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Document 51994PC0070(01)

    Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein spezifisches Programm für Forschung und Ausbildung im Bereich der nuklearen Sicherheit und Sicherheitsüberwachung (1994- 1998)

    /* KOM/94/70 endg. - CNS 94/0072 */

    ABl. C 113 vom 23.4.1994, p. 4–14 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

    51994PC0070(01)

    Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein spezifisches Programm für Forschung und Ausbildung im Bereich der nuklearen Sicherheit und Sicherheitsüberwachung (1994- 1998) /* KOM/94/70ENDG - CNS 94/0072 */

    Amtsblatt Nr. C 113 vom 23/04/1994 S. 0004


    Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein spezifisches Programm für Forschung und Ausbildung im Bereich der nuklearen Sicherheit und Sicherheitsüberwachung (1994-1998) (94/C 113/05) (Text von Bedeutung für den EWR) KOM(94) 70 endg. - 94/0072(CNS)

    (Von der Kommission vorgelegt am 30. März 1994)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 7,

    auf Vorschlag der Kommission, der nach Anhörung des Ausschusses für Wissenschaft und Technik vorgelegt wurde,

    nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments,

    nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    Mit Beschluß . ./. . ./Euratom hat der Rat ein Rahmenprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Forschung und Ausbildung mit Maßnahmen im Bereich der nuklearen Sicherheit und Sicherheitsüberwachung für den Zeitraum 1994-1998 verabschiedet. Diese Entscheidung wird angesichts der Begründung im einleitenden Teil zu dem vorgenannten Beschluß erlassen.

    Gemäß Artikel 2 des Beschlusses . ./. . ./Euratom wird das Rahmenprogramm zu den Maßnahmen, die unter den Euratom-Vertrag fallen, durch spezifische Programme durchgeführt, die gemäß Artikel 7 des Euratom-Vertrags verabschiedet werden. In jedem spezifischen Programm werden die Einzelheiten seiner Durchführung, seine Laufzeit und die für notwendig erachteten Mittel festgelegt.

    Dieses Programm wird hauptsächlich durch Aktionen auf Kostenteilungsbasis und konzertierte Aktionen verwirklicht.

    Der Inhalt des Rahmenprogramms für gemeinschaftliche Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen ist nach dem Subsidiaritätsprinzip festgelegt worden. Aus diesem spezifischen Programm geht hervor, welche Maßnahmen nach diesem Prinzip im Bereich der nuklearen Sicherheit und Sicherheitsüberwachung durchzuführen sind.

    Es ist erforderlich, in der Gemeinschaft in Übereinstimmung mit Anhang III des Beschlusses . ./. . ./Euratom ein Gemeinschaftsprogramm "Nukleare Sicherheit und Sicherheitsüberwachung" durchzuführen, das zu einer Erhöhung des Kenntnisstands im Bereich der nuklearen Sicherheit und der Sicherheitsüberwachung beitragen und eine umfassende Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in diesem Bereich anregen soll.

    Die Grundlagenforschung im Bereich der nuklearen Sicherheit und Sicherheitsüberwachung muß gefördert werden, damit innovative Konzepte entwickelt werden können.

    Dieses Programm und seine Durchführung verstärken die Synergismen zwischen den Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen der Gemeinschaft und den im Bereich der nuklearen Sicherheit und Sicherheitsüberwachung durchgeführten Maßnahmen der Forschungszentren, Hochschulen und Unternehmen, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, in den Mitgliedstaaten.

    Gemäß dem oben genannten Beschluß soll die Forschung der Gemeinschaft insbesondere die wissenschaftlich-technischen Grundlagen der europäischen Industrie stärken und die Industrie anregen, auf internationaler Ebene wettbewerbsfähiger zu werden und dabei gleichzeitig ein Maß an Sicherheit beizubehalten, das so hoch wie möglich angesetzt wird.

    Bei der Durchführung dieses Programms (1994-1998) könnte sich auch eine internationale Zusammenarbeit gemäß Artikel 101 des Euratom-Vertrags mit anderen Drittländern und internationalen Organisationen als zweckmässig erweisen.

    Die Durchführung dieses Programms erstreckt sich auch auf Maßnahmen zur Verbreitung und Verwertung der Forschungsergebnisse sowie innerhalb dieses Programms zu entwickelnde Maßnahmen zur Förderung der Mobilität und Ausbildung von Forschern, insoweit dies zur reibungslosen Abwicklung des Programms erforderlich ist.

    Zum einen sollte die Durchführung dieses Programms regelmässig und systematisch überprüft werden, um es gegebenenfalls an die wissenschaftliche und technologische Entwicklung in diesem Bereich anzupassen. Zum anderen sollte zu gegebener Zeit eine unabhängige Bewertung des Standes der Durchführung des Programms vorgenommen werden, damit alle Faktoren, die zur Festlegung der Ziele des nächsten Rahmenprogramms im Bereich der Forschung und Ausbildung für die Europäische Atomgemeinschaft erforderlich sind, zur Verfügung stehen. Nach Abschluß dieses Programms sind die Ergebnisse anhand der Zielvorgaben in dieser Entscheidung zu bewerten.

    Die GFS kann sich an den indirekten Aktionen dieses Programms beteiligen.

    Die GFS trägt mit ihrem eigenen Programm direkter Aktionen auch zur Verwirklichung der Ziele der gemeinschaftlichen Forschung und Ausbildung in dem unter dieses Programm fallenden Bereich bei -

    HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Ein spezifisches Programm für Forschung und Ausbildung für die Europäische Atomgemeinschaft im Bereich der nuklearen Sicherheit und Sicherheitsüberwachung gemäß Anhang I wird für die Zeit vom . . . (Datum der Annahme des vorliegenden Programms) bis zum 31. Dezember 1998 beschlossen.

    Artikel 2

    (1) Der zur Durchführung des Programms als notwendig erachtete Betrag beläuft sich auf 160 Millionen ECU, wovon 17,2 % auf Personal- und Verwaltungsausgaben entfallen.

    (2) Anhang II enthält eine vorläufige Aufschlüsselung dieses Betrags.

    (3) Der oben genannte Betrag, der für die Durchführung des Programms als notwendig erachtet wird, könnte sich gemäß der Entscheidung nach Artikel 1 Absatz 3 des Beschlusses . ./. . ./Euratom (Rahmenprogramm 1994-1998) noch erhöhen.

    (4) Die Haushaltsbehörde entscheidet über die für jedes Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen und technologischen Prioritäten des Rahmenprogramms für gemeinschaftliche Maßnahmen im Bereich der Forschung und Ausbildung für die Europäische Atomgemeinschaft (1994-1998).

    Artikel 3

    Die Einzelheiten der Durchführung des Programms sind in Anhang I Kapitel 3 und in Anhang III festgelegt, soweit sie nicht aus Artikel 5 hervorgehen.

    Artikel 4

    (1) Mit Hilfe von unabhängigen externen Sachverständigen überprüft die Kommission ständig und systematisch den Stand dieses Programms anhand der Zielvorgaben in Anhang I. Dabei beurteilt sie insbesondere, ob die Ziele, Prioritäten und Finanzmittel nach wie vor dem jeweiligen Stand der Durchführung entsprechen. Aufgrund der Ergebnisse dieser Überprüfung legt sie gegebenenfalls Vorschläge zur Anpassung oder Ergänzung dieses Programms vor.

    (2) Nach Ablauf dieses Programms beauftragt die Kommission unabhängige Experten, die erzielten Ergebnisse anhand der Zielvorgaben in Anhang III des Rahmenprogramms zu Forschung und Ausbildung (1994-1998) und in Anhang I dieser Entscheidung endgültig zu bewerten. Der Bericht über diese endgültige Bewertung wird dem Rat, dem Europäischen Parlament und dem Wirtschafts- und Sozialausschuß vorgelegt.

    Artikel 5

    (1) Die Kommission ist mit der Durchführung des Programms beauftragt.

    (2) Bei der Durchführung des Programms wird die Kommission von dem durch den Beschluß des Rates vom . . . eingesetzten Beratenden Ausschuß für das Programm "Nukleare Sicherheit und Sicherheitsüberwachung" unterstützt.

    Artikel 6

    Die Kommission wird gemäß Artikel 101 Absatz 2 des Euratom-Vertrags ermächtigt, Verhandlungen mit europäischen Drittländern und mit internationalen Organisationen, die ihren Sitz in Europa haben, die sich an dem Programm oder einem Teil davon beteiligen wollen, über den Abschluß internationaler Abkommen, aufzunehmen.

    Artikel 7

    Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

    ANHANG I

    ZIELSETZUNGEN UND WISSENSCHAFTLICH-TECHNISCHER INHALT

    Dieses spezifische Programm spiegelt die Zielsetzungen des Rahmenprogramms für die Europäische Atomgemeinschaft wider, wobei die Auswahlkriterien angewandt und die wissenschaftlichen und technischen Zielsetzungen präzisiert werden.

    Der erste Abschnitt des Anhangs III des Rahmenprogramms ist integraler Bestandteil dieses spezifischen Programms.

    1. RAHMEN

    Obgleich die Kernernergie in der Gemeinschaft und überall sonst in der westlichen Welt einen bemerkenswert ausgereiften Stand erreicht hat - die kerntechnischen Anlagen schneiden hinsichtlich der Sicherheit ausgezeichnet ab -, stösst sie in unserer Gesellschaft noch lange nicht auf allgemeine Akzeptanz. Mit dieser Maßnahme möchte die Europäische Gemeinschaft deshalb die Zusammenarbeit fördern, um den Wissensstand in einzelnen Fachgebieten zu erhöhen und ein neues globales und dynamisches Konzept der nuklearen Sicherheit im weitesten Sinne zu entwickeln. Die gemeinsame Festlegung von Prioritäten sollte alle Beteiligten zu der Einsicht führen, daß die Kernenergie wie andere ausgereifte Technologien weiterentwickelt werden sollte. Für die Probleme, die die Kernenergie heute für manchen als nicht vertretbar erscheinen lassen, können neue technische Lösungen gefunden werden. Selbstverständlich soll das nicht heissen, daß eine neue Technologie zwangsläufig angewandt wird, nur weil es sie nun einmal gibt. Ebensowenig können wir uns anhand unserer heutigen Kenntnisse ein abschließendes Urteil darüber erlauben, inwieweit künftige Generationen diese nutzen möchten.

    So steht hinter dem neuen globalen und dynamischen Konzept das Ziel, das mit der Nutzung der Kernenergie verbundene Gesamtrisiko besser zu verstehen und in seinem vollen Ausmaß zu erfassen: Zu berücksichtigen sind der gesamte Brennstoffkreislauf, jede Form der Exposition mit ionisierender Strahlung - nicht nur bei der Kernenergieerzeugung, sondern auch bei Anwendungen in der Medizin und anderswo sowie durch die natürliche Radioaktivität -, Bedingungen bei Normalbetrieb und bei Störfällen, die geschichtlich bedingten Verpflichtungen gegenüber den Anlagen anderer Länder (z. B. der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten - GUS) und die Möglichkeit einer technologischen Weiterentwicklung wie in anderen High-Tech-Bereichen.

    Zur Verwirklichung dieses Konzepts werden die verschiedenen Maßnahmen im Bereich Kernenergie in einem einzigen Programm festgelegt und entsprechend durchgeführt. Sie sind daher nicht wie im vorangehenden Programm als einzelne Aktionen, sondern sie sind im Hinblick auf die Nutzung der Kernenergie im weitesten Sinne schwerpunktmässig zusammengefasst. Die technische Ausgereiftheit in bestimmten Bereichen des Kernbrennstoffkreislaufs verlangt nach einer Umorientierung der Prioritäten; dabei sollten Aspekte der Strahlenbelastung des Menschen und der Umwelt in den Vordergrund gerückt werden. Mit mehreren konzertierten Aktionen sollen ein ausreichender Informationsaustausch und die entsprechende Datenerfassung gewährleistet werden. Wie angegeben in den verschiedenen vorgeschlagenen Aktivitäten ist die GFS mit ihnen eng assoziert (1).

    2. GEPLANTE MASSNAHMEN

    Erforschung neuer Konzepte

    Den vorgeschlagenen Maßnahmen liegt ein neues Konzept zugrunde, mit dem erkundet werden soll, wie die Akzeptanz der Kernenergie erhöht werden kann. Dazu ist eine integrierte Initiative geplant, die sich mit den drei wichtigsten Punkten befasst, die ein besonderes Anliegen darstellen:

    - Reaktorsicherheit, insbesondere im Hinblick auf schwere Unfälle,

    - Handhabung und Entsorgung langlebiger Radionuklide (einschließlich Plutonium),

    - Gefahr der Abzweigung von Spaltmaterial.

    Diese Arbeiten werden in enger Zusammenarbeit mit Behörden, Industrie und Wissenschaftlern durchgeführt.

    Dabei sollten vor allem zwei Richtungen verfolgt werden: einerseits sollten alternative Konzepte für die sicherheitstechnische Auslegung von Reaktoren und für den Brennstoffkreislauf im Hinblick auf die Erkundung und Untersuchung vielversprechender, auslegungsbezogener Lösungen überprüft werden; andererseits gilt es, u. a. unter Rückgriff auf Trennungs- und Transmutationstechniken (TuT), neue Möglichkeiten für die Abfallentsorgung zu erforschen.

    2.1. Sicherheitskonzepte

    Neben der ständigen sicherheitstechnischen Verbesserung von Reaktoren, bei der auf die Erfahrungen mit dem Betrieb von Reaktoren und auf neue Forschungsergebnisse zurückgegegriffen wird, prüft die Industrie gegenwärtig für künftige Reaktoren auch neue Sicherheitskonzepte, insbesondere sogenannte passive oder eigensichere (inhärente) Systeme. Anhand vorausschauender theoretischer und experimenteller Untersuchungen sollen diese Konzepte im Hinblick auf ihre Durchführbarkeit und ihren Beitrag zur Gesamtsicherheit beurteilt werden. Die Untersuchungen sollen allgemeiner, grundlegender Art sein und sich nicht auf einzelne Reaktorkonzepte beziehen. Die Ergebnisse sollten Daten hervorbringen, auf die bei der Wahl der Merkmale, die den künftigen Entwicklungstendenzen in der Gemeinschaft und der Welt am ehesten entsprechen, zurückgegriffen werden kann.

    In einer Gesamtuntersuchung des Brennstoffkreislaufs, in die der Aspekt der Sicherheitsüberwachung einbezogen wird, könnten auch Methoden zur Reduzierung der langlebigen Radioaktivität in abgebranntem Brennstoff durch Veränderung der Zusammensetzung des Spaltmaterials geprüft werden.

    Die Erforschung fortgeschrittener Strategien des Brennstoffkreislaufs bedarf experimenteller Forschungsarbeiten, die in Abstimmung mit der GFS durchgeführt werden.

    2.2. Trennungs- und Transmutationstechniken

    Es sollten Methoden zur Verringerung der Gesamtmenge an langlebigen (Halbwertzeit > 30 Jahre) Nukliden in Nuklearabfällen erforscht werden, auch wenn die Endlagerung solcher Abfälle in tiefen Endlagern nicht zu umgehen ist. Nach dem derzeitigen Stand der Technik könnte dieses Ziel durch die Wiederaufarbeitung bestrahlter Brennstoffe mit sehr hoher Trennleistung (Trennung) und die wiederholte Bestrahlung von Abfallisotopen in speziellen schnellen Reaktoren oder anderen Bestrahlungsanlagen (Transmutation) erreicht werden. Durchführbarkeit und potentieller Nutzen in bezug auf Kosten, Gesundheit, Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Trennungs- und Transmutationstechniken sollten noch näher untersucht werden, während bereits die ersten technischen Entwicklungen anlaufen.

    Ein Teil dieser Arbeit wird in Abstimmung mit der GFS durchgeführt.

    Reaktorsicherheit

    Da zur Vermeidung von Radioaktivitätsfreisetzungen bei schweren Unfällen ein besseres Verständnis solcher Unfälle von entscheidender Bedeutung ist, wird der Schwerpunkt der Forschungsarbeit auf den Ereignissen und Abläufen bei schweren Unfällen liegen.

    Darüber hinaus werden unterschiedliche Methoden zur Schadensbegrenzung bei schweren Unfällen untersucht.

    2.3. Schwere Unfälle

    Hier sollen die einschlägigen Phänomene, z. B. die Kerndegradation und die Freisetzung und das Verhalten von Spaltprodukten, untersucht werden. Die Ergebnisse des PHEBUS-Experiments über Spaltprodukte, das früher gemeinsam von der CEA in Cadarache und der GFS in Ispra durchgeführt wurde, wird hierbei wichtige Daten liefern. Von vorrangigem Interesse für das Primärsystem und die Unversehrtheit des Sicherheitsbehälters sind ferner die Wechselwirkung geschmolzener Kern/Kühlmittel und geschmolzener Kern/Beton sowie die Wasserstofferzeugung und -verbrennung.

    Die FARO-Einrichtung der GFS Ispra wird auch künftig Testergebnisse zu den Wechselwirkungen eines geschmolzenen Kerns mit seiner Umgebung liefern.

    Neben der Untersuchung von Störfallabläufen werden ausserdem die Unversehrtheit der Einschlußsysteme und das Werkstoffverhalten der einzelnen sicherheitstechnisch relevanten Bauteile bei schweren Unfällen ausgiebig behandelt und so Sicherheitsmargen bewertet.

    Geplant sind theoretische und experimentelle Forschungsarbeiten, die Entwicklung und Validierung von Codes sowie Benchmark-Tests. Ferner sind die gemeinsame Nutzung vorhandener und möglicherweise neuer grosser Testanlagen vorgesehen.

    Schließung des Brennstoffkreislaufs

    Eines der Hauptziele dieser Aktivität liegt darin, die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten enger zusammenzuführen bei der technischen Klärung der wissenschaftlichen Fragen der Entsorgung langlebiger radioaktiver Abfälle, insbesondere abgebrannten Kernbrennstoffs und verglaster hochaktiver Abfälle (HAA). Die wichtigsten Themen sind der bei der Untersuchung von Endlagerungskonzepten zu berücksichtigende zeitliche Rahmen, die Rückholbarkeit der Abfälle und die Sicherheitsüberwachung für abgebrannten Brennstoff.

    Es sei darauf hingewiesen, daß auch Mitgliedstaaten ohne Kernenergieprogramm möglicherweise radioaktive Abfälle, beispielsweise von Forschungsreaktoren, entsorgen müssen.

    2.4. Sicherheitsaspekte der Endlagerung in geologischen Formationen

    Die EG-Studie zur Langzeitsicherheit bei der Endlagerung von HAA, die PAGIS-Studie (Performance Asseßment of Geological Isolation Systems - Beurteilung der Eignung geologischer Einschlußsysteme), kam zu dem Ergebnis, daß die Abfallbeseitigung in geologischen Schichten - bei vorhersagbarer Entwicklung der natürlichen Vorgänge - Zehntausende von Jahren nach Einlagerung der Abfälle einen ausreichenden Schutz bietet, vorausgesetzt, daß ein geeigneter Standort gewählt wird. Nachstehend sind einige grundsätzliche Fragen aufgeführt, über die zumindest auf europäischer Ebene eine Einigung erzielt werden sollte:

    - Voraussagen über die Entwicklung der Umwelt und das künftige menschliche Tun in der Umgebung eines Endlagers werden immer ungenauer, je weiter sie in die Zukunft reichen. Deshalb sollte ein langfristiger Zeitrahmen abgesteckt und vereinbart werden, den eine Sicherheitsanalyse von Endlagerungskonzepten abdecken muß.

    - Die Rückholbarkeit des endgelagerten Abfalls und die Folgen für die Sicherheit sind zusammen mit den Kosten und Beschränkungen zu bewerten, um festzustellen, ob die Vorteile grösser sind als die der derzeitigen Methode, bei der die Endlager für immer verschlossen werden und damit unzugänglich sind und ein Zurückholen der Abfälle schwierig ist.

    - Ungewolltes Eindringen ist in vielen Szenarien vorstellbar. Hier wäre mit Blick auf die Sicherheitsüberwachung und ihre Wirksamkeit über grössere Zeitspannen hinweg ein gemeinsames Vorgehen wünschenswert.

    Eine gemeinsame Haltung gegenüber diesen Fragen wäre wesentlich für eine europäische Sicherheitsphilosophie auf dem Gebiet der Endlagerung radioaktiver Abfälle.

    Der gemeinschaftliche Aktionsplan auf dem Gebiet radioaktiver Abfallstoffe sollte bei der Einigung über diese Punkte zwischen den Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle spielen und diese zur Beteiligung an den einschlägigen Untersuchungen anregen.

    2.5. Unterirdische Labors für die Abfallentsorgung

    Unterirdische Labors sind für eine sinnvolle Forschungstätigkeit hinsichtlich bedeutender Phänomene der Endlagerung in geologischen Formationen unverzichtbar. Wie bereits in den vorangegangenen Programmen sollten die Tests und Untersuchungen zur geologischen Endlagerung in den unterirdischen Labors in der Asse (Deutschland) und in Mol (Belgien) fortgeführt werden. Auch die Einrichtung neuer Laboratorien ist im Gemeinschaftsprogramm denkbar. Diese Einrichtungen sollten allen EG-Ländern die Möglichkeit zur Teilnahme an Forschungsprojekten bieten, die unter repräsentativen Bedingungen durchgeführt werden. Die Projekte sollten qualitative und quantitative Anhaltspunkte für die Charakterisierung von Endlagerstandorten, den Entwurf optimierter Endlagerungskonzepte und die Beurteilung der Langzeitsicherheit unterschiedlicher Entsorgungsstrategien liefern.

    Ferner sollen die unterirdischen Laboratorien und zugehörige Forschungseinrichtungen dazu dienen, geologische und technische Barrieren zu prüfen, spezielle Bergbau- und Abfalleinlagerungstechniken zu entwickeln sowie radiologische Untersuchungen durchzuführen mit dem Ziel, die Eignung und Sicherheit unterirdischer Endlager aufzuzeigen.

    2.6. Unterstützende Forschung

    Die Beurteilung von Abfallentsorgungssystemen bedarf weiterer Untersuchungen und der Modellierung des Verhaltens der natürlichen und technischen Barrieren, der Migration der Radioaktivität vom Abfallgebinde im Endlager durch die Geosphäre in die Biosphäre sowie der Verifizierung und Validierung langfristiger Prognosemodelle zur Beschreibung des geologischen Umfeldes von Endlagern. Nützliche Informationen über die Entwicklung von Endlagersystemen werden ausserdem durch Studien zu natürlichen Analoga und geoprospektive Studien gewonnen.

    Damit sichere und effiziente normgerechte Praktiken eingeführt werden, ist die Entwicklung wirkungsvoll überwachter moderner Techniken zur Volumenminimierung von Abfällen geplant.

    Ein weiteres Ziel der FuE-Arbeiten der Gemeinschaften besteht darin, wissenschaftliche Daten für die Normungstätigkeit im Bereich der nuklearen Sicherheit zu liefern und verläßliche Methoden zur gemeinschaftsweiten Durchsetzung dieser Normen zu entwickeln.

    Teil der Maßnahmen zur Erweiterung des Sicherheitskonzepts in der Kerntechnik und zur Erhöhung des Vertrauens in die Sicherheit sollten die technische Anwendung radiologischer Optimierungsgrundsätze und die Einführung von Qualitätssicherungsmethoden in Verbindung mit dem EG-Prüfstellennetz sein.

    Strahlenbelastung für Mensch und Umwelt

    Der Euratom-Vertrag gibt der Gemeinschaft die Aufgabe, "einheitliche Sicherheitsnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte aufzustellen und für ihre Anwendung zu sorgen" sowie "die schädlichen Wirkungen der Strahlung auf Lebewesen zu untersuchen". Obschon die gegenwärtigen Strahlenschutznormen und die ihnen zugrundeliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse von hoher Qualität sind, ist es weiterhin unbedingt erforderlich, die noch vorhandenen Unsicherheiten bei der Abschätzung der Strahlenrisiken zu verringern, die sich aus der Nutzung ionisierender Strahlen bei der Energieerzeugung, in der Industrie und Medizin und aus der natürlichen Strahlenexposition ergeben. Dabei geht es um alle Phasen des Kernbrennstoffkreislaufs, in denen es (potentiell) zu Expositionen kommen kann, sowie um die Folgen von Nuklearunfällen, die Begrenzung möglicher Gesundheits- und Umweltschäden und die Entwicklung von Methoden zur Bewältigung nuklearer Notfälle. Die Vielfalt der Aufgaben und der dazugehörigen wissenschaftlichen Disziplinen verlangt nach einem konsequent multidisziplinären Vorgehen in der Strahlenschutzforschung sowie nach einer intensiven Beteiligung der Hochschulforschung.

    Die hier aufgeführten vorrangigen Aufgaben stehen in engem Zusammenhang mit den Validierungsarbeiten, die in bezug auf die geschichtlich bedingten Verpflichtungen vorgeschlagen werden und bei denen es in erster Linie um die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt des Unfalls von Tschernobyl und anderer Strahlenunfälle sowie unkontrollierter Radioaktivitätsfreisetzungen geht, zu denen es in der Vergangenheit in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten gekommen ist.

    2.7. Untersuchung der Strahlenwirkung

    Um die experimentell bestimmte Strahlenwirkung extrapolieren und damit die Folgen geringer Dosen verläßlich voraussagen zu können, ist es erforderlich, die Mechanismen der Strahlenwirkung zu kennen. Weitere Untersuchungen strahleninduzierter Erbschäden und der Folgen von In-utero-Bestrahlungen werden helfen, die Risiken genauer zu verstehen. Wege zu einem besseren Verständnis der Vorgänge in der Zelle sind die Anwendung neuester Techniken der Molekular- und Zellbiologie sowie die Untersuchung von Mutationen und Chromosomenaberrationen und der Rolle der DNS-Reparatur. Dies sollte verknüpft werden mit jüngsten Erkenntnissen aus der Modellierung der Energieuebertragung von Strahlen, damit ein umfassendes biophysikalisches Modell der Strahlenwirkung auf Zellen entsteht. Bei der Nutzung dieser Ergebnisse für die Erforschung strahleninduzierter Krebserkrankungen wird auf neue Erkenntnisse zur Karzinogenese im allgemeinen zurückgegriffen, verbunden mit ständigen Untersuchungen der molekularen und zellulären Vorgänge im Frühstadium von strahleninduziertem Krebs. Die auf schlüssige biologische Grundsätze aufbauende Erstellung von Modellen für strahleninduzierten Krebs trägt zu einer genaueren Einschätzung des Strahlungsrisikos bei.

    2.8. Beurteilung der Strahlenrisiken

    Die Risikobewertung beruht auf einer verläßlichen Einschätzung des Expositionspegels, was wiederum von einer genauen Bestimmung der inneren und äusseren Strahlungsdosen abhängt. Deshalb sind Forschungsarbeiten erforderlich zu den ökologischen Pfaden radioaktiver Stoffe bis zum Menschen sowie zu altersabhängigem Stoffwechsel und Biokinetik von inkorporierten Radionukliden. Mit zielgerichteter Forschung sollen empfindlichere und auf den speziellen Zweck besser zugeschnittene Meßgeräte entwickelt werden, damit die innere und äussere Bestrahlung überwacht werden kann. Darüber hinaus sollen die Modelle zur Risikoabschätzung erweitert und angewandt werden, die die Abgaben radioaktiver Stoffe an die Umwelt sowie Nuklearunfälle für Gesundheit und Umwelt darstellen. Risiköinschätzungen, die die Strahlendosis in die Wahrscheinlichkeit einer Auslösung von Gesundheitsschäden umrechnen, werden aus epidemiologischen Studien über Strahlen ausgesetzte Bevölkerungsgruppen unter Berücksichtigung strahlenbiologischer Vorgänge gewonnen.

    2.9. Verringerung der Strahlenexposition

    Die Kriterien, Methoden und Strategien zur Reduzierung der Exposition durch ionisierende Strahlen jeglicher Art (aus natürlichen Quellen, Medizin und Industrie) müssen mit Blick auf die weitere Eindämmung bzw. Verhinderung der Auslösung von Gesundheitsschäden weiterentwickelt werden. Hier geht es um die Expositionsüberwachung, um Techniken zur Umwelt- und Standortsanierung, die Behandlung von Gesundheitsschäden, die Risikoplanung für normale und Notfallsituationen und die Anwendung des Optimierungsgrundsatzes beim Strahlenschutz (ALARA-Prinzip: As Low As Reasonable Achievable) unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Faktoren. Diese Grundsätze finden Anwendung bei praktischen Problemen, z. B. der Entwicklung von Kriterien für die Wiederverwertung von Materialien aus stillgelegten kerntechnischen Anlagen, der berufsbedingten Strahlenexposition bei der Abfallentsorgung, der Stillegung und der Umweltsanierung sowie der Entwicklung von Optimierungsstrategien und Techniken bei der medizinischen radiologischen Diagnostik.

    Geschichtlich bedingte Verpflichtungen

    Die Lage in Ost- und Mitteleuropa und in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) erinnert uns an unsere Verpflichtungen hinsichtlich der nuklearen Sicherheit, die die Völkergemeinschaft nicht nur aus Uneigennützigkeit eingegangen ist. Neben humanitären Erwägungen hat die Europäische Union ein Interesse an der Schaffung sicherer Bedingungen in ihrer Umgebung und muß hierfür Verantwortung übernehmen. Der Unfall in Tschernobyl hat uns erneut vor Augen geführt, daß Radioaktivitätsfreisetzungen infolge eines Störfalls vor Ländergrenzen keinen Halt machen.

    Der Tschernobyl-Unfall, andere Nuklearunfälle und die unkontrollierte Freisetzung radioaktiver Stoffe in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten haben eine Kontamination der Umwelt und Gesundheitsgefährdungen zur Folge gehabt, die Anlaß geben zu Kooperationsvorhaben, ausgiebigen Schulungs- und Abordnungsprogrammen.

    Ziel dieses Teilbereichs des spezifischen Programms ist die Einrichtung eines Einsatzteams, das langfristige Bekämpfungsstrategien ausarbeiten, die sich ständig verändernden Bedingungen überwachen, die unten aufgeführten Forschungsprojekte zu Einzelthemen fördern sowie Querverbindungen und eine geeignete Abstimmung zwischen dem FuE-Programm und technischen Hilfsprogrammen gewährleisten soll. Die 1991 angelaufene Zusammenarbeit mit der GUS ist dort auf breite Zustimmung gestossen und sollte fortgeführt werden. Ein Teil der Hilfe für die EU-Partner kann im Zuge des Rahmenprogramms gewährt werden, die GUS-Partner bedürfen aber anderer technischer Hilfsprogramme der EU.

    2.10. Folgen des Unfalls von Tschernobyl und anderer Strahlenunfälle

    In den stärker kontaminierten Regionen werden die Expositionspfade im Boden und Wasser analysiert sowie die vorhandenen radio-ökologischen Datenbanken ausgewertet und validiert. Ein spezielles Ziel dieser Strahlenschutzforschung ist die Nutzung der Ergebnisse aus den radio-ökologischen Untersuchungen für vorausschauende Beurteilungen und die Entwicklung verbesserter Notfallbekämpfungssysteme, um so bei der Eindämmung der Folgen eines Unfalls Hilfestellung zu geben und darüber hinaus wirkungsvolle Rahmenbedingungen für die Bekämpfung künftiger Unfälle zu schaffen. Dabei geht es insbesondere um die Folgen und die Anwendbarkeit von Bekämpfungsmaßnahmen in stark kontaminierten Zonen, die Aufstellung von Kriterien für ein Eingreifen, um Abfallentsorgungsverfahren und um Umweltsanierung.

    Im Mittelpunkt der Studien über die Folgen für die Gesundheit steht die Entwicklung von Methoden der biologischen und retrospektiven Dosimetrie; eng damit zusammen hängen epidemiologische Untersuchungen zur Erzeugung von Krebs bei Bevölkerungsgruppen, die einer höheren Strahlenexposition ausgesetzt waren. Eine Studie über die Behandlungsstrategie der einer überhöhten Strahlendosis ausgesetzten Unfallopfer dient der Aufstellung verbesserter Behandlungsprotokolle, wobei neue Behandlungsmethoden angewandt werden. Das verstärkte Auftreten von Schilddrüsenkrebs bei Kindern in Belarus und der Ukraine verlangt nach systematischen Forschungsarbeiten, um wichtige Erkenntnisse über strahleninduzierten Schilddrüsenkrebs zu gewinnen, und nach einer Einschätzung dieses Gesundheitsproblems in der Zukunft. Mit Hilfe von Therapieprotokollen soll gleichzeitig die Behandlung der an Schilddrüsenkrebs erkrankten Patienten optimiert werden.

    2.11. Kooperationsnetze

    Ende 1991 wurde im Bereich Strahlenschutz eine Zusammenarbeit mit Instituten aus Belarus, der Russischen Föderation und der Ukraine angeregt, an der jeweils etwa 100 Einrichtungen aus EG und GUS beteiligt sind. Hieraus ist ein zentrales Labor in der Ukraine hervorgegangen. Die Einrichtung eines solchen Netzes wird das Programm zur Forschungszusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der GUS im gesamten Bereich der Sicherheit bei der Kernspaltung stärken. Zudem kann es als Koordinierungsgremium für die zahlreichen internationalen und bilateralen Tätigkeiten zu diesem Thema dienen.

    Auf dem Gebiet der Abfallentsorgung und der Standortsanierung können ähnliche Netze die mittel- und osteuropäischen Staaten bei der Entwicklung sicherer Lösungen für ihre speziellen Probleme unterstützen. Ferner wären Netze für den Informationsaustausch nützlich, damit Lehren aus den Erfahrungen Rußlands mit der Entsorgung gezogen werden können. Mit der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Reaktorsicherheit sollen einige typische Probleme in der Auslegung bestehender russischer Reaktoren angegangen sowie Forschungsarbeiten verwirklicht werden, die für künftige Kraftwerke von Belang sind. Die allmähliche Einbeziehung dieser östlichen Länder in EG-Programme zur nuklearen Sicherheit ist als vielversprechender Weg zur Entwicklung eines weitreichenden Sicherheitskonzepts zu werten.

    3. DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS

    3.1. Aktionen auf Kostenteilungsbasis und konzertierte Aktionen

    Das Programm dient der Durchführung von FuE-Maßnahmen in Form von Aktionen auf Kostenteilungsbasis und konzertierten Aktionen. Erstere werden von der Gemeinschaft mitfinanziert entsprechend dem wirtschaftlichen und technischen Risiko und dem jeweiligen Forschungsbereich. Besondere Aufmerksamkeit erhalten integrierte Grossprojekte, die in Absprache mit den wichtigsten Partnern festgelegt werden. Weitere, anhand von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählte Partner werden assoziiert. Zu den Maßnahmen auf Kostenteilungsbasis treten konzertierte Aktionen in den Bereichen hinzu, in denen eine blosse Abstimmung der Tätigkeiten der Mitgliedstaaten und ihrer Industrie für das Gemeinschaftsprogramm effizienter ist.

    3.2. Verbreitung und Verwertung der Ergebnisse

    Die rasche und nutzbringende Verbreitung der Ergebnisse erfolgt durch die unmittelbare Berichterstattung über den Stand der Arbeiten unter den Netzteilnehmern, Expertentagungen, multidisziplinäre Konferenzen, die systematische Veröffentlichung von Jahresberichten über das Programm, Schlußberichte und Tagungsberichte.

    Darüber hinaus wird der Zugang zu Informationen aus Wissenschaft und Technik durch die Sammlung und Verarbeitung von FuE-Ergebnissen in Datenbanken erleichtert, die im Rahmen der einzelnen Netze verwaltet werden.

    Breiten Raum sollte die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Tätigkeiten und Ergebnisse des Programms einnehmen.

    3.3. Ausbildung und Mobilität

    Möglichkeiten zur Ausbildung und Mobilität des wissenschaftlich-technischen Personals bieten Maßnahmen wie die "Europäische Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet des Strahlenschutzes" (ERPET: European Radiation Protection Education and Training) und die gemeinsam mit der GFS veranstalteten Eurokurse. Die Mobilität der Forscher wird durch Programme zur Abstellung von Personal für die wichtigsten FuE-Projekte und die Vergabe von Forschungsstipendien gefördert.

    3.4. Internationale Zusammenarbeit

    Durch eine enge Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Einrichtungen, die über die erforderlichen Sachkenntnisse auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit, der Abfallentsorgung und des Strahlenschutzes verfügen, ist es der Gemeinschaft möglich, weltweit zu einer Erhöhung der nuklearen Sicherheit und einem besseren Schutz des Menschen und seiner Umwelt vor den Folgen ionisierender Strahlung beizutragen. Die Verknüpfung einzelstaatlicher Maßnahmen wird verstärkt, damit die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen kerntechnischen Industrie erhöht wird. Ferner werden die Rechtsetzungsbefugnisse der Gemeinschaft beträchtlichen Auftrieb erhalten.

    Die Forschungszusammenarbeit und Integration der Maßnahmen auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit und Sicherheitsüberwachung haben sich mit Drittländern wie den USA, Kanada, Japan und einigen EFTA-Ländern bereits bewährt. In Verbindung mit der Zusammenarbeit mit den mittel- und osteuropäischen Staaten (PECO), die vor allem mit der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten wichtig ist, wird es zu einer weiteren Harmonisierung nationaler Konzepte bei der Aufstellung von Sicherheitsnormen kommen. Eng zusammengearbeitet wurde und wird auch künftig mit der Internationalen Atomenergie-Agentur (IÄA), der Kernenergie-Agentur der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (ÖCD/NEA) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie mit nichtstaatlichen internationalen Organisationen, die an der Normung und der Abgabe von Empfehlungen beteiligt sind, z. B. der Internationalen Kommission für den Strahlenschutz (ICRP), der Internationalen Kommission für Strahlungseinheiten und -messungen (ICRU) und der Internationalen Normenorganisation (ISO). Diese internationale Zusammenarbeit stellt das wichtigste Instrument zur weltweiten Konsensbildung über grundlegende Fragen der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes dar.

    Durch eine enge und umfassende Zusammenarbeit mit Forschungsinstituten und Hochschulen der GUS über die Folge des Tschernobyl-Unfalls sollen die Ergebnisse aus der Grundlagenforschung im Rahmen der übrigen Aktionen validiert werden. Die Erkenntnisse über die Verseuchung der Umwelt und die Strahlenexposition der Bevölkerung sind von entscheidender Bedeutung für die Zusammenführung der theoretischen Ansätze mit den realen Kontaminationsfällen.

    (1) Eine ausführlichere Beschreibung dieser Forschungstätigkeiten der GFS, die in einem gesonderten Vorschlag für eine Entscheidung des Rates enthalten sind, wird zur Information im Anhang IV wiedergegeben, um die Transparenz in bezug auf ihre Komplementarität mit den entsprechenden indirekten Aktionen zu gewährleisten.

    ANHANG II

    VORLÄUFIGE AUFSCHLÜSSELUNG DER MITTEL

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Die Aufschlüsselung in verschiedene Bereiche schließt die Möglichkeit nicht aus, daß Vorhaben auch mehrere Bereiche betreffen können.

    ANHANG III

    DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS

    1. Die Verfahren für die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft sind in Anhang IV des Beschlusses über das Rahmenprogramm für gemeinschaftliche Maßnahmen im Bereich der Forschung und Ausbildung für die Europäische Atomgemeinschaft (1994-1998) festgelegt.

    Die Verfahren für die Beteiligung der Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen sowie für die Verbreitung der Ergebnisse sind in den Bestimmungen nach Artikel 4 des Euratom-Vertrags geregelt.

    Für die Durchführung dieses Programms gilt abweichend davon jedoch folgende Präzisierung:

    - Ausser den offiziellen Organisationen, die im Artikel 2 Absatz 2 der Ratsentscheidung genannt sind gemäß Artikel 7 (Teilnahmebedingungen), haben nationale Organisationen mit Sitz in anderen Ländern die Möglichkeit, am Programm teilzunehmen, sofern sie sich mit der Standardisierung und Harmonisierung von Meßmethoden befassen. Ihre Teilnahme erfolgt zu den gleichen Bedingungen wie für die anderen Organisationen gemäß der in diesem Artikel genannten.

    - In bestimmten Fällen kann die Teilnahme internationaler Organisationen mit Sitz in Europa auf die gleiche Art und Weise finanziert werden wie die Teilnahme von Institutionen, die ihren Sitz in der Gemeinschaft haben.

    2. Das vorliegende Programm wird wie folgt durchgeführt:

    2.1. Finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an Forschungs- und Ausbildungstätigkeiten, die von Dritten oder den Instituten der GFS in Zusammenarbeit mit Dritten durchgeführt werden:

    a) folgende Aktionen auf Kostenteilungsbasis:

    - Forschungs- und Ausbildungsprojekte, die von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen einschließlich Konsortien für integrierte Aktionen mit einem gemeinsamen Thema durchgeführt werden;

    - Unterstützung bei der Finanzierung von Infrastrukturen oder Anlagen, die zur Durchführung einer Koordinierungsaktion unbedingt notwendig sind (verstärkte Koordinierungstätigkeit);

    b) konzertierte Aktionen, bei denen bereits von staatlichen Stellen oder privaten Organisationen finanzierte Forschungs- und Ausbildungsprojekte insbesondere in Form von Konzertierungsnetzen koordiniert werden. Die konzertierte Aktion kann auch zu der für eine reibungslose Arbeit der thematischen Netze erforderlichen Koordinierung dienen. In diesen Netzen arbeiten Hersteller, Verbraucher, Hochschulen und Forschungszentren gemeinsam an Forschungs- und Ausbildungsprojekten auf Kostenteilungsbasis (siehe Buchstabe a) erster Gedankenstrich) im Hinblick auf ein technisches bzw. industrielles Ziel;

    c) spezielle Maßnahmen, zum Beispiel für die Ausarbeitung von Normen und die Entwicklung vielseitig verwendbarer Hilfsmittel für Forschungszentren, Hochschulen und Unternehmen. Die Beteiligung der Gemeinschaft deckt bis zu 100 % der Kosten dieser Maßnahmen.

    2.2. Folgende Vorbereitungs-, Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen:

    - Studien zur Unterstützung dieses Programms und Ausarbeitung etwaiger künftiger Aktionen;

    - Konferenzen, Seminare, Workshops oder andere wissenschaftlich-technische Veranstaltungen einschließlich bereichs- oder fachübergreifender Koordinierungssitzungen;

    - Inanspruchnahme externer Fachleute und wissenschaftlicher Datenbanken;

    - wissenschaftliche Veröffentlichungen einschließlich Verbreitung, Förderung und Verwertung der Ergebnisse;

    - Studien zur Bewertung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen und der technologischen Risiken aller Vorhaben dieses Programms;

    - Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Forschungsvorhaben dieses Programms;

    - unabhängige Bewertung (einschließlich Studien) der Verwaltung und Durchführung der Maßnahmen dieses Programms.

    ANHANG IV

    BESCHREIBUNG DER FORSCHUNGSTÄTIGKEITEN DER GEMEINSAMEN FORSCHUNGSSTELLE (GFS), DIE DEN IM VORLIEGENDEN SPEZIFISCHEN PROGRAMM ENTHALTENEN BEREICHEN ENTSPRECHEN UND DIE GEGENSTAND DES VORSCHLAGES FÜR EINE ENTSCHEIDUNG DES RATES ÜBER EIN PROGRAMM FÜR DIE GFS (KOM(94) 70 endg. - 94/0074(CNS)) SIND

    Beiträge der GFS sind in den folgenden Bereichen vorgesehen:

    - Reaktorsicherheit,

    - Sicherheit des Brennstoffkreislaufs,

    - Sicherheitsüberwachung und Umgang mit spaltbarem Material.

    Reaktorsicherheit

    Die Forschung der GFS konzentriert sich im wesentlichen auf folgende Bereiche:

    - Beitrag zur Störfall-Verhütung: Entwicklung von zerstörungsfreien Analysetechniken (NDA) zur Verbesserung und Präzisierung der Inspektionsverfahren, Entwicklung einer Methodik der Eignungsbestimmung, um die Angleichung dieser Verfahren zu erleichtern;

    - probabilistische Sicherheitsstudien: Die GFS trägt zur Verbesserung der Methoden und zum Erzielen eines Konsens über ihre Anwendung in Sicherheitsstudien bei;

    - unter Rückgriff auf europäische Netze Durchführung von Studien über die Mechanismen des Alterns von Komponenten und die Methoden zur Verlangsamung dieses Prozesses, Bewertung der Unversehrtheit von Bauteilen und Beurteilung der Inspektionsmöglichkeiten;

    - Untersuchung schwerer Störfälle: einerseits geht es bei diesen Studien um die Vorgänge innerhalb und ausserhalb des Sicherheitseinschlusses bei einer Degradation des Reaktorkerns, die unter Verwendung echter Materialien und bei realitätsgetreuer Temperatur erprobt wird; diese Tests werden in der GFS in kleinem und grossem Maßstab durchgeführt; andererseits geht es um die Untersuchung der Freisetzung von Spaltprodukten und der Abgaben: dies geschieht erstens durch Beteiligung an der Ergebnisauswertung von Experimenten, bei denen unfallbedingte Freisetzungen simuliert werden und die von anderen Laboratorien, speziell beim CEA in Frankreich (Studie des Quellterms), durchgeführt werden, und zweitens durch von der GFS durchgeführte Tests zur Resuspension von Aerosolen. Die Arbeiten werden in Abstimmung mit den indirekten Aktionen in diesem Bereich durchgeführt.

    Diese Arbeiten werden weiterhin in intensiver Zusammenarbeit europäischer und nichteuropäischer Partner, d. h. in Form von Netzen, durchgeführt. Dabei geht es insbesondere um die Erarbeitung gemeinsamer Berechnungsgrundlagen für die Industrie und die Sicherheitsbehörden.

    Bei diesen Arbeiten ist die Fähigkeit der GFS gefordert, Kooperationsnetze zwischen den jeweiligen europäischen Partnern aufzubauen und so zur Verwirklichung der im Vertrag vorgesehenen Gemeinschaftspolitik beizutragen.

    Sicherheit des Brennstoffkreislaufs

    Das wesentliche Ziel der GFS-Studien besteht darin, die Umweltbelastung durch die Nutzung der Kernenergie zu mindern. Dies geschieht durch Untersuchungen im Verlauf des Brennstoffkreislaufs, dank derer die Entsorgung optimiert werden kann. Die Arbeiten werden in Abstimmung mit den indirekten Aktionen in diesem Bereich durchgeführt.

    Die Forschungsarbeiten dienen einer Erweiterung des Kenntnisstands über Aktinide und den Plutoniumkreislauf sowie der Ausarbeitung einer optimalen Abfallentsorgungsstrategie, die insbesondere den Anfall hochaktiver Abfälle minimieren soll. Dabei werden auch Änderungen in der Auslegung von Reaktoren in Betracht gezogen.

    Darüber hinaus soll mit den Forschungsarbeiten die derzeitige von den Mitgliedstaaten verfolgte Strategie der Endlagerung radioaktiver Abfälle in tiefgelegenen geologischen Schichten unterstützt werden. Ausserdem gilt es, Entsorgungsstrategien zu erkunden, dank derer es möglich würde, das Abfallaufkommen künftiger Anlagen des Brennstoffkreislaufs zu verringern. Diese Forschungsarbeiten werden in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Laboratorien durchgeführt.

    Die behandelten Themen werden umfassen:

    - Sicherheitsstudien des Verhaltens von Kernbrennstoffen (UO2 und Mischoxide),

    - grundlegende, physikalisch-chemische Analysen der Aktinide, auch in festem Zustand,

    - Untersuchungen von nuklearen Aerosolen,

    - Minimierung des Anfalls sekundärer Aktinide und anderer Radionuklide mit langen Halbwertzeiten im Kernbrennstoffkreislauf,

    - Plutonium-Brennstofftechnologie,

    - Radionuklide für Anwendungen in der Medizin.

    Sicherheitsüberwachung und Umgang mit spaltbarem Material

    Hier geht es bei der Forschungstätigkeit der GFS darum, rechtzeitig Lösungen und neue Techniken zu finden, die zur Einhaltung der im EG-Vertrag und im Nichtweiterverbreitungsvertrag eingegangenen Verpflichtungen unabdingbar sind.

    Vor allem sollen Techniken entwickelt werden, mit denen den Neuerungen im Bereich des Brennstoffkreislaufs Rechnung getragen und die Überwachungssysteme verschärft werden können.

    Folgende Techniken sollen u. a. entwickelt und verbessert werden:

    - zerstörungsfreie Prüftechniken unter Einsatz von Gamma- und Neutronenstrahlen zur Analyse von Abfällen, Herstellungsrückständen und bestrahlten Brennstoffen,

    - Messen von Volumen und Gewicht von Materialien in grossen Lagern der Brennstoffherstellungs- und der Wiederaufarbeitungsanlagen,

    - Versiegelungstechniken und neue Kennzeichnungssysteme für Gegenstände, die Kernmaterial enthalten, sowie für Behälter,

    - Überwachungssysteme mit digitaler Bildverarbeitung und -speicherung zur automatischen Überwachung und Prüfung sowie langfristig zur verbesserten Registrierung ohne Anwesenheit von Inspektoren.

    Besonderes Interesse gilt der Konzeption integrierter Multisensorsysteme, die durch Einsatz mobiler Robotertechnik ohne Inspektoren funktionieren. Solche Systeme verwenden intelligente Software zur Aufbereitung von Daten und zur Buchführung über die Materialien.

    Bei diesen Arbeiten wird insbesondere auf die Testanlagen PERLA ("Performance and Training Laboratory"), TAME ("Tank Measurement") und LASCO ("Surveillance and Containment") der GFS zurückgegriffen, da sie realitätsgetreue Testbedingungen bieten.

    Die Tätigkeiten der GFS auf dem Gebiet der Sicherheitsüberwachung sind eingebettet in eine Zusammenarbeit auf europäischer Ebene - über das ESARDA-Netz ("Europen Safeguards Research and Development Association") - und auf internationaler Ebene mit den Vereinigten Staaten, Kanada, Japan und Rußland.

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