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Document 32024R0196
Council Implementing Regulation (EU) 2024/196 of 21 December 2023 implementing Regulation (EU) No 269/2014 concerning restrictive measures in respect of actions undermining or threatening the territorial integrity, sovereignty and independence of Ukraine
Durchführungsverordnung (EU) 2024/196 des Rates vom 21. Dezember 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Durchführungsverordnung (EU) 2024/196 des Rates vom 21. Dezember 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
ST/16827/2023/INIT
ABl. L, 2024/196, 3.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/196/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Modifies | 32014R0269 | Zusatz | Anhang I Text | 03/01/2024 |
Amtsblatt |
DE Serie L |
2024/196 |
3.1.2024 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/196 DES RATES
vom 21. Dezember 2023
zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (1), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 17. März 2014 die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 angenommen. |
(2) |
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 26./27. Oktober 2023 erneut entschieden den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, verurteilt und die unverbrüchliche Unterstützung der Union für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen und das naturgegebene Recht der Ukraine auf Selbstverteidigung gegen den Angriff Russlands bekräftigt. Der Europäische Rat hat ferner erklärt, dass die Fähigkeit Russlands zur Führung seines Angriffskriegs weiter geschwächt werden muss, einschließlich durch die weitere Verschärfung der Sanktionen. |
(3) |
Angesichts der sehr ernsten Lage ist es angezeigt, weitere restriktive Maßnahmen zu erlassen. |
(4) |
Der Rat ist insbesondere der Ansicht, dass eine Person und eine Organisation, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, in die im Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden sollten. |
(5) |
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 21. Dezember 2023.
Im Namen des Rates
Der Präsident
P. NAVARRO RÍOS
ANHANG
Die folgende Person und die folgende Organisation werden in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommen:
Person
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Name |
Angaben zur Identifizierung |
Begründung |
Datum der Aufnahme in die Liste |
„1646. |
Pavel Alekseevich MARINYCHEV (Павел Алексеевич МАРИНЫЧЕВ) |
Funktion: Geschäftsführer von Alrosa Geburtsdatum: 25.10.1978 Geburtsort: Jakutsk, UdSSR (jetzt Russische Föderation) Staatsangehörigkeit: russisch Steuer-Identifikationsnummer: 143515801397 Verbundene Organisation: PJSC Alrosa Geschlecht: männlich |
Pavel Marinychev ist Geschäftsführer von Alrosa, einem in Russland tätigen staatseigenen Unternehmen, das auf Exploration, Abbau, Produktion und Verkauf von Diamanten spezialisiert ist. Alrosa ist der weltweit größte Rohdiamantenproduzent. Die Diamantenindustrie ist als Quelle des wichtigsten nicht energetischen Exportartikels des Landes für die Wirtschaft der Russischen Föderation von strategischer Bedeutung. Auf Alrosa entfallen über 90 % der gesamten russischen Diamantenproduktion. Als Geschäftsführer von Alrosa ist Pavel Marinychev daher ein Geschäftsmann, der in einem Bereich der Wirtschaft tätig ist, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dient. In dieser Funktion unterstützt er die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, auch materiell. Er steht mit Alrosa in Verbindung. |
3.1.2024“ |
Organisation
|
Name |
Angaben zur Identifizierung |
Begründung |
Datum der Aufnahme in die Liste |
„337. |
PJSC Alrosa (АЛРОСА) |
Anschriften: Mirny office: 678174 ul. Lenina, 6, Mirny, Republic of Sakha (Yakutia), Russia Moscow office: 24, Ozerkovskaya nab. 115184, Moscow, Russian Federation Art der Organisation: Öffentliche Aktiengesellschaft (Public Joint Stock Company) |
Alrosa ist ein in Russland tätiges staatseigenes Unternehmen, das auf Exploration, Abbau, Produktion und Verkauf von Diamanten spezialisiert ist. Alrosa ist der weltweit größte Rohdiamantenproduzent. Die Diamantenindustrie ist als Quelle des wichtigsten nicht energetischen Exportartikels des Landes für die Wirtschaft der Russischen Föderation von strategischer Bedeutung. Auf Alrosa entfallen über 90 % der gesamten russischen Diamantenproduktion. Alrosa unterhält auch eine langjährige Partnerschaft mit den russischen Streitkräften, da das Unternehmen seit 1997 ein Unterseeboot der russischen Marine fördert. Alrosa ist somit in einem Bereich der Wirtschaft tätig, der der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dient. Darüber hinaus leistet Alrosa der Regierung der Russischen Föderation materielle Unterstützung. |
3.1.2024“ |
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Ort der Registrierung: Russian Federation Registrierungsdatum: 17.7.2002 OGRN: 1021400967092 Steuer-Identifikationsnummer: 1433000147 Hauptgeschäftssitz: Russian Federation Verbundene Person: Pavel Alekseevich MARINYCHEV (Geschäftsführer) |
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ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/196/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)