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Document 32024R1172

Durchführungsverordnung (EU) 2024/1172 des Rates vom 19. April 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2020/1998 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße

ST/7945/2024/INIT

ABl. L, 2024/1172, 19.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/1172/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/1172/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/1172

19.4.2024

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/1172 DES RATES

vom 19. April 2024

zur Durchführung der Verordnung (EU) 2020/1998 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2020/1998 des Rates vom 7. Dezember 2020 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße (1), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 7. Dezember 2020 die Verordnung (EU) 2020/1998 angenommen.

(2)

In der Erklärung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) im Namen der Europäischen Union vom 8. Dezember 2020 zur weltweiten Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte haben die Union und ihre Mitgliedstaaten ihr starkes Engagement für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte in der ganzen Welt bekräftigt. Durch die weltweite Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte wird die Entschlossenheit der Union unterstrichen, ihre Rolle bei der Bekämpfung schwerer Menschenrechtsverletzungen und -verstöße weltweit zu stärken. Die wirksame Wahrnehmung der Menschenrechte durch alle ist ein strategisches Ziel der Union. Die Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte ist ein Grundwert der Union und ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.

(3)

In seiner Erklärung vom 16. Dezember 2023 betonte der Hohe Vertreter, dass die Union über die zunehmende Gewalt gegen Palästinenser durch extremistische Siedler im besetzten Westjordanland besorgt ist, die ein nie dagewesenes Ausmaß erreicht hat. Die Union bekräftigte erneut, dass sie die Gewalt durch Siedler entschieden verurteilt, und forderte Rechenschaftspflicht. Die Union forderte Israel ferner auf, Gewalt durch Siedler zu verhindern und dafür zu sorgen, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Seit den Terroranschlägen der Hamas gegen Israel vom 7. Oktober 2023 hat die Gewalt durch Siedler drastisch zugenommen.

(4)

In diesem Zusammenhang sollten vier Personen und zwei Organisationen in die im Anhang I der Verordnung (EU) 2020/1998 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(5)

Die Verordnung (EU) 2020/1998 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) 2020/1998 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 19. April 2024.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

H. LAHBIB


(1)   ABl. L 410 I vom 7.12.2020, S. 1.


ANHANG

Anhang I der Verordnung (EU) 2020/1998 wird wie folgt geändert:

1.

Die folgenden Einträge werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen unter Abschnitt A „Natürliche Personen“ aufgenommen:

 

Namen (Transliteration in das lateinische Alphabet)

Namen

Angaben zur Identität

Gründe für die Aufnahme in die Liste

Datum der Aufnahme in die Liste

„106.

Neria BEN PAZI

alias Naria BEN FAZI

 

Geburtsdatum: 28.11.1993

Staatsangehörigkeit: israelisch

Geschlecht: männlich

Identifikationsnummer: 311509004

Neria Ben Pazi hat im Jahr 2019 vier der gewalttätigsten Außenposten im Westjordanland errichtet.

Er ist einer der Haupttäter der Vertreibung der Beduinengemeinschaft aus Wadi Seeq in der Nähe von Ramallah. Neria Ben Pazi wird seit 2021 beschuldigt, in Wadi Seeq und Deir Jarir wiederholt Palästinenser angegriffen zu haben, und sein Vorgehen wurde Folter gleichgesetzt.

Am 12. Oktober 2023 nahm er an einem gewalttätigen Angriff in Wadi Seeq teil, bei dem Palästinenser brutal geschlagen, ihnen Handschellen angelegt und sie in Unterwäsche fotografiert wurden. Siedler haben auf sie uriniert und Zigaretten an ihnen gelöscht.

Er ist daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße gegen Palästinenser, einschließlich Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, was im Hinblick auf die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union auch Anlass zu ernster Besorgnis gibt.

19.4.2024

107.

Yinon LEVI

 

Geburtsdatum: 12.12.1992

Staatsangehörigkeit: israelisch

Geschlecht: männlich

Identifikationsnummer: 203807276

Yinon Levi hat sich an zahlreichen Gewalttaten gegen benachbarte Dörfer von seinem Wohnsitz im illegalen Außenposten Mitarim farm aus beteiligt.

Dies umfasst insbesondere die Erstürmung und Beschädigung von Häusern palästinensischer Familien, auch in Anwesenheit von Frauen und Kindern, sowie das Ansetzen von Hunden auf palästinensische Schäfer, um diese körperlich anzugreifen und die eigene Herde auf derem privaten Land grasen zu lassen.

Er ist daher verantwortlich für gezielte schwere und weiträumige Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße gegen Palästinenser in Bezug auf das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit, das Eigentumsrecht und das Recht auf Privat- und Familienleben, was im Hinblick auf die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union auch Anlass zu ernster Besorgnis gibt.

19.4.2024

108.

Meir Mordechai ETTINGER

מאיר אטינגר

(hebräische Schreibweise)

Position(en): Mitglied der Hilltop Youth

Geburtsdatum: 4.10.1991

Geburtsort: Kiryat Moshe, Jerusalem, Israel

Staatsangehörigkeit: israelisch

Geschlecht: männlich

Verbundene Organisation: Hilltop Youth

Meir Ettinger gilt als führende Persönlichkeit der Hilltop Youth, einer radikalen Jugendgruppe, die sich aus Mitgliedern zusammensetzt, die für Gewalttaten gegen Palästinenser und deren Dörfer im Westjordanland bekannt sind.

Die Hilltop Youth siedelt auf Bergkuppen im Westjordanland und beteiligt sich an der von Siedlern ausgehenden Gewalt durch sogenannte ‚price tag attacks‘. Die von Siedlern ausgehende, gegen Palästinenser gerichtete Gewalt, darunter körperliche und psychosoziale Schikane, Schläge, Mord und Zerstörung von Eigentum, ist systematischer Natur.

Meir Ettinger fördert Angriffe und stiftet zu diesen an und beteiligt sich an Einschüchterungen, um Palästinenser von ihrem Grund und Boden zu vertreiben. Er hat zur Errichtung illegaler Siedlungen und Außenposten auf palästinensischem Land im Westjordanland beigetragen, indem er Taktiken der Einschüchterung, Schikane und Gewalt einsetzte und billigte.

Im Jahr 2015, als er bereits als der Hilltop Youth zugehörig galt, war er an einem tödlichen Brandanschlag auf ein palästinensisches Haus im Westjordanland beteiligt, bei dem zwei Eltern und ihr 18 Monate alter Sohn getötet wurden.

Meir Ettinger ist daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße, einschließlich Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, sowie für Verletzungen oder Verstöße gegen das Eigentumsrecht und das Recht auf Privat- und Familienleben von Palästinensern im Westjordanland und für die Unterstützung und Förderung solcher Handlungen. Diese Verstöße und Verletzungen geben im Hinblick auf die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union auch Anlass zu ernster Besorgnis.

19.4.2024

109.

Elisha YERED

אלישע ירד

(hebräische Schreibweise)

Position(en): Mitglied der Hilltop Youth

Geburtsdatum: 2001

Staatsangehörigkeit: israelisch

Geschlecht: männlich

Verbundene Organisation: Hilltop Youth

Elisha Yered ist ein israelischer Siedleraktivist im Westjordanland und als Mitglied der ‚Hilltop Youth‘ bekannt, einer radikalen Jugendgruppe, die sich an Gewalttaten gegen Palästinenser und ihre Dörfer im Westjordanland beteiligt.

Die Hilltop Youth beteiligt sich an der von Siedlern ausgehenden Gewalt durch sogenannte ‚price tag attacks‘. Diese von Siedlern ausgehende, gegen Palästinenser gerichtete Gewalt, darunter körperliche und psychosoziale Schikane, Schläge, Mord und Zerstörung von Eigentum, ist systematischer Natur.

Elisha Yered fördert solche Handlungen und beteiligt sich an ihnen. Er stiftet regelmäßig zu Gewalt gegen Palästinenser im Westjordanland an, unter anderem durch die Verbreitung von Botschaften, wie z. B. Aufruf zur ‚Vernichtung‘ eines palästinensischen Dorfes.

Er hat eine palästinensische Familie durch einschüchternde und bedrohende Sprache persönlich schikaniert, um ihre Bewegungsfreiheit auf ihrem eigenen Land zu beeinträchtigen, und ist an der Zerstörung von Eigentum von Palästinensern im Westjordanland beteiligt.

Elisha Yered war Teil einer Gruppe bewaffneter Siedler, die sich am 4. August 2023 vom illegalen Außenposten Oz Zion in Richtung des in der Nähe von Ramallah gelegenen palästinensischen Dorfes Burqa bewegte. Die Siedler gaben Schüsse auf die Palästinenser ab, was zum Tod des 19-jährigen Palästinensers Qusai Jammal Mi’tan führte und wodurch mehrere andere Palästinenser verletzt wurden.

Elisha Yered ist daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße, einschließlich Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, sowie für Verletzungen oder Verstöße gegen das Eigentumsrecht und das Recht auf Privat- und Familienleben von Palästinensern im Westjordanland und für die Unterstützung und Förderung solcher Handlungen, und ist verantwortlich für das Eintreten für nationalen, rassischen oder religiösen Hass, der zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt führt. Diese Verletzungen oder Verstöße geben im Hinblick auf die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union auch Anlass zu ernster Besorgnis.

19.4.2024“

2.

Die folgenden Einträge werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen unter Abschnitt B „Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen“ aufgenommen:

 

Name (Transliteration ins lateinische Alphabet)

Name

Angaben zur Identität

Gründe für die Aufnahme in die Liste

Datum der Aufnahme in die Liste

„27.

Lehava

alias Prevention of Assimilation in the Holy Land

להב“ה

(hebräische Schreibweise)

Tel.: 079-9130000

E-Mail: o.leava@gmail.com

Website:

www.lehava-us.com;

vod.leava.co.il

Lehava ist eine rechtsradikale jüdische rassistische Gruppe unter der Führung ihres Gründers Ben-Zion ‚Bentzi‘ Gopstein.

Lehava wendet Gewalt an und stiftet zu Gewalt gegen Palästinenser, Christen und Messianische Juden an, z. B. haben Lehava-Mitglieder ‚Tod den Arabern‘ gesungen und bei Kundgebungen dazu aufgerufen, zu den Waffen zu greifen. Lehava organisiert gewaltsame Proteste gegen jüdisch-muslimische Hochzeiten und die LGBTQI-Gemeinschaft. Lehava-Mitglieder schikanieren arabisch-jüdische Paare und greifen diese an.

Lehava ist daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße, insbesondere für das systematische Eintreten für nationalen, rassischen oder religiösen Hass, der zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt führt, was im Hinblick auf die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union auch Anlass zu ernster Besorgnis gibt.

19.4.2024

28.

Hilltop Youth

alias No’ar HaGva’ot

נוער הגבעות

(hebräische Schreibweise)

Verbundene Personen:

Meir Mordechai ETTINGER; Elisha YERED

Hilltop Youth ist eine radikale Jugendgruppe, die sich aus Mitgliedern zusammensetzt, die für Gewalttaten gegen Palästinenser und deren Dörfer im Westjordanland bekannt sind.

Die Gruppe siedelt auf Bergkuppen im Westjordanland und beteiligt sich an der von Siedlern ausgehenden Gewalt durch sogenannte ‚price tag attacks‘. Diese von Siedlern ausgehende, gegen Palästinenser und ihre Dörfer gerichtete Gewalt, darunter körperliche und psychosoziale Schikane, Schläge, Mord und Zerstörung von Eigentum, ist systematischer Natur.

Hilltop Youth ist daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße, einschließlich Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, sowie für schwere Verletzungen oder Verstöße gegen das Eigentumsrecht und das Recht auf Privat- und Familienleben von Palästinensern im Westjordanland, was im Hinblick auf die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union auch Anlass zu ernster Besorgnis gibt.

19.4.2024“


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/1172/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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