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Document 51997AC1187

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/12/EWG über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren"

ABl. C 19 vom 21.1.1998, p. 60 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

51997AC1187

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/12/EWG über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren"

Amtsblatt Nr. C 019 vom 21/01/1998 S. 0060


Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/12/EWG über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren" () (98/C 19/18)

Der Rat beschloß am 14. Juli 1997, den Wirtschafts- und Sozialausschuß gemäß Artikel 99 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Wirtschafts-, Finanz- und Währungsfragen nahm ihre Stellungnahme am 14. Oktober 1997 an. Alleinberichterstatter war Herr Bento Gonçalves.

Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 349. Plenartagung (Sitzung vom 29. Oktober 1997) mit 123 Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

1. Allgemeine Bemerkungen

1.1. Mit der vorgeschlagenen Änderung von Artikel 24 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates soll die Regelungsbefugnis der Kommission ausgebaut und die Anwendung der Rechtsvorschriften im Bereich der Verbrauchsteuern beschleunigt werden.

1.2. Ferner wird der Status des "Verbrauchsteuerausschusses" angepaßt.

1.3. Mit diesen Änderungen soll die Effizienz der betreffenden Regelung insbesondere in folgender Hinsicht gesteigert werden:

a) Die Kontrollsysteme werden zeitgemäßer und operationeller gestaltet.

b) Mißbrauch, Steuerbetrug und Schmuggel können wirksamer bekämpft werden.

c) Der freie Verkehr mit den betreffenden Waren in der gesamten Union wird transparenter gestaltet und auf angemessene Verfahrensgrundlagen und Rechtsvorschriften gestützt, mit denen Wettbewerbsverzerrungen und Mißbräuche vermieden werden können.

1.4. Es ist hervorzuheben, daß die vorgeschlagenen Änderungen die Steuerhoheit der Mitgliedstaaten unberührt lassen, da ihnen keine Vorschriften in bezug auf die Festlegung der Steuersätze gemacht werden.

2. Schlußfolgerung

2.1. In Anbetracht der Zielsetzungen, insbesondere was die Verwirklichung des Binnenmarktes und die Verbesserung und Effizienz der Rechtsvorschriften betrifft, sowie der positiven Auswirkungen auf die Markttransparenz, befürwortete der Wirtschafts- und Sozialausschuß den Richtlinienvorschlag.

Brüssel, den 29. Oktober 1997.

Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Tom JENKINS

() ABl. C 267 vom 3. 9. 1997, S. 58.

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