt, für ausgewogen. Derartige Fördersysteme führen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen und unterstützen zugleich eine europäische Filmproduktion auf mehreren Ebenen. Der Ausschuss betont, dass es sich bei den Mitteln, die in die Regionen fließen, die eine Film- und Fernsehproduktion betreiben, um zusätzliche Mittel handelt, die die staatlichen Beihilfen ergänzen. Mit Hilfe dieser Mittel können anspruchsvolle Produktionen realisiert werden. Diese Mittel tragen dazu bei, dass der Umfang des in den Regionen erforderlichen Fachwissens, der Technik und anderer Voraussetzungen für audiovisuelle Werke von professionellem Niveau in ausreichendem Maße aufrechterhalten werden kann. Ferner möchte der Ausschuss darauf hinweisen, dass Mittel aus den Strukturfonds in die Filmproduktion fließen und dass diese Mittel auf die gleiche Art wie Mittel aus dem MEDIA-PLUS-Programm betrachtet werden. Die Mittel aus dem MEDIA-PLUS-Programm und aus den Strukturfonds spielen eine große Rolle für die Regionen mit einer geringen audiovisuellen Produktionskapazität bzw. für die Regionen, die nur ein kleines geographisches oder sprachliches Gebiet abdecken, damit diese überhaupt die Möglichkeit haben, Filme zu produzieren. 1.3. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass eine Debatte über den Erhalt audiovisueller Werke von wesentlicher Bedeutung ist. Wenn normalerweise vom Kulturerbe die Rede ist, bezieht sich dieser Begriff auf Gebäude, Gegenstände oder Dokumente. Seit der Entstehung der Fotografie und später auch der Filmkunst musste der Begriff des Kulturerbes um diese Ausdrucksformen erweitert werden. Der kulturhistorische Wert von Filmen - ab 1895 - wird wahrscheinlich ein immer wichtigerer Teil des europäischen Kulturerbes werden, da Filme in bewegten Bildern eine vergangene Epoche wieder auferstehen lassen können. Kulturhistorische Filme ziehen erfahrungsgemäß ein großes Publikum an. Dies gilt insbesondere für regional/lokal z. B. von Städten, Kommunen oder ortsansässigen Unternehmen oder Vereinigungen produzierte Filme. Bewahrt werden müssen sowohl Spielfilme als auch Dokumentarfilme aus dem Non-Fiction-Bereich. Gerade diesem Teil des Kulturerbes der bewegten Bilder muss sehr viel mehr Aufmerksamkeit als bisher geschenkt werden. Hier gibt es viele Probleme, für die eine geeignete Lösung gefunden werden muss: die Zusammenstellung der Sammlung, der Erhalt, die Pflege, Klassifizierung, Registrierung und Archivierung, Suchmöglichkeiten, Zugänglichmachung, Rechte u. v. m. Eine diesbezügliche Studie in den Mitgliedstaaten wäre ein erster Schritt hin zu den erforderlichen Maßnahmen. 1.4. Der Ausschuss stimmt mit der Kommission überein, dass das E-Kino und ähnliche Produktions- und Vertriebsformen eine wichtige Rolle bei der Entwicklung im Bereich Film und Medien spielen. Die Bedeutung liegt u. a. in den günstigeren Produktionsmöglichkeiten und der schnelleren und günstigeren Verbreitung an Kinos u. a. in Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte. Die Einrichtung des Europäischen Forums des digitalen Films stellt einen wertvollen Schritt in diese Richtung dar. 1.5. Nach Ansicht des Ausschusses sollten die aus Steuern geförderten audiovisuellen Werke, die hierdurch als Kulturgut eingestuft werden, sowie ihr Verleih nur mit einer geringen bzw. gar keiner Mehrwertsteuer belastet werden. Dies sollte beispielsweise für die Mehrwertsteuer auf Kino-Eintrittskarten gelten, um u. a. den Kinobesuch für Familien zu fördern. 1.6. Der audiovisuelle Sektor befindet sich weltweit auf Expansionskurs; er ist sowohl von einer öffentlichen Förderung als auch von einem funktionierenden Markt abhängig. Damit auf den verschiedenen europäischen Ebenen Stellung genommen werden kann, müssen die technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Produktion und den Vertrieb untersucht werden. Auch die regionale und lokale Ebene muss hierbei berücksichtigt werden. 2. Empfehlungen des Ausschusses der Regionen 2.1. Der Ausschuss empfiehlt, dass die Kommission eine Überprüfung des heutigen Stands der regionalen/lokalen audiovisuellen Produktion in der EU unterstützt. Bei der Auswertung dieser Werke sollten insbesondere der Erhalt der europäischen Kultur sowie regionalpolitische und wirtschaftliche Auswirkungen berücksichtigt werden. Der Ausschuss empfiehlt der Kommission, Maßnahmen zur Schaffung eines europäischen Netzwerks von Filmverbänden auf regionaler Ebene zum Erfahrungsaustausch zu fördern. 2.2. Der Ausschuss befürwortet den Vorschlag der Kommission, eine Umfrage zum Erhalt audiovisueller Werke in den Mitgliedstaaten durchzuführen. Ebenso begrüßt der Ausschuss die Förderung einer Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten. Die Maßnahmen für die Zusammenstellung, die Pflege und den Erhalt der Werke sowie die Zugangsmöglichkeiten müssen auf alle Arten von Werken ausgerichtet sein, vom Spielfilm bis zu lokalen Produktionen mit Dokumentarcharakter. Der Ausschuss begrüßt den Vorschlag, dass die Kommission eine Umfrage über öffentliche Register für Filme und andere audiovisuelle Werke durchführen möchte. Er ist der Ansicht, dass es wichtig ist, ein Netzwerk derartiger nationaler und auch regionaler Archive zu schaffen. 2.3. Der Ausschuss regt an, dass die Kommission das Thema E-Kino und ähnliche Technologien für neue Vertriebsformen von audiovisuellen Werken aktiv verfolgen sollte, wobei der Vertrieb sowohl an Kinos als auch an Einzelpersonen berücksichtigt werden sollte. 2.4. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass die Kommission es den Mitgliedstaaten ermöglichen sollte, die Mehrwertsteuer auf Kulturgüter und -dienstleistungen herabzusetzen. 2.5. Die vorgeschlagene Studie über die Einstufung von audiovisuellen Werken mit unterschiedlichen Vertriebswegen wird vom Ausschuss begrüßt. 2.6. Der Ausschuss befürwortet den Vorschlag der Kommission, eine Expertengruppe einzurichten, um die Marktentwicklung im Bereich der audiovisuellen Produktion zu beobachten. In diesem Zusammenhang möchte der Ausschuss darauf hinweisen, dass auch die regionale Produktion und ihre Bedeutung für die europäische Vielfalt sowie ihre Bedeutung als Gegengewicht zur Dominanz der nichteuropäischen Filme untersucht werden sollte. 2.7. Um die Film- und Medienkompetenz bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen fortzuentwickeln, sollte die Initiative eLearning eingesetzt werden. 2.8. Der Ausschuss unterstreicht die Bedeutung insbesondere von auf dem Konzept des lebenslangen Lernens aufbauenden Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in der Filmproduktion. Lebenslanges Lernen ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass jede Region und örtliche Gemeinschaft ihren Bestand sichern und sich weiterentwickeln kann, wie in der Stellungnahme des Ausschusses zu dem Memorandum über lebenslanges Lernen (CdR 19/2001 fin) (Berichterstatterin: Frau Tallberg) hervorgehoben wird. 2.9. Der Ausschuss begrüßt den Vorschlag, eine Studie zur Ermittlung und Bewertung von Finanzströmen in der europäischen Filmwirtschaft durchzuführen. Hier sollten auch regional/lokal produzierte Filme berücksichtigt werden. 2.10. Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Fernseh-Richtlinie empfiehlt der Ausschuss, dass regional/lokal produzierte Filme über regionale und landesweite Fernsehnetze ausgesendet werden, um die kulturelle Vielfalt zu steigern. 2.11. Film und Fernsehen sind häufig eine Männerdomäne. Dies gilt insbesondere für den technischen Bereich. Der Ausschuss empfiehlt, dass die Kommission die kreative Arbeit von Frauen fördern sollte, um Frauen betreffende Inhalte und eine Frauenperspektive in den Produktionen zu begünstigen. Dies kann z. B. durch eine besondere Ausbildung für Frauen in den Bereichen Verfassen von Drehbüchern, Aufnahmetechnik und Regie erfolgen. 2.12. Die vorgeschlagenen Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen beziehen sich in erster Linie auf Taube und Hörgeschädigte und bestehen aus Verdolmetschungen in die Gebärdensprache und Untertitelungen für Sendungen. Die neuen technischen Möglichkeiten, wie z. B. das Einblenden von Bildausschnitten, sollten genutzt werden. Brüssel, den 13. März 2002. Der Präsident des Ausschusses der Regionen Albert Bore