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Document 32022D1401

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1401 der Kommission vom 12. August 2022 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1698 im Hinblick auf europäische Normen für bestimmte Artikel für Säuglinge und Kleinkinder, Kindermöbel, Turngeräte, Feuerzeuge sowie IKT-Ausrüstung (Text von Bedeutung für den EWR)

C/2022/5866

ABl. L 213 vom 16.8.2022, p. 59–64 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2022/1401/oj

16.8.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 213/59


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/1401 DER KOMMISSION

vom 12. August 2022

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1698 im Hinblick auf europäische Normen für bestimmte Artikel für Säuglinge und Kleinkinder, Kindermöbel, Turngeräte, Feuerzeuge sowie IKT-Ausrüstung

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2001/95/EG gilt ein Produkt als sicher — soweit es um Risiken und Risikokategorien geht, die durch die betreffenden nationalen Normen geregelt werden —, wenn es den nicht bindenden nationalen Normen entspricht, die eine europäische Norm umsetzen, auf die die Kommission gemäß Artikel 4 der Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union verwiesen hat.

(2)

Mit Schreiben M/264 vom 16. Dezember 1997 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) mit der Ausarbeitung europäischer Normen für die Sicherheit von Artikeln für Säuglinge und Kleinkinder („Auftrag M/264“).

(3)

Auf der Grundlage dieses Auftrags verabschiedete das CEN die Norm EN 716-1:2017 „Möbel — Kinderbetten und Reisekinderbetten für den Wohnbereich — Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen“ sowie eine konsolidierte Norm EN 716-1:2017+AC:2019 mit der Berichtigung AC:2019. Die konsolidierte Norm EN 716-1:2017+AC:2019 erfüllt die allgemeine Sicherheitsanforderung gemäß der Richtlinie 2001/95/EG. Der Verweis auf die Norm EN 716-1:2017+AC:2019 sollte daher im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

(4)

Am 27. Juli 2011 erließ die Kommission den Beschluss 2011/479/EU (2) über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für Turngeräte genügen müssen.

(5)

Mit Schreiben M/507 vom 5. September 2012 beauftragte die Kommission das CEN mit der Ausarbeitung europäischer Normen für Turngeräte. Auf der Grundlage dieses Auftrags verabschiedete das CEN die Norm EN 914:2008 „Turngeräte — Barren und kombinierte Stufenbarren/Barren — Anforderungen und Prüfverfahren einschließlich Sicherheit“, und der Verweis auf die Norm wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (3).

(6)

Unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse und der Marktentwicklung erarbeitete das CEN die neue Norm EN 914:2020, die der allgemeinen Sicherheitsanforderung der Richtlinie 2001/95/EG entspricht. Daher sollte ein Verweis auf diese Norm im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und den Verweis auf die Norm EN 914:2008 ersetzen.

(7)

Am 2. Juli 2010 erließ die Kommission den Beschluss 2010/376/EU (4) über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für bestimmte Produkte für die Bettruhe von Kindern genügen müssen.

(8)

Mit Schreiben M/497 vom 20. Oktober 2011 beauftragte die Kommission das CEN mit der Ausarbeitung europäischer Normen betreffend die Sicherheit von Kinderartikeln, Cluster 2 — Risiken in Verbindung mit Produkten für die Bettruhe. Auf der Grundlage dieses Auftrags verabschiedete das CEN die Norm EN 1130-1:1996 „Möbel — Krippen und Wiegen für den Wohnbereich — Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen“ und die Norm EN 1130-2:1996 „Möbel — Krippen und Wiegen für den Wohnbereich — Teil 2: Prüfverfahren“. Die Verweise auf diese Normen wurden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (5).

(9)

Unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse und der Marktentwicklung verabschiedete das CEN die neue Norm EN 1130:2019 „Kindermöbel — Krippen — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“, die der allgemeinen Sicherheitsanforderung der Richtlinie 2001/95/EG entspricht. Der Verweis auf die Norm EN 1130:2019 sollte daher die Verweise auf die Normen EN 1130-1:1996 und EN 1130-2:1996 ersetzen.

(10)

Anschließend arbeitete CEN die Berichtigung EN 1130:2019/AC:2020 aus, um die chemische Abkürzung für Mangan zu korrigieren. Um die ordnungsgemäße Anwendung der Norm EN 1130:2019 zu gewährleisten, ist es daher angezeigt, den Verweis auf die Berichtigung EN 1130:2019/AC:2020 zusammen mit der Norm EN 1130:2019 im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(11)

Am 7. März 2013 erließ die Kommission den Beschluss 2013/121/EU (6) über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für bestimmte Sitze und Stühle für Kinder genügen müssen.

(12)

Am 22. Juli 2014 erließ die Kommission den Durchführungsbeschluss C(2014) 5058 final (7) über einen Normungsauftrag an die europäischen Normungsorganisationen zur Ausarbeitung europäischer Normen für bestimmte Sitze und Stühle für Kinder („Auftrag M/527“).

(13)

Auf der Grundlage dieses Auftrags verabschiedete das CEN die neue Norm EN 1272:2017 „Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Tischhängesitze — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“, die der allgemeinen Sicherheitsanforderung der Richtlinie 2001/95/EG entspricht. Der Verweis auf die Norm EN 1272:2017 sollte daher im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

(14)

Auf der Grundlage des Auftrags M/264 verabschiedete das CEN die Norm EN 1400:2013+A2:2018 „Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Schnuller für Säuglinge und Kleinkinder — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“, die der allgemeinen Sicherheitsanforderung der Richtlinie 2001/95/EG entspricht. Der Verweis auf die Norm EN 1400:2013+A2:2018 sollte daher im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

(15)

Auf der Grundlage des Auftrags M/264 erstellte das CEN die Berichtigung EN 1466:2014/AC:2015 „Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Tragetaschen und Ständer — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“ zur Norm EN 1466:2014. Der Verweis auf die Norm EN 1466:2014 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (8). Angesichts der Tatsache, dass die Berichtigung EN 1466:2014/AC:2015 technische Korrekturen enthält, und zwecks Gewährleistung einer korrekten und kohärenten Anwendung der Norm EN 1466:2014 ist es angezeigt, den Verweis auf die Berichtigung EN 1466:2014/AC:2015 zusammen mit der zuvor veröffentlichten Norm EN 1466:2014 im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(16)

Mit Schreiben M/266 vom 16. Dezember 1997 beauftragte die Kommission das CEN mit der Ausarbeitung von Normen für Feuerzeuge zur Sicherheit von Verbrauchern und Kindern. Auf der Grundlage dieses Auftrags verabschiedete das CEN die Norm EN ISO 9994:2006 „Feuerzeuge — Festlegungen für die Sicherheit (ISO 9994:2005)“. Der Verweis auf die Norm EN ISO 9994:2006 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (9).

(17)

Unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse verabschiedete das CEN die neue Norm EN ISO 9994:2019 „Feuerzeuge — Festlegungen für die Sicherheit (ISO 9994:2018)“, die der allgemeinen Sicherheitsanforderung der Richtlinie 2001/95/EG entspricht. Daher sollte der Verweis auf die Norm EN ISO 9994:2019 den Verweis auf die Norm EN ISO 9994:2006 ersetzen.

(18)

Auf der Grundlage des Auftrags M/527 verabschiedete das CEN die Norm EN 14988:2017+A1:2020 „Kinderhochstühle — Anforderungen und Prüfverfahren“, die der allgemeinen Sicherheitsanforderung der Richtlinie 2001/95/EG entspricht. Der Verweis auf die Norm EN 14988:2017+A1:2020 sollte daher im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

(19)

Auf der Grundlage des Auftrags M/527 verabschiedete das CEN die Norm EN 16120:2012+A2:2016 „Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Sitzerhöhungen für Stühle“, die der allgemeinen Sicherheitsanforderung der Richtlinie 2001/95/EG entspricht. Der Verweis auf die Norm EN 16120:2012+A2:2016 sollte daher im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

(20)

Am 23. Juni 2009 erließ die Kommission den Beschluss 2009/490/EG (10) über die Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für tragbare Abspielgeräte genügen müssen.

(21)

Mit Schreiben M/452 vom 28. September 2009 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) mit der Ausarbeitung europäischer Normen für tragbare Abspielgeräte. Auf der Grundlage dieses Auftrags verabschiedete das CEN die Norm EN IEC 62368-1:2020 „Einrichtungen für Audio/Video-, Informations- und Kommunikationstechnik — Teil 1: Sicherheitsanforderungen“ sowie die überarbeitete Norm EN IEC 62368-1:2020/A11:2020. Die Norm EN IEC 62368-1:2020 wird in der geänderten Fassung A11:2020 vorgeschlagen, die die allgemeine Sicherheitsanforderung gemäß der Richtlinie 2001/95/EG erfüllt. Der Verweis auf die Norm sollte im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und die Verweise auf die Normen EN 60065:2002 „Audio-, Video- und ähnliche elektronische Geräte — Sicherheitsanforderungen“ und EN 60950-1:2006 „Einrichtungen der Informationstechnik — Sicherheit — Teil 1: Allgemeine Anforderungen“ ersetzen. Die Veröffentlichung dieser Verweise sollte jedoch auf die Abschnitte 3.3.19 (betreffend Lärmexposition) und 10.6 (betreffend den Schutz vor Schallenergiequellen) beschränkt werden, da das Ziel des Beschlusses 2009/490/EG der Kommission darauf beschränkt ist, sicherzustellen, dass die Exposition gegenüber Schall von tragbaren Abspielgeräten keine Gefahr für das Gehör darstellt.

(22)

Verweise auf europäische Normen, die zur Unterstützung der Richtlinie 2001/95/EG angenommen wurden, werden mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1698 veröffentlicht. Damit die Verweise auf europäische Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2001/95/EG in einem einzigen Rechtsakt aufgeführt werden, sollten die entsprechenden Verweise auf neue Normen sowie Änderungen und Berichtigungen von Normen in den Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1698 aufgenommen werden.

(23)

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1698 sollte daher entsprechend geändert werden.

(24)

Bei Einhaltung der jeweiligen nationalen Norm zur Umsetzung einer europäischen Norm, deren Bezeichnung in Form eines Verweises im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, wird davon ausgegangen, dass im Hinblick auf die von der jeweiligen nationalen Norm abgedeckten Risiken und Risikokategorien ab dem Datum der Veröffentlichung des Verweises auf die europäische Norm im Amtsblatt der Europäischen Union die Sicherheit des Produkts gewährleistet ist. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten.

(25)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 15 der Richtlinie 2001/95/EG eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1698 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 12. August 2022

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)  ABl. L 11 vom 15.1.2002, S. 4.

(2)  Beschluss 2011/479/EU der Kommission vom 27. Juli 2011 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für Turngeräte gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (ABl. L 197 vom 29.7.2011, S. 13).

(3)  Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1698 der Kommission vom 9. Oktober 2019 über europäische Produktnormen zur Unterstützung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die allgemeine Produktsicherheit (ABl. L 259 vom 10.10.2019, S. 65).

(4)  Beschluss 2010/376/EU der Kommission vom 2. Juli 2010 zu den Sicherheitsanforderungen, die gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch Europäische Normen über bestimmte Produkte für die Bettruhe von Kindern zu erfüllen sind (ABl. L 170 vom 6.7.2010, S. 39).

(5)  Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1698 der Kommission.

(6)  Beschluss 2013/121/EU der Kommission vom 7. März 2013 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für bestimmte Sitze und Stühle für Kinder gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (ABl. L 65 vom 8.3.2013, S. 23).

(7)  Durchführungsbeschluss C(2014) 5058 final der Kommission vom 22. Juli 2014 über einen Normungsauftrag an die europäischen Normungsorganisationen zur Erarbeitung europäischer Normen für bestimmte Sitze und Stühle für Kinder im Rahmen der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.

(8)  Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1698 der Kommission.

(9)  Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1698 der Kommission.

(10)  Beschluss 2009/490/EG der Kommission vom 23. Juni 2009 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für tragbare Abspielgeräte gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (ABl. L 161 vom 24.6.2009, S. 38).


ANHANG

Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1698 wird wie folgt geändert:

1.

Die folgende Zeile wird eingefügt:

„1a.

EN 716-1:2017+AC:2019

Möbel — Kinderbetten und Reisekinderbetten für den Wohnbereich — Teil 1: Sicherheitsanforderungen“;

2.

Zeile 3 erhält folgende Fassung:

„3.

EN 914:2020

Turngeräte — Barren und kombinierte Stufenbarren/Barren — Anforderungen und Prüfverfahren einschließlich Sicherheit“;

3.

Die Zeilen 11 und 12 erhalten folgende Fassung:

„11.

EN 1130:2019

Kindermöbel — Krippen — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

EN 1130:2019/AC:2020“;

4.

Die folgende Zeile wird eingefügt:

„12a.

EN 1272:2017

Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Tischhängesitze — Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren“;

5.

Die folgende Zeile wird eingefügt:

„13a.

EN 1400:2013+A2:2018

Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Schnuller für Säuglinge und Kleinkinder — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“;

6.

Zeile 14 erhält folgende Fassung:

„14.

EN 1466:2014

Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Tragetaschen und Ständer — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

EN 1466:2014/AC:2015“;

7.

Zeile 27 erhält folgende Fassung:

„27.

EN ISO 9994:2019

Feuerzeuge — Festlegungen für die Sicherheit (ISO 9994:2018)“;

8.

Die folgenden Zeilen werden eingefügt:

„48a.

EN 14988:2017/A1:2020

Kinderhochstühle — Anforderungen und Prüfverfahren

48b.

EN 16120:2012+A2:2016

Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Sitzerhöhungen für Stühle“;

9.

Die Zeilen 66 und 67 erhalten folgende Fassung:

„66.

EN IEC 62368-1:2020

Einrichtungen für Audio/Video-, Informations- und Kommunikationstechnik — Teil 1: Sicherheitsanforderungen

EN IEC 62368-1:2020/A11:2020

Hinweis: Diese Veröffentlichung betrifft nur die Abschnitte 3.3.19 (betreffend Lärmexposition) und 10.6 (betreffend den Schutz vor Schallenergiequellen) der Norm EN IEC 62368-1:2020/A11:2020.“


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