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Document 32023R0755
Council Implementing Regulation (EU) 2023/755 of 13 April 2023 implementing Regulation (EU) No 269/2014 concerning restrictive measures in respect of actions undermining or threatening the territorial integrity, sovereignty and independence of Ukraine
Durchführungsverordnung (EU) 2023/755 des Rates vom 13. April 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Durchführungsverordnung (EU) 2023/755 des Rates vom 13. April 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
ST/7714/2023/INIT
ABl. L 100I vom 13.4.2023, p. 1–3
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Modifies | 32014R0269 | Zusatz | Anhang I Text | 13/04/2023 |
13.4.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
LI 100/1 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/755 DES RATES
vom 13. April 2023
zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (1), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1,
gestützt auf den Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 17. März 2014 die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 angenommen. |
(2) |
Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine. |
(3) |
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 23. März 2023 den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, erneut entschieden verurteilt. Der Europäische Rat hat ferner bekräftigt, dass die Union nach wie vor entschlossen ist, den kollektiven Druck auf Russland aufrechtzuerhalten und zu erhöhen, auch durch weitere restriktive Maßnahmen. |
(4) |
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass zwei Organisationen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, in die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden sollten. |
(5) |
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 13. April 2023.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
J. ROSWALL
ANHANG
Die folgenden Organisationen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommen:
|
Name |
Angaben zur Identifizierung |
Begründung |
Datum der Aufnahme in die Liste |
„210. |
Wagner Group (Wagner-Gruppe) (Russisch: Группа Вагнера) alias Vagner Group PMC Wagner Liga League |
Verbundene Personen: Dimitriy Utkin; Yevgeniy Prigozhin |
Die Wagner Group ist eine in Russland ansässige private militärische Organisation ohne Rechtspersönlichkeit, die 2014 als Nachfolgeorganisation des Slawischen Korps gegründet wurde. Sie wird von Dimitriy Utkin geleitet und von Yevgeniy Prigozhin finanziert. Die Wagner Group finanziert und realisiert ihre Operationen durch die Gründung lokaler Organisationen und mit der Unterstützung der lokalen Regierungen. Die Wagner Group führte die Angriffe auf die ukrainischen Städte Soledar und Bachmut im Januar 2023 an und ist aktiv am Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine beteiligt. Damit ist die Wagner Group für die materielle Unterstützung von Handlungen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen. |
13.4.2023 |
211. |
RIA FAN alias FNA Federal News Agency LLC RIA FNA |
Ort der Registrierung: Sankt Petersburg, Russische Föderation Registrierungsdatum: 11.5.2014 Website: www.riafan.ru Verbundene Person: Yevgeniy Prigozhin Verbundene Organisationen: Patriot Media Group, Wagner Group |
RIA FAN ist Teil der Patriot Media Group, einer russischen Medienorganisation, in deren Kuratorium Yevgeniy Prigozhin den Vorsitz führt. RIA FAN ist an der Verbreitung von regierungsfreundlicher Propaganda und Desinformation über den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine beteiligt. RIA FAN bezeichnet den fortdauernden Angriffskrieg gegen die Ukraine als Mission gegen ‚ukrainische Nazis‘ der Ukraine und fördert die Handlungen der Wagner Group. Daher unterstützt RIA FAN maßgeblich Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen. Darüber hinaus ist RIA FAN mit der Patriot Media Group verbunden. |
13.4.2023“ |