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Document 32023R2399

Durchführungsverordnung (EU) 2023/2399 der Kommission vom 6. Oktober 2023 zur Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1362 in Bezug auf bestimmte Fehler im Zusammenhang mit der numerischen Strömungssimulation

C/2023/6651

ABl. L, 2023/2399, 9.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/2399/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/2399/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Serie L


2023/2399

9.10.2023

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/2399 DER KOMMISSION

vom 6. Oktober 2023

zur Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1362 in Bezug auf bestimmte Fehler im Zusammenhang mit der numerischen Strömungssimulation

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 595/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren hinsichtlich der Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Euro VI) (1), zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und der Richtlinie 2007/46/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinien 80/1269/EWG, 2005/55/EG und 2005/78/EG, insbesondere auf Artikel 5c Absatz 1 Buchstabe a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Anhang V Nummer 3.2 Tabellen 2 und 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1362 der Kommission (2) enthält bestimmte Fehler. Eine Anforderung fehlte, und die Referenzwerte bezogen sich auf die absoluten CD-Werte. Diese Fehler betreffen das Verfahren für die numerische Strömungssimulation, das für die Zertifizierung aerodynamischer Luftleiteinrichtungen verwendet wird.

(2)

Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1362 sollte daher berichtigt werden, um sicherzustellen, dass die aerodynamischen Luftleiteinrichtungen auf dieselbe Weise zertifiziert und von allen Herstellern gleichermaßen verwendet werden.

(3)

Die vorliegende Verordnung sollte daher ab dem Tag des Inkrafttretens der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1362 gelten und sofort in Kraft treten.

(4)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Technischen Ausschusses — Kraftfahrzeuge (TCMV) nach Artikel 83 der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang V der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1362 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 25. August 2022.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 6. Oktober 2023

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)   ABl. L 188 vom 18.7.2009, S. 1.

(2)  Durchführungsverordnung (EU) 2022/1362 der Kommission vom 1. August 2022 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Leistung von schweren Anhängern im Hinblick auf deren Einfluss auf die CO2-Emissionen, den Kraftstoff- und Energieverbrauch und die emissionsfreie Reichweite von Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 (ABl. L 205 vom 5.8.2022, S. 145).

(3)  Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG (ABl. L 151 vom 14.6.2018, S. 1).


ANHANG

Anhang V der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1362 Nummer 3.2 wird wie folgt berichtigt:

1.

In Tabelle 2 wird die folgende Zeile angefügt:

„Grundfläche und Räder

25,00  m/s

Die Grundfläche des Simulationsbereichs muss sich im Verhältnis zum Fahrzeug nach hinten bewegen, und die Räder der Fahrzeuge müssen sich mit der entsprechenden Tangentialgeschwindigkeit drehen.“

2.

Tabelle 3 erhält folgende Fassung:

„Tabelle 3

Referenzwerte für das Validierungsverfahren

Simulationsreihe

Gierwinkel — β [Grad]

0,0 °

3,0 °

6,0 °

TRF

-8,6 % < Δ(CD×A) < -1,6 %

-9,0 % < Δ(CD×A) < -2,0 %

-10,3 % < Δ(CD×A) < -3,3 %

LSC

-8,8 % < Δ(CD×A) < -1,8 %

-8,0 % < Δ(CD×A) < -1,0 %

-8,1 % < Δ(CD×A) < -1,1 %“


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/2399/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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