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Document 42000Y1223(01)

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 14. Dezember 2000 zur Festlegung eines Aktionsplans zur Förderung der Mobilität

ABl. C 371 vom 23.12.2000, p. 4–10 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document In force

32000Y1223(02)

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 14. Dezember 2000 zur Festlegung eines Aktionsplans zur Förderung der Mobilität

Amtsblatt Nr. C 371 vom 23/12/2000 S. 0004 - 0010


Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten

vom 14. Dezember 2000

zur Festlegung eines Aktionsplans zur Förderung der Mobilität

(2000/C 371/03)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN -

IN DER ÜBERZEUGUNG, dass der Aufbau eines echten europäischen Raums des Wissens eine Priorität der Europäischen Gemeinschaft ist und dass die Aneignung gemeinsamer kultureller Bezugswerte, die die Grundlagen für eine europäische Staatsbürgerschaft und ein politisches Europa schaffen, über die Bildung führt,

IN DER GEWISSHEIT, dass dieses Bewusstsein auf dem gegenseitigen Kennenlernen der Vielfalt und der Komplementarität beruht und vermehrte persönliche Kontakte sowie einen verstärkten Wissens- und Erfahrungsaustausch voraussetzt,

IN DER ÜBERZEUGUNG, dass es daher von grundlegender Bedeutung ist, für junge Menschen, Schüler, Studenten, Forscher, für alle Auszubildenden und ihre Lehrer verständliche, von allen Mitgliedstaaten mitgetragene Aktionen durchzuführen; dass ein echtes Gefühl europäischer Zusammengehörigkeit durch den Aufbau eines Europas der Intelligenz hervorgerufen wird,

IN DEM BEWUSSTSEIN, dass dieses Europa des Wissens auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit ist, dass in einer internationalisierten Wirtschaft, die sich zunehmend auf das Wissen gründet, die Öffnung gegenüber fremden Kulturen und die Fähigkeit, in einer mehrsprachigen Umgebung zu lernen und zu arbeiten, eine Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft sind,

IN DER ÜBERZEUGUNG, dass die Förderung der Mobilität der jungen Menschen, Schüler, Studenten, Forscher, aller Auszubildenden und ihrer Lehrer in Europa ein wichtiges politisches Ziel darstellt, dass Engagement und gleichzeitige Bemühungen seitens der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten hierfür die Voraussetzungen bilden,

BEMERKEN, dass Europa für die Erreichung dieses Zieles bereits auf einen reichen Erfahrungsschatz zurückgreifen kann, denn die gemeinschaftlichen Bildungsprogramme Sokrates, Leonardo da Vinci und Jugend für Europa haben zu einem beachtlichen Durchbruch geführt und spielen eine wesentliche Rolle, die mit der zweiten Programmgeneration noch weiter verstärkt werden wird,

SIND DAVON ÜBERZEUGT, dass dieser Durchbruch noch vertieft werden muss; ein Mobilitätsprogramm wird bis jetzt nur von einer kleinen, wenn auch zunehmenden Anzahl von Personen in Anspruch genommen; bei den Studenten zum Beispiel ist es nur ein geringer Prozentsatz; es sind noch immer große Hindernisse zu überwinden, wie ungleiche Möglichkeiten des Zugriffs auf Informationen, finanzielle Hindernisse, administrative Schwierigkeiten auf steuerlichem Gebiet und im Bereich Sozialschutz, komplizierte Aufenthaltsformalitäten, Benachteiligung hinsichtlich Status und Laufbahn,

BEMERKEN, dass der Europäische Rat auf seiner Sondertagung in Lissabon (23./24. März 2000) erkannt hat, wie dringlich es ist, diese Hindernisse zu beseitigen und die Mobilität zu fördern, und in seinen Schlussfolgerungen den Rat und die Kommission auffordert, "bis Ende 2000 ... die Mittel zur Förderung der Mobilität von Schülern und Studenten, Lehrern sowie Ausbildungs- und Forschungspersonal sowohl durch eine optimale Nutzung der bestehenden Gemeinschaftsprogramme ... - durch die Beseitigung von Hindernissen - als auch durch mehr Transparenz bei der Anerkennung von Abschlüssen sowie Studien- und Ausbildungszeiten" zu bestimmen (Nummer 26),

VERPFLICHTEN SICH, um die sehr hohen Erwartungen der Mitbürger zu erfuellen, mit Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten - in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich und unter uneingeschränkter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips - die zur Beseitigung der Mobilitätshindernisse erforderlichen Maßnahmen zu erlassen und die Mobilität selbst zu fördern,

BEDENKEN, dass diese Entschließung unbeschadet der umfangreichen Arbeiten, die von der Kommission und dem Rat bereits geleistet wurden, um der Förderung der Mobilität den geeigneten rechtlichen Rahmen zu geben - insbesondere in Form des Vorschlags für eine Empfehlung über die Mobilität, die bald angenommen werden sollte - die Durchführung der Gemeinschaftsinitiativen in diesem Bereich dadurch erleichtern soll, dass mögliche konkrete Maßnahmen angeregt werden. Diese werden in enger Zusammenarbeit mit allen Akteuren und betroffenen Institutionen durchgeführt, insbesondere den Universitäten, deren Mitwirkung ein grundlegender Erfolgsfaktor ist,

BEGRÜSSEN den im Anhang enthaltenen Aktionsplan zur Förderung der Mobilität, der den Ministern für das Bildungswesen am 30. September 2000 an der Sorbonne vorgelegt wurde. Dieser Plan verfolgt drei Hauptziele:

- Definition und Demokratisierung der Mobilität in Europa,

- Förderung angemessener Finanzierungsformen,

- Verstärkung der Mobilität und Verbesserung der damit verbundenen Bedingungen.

Die im Aktionsplan genannten Maßnahmen sind als "Toolbox" mit 42 Maßnahmen konzipiert, die auf vier großen Kapiteln beruht, deren Tragweite und Kombination darauf abzielen, die Hindernisse, denen diejenigen begegnen, die eine Mobilitätsaktion umsetzen wollen, auszumachen und aus dem Weg zu räumen.

Das erste Kapitel betrifft die Mobilitätsförderung im Rahmen von Maßnahmen zur Ausbildung der Personen, die zur Umsetzung der Mobilität, zur Förderung der Mehrsprachigkeit und zur Erschließung zweckdienlicher Informationen beitragen.

Das zweite Kapitel betrifft die Mobilitätsfinanzierung und dient der Ermittlung der Maßnahmen, die mögliche Finanzierungsquellen erschließen können.

Das dritte Kapitel betrifft den Ausbau und die Verbesserung der Mobilität durch höhere Formenvielfalt und durch verbesserte Aufnahmebedingungen und Kalendergestaltung.

Das vierte Kapitel schließlich beinhaltet Maßnahmen zur Valorisierung der Mobilitätszeiten und der Anerkennung der gesammelten Erfahrungen;

SIND DER ÜBERZEUGUNG, dass sich die Mitgliedstaaten auf der Basis der Freiwilligkeit mit Unterstützung der Kommission an den Maßnahmen beteiligen werden, die ihres Erachtens am ehesten erlauben, ihre spezifischen Mobilitätshindernisse aus dem Weg zu räumen, dass die besondere Bedeutung der folgenden im Aktionsplan enthaltenen Maßnahmen aber bereits jetzt von allen anerkannt wird. Diese lauten wie folgt:

- Entwicklung der Mehrsprachigkeit,

- Schaffung eines Portals, das den Zugriff auf die verschiedenen europäischen Informationsquellen im Bereich Mobilität eröffnet,

- Anerkennung von Mobilitätszeiten in Diplomstudiengängen,

- Ausbildung von Lehrern sowie des betroffenen Verwaltungspersonals zu echten Mobilitätsakteuren, die in der Lage sind, Beratungs- und Betreuungsaufgaben wahrzunehmen und Mobilitätsprojekte auszuarbeiten,

- Erarbeitung und Verabschiedung einer Qualitätscharta, die die Aufnahme von in der Ausbildung befindlichen Staatsangehörigen anderer Länder regelt,

- Durchführung einer vollständigen Bestandsaufnahme von Mobilitätsmöglichkeiten und bewährten Praktiken beim Austausch von Studenten, Auszubildenden und Ausbildern,

- Verknüpfung der von der Union, den Mitgliedstaaten und Gebietskörperschaften, der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft angebotenen Finanzierungsmöglichkeiten im Bereich Mobilitätsförderung,

SCHLAGEN VOR, dass der Rat im Rahmen der mit seiner Entschließung vom 17. Dezember 1999(1) eingeführten fortgeschriebenen Tagesordnung ("rolling agenda") sich in Zusammenarbeit mit den übrigen betroffenen europäischen Organen kontinuierlich - im Grundsatz alle zwei Jahre - einen Überblick über die Lage verschafft, um die bei der Verwirklichung der Zielsetzungen erreichten Fortschritte zu bewerten,

ERINNERN DARAN, dass in diesem Plan auch die weiterreichenden Maßnahmen erfasst werden, die eine umfassendere Koordination in den einzelnen Mitgliedstaaten sowie zwischen der Kommission und den Verwaltungen der Mitgliedstaaten erfordern.

Entsprechend den Schlussfolgerungen der Sondertagung des Europäischen Rates in Lissabon wird diese Entschließung dem Europäischen Rat in Nizza vorgelegt.

(1) Entschließung des Rates vom 17. Dezember 1999 zur Entwicklung neuer Arbeitsweisen für die europäische Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung ("An der Schwelle zum neuen Jahrtausend") (ABl. C 8 vom 12.1.2000, S. 6).

ANHANG

AKTIONSPLAN ZUR FÖRDERUNG DER MOBILITÄT

Vorgeschlagene Ziele und Maßnahmen

A. ALLGEMEINES ZIEL

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B. BESONDERE ZIELE

I. FÖRDERUNG DER MOBILITÄT IN EUROPA

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II. FÖRDERUNG DER FINANZIERUNG DER MOBILITÄT

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III. AUSBAU UND VERBESSERUNG DER MOBILITÄT

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IV. VALORISIERUNG DER MOBILITÄTSZEITEN

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