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Document 52000DC0882

29. FINANZBERICHT über den EUROPÄISCHEN AUSRICHTUNGS- UND GARANTIEFONDS FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT EAGFL ABTEILUNG GARANTIE - HAUSHALTSJAHR 1999 -

/* KOM/2000/0882 endg. */

52000DC0882

29. FINANZBERICHT über den EUROPÄISCHEN AUSRICHTUNGS- UND GARANTIEFONDS FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT EAGFL ABTEILUNG GARANTIE - HAUSHALTSJAHR 1999 - /* KOM/2000/0882 endg. */


29. FINANZBERICHT über den EUROPÄISCHEN AUSRICHTUNGS- UND GARANTIEFONDS FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT EAGFL ABTEILUNG GARANTIE - HAUSHALTSJAHR 1999 -

(von der Kommission vorgelegt)

INHALTSVERZEICHNIS

ZUSAMMENFASSUNG 4

1. GEMEINSCHAFTSFINANZIERUNG DER AGRARMÄRKTE 4

1.1. Haushaltsverfahren 4

1.1.1. Haushaltsvorentwurf 4

1.1.2. Berichtigungsschreiben 4

1.1.3. Haushaltsplan 5

1.1.4. Ausführung des Haushaltsplans 5

1.1.5. Übertragungen von Kapitel zu Kapitel innerhalb des Teileinzelplans B1 5

1.1.6. Berichtigungs- und Nachtragshaushalt 6

1.1.7. Antrag auf nicht automatische Übertragung auf das Haushaltsjahr 2000 6

1.1.8. Anteil der Ausgaben des EAGFL-Garantie am Gesamthaushalt der Europäischen Union 7

1.2. Aufteilung der Ausgaben nach ihrer wirtschaftlichen Natur 7

1.2.1. Erstattungen 7

1.2.2. Interventionen 7

1.3. Aufteilung der Ausgaben nach Sektoren 10

1.4. Aufteilung nach Mitgliedstaaten 11

2. KASSENFÜHRUNG UND MITTELBEWIRTSCHAFTUNG 15

2.1. Haushaltsplan 15

2.2. Mittelbewirtschaftung 16

2.3. Vorschüsse 16

2.4. Kürzung der Vorschüsse 16

3. KONTROLLTÄTIGKEITEN 17

3.1.1. Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) 17

3.1.2. Entwicklung der InVeKoS-Regelung im Jahr 1999 18

3.2. Olivenöl-Kontrollstellen 18

3.3. Kofinanzierung zur Verstärkung der Kontrollen 18

4. Rechnungsabschluss 18

WICHTIGER HINWEIS 20

29. FINANZBERICHT

über den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft EAGFL Abteilung Garantie - Haushaltsjahr 1999 -

TABELLE 1

MITTLERE UMRECHNUNGSKURSE IM HAUSHALTSJAHR 1999

(vgl. Anhang 16)

EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT // 1 EUR

B // 40,335560

DK // 7,439393

D // 1,955406

EL // 325,175392

E // 166,380128

F // 6,557934

IRL // 0,787469

I // 1 936,155764

LUX // 40,330757

NL // 2,203658

A // 13,757502

P // 200,474899

FIN // 5,945171

S // 9,214029

UK // 0,686409

29. FINANZBERICHT ÜBER DEN EAGFL, ABTEILUNG GARANTIE ZUSAMMENFASSUNG

GEMEINSCHAFTSFINANZIERUNG DER AGRARMÄRKTE

Haushaltsverfahren

Haushaltsvorentwurf

Die Kommission hat den Haushaltsvorentwurf (HVE) am 30. April 1998 angenommen. Der im HVE 1999 veranschlagte Mittelbedarf belief sich auf 40 440 Mio. EUR und lag somit um 4 748 Mio. EUR unter der Agrarleitlinie in Höhe von 45 188 Mio. EUR.

Berichtigungsschreiben

Am 28. Oktober 1998 nahm die Kommission ein Berichtigungsschreiben an, in dem zum einen der ungünstigen Entwicklung der Agrarkonjunktur und zum anderen den jüngsten Rechtsakten in der Landwirtschaft Rechnung getragen wurde, die geringfügig höhere Ausgaben mit sich bringen.

Die ungünstige Agrarkonjunkturlage führte gegenüber dem HVE zu einer Gesamterhöhung der vorhersehbaren Ausgaben um 436 Mio. EUR:

+ // Getreide (+ 1 007 Mio. EUR) Verschlechterung der Weltmarktpreise, was zu einem Mehrbedarf bei den Ausfuhrerstattungen und den Interventionsbeständen führte

+ // Zucker (+ 236 Mio. EUR) Höhere Ausfuhrerstattungen infolge des Rückgangs der Weltmarktpreise

- // Schaf- und Ziegenfleisch (- 255 Mio. EUR) Anstieg des Durchschnittspreises auf dem Gemeinschaftsmarkt

- // Milch und Milcherzeugnisse (- 237 Mio. EUR) Geringere Erzeugung von Konsummilch

- // Rindfleisch (- 221 Mio. EUR) Weniger Prämienanträge für männliche Rinder, was zum Teil durch höhere Erstattungssätze ausgeglichen wird.

Der durch die kürzlich erlassenen Rechtsakte in der Landwirtschaft bedingte Mehrbedarf belief sich auf 77 Mio. EUR, davon bezog sich ein Mittelbetrag von 49 Mio. EUR auf den Beschluss des Rates über das Preispaket.

Der im Berichtigungsschreiben festgestellte Mittelbedarf lag somit bei 40 953 Mio. EUR und überschritt den HVE um 513 Mio. EUR. Im Kapitel B0-40 "Vorläufig eingesetzte Mittel" war ein Betrag von 105 Mio. EUR eingesetzt worden.

Haushaltsplan

Am 24. November fanden auf der Grundlage der von der Kommission an diesem Tag unterbreiteten Vorschläge zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament eine Konzertierung statt. Dabei wurden folgende Ergebnisse erzielt.

Das Berichtigungsschreiben wurde angenommen, in dem die vorgeschlagene Aufstockung um 513 Mio. EUR jedoch durch gezielte Kürzung eines entsprechenden Betrags im Getreidesektor ausgeglichen wurde. Diese Kürzung stellt Einsparungen dar, die sich aus einem seit Abfassung des Berichtigungsschreibens eingetretenen beträchtlichen Anstieg der Weltmarktpreise für Getreide ergeben.

Die Mittelansätze für Agrarumweltmaßnahmen wurden um 20 Mio. EUR aufgestockt (eingesetzt in die Reserve B0-40), wobei dieser Betrag dem Posten 'Wertberichtigung der Getreidebestände' entnommen wurde.

Übertragung eines Betrags von 80 Mio. EUR auf das Kapitel B0-40, der den Sektoren Obst und Gemüse sowie Milcherzeugnisse entnommen wurde.

Die am 17. Dezember 1998 vom Präsidenten des Europäischen Parlaments festgestellten Mittelansätze beliefen sich beim EAGFL-Garantie auf 40 440 Mio. EUR (einschließlich eines Betrags von 205 Mio. EUR in Kapitel B0-40).

Ausführung des Haushaltsplans

Der Mittelverbrauch des EAGFL-Garantie im Haushaltsjahr 1999 erreicht 39 540,8 Mio. EUR, dies entspricht 97,8% der in Teileinzelplan B1 des Haushaltsplans insgesamt eingesetzten Mittel. Die Ausgaben lagen um 899,2 Mio. EUR unter dem ursprünglichen Mittelansatz.

Beim vorgenannten Ausgabenvolumen wurden die Kürzungen der Vorschüsse (Kürzungen der monatlichen Erstattungen) berücksichtigt, die die Kommission gegenüber den Mitgliedstaaten beschlossen hatte. Die Ausgaben sind steigend, da sie sich 1998 auf 38 748 Mio. ECU beliefen (Zuwachs um 2%).

Übertragungen von Kapitel zu Kapitel innerhalb des Teileinzelplans B1

Im Laufe des Haushaltsjahres 1999 wurden lediglich zweimal Mittelübertragungen von Kapitel zu Kapitel innerhalb des EAGFL-Garantie vorgenommen.

Die erste Mittelübertragung Nr. 46/99 wurde der Haushaltsbehörde nach der Sommerpause vorgeschlagen. Sie war notwendig, um folgende Kapitel aufzustocken:

B1-14 - // Textilpflanzen und Seidenraupen (+60 Mio. EUR)

B1-22 - // Schaf- und Ziegenfleisch (+120 Mio. EUR)

B1-23 - // Schweinefleisch, Eier und Gefluegel (+50 Mio. EUR).

Die betreffenden Mittel belaufen sich insgesamt auf 230 Mio. EUR, das sind 0,6% des Mittelansatzes des EAGFL-Garantie.

Die zweite Mittelübertragung Nr. 73/99 wurde der Haushaltsbehörde im Dezember 1999 unter Berücksichtigung der Ausführung der Ausgaben im Verlauf des Haushaltsjahres vorgeschlagen. Diese Übertragung erstreckte sich auf einen Betrag von insgesamt 339,3 Mio. EUR, aus dem im wesentlichen folgende zwei Kapitel aufgestockt werden sollten:

B1-11 - // Zucker (+180 Mio. EUR)

B1-31 - // Nahrungsmittelhilfeprogramme (+55 Mio. EUR).

In den übrigen Sektoren war ein weniger ausgeprägter Mehrbedarf zu verzeichnen.

Berichtigungs- und Nachtragshaushalt

Die Haushaltsordnung sieht die Möglichkeit vor, der Haushaltsbehörde im Rahmen eines Berichtigungs- und Nachtragshaushalts (BNH) Änderungen des ursprünglichen Haushaltsplans zu unterbreiten. Für das Haushaltsjahr 1999 wurde von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und in Abstimmung mit den beiden Teilen der Haushaltsbehörde hat die Kommission im BNH 4/99 vorgeschlagen, aus dem EAGFL-Garantie Mittel in Höhe von 200 Mio. EUR zu entnehmen und damit andere Teile des Haushaltsplans aufzustocken. Die Spanne zwischen den Mittelansätzen des Haushaltsplans und der voraussichtlichen Ausführung zum Ende des Haushaltsjahres gestattete die Entnahme dieses Mittelbetrags - ohne Auswirkungen auf die Finanzierung der Agrarausgaben durch den EAGFL-Garantie. Der BNH erlaubte unter anderem, bestimmte Aktionen zugunsten des Wiederaufbaus des Kosovo zu finanzieren.

Außerdem hat die Kommission anlässlich des Trilogs vom 7. September, der der Annahme des BNH 4/99 vorausging, den beiden Teilen der Haushaltsbehörde empfohlen, grundsätzlich einen BNH 5/99 vorzusehen, um einen weiteren Mehrbedarf durch Entnahme eines zusätzlichen Betrags von 202 Mio. EUR aus dem EAGFL-Garantie zu decken.

Antrag auf nicht automatische Übertragung auf das Haushaltsjahr 2000

Zu Beginn des Kalenderjahres 2000 hat die Kommission der Haushaltsbehörde eine nicht automatische Übertragung von Mitteln des Haushaltsjahres 1999 vorgeschlagen. Die Kommission kann der Haushaltsbehörde eine Mittelübertragung (nicht automatische Übertragung von Mitteln) bei den zum Abschluss des Haushaltsjahres nicht gebundenen Mitteln vorschlagen, wenn die in den betreffenden Haushaltslinien des folgenden Haushaltsjahres vorgesehenen Mittel den Bedarf nicht decken können.

Die Kommission hat eine Mittelübertragung beantragt, um den Mehrbedarf im Haushaltsjahr 2000 zu decken, der von einer verspäteten Zahlung (130 Mio. EUR) der ersten Jahrestranche der Agrarumweltbeihilfen durch Italien im Jahr 1999 herrührt. Der Haushaltsplan 2000 sieht für die Zahlungen der zweiten Tranche lediglich Mittelansätze in Höhe von 101 Mio. EUR vor. Infolge der verspäteten Zahlung der ersten Tranche wird wahrscheinlich auch die zweite Tranche später als ursprünglich vorgesehen ausgezahlt, d. h. erst im Laufe des Haushaltsjahres 2001. Somit wird sich der Antrag auf Mittelübertragung auf einen Betrag von 29 Mio. EUR erstrecken.

Außerdem hat die Kommission eine Übertragung von Mitteln in Höhe von ca. 4 Mio. EUR für Kontrollmaßnahmen in Verbindung mit der Nahrungsmittelhilfeaktion zugunsten Russlands beantragt. Diese Maßnahmen der Begleitung, Kontrolle, Bewertung und Prüfung bezüglich der im Haushaltsjahr 1999 bereitgestellten Mengen müssen im Laufe des Haushaltsjahres 2000 fortgesetzt werden, um einen reibungslosen Ablauf der Aktion sicherzustellen. Da der Haushaltsplan 2000 keine diesbezüglichen Mittel vorsieht, ist es notwendig, der Haushaltsbehörde eine Mittelübertragung vorzuschlagen.

Anteil der Ausgaben des EAGFL-Garantie am Gesamthaushalt der Europäischen Union

Der Anteil der Ausgaben des EAGFL-Garantie am Gesamthaushalt der Europäischen Union belief sich im Haushaltsjahr 1999 auf 49,9% (siehe Schaubilder 1A und 1B). Dieser Prozentsatz unterscheidet sich nicht von dem der Vorjahre.

Aufteilung der Ausgaben nach ihrer wirtschaftlichen Natur

Von den im Haushaltsplan 1999 verbuchten Ausgaben für Erstattungen und Interventionen in Höhe von insgesamt 39 540,8 Mio. EUR entfallen 5 572,8 Mio. EUR (14,1%) auf Ausfuhrerstattungen und 33 968,0 Mio. EUR (85,9%) auf Interventionen (vgl. Aufschlüsselung in Anhang 5). Beim Haushaltsplan 1998 mit einem Gesamtvolumen von 38 748,1 Millionen ECU entfielen auf Ausfuhrerstattungen 4 826,4 Millionen ECU (12,5%) und auf Interventionen 33 921,8 Millionen ECU (87,5%).

Erstattungen (Anhang 5)

Bei den Erstattungen hat sich der seit mehreren Jahren zu beobachtende Ausgabenrückgang fortgesetzt.

Interventionen (Anhang 6)

Im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 729/70 umfassen die Interventionen (1999: 33 968,0 Mio. EUR) nicht nur die Beihilfen für die Lagerhaltung (1999: 1 568,3 Mio. EUR, d. h. 4,6% aller Interventionsausgaben) und die Rücknahmen (346,2 Mio. EUR, d. h. 1,0%), sondern vor allem auch die Preisausgleichsbeihilfen (31 923,8 Mio. EUR, d. h. 94,0%) und die Ausrichtungsbeihilfen (154,3 Mio. EUR, d. h. 0,5%) (siehe Anhang 6).

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

1.1.1.1. Preisausgleichsbeihilfen

Wichtigste Interventionsart sind weiterhin die Preisausgleichsbeihilfen (Anhang 7).

In dieser Rubrik wird folgendes verbucht: die Produktionsbeihilfen (hierunter fallen die Hektarbeihilfen, die Brachflächen sowie die Prämien für männliche Rinder und Mutterkühe, die mit der GAP-Reform eingeführt oder angehoben wurden), die Verarbeitungs- und Vermarktungsbeihilfen sowie die Flächenstilllegung und die Einkommensbeihilfen.

1.1.1.2. Ausgaben für Interventionen in Form der Lagerhaltung

Die Ausgaben für Interventionen in Form der Lagerhaltung (Anhang 6) belaufen sich auf 1.568,3 Mio. EUR, das sind 4,6% der Interventionsausgaben insgesamt (Haushaltsjahr 1994: 4,4%, Haushaltsjahr 1995: 1,3%, Haushaltsjahr 1996 : 4,3%, Haushaltsjahr 1997: 4,6% und Haushaltsjahr 1998: 5,2%). Diese Interventionsart deckt die Ausgaben für die private und die öffentliche Lagerhaltung (vgl. Aufschlüsselung der Ausgaben in Anhang 10 a).

Von dem Gesamtbetrag in Höhe von 1.568,3 Mio. EUR entfallen 562,2 Mio. EUR auf die Ausgaben für die private Lagerhaltung und 1006,2 Mio. EUR auf die Ausgaben für die öffentliche Lagerhaltung.

Beihilfen für die private Lagerhaltung werden vor allem im Zuckersektor (342,8 Mio. EUR) gewährt, wobei die in diesem Sektor anfallenden Kosten durch die bei den Zuckerherstellern erhobene Lagerkostenabgabe finanziert werden (vgl. Anhang 13). Hohe Lagerhaltungskosten fallen auch für Milcherzeugnisse (114,4 Mio. EUR), für Schweinefleisch (45,9 Mio. EUR) sowie für Weinbauerzeugnisse und Alkohol (41,3 Mio. EUR) an.

1.1.1.3. Marktrücknahmen und ähnliche Maßnahmen

Die Interventionen in Form von Marktrücknahmen und ähnlichen Maßnahmen (346,2 Mio. EUR) betreffen nur einige wenige Sektoren - auf Weinbauerzeugnisse (Destillation) entfallen 247,7 Mio. EUR, auf Obst und Gemüse 90,6 Mio. EUR und auf Fischereierzeugnisse 7,9 Mio. EUR. Ihr Anteil an den gesamten Interventionsausgaben betrug 1,0% (Haushaltsjahr 1998: 1,2%).

1.1.1.4. Ausrichtungsprämien

Die Ausrichtungsprämien (154,3 Mio. EUR) betreffen lediglich die Sektoren Tabak (93,7 Mio. EUR), Obst und Gemüse (29,7 Mio. EUR), sonstige Maßnahmen zugunsten der tierischen Erzeugnisse (16,4 Mio. EUR), Weinbauerzeugnisse (9,0 Mio. EUR) und Milcherzeugnisse (5,6 Mio. EUR). Auf sie entfallen 0,5% der gesamten Interventionsausgaben (Haushaltsjahr 1998: 0,4%).

Aufteilung der Ausgaben nach Sektoren (Anhänge 4 und 21 b)

Bei den pflanzlichen Erzeugnissen (Kapitel 10 bis 18) liegen die Ausgaben um 0,8% unter den Haushaltsansätzen. Diese relativ geringe Abweichung ist jedoch das Ergebnis gegensätzlicher Entwicklungen. Bei Zucker und bei den Textilpflanzen waren die Ausgaben höher als die Mittelansätze, was hauptsächlich auf die Verschlechterung der Weltmarktpreise zurückzuführen war. Dagegen fielen bei den sonstigen Erzeugnissen die Ausgaben im Vergleich zu den Mittelansätzen niedriger aus. Bei Olivenöl erklärt sich der Stand der Ausführung durch die Zahlungsverzögerungen und die Kürzung der Vorschüsse für Griechenland. Im Obst- und Gemüsesektor erklären geringere Rücknahmen (von Kohl, Pfirsichen, Apfelsinen und Äpfeln) sowie niedrigere Ausgaben für die Bananenbeihilfe einen Mittelüberschuß. Die günstige Lage auf dem Weinmarkt sowie der geringere Erfolg der Rodungsprogramme sind für die Einsparungen in diesem Sektor verantwortlich. Was schließlich den Tabak anbelangt, sind die hinter dem Mittelansatz zurückbleibenden Ausgaben auf die geänderte Regelung für den Zeitplan der Prämienauszahlung zurückzuführen.

Erhebliche Einsparungen wurden bei den tierischen Erzeugnissen (Kapitel 20 bis 26) in Höhe von ca. 226 Mio. EUR verzeichnet. Durch einen erneuten Anstieg beim Verbrauch von Rindfleisch konnten hier Einsparungen erzielt werden. Mehrausgaben wurden hingegen in den Sektoren Schaffleisch und Schweinefleisch festgestellt. Bei diesen beiden Sektoren ist die Überschreitung der Mittelansätze durch die Lage am innergemeinschaftlichen Markt bedingt, der durch niedrigere Preise als in den Vorausschätzungen angenommen gekennzeichnet ist. Im Milchsektor erreichen die Ausgaben den niedrigsten Stand seit Beginn der 80er Jahre. Dies war möglich aufgrund von Einnahmen in Höhe von 498 Mio. EUR aus den Zusatzabgaben, mit denen die gegenüber den Schätzungen höher ausgefallenen Ausgaben im Rahmen der Maßnahmen für Absatz und Lagerhaltung finanziert werden konnten.

Niedrigere Ausgaben (216,6 Mio. EUR) sind außerdem bei den Nebenausgaben (Kapitel 30 bis 39) zu verzeichnen. Etwas weniger als die Hälfte ist durch Mehreinnahmen im Rahmen des Rechnungsabschlusses begründet. Was die agromonetären Beihilfen anbelangt, hat das Vereinigte Königreich nur zum Teil seine Ansprüche geltend gemacht und Italien hat die Beihilfen verspätet ausgezahlt.

Bei den flankierenden Maßnahmen (Kapitel 50) entsprechen die verbuchten Ausgaben praktisch den Mittelansätzen.

Diese Entwicklungen führten zu einem Mittelüberschuss in Höhe von insgesamt 899,2 Mio. EUR, das sind ca. 2,2% der Mittel des Haushaltsplans. Es ist darauf hinzuweisen, dass beinahe die Hälfte der Minderausgaben (432 Mio. EUR) mit der Kürzung der Vorschüsse an die Mitgliedstaaten zu erklären ist. Die Aufteilung in den anderen Sektoren ist in Schaubild 2 wiedergegeben.

Aufteilung nach Mitgliedstaaten (Schaubild 3)

Mit 9 348,3 Mio. EUR, d. h. über 23% der Ausgaben, bleibt Frankreich der wichtigste Empfänger von Mitteln des EAGFL-Garantie. Weit dahinter folgen Deutschland mit 5 727,7 Mio. EUR, Spanien mit 5 231,1 Mio. EUR, Italien mit 4 656,4 Mio. EUR und das Vereinigte Königreich mit 3 922,2 Mio. EUR.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Im fünften Jahr ihrer Mitgliedschaft (dem vierten Haushaltsjahr, in dem diese Mitgliedstaaten die vollen Mittelbeträge erhielten) haben Österreich 839 Mio. EUR (1998: 843 Mio. ECU), Finnland 559,7 Mio. EUR (1998: 576 Mio. ECU) und Schweden 734,8 Mio. EUR (1998: 770 Mio. ECU) erhalten.

Aus Anhang 2 b sind die Ausgaben nach Kapiteln und Mitgliedstaaten (Zusammenfassung von Anhang 2) und aus Anhang 21 a die Entwicklung seit 1984 (Beträge und Aufteilung) ersichtlich.

KASSENFÜHRUNG UND MITTELBEWIRTSCHAFTUNG

Haushaltsplan

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1999 wurde am 17. Dezember 1998 endgültig festgestellt und umfasste Mittel in Höhe von 40 940 Mio. EUR für den EAGFL-Garantie, einschließlich von Mitteln in Höhe von 205 Mio. EUR in Kapitel B0-40 "Vorläufig eingesetzte Mittel" und von 500 Mio. EUR in der Währungsreserve.

Mit dem am 16. September 1999 angenommenen Berichtigungs- und Nachtragshaushalt Nr. 4/99 wurde ein Betrag von 200 Mio. EUR aus den Mitteln des EAGFL-Garantie entnommen, um die übrigen Teile des Haushaltsplans aufzustocken. Diese Mittel wurden aus Kapitel B0-40 "Vorläufig eingesetzte Mittel" (105 Mio. EUR) und aus Kapitel B1-37 "Rechnungsabschluss früherer Haushaltsjahre" (95 Mio. EUR) entnommen.

Der am 18. November 1999 angenommene Berichtigungs- und Nachtragshaushalt Nr. 5/99 hat einen Betrag von 202 Mio. EUR aus den Mitteln des EAGFL-Garantie entnommen, um sonstige Teile des Haushaltsplans aufzustocken. Diese Mittel wurden aus dem Kapitel B0-40 "Vorläufig eingesetzte Mittel" (100 Mio. EUR), aus Kapitel B1-12 "Olivenöl" (30 Mio. EUR), aus Kapitel B1-15 "Obst- und Gemüse" (30 Mio. EUR) und aus Kapitel B1-21 "Rindfleisch" (42 Mio. EUR) entnommen.

Mittelbewirtschaftung

Für die Mittelbewirtschaftung ergibt sich folgendes Bild (in Mio. EUR):

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(1) einschließlich der Mittelansätze von B0-40 und der Währungsreserve.

Vorschüsse

Für das Haushaltsjahr 1999 hat die Kommission 13 Vorschusseentscheidungen getroffen, davon 12 normale und eine ergänzende, um die gewährten Vorschüsse an die Gesamtausgaben des Haushaltsjahres anzupassen.

Kürzung der Vorschüsse

Auf der Grundlage von Artikel 13 der Entscheidung 94/729/EG des Rates betreffend die Haushaltsdisziplin, wonach die Kommission die monatlichen Vorschüsse an die Mitgliedstaaten kürzen oder vorübergehend aussetzen kann, wenn sie aufgrund der von einem Mitgliedstaat übermittelten Ausgabenerklärungen oder Informationen nicht in der Lage ist festzustellen, dass die Mittelbindung den geltenden Gemeinschaftsvorschriften entspricht, hat die Kommission beschlossen, die Vorschüsse um einen Betrag von 462,3 Mio. EUR zu kürzen. Die Berichtigungen werden folgendermaßen begründet:

* für einen Betrag von - 337,1 Mio. EUR wegen Nichteinziehung der Zusatzabgaben für Milch in den Wirtschaftsjahren 1997/98 und 1998/99, insbesondere durch Spanien, Griechenland und Italien,

* für einen Betrag von - 110,97 Mio. EUR wegen Feststellung von Schwachstellen bei der Anwendung des integrierten Systems durch Griechenland und Portugal sowie bei der Ausführung der Kontrollen durch Griechenland,

* für einen Betrag von - 15,98 Mio. EUR wegen Überschreitung der vorgeschriebenen Hoechstbeträge und Fristen,

* für einen Betrag von + 2,1 Mio. EUR wegen Rückerstattung der in den Wirtschaftsjahren 1994/95, 1995/96, 1996/97 erhobenen Zusatzabgaben für Milch, die bereits vom EAGFL durch Kürzung der Vorschüsse in den vorangegangenen Haushaltsjahren eingezogen worden waren,

* für sonstige Berichtigungen in Höhe von - 0,37 Mio. EUR wegen verschiedener Buchungsfehler.

KONTROLLTÄTIGKEITEN

Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS)

Zeitgleich mit der GAP-Reform im Jahr 1992 wurde das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) eingeführt, um über wirksame Instrumente zur Verringerung der erhöhten Risiken von Unregelmäßigkeiten und Betrügereien zu verfügen, die mit der gestiegenen Zahl von Direktzahlungen verbunden sind.

Das InVeKoS besteht hauptsächlich aus alphanumerischen Identifizierungssystemen für Tiere und Ackerkulturen, die erlauben, einen computergestützten Kontrollabgleich durchzuführen und zu vermeiden, dass zum Beispiel die gleiche landwirtschaftlich genutzte Parzelle und/oder ein und dasselbe Tier Gegenstand mehrerer Anträge sind. Das InVeKoS sieht ein System proportionaler Sanktionen vor, die bis zur vollständigen Ablehnung eines Antrags reichen können.

Das InVeKoS deckt die Sektoren der landwirtschaftlichen Kulturpflanzen und der Brachflächen, der Futterflächen, Reis und Körnerleguminosen, Prämien zugunsten von Tieren und Direktzahlungen ab, die fortan in Verbindung mit den Milchquoten vorgesehen sind.

Die Generaldirektion Landwirtschaft hat die Überwachung der Einführung des InVeKoS sichergestellt, indem zahlreiche Unterstützungs- und Kontrollmaßnahmen in den Mitgliedstaaten durchgeführt wurden. Ihre für den Rechnungsabschluss zuständigen Dienststellen führen weiterhin Kontrollen in den 15 Mitgliedstaaten durch und überprüfen dort die Funktionsweise des InVeKoS.

Entwicklung der InVeKoS-Regelung im Jahr 1999

Die Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 wurde durch die Verordnungen (EG) Nr. 1678/98 und 2801/1999 geändert. Die wichtigsten Ziele dieser Verordnungen bestanden darin, bestimmte Verpflichtungen im Bereich der Kontrollen bezüglich der Tiere und der Flächen näher auszuführen, die Modalitäten für die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik festzulegen, die Möglichkeit des Erlasses nationaler Bestimmungen vorzusehen, die eine elektronische Übermittlung der Beihilfeanträge im Rahmen des integrierten Systems erlauben, und für den Betriebsübergang geltende Regeln festzulegen.

Im Jahr 1999 hat die Kommission ferner Änderungen an der Grundverordnung Nr. 3508/92 des Rates vorgeschlagen, mit der Verordnung (EG) Nr. 1593/2000 des Rates vom 17. Juli 2000 verabschiedet wurden. Diese Verordnung zielt zum einen auf die Einbeziehung der neuen aufgrund der Agenda 2000 erlassenen Rechtsvorschriften in das InVeKoS und zum anderen auf die Verbesserung bestimmter Aspekte des InVeKoS.

Olivenöl-Kontrollstellen

Die vier Olivenöl-Kontrollstellen in Italien, Griechenland, Spanien und Portugal haben ihre Kontrollaufgaben während des Wirtschaftsjahrs 1998/99 im Rahmen der Vorausschätzungen der von den einzelstaatlichen Behörden und von der Kommission gebilligten Tätigkeitsprogramme und Vorbilanzen ausgeführt. Die Mitgliedstaaten haben sich jedoch nicht hinreichend an die Sanktionsvorschläge gehalten, die ihnen von den Kontrollstellen übermittelt wurden.

Kofinanzierung zur Verstärkung der Kontrollen

Die Gemeinschaft beteiligt sich an den Ausgaben, die von den Mitgliedstaaten zur Durchführung der auf die jüngsten gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen zurückgehenden neuen Aktionsprogramme zur Verbesserung der Struktur und der Effizienz der Kontrollen der Ausgaben des EAGFL, Abteilung Garantie, getätigt wurden.

In diesem dritten Anwendungsjahr bestätigt sich, welche Bedeutung die Mitgliedstaaten der Einführung der neuen Kontrollsysteme beimessen. Die meisten Programme betreffen die Kennzeichnung und Registrierung von Rindern. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft wurde für 1999 auf 15 000 000 EUR festgesetzt. In diesem dritten Anwendungsjahr haben Dänemark, Schweden und das Vereinigte Königreich kein Programm mit Kofinanzierung vorgelegt.

Rechnungsabschluss

Während des Haushaltsjahres 1999 hat die Kommission sechs Rechnungsabschlussentscheidungen für den EAGFL-Garantie getroffen. In erster Linie handelt es sich dabei um die zwei Entscheidungen 1999/187/EG und 1999/596/EG, die am 3. Februar 1999 bzw. am 28. Juli 1999 über den Rechnungsabschluss des Haushaltsjahres 1995 erlassen wurden. Die beiden Entscheidungen betrafen eine finanzielle Berichtigung in Höhe von 557 Mio. EUR.

Im Rahmen des Buchführungsabschlusses zum Ende des Haushaltsjahres 1998 des EAGFL-Garantie wurde die Entscheidung 1999/327/EG mit Datum vom 18. Mai 1999 über eine finanzielle Berichtigung in Höhe von 38,2 Mio. EUR erlassen.

Darüber hinaus wurden im Rahmen des neuen Rechnungsabschlussverfahrens drei weitere Rechnungsabschlussentscheidungen erlassen, und zwar die Entscheidungen 1999/186/EG, 1999/350/EG, 1999/603/EG vom 10. März 1999, 28. Mai 1999 bzw. vom 4. September 1999 für eine finanzielle Berichtigung von insgesamt 205,7 Mio. EUR.

Die übrigen 1999 durchgeführten Arbeiten betrafen hauptsächlich folgende Bereiche:

- die Fortsetzung des Rechnungsabschlussverfahrens für die Haushaltsjahre 1996, 1997 und 1998 bis zur Ausarbeitung des Zusammenfassenden Berichts (Dok. VI/10529/99),

- die Durchführung der bilateralen Erörterungen mit allen Mitgliedstaaten über die Ergebnisse der Kontrollbesuche für die Haushaltsjahre, die unter Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c) der Verordnung (EWG) Nr. 729/70 fallen,

- die Teilnahme an den Arbeiten des Ausschusses für Haushaltskontrolle des Europäischen Parlaments (COCOBU) im Rahmen der Haushaltsentlastung 1993, 1994 und 1995,

- die Stellungnahme des Rechnungshofes zur Entscheidung über den Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 1995,

- die Zuverlässigkeitserklärung des Rechnungshofes zu den Ausgaben des EAGFL-Garantie des Haushaltsjahres 1998,

- die Vorbereitung und Durchführung der Kontrollbesuche für den Rechnungsabschluss der Haushaltsjahre 1998 und 1999 oder der 24 Monate vor amtlicher Übersendung eines Beanstandungsschreibens,

- die Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3508/92 zur Einführung eines integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems für bestimmte gemeinschaftliche Beihilferegelungen,

- in den Mitgliedstaaten die Überwachung der Einrichtung des Geographischen Informationssystems (GIS) - Ölkartei und Weinkartei,

- Besuche in den beitrittswilligen Ländern im Rahmen der Sonderaktion zur Vorbereitung auf den Beitritt in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (SAPARD) und der Prüfung vor dem Beitritt ("screening"),

- die aktive Beteiligung an den Stellungnahmen der Schlichtungsstelle zu den Anträgen der Mitgliedstaaten auf Schlichtung im Rahmen des Rechnungsabschlusses der Haushaltsjahre 1995, 1996 und 1998.

********

Die Anhänge dieses Berichts finden Sie unter folgender Adresse im Internet: http://europa.eu.int/comm/dg06/fin/finrep99/index_en.htm.

Eine Arbeitsunterlage über die Tätigkeiten des EAGFL, Abteilung Garantie, im Haushaltsjahr 1999 liegt in französischer, englischer und deutscher Sprache vor.

WICHTIGER HINWEIS

1. Zur Anpassung an die Entwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik und ihrer Finanzmittel wird der Eingliederungsplan jedes Jahr geändert; so wurden einige Ausgaben 1994 nicht mehr in demselben Kapitel verbucht wie 1993:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Dadurch ändert sich die Struktur bei der Zusammenfassung der Ausgaben in den nachstehenden zusammenfassenden Tabellen (Anhänge 3, 4, 8 und 25 b).

Um zu vermeiden, dass die Vergleiche historischer Reihen verfälscht werden und somit Anlass zur Annahme gegeben wird, dass sich die Ausgaben für einen bestimmten Sektor von einem Jahr zum anderen erheblich geändert haben, obwohl es sich in Wirklichkeit nur um eine Änderung bei der Einteilung handelt, wurde nach folgendem Grundsatz vorgegangen:

- Es wird der jüngste Eingliederungsplan verwendet (in diesem Bericht also der von 1999);

- die Aggregate der Vorjahre werden nach diesem Eingliederungsplan neu berechnet.

Dies führt jedoch dazu, dass bestimmte in diesem Bericht veröffentlichte Zwischensummen von denjenigen in den Vorjahresberichten abweichen, zum Beispiel:

Die Ausgaben 1990 für Kapitel 10 "Getreide und Reis" beliefen sich auf 3 884,6 Mio. ECU (Anhang 3 des 23. Finanzberichts, S. 145). Dabei handelt es sich um die "eigentliche" Ausgabe im Sinne der Buchführung gemäß dem 1990 geltenden Eingliederungsplan, in dem die Ausgaben anders zusammengefasst waren als im derzeitigen Eingliederungsplan.

Um Vergleiche zu ermöglichen, sind die Ausgaben 1990 für Kapitel 10 "Ackerkulturen" im Bericht (Anhang 3) mit einem Ergebnis von 7 834,5 Mio. ECU neu berechnet worden.

Dieser Betrag ergibt sich folgendermaßen:

Ausgaben 1990 für das alte Kapitel 10 "Getreide und Reis" 3884,6

- Ausgaben 1990 für Reis - 85,1

+ Ausgaben 1990 für Ölsaaten + 3 477,0

+ Ausgaben 1990 für Eiweißpflanzen + 834,8

- Ausgaben 1990 für Trockenfutter - 298,0

+ Ausgaben 1990 für Flächenstilllegungen + 21,2

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Neuer Gesamtbetrag 1990 für Kapitel 10 "Ackerkulturen": 7 834,5

Durch den Haushaltsplan 1999 wurde der Eingliederungsplan nicht wesentlich geändert. Mit den vorgenommenen Änderungen sollte vor allem die Haushaltstransparenz verbessert werden.

Zu diesem Zweck und um die Verbuchung der wieder eingezogenen Beträge, der eingezogenen Strafbeträge und Zinsen, der einbehaltenen Sicherheiten sowie der Beträge offensichtlich zu machen, die die Mitgliedstaaten im Rahmen der Inanspruchname des Gemeinschaftshaushalts für die Justizkosten zum Wiedereinzug der zu Unrecht gezahlten Beträge einbehalten, ist innerhalb jedes betreffenden Kapitels nunmehr eine angemessene Struktur vorgesehen.

2. Bestimmte Gesamtbeträge oder Zwischensummen der Ausgaben, die in den Tabellen der Anhänge aufgeführt werden, weichen zuweilen um 0,1 Mio. EUR von dem Betrag ab, der sich aus einer arithmetischen Addition der betreffenden Zeilen oder Spalten ergibt; diese Abweichung ist durch die Auf- und Abrundungen bedingt. Die Gesamtbeträge werden nämlich im Allgemeinen in Mio. EUR ausgedrückt, während die Berechnungen anhand der Beträge in Euro vorgenommen werden.

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