Valige katsefunktsioonid, mida soovite proovida

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Dokument 51998PC0305(03)

Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet "Wettbewerbsorientiertes und nachhaltiges Wachstum" (1998-2002)

/* KOM/98/0305 endg. - Teil I - CNS 98/0179 */

ABl. C 260 vom 18.8.1998, lk 33 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

51998PC0305(03)

Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet "Wettbewerbsorientiertes und nachhaltiges Wachstum" (1998-2002) /* KOM/98/0305 endg. - Teil I - CNS 98/0179 */

Amtsblatt Nr. C 260 vom 18/08/1998 S. 0033


Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet "Wettbewerbsorientertes und nachhaltiges Wachstum" (1998-2002) (98/C 260/03) (Text von Bedeutung für den EWR) KOM(98) 305 endg. - 98/0179(CNS)

(Von der Kommission vorgelegt am 10. Juni 1998)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 130i Absatz 4,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Mit dem Beschluß Nr. . . ./98/EG (1) haben das Europäische Parlament und der Rat das Fünfte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft (nachstehend "Fünftes Rahmenprogramm" genannt) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (nachstehend "FTE" genannt) für den Zeitraum 1998-2002 angenommen, das unter anderem die auf dem Gebiet des wettbewerbsorientierten und nachhaltigen Wachstums geplanten Maßnahmen enthält.

Gemäß Artikel 130i Absatz 3 EG-Vertrag erfolgt die Durchführung des Rahmenprogramms durch spezifische Programme, die innerhalb einer jeden Aktion entwickelt werden; in jedem spezifischen Programm werden die Einzelheiten seiner Durchführung, seine Laufzeit und die für notwendig erachteten Mittel festgelegt.

Gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses Nr. 1110/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. April 1994 über das Vierte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1994-1998) (2) und Artikel 4 Absatz 2 der Entscheidungen des Rates über die spezifischen Programme des Vierten Rahmenprogramms veranlaßte die Kommission eine externe Bewertung, die sie zusammen mit ihren Schlußfolgerungen und Bemerkungen dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuß und dem Ausschuß der Regionen übermittelt hat.

Der Ausschuß für wissenschaftliche und technische Forschung (CREST) ist zum wissenschaftlichen und technologischen Inhalt der spezifischen Programme gehört worden, den die Kommission in ihrem Arbeitspapier vom 5. November 1997 (3) vorgestellt hatte.

Gemäß Artikel 130j EG-Vertrag gilt der Beschluß 98/. . ./EG des Rates vom . . . über Regeln für die Teilnahme von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (4) (nachstehend "Regeln für die Teilnahme und die Verbreitung der Ergebnisse") für das spezifische Programm und gestattet die Beteiligung der Gemeinsamen Forschungsstelle an den indirekten Aktionen dieses Programms.

Bei der Durchführung dieses Programms kann neben der Zusammenarbeit im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder im Rahmen eines Assoziierungsabkommens die internationale Zusammenarbeit mit Drittländern oder internationalen Organisationen gemäß Artikel 130m EG-Vertrag zweckmäßig sein.

Die Durchführung dieses Programms umfaßt auch Maßnahmen und Mechanismen zur Mehrung, Verbreitung und Auswertung der FTE-Ergebnisse, insbesondere für KMU, sowie Maßnahmen zur Förderung der Mobilität und der Aus- und Weiterbildung von Wissenschaftlern.

Gemäß den Zielen des Ersten Aktionsplans für Innovation sind die Forschungstätigkeiten des Fünften Rahmenprogramms besser auf die Innovation auszurichten.

Zum einen sollten die Fortschritte bei der Durchführung dieses Programms überprüft werden, um es gegebenenfalls an die wissenschaftliche und technologische Entwicklung anzupassen, zum anderen sollten die durch das Programm erzielten Fortschritte zu gegebener Zeit durch unabhängige Sachverständige bewertet werden -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Fünften Rahmenprogramms wird das spezifische Programm "Wettbewerbsorientiertes und nachhaltiges Wachstum" (nachstehend "das spezifische Programm" genannt) für den Zeitraum vom [Datum der Annahme des Programms] bis zum 31. Dezember 2002 beschlossen.

Artikel 2

(1) Gemäß Anhang III des Fünften Rahmenprogramms belaufen sich die zur Durchführung des spezifischen Programms für notwendig erachteten Mittel (nachstehend "Betrag") auf 2 895 Millionen ECU - einschließlich höchstens 6,30 % für Verwaltungsausgaben der Kommission.

(2) Die vorläufige Aufteilung dieses Betrags ist Anhang I zu entnehmen.

(3) Von diesem Betrag sind

- 640 Millionen ECU für den Zeitraum 1998-1999 und

- 2 255 Millionen ECU für den Zeitraum 2000-2002 vorgesehen.

Der letztgenannte Betrag wird bei Bedarf gemäß den Bedingungen von Artikel 3 Absatz 3 des Fünften Rahmenprogramms angepaßt.

(4) Die Haushaltsbehörde legt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln im Rahmen der mehrjährigen finanziellen Vorausschauen und in Einklang mit den wissenschaftlichen und technologischen Zielen und den Prioritäten dieser Entscheidung die Mittel für jedes Haushaltsjahr fest.

Artikel 3

(1) Die Grundzüge, die wissenschaftlichen und technologischen Ziele des spezifischen Programms und seine Prioritäten sind in Anhang II enthalten. Sie wurden gemäß den Grundsätzen und den drei Kategorien von Auswahlkriterien laut Anhang I des Fünften Rahmenprogramms festgelegt.

(2) Entsprechend diesen Grundsätzen und Kriterien gelten bei der Auswahl der vorgesehenen Aktionen für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (FTE-Aktionen) die Auswahlkriterien gemäß Artikel 10 der Regeln für die Teilnahme und die Verbreitung der Ergebnisse.

Für dieses Programm gilt zusätzlich das besondere Kriterium, daß die Beteiligung von Akteuren aus der Industrie an Aktionen auf Kostenteilungsbasis dem Charakter dieser Aktionen entsprechen sollte.

Bei der Durchführung des Programms, auch des in Artikel 5 Absatz 1 genannten Arbeitsprogramms, sind alle diese Kriterien zu erfuellen, wenn auch gegebenenfalls mit unterschiedlicher Gewichtung.

(3) Die Regeln für die Teilnahme und die Verbreitung der Ergebnisse gelten für das spezifische Programm.

(4) Die Modalitäten für die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an dem spezifischen Programm sind in Artikel 4 des Fünften Rahmenprogramms festgelegt.

(5) Die indirekten FTE-Aktionen des spezifischen Programms sind in Anhang II und Anhang IV des Fünften Rahmenprogramms definiert.

Die Einzelheiten der Durchführung des spezifischen Programms sind Anhang III zu entnehmen.

Artikel 4

Anhand der in Artikel 3 festgelegten Kriterien und der in Anhang II aufgeführten wissenschaftlichen und technologischen Ziele und Prioritäten:

a) prüft die Kommission den Stand der Durchführung des spezifischen Programms und legt erforderlichenfalls gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Fünften Rahmenprogramms Anpassungsvorschläge vor;

b) veranlaßt die Kommission die laut Artikel 5 Absatz 2 des Fünften Rahmenprogramms vorgesehene externe Bewertung der Maßnahmen in den Bereichen des spezifischen Programms.

Artikel 5

(1) Die Kommission erstellt ein Arbeitsprogramm, das folgende Einzelheiten enthält:

a) den Inhalt von Anhang II,

b) den vorläufigen Zeitplan für die Durchführung des spezifischen Programms,

c) die Koordinierungsmodalitäten gemäß Anhang III,

d) bei Bedarf die Auswahlkriterien und ihre Anwendungsmodalitäten für die einzelnen indirekten FTE-Aktionen.

Das Arbeitsprogramm wird bei Bedarf aktualisiert.

(2) Zur Durchführung der indirekten FTE-Aktionen leitet die Kommission ausgehend vom Arbeitsprogramm die Verfahren ein, die in den Regeln für die Teilnahme und die Verbreitung der Ergebnisse festgelegt sind, hauptsächlich durch Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen.

Artikel 6

(1) Für die Durchführung dieses spezifischen Programms ist die Kommission zuständig.

(2) Sie wird von einem Programmausschuß unterstützt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem der Vertreter der Kommission den Vorsitz führt.

(3) Der Vertreter der Kommission unterbreitet dem Programmausschuß die Entwürfe der Maßnahmen zur

- Aufstellung und Aktualisierung des Arbeitsprogramms gemäß Artikel 5 Absatz 1,

- Erteilung des Auftrags für die externe Bewertung gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Fünften Rahmenprogramms,

- Anpassung der vorläufigen Mittelaufteilung gemäß Anhang I.

Artikel 7

(1) Der Programmausschuß gibt seine Stellungnahme zu den Entwürfen der Maßnahmen gemäß Artikel 6 Absatz 3 innerhalb einer Frist ab, die der Vorsitzende unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der betreffenden Frage festsetzen kann. Die Stellungnahme wird mit der Mehrheit abgegeben, die in Artikel 148 Absatz 2 EG-Vertrag für die Annahme der vom Rat auf Vorschlag der Kommission zu fassenden Beschlüsse vorgesehen ist. Bei der Abstimmung im Ausschuß werden die Stimmen der Vertreter der Mitgliedstaaten gemäß dem vorgenannten Artikel gewogen. Der Vorsitzende nimmt an der Abstimmung nicht teil.

Die Kommission erläßt die beabsichtigten Maßnahmen, wenn sie mit der Stellungnahme des Ausschusses übereinstimmen.

Stimmen die beabsichtigten Maßnahmen mit der Stellungnahme des Ausschusses nicht überein oder liegt keine Stellungnahme vor, so unterbreitet die Kommission dem Rat unverzüglich einen Vorschlag für die zu treffenden Maßnahmen. Der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit.

Hat der Rat binnen sechs Wochen nach Befassung keinen Beschluß gefaßt, so werden die vorgeschlagenen Maßnahmen von der Kommission erlassen.

(2) Die Kommission unterrichtet den Programmausschuß regelmäßig über die Durchführung des spezifischen Programms und geht dabei besonders auf die Ergebnisse der Bewertung und der Auswahl der indirekten FTE-Aktionen ein.

Artikel 8

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

(1) Gemeinsamer Standpunkt Nr. 31/98, vom Rat am 23. März 1998 angenommen (ABl. C 178 vom 10.6.1998, S. 49).

(2) ABl. L 126 vom 18.5.1994, S. 1. Beschluß zuletzt geändert durch Beschluß Nr. 2535/97/EG (ABl. L 347 vom 18.12.1997, S. 1).

(3) KOM(97) 553 endg.

(4) KOM(97) 587 endg. (ABl. C 40 vom 7.2.1998, S. 14).

ANHANG I

VORLÄUFIGE AUFTEILUNG DER MITTEL

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

ANHANG II

GRUNDZÜGE, WISSENSCHAFTLICHE UND TECHNOLOGISCHE ZIELE, PRIORITÄTEN

EINLEITUNG

Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit sind der Schlüssel für den langfristigen Bestand der europäischen Wirtschaft, das heißt die Schaffung von Wohlstand und Arbeitsplätzen, die Steigerung der Lebensqualität der europäischen Bürger und die Erhaltung der Umwelt und der natürlichen Ressourcen. Sie hängen von der Fähigkeit der Bürger, der Unternehmen, der Regionen, der Länder und der Gemeinschaft ab, mit Hilfe zukunftsrelevanter Kenntnisse, Wissenschaften und Technologien hochwertige innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie neue und effizientere Organisationsstrukturen zu entwickeln. Der Forschung kommt eindeutig eine zentrale Rolle bei der Aufgabe zu, wettbewerbsfähigere technologische Grundlagen für die europäische Industrie zu schaffen und den Weg in eine zukunftsfähige Welt zu ebenen, wofür sowohl eine Umstrukturierung der Arbeitsprozesse als auch eine Optimierung der Ressourcennutzung erforderlich sein werden.

Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit dürfen nicht mehr als Sache einzelner Organisationen oder Sektoren betrachtet werden. Die zunehmende Vernetzung und Globalisierung der Wirtschaft verlangt einen "Systemansatz", bei dem die Forschung dazu beiträgt, kohärente, zusammenhängende und umweltfreundliche Industrie- und Sozialstrukturen aufzubauen, die den Anforderungen des Marktes und der Gesellschaft gleichermaßen gerecht werden. Zentrales Element dieser Strukturen sind effiziente und qualitätsorientierte Produktionssysteme in dynamischen Unternehmen, die hochwertige umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen hervorbringen (Europa zählt über 2 Millionen Industrieunternehmen mit über 40 Millionen Beschäftigten, weitere 80 Millionen sind im dazugehörigen Zuliefer- und Dienstleistungsbereich beschäftigt). Diese wohlstandsfördernden Tätigkeiten sollten ihrerseits durch entsprechende Basisdienstleistungen und -produkte gestützt werden, zum Beispiel effiziente Verkehrssysteme und saubere und sichere Fahrzeuge, die den Handel und die nachhaltige Mobilität von Gütern und Personen gewährleisten. Wettbewerbsorientiertes und nachhaltiges Wachstum erfordert auch die Entwicklung hochwertiger Werkstoffe und zuverlässiger Meß- und Prüfverfahren sowie die optimale Nutzung der einschlägigen Forschungsinfrastrukturen, die sowohl physischer wie virtueller Natur sein können. Ein derartiger ganzheitlicher Ansatz schafft wohl die besten Voraussetzungen, um die Effizienz und die Zukunftsfähigkeit der europäischen Wirtschaft angesichts eines Weltmarktes im Umbruch und sozioökologischer Verantwortungen zu verbessern.

Strategische Ziele des Programms

Dieses spezifische Programm soll Forschungsmaßnahmen unterstützen, die zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Nachhaltigkeit beitragen - insbesondere, wenn sie im Interesse beider Ziele sind. In diesem Zusammenhang wird sich die Rolle der Industrie nicht nur darauf beschränken, Bereiche der Zusammenarbeit zu identifizieren, sondern auch darin bestehen, vor allem sektorübergreifende Projekte der Wertschöpfungskette zusammenzufassen und zu koordinieren, um die Integration neuer Technologien und die Innovation in ganz Europa zu gewährleisten. Die Entwicklung neuer Konzepte für Öko-Industrie, Intermodalität, neue Generationen von Flugzeugen und anderen Transportmitteln sowie innovativer Konzepte zur Integration neuer Technologien werden dazu beitragen, die Industrie auf die Herausforderungen des neuen Jahrtausends vorzubereiten und ein strategisches Konzept für die Forschung in allen Bereichen der europäischen Industrie zu entwickeln. Die Forschungsanstrengungen werden sich auf einen klar definierten Bedarf konzentrieren.

Sozioökonomische Erfordernisse. Durch Förderung von Systemansätzen, Stärkung der Innovationskapazität der europäischen Industrie und Förderung der Gründung von Unternehmen und Einführung von Dienstleistungen auf der Grundlage neuer Technologien und Absatzmärkte soll das Programm dazu beitragen, die großen gesellschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen, insbesondere das Beschäftigungsproblem. Gleichzeitig sollen Forschungen im Bereich der nachhaltigen Mobilität und umweltfreundlicher Verfahren, Produkte und Dienstleistungen zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen.

Europäischer Mehrwert. Maßnahmen zur Lösung von Problemen, die mehrere Mitgliedstaaten und Leitaktionen betreffen, haben eindeutig eine europäische Dimension. Das gleiche gilt für Fragen im Bereich der Normen und technischen Vorschriften, die zur Umsetzung der gemeinschaftlichen Politik beitragen. Um die kritische Masse für Maßnahmen zu erreichen, bei denen konkrete und sichtbare Ergebnisse nur mit Hilfe kostenintensiver Technologien erzielt werden können, müssen unter Umständen auch nationale Ressourcen oder andere europäische Instrumente der FTE mobilisiert werden.

Europäische Wettbewerbsfähigkeit. Europa tut sich ungleich schwerer als seine größten Konkurrenten, wenn es darum geht, wissenschaftliches Potential für Innovationen zu nutzen. Die Steigerung von Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität verlangt nicht nur Maßnahmen zugunsten der Forschung, sondern auch zugunsten der Innovation auf dem Gebiet der Konzepte für Produkte, Dienstleistungen und Produktionssysteme sowie dem Gebiet der Organisationskonzepte (zum Beispiel Öko-Industrie).

Ethische Grundsätze. Gemäß Artikel 6 des Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über das Fünfte Rahmenprogramm wird bei allen Maßnahmen des spezifischen Programms die Beachtung der Menschenrechte und der ethischen Grundsätze in vollem Umfang gewährleistet.

Die Leitaktion "Innovative Produkte, Verfahren und Organisation", "Nachhaltige Mobilität und Intermodalität", "Landverkehrstechnologien und Meerestechnologien" und "Neue Perspektiven für die Luftfahrt" sollen die Anstrengungen in verschiedenen Forschungsbereichen (zum Beispiel Werkstoffe, Anwendung von Technologien der Informationsgesellschaft und umweltfreundlichen Technologien usw.) konzentrieren, um die oben genannten Ziele zu erreichen. Dieser sektorübergreifende Ansatz wird auch bei den Forschungsmaßnahmen in den Bereichen "Werkstoffe", "Meß- und Prüfwesen" sowie "Förderung der Forschungsinfrastrukturen" angestrebt. Besonderes Gewicht sollen bei allen Maßnahmen die Innovation und die Förderung und Erleichterung der Einbeziehung von KMU haben, um die Kluft zwischen der Erzielung von Forschungsergebnissen und ihrer konkreten Nutzung durch Wirtschaft und Gesellschaft zu verringern.

QUERVERBINDUNGEN UND ERGÄNZUNG ZU ANDEREN PROGRAMMEN

Soweit erforderlich, werden die FTE-Maßnahmen innerhalb der verschiedenen Leitaktionen und Programme sowie zwischen Leitaktionen und Programmen abgestimmt und koordiniert. Auch die GFS wird hierbei einbezogen. Außerdem werden zwischen den Maßnahmen geeignete Querverbindungen aufgebaut, um Mechanismen zu schaffen, mit deren Hilfe Industrie, Behörden, Nutzer und die Wissenschaft bei der Lösung gemeinsamer Probleme zusammenarbeiten können, insbesondere auf Gebieten wie intelligente Produktionssysteme, Mikrosysteme, neue Generation von Flugzeugen und anderen Transportmitteln oder Verkehrsmanagement.

Die Verbreitung, Anpassung und Integration von Technologien der Bereiche Biowissenschaften, Energie, Umwelt oder Informationsgesellschaft ist eine enorme wirtschaftliche und technologische Aufgabe, deren Lösung für ein wettbewerbsorientiertes und nachhaltiges Wachstum von zentraler Bedeutung ist. Die spezifischen technologischen Anwendungen, die in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen, sind integraler Bestandteil der verschiedenen Maßnahmen dieses Programms und werden in enger Abstimmung mit den jeweiligen spezifischen Programmen behandelt.

Für die Koordinierung mit dem thematischen Programm "Informationsgesellschaft" gilt folgender Grundsatz: die Maßnahmen im Bereich der reinen Technologien der Informationsgesellschaft (einschließlich Entwicklung, Demonstration und Assimilierung) erfolgt innerhalb des Programms "Informationsgesellschaft", Maßnahmen zur Übernahme und Anpassung dieser Technologien in Anwendungen, die Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltiges Wachstum betreffen, werden diesem Programm zugeordnet.

Die Abstimmung mit den horizontalen Programmen wird wie folgt gehandhabt:

- Viele der in diesem Programm behandelten Probleme können nur in einem weiter gefaßten internationalen Kontext effizient gelöst werden. Darum ist eine enge Abstimmung mit dem Programm "Sicherung der internationalen Stellung der Gemeinschaftsforschung" vorgesehen, vor allem in Bereichen, die durch einen starken weltweiten Wettbewerb und große geowirtschaftliche Aufgaben gekennzeichnet sind oder in denen wichtige geowirtschaftliche Fragen anstehen. Das gilt zweifellos für die Forschung in den Bereichen Produktion, Verkehr, Meere, Werkstoffe oder Normung, in denen sich bei einer Kooperation im Rahmen internationaler Initiativen (zum Beispiel IMS - Intelligent Manufacturing Systems) ein Mehrwert für die europäischen Forschungsarbeiten ergeben würde. Die Möglichkeit von COST und Eureka sollen voll ausgeschöpft werden, ebenso die der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, um Synergien zwischen den Maßnahmen und Projekten dieses Programms und den auf nationaler Ebene finanzierten Forschungstätigkeiten zu erzielen. Bei der Zusammenarbeit mit Eureka können Projekte im Bereich von Prioritäten, die von gemeinsamem Interesse sind, innerhalb der Leitaktionen entwickelt werden. Vorgesehen sind ferner gezielte Maßnahmen zur Erleichterung der Beteiligung von Einrichtungen aus Drittländern und zur Pflege der Kontakte zu in Europa ausgebildeten Experten aus Drittländern. Auch diese Maßnahmen werden die internationale Dimension des Programms stärken.

- Da es immer dringender wird, die Kluft zwischen Forschungsergebnissen und ihren potentiellen Anwendungen zu überbrücken, und da außerdem viele Unternehmen an den Ergebnissen interessiert sein könnten, müssen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Innovation und der Einbeziehung von KMU besonderes Gewicht erhalten. Das gilt für alle Maßnahmen dieses Programms (zum Beispiel Kooperationsforschung, industrielle Großprojekte, Förderung der Forschungsinfrastrukturen), die in enger Abstimmung mit dem Programm "Förderung der Innovation und der Einbeziehung von KMU" durchgeführt werden. Eine sogenannte "Innovationsstelle" wird die Maßnahmen im Hinblick auf die Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse dieses Programms ausrichten und für die Komplementarität und die Koordinierung mit den innovationsbezogenen Maßnahmen im Rahmen des Programms "Förderung der Innovation und der Einbeziehung von KMU" sorgen.

- Durch die Verbesserung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Qualifikationen der europäischen Wissenschaftler in den vom Programm abgedeckten Bereichen würde Europa seine Aussichten wesentlich verbessern, konkrete und dauerhafte Ergebnisse zu erzielen. Deshalb sind als integraler Bestandteil des Programms Forschungstätigkeiten ergänzend zu den Maßnahmen in den Bereichen Ausbildung und sozioökonomische Aspekte notwendig, gegebenenfalls auch Projekte.

a) LEITAKTIONEN

i) Innovative Produkte, Verfahren und Organisationsformen

Ziele und FTE-Prioritäten

Im Mittelpunkt dieser Leitaktion steht die Entwicklung neuer Entwurfsverfahren, fortgeschrittener Ausrüstungen und Produktionsverfahren (1), die zur Steigerung der Qualität und zur Senkung der Kosten von Verfahren, Dienstleistungen und Produkten beitragen (mittelfristig werden bei diesen Faktoren spürbare Verbesserungen angestrebt), Verringerung negativer Auswirkungen auf den Lebenszyklus und zu einem besseren Verständnis der "immateriellen Faktoren" (Organisation, Verwaltung, Logistik, Telearbeit usw.) beitragen. Bei voller Integration in die jeweiligen Industrieprozesse werden diese Verfahren und Ausrüstungen zur Steigerung der Beschäftigung beitragen (es wird angestrebt, in Europa prozentual die gleiche Anzahl von Arbeitsplätzen zu schaffen oder zu erhalten wie bei den wichtigsten Konkurrenten). Bei der Durchführung dieser Leitaktion wird der Schwerpunkt einerseits auf einem integrierten Konzept für Produktionssysteme (Produkte, Produktionsmittel, Verfahren und Organisation) liegen, andererseits aber auch auf der Zusammenfassung und Integration von Vorhaben in Zielgruppen, was die Berücksichtigung sozioökonomischer, ökologischer und wettbewerbstechnischer Aspekte erleichtert. Besondere Aufmerksamkeit wird auch der Einbeziehung von KMU gewidmet, wobei ihren spezifischen Bedürfnissen und ihrer Rolle in der Versorgungskette Rechnung getragen wird. Bei Bedarf werden die Forschungstätigkeiten mit denen anderer Programme oder internationaler Initiativen (IMS, Eureka) koordiniert.

- Effiziente Entwurfs- und Produktionsverfahren

In diesem Bereich soll eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch Steigerung der industriellen Wertschöpfung und der Qualität sowie durch umgehende Reaktion auf Marktentwicklungen, durch kürzere Entwicklungszeiten und geringeren Materialaufwand bei Kombinationen von Produkten und Dienstleistungen erzielt werden.

FTE-Prioritäten: Technologien für die integrierte Konzeption und Entwicklung von Produkten/Dienstleistungen, Produkte mit breiter technologischer Integrationsbasis (einschließlich Produktionsausrüstungen); fortgeschrittene Produktions- und Konstruktionstechniken, Maschinen und Ausrüstungen mit höherer Präzision und Zuverlässigkeit; Fertigungstechniken und -ausrüstungen, die eine optimale Ressourcennutzung und Produktminiaturisierung ermöglichen, einschließlich Herstellung und Montage von Mikrosystemen; Abbau der Schranken zwischen Konstrukteuren und Anwendern.

- Intelligente Produktion

Ziel ist die Optimierung der Leistung aller Komponenten im industriellen Umfeld durch Verbreitung, Einbeziehung und Anwendung von Technologien der Informationsgesellschaft in den Produktionssystemen.

FTE-Prioritäten: Intelligente und anpassungsfähige Produktionssysteme, Maschinen und Ausrüstungen; kontinuierliche Überwachung mit Hilfe fortgeschrittener Sensoren; Verlängerung der Lebensdauer und Optimierung der Auslastung von Produktionsanlagen; intelligente Systeme für Betrieb, Wartung und Selbstreparatur; Anwendung fortgeschrittener Technologien für flexible und interoperable Versorgungs/Produktions- und Verteilungssysteme und -netze, einschließlich Integration von Entwicklungen aus dem Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs.

- Ökoeffiziente Technologien

Ziel ist die Minimierung der Umweltbelastung im gesamten Lebenszyklus, wobei alle wesentlichen Elemente der industriellen Prozesse von der Rohstoffgewinnung über die Produktion bis hin zur Abfallentsorgung einbezogen werden und rohstoffintensiven Verfahren besondere Bedeutung beigemessen wird.

FTE-Prioritäten: Saubere und ökoeffiziente Verfahrenstechnik; Forschungen zur Beherrschung grundlegender Vorgänge wie Synthese, Katalyse, Trennung und Reaktion, Verfahrensmodellierung und -simulierung; Studien zur Folgen- und Risikobewertung; kontinuierliche Abfallrückgewinnung in situ; neuartige Verfahren für die Behandlung, Verwertung/Wiederverwendung und sichere Entsorgung von Abfall sowie für die Anpassung, Wiederverwendung oder Zerlegung von Produkten und Produktionssystemen.

- Organisation der Produktion und der Arbeit

Ziel der Forschungen in diesem Bereich ist die Entwicklung hocheffizienter Industriesysteme und flexibler Netze von Industrieunternehmen (einschließlich KMU), die sich durch Kundenorientiertheit und vielseitige hochmotivierte Arbeitskräfte auszeichnen, die an effizienten und ergonomischen Arbeitsplätzen arbeiten, wobei Vielfalt und Eigenheiten der europäischen Gesellschaft und der europäischen Produktionstraditionen berücksichtigt werden.

FTE-Prioritäten: Untersuchung der menschlichen, betrieblichen, sozioökonomischen und ordnungspolitischen Voraussetzungen für einen schrittweisen Übergang der Unternehmen zu effizienten und nachhaltigen Produktionsverfahren und Verbrauchsmustern; neue Entscheidungshilfewerkzeuge und neue Konzepte für das Management des Wandels und für die Personalverwaltung; Studien zu Auswirkungen und Akzeptanz neuer unternehmerischer Konzepte und neuer Modelle für die industrielle Produktion, die mit dem Konzept der Nachhaltigkeit vereinbar sind.

ii) Nachhaltige Mobilität und Zusammenwirken der Verkehrsträger

Ziele und FTE-Prioritäten

Diese Leitaktion soll dazu beitragen, langfristig ein besseres Gleichgewicht zwischen dem wachsenden Mobilitätsbedarf und der Beachtung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Sachzwänge sowie sicherheitstechnischer Anforderungen zu erzielen. Sie soll auch dazu beitragen, den direkten Zusammenhang zwischen Wirtschaftswachstum und Verkehrsaufkommen aufzulösen, die Umweltbelastung durch die verschiedenen Verkehrsträger zu mindern und ihre nachhaltigere Nutzung zu fördern. Die Intermodalität und die optimale Kombination der jeweiligen Stärken der Verkehrsträger werden bei der Entwicklung benutzerorientierter Tür-zu-Tür-Dienstleistungen im Personen- und Güterverkehr besondere Bedeutung haben.

- Modale und intermodale Verkehrsmanagementsysteme

Ziel in diesem Bereich sind Entwicklung, Validierung und Demonstration - insbesondere mit Hilfe der Entwicklungen des Programms "Informationsgesellschaft" - rationeller und leistungsfähiger Verkehrsmanagement- und Informationssysteme für Luft-, See-, Binnenschiffahrts-, Schienen-, Straßen- und Stadtverkehr, sowohl auf Modal- als auch integrierter Intermodalbasis. Um die Einrichtung dieser Systeme zu erleichtern, sind dabei auch die entsprechenden Informationssysteme und die betriebliche Validierung der integrierten Systeme einzubeziehen.

FTE-Prioritäten: Entwicklung, Validierung und Demonstration modaler und intermodaler Managementsysteme, einschließlich betriebstechnischer, ordnungspolitischer, administrativer und organisatorischer Lösungen für ihre Anwendung sowie Preisgestaltungssysteme; Integration von verkehrsträgerübergreifenden Informations- und Datenaustauschsystemen einschließlich Benutzerinformation in Echtzeit, elektronischer Dokumentation und Dienstleistungen in Verkehrsmanagement und Logistik; zweite Generation satellitengestützter Navigations- (2) und Ortungssysteme; Verbesserungen im Verkehr durch Einsatz von Satelliten; Integration von Diensten wie Verkehrsmanagement sowie Kennung, Ortung und Führung von Fahrzeugen und Frachteinheiten, Preisgestaltung, Frachtplanung, Reiseinformation und Dienstleistungen für Reisende in das Verkehrssystem.

- Infrastrukturen und ihre Schnittstellen zu Verkehrsmitteln und -systemen

Hierbei wird angestrebt, die Vernetzungsfähigkeit und Interoperabilität zu verbessern und die Intermodalität im Verkehrssystem durch verkehrsträgerübergreifende Integration aller Komponenten auf Ebene der Infrastruktur, Übergangspunkte, Verkehrsmittel, Ausrüstungen, Verfahren, Dienstleistungen und der Ordnungspolitik zu fördern.

FTE-Prioritäten: Effizientere Nutzung und Senkung der Betriebs-, Entwicklungs- und Wartungskosten vorhandener Infrastrukturen; effiziente Übergänge und Verbindungen zwischen transeuropäischen, regionalen und lokalen Netzen; innovative Konzepte für Infrastrukturen und ihre Nutzung; Wechselbeziehungen zwischen Verkehr, Raumnutzung, Regionalplanung, Umwelt und Gesundheit; Verringerung von Verkehrsüberlastungen, Energieverbrauch, Verschmutzung und Infrastrukturverschleiß; Integration von Privatfahrzeugen und öffentlichen Verkehrsmitteln in das Verkehrssystem; innovative Konzepte für eine nachhaltige Mobilität in städtischen und ländlichen Gebieten sowie im Fernverkehr; Sicherheit des Verkehrs, insbesondere bei der Gefahrgutbeförderung; Zugänglichkeit, technische Sicherheit sowie Sicherheit und Komfort der Verkehrsträger, insbesondere auch für Personen mit besonderen Anforderungen; Humanfaktoren, zum Beispiel Schnittstelle Mensch-Maschine, menschliches Verhalten, Akzeptanz neuer intelligenter Systeme für Benutzer und Bediener, optimale Ausbildungsverfahren und Einsatz von Simulatoren.

- Sozioökonomische Szenarien für die Mobilität von Menschen und Gütern

In diesem Zusammenhang sollen Strategien und Werkzeuge entwickelt werden, die es ermöglichen, die Auswirkungen gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen, darunter auch Deregulierung und Liberalisierung der Dienstleistungen im Verkehrssektor sowie der Globalisierung von Wirtschaft und Handel, auf den Mobilitätsbedarf und der Verkehrspolitik zu bewältigen.

FTE-Prioritäten: Szenarien für Verkehrsangebot und -nachfrage und politische Orientierungen für Mobilitätsbedarf, Marktorganisation und -zugänglichkeit; rechtliche, institutionelle, organisatorische und finanzielle Aspekte von Verkehrssystemen und -infrastrukturen; Verständnis von Rolle und Sachzwängen der Logistik im Hinblick auf ihre Optimierung; Benchmarking-Werkzeuge; Verfahren zur Durchsetzung von Vorschriften; Methoden zur Erfassung von Kosten, Nutzen, Sicherheit, Leistung und Auswirkungen der verschiedenen Verkehrssysteme, -netze und -tätigkeiten; Bewertung neuer Technologien und Konzepte und ihrer Einfluesse auf Beschäftigung, Benutzer, Umwelt, Arbeitsorganisation, soziale Bedingungen und Sicherheit.

iii) Landverkehrstechnologien und Meerestechnologien

Ziele und FTE-Prioritäten

Ziel dieser Leitaktion ist einerseits die Schaffung der technologischen Grundlagen für die Entwicklung und Validierung der neuen Generation von Fahrzeugen, Schiffen, marinen Strukturen sowie intelligenten und effizienten Schnittstellen für die logistischen Infrastrukturen und andererseits die Entwicklung der Offshore- und Unterwassertechnologien, die eine nachhaltige Nutzung der marinen Ressourcen ermöglichen. Die Fahrzeuge müssen den Anforderungen aller Bürger im Hinblick auf nachhaltige Mobilität und höhere Sicherheit genügen und gleichzeitig dazu beitragen, die Wirtschaftskapazität Europas zu stärken. Die Maßnahmen innerhalb dieser Leitaktion werden eng mit den Arbeiten im Bereich des Land- und des Seeverkehrs im Rahmen der Leitaktionen "Nachhaltige Mobilität und Intermodalität" und "Systeme und Dienste für den Bürger" abgestimmt.

- Kritische Technologien für Straßen- und Schienenfahrzeuge

Ziel in diesem Bereich ist die Akquisition der für die Verbesserung der Fahrzeuge und wichtigsten Infrastrukturkomponenten erforderlichen Technologien. Diese Technologien müssen wirtschaftlich, sicher, intelligent, sauber, effizient, zuverlässig und den neuen sozialen und wirtschaftlichen Anforderungen gewachsen sein und auch den Erwartungen der europäischen Bürger entsprechen.

FTE-Prioritäten: Technologien für bordseitige und feste Antriebssysteme, die sich durch hohe Effizienz, Umweltfreundlichkeit und Kostenoptimierung auszeichnen; Verringerung von Lärmemissionen, Vibrationen und elektromagnetischen Phänomenen; leichte Bauteile und Strukturen; Anwendung von Mikro- und Sensortechnologien für fortgeschrittene Bauteile und Systeme; Technologien zur Verbesserung der Sicherheit.

- Innovative Konzepte für Straßen- und Schienenfahrzeuge

Ziel in diesem Bereich ist die Entwicklung und Demonstration neuer Fahrzeugkonzepte unter Einsatz neuer Konstruktionstechniken und Werkstoffe, die allen funktionellen, technologischen, sozialen und wirtschaftlichen Anforderungen gerecht werden. Dadurch soll ein Beitrag zur Entwicklung besserer Verkehrssysteme geleistet werden, die sich durch mehr Effizienz und Komfort, Sicherheit und Umweltfreundlichkeit sowie höhere Verfügbarkeit, bessere Wartungseigenschaften, leichtere Herstellbarkeit und Entsorgbarkeit auszeichnen. Dabei wird Fahrzeugen für die Beförderung von Personen und Gütern im Fernverkehr Priorität eingeräumt, während in der Leitaktion "Die Stadt von morgen und das kulturelle Erbe" die für den Stadtverkehr spezifische technologische Entwicklung und Demonstration behandelt wird.

FTE-Prioritäten: Integration neuer Systeme, Strukturen, Antriebs- und Kraftübertragungssysteme, gestützt durch parallele gezielte Forschungen zu spezifischen Technologien für Fahrzeugkonzeption, -technik und -herstellung; Integration bordgestützter Systeme für intelligente und sichere Fahrzeuge; Integration von Technologien zur Kostenoptimierung im Zusammenhang mit der Fahrzeugkonzeption, -herstellung und -nutzung im Rahmen eines Gesamtkonzepts für den gesamten Lebenszyklus des Produkts.

- Schnittstelle Mensch-Fahrzeug

Ziel in diesem Bereich ist die Entwicklung kostenoptimierter Verfahren für die Modernisierung und industrielle Entwicklung bordseitiger Bauteile und Systeme zur Verbesserung des Betriebs verschiedener Landverkehrsmittel im Hinblick auf Flexibilität, Rekonfigurierbarkeit, Robustheit und Anwendungsvielfalt. Einen besonderen Schwerpunkt wird die Integration von Schnittstellen für die Interaktion Mensch-Fahrzeug im Rahmen des Gesamtkonzepts von Produktionskette und Fahrzeug bilden.

FTE-Prioritäten: Verfahren zur besseren Berücksichtigung der Interaktion Mensch-Fahrzeug bei der Konzeption von Fahrzeugen und Prototypen; effiziente Architektur für die Kontrolle von Fahrzeugen mit fehlertoleranten, modularen und austauschbaren Technologien; ergonomische Fahrzeugkonzeption; kognitive Technologien für die effiziente Interaktion von Fahrzeug und Fahrer oder Passagier; Technologien zur Verbesserung des Fahrzeuginnenraums.

- Fortgeschrittene Technologien für die Entwicklung von Schiffen und maritimen Strukturen (offshore platforms)

Ziel in diesem Bereich ist die Validierung und Demonstration fortgeschrittener Technologien für die Entwicklung von Schiffen und maritimen Strukturen im Hinblick auf Sicherheit, Effizienz und Umweltfreundlichkeit. Akquisition und Integration der kritischen Technologien, die diesen drei Kriterien entsprechen, sollen bei allen Aspekten von Konzeption und Produktion sowie bei Betrieb, Stillegung oder Zerlegung im Mittelpunkt stehen.

FTE-Prioritäten: Entwicklung der kritischen Technologien für Schiffe, Systeme und Teilsysteme unter Berücksichtigung von Konzepten für Sicherheit, Umweltschutz, Effizienz, Produktion, Zerlegung und Recycling. Die Forschungen sollen auch die Entwicklung bordseitiger Systeme der neuen Generation, neuer Werkstoffe, Strukturen und Bauteile sowie optimierte und alternative Gesamtkonzepte für neue Antriebs- und Kraftübertragungsaggregate einbeziehen.

- Nutzung der Seewege und der Wasserstraßen für den Güter- und den Personentransport

Ziel in diesem Bereich ist die Validierung und Demonstration innovativer Konzepte für Schiffe mit optimierter Leistung, die sowohl den Anforderungen der Wirtschaftlichkeit als auch den Erwartungen der Kunden entsprechen. Dazu gehören auch neue technologische Lösungen für den Ladungsumschlag und rasch arbeitende intermodale Ausrüstungen für Häfen und Infrastrukturen von Seewegen und Wasserstraßen.

FTE-Prioritäten: Integration von Technologien, Ausrüstungen und fortgeschrittenen Systemen für innovative Schiffskonzepte; Integration von Technologien für effiziente Ausrüstungen und Abläufe im Umschlagbetrieb, die sich durch Sicherheit und Umweltfreundlichkeit auszeichnen; Forschungen zur parallelen Entwicklung von Industrienormen auf der Grundlage von Lebenszykluskonzepten und Leistungskriterien.

- Rationelles und nachhaltiges Meeresmanagement

Ziel in diesem Bereich ist die Entwicklung von Technologien für die Erforschung und Beobachtung des Meeres und die nachhaltige Nutzung der Meeresenergie sowie maritimer Bodenschätze, einschließlich Offshore- und Unterwassertechnologien, ferngesteuerter Fahrzeuge und Unterwasserakustik im Rahmen eines schlüssigen Konzepts für die Nutzung des Meeres als Rohstoff- und Energiequelle und im Hinblick auf ein besseres Küstenmanagement und minimale Umweltbelastung durch maritime Aktivitäten.

FTE-Prioritäten: Anwendung innovativer Technologien zur Beobachtung und Vorhersage des Zustandes der Meere, der Meeresumwelt und des Meeresgrundes, insbesondere der Tiefsee, einschließlich ferngesteuerter Fahrzeuge; sichere und effiziente Unterwassertechnologien für die Erfassung, Überwachung und die Übertragung von Daten, um die Zugänglichkeit und Nutzung maritimer Bodenschätze zu verbessern, einschließlich der Strukturen im Meer und schwimmender Produktionseinrichtungen.

Die spezifischen Maßnahmen für die Koordinierung mit anderen Leitaktionen sowie mit Eureka sollen dazu beitragen, die Effizienz der gemeinschaftlichen Forschung zu optimieren.

iv) Neue Perspektiven für die Luftfahrt

Ziele und FTE-Prioritäten

Diese Leitaktion ist in der Hauptsache darauf ausgerichtet, die Entwicklung von Flugzeugen einschließlich ihrer Teilsysteme und Komponenten zu erleichtern, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu fördern und ein rationelles Flugverkehrsmanagement zu gewährleisten. Die FTE-Anstrengungen - einschließlich großmaßstäblicher Bewertung - sind mittelfristig darauf ausgerichtet, Entwicklungszeiten und -kosten neuer Flugzeuge deutlich zu senken, ihre Effizienz zu steigern (Treibstoffverbrauch und Wartungskosten), die Umweltbelastung zu mindern (Schadstoff- und Lärmemissionen) und die Unfallraten zu senken (um mindestens den gleichen Faktor wie die Zuwachsrate des Verkehrsvolumens). Besondere Schwerpunkte werden dabei auf die kritischen Technologien gelegt, hinsichtlich Unterschallflugzeuge insbesondere auf deren Integration und hinsichtlich der zweiten Generation von Überschallflugzeugen auf deren Bereitstellung.

- Akquisition der kritischen Technologien

Durch Vorantreiben der Entwicklung von kritischen Technologien und von Konzepten für Flugzeuge der neuen Generation (insbesondere umweltfreundlicherer Flugzeuge) soll ein Beitrag zur Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Luftfahrtindustrie aus strategischer Sicht geleistet werden.

FTE-Prioritäten: Innovative Konzepte und Entwicklungsfortschritte in den Bereichen Aerodynamik, Bauteile, Einsatz neuer Werkstoffe, Triebwerke, Lärmminderung, Ausrüstungen und Systeme, fortgeschrittene Sensoren und Avionik; Entwicklung multidisziplinärer Technologien, zum Beispiel in den Bereichen Aeroelastizität, Flugmechanik und Flugzeug/Triebwerksintegration; Methoden und Verfahren für Flugzeugentwurf und -bau.

- Technologieintegration für eine neue Generation von Flugzeugen

Die Arbeiten in diesem Bereich sollen dazu beitragen, die Verwendung und Kombination der modernsten Technologien zu erleichtern und ihre wirtschaftliche und betriebliche Eignung für neue langlebigere Luftfahrtprodukte nachzuweisen. Dabei ist ein multidisziplinärer Ansatz vorgesehen, einschließlich technologischer Integrationsplattformen im angemessenen Maßstab. Die Anstrengungen werden auf niedrigere Entwurfs-, Produktions- und Betriebskosten, Senkung des Kraftstoffverbrauchs, Flugleistungseigenschaften und Umweltaspekte ausgerichtet.

FTE-Prioritäten: Fortgeschrittene Entwurfswerkzeuge und entsprechende Technologien, um rekonfigurierbare, flexible und auf mehrere Standorte verteilte Produktionssysteme aufzubauen; fortgeschrittene Entwicklungen für Antriebstechnik, strukturelle und aerodynamische Effizienz und Systemleistung sowie Integration dieser Systeme; Technologien für Zelle und Triebwerke und Systeme operationeller Verfahren zur wesentlichen Minderung von Emissionen und Triebwerkslärm und Verbesserung der Umgebungsbedingungen in der Flugzeugkabine.

- Operationelle Leistungsfähigkeit und Sicherheit

Die Maßnahmen in diesem Bereich sollen dazu beitragen, durch Integration bordseitiger Systeme die Überlastung der Flughäfen zu mindern, die Kapazität der Flugverkehrsmanagementsysteme zu steigern und die Sicherheit im Luftverkehr zu erhöhen, um die in den kommenden 15 Jahren erwartete Verdreifachung des Luftverkehrsaufkommens zu bewältigen. Bei diesen Arbeiten ist eine enge Abstimmung mit den Leitaktionen "Nachhaltige Mobilität und Intermodalität" und "Systeme und Dienste für den Bürger" vorgesehen. Dabei sollen sowohl die Entwicklung von Technologien für Bordsysteme als auch ihre Anwendung im Flugzeug für den operationellen Einsatz im Mittelpunkt stehen.

FTE-Prioritäten: Validierung und Integration von Bordsystemen zur Verbesserung der Einsatzfähigkeit der Flugzeuge und Förderung ihrer Integration in künftige ATM-Systeme; Wartungstechnik und Betriebsüberwachung im Hinblick auf höhere Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft der Flugzeuge; Technologien und Verfahren, einschließlich Studien über Humanfaktoren und Flugsimulationen, um eine wirksamere Unfallverhütung zu gewährleisten und bessere Flugzeugkonstruktionen zu entwickeln, die den Passagieren bei Unfällen höhere Überlebenschancen bieten.

b) GENERISCH AUSGERICHTETE FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSTÄTIGKEITEN

Diese Maßnahmen mit der Möglichkeit multisektoraler Anwendungen sollen dazu beitragen, die europäischen Technologiekapazitäten auszubauen und die Verbreitung von Ideen, Kenntnissen und Anwendungen ergänzend zu den Leitaktionen zu fördern.

i) Neue Werkstoffe und ihre Herstellung und Verarbeitung

Ziele und FTE-Tätigkeiten

Ziel in diesem Bereich ist die Unterstützung und Vernetzung von FTE-Projekten, die zur Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs beitragen und den gemeinschaftlichen Mehrwert steigern. Diese Netze sollen den strukturellen Mittelpunkt der FTE-Maßnahmen bilden. Sie sollen auch eine wichtige Rolle bei der Förderung der internationalen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern (zum Beispiel MOEL, USA, China) und der Durchführung sozioökonomischer und strategischer Prospektivstudien sowie bei Folgen- und Risikobewertungen spielen.

- Werkstoffe mit breitem Anwendungsspektrum

Ziel ist die Förderung der vielversprechendsten Segmente in diesem Bereich im Hinblick auf eine Verbesserung der Funktionalität und Leistung vorhandener Werkstoffe sowie die Entwicklung neuer Werkstoffe mit völlig neuen bzw. deutlich verbesserten Eigenschaften.

FTE-Prioritäten: Innovative Konzepte einschließlich Werkstoffe mit Nanostruktur, Supramolekularchemie, Kolloidalsysteme und Biomimetikchemie; neue und verbesserte leichte Struktur- und Funktionswerkstoffe, insbesondere für Bau, Verkehr und Hochtemperaturanwendungen; funktionelle Werkstoffe, insbesondere für Optoelektronik und Sensoren, mit zuverlässigen Funktionseigenschaften; verbesserte und neue Biowerkstoffe wie Implantate und Hybridgewebe; Forschungen zur Verbesserung der Kenntnisse über Mechanismen im Bereich Verschleiß und Versagen.

- Werkstoffherstellung und -verarbeitung

Gegenstand der Forschungsarbeiten in diesem Bereich sind Technologien, die Qualität (angesichts des Trends zu kürzeren Produktionszyklen), Zuverlässigkeit und Rentabilität der Werkstoffe im Hinblick auf ihre optimale Nutzung gewährleisten.

FTE-Prioritäten: Technologien für die Herstellung von Werkstoffen für Sektoren mit hoher Wertschöpfung, insbesondere Feinchemikalien, Mineralstoffe, Metalle, Polymere, Verbund- und Keramikwerkstoffe; Verarbeitungstechnologien für Mikro- und Nanopulver; Technologien für die Oberflächen- und Grenzflächenbehandlung sowie Beschichtung fortgeschrittener Werkstoffe und deren funktionelle Anwendungen.

- Nachhaltige Nutzung von Werkstoffen

Die Forschungsarbeiten konzentrieren sich auf die ökologischen und sicherheitsspezifischen Auswirkungen neuer Werkstoffe und ihrer Wiederverwendung mit dem Ziel, den Anteil sekundärer Rohstoffe mit zuverlässigen Eigenschaften zu steigern, die Auswirkungen innerhalb des gesamten Lebenszyklus zu verringern und die Hemmnisse für ihre Akzeptanz durch die Verbraucher abzubauen.

FTE-Prioritäten: Forschungsarbeiten, die die Entwicklung leicht wiederverwertbarer Werkstoffe unterstützen; Recyclingverfahren, die garantierte Eigenschaften und eine hohe Rentabilität der Werkstoffe sicherstellen; Aufarbeitung von Abfällen; Forschungen zugunsten neuer Anwendungen für erneuerbare Rohstoffe, zum Beispiel zur Herstellung organischer Chemieprodukte.

ii) Neue Werkstoffe und Fertigungstechnologien im Stahlbereich

Ziele und FTE-Tätigkeiten

Im Hinblick auf das Auslaufen des EGKS-Vertrags im Jahre 2002 und unter Berücksichtigung der Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Amsterdam (Juni 1997) ist es dringend notwendig, die Einbeziehung der Kohle- und Stahlforschung in das Rahmenprogramm zu beschleunigen. Ziel ist dabei die Senkung der Kosten, mehr Zufriedenheit bei den Verbrauchern und eine höhere Wertschöpfung, was sowohl der Stahlindustrie als auch Lieferanten, Endverbrauchern und anderen Forschungsakteuren zugute käme.

Die Stahlforschung wird sich auf die Entwicklung flexibler, kompakter und sicherer Produktionsketten, umweltfreundlicherer Verfahren, innovativer Stahlprodukte und verbesserter Recyclingtechniken konzentrieren.

FTE-Prioritäten: Produktion von Hüttenkoks; Forschungsmaßnahmen zur Senkung der Kosten und Verbesserung der Koksqualität, Verbesserung der Erzeugung von Reduktionsgasen, Verringerung der Emissionen und Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitskräfte in Industrieanlagen; Technologien zur Produktion von Eisen und Stahl für eine flexible und rentable Produktion, Technologien zur Senkung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen, zur Verbesserung der Reinheit des Stahls und zur Anhebung des Recyclinganteils; Gießen, Walzen und Nachbehandlung, Gewichtsverringerung sowie Beschichtungs- und Oberflächentechnologien; Entwicklung besserer Stahlsorten und hochfester Stähle für bessere Leistungen und den Einsatz unter Extrembedingungen, Verwertung von Nebenprodukten.

iii) Meß- und Prüfwesen

- Pränormative Forschung und technische Unterstützung für die Normung

Die Forschungsarbeiten konzentrieren sich in diesem Bereich auf die Entwicklung und Validierung von Meß- und Prüfverfahren und die Erarbeitung wissenschaftlicher und metrologischer Daten, die für die Aufstellung von Leistungskriterien und für die Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen erforderlich sind. Ziel ist die allgemeine Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und die Unterstützung der Leitaktionen sowie der Gemeinschaftspolitik.

FTE-Prioritäten: Ausarbeitung neuer und Verbesserung bestehender Normen, die alle industriellen Anforderungen abdecken; Unterstützung der Ausarbeitung von Leistungsnormen und von Leitlinien für ein gutes Funktionieren des Handels, für den Verbraucherschutz, Schutzmaßnahmen in der Arbeitsumgebung sowie Leitlinien zur Förderung von Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung.

- Betrugsbekämpfung

Die Forschungsarbeiten konzentrieren sich in diesem Bereich auf die Entwicklung von Meß- und Prüfverfahren zur Aufdeckung betrügerischer Handlungen, um die wirtschaftlichen Interessen von Unternehmen und Gesellschaft sowie die Gesundheit der Verbraucher besser zu schützen. Langfristiges Ziel ist ein Kenntnis- und Technologievorsprung gegenüber den Betrügern.

FTE-Prioritäten: Techniken zur Bekämpfung des Betrugs durch nachgeahmte oder falsch ausgezeichnete industrielle und landwirtschaftliche Erzeugnisse; Unterbindung des Umgehens von gewerblichen Vorschriften, gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften oder Zolltarifen, Quoten oder Abfallbeseitigungsvorschriften; neue Verfahren für die Erkennung von Drogen sowie falschen Banknoten, Aktien und Ursprungsbescheinigungen von Kunstwerken.

- Verbesserung der Qualität

Die Forschungsarbeiten unterstützen die Entwicklung generischer Meß- und Prüfverfahren sowie Meßinstrumente und -systeme (einschließlich der Software), die zur Stärkung der Meßgeräteindustrie (die sich durch einen hohen KMU-Anteil auszeichnet) beitragen. Die Forschung muß sich dabei auf vor allem auf die Entwicklung von Systemen für die Qualitätsbewertung für die Unternehmen des privaten und des öffentlichen Sektors konzentrieren und dazu beitragen, die Merkmale zu ermitteln und zu quantifizieren, die qualitativ hochwertige Erzeugnisse oder Dienstleistungen aus Verbrauchersicht aufweisen müssen. Auch Forschungsanstrengungen zur Beseitigung technischer Hemmnisse für den Handel innerhalb Europas oder mit Drittländern könnten einbezogen werden. Bei den Maßnahmen ist eine enge Abstimmung mit entsprechenden Maßnahmen in den anderen Programmen vorgesehen.

FTE-Prioritäten: Normen für Eichung und Transfer, Durchführbarkeitsstudien für zertifizierte Referenzmaterialien und Referenzmaterialbanken zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit und Nachvollziehbarkeit der Messungen; Hochleistungsmeßgeräte; robuste und tragbare Instrumente für Feld- und Referenzmessungen; Modelle und Software für die Validierung von Meßverfahren; Instrumentarien zur Unterstützung von Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung zur Förderung der Qualität in den Unternehmen, einschließlich der KMU, und zur Ermittlung des Zufriedenheitsgrades bei den Verbrauchern; Verfahren zur Förderung der Entwicklung der Zertifizierung und Akkreditierung in den am wenigsten fortgeschrittenen Bereichen des Meßwesens.

c) FÖRDERUNG DER FORSCHUNGSINFRASTRUKTUR

Die industrielle Forschung in Europa hat aufgrund ihres hohen Niveaus einen ausgezeichneten Ruf, der vor allem einigen wohletablierten nationalen Prestigebereichen zu verdanken ist. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit müssen die wissenschaftlichen und technologischen FTE-Ergebnisse in praktische Anwendungen umgesetzt werden. Neben der Durchführung industriell ausgerichteter Projekte ist es zwingend erforderlich, Ausrüstungen, Daten und Erfahrungen gemeinsam und effizient zu nutzen, zum Beispiel zur Erprobung neuer Geräte, Fahrzeuge oder Verfahren. Im übrigen produziert die Forschung ständig neue Daten in wachsender Menge. Das Erfassen und Ordnen dieser Daten auf europäischer Ebene käme der Industrie und den Benutzern insgesamt zugute. Die Effizienz der Forschung würde nicht nur durch die Verringerung von Doppelarbeit verbessert, sondern vor allem durch Ausrichtung der gesamten Forschungsinfrastruktur in Europa auf gemeinsame Ziele, die das Vorgehen nach einem strategischen Konzept gestatten.

Ziele und Tätigkeiten

Konkrete Maßnahmen sind erforderlich, um die optimale Nutzung der vorhandenen Forschungsinfrastrukturen und Großanlagen in enger Abstimmung mit den Leitaktionen zu fördern. Die gemeinsame Nutzung von Ressourcen sowie der grenzüberschreitende Zugang zu industriellen Forschungszentren, Testeinrichtungen für den Verkehr, Windkanälen, Rechenzentren der industriellen Forschung oder Prüfeinrichtungen für Werkstoffe und Bauteile ist Voraussetzung für eine bessere Nutzung der neuen Technologien, die einen Zugang zu aufwendigen Infrastrukturen und Ausrüstungen verlangen. Durch Vernetzung bestehender Einrichtungen muß Doppelarbeit weitmöglichst vermieden, die Komplementarität gesteigert und die Kompatibilität beim Datenaustausch gewährleistet werden. Da der Entwicklungsstand der nationalen Einrichtungen in der Gemeinschaft unterschiedlich ist, muß die Zusammenarbeit auch in Bereichen wie Konformitätsbewertung, Ausbildung und Know-how-Transfer verstärkt werden. Bei der Unterstützung der Forschungsinfrastrukturen werden folgende Ziele verfolgt:

i) optimale Nutzung mittlerer und großer Forschungseinrichtungen an unterschiedlichen Standorten;

ii) umgehende Weitergabe vorhandener oder ergänzender FTE-Ergebnisse an die industriellen Bedarfsträger und

iii) Verbesserung der Interoperabilität gemeinsamer Protokolle und des Datenaustauschs.

- Die Maßnahmen zur Förderung der Forschungsinfrastrukturen sind darauf gerichtet, den Informationsfluß in den europäischen Forschungskreisen zu verbessern und die Nutzung normalerweise nicht zugänglicher Einrichtungen zu erleichtern. Dies liegt auch im Interesse der Verbesserung bestehender Einrichtungen und der Schaffung neuer Forschungskapazitäten für neue Erfordernisse.

- Durch Schaffung virtueller Institute läßt sich die Koordinierung und gemeinsame Nutzung von Ressourcen durch Forschungszentren und -einrichtungen verbessern; was auch im Hinblick auf die Förderung von Synergien und die Erreichung der Ziele im Bereich der Leitaktionen und der generischen Technologien von Vorteil sein dürfte. Diese Maßnahme soll die Schaffung virtueller Institute erleichtern, die es ermöglichen, die kritische Masse für Forschungen im Bereich der Ausrüstungen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad zu erreichen. Die Unterstützung der Gemeinschaft ist zeitlich begrenzt.

Die Unterstützung ist als Anreiz für Einrichtungen an verschiedenen Standorten zur intensiveren Zusammenarbeit und Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien aufzufassen, der die Weitergabe und Verwertung der Ergebnisse in den Bereichen Werkstoffe, Produktionstechnologien sowie Meß- und Prüfwesen verbessern soll, insbesondere für die KMU.

- Die Förderung der europäischen metrologischen Infrastrukturen soll den Zusammenhalt zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern stärken. Dadurch werden bessere Voraussetzungen für Vereinbarungen im Bereich der gegenseitigen Anerkennung und der Konformität geschaffen. Besondere Bedeutung wird den Auswirkungen derartiger Vereinbarungen auf die KMU beigemessen.

Bei der gemeinschaftlichen Unterstützung werden Ringvergleiche und Leistungsanalysen zwischen Laboratorien, Maßnahmen zur Förderung interoperabler Datenbanken, zur Herstellung zertifizierter Referenzmaterialien und zur besseren Nutzung durch KMU bevorzugt, insbesondere im Hinblick auf die oben genannten Vereinbarungen und die Anwendung der Normen ISO 9000 oder 14000 und EN 45000.

- Referenzdatenbanken haben sich für die Stärkung der europäischen Forschungsstrukturen als hilfreich erwiesen. Insbesondere soll darüber gewacht werden, daß die Daten von ausreichender Qualität und vergleichbar sind, und daß sektorale und lokale Aktivitäten zusammengefaßt werden, um die europäische Forschung zu stützen. Dabei sind die Rechte der beteiligten Einrichtungen im Hinblick auf geistiges Eigentum zu schützen.

Die Unterstützung, besonders in den Bereichen Werkstoffe und Luftfahrtforschung, wird dazu beitragen, nationale und internationale FTE-Maßnahmen sowie die in den verschiedenen Forschungseinrichtungen erzielten Ergebnisse zu erfassen und zu vergleichen.

(1) Der Begriff "Produktion" umfaßt alle Aktivitäten der Industrie von der Rohstoffgewinnung über die Verarbeitung bis hin zur Fertigung von Teilen und Endprodukten. Er deckt ferner alle Industriesektoren und zugehörigen Dienstleistungsbereiche ab, einschließlich des Bausektors.

(2) Für Tätigkeiten mit Raumfahrtbezug erfolgt eine programmübergreifende Gesamtkoordinierung.

ANHANG III

EINZELHEITEN DER DURCHFÜHRUNG DES SPEZIFISCHEN PROGRAMMS

Das spezifische Programm wird über indirekte FTE-Aktionen durchgeführt, die in den Anhängen II und IV des Fünften Rahmenprogramms definiert sind. Ferner gelten für dieses spezifische Programm folgende Modalitäten:

1. Begleitmaßnahmen

Die Begleitmaßnahmen umfassen im einzelnen:

- flankierende Studien zum spezifischen Programm, einschließlich der Vorbereitung künftiger Maßnahmen,

- Informationsaustausch, Konferenzen, Seminare, Workshops sowie wissenschaftliche oder technische Sitzungen,

- Hinzuziehung externer Fachkenntnisse, auch in Form der Konsultation wissenschaftlicher Datenbanken, bei der laut Artikel 5 Absatz 1 des Fünften Rahmenprogramms vorgesehenen Prüfung des spezifischen Programms sowie der laut Artikel 5 Absatz 2 des Fünften Rahmenprogramms vorgesehenen externen Bewertung der indirekten FTE-Aktionen oder der Überwachung ihrer Durchführung,

- Maßnahmen im Bereich Informationsverbreitung und Kommunikation, einschließlich wissenschaftlicher Publikationen, und Maßnahmen zur Nutzung der Ergebnisse und für den Technologietransfer,

- Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den FTE-Tätigkeiten des spezifischen Programms (außer Marie-Curie-Stipendien),

- Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und zur Unterstützung der Forschungsakteure, unter anderem der KMU,

- Hinzuziehung externer Kapazitäten für den Aufbau von Diensten und Netzen für Information, Unterstützung, Forschungs- und Innovationsförderung sowie für den Zugang zu diesen Diensten und Netzen.

2. Modalitäten der Koordinierung

Die Kommission wacht innerhalb des Programms über die Komplementarität der indirekten FTE-Aktionen, insbesondere durch ihre Ausrichtung auf ein gemeinsames Ziel, und achtet darauf, daß Doppelarbeit vermieden wird - wobei jedoch die legitimen Interessen der Antragsteller für indirekte FTE-Aktionen gewahrt werden.

Eine Koordinierung wird auch sichergestellt zwischen den Maßnahmen des spezifischen Programms und den Tätigkeiten im Rahmen:

- anderer spezifischer Programme des Fünften Rahmenprogramms,

- der Forschungs- und Ausbildungsprogramme zur Umsetzung des Beschlusses 98/. . ./Euratom des Rates vom . . . über das Fünfte Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Maßnahmen im Bereich der Forschung und Ausbildung (1998-2002),

- anderer internationaler Forschungsinitiativen wie Eureka, COST und IMS,

- anderer Instrumente der Gemeinschaft im Forschungsbereich, zum Beispiel PHARE, TACIS, MEDA, EIF, Strukturfonds und EIB.

Diese Koordinierung umfaßt:

i) die Identifizierung gemeinsamer Themen oder Prioritäten im Hinblick auf:

- den Informationsaustausch,

- die Durchführung gemeinsam beschlossener Arbeiten, bei denen insbesondere eines der in Artikel 9 der Regeln für die Teilnahme und die Verbreitung der Ergebnisse vorgesehenen Verfahren zur Anwendung kommt,

ii) die Umverteilung von Vorschlägen für indirekte FTE-Aktionen zwischen spezifischen Programmen oder zwischen einem spezifischen Programm und dem Programm für Maßnahmen im Bereich der Forschung und Ausbildung.

Üles