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Document 41999D0358

1999/358/EG, EGKS, Euratom: Beschluß der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 26. Mai 1999 zur Ernennung eines Richters beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

ABl. L 140 vom 3.6.1999, p. 25–25 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 06/10/2003

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1999/358/oj

41999D0358

1999/358/EG, EGKS, Euratom: Beschluß der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 26. Mai 1999 zur Ernennung eines Richters beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

Amtsblatt Nr. L 140 vom 03/06/1999 S. 0025 - 0025


BESCHLUSS DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN

vom 26. Mai 1999

zur Ernennung eines Richters beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

(1999/358/EG, EGKS, Euratom)

DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 223,

gestützt auf den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, insbesondere auf Artikel 32b,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 139,

in der Erwägung, daß nach Artikel 7 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften und den entsprechenden Vorschriften der Protokolle über die Satzungen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft und aufgrund des Todes von Herrn Kraterós Ioánnou für die Dauer der verbleibenden Amtszeit von Herrn Kraterós Ioánnou ein Richter zu ernennen ist -

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Für die Zeit vom 26. Mai 1999 bis einschließlich 6. Oktober 2003 wird zum Richter beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ernannt: Herr Vassílios Skourís.

Artikel 2

Dieser Beschluß wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 26. Mai 1999.

Der Präsident

D. von KYAW

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