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Document 32021D1988
Council Decision (EU) 2021/1988 of 9 November 2021 appointing a member, proposed by the Federal Republic of Germany, of the Committee of the Regions
Beschluss (EU) 2021/1988 des Rates vom 9. November 2021 zur Ernennung eines von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagenen Mitglieds des Ausschusses der Regionen
Beschluss (EU) 2021/1988 des Rates vom 9. November 2021 zur Ernennung eines von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagenen Mitglieds des Ausschusses der Regionen
ST/12865/2021/INIT
ABl. L 405 vom 16.11.2021, p. 7–7
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
16.11.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 405/7 |
BESCHLUSS (EU) 2021/1988 DES RATES
vom 9. November 2021
zur Ernennung eines von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagenen Mitglieds des Ausschusses der Regionen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,
gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1),
auf Vorschlag der deutschen Regierung,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind. |
(2) |
Am 10. Dezember 2019 hat der Rat den Beschluss (EU) 2019/2157 (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 angenommen. |
(3) |
Infolge des Ablaufs des Mandats, auf dessen Grundlage Herr Guido WOLF zur Ernennung vorgeschlagen worden war, ist der Sitz eines Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden. |
(4) |
Die deutsche Regierung hat Herrn Florian HASSLER, Vertreter einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft, der gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich ist (Staatssekretär für politische Koordinierung und Europa im Staatsministerium Baden-Württemberg), als Mitglied des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, vorgeschlagen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Herr Florian HASSLER, Vertreter einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft, der gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich ist (Staatssekretär für politische Koordinierung und Europa im Staatsministerium Baden-Württemberg), wird für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, zum Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 9. November 2021.
Im Namen des Rates
Der Präsident
A. ŠIRCELJ
(1) ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 13.
(2) Beschluss (EU) 2019/2157 des Rates vom 10. Dezember 2019 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 (ABl. L 327 vom 17.12.2019, S. 78).