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Document 51995AC1299

    STELLUNGNAHME DES WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSSES zu dem Entwurf für eine Verordnung (EG) des Rates über die statistische Erfassung der Beförderung von Fluggästen, Fracht und Post im Luftverkehr

    ABl. C 39 vom 12.2.1996, p. 25–25 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    51995AC1299

    STELLUNGNAHME DES WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSSES zu dem Entwurf für eine Verordnung (EG) des Rates über die statistische Erfassung der Beförderung von Fluggästen, Fracht und Post im Luftverkehr

    Amtsblatt Nr. C 039 vom 12/02/1996 S. 0025


    Stellungnahme zu dem Entwurf für eine Verordnung (EG) des Rates über die statistische Erfassung der Beförderung von Fluggästen, Fracht und Post im Luftverkehr (96/C 39/04)

    Der Rat beschloß am 4. Oktober 1995, den Wirtschafts- und Sozialausschuß gemäß Artikel 198 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten Entwurf zu ersuchen.

    Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Verkehr und Kommunikationsmittel nahm ihre Stellungnahme am 8. November 1995 an. Berichterstatter war Herr Moreland.

    Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 330. Plenartagung am 22. und 23. November 1995 (Sitzung vom 22. November) einstimmig folgende Stellungnahme.

    1. Vorschlag der Kommission

    1.1. Die Kommission ist der Auffassung, daß zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Erhebung von Daten durch Eurostat zu einer nützlichen, aber unvollständigen und nicht harmonisierten Datensammlung geführt hat. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach verläßlichen und vergleichbaren Daten schlägt die Kommission vor, daß die Mitgliedstaaten auf einer harmonisierten Grundlage Daten erheben und dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften übermitteln und die Kommission entsprechende statistische Ergebnisse verbreitet.

    2. Bemerkungen

    2.1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß begrüßt den Vorschlag der Kommission, weil dadurch bessere und kohärentere Informationen über den Luftverkehr zur Verfügung stehen werden und tritt dafür ein, daß der Rat diesen Vorschlag annimmt.

    2.2. Nach Auffassung des Ausschusses sollten die folgenden Punkte berücksichtigt werden:

    2.2.1. Der Rat und das Europäische Parlament sollten einer angemessenen Mittelausstattung zustimmen.

    2.2.2. Unbeschadet der Geheimhaltungspflicht im Wirtschaftsleben sollten die gesammelten Daten leicht zugänglich und nicht so aggregiert sein, daß sie nur begrenzt verwendbar sind.

    2.2.3. Bei der Schätzung der verfügbaren Sitzplätze in Flugzeugen sollte die Kommission berücksichtigen, daß die Fluggesellschaften für ähnliche Flugzeugtypen unterschiedliche Sitzanordnungen haben.

    2.2.4. Der Ausschuß begrüßt die Absicht der Kommission, eine zusätzliche Kostenbelastung von Flughäfen und Fluggesellschaften zu vermeiden und stellt fest, daß kleine Flughäfen von der Meldepflicht ausgenommen werden. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission in Erwägung ziehen, Taxifluege von der derzeitigen Definition des Gelegenheitsverkehrs auszunehmen.

    2.2.5. Der Ausschuß begrüßt den in Artikel 8 vorgeschlagenen Bericht und schlägt vor, daß neben dem Rat auch das Europäische Parlament und er selbst ein Exemplar erhalten sollten.

    Geschehen zu Brüssel am 22. November 1995.

    Der Präsident

    des Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Carlos FERRER

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