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Document 32024D1978
Council Decision (CFSP) 2024/1978 of 15 July 2024 repealing Decision (CFSP) 2022/1236 on an assistance measure under the European Peace Facility to support the Nigerien Armed Forces
Beschluss (GASP) 2024/1978 des Rates vom 15. Juli 2024 zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2022/1236 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der nigrischen Streitkräfte
Beschluss (GASP) 2024/1978 des Rates vom 15. Juli 2024 zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2022/1236 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der nigrischen Streitkräfte
ST/10496/2024/INIT
ABl. L, 2024/1978, 16.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1978/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 15/07/2024
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Repeal | 32022D1236 | 15/07/2024 |
Amtsblatt |
DE Reihe L |
2024/1978 |
16.7.2024 |
BESCHLUSS (GASP) 2024/1978 DES RATES
vom 15. Juli 2024
zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2022/1236 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der nigrischen Streitkräfte
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 41 Absatz 2,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 18. Juli 2022 den Beschluss (GASP) 2022/1236 (1) angenommen, mit dem eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der nigrischen Streitkräfte eingerichtet wurde. |
(2) |
Am 26. Juli 2023 setzte der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 64 Absatz 1 Buchstabe b des Beschlusses (GASP) 2021/509 des Rates (2) die Unterstützungsmaßnahme zur Unterstützung der nigrischen Streitkräfte vorläufig aus, da es aufgrund der Lage nach dem Putsch in Niger nicht mehr möglich war, die Unterstützungsmaßnahme durchzuführen und gleichzeitig ausreichende Garantien zu bieten. |
(3) |
Am 23. April 2024 hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee gemäß Artikel 64 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2021/509 dem Rat empfohlen, die mit dem Beschluss (GASP) 2022/1236 eingeführte Unterstützungsmaßnahme zu beenden. |
(4) |
Die Unterstützungsmaßnahme zur Unterstützung der nigrischen Streitkräfte sollte beendet und der Beschluss (GASP) 2022/1236 sollte daher aufgehoben werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Die mit dem Beschluss (GASP) 2022/1236 eingerichtete Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der nigrischen Streitkräfte wird beendet.
(2) Der Beschluss (GASP) 2022/1236 wird aufgehoben.
(3) Die Bestimmungen des Beschlusses (GASP) 2022/1236 gelten weiterhin für die Ausführung der bis zum Inkrafttreten des vorliegenden Beschlusses gebundenen Ausgaben und für die damit verbundene Rechnungsführung und das entsprechende Bestandsverzeichnis, die Rechnungsprüfung und Rechnungslegung sowie Haftung, bis dem Verwalter für Unterstützungsmaßnahmen die Entlastung für diese Ausgaben erteilt worden ist. Die Kosten im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertrags zwischen dem Verwalter für Unterstützungsmaßnahmen und dem durchführenden Akteur gelten als förderfähig.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 15. Juli 2024.
Im Namen des Rates
Der Präsident
NAGY I.
(1) Beschluss (GASP) 2022/1236 des Rates vom 18. Juli 2022 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der nigrischen Streitkräfte (ABl. L 190 vom 19.7.2022, S. 121).
(2) Beschluss (GASP) 2021/509 des Rates vom 22. März 2021 zur Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2015/528 (ABl. L 102 vom 24.3.2021, S. 14).
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1978/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)