Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32023D1351

    Beschluss (EU) 2023/1351 des Rates vom 27. Juni 2023 zur Ernennung eines von der Französischen Republik vorgeschlagenen Mitglieds des Ausschusses der Regionen

    ST/10585/2023/INIT

    ABl. L 168 vom 3.7.2023, p. 45–45 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/1351/oj

    3.7.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 168/45


    BESCHLUSS (EU) 2023/1351 DES RATES

    vom 27. Juni 2023

    zur Ernennung eines von der Französischen Republik vorgeschlagenen Mitglieds des Ausschusses der Regionen

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,

    gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1),

    auf Vorschlag der französischen Regierung,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind.

    (2)

    Am 20. Januar 2020 hat der Rat den Beschluss (EU) 2020/102 (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 angenommen.

    (3)

    Infolge des Ablaufs des nationalen Mandats, auf dessen Grundlage Frau Agnès LE BRUN zur Ernennung vorgeschlagen worden war, ist der Sitz eines Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden.

    (4)

    Die französische Regierung hat Frau Marie-Hélène HERRY, Vertreterin einer lokalen Gebietskörperschaft, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer lokalen Gebietskörperschaft innehat (Maire de Saint-Malo-de-Beignon (Morbihan)), als Mitglied des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, vorgeschlagen —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Frau Marie-Hélène HERRY, Vertreterin einer lokalen Gebietskörperschaft, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat innehat (Maire de Saint-Malo-de-Beignon (Morbihan)), wird für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, zum Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Luxemburg am 27. Juni 2023.

    Im Namen des Rates

    Die Präsidentin

    J. ROSWALL


    (1)  ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 13.

    (2)  Beschluss (EU) 2020/102 des Rates vom 20. Januar 2020 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 (ABl. L 20 vom 24.1.2020, S. 2).


    Top