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Document 32021B1198

    Endgültiger Erlass (EU, Euratom) 2021/1198 des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021

    ABl. L 266 vom 26.7.2021, p. 1–215 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2021

    ELI: http://data.europa.eu/eli/budget_suppl_amend/2021/1/oj

    26.7.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 266/1


    ENDGÜLTIGER ERLASS (EU, Euratom) 2021/1198

    des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021

    DER PRÄSIDENT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314 Absatz 4 Buchstabe a und Absatz 9,

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a,

    gestützt auf den Beschluss 2014/335/EU, Euratom des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (1),

    gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (2),

    gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (3),

    gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel (4),

    unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021, der am 18. Dezember 2020 endgültig erlassen wurde (5),

    unter Hinweis auf den von der Kommission am 24. März 2021 angenommenen Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021,

    unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2021, der vom Rat am 23. April 2021 festgelegt und dem Europäischen Parlament am 26. April 2021 zugeleitet wurde,

    unter Hinweis auf die Billigung des Standpunkts des Rates durch das Europäische Parlament am 18. Mai 2021,

    gestützt auf die Artikel 94 und 96 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments —

    STELLT FEST:

    Einziger Artikel

    Das Verfahren gemäß Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist abgeschlossen, und der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 ist endgültig erlassen.

    Geschehen zu Brüssel am 18. Mai 2021.

    Der Präsident

    D. M. SASSOLI


    (1)  ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 105.

    (2)  ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.

    (3)  ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 11.

    (4)  ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 28.

    (5)  ABl. L 93 vom 17.3.2021.


    A.   FINANZIERUNG DES JAHRESHAUSHALTS DER UNION

    Berechnung der Finanzierung des Haushalts

    Zuweisung von Mitteln der Union, um gemäß Artikel 311 AEUV die Finanzierung des Jahreshaushalts der Union zu gewährleisten

    Beschreibung der Einnahmen

    Haushalt 2021 (1)

    Haushalt 2020 (2)

    Differenz (in %)

    Sonstige Einnahmen (Titel 3 bis 6)

    9 193 040 514

    2 174 450 061

    + 322,78

    Verfügbarer Überschuss aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr (Kapitel 2 0, Artikel 2 0 0)

    p.m.

    3 218 373 955

    Salden und Anpassungen (Kapitel 2 1 bis 2 6)

    p.m.

    -1 116 600 000

    Gesamtbetrag der Einnahmen der Titel 2 bis 6

    9 193 040 514

    4 276 224 016

    + 114,98

    Nettobetrag — Zölle und Zuckerabgaben (Kapitel 1 1 und 1 2)

    17 605 700 000

    18 507 300 000

    –4,87

    MwSt-Eigenmittel zum einheitlichen Satz (Tabellen 1 und 2, Kapitel 1 3)

    17 967 491 250

    17 344 303 050

    +3,59

    Über die zusätzliche Einnahme (BNE-Eigenmittel, Tabelle 3, Kapitel 1 4) zu finanzierender Restbetrag

    121 546 818 090

    123 980 214 681

    -1,96

    Durch die Eigenmittel gemäß Artikel 2 des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom zu deckende Mittelansätze (3)

    157 120 009 340

    159 831 817 731

    -1,70

    Gesamtbetrag der Einnahmen (4)

    166 313 049 854

    164 108 041 747

    +1,34

     (1)  (2)  (3)  (4)


    TABELLE 1

    Berechnungen der Begrenzung der harmonisierten MwSt-Bemessungsgrundlagen gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom

    Mitgliedstaat

    1 % der nicht begrenzten MwSt-Bemessungsgrundlage

    1 % des Bruttonationaleinkommens

    Begrenzungssatz (in %)

    1 % des Bruttonationaleinkommens, multipliziert mit dem Begrenzungssatz

    1 % der begrenzten MwSt-Bemessungsgrundlage (5)

    Mitgliedstaaten mit begrenzter MwSt-Bemessungsgrundlage

     

    (1)

    (2)

    (3)

    (4)

    (5)

    (6)

    Belgien

    2 028 734 000

    4 864 031 000

    50

    2 432 015 500

    2 028 734 000

     

    Bulgarien

    291 150 000

    617 870 000

    50

    308 935 000

    291 150 000

     

    Tschechien

    911 337 000

    2 022 941 000

    50

    1 011 470 500

    911 337 000

     

    Dänemark

    1 208 577 000

    3 211 846 000

    50

    1 605 923 000

    1 208 577 000

     

    Deutschland

    14 780 532 000

    36 264 852 000

    50

    18 132 426 000

    14 780 532 000

     

    Estland

    134 821 000

    280 944 000

    50

    140 472 000

    134 821 000

     

    Irland

    951 441 000

    2 666 688 000

    50

    1 333 344 000

    951 441 000

     

    Griechenland

    754 773 000

    1 819 032 000

    50

    909 516 000

    754 773 000

     

    Spanien

    5 698 488 000

    12 257 502 000

    50

    6 128 751 000

    5 698 488 000

     

    Frankreich

    11 282 949 000

    25 060 938 000

    50

    12 530 469 000

    11 282 949 000

     

    Kroatien

    345 339 000

    519 832 000

    50

    259 916 000

    259 916 000

    Kroatien

    Italien

    7 006 691 000

    17 641 425 000

    50

    8 820 712 500

    7 006 691 000

     

    Zypern

    163 410 000

    210 748 000

    50

    105 374 000

    105 374 000

    Zypern

    Lettland

    131 092 000

    311 137 000

    50

    155 568 500

    131 092 000

     

    Litauen

    198 676 000

    485 620 000

    50

    242 810 000

    198 676 000

     

    Luxemburg

    322 535 000

    459 919 000

    50

    229 959 500

    229 959 500

    Luxemburg

    Ungarn

    569 796 000

    1 353 414 000

    50

    676 707 000

    569 796 000

     

    Malta

    94 519 000

    124 136 000

    50

    62 068 000

    62 068 000

    Malta

    Niederlande

    3 338 002 000

    8 010 440 000

    50

    4 005 220 000

    3 338 002 000

     

    Österreich

    1 833 938 000

    4 029 570 000

    50

    2 014 785 000

    1 833 938 000

     

    Polen

    2 508 642 000

    4 961 645 000

    50

    2 480 822 500

    2 480 822 500

    Polen

    Portugal

    1 084 059 000

    2 094 027 000

    50

    1 047 013 500

    1 047 013 500

    Portugal

    Rumänien

    869 094 000

    2 218 111 000

    50

    1 109 055 500

    869 094 000

     

    Slowenien

    233 705 000

    483 776 000

    50

    241 888 000

    233 705 000

     

    Slowakei

    367 499 000

    952 528 000

    50

    476 264 000

    367 499 000

     

    Finnland

    1 064 162 000

    2 408 894 000

    50

    1 204 447 000

    1 064 162 000

     

    Schweden

    2 051 027 000

    4 745 718 000

    50

    2 372 859 000

    2 051 027 000

     

    Insgesamt

    60 224 988 000

    140 077 584 000

     

    70 038 792 000

    59 891 637 500

     

     (5)


    TABELLE 2

    Aufteilung der MwSt-Eigenmittel gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (Kapitel 1 3)

    Mitgliedstaat

    1 % der begrenzten MwSt-Bemessungsgrundlage

    Einheitlicher Satz für die MwSt-Eigenmittel (in %)

    MwSt-Eigenmittel zum einheitlichen Satz

     

    (1)

    (2)

    (3) = (1) × (2)

    Belgien

    2 028 734 000

    0,30

    608 620 200

    Bulgarien

    291 150 000

    0,30

    87 345 000

    Tschechien

    911 337 000

    0,30

    273 401 100

    Dänemark

    1 208 577 000

    0,30

    362 573 100

    Deutschland

    14 780 532 000

    0,30

    4 434 159 600

    Estland

    134 821 000

    0,30

    40 446 300

    Irland

    951 441 000

    0,30

    285 432 300

    Griechenland

    754 773 000

    0,30

    226 431 900

    Spanien

    5 698 488 000

    0,30

    1 709 546 400

    Frankreich

    11 282 949 000

    0,30

    3 384 884 700

    Kroatien

    259 916 000

    0,30

    77 974 800

    Italien

    7 006 691 000

    0,30

    2 102 007 300

    Zypern

    105 374 000

    0,30

    31 612 200

    Lettland

    131 092 000

    0,30

    39 327 600

    Litauen

    198 676 000

    0,30

    59 602 800

    Luxemburg

    229 959 500

    0,30

    68 987 850

    Ungarn

    569 796 000

    0,30

    170 938 800

    Malta

    62 068 000

    0,30

    18 620 400

    Niederlande

    3 338 002 000

    0,30

    1 001 400 600

    Österreich

    1 833 938 000

    0,30

    550 181 400

    Polen

    2 480 822 500

    0,30

    744 246 750

    Portugal

    1 047 013 500

    0,30

    314 104 050

    Rumänien

    869 094 000

    0,30

    260 728 200

    Slowenien

    233 705 000

    0,30

    70 111 500

    Slowakei

    367 499 000

    0,30

    110 249 700

    Finnland

    1 064 162 000

    0,30

    319 248 600

    Schweden

    2 051 027 000

    0,30

    615 308 100

    Insgesamt

    59 891 637 500

     

    17 967 491 250


    TABELLE 3

    Bestimmung des einheitlichen Satzes und Aufteilung der BNE-Mittel nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (Kapitel 1 4)

    Mitgliedstaat

    1 % des BNE

    Auf die zusätzliche Bemessungsgrundlage zu erhebender einheitlicher Satz, Eigenmittel

    Einnahmen gemäß der zusätzlichen Bemessungsgrundlage zum einheitlichen Satz

     

    (1)

    (2)

    (3) = (1) × (2)

    Belgien

    4 864 031 000

     

    4 220 571 731

    Bulgarien

    617 870 000

     

    536 132 409

    Tschechien

    2 022 941 000

     

    1 755 327 546

    Dänemark

    3 211 846 000

     

    2 786 953 132

    Deutschland

    36 264 852 000

     

    31 467 400 017

    Estland

    280 944 000

     

    243 778 114

    Irland

    2 666 688 000

     

    2 313 913 704

    Griechenland

    1 819 032 000

     

    1 578 393 525

    Spanien

    12 257 502 000

     

    10 635 965 608

    Frankreich

    25 060 938 000

     

    21 745 643 987

    Kroatien

    519 832 000

     

    451 063 787

    Italien

    17 641 425 000

     

    15 307 653 188

    Zypern

    210 748 000

     

    182 868 294

    Lettland

    311 137 000

     (6)0,8677107

    269 976 903

    Litauen

    485 620 000

     

    421 377 669

    Luxemburg

    459 919 000

     

    399 076 636

    Ungarn

    1 353 414 000

     

    1 174 371 806

    Malta

    124 136 000

     

    107 714 135

    Niederlande

    8 010 440 000

     

    6 950 744 478

    Österreich

    4 029 570 000

     

    3 496 500 995

    Polen

    4 961 645 000

     

    4 305 272 443

    Portugal

    2 094 027 000

     

    1 817 009 628

    Rumänien

    2 218 111 000

     

    1 924 678 643

    Slowenien

    483 776 000

     

    419 777 610

    Slowakei

    952 528 000

     

    826 518 735

    Finnland

    2 408 894 000

     

    2 090 223 092

    Schweden

    4 745 718 000

     

    4 117 910 275

    Insgesamt

    140 077 584 000

     

    121 546 818 090

     (6)


    TABELLE 4

    Überblick über die Finanzierung (7) des Gesamthaushaltsplans nach Eigenmittelarten und Mitgliedstaaten

    Mitgliedstaat

    Traditionelle Eigenmittel (TEM)

    MwSt- und BNE-Eigenmittel

    Eigenmittel insgesamt (8)

    Zuckerabgaben netto (80 %)

    Zölle netto (80 %)

    Traditionelle Eigenmittel insgesamt netto (80 %)

    Erhebungskosten (20 % des TEM-Bruttobetrags) (p.m.)

    MwSt-Eigenmittel

    BNE-Eigenmittel

    Beiträge der Mitgliedstaaten insgesamt

    Anteil am Gesamtbetrag der Beiträge der Mitgliedstaaten (in %)

     

    (1)

    (2)

    (3) = (1) + (2)

    (4)

    (5)

    (6)

    (7) = (5) + (6)

    (8)

    (9) = (3) + (7)

    Belgien

    p.m.

    2 077 800 000

    2 077 800 000

    519 450 000

    608 620 200

    4 220 571 731

    4 829 191 931

    3.46

    6 906 991 931

    Bulgarien

    p.m.

    82 400 000

    82 400 000

    20 600 000

    87 345 000

    536 132 409

    623 477 409

    0.45

    705 877 409

    Tschechien

    p.m.

    265 200 000

    265 200 000

    66 300 000

    273 401 100

    1 755 327 546

    2 028 728 646

    1.45

    2 293 928 646

    Dänemark

    p.m.

    338 600 000

    338 600 000

    84 650 000

    362 573 100

    2 786 953 132

    3 149 526 232

    2.26

    3 488 126 232

    Deutschland

    p.m.

    3 940 700 000

    3 940 700 000

    985 175 000

    4 434 159 600

    31 467 400 017

    35 901 559 617

    25.73

    39 842 259 617

    Estland

    p.m.

    39 700 000

    39 700 000

    9 925 000

    40 446 300

    243 778 114

    284 224 414

    0.20

    323 924 414

    Irland

    p.m.

    252 900 000

    252 900 000

    63 225 000

    285 432 300

    2 313 913 704

    2 599 346 004

    1.86

    2 852 246 004

    Griechenland

    p.m.

    243 000 000

    243 000 000

    60 750 000

    226 431 900

    1 578 393 525

    1 804 825 425

    1.29

    2 047 825 425

    Spanien

    p.m.

    1 306 000 000

    1 306 000 000

    326 500 000

    1 709 546 400

    10 635 965 608

    12 345 512 008

    8.85

    13 651 512 008

    Frankreich

    p.m.

    1 698 600 000

    1 698 600 000

    424 650 000

    3 384 884 700

    21 745 643 987

    25 130 528 687

    18.01

    26 829 128 687

    Kroatien

    p.m.

    38 400 000

    38 400 000

    9 600 000

    77 974 800

    451 063 787

    529 038 587

    0.38

    567 438 587

    Italien

    p.m.

    1 708 400 000

    1 708 400 000

    427 100 000

    2 102 007 300

    15 307 653 188

    17 409 660 488

    12.48

    19 118 060 488

    Zypern

    p.m.

    25 800 000

    25 800 000

    6 450 000

    31 612 200

    182 868 294

    214 480 494

    0.15

    240 280 494

    Lettland

    p.m.

    40 000 000

    40 000 000

    10 000 000

    39 327 600

    269 976 903

    309 304 503

    0.22

    349 304 503

    Litauen

    p.m.

    100 500 000

    100 500 000

    25 125 000

    59 602 800

    421 377 669

    480 980 469

    0.34

    581 480 469

    Luxemburg

    p.m.

    19 300 000

    19 300 000

    4 825 000

    68 987 850

    399 076 636

    468 064 486

    0.34

    487 364 486

    Ungarn

    p.m.

    183 100 000

    183 100 000

    45 775 000

    170 938 800

    1 174 371 806

    1 345 310 606

    0.96

    1 528 410 606

    Malta

    p.m.

    16 100 000

    16 100 000

    4 025 000

    18 620 400

    107 714 135

    126 334 535

    0.09

    142 434 535

    Niederlande

    p.m.

    2 614 300 000

    2 614 300 000

    653 575 000

    1 001 400 600

    6 950 744 478

    7 952 145 078

    5.70

    10 566 445 078

    Österreich

    p.m.

    201 100 000

    201 100 000

    50 275 000

    550 181 400

    3 496 500 995

    4 046 682 395

    2.90

    4 247 782 395

    Polen

    p.m.

    780 600 000

    780 600 000

    195 150 000

    744 246 750

    4 305 272 443

    5 049 519 193

    3.62

    5 830 119 193

    Portugal

    p.m.

    197 800 000

    197 800 000

    49 450 000

    314 104 050

    1 817 009 628

    2 131 113 678

    1.53

    2 328 913 678

    Rumänien

    p.m.

    174 500 000

    174 500 000

    43 625 000

    260 728 200

    1 924 678 643

    2 185 406 843

    1.57

    2 359 906 843

    Slowenien

    p.m.

    83 800 000

    83 800 000

    20 950 000

    70 111 500

    419 777 610

    489 889 110

    0.35

    573 689 110

    Slowakei

    p.m.

    82 700 000

    82 700 000

    20 675 000

    110 249 700

    826 518 735

    936 768 435

    0.67

    1 019 468 435

    Finnland

    p.m.

    147 600 000

    147 600 000

    36 900 000

    319 248 600

    2 090 223 092

    2 409 471 692

    1.73

    2 557 071 692

    Schweden

    p.m.

    448 800 000

    448 800 000

    112 200 000

    615 308 100

    4 117 910 275

    4 733 218 375

    3.39

    5 182 018 375

    Vereinigtes Königreich

    p.m.

    498 000 000

    498 000 000

    124 500 000

    498 000 000

    Insgesamt

    p.m.

    17 605 700 000

    17 605 700 000

    4 401 425 000

    17 967 491 250

    121 546 818 090

    139 514 309 340

    100,00

    157 120 009 340

     (7)  (8)

    B.   Einnahmen nach Haushaltslinien

    Titel

    Bezeichnung

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    1

    EIGENE MITTEL

    156 867 427 742

    252 581 598

    157 120 009 340

    2

    ÜBERSCHÜSSE, SALDEN UND ANPASSUNGEN

    p.m.

     

    p.m.

    3

    EINNAHMEN AUS VERWALTUNGSTÄTIGKEITEN

    1 725 783 332

     

    1 725 783 332

    4

    EINNAHMEN AUS KAPITALEINKÜNFTEN, VERZUGSZINSEN UND GELDBUSSEN

    119 376 456

     

    119 376 456

    5

    HAUSHALTSGARANTIEN, ANLEIHEN UND DARLEHEN

    p.m.

     

    p.m.

    6

    EINNAHMEN, BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER POLITIK DER UNION

    7 347 880 726

     

    7 347 880 726

     

    GESAMTBETRAG

    166 060 468 256

    252 581 598

    166 313 049 854

    TITEL 1

    Eigene Mittel

    Titel

    Kapitel

    Bezeichnung

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    1 1

    ABGABEN, DIE IM RAHMEN DER GEMEINSAMEN MARKTORGANISATION FÜR ZUCKER VORGESEHEN SIND (ARTIKEL 2 ABSATZ 1 BUCHSTABE A DES BESCHLUSSES 2014/335/EU, EURATOM)

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    1 2

    ZÖLLE UND ANDERE ABGABEN GEMÄß ARTIKEL 2 ABSATZ 1 BUCHSTABE A DES BESCHLUSSES 2014/335/EU, EURATOM

    17 605 700 000

    p.m.

    17 605 700 000

    1 3

    EIGENMITTEL AUS DER MEHRWERTSTEUER GEMÄß ARTIKEL 2 ABSATZ 1 BUCHSTABE B DES BESCHLUSSES 2014/335/EU, EURATOM

    17 967 491 250

    p.m.

    17 967 491 250

    1 4

    UNTER ZUGRUNDELEGUNG DES BRUTTONATIONALEINKOMMENS ABGEFÜHRTE EIGENMITTEL GEMÄß ARTIKEL 2 ABSATZ 1 BUCHSTABE C DES BESCHLUSSES 2014/335/EU, EURATOM

    121 294 236 492

    252 581 598

    121 546 818 090

    1 5

    Korrektur der Haushaltsungleichgewichte

    0

    p.m.

    0

    1 6

    BRUTTOKÜRZUNG DER JÄHRLICHEN BNE-BEITRÄGE BESTIMMTER MITGLIEDSTAATEN

    0

    p.m.

    0

     

    Titel 1 — Insgesamt

    156 867 427 742

    252 581 598

    157 120 009 340

    KAPITEL 1 1 —

    ABGABEN, DIE IM RAHMEN DER GEMEINSAMEN MARKTORGANISATION FÜR ZUCKER VORGESEHEN SIND (ARTIKEL 2 ABSATZ 1 BUCHSTABE A DES BESCHLUSSES 2014/335/EU, EURATOM)

    KAPITEL 1 2 —

    ZÖLLE UND ANDERE ABGABEN GEMÄSS ARTIKEL 2 ABSATZ 1 BUCHSTABE A DES BESCHLUSSES 2014/335/EU, EURATOM

    KAPITEL 1 3 —

    EIGENMITTEL AUS DER MEHRWERTSTEUER GEMÄSS ARTIKEL 2 ABSATZ 1 BUCHSTABE B DES BESCHLUSSES 2014/335/EU, EURATOM

    KAPITEL 1 4 —

    UNTER ZUGRUNDELEGUNG DES BRUTTONATIONALEINKOMMENS ABGEFÜHRTE EIGENMITTEL GEMÄSS ARTIKEL 2 ABSATZ 1 BUCHSTABE C DES BESCHLUSSES 2014/335/EU, EURATOM

    KAPITEL 1 5 —

    KORREKTUR DER HAUSHALTSUNGLEICHGEWICHTE

    KAPITEL 1 6 —

    BRUTTOKÜRZUNG DER JÄHRLICHEN BNE-BEITRÄGE BESTIMMTER MITGLIEDSTAATEN

    KAPITEL 1 4 —   UNTER ZUGRUNDELEGUNG DES BRUTTONATIONALEINKOMMENS ABGEFÜHRTE EIGENMITTEL GEMÄß ARTIKEL 2 ABSATZ 1 BUCHSTABE C DES BESCHLUSSES 2014/335/EU, EURATOM

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    1 4

    UNTER ZUGRUNDELEGUNG DES BRUTTONATIONALEINKOMMENS ABGEFÜHRTE EIGENMITTEL GEMÄSS ARTIKEL 2 ABSATZ 1 BUCHSTABE C DES BESCHLUSSES 2014/335/EU, EURATOM

     

     

     

    1 4 0

    Unter Zugrundelegung des Bruttonationaleinkommens abgeführte Eigenmittel gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom

    121 294 236 492

    252 581 598

    121 546 818 090

     

    KAPITEL 1 4 — TOTAL

    121 294 236 492

    252 581 598

    121 546 818 090

    KAPITEL 1 4 —

    UNTER ZUGRUNDELEGUNG DES BRUTTONATIONALEINKOMMENS ABGEFÜHRTE EIGENMITTEL GEMÄSS ARTIKEL 2 ABSATZ 1 BUCHSTABE C DES BESCHLUSSES 2014/335/EU, EURATOM

    1 4 0
    Unter Zugrundelegung des Bruttonationaleinkommens abgeführte Eigenmittel gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    121 294 236 492

    252 581 598

    121 546 818 090

    Erläuterungen

    Die BNE-Einnahme ist eine„zusätzliche Einnahme“, die den Teil der Ausgaben decken soll, der durch die traditionellen Eigenmittel und die MwSt.-Einnahmen sowie durch andere Einnahmen in einem Jahr nicht finanziert werden kann. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Haushalt stets von vornherein ausgeglichen ist.

    Der BNE-Abrufsatz wird anhand der zusätzlichen Mittel bestimmt, die zur Finanzierung der erwarteten Ausgaben erforderlich sind, die durch andere Mittel (MwSt.-Eigenmittel, traditionelle Eigenmittel und andere Einnahmen) nicht gedeckt werden können. Somit wird auf das BNE jedes einzelnen Mitgliedstaats ein BNE-Abrufsatz angewandt.

    Der auf das BNE der Mitgliedstaaten anzuwendende Satz beträgt für das Haushaltsjahr 2021 0,8677 %.

    Rechtsgrundlagen

    Beschluss 2014/335/EU, Euratom des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 105), insbesondere Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c.

    Mitgliedstaat

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Belgien

    4 211 801 129

    8 770 602

    4 220 571 731

    Bulgarien

    535 018 293

    1 114 116

    536 132 409

    Tschechien

    1 751 679 870

    3 647 676

    1 755 327 546

    Dänemark

    2 781 161 676

    5 791 456

    2 786 953 132

    Deutschland

    31 402 008 867

    65 391 150

    31 467 400 017

    Estland

    243 271 529

    506 585

    243 778 114

    Irland

    2 309 105 252

    4 808 452

    2 313 913 704

    Griechenland

    1 575 113 528

    3 279 997

    1 578 393 525

    Spanien

    10 613 863 431

    22 102 177

    10 635 965 608

    Frankreich

    21 700 455 231

    45 188 756

    21 745 643 987

    Kroatien

    450 126 450

    937 337

    451 063 787

    Italien

    15 275 842 964

    31 810 224

    15 307 653 188

    Zypern

    182 488 283

    380 011

    182 868 294

    Lettland

    269 415 875

    561 028

    269 976 903

    Litauen

    420 502 021

    875 648

    421 377 669

    Luxemburg

    398 247 331

    829 305

    399 076 636

    Ungarn

    1 171 931 390

    2 440 416

    1 174 371 806

    Malta

    107 490 299

    223 836

    107 714 135

    Niederlande

    6 936 300 413

    14 444 065

    6 950 744 478

    Österreich

    3 489 235 055

    7 265 940

    3 496 500 995

    Polen

    4 296 325 828

    8 946 615

    4 305 272 443

    Portugal

    1 813 233 773

    3 775 855

    1 817 009 628

    Rumänien

    1 920 679 045

    3 999 598

    1 924 678 643

    Slowenien

    418 905 287

    872 323

    419 777 610

    Slowakei

    824 801 179

    1 717 556

    826 518 735

    Finnland

    2 085 879 483

    4 343 609

    2 090 223 092

    Schweden

    4 109 353 010

    8 557 265

    4 117 910 275

    Vereinigtes Königreich

    Artikel 1 4 0 insgesamt

    121 294 236 492

    252 581 598

    121 546 818 090


    (1)  Die Zahlenangaben in dieser Spalte entsprechen denen des Haushaltsplans 2021 (ABl. L 93 vom 17.3.2021, S. 1), zuzüglich des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2021.

    (2)  Die Zahlenangaben in dieser Spalte entsprechen denen des Haushaltsplans 2020 (ABl. L 57 vom 27.2.2020, S. 1) zuzüglich der Berichtigungshaushaltspläne Nr. 1/2020 bis Nr. 9/2020.

    (3)  Die Eigenmittel für den Haushaltsplan 2021 werden auf der Grundlage der haushaltsrelevanten Schätzungen festgelegt, die der Beratende Ausschuss für Eigenmittel auf seiner 178. Sitzung am 25. Mai 2020 angenommen hat.

    (4)  Artikel 310 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union lautet:„Der Haushaltsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen.“

    (5)  Die Bemessungsgrundlage wird auf 50 % des Bruttonationaleinkommens begrenzt.

    (6)  Berechnung des Satzes: (121 546 818 090) / (140 077 584 000) = 0,867710697309.

    (7)  p.m. (Eigenmittel + andere Einnahmen = Gesamteinnahmen = Gesamtausgaben); (157 120 009 340 + 9 193 040 514 = 166 313 049 854 = 166 313 049 854).

    (8)  Gesamtbetrag der Eigenmittel in % des BNE: (157 120 009 340) / (14 007 758 400 000) = 1,12 %; Eigenmittelobergrenze als Prozentsatz des BNE: 1,20 %.


    EINZELPLAN III

    KOMMISSION

    AUSGABEN

    Titel

    Bezeichnung

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    01

    FORSCHUNG UND INNOVATION

    12 636 269 534

    10 702 471 314

     

     

    12 636 269 534

    10 702 471 314

    02

    STRATEGISCHE INVESTITIONEN DER EU

    5 219 909 445

    3 931 257 294

     

     

    5 219 909 445

    3 931 257 294

    03

    BINNENMARKT

    899 252 697

    832 705 699

     

    300 000

    899 252 697

    833 005 699

    04

    WELTRAUM

    2 033 303 091

    1 687 447 091

     

     

    2 033 303 091

    1 687 447 091

    05

    REGIONALE ENTWICKLUNG UND ZUSAMMENHALT

    35 410 370 000

    45 751 142 912

     

     

    35 410 370 000

    45 751 142 912

    06

    AUFBAU UND RESILIZENZ

    843 737 421

    819 056 269

    216 200 000

    208 100 000

    1 059 937 421

    1 027 156 269

    07

    IN MENSCHEN INVESTIEREN, SOZIALER ZUSAMMENHALT UND WERTE

    16 575 921 113

    19 526 052 626

     

     

    16 575 921 113

    19 526 052 626

    08

    LANDWIRTSCHAFT UND MEERESPOLITIK

    56 563 951 003

    56 294 947 194

    2 000 000

    2 000 000

    56 565 951 003

    56 296 947 194

     

    Reserven (30 02 02)

    74 600 000

    71 600 000

     

     

    74 600 000

    71 600 000

    09

    UMWELT- UND KLIMASCHUTZ

    1 930 015 905

    431 609 258

     

     

    1 930 015 905

    431 609 258

    10

    MIGRATION

    1 011 065 714

    1 439 158 714

     

     

    1 011 065 714

    1 439 158 714

    11

    GRENZMANAGEMENT

    1 267 764 045

    1 247 087 264

     

     

    1 267 764 045

    1 247 087 264

    12

    SICHERHEIT

    536 501 243

    527 390 243

     

     

    536 501 243

    527 390 243

    13

    VERTEIDIGUNG

    1 172 760 198

    138 738 000

     

     

    1 172 760 198

    138 738 000

    14

    AUSWÄRTIGES HANDELN

    14 195 757 731

    8 928 603 283

    160 000

    40 000

    14 195 917 731

    8 928 643 283

    15

    HERANFÜHRUNGSHILFE

    1 901 438 473

    1 882 396 073

     

     

    1 901 438 473

    1 882 396 073

    16

    AUSGABEN AUSSERHALB DER IM MEHRJÄHRIGEN FINANZRAHMEN FESTGELEGTEN OBERGRENZEN

    50 000 000

    70 000 000

    47 981 598

    47 981 598

    97 981 598

    117 981 598

    20

    VERWALTUNGSAUSGABEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION

    3 724 183 236

    3 725 458 325

     

     

    3 724 183 236

    3 725 458 325

    21

    EUROPÄISCHE SCHULEN UND VERSORGUNGSBEZÜGE

    2 411 594 399

    2 411 594 399

     

     

    2 411 594 399

    2 411 594 399

    30

    RESERVEN

    1 420 835 000

    1 223 450 000

     

     

    1 420 835 000

    1 223 450 000

     

    Insgesamt

    159 864 325 248

    161 676 332 889

    266 181 598

    258 081 598

    160 130 506 846

    161 934 414 487

     

    Davon Reserven (30 02 02)

    74 600 000

    71 600 000

     

     

    74 600 000

    71 600 000

    TITEL 01

    FORSCHUNG UND INNOVATION

    Titel

    Kapitel

    Bezeichnung

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    01 01

    VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „FORSCHUNG UND INNOVATION“

    861 193 812

    861 193 812

     

     

    861 193 812

    861 193 812

    01 02

    HORIZONT EUROPA

    10 760 297 688

    9 088 849 237

     

     

    10 760 297 688

    9 088 849 237

    01 03

    EURATOM-PROGRAMM FÜR FORSCHUNG UND AUSBILDUNG

    158 035 011

    146 040 571

     

     

    158 035 011

    146 040 571

    01 04

    INTERNATIONALER THERMONUKLEARER VERSUCHSREAKTOR (ITER)

    856 743 023

    606 387 694

     

     

    856 743 023

    606 387 694

    01 20

    PILOTPROJEKTE, VORBEREITENDE MASSNAHMEN, MASSNAHMEN ZUR ERFÜLLUNG VON AUFGABEN, DIE SICH AUS DEN INSTITUTIONELLEN BEFUGNISSEN DER KOMMISSION ERGEBEN, UND SONSTIGE MASSNAHMEN

    9 800 000

    14 021 635

     

     

    9 800 000

    14 021 635

     

    Titel 01 — Insgesamt

    12 646 069 534

    10 716 492 949

     

     

    12 646 069 534

    10 716 492 949

    KAPITEL 01 01 —   VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „FORSCHUNG UND INNOVATION“

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    01 01

    VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „FORSCHUNG UND INNOVATION“

    01 01 01

    Unterstützungsausgaben für Horizont Europa

    01 01 01 01

    Horizont Europa — Indirekte Forschung: Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit

    1

    163 695 814

     

    163 695 814

    01 01 01 02

    Indirekte Forschung: Ausgaben für externes Personal zur Durchführung von Horizont Europa

    1

    47 193 929

     

    47 193 929

    01 01 01 03

    Sonstige Verwaltungsausgaben für Horizont Europa — Indirekte Forschung

    1

    98 207 745

    2 009 364

    100 217 109

    01 01 01 11

    Horizont Europa — Direkte Forschung: Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit

    1

    149 135 000

     

    149 135 000

    01 01 01 12

    Direkte Forschung: Ausgaben für externes Personal zur Durchführung von Horizont Europa

    1

    35 361 000

     

    35 361 000

    01 01 01 13

    Sonstige Verwaltungsausgaben für Horizont Europa — Direkte Forschung

    1

    52 400 000

     

    52 400 000

    01 01 01 61

    Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats — Beitrag aus dem Programm Horizont Europa für den Abschluss früherer Programme

    1

    51 319 000

     

    51 319 000

    01 01 01 62

    Exekutivagentur für Forschung — Beitrag aus dem Programm Horizont Europa für den Abschluss früherer Programme

    1

    73 714 915

     

    73 714 915

    01 01 01 63

    Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen — Beitrag aus dem Programm Horizont Europa für den Abschluss früherer Programme

    1

    25 520 309

     

    25 520 309

    01 01 01 64

    Exekutivagentur für Innovation und Netze — Beitrag aus dem Programm Horizont Europa für den Abschluss früherer Programme

    1

    4 730 139

     

    4 730 139

    01 01 01 71

    Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats — Beitrag aus dem Programm Horizont Europa

    1

    2 596 000

    302 000

    2 898 000

    01 01 01 72

    Europäische Exekutivagentur für Forschung — Beitrag aus dem Programm Horizont Europa

    1

    19 258 179

    631 865

    19 890 044

    01 01 01 73

    Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales — Beitrag aus dem Programm Horizont Europa

    1

    14 962 577

    –1 801 754

    13 160 823

    01 01 01 74

    Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt — Beitrag aus dem Programm Horizont Europa

    1

    p.m.

    9 967

    9 967

    01 01 01 76

    Europäische Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU — Beitrag aus dem Programm Horizont Europa

    1

    8 134 705

    –1 151 442

    6 983 263

     

    Artikel 01 01 01 — Zwischensumme

     

    746 229 312

    0

    746 229 312

    01 01 02

    Unterstützungsausgaben für das Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung

    01 01 02 01

    Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung — Indirekte Forschung: Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit

    1

    6 612 585

     

    6 612 585

    01 01 02 02

    Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung — Indirekte Forschung: externe Mitarbeiter

    1

    270 614

     

    270 614

    01 01 02 03

    Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung — Indirekte Forschung: sonstige Verwaltungsausgaben

    1

    1 846 042

     

    1 846 042

    01 01 02 11

    Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung — Direkte Forschung: Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit

    1

    58 081 000

     

    58 081 000

    01 01 02 12

    Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung — Direkte Forschung: externe Mitarbeiter

    1

    10 664 000

     

    10 664 000

    01 01 02 13

    Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung — Direkte Forschung: sonstige Verwaltungsausgaben

    1

    30 239 259

     

    30 239 259

     

    Artikel 01 01 02 — Zwischensumme

     

    107 713 500

     

    107 713 500

    01 01 03

    Unterstützungsausgaben für den internationalen thermonuklearen Versuchsreaktor (ITER)

    01 01 03 01

    ITER: Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit

    1

    5 205 000

     

    5 205 000

    01 01 03 02

    ITER: externes Personal

    1

    196 000

     

    196 000

    01 01 03 03

    ITER: Sonstige Verwaltungsausgaben

    1

    1 850 000

     

    1 850 000

     

    Artikel 01 01 03 — Zwischensumme

     

    7 251 000

     

    7 251 000

     

    Kapitel 01 01 — Insgesamt

     

    861 193 812

    0

    861 193 812

    Erläuterungen

    Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel sind zur Finanzierung der Verwaltungsausgaben (u. a. Gehälter, Studien, Sachverständigensitzungen, Informationen und Veröffentlichungen), die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwirklichung der Ziele des Programms oder der Maßnahmen im Rahmen dieses Clusters stehen, sowie aller weiteren Ausgaben für technische und administrative Hilfe, mit Ausnahme der Aufgaben der öffentlichen Hand, die von der Kommission im Rahmen von Verträgen über punktuelle Dienstleistungen vergeben werden, bestimmt.

    Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Länder) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

    Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

    01 01 01
    Unterstützungsausgaben für Horizont Europa

    Erläuterungen

    Neben den in diesem Kapitel beschriebenen Ausgaben sind diese Mittel auch zur Deckung der Ausgaben für Beamte, Bedienstete auf Zeit und externes Personal sowie sonstiger Verwaltungsausgaben für die Verwaltung des spezifischen Forschungs- und Innovationsprogramms zur Durchführung von Horizont Europa in Form indirekter und direkter Maßnahmen einschließlich der Verwaltungsausgaben bezüglich des an Delegationen der Union entsandten Personals bestimmt.

    Verweise

    Siehe Kapitel 01 02.

    01 01 01 03
    Sonstige Verwaltungsausgaben für Horizont Europa — Indirekte Forschung

    Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    98 207 745

    2 009 364

    100 217 109

    Erläuterungen

    Diese Mittel sind zur Deckung sonstiger Verwaltungsausgaben, einschließlich sonstiger Verwaltungsausgaben bezüglich des an Delegationen der Union entsandten Personals, bestimmt, die für die Verwaltung des spezifischen Forschungs- und Innovationsprogramms Horizont Europa in Form indirekter Maßnahmen anfallen.

    Sie sind auch zur Deckung der Ausgaben für technische und administrative Hilfe bestimmt, die in Zusammenhang mit der Verwaltung des Programms stehen, etwa Ausgaben für Konferenzen, Übersetzungen, Workshops, Seminare, Dienstreisen, Schulungen, Repräsentationszwecke, Studien, Sachverständigensitzungen, Informationen und Veröffentlichungen sowie aller weiteren Ausgaben für technische und administrative Hilfe, mit Ausnahme der hoheitlichen Aufgaben, die von der Kommission im Rahmen von Verträgen über punktuelle Dienstleistungen vergeben werden.

    Sie dienen auch zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung und Wartung der für die Verwaltung und Durchführung des Programms erforderlichen IT-Systeme.

    Sie dienen auch zur Deckung der gebäudebezogenen Ausgaben der das Programm verwaltenden Kommissionsdienststellen.

    Zweckgebundene Einnahmen (Ursprung, geschätzte Beträge und entsprechender Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    Einnahmen aus EURI

    3 656 475

    5 0 4 0

    EFTA-EWR

    2 651 609

    6 6 0 0

    01 01 01 71
    Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats — Beitrag aus dem Programm Horizont Europa

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    2 596 000

    302 000

    2 898 000

    Erläuterungen

    Diese Mittel dienen der Deckung der operativen Kosten der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats, die im Zuge der Rolle der Agentur bei der Durchführung des spezifischen Forschungs- und Innovationsprogramms „Horizont Europa“ (2021-2027) anfallen.

    Der Stellenplan der Exekutivagentur ist im Anhang „Stellenplan“ zu diesem Einzelplan enthalten.

    Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    EFTA-EWR

    70 092

    6 6 0 0

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1).

    Durchführungsbeschluss (EU) 2021/173 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der Europäischen Exekutivagentur für Forschung, der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU, der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats sowie der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur und zur Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse 2013/801/EU, 2013/771/EU, 2013/778/EU, 2013/779/EU, 2013/776/EU und 2013/770/EU (ABl. L 50 vom 15.2.2021, S. 9).

    Verweise

    Siehe Kapitel 01 02.

    Beschluss C(2021) 950 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Übertragung von Befugnissen auf die Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats zwecks Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Programmen der Union im Bereich der Grenzforschung, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung von in den Gesamthaushaltsplan der Union eingestellten Mitteln.

    01 01 01 72
    Europäische Exekutivagentur für Forschung — Beitrag aus dem Programm Horizont Europa

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    19 258 179

    631 865

    19 890 044

    Erläuterungen

    Diese Mittel dienen der Deckung der operativen Kosten der Europäischen Exekutivagentur für Forschung, die im Zuge der Rolle der Agentur bei der Durchführung des spezifischen Forschungs- und Innovationsprogramms Horizont Europa (2021-2027) anfallen.

    Der Stellenplan der Exekutivagentur ist im Anhang „Stellenplan“ zu diesem Einzelplan enthalten.

    Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    EFTA-EWR

    519 971

    6 6 0 0

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1).

    Durchführungsbeschluss (EU) 2021/173 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der Europäischen Exekutivagentur für Forschung, der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU, der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats sowie der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur und zur Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse 2013/801/EU, 2013/771/EU, 2013/778/EU, 2013/779/EU, 2013/776/EU und 2013/770/EU (ABl. L 50 vom 15.2.2021, S. 9).

    Verweise

    Siehe Kapitel 01 02.

    Beschluss C(2021) 952 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Übertragung von Befugnissen auf die Europäische Exekutivagentur für die Forschung zwecks Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Programmen der Union im Bereich Forschung und Innovation, Forschung des Forschungsfonds für Kohle und Stahl sowie Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung von in den Gesamthaushaltsplan der Union eingestellten Mitteln.

    01 01 01 73
    Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales — Beitrag aus dem Programm Horizont Europa

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    14 962 577

    –1 801 754

    13 160 823

    Erläuterungen

    Diese Mittel dienen der Deckung der operativen Kosten der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, die im Zuge der Rolle der Agentur bei der Durchführung des spezifischen Forschungs- und Innovationsprogramms Horizont Europa (2021-2027) anfallen.

    Der Stellenplan der Exekutivagentur ist im Anhang „Stellenplan“ zu diesem Einzelplan enthalten.

    Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    Einnahmen aus EURI

    1 841 146

    5 0 4 0

    EFTA-EWR

    403 990

    6 6 0 0

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1).

    Durchführungsbeschluss (EU) 2021/173 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der Europäischen Exekutivagentur für Forschung, der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU, der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats sowie der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur und zur Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse 2013/801/EU, 2013/771/EU, 2013/778/EU, 2013/779/EU, 2013/776/EU und 2013/770/EU (ABl. L 50 vom 15.2.2021, S. 9).

    Verweise

    Siehe Kapitel 01 02.

    Beschluss C(2021) 948 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Übertragung von Befugnissen auf die Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales zwecks Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Unionsprogrammen in den Bereichen EU4Health, Binnenmarkt, Forschung und Innovation, Digitales Europa, Fazilität „Connecting Europe“ – Digitales, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung von in den Gesamthaushaltsplan der Union eingestellten Mitteln.

    01 01 01 74
    Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt — Beitrag aus dem Programm Horizont Europa

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    p.m.

    9 967

    9 967

    Erläuterungen

    Diese Mittel dienen der Deckung der operativen Kosten der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, die im Zuge der Rolle der Agentur bei der Durchführung des spezifischen Forschungs- und Innovationsprogramms Horizont Europa (2021-2027) anfallen.

    Der Stellenplan der Exekutivagentur ist im Anhang „Stellenplan“ zu diesem Einzelplan enthalten.

    Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    Einnahmen aus EURI

    1 368 686

    5 0 4 0

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1).

    Durchführungsbeschluss (EU) 2021/173 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der Europäischen Exekutivagentur für Forschung, der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU, der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats sowie der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur und zur Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse 2013/801/EU, 2013/771/EU, 2013/778/EU, 2013/779/EU, 2013/776/EU und 2013/770/EU (ABl. L 50 vom 15.2.2021, S. 9).

    Verweise

    Siehe Kapitel 01 02.

    Beschluss C(2021) 947 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Übertragung von Befugnissen auf die Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt zwecks Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Unionsprogrammen in den Bereichen Verkehrs- und Energieinfrastrukturen; Forschung und Innovation zu Klima-, Energie- und Mobilitätsthemen; Umwelt, Natur und biologische Vielfalt; Übergang zu kohlenstoffarmen Technologien sowie maritime Angelegenheiten und Fischerei, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung von in den Gesamthaushaltsplan der Union eingestellten sowie aus externen zweckgebundenen Einnahmen stammenden Mitteln.

    01 01 01 76
    Europäische Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU — Beitrag aus dem Programm Horizont Europa

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    8 134 705

    –1 151 442

    6 983 263

    Erläuterungen

    Diese Mittel dienen der Deckung der operativen Kosten der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU, die im Zuge der Rolle der Agentur bei der Durchführung des spezifischen Forschungs- und Innovationsprogramms Horizont Europa (2021-2027) anfallen.

    Der Stellenplan der Exekutivagentur ist im Anhang „Stellenplan“ zu diesem Einzelplan enthalten.

    Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    Einnahmen aus EURI

    3 691 625

    5 0 4 0

    EFTA-EWR

    219 637

    6 6 0 0

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1).

    Durchführungsbeschluss (EU) 2021/173 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der Europäischen Exekutivagentur für Forschung, der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU, der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats sowie der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur und zur Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse 2013/801/EU, 2013/771/EU, 2013/778/EU, 2013/779/EU, 2013/776/EU und 2013/770/EU (ABl. L 50 vom 15.2.2021, S. 9).

    Verweise

    Siehe Kapitel 01 02.

    Beschluss C(2021) 949 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Übertragung von Befugnissen auf die Europäische Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU zwecks Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Programmen der Union in den Bereichen Innovatives Europa, Binnenmarkt und interregionale Innovationsinvestitionen, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung von in den Gesamthaushaltsplan der Union eingestellten Mitteln.

    KAPITEL 01 02 —   HORIZONT EUROPA

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    01 02

    HORIZONT EUROPA

    01 02 01

    Wissenschaftsexzellenz (Säule I)

    01 02 01 01

    Europäischer Forschungsrat

    1

    1 894 517 764

    9 839 026

     

     

    1 894 517 764

    9 839 026

    01 02 01 02

    Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen

    1

    770 337 666

    134 772 346

     

     

    770 337 666

    134 772 346

    01 02 01 03

    Forschungsinfrastrukturen

    1

    271 883 882

    4 813 754

     

     

    271 883 882

    4 813 754

     

    Artikel 01 02 01 — Zwischensumme

     

    2 936 739 312

    149 425 126

     

     

    2 936 739 312

    149 425 126

    01 02 02

    Globale Herausforderungen und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas (Pfeiler II)

    01 02 02 10

    Cluster Gesundheit

    1

    866 476 221

    58 461 973

     

     

    866 476 221

    58 461 973

    01 02 02 11

    Cluster „Gesundheit“ –Gemeinsames Unternehmen

    1

     

     

     

     

     

     

    01 02 02 12

    Cluster „Gesundheit“ - Gemeinsames Unternehmen

    1

     

     

     

     

     

     

    01 02 02 20

    Cluster Kultur, Kreativität und eine inklusive Gesellschaft

    1

    317 197 862

    19 899 964

     

     

    317 197 862

    19 899 964

    01 02 02 30

    Cluster Zivile Sicherheit für die Gesellschaft

    1

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    01 02 02 31

    Cluster „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“ — Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung

    1

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    01 02 02 40

    Cluster Digitalisierung, Industrie und Raumfahrt

    1

    1 693 456 363

    168 847 223

     

     

    1 693 456 363

    168 847 223

    01 02 02 41

    Cluster Digitalisierung, Industrie und Raumfahrt — Gemeinsames Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC)

    1

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    01 02 02 42

    Cluster „Digitalisierung, Industrie und Raumfahrt“ – Gemeinsames Unternehmen für digitale Schlüsseltechnologien

    1

     

     

     

     

     

     

    01 02 02 43

    Cluster „Digitalisierung, Industrie und Raumfahrt“ – Gemeinsames Unternehmen für intelligente Netze und Dienste

     

     

     

     

     

     

     

    01 02 02 50

    Cluster Klima, Energie und Mobilität

     

    1 693 456 363

    24 898 340

     

     

    1 693 456 363

    24 898 340

    01 02 02 51

    Cluster „Klima, Energie und Mobilität“ – Gemeinsames Unternehmen für die Forschung zum Flugverkehrsmanagement im einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3)

     

     

     

     

     

     

     

    01 02 02 52

    Cluster „Klima, Energie und Mobilität“ – Gemeinsames Unternehmen für saubere Luftfahrt

     

     

     

     

     

     

     

    01 02 02 53

    Cluster „Klima, Energie und Mobilität“ – Gemeinsames Unternehmen für Europas Eisenbahnen

     

     

     

     

     

     

     

    01 02 02 54

    Cluster „Klima, Energie und Mobilität“ – Gemeinsames Unternehmen für sauberen Wasserstoff

     

     

     

     

     

     

     

    01 02 02 60

    Cluster Ernährung, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt

     

    1 132 849 508

    21 841 347

     

     

    1 132 849 508

    21 841 347

    01 02 02 61

    Cluster „Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt“ – Gemeinsames Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa

     

     

     

     

     

     

     

    01 02 02 70

    Direkte Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle außerhalb des Nuklearbereichs

     

    31 698 079

    11 621 170

     

     

    31 698 079

    11 621 170

     

    Artikel 01 02 02 — Zwischensumme

     

    5 735 134 396

    305 570 017

     

     

    5 735 134 396

    305 570 017

    01 02 03

    Innovatives Europa (Pfeiler III)

    01 02 03 01

    Europäischer Innovationsrat

    1

    1 127 031 608

    192 208 852

     

     

    1 127 031 608

    192 208 852

    01 02 03 02

    Europäische Innovationsökosysteme

    1

    56 642 475

    16 994 537

     

     

    56 642 475

    16 994 537

    01 02 03 03

    Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT)

    1

    350 008 827

    242 163 302

     

     

    350 008 827

    242 163 302

     

    Artikel 01 02 03 — Zwischensumme

     

    1 533 682 910

    451 366 691

     

     

    1 533 682 910

    451 366 691

    01 02 04

    Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums

    01 02 04 01

    Ausweitung der Beteiligung und Verbreitung von Exzellenz

    1

    357 216 621

    102 586 337

     

     

    357 216 621

    102 586 337

    01 02 04 02

    Reformierung und Stärkung des Europäischen FuI-Systems

    1

    45 313 980

    3 151 490

     

     

    45 313 980

    3 151 490

     

    Artikel 01 02 04 — Zwischensumme

     

    402 530 601

    105 737 827

     

     

    402 530 601

    105 737 827

    01 02 05

    Horizontale operative Tätigkeiten

    1

    152 210 469

    70 343 975

     

     

    152 210 469

    70 343 975

    01 02 99

    Abschluss früherer Programme und Tätigkeiten

    01 02 99 01

    Abschluss früherer Forschungsprogramme (aus der Zeit vor 2021)

    1

    p.m.

    8 006 405 601

     

     

    p.m.

    8 006 405 601

     

    Artikel 01 02 99 — Zwischensumme

     

    p.m.

    8 006 405 601

     

     

    p.m.

    8 006 405 601

     

    Kapitel 01 02 — Insgesamt

     

    10 760 297 688

    9 088 849 237

     

     

    10 760 297 688

    9 088 849 237

    Erläuterungen

    Mit dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont Europa werden folgende Ziele verfolgt: Erzielen einer wissenschaftlichen, technologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wirkung mit den Investitionen der Union in Forschung und Innovation, um die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Union zu stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit in allen Mitgliedstaaten, auch in der Industrie, zu stärken, Umsetzung der strategischen Prioritäten der Union, Beitrag zur Erreichung bzw. Verwirklichung der Ziele und politischen Ansätze der Union, Beitrag zur Bewältigung globaler Herausforderungen einschließlich der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, indem die Grundsätze der Agenda 2030 und des Übereinkommens von Paris eingehalten werden, und Stärkung des Europäischen Forschungsraums. Horizont Europa soll somit einen größtmöglichen Unionsmehrwert erzielen, indem der Schwerpunkt auf Ziele und Tätigkeiten gelegt wird, die von den Mitgliedstaaten nicht allein, sondern nur in Zusammenarbeit wirksam erreicht bzw. durchgeführt werden können.

    Horizont Europa hat folgende Aufgaben:

    Entwicklung, Förderung und Erhöhung wissenschaftlicher Exzellenz, Unterstützung der Schaffung und Verbreitung von hochwertigem neuem Grundwissen und angewandtem Wissen, von Fähigkeiten, Technologien und Lösungen und der Ausbildung und Mobilität von Forschern, Gewinnung von Talenten auf allen Ebenen und Leistung eines Beitrags zu einer umfassenden Einbeziehung des Talentpools der Union in Maßnahmen im Rahmen von Horizont Europa;

    Hervorbringung von Wissen, Stärkung der Wirkung von Forschung und Innovation bei der Entwicklung, Untermauerung und Umsetzung von Unionsstrategien sowie Unterstützung des Zugangs zu innovativen Lösungen und deren Einführung in die europäische Wirtschaft — insbesondere KMU — und die Gesellschaft zur Bewältigung der globalen Herausforderungen, unter anderem des Klimawandels und der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung;

    Förderung jeglicher Formen von Innovation, Erleichterung von technologischer Entwicklung, Demonstration sowie Wissens- und Technologietransfer und Stärkung der Einführung und Nutzung innovativer Lösungen;

    Optimierung von Horizont Europa zur Stärkung und Steigerung der Wirkung und der Attraktivität des Europäischen Forschungsraums, Förderung der exzellenzbasierten Beteiligung aller Mitgliedstaaten, einschließlich der Mitgliedstaaten mit geringer FuI-Leistung, an Horizont Europa sowie Erleichterung der kooperativen Verbindungen im europäischen FuI-Sektor.

    Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Länder) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

    Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

    Zusätzlich werden gemäß der Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates vom 14 Dezember 2020 mit dem Einsetzen externer zweckgebundener Einnahmen aufgrund von Erlösen aus dem Aufbauinstrument der Europäischen Union in den Einnahmenteil zusätzliche Mittel unter diesem Titel in einer Gesamthöhe von 5 412 000 000 EUR an Mitteln für Verpflichtungen bereitgestellt. Die in den Erläuterungen der entsprechenden Haushaltslinien angegebenen Beträge unter diesem Titel geben Auskunft über den erwarteten Betrag der rechtlichen Verpflichtungen im Jahr 2021.

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates vom 14. Dezember 2020 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise (ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 23).

    Verweise

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont Europa sowie über die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse (COM(2018) 435 vom 7. Juni.2018).

    Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ (COM(2018) 436 vom 7. Juni 2018).

    Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ sowie über die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse, Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“, Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit, Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (COM(2020) 459 vom 29. Mai 2020).

    01 02 02
    Globale Herausforderungen und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas (Pfeiler II)

    Erläuterungen

    Dieser Pfeiler dient folgenden Aufgaben: Unterstützung der Hervorbringung und besseren Verbreitung hochwertiger neuer Erkenntnisse, Technologien und nachhaltiger Lösungen, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, Stärkung der Wirkung von Forschung und Innovation in den Bereichen Entwicklung, Unterstützung und Umsetzung der Politik der Union und Förderung der Übernahme innovativer Lösungen in der Industrie — insbesondere in KMU und Start-up-Unternehmen — und in der Gesellschaft zur Bewältigung globaler Herausforderungen.

    Um möglichst große Wirkung, Flexibilität und Synergien zu erzielen, werden die Tätigkeiten in den Bereichen Forschung und Innovation in sechs Cluster gegliedert, die über europaweite Forschungsinfrastrukturen miteinander verbunden sind und für sich genommen und zusammen einen Anreiz für interdisziplinäre, sektorübergreifende, ressortübergreifende, grenzübergreifende und internationale Zusammenarbeit bieten werden.

    Dieser Pfeiler besteht aus den folgenden sechs Clustern und den direkten Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle außerhalb des Nuklearbereichs:

    Gesundheit,

    Kultur, Kreativität und eine inklusive Gesellschaft,

    Zivile Sicherheit für die Gesellschaft,

    Digitalisierung, Industrie und Raumfahrt,

    Klima, Energie und Mobilität,

    Ernährung, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt.

    Die Sozial- und Geisteswissenschaften werden in alle Cluster einschließlich spezifischer und zielgerichteter Tätigkeiten vollständig integriert. Dieser Pfeiler von Horizont Europa deckt Aktivitäten ab, die auf der Skala der technologischen Reife sehr verschieden eingestuft sind. Jeder Pfeiler trägt zu mehreren Zielen für eine nachhaltige Entwicklung bei, und viele dieser Ziele für eine nachhaltige Entwicklung werden durch mehrere Cluster unterstützt. Gleichstellung ist ein entscheidender Faktor für nachhaltiges Wirtschaftswachstum, es ist daher wichtig, bei allen globalen Herausforderungen die Geschlechterperspektive zu berücksichtigen.

    01 02 02 10
    Cluster Gesundheit

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    866 476 221

    58 461 973

     

     

    866 476 221

    58 461 973

    Erläuterungen

    Neuer Posten

    Diese Mittel sind dazu bestimmt, Ausgaben für Tätigkeiten zur Verbesserung und zum Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens von Bürgerinnen und Bürgern aller Altersstufen zu decken. Sie werden in folgenden Bereichen dazu beitragen, neues Wissen zu gewinnen, innovative Lösungen zu entwickeln und gegebenenfalls sicherzustellen, dass die Geschlechterperspektive berücksichtigt wird:

    Prävention, Diagnose, Beobachtung, Behandlung und Heilung von Krankheiten,

    Entwicklung von Gesundheitstechnologien,

    Minderung von Gesundheitsrisiken,

    Schutz der Bevölkerung,

    und Förderung von Gesundheit und Wohlergehen, auch am Arbeitsplatz,

    Herstellen von mehr Kosteneffizienz, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit in den öffentlichen Gesundheitssystemen,

    Prävention und Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten, Unterstützung und Erleichterung der Mitwirkung der Patienten und Förderung ihrer Fähigkeit, die eigene Gesundheit selbst in die Hand zu nehmen.

    Zweckgebundene Einnahmen (Ursprung, geschätzte Beträge und entsprechender Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    Einnahmen aus EURI

    440 170 479

    5 0 4 0

    EFTA-EWR

    23 394 858

    6 6 0 0

    Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung steht für diesen Haushaltsposten ein Betrag von 3 400 000 EUR für Mittel für Verpflichtungen zur Verfügung, nachdem im Jahr 2019 Forschungsprojekte nicht oder nur teilweise umgesetzt und infolgedessen Mittelbindungen aufgehoben wurden.

    01 02 02 40
    Cluster Digitalisierung, Industrie und Raumfahrt

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    1 693 456 363

    168 847 223

     

     

    1 693 456 363

    168 847 223

    Erläuterungen

    Neuer Posten

    Diese Mittel dienen folgenden Zielen: Stärkung der Kapazitäten und Sicherung der Souveränität Europas in für Digitalisierung und Produktion wichtigen Schlüsseltechnologien sowie in der Weltraumtechnologie entlang der gesamten Wertschöpfungskette; Aufbau einer wettbewerbsfähigen, digitalen, CO 2-armen und kreislauforientierten Industrie; Sicherung einer nachhaltigen Rohstoffversorgung; Entwicklung fortgeschrittener Werkstoffe und Bereitstellung der Grundlage für Fortschritt und Innovation im Bereich der globalen gesellschaftlichen Herausforderungen.

    Zweckgebundene Einnahmen (Ursprung, geschätzte Beträge und entsprechender Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    Einnahmen aus EURI

    440 331 901

    5 0 4 0

    EFTA-EWR

    45 723 322

    6 6 0 0

    Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung steht für diesen Haushaltsposten ein Betrag von 3 400 000 EUR für Mittel für Verpflichtungen zur Verfügung, nachdem im Jahr 2019 Forschungsprojekte nicht oder nur teilweise umgesetzt und infolgedessen Mittelbindungen aufgehoben wurden.

    01 02 02 50
    Cluster Klima, Energie und Mobilität

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    1 693 456 363

    24 898 340

     

     

    1 693 456 363

    24 898 340

    Erläuterungen

    Neuer Posten

    Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben bestimmt, die mit der Bekämpfung des Klimawandels durch ein besseres Verständnis seiner Ursachen und Entwicklung sowie der damit verbundenen Risiken, Auswirkungen und Chancen und mit dem Umbau des Energie- und Verkehrssektors, der klima- und umweltfreundlicher, effizienter und wettbewerbsfähiger, intelligenter, sicherer und widerstandsfähiger werden soll, verbunden sind.

    Zweckgebundene Einnahmen (Ursprung, geschätzte Beträge und entsprechender Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    Einnahmen aus EURI

    439 803 077

    5 0 4 0

    EFTA-EWR

    45 723 322

    6 6 0 0

    Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung steht für diesen Haushaltsposten ein Betrag von 6 600 000 EUR für Mittel für Verpflichtungen zur Verfügung, nachdem im Jahr 2019 Forschungsprojekte nicht oder nur teilweise umgesetzt und infolgedessen Mittelbindungen aufgehoben wurden.

    01 02 03
    Innovatives Europa (Pfeiler III)

    Erläuterungen

    Im Rahmen dieses Pfeilers werden alle Formen der Innovation einschließlich nichttechnologischer Innovation — insbesondere bei KMU einschließlich Start-up-Unternehmen — durch die Erleichterung von technologischer Entwicklung und Demonstration und Wissenstransfer gefördert und die Einführung innovativer Lösungen gestärkt.

    In diesem Pfeiler sind auch Tätigkeiten im Rahmen des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT), insbesondere seiner Wissens- und Innovationsgemeinschaften (WIG)WIG, vorgesehen. Es wird für systematische Synergien zwischen dem Europäischer Innovationsrat (EIR) und dem EIT gesorgt. Innovative Unternehmen, die Teil einer WIG des EIT sind, können an den EIR weitergeleitet werden, wodurch ein Bestimmungsort für noch nicht bankfähige Innovationen entsteht, und umgekehrt wird Unternehmen mit hohem Innovationspotenzial, die vom EIR finanziert werden und noch nicht Mitglieder einer WIG der EIT sind, die Möglichkeit geboten, Zugang zu der damit verbundenen Unterstützung zu erhalten.

    Der EIR und die WIGs des EIT können zwar in der gesamten Union Innovationen unmittelbar unterstützen, doch das gesamte Umfeld, in dem europäische Innovationen gedeihen und aus dem sie hervorgehen, muss weiterentwickelt und verbessert werden: Erkenntnisse der Grundlagenforschung führen zu marktschaffenden Innovationen. Die Förderung von Innovationen in ganz Europa, in allen Dimensionen und Formen, muss ein gemeinsames europäisches Anliegen sein, das, wann immer es möglich ist, einander ergänzende Maßnahmen (u. a. durch wirksame Synergien mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Strategien für intelligente Spezialisierung) und Ressourcen auf Unionsebene, auf nationaler und regionaler Ebene einschließt. Daher enthält dieser Pfeiler auch erneuerte und verstärkte Koordinierungs- und Kooperationsmechanismen mit Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern, aber auch mit Privatinitiativen zur Unterstützung aller Akteure der europäischen Innovationsökosysteme, auch auf regionaler und lokaler Ebene;

    Darüber hinaus wird dieser Pfeiler als Teil weiterer Bemühungen zur Verbesserung der Kapazitäten für die Risikofinanzierung von Forschung und Innovation in Europa eine enge Verbindung zum Programm „InvestEU“ herstellen. Aufbauend auf den Erfolgen und Erfahrungen im Rahmen von „Horizont 2020 — InnovFin“ und im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen wird das Programm „InvestEU“ den Zugang zur Risikofinanzierung für bankfähige Akteure sowie für Investoren verbessern.

    01 02 03 01
    Europäischer Innovationsrat

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    1 127 031 608

    192 208 852

     

     

    1 127 031 608

    192 208 852

    Erläuterungen

    Neuer Posten

    Der Schwerpunkt des Europäischen Innovationsrats (EIR) liegt auf bahnbrechenden und disruptiven Innovationen, wobei insbesondere auf marktschaffende Innovationen abgezielt wird, zugleich aber auch alle Arten von Innovation, einschließlich inkrementeller Innovation, gefördert werden.

    Der EIR soll

    mit hohem Risiko verbundene Innovationen aller Art, einschließlich inkrementeller Innovationen, ermitteln, entwickeln und einführen, mit starkem Schwerpunkt auf bahnbrechenden, disruptiven und technologieintensiven Innovationen, die das Potenzial haben, zu marktschaffenden Innovationen zu werden, und

    die schnelle, unionsweite und internationale Expansion von innovativen Unternehmen, insbesondere KMU einschließlich Start-up-Unternehmen und in Ausnahmefällen kleinen Unternehmen mit mittlerer Kapitalausstattung, auf dem Weg von der Idee zum Markt unterstützen.

    Der EIR leistet gegebenenfalls einen Beitrag zu Tätigkeiten, die im Rahmen anderer Teile von „Horizont Europa“, insbesondere des Pfeilers II, unterstützt werden.

    Zweckgebundene Einnahmen (Ursprung, geschätzte Beträge und entsprechender Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    Einnahmen aus EURI

    437 480 138

    5 0 4 0

    EFTA-EWR

    30 429 853

    6 6 0 0

    TITEL 02

    STRATEGISCHE INVESTITIONEN DER EU

    Titel

    Kapitel

    Bezeichnung

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    02 01

    VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „STRATEGISCHE INVESTITIONEN DER EU“

    43 324 000

    43 324 000

    – 409 742

    – 409 742

    42 914 258

    42 914 258

    02 02

    FONDS „INVESTEU“

    652 555 000

    1 079 964 859

     

     

    652 555 000

    1 079 964 859

    02 03

    FAZILITÄT „CONNECTING EUROPE“ (CEF)

    2 828 166 640

    2 087 431 050

    318 317

    318 317

    2 828 484 957

    2 087 749 367

    02 04

    PROGRAMM „DIGITALES EUROPA“

    1 107 262 962

    136 276 542

     

     

    1 107 262 962

    136 276 542

    02 10

    DEZENTRALE AGENTUREN

    188 092 843

    188 092 843

     

     

    188 092 843

    188 092 843

    02 20

    PILOTPROJEKTE, VORBEREITENDE MASSNAHMEN, MASSNAHMEN ZUR ERFÜLLUNG VON AUFGABEN, DIE SICH AUS DEN INSTITUTIONELLEN BEFUGNISSEN DER KOMMISSION ERGEBEN, UND SONSTIGE MASSNAHMEN

    417 533 000

    419 602 199

    91 425

    91 425

    417 624 425

    419 693 624

     

    Titel 02 — Insgesamt

    5 236 934 445

    3 954 691 493

    0

    0

    5 236 934 445

    3 954 691 493

    KAPITEL 02 01 —   VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „STRATEGISCHE INVESTITIONEN DER EU“

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    02 01

    VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „STRATEGISCHE INVESTITIONEN DER EU“

    02 01 10

    Unterstützungsausgaben für das Programm „InvestEU“

    1

    1 000 000

     

    1 000 000

    02 01 21

    Unterstützungsausgaben für die Fazilität „Connecting Europe“ — Verkehr

    02 01 21 01

    Unterstützungsausgaben für die Fazilität „Connecting Europe“ — Verkehr

    1

    2 000 000

     

    2 000 000

    02 01 21 64

    Exekutivagentur für Innovation und Netze — Beitrag aus der Fazilität „Connecting Europe“ für den Abschluss früherer Programme

    1

    11 061 580

     

    11 061 580

    02 01 21 74

    Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt — Beitrag aus der Fazilität „Connecting Europe“ — Verkehr

    1

    p.m.

     

    p.m.

     

    Artikel 02 01 21 — Zwischensumme

     

    13 061 580

     

    13 061 580

    02 01 22

    Unterstützungsausgaben für die Fazilität „Connecting Europe“ — Energie

    02 01 22 01

    Unterstützungsausgaben für die Fazilität „Connecting Europe“ — Energie

    1

    1 800 000

     

    1 800 000

    02 01 22 74

    Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt — Beitrag aus der Fazilität „Connecting Europe“ — Energie

    1

    p.m.

     

    p.m.

     

    Artikel 02 01 22 — Zwischensumme

     

    1 800 000

     

    1 800 000

    02 01 23

    Unterstützungsausgaben für die Fazilität „Connecting Europe“ — Digitales

    02 01 23 01

    Unterstützungsausgaben für die Fazilität „Connecting Europe“ — Digitales

    1

    1 000 000

     

    1 000 000

    02 01 23 73

    Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales — Beitrag aus der Fazilität „Connecting Europe“ — Digitales

    1

    3 691 420

    – 318 317

    3 373 103

     

    Artikel 02 01 23 — Zwischensumme

     

    4 691 420

    – 318 317

    4 373 103

    02 01 30

    Unterstützungsausgaben für das Programm „Digitales Europa“

    02 01 30 01

    Unterstützungsausgaben für das Programm „Digitales Europa“

    1

    17 634 000

    63 623

    17 697 623

    02 01 30 73

    Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales — Beitrag aus dem Programm „Digitales Europa“

    1

    4 680 000

    –63 623

    4 616 377

     

    Artikel 02 01 30 — Zwischensumme

     

    22 314 000

    0

    22 314 000

    02 01 40

    Unterstützungsausgaben für sonstige Maßnahmen

    02 01 40 74

    Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt — Beitrag aus dem Finanzierungsmechanismus für erneuerbare Energie

    1

    457 000

    –91 425

    365 575

     

    Artikel 02 01 40 — Zwischensumme

     

    457 000

    –91 425

    365 575

     

    Kapitel 02 01 — Insgesamt

     

    43 324 000

    – 409 742

    42 914 258

    Erläuterungen

    Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel dienen zur Deckung der Verwaltungsausgaben (Studien, Sachverständigensitzungen, Informationen und Veröffentlichungen usw.), die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwirklichung der Ziele der Programme oder der Maßnahmen im Rahmen dieses Clusters stehen, sowie aller weiteren Ausgaben für technische und administrative Hilfe, mit Ausnahme der hoheitlichen Aufgaben, die von der Kommission im Rahmen von Verträgen über punktuelle Dienstleistungen vergeben werden.

    Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Länder) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

    Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

    02 01 23
    Unterstützungsausgaben für die Fazilität „Connecting Europe“ — Digitales

    02 01 23 73
    Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales — Beitrag aus der Fazilität „Connecting Europe“ — Digitales

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    3 691 420

    – 318 317

    3 373 103

    Erläuterungen

    Bei diesen Mitteln handelt es sich um den Beitrag zur Deckung der Verwaltungsausgaben für Personal und der operativen Ausgaben der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der sich aus der Beteiligung der Agentur an der Verwaltung der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) ergibt.

    Der Stellenplan der Agentur ist im Anhang „Stellenplan“ zu diesem Einzelplan enthalten.

    Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans)

    EFTA-EWR

    7 014

    6 6 0 0

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1).

    Durchführungsbeschluss (EU) 2021/173 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der Europäischen Exekutivagentur für Forschung, der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU, der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats sowie der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur und zur Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse 2013/801/EU, 2013/771/EU, 2013/778/EU, 2013/779/EU, 2013/776/EU und 2013/770/EU (ABl. L 50 vom 15.2.2021, S. 9).

    Verweise

    Siehe Kapitel 02 03.

    Beschluss C(2021) 948 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Übertragung von Befugnissen auf die Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales zwecks Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Unionsprogrammen in den Bereichen EU4Health, Binnenmarkt, Forschung und Innovation, Digitales Europa, Fazilität „Connecting Europe“ – Digitales, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung von in den Gesamthaushaltsplan der Union eingestellten Mitteln.

    02 01 30
    Unterstützungsausgaben für das Programm „Digitales Europa“

    Verweise

    Siehe Kapitel 02 04.

    02 01 30 01
    Unterstützungsausgaben für das Programm „Digitales Europa“

    Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    17 634 000

    63 623

    17 697 623

    Erläuterungen

    Diese Mittel sind zur Deckung von Ausgaben für Maßnahmen bestimmt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwirklichung der Zielsetzungen des Programms „Digitales Europa“ stehen (z. B. Studien, Sitzungen von Sachverständigen, Informationen und Veröffentlichungen sowie Software und Datenbanken) oder der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen dieses Postens stehen, sowie zur Deckung aller weiteren Ausgaben für technische und administrative Hilfe, mit Ausnahme der hoheitlichen Aufgaben, die von der Kommission im Rahmen von Verträgen über punktuelle Dienstleistungen vergeben werden.

    Ferner sollen sie Ausgaben für technische und administrative Hilfe bei der Ermittlung, Ausarbeitung, Verwaltung, Überwachung, Prüfung und Kontrolle dieses Programms oder dieser Maßnahmen decken.

    Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans)

    EFTA-EWR

    476 118

    6 6 0 0

    02 01 30 73
    Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales — Beitrag aus dem Programm „Digitales Europa“

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    4 680 000

    –63 623

    4 616 377

    Erläuterungen

    Bei diesen Mitteln handelt es sich um den Beitrag zur Deckung der Verwaltungsausgaben für Personal und der operativen Ausgaben der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der sich aus der Beteiligung der Agentur an der Verwaltung des Programms „Digitales Europa“ ergibt.

    Der Stellenplan der Agentur ist im Anhang „Stellenplan“ zu diesem Einzelplan enthalten.

    Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans)

    EFTA-EWR

    126 360

    6 6 0 0

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1).

    Durchführungsbeschluss (EU) 2021/173 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der Europäischen Exekutivagentur für Forschung, der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU, der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats sowie der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur und zur Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse 2013/801/EU, 2013/771/EU, 2013/778/EU, 2013/779/EU, 2013/776/EU und 2013/770/EU (ABl. L 50 vom 15.2.2021, S. 9).

    Verweise

    Siehe Kapitel 02 04.

    Beschluss C(2021) 948 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Übertragung von Befugnissen auf die Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales zwecks Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Unionsprogrammen in den Bereichen EU4Health, Binnenmarkt, Forschung und Innovation, Digitales Europa, Fazilität „Connecting Europe“ – Digitales, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung von in den Gesamthaushaltsplan der Union eingestellten Mitteln.

    02 01 40
    Unterstützungsausgaben für sonstige Maßnahmen

    Erläuterungen

    Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für die Vorbereitung, Überwachung, Kontrolle, Prüfung, Evaluierung und sonstige Tätigkeiten zur Verwaltung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und zur Bewertung der Verwirklichung seiner Ziele. Darüber hinaus können damit Studien, Sachverständigensitzungen, Informations- und Kommunikationsmaßnahmen, darunter Maßnahmen zur Kommunikation der Kommission über die politischen Prioritäten der Union, insofern sie die Ziele des EFSI betreffen, sowie Ausgaben in Verbindung mit Informationstechnologienetzen — in erster Linie für die Verarbeitung und den Austausch von Informationen —, einschließlich für IT-Systeme sowie für sonstige technische und administrative Hilfe für die Verwaltung des EFSI gefördert werden.

    Verweise

    Siehe Kapitel 02 05.

    02 01 40 74
    Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt — Beitrag aus dem Finanzierungsmechanismus für erneuerbare Energie

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    457 000

    –91 425

    365 575

    Erläuterungen

    Bei diesen Mitteln handelt es sich um den Beitrag zur Deckung der Verwaltungsausgaben für Personal und der operativen Ausgaben der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der sich aus der Beteiligung der Agentur an der Verwaltung des Finanzierungsmechanismus der Union für erneuerbare Energie ergibt.

    Der Stellenplan der Agentur ist im Anhang „Stellenplan“ zu diesem Einzelplan enthalten.

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1).

    Durchführungsbeschluss (EU) 2021/173 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der Europäischen Exekutivagentur für Forschung, der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU, der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats sowie der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur und zur Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse 2013/801/EU, 2013/771/EU, 2013/778/EU, 2013/779/EU, 2013/776/EU und 2013/770/EU (ABl. L 50 vom 15.2.2021, S. 9).

    Siehe Posten 02 20 03 06.

    Verweise

    Siehe Posten 02 20 03 06.

    Beschluss C(2021) 947 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Übertragung von Befugnissen auf die Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt zwecks Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Unionsprogrammen in den Bereichen Verkehrs- und Energieinfrastrukturen; Forschung und Innovation zu Klima-, Energie- und Mobilitätsthemen; Umwelt, Natur und biologische Vielfalt; Übergang zu kohlenstoffarmen Technologien sowie maritime Angelegenheiten und Fischerei, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung von in den Gesamthaushaltsplan der Union eingestellten sowie aus externen zweckgebundenen Einnahmen stammenden Mitteln.

    KAPITEL 02 03 —   FAZILITÄT „CONNECTING EUROPE“ (CEF)

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    02 03

    FAZILITÄT „CONNECTING EUROPE“ (CEF)

    02 03 01

    Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Verkehr

    1

    1 772 331 878

    45 758 512

     

     

    1 772 331 878

    45 758 512

    02 03 02

    Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Energie

    1

    783 149 971

    53 200 000

     

     

    783 149 971

    53 200 000

    02 03 03

    Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Digitales

    02 03 03 01

    Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Digitales

    1

    272 684 791

    7 481 452

    318 317

    318 317

    273 003 108

    7 799 769

    02 03 03 02

    Gemeinsames Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC)

    1

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

     

    Artikel 02 03 03 — Zwischensumme

     

    272 684 791

    7 481 452

    318 317

    318 317

    273 003 108

    7 799 769

    02 03 99

    Abschluss früherer Programme und Tätigkeiten

    02 03 99 01

    Abschluss früherer Programme der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Tätigkeiten im Bereich Verkehr (aus der Zeit vor 2021)

    1

    p.m.

    1 369 600 000

     

     

    p.m.

    1 369 600 000

    02 03 99 02

    Abschluss früherer Programme der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Tätigkeiten im Bereich Energie (aus der Zeit vor 2021)

    1

    p.m.

    386 390 800

     

     

    p.m.

    386 390 800

    02 03 99 03

    Abschluss früherer Programme der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — IKT (aus der Zeit vor 2021)

    1

    p.m.

    195 000 286

     

     

    p.m.

    195 000 286

    02 03 99 04

    Abschluss früherer Energievorhaben zur Konjunkturbelebung (2007-2013)

    1

    p.m.

    30 000 000

     

     

    p.m.

    30 000 000

    02 03 99 05

    Abschluss des Gemeinschaftsprogramms „Mehr Sicherheit im Internet — Förderung der sichereren Nutzung des Internets und neuer Online-Technologien“ (2007-2013)

    1

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

     

    Artikel 02 03 99 — Zwischensumme

     

    p.m.

    1 980 991 086

     

     

    p.m.

    1 980 991 086

     

    Kapitel 02 03 — Insgesamt

     

    2 828 166 640

    2 087 431 050

    318 317

    318 317

    2 828 484 957

    2 087 749 367

    Erläuterungen

    Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel dienen der Finanzierung von Maßnahmen zum Ausbau und zur Modernisierung der transeuropäischen Netze in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales und zur Erleichterung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Bereich der erneuerbaren Energien unter Berücksichtigung der langfristigen Dekarbonisierungsverpflichtungen und unter Nutzung von Synergien zwischen den Bereichen.

    Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Länder) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

    Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

    Verweise

    Vorschlag, von der Kommission am 7. Juni 2018 übermittelt, für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 283/2014 (COM(2018)0438).

    02 03 03
    Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Digitales

    02 03 03 01
    Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Digitales

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    272 684 791

    7 481 452

    318 317

    318 317

    273 003 108

    7 799 769

    Erläuterungen

    Veranschlagt sind Mittel zur Finanzierung von Maßnahmen, die die Entwicklung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse in Bezug auf die Einführung von sicheren und geschützten digitalen Netzen mit sehr hoher Kapazität und 5G-Systemen, zur Steigerung der Kapazität und der Widerstandsfähigkeit digitaler Backbone-Netze im Gebiet der Union sowie zur Digitalisierung der Verkehrs- und Energienetze unterstützen.

    Die in der CEF vorgesehenen Maßnahmen betreffen unter anderem die Einführung von und den Zugang zu Netzen mit sehr hoher Kapazität, einschließlich 5G-Systemen, die der Gigabit-Netzanbindung in Gebieten dienen können, in denen sozioökonomische Schwerpunkte angesiedelt sind; die kostenlose und diskriminierungsfreie Bereitstellung einer sehr hochwertigen lokalen drahtlosen Internetanbindung in Kommunen; die Verwirklichung einer unterbrechungsfreien Netzabdeckung aller wichtigen Verkehrswege, einschließlich der transeuropäischen Verkehrsnetze, mit 5G-Systemen; den Aufbau neuer oder die wesentliche Modernisierung bestehender Backbone-Netze, auch mit Seekabeln, in und zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen der Europäischen Union und Drittländern; die Umsetzung digitaler Vernetzungsinfrastrukturen in Bezug auf grenzüberschreitende Projekte in den Bereichen Verkehr oder Energie; und die Unterstützung operativer digitaler Plattformen, die direkt mit Verkehrs- oder Energieinfrastrukturen verbunden sind.

    Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans)

    EFTA-EWR

    518 101

    6 6 0 0

    KAPITEL 02 20 —   PILOTPROJEKTE, VORBEREITENDE MASSNAHMEN, MASSNAHMEN ZUR ERFÜLLUNG VON AUFGABEN, DIE SICH AUS DEN INSTITUTIONELLEN BEFUGNISSEN DER KOMMISSION ERGEBEN, UND SONSTIGE MASSNAHMEN

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    02 20

    PILOTPROJEKTE, VORBEREITENDE MASSNAHMEN, MASSNAHMEN ZUR ERFÜLLUNG VON AUFGABEN, DIE SICH AUS DEN INSTITUTIONELLEN BEFUGNISSEN DER KOMMISSION ERGEBEN, UND SONSTIGE MASSNAHMEN

    02 20 01

    Pilotprojekte

    1

    17 025 000

    13 780 299

     

     

    17 025 000

    13 780 299

    02 20 02

    Vorbereitende Maßnahmen

    1

    p.m.

    9 653 900

     

     

    p.m.

    9 653 900

    02 20 03

    Sonstige Maßnahmen

    02 20 03 01

    Europäischer Investitionsfonds — Bereitstellung der eingezahlten Anteile am gezeichneten Kapital

    1

    375 000 000

    375 000 000

     

     

    375 000 000

    375 000 000

    02 20 03 02

    Europäischer Investitionsfonds — Abrufbarer Teil des gezeichneten Kapitals

    1

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    02 20 03 03

    Nukleare Sicherheit — Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank

    1

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    02 20 03 04

    Finanzierungsmechanismus der Union für erneuerbare Energie

    1

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

     

    Artikel 02 20 03 — Zwischensumme

     

    375 000 000

    375 000 000

     

     

    375 000 000

    375 000 000

    02 20 04

    Maßnahmen zur Erfüllung von Aufgaben, die sich aus den institutionellen Befugnissen der Kommission ergeben

    02 20 04 01

    Unterstützende Tätigkeiten für die Europäische Verkehrspolitik, Verkehrssicherheit und Passagierrechte einschließlich Kommunikationstätigkeiten

    1

    15 650 000

    14 000 000

     

     

    15 650 000

    14 000 000

    02 20 04 02

    Unterstützende Tätigkeiten für die Europäische Energiepolitik und den Energiebinnenmarkt

    1

    6 543 000

    4 668 000

    91 425

    91 425

    6 634 425

    4 759 425

    02 20 04 03

    Festlegung und Umsetzung der Unionspolitik im Bereich der elektronischen Kommunikation

    1

    3 315 000

    2 500 000

     

     

    3 315 000

    2 500 000

     

    Artikel 02 20 04 — Zwischensumme

     

    25 508 000

    21 168 000

    91 425

    91 425

    25 599 425

    21 259 425

     

    Kapitel 02 20 — Insgesamt

     

    417 533 000

    419 602 199

    91 425

    91 425

    417 624 425

    419 693 624

    02 20 04
    Maßnahmen zur Erfüllung von Aufgaben, die sich aus den institutionellen Befugnissen der Kommission ergeben

    Erläuterungen

    Die in diesem Artikel eingestellten Mittel sind dazu bestimmt, Ausgaben im Zusammenhang mit Aufgaben aufgrund der institutionellen Befugnisse der Kommission zu finanzieren.

    Rechtsgrundlagen

    Artikel 58 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1).

    02 20 04 02
    Unterstützende Tätigkeiten für die Europäische Energiepolitik und den Energiebinnenmarkt

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    6 543 000

    4 668 000

    91 425

    91 425

    6 634 425

    4 759 425

    Erläuterungen

    Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben bestimmt, die der Kommission zur Unterstützung der Energiepolitik bei der Erhebung und Verarbeitung aller Arten von Informationen entstehen, die sie für die Analyse, Festlegung, Förderung, Überwachung, Finanzierung, Bewertung und Durchführung einer auf Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und Nachhaltigkeit ausgerichteten europäischen Energiepolitik, des Energiebinnenmarkts und seiner Ausweitung auf Drittstaaten, der Energieversorgungssicherheit mit all ihren europäischen und globalen Aspekten sowie von hochwertigen Dienstleistungen zu transparenten und vergleichbaren Preisen, die die Rechte und den Schutz der Energienutzer stärken, benötigt.

    Als wichtigste Ziele wurden gebilligt: die Umsetzung einer stufenweise angelegten gemeinsamen europäischen Politik im Einklang mit der Strategie für die Energieunion (COM(2015)0080) zur Gewährleistung einer dauerhaften Energieversorgungssicherheit, eines reibungslos funktionierenden Energiebinnenmarkts und des Zugangs zu den Energietransportnetzen, Beobachtung des Energiemarkts, integrierte Lenkung und Überwachung, Analyse von Modellen, einschließlich Szenarios zu den Auswirkungen der in Betracht gezogenen politischen Konzepte, Stärkung der Rechte und des Schutzes der Energienutzer auf der Grundlage allgemeiner und spezieller Kenntnisse der globalen und europäischen Energiemärkte für alle Energiearten.

    Diese Mittel sind auch zur Deckung der Ausgaben für Sachverständige bestimmt, die in direktem Zusammenhang mit der Sammlung, Validierung und Analyse der notwendigen Informationen für die Energiemarktbeobachtung stehen, sowie der Ausgaben für Information und Kommunikation, die digitale Handhabung und Visualisierung von Daten, Konferenzen und Veranstaltungen zur Förderung von Tätigkeiten im Energiebereich sowie für elektronische und gedruckte Veröffentlichungen, audiovisuelle Produkte und die Entwicklung verschiedener Tätigkeiten im Internet und in sozialen Medien, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwirklichung der Zielsetzungen der Energiepolitik stehen. Die Mittel werden auch zur Unterstützung eines verstärkten Energiedialogs mit den Hauptenergiepartnern der Union und internationalen Organisationen im Energiebereich eingesetzt.

    TITEL 03

    BINNENMARKT

    Titel

    Kapitel

    Bezeichnung

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    03 01

    VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „BINNENMARKT“

    29 303 925

    29 303 925

    – 429 379

    – 429 379

    28 874 546

    28 874 546

    03 02

    BINNENMARKTPROGRAMM

    546 315 075

    518 432 390

    429 379

    429 379

    546 744 454

    518 861 769

    03 03

    BETRUGSBEKÄMPFUNGSPROGRAMM DER EU

    24 053 000

    23 758 262

     

     

    24 053 000

    23 758 262

    03 04

    ZUSAMMENARBEIT IM BEREICH DER BESTEUERUNG (FISCALIS)

    35 915 550

    32 545 655

     

     

    35 915 550

    32 545 655

    03 05

    ZUSAMMENARBEIT IM ZOLLWESEN (CUSTOMS)

    126 587 000

    86 000 000

     

     

    126 587 000

    86 000 000

    03 10

    DEZENTRALE AGENTUREN

    121 438 147

    121 438 147

     

     

    121 438 147

    121 438 147

    03 20

    PILOTPROJEKTE, VORBEREITENDE MASSNAHMEN, MASSNAHMEN ZUR ERFÜLLUNG VON AUFGABEN, DIE SICH AUS DEN INSTITUTIONELLEN BEFUGNISSEN DER KOMMISSION ERGEBEN, UND SONSTIGE MASSNAHMEN

    15 640 000

    21 227 320

     

    300 000

    15 640 000

    21 527 320

     

    Titel 03 — Insgesamt

    899 252 697

    832 705 699

    0

    300 000

    899 252 697

    833 005 699

    KAPITEL 03 01 —   VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „BINNENMARKT“

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    03 01

    VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „BINNENMARKT“

    03 01 01

    Unterstützungsausgaben für das Binnenmarktprogramm

    03 01 01 01

    Unterstützungsausgaben für das Binnenmarktprogramm

    1

    13 211 925

    – 102 485

    13 109 440

    03 01 01 63

    Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen — Beitrag aus dem Binnenmarktprogramm für den Abschluss früherer Programme

    1

    10 526 223

     

    10 526 223

    03 01 01 66

    Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel — Beitrag aus dem Binnenmarktprogramm für den Abschluss früherer Programme

    1

    3 037 000

     

    3 037 000

    03 01 01 73

    Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales — Beitrag aus dem Binnenmarktprogramm

    1

    1 720 000

    – 219 379

    1 500 621

    03 01 01 76

    Europäische Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU — Beitrag aus dem Binnenmarktprogramm

    1

    208 777

    – 107 515

    101 262

     

    Artikel 03 01 01 — Zwischensumme

     

    28 703 925

    – 429 379

    28 274 546

    03 01 02

    Unterstützungsausgaben für das Fiscalis-Programm

    1

    300 000

     

    300 000

    03 01 03

    Unterstützungsausgaben für Tätigkeiten im Zollbereich

    1

    300 000

     

    300 000

     

    Kapitel 03 01 — Insgesamt

     

    29 303 925

    – 429 379

    28 874 546

    Erläuterungen

    Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel sind zur Deckung der Verwaltungsausgaben (u. a. Studien, Sachverständigensitzungen, Informationen und Veröffentlichungen), die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwirklichung der Ziele des Programms oder der Maßnahmen im Rahmen dieses Clusters stehen, sowie aller weiteren Ausgaben für technische und administrative Hilfe, mit Ausnahme der Aufgaben der öffentlichen Hand, die von der Kommission im Rahmen von Verträgen über punktuelle Dienstleistungen vergeben werden, bestimmt.

    Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Länder) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

    Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

    03 01 01
    Unterstützungsausgaben für das Binnenmarktprogramm

    03 01 01 01
    Unterstützungsausgaben für das Binnenmarktprogramm

    Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    13 211 925

    – 102 485

    13 109 440

    Erläuterungen

    Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für technische und administrative Hilfe zur Durchführung des Binnenmarktprogramms und der sektorspezifischen Leitlinien bestimmt, z. B. für Tätigkeiten zur Vorbereitung, Überwachung, Kontrolle, Rechnungsprüfung und Evaluierung, einschließlich betrieblicher Informations- und Technologiesysteme. Diese Mittel sind auch zur Finanzierung von Maßnahmen bestimmt, mit denen die Vorbereitung von Projekten oder Maßnahmen unterstützt werden soll, die im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Ziele des Programms stehen.

    Zweckgebundene Einnahmen (Ursprung, veranschlagte Beträge und entsprechender Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    EFTA-EWR

    356 722

    6 6 0 0

    Verweise

    Siehe Kapitel 03 02.

    03 01 01 73
    Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales — Beitrag aus dem Binnenmarktprogramm

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    1 720 000

    – 219 379

    1 500 621

    Erläuterungen

    Die Mittel sind zur Deckung der operativen Kosten der Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales bestimmt, die im Rahmen ihrer Aufgabe bei der Durchführung des Binnenmarktprogramms (2021-2027) anfallen.

    Der Stellenplan der Agentur ist im Anhang „Stellenplan“ zu diesem Einzelplan enthalten.

    Zweckgebundene Einnahmen (Ursprung, veranschlagte Beträge und entsprechender Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    EFTA-EWR

    46 440

    6 6 0 0

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1).

    Durchführungsbeschluss (EU) 2021/173 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der Europäischen Exekutivagentur für Forschung, der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU, der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats sowie der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur und zur Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse 2013/801/EU, 2013/771/EU, 2013/778/EU, 2013/779/EU, 2013/776/EU und 2013/770/EU (ABl. L 50 vom 15.2.2021, S. 9.

    Verweise

    Siehe Kapitel 03 01.

    Beschluss C(2021) 948 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Übertragung bestimmter Befugnisse auf die Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales zwecks Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Programme der Union in den Bereichen Digitales Europa, Fazilität „Connecting Europe“ — Digitales, Forschung und Innovation, Binnenmarkt und EU4Health, sowie insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung von Mitteln des Gesamthaushaltsplans der Union.

    03 01 01 76
    Europäische Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU — Beitrag aus dem Binnenmarktprogramm

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    208 777

    – 107 515

    101 262

    Erläuterungen

    Die Mittel sind zur Deckung des Beitrags zu den Personal- und Verwaltungsausgaben der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU bestimmt, die Teile des Binnenmarktprogramms auf der Grundlage einer Kosten-Nutzen-Analyse umsetzen wird.

    Der Stellenplan der Agentur ist im Anhang „Stellenplan“ dieses Einzelplans enthalten.

    Zweckgebundene Einnahmen (Ursprung, veranschlagte Beträge und entsprechender Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    EFTA-EWR

    5 637

    6 6 0 0

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1).

    Durchführungsbeschluss (EU) 2021/173 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der Europäischen Exekutivagentur für Forschung, der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU, der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats sowie der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur und zur Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse 2013/801/EU, 2013/771/EU, 2013/778/EU, 2013/779/EU, 2013/776/EU und 2013/770/EU (ABl. L 50 vom 15. Februar 2021, S. 9).

    Verweise

    Siehe Kapitel 03 02.

    Beschluss C(2021) 949 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Übertragung von Befugnissen auf die Europäische Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU zwecks Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Programmen der Union in den Bereichen Innovatives Europa, Binnenmarkt und interregionale Innovationsinvestitionen, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung von in den Gesamthaushaltsplan der Union eingestellten Mitteln.

    KAPITEL 03 02 —   BINNENMARKTPROGRAMM

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    03 02

    BINNENMARKTPROGRAMM

    03 02 01

    Den Binnenmarkt wirksamer machen

    03 02 01 01

    Funktionieren und Entwicklung des Binnenmarkts für Waren und Dienstleistungen

    1

    34 534 719

    8 730 000

     

     

    34 534 719

    8 730 000

    03 02 01 02

    Steuerungsinstrumente auf dem Gebiet des Binnenmarkts

    1

    5 414 088

    2 674 000

     

     

    5 414 088

    2 674 000

    03 02 01 03

    Unterstützung der regulierenden Tätigkeit von TAXUD — Verwirklichung und Entwicklung des Binnenmarkts

    1

    3 222 507

    324 000

     

     

    3 222 507

    324 000

    03 02 01 04

    Gesellschaftsrecht

    1

    947 796

    190 421

     

     

    947 796

    190 421

    03 02 01 05

    Wettbewerbspolitik für eine gestärkte Union im digitalen Zeitalter

    1

    19 857 132

    8 000 000

     

     

    19 857 132

    8 000 000

    03 02 01 06

    Umsetzung und Entwicklung des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen

    1

    5 266 608

    1 305 323

     

     

    5 266 608

    1 305 323

    03 02 01 07

    Marktüberwachung

    1

    10 559 000

    2 670 000

     

     

    10 559 000

    2 670 000

     

    Artikel 03 02 01 — Zwischensumme

     

    79 801 850

    23 893 744

     

     

    79 801 850

    23 893 744

    03 02 02

    Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen — insbesondere KMU — und Unterstützung für den Zugang zu Märkten

    1

    117 443 450

    26 315 500

     

     

    117 443 450

    26 315 500

    03 02 03

    Europäische Normungsprozesse und internationale Normen in den Bereichen Rechnungslegung und Abschlussprüfung

    03 02 03 01

    Europäische Normungsprozesse

    1

    21 458 109

    12 500 000

     

     

    21 458 109

    12 500 000

    03 02 03 02

    Internationale Normen in den Bereichen Rechnungslegung und Abschlussprüfung

    1

    8 439 058

    4 880 729

     

     

    8 439 058

    4 880 729

     

    Artikel 03 02 03 — Zwischensumme

     

    29 897 167

    17 380 729

     

     

    29 897 167

    17 380 729

    03 02 04

    Befähigung der Verbraucher und der Zivilgesellschaft sowie Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutz- und Produktsicherheitsniveaus, einschließlich der Beteiligung der Endnutzer an der Gestaltung der Politik im Bereich der Finanzdienstleistungen

    03 02 04 01

    Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutz- und Produktsicherheitsniveaus

    1

    22 964 531

    6 920 585

    210 000

    210 000

    23 174 531

    7 130 585

    03 02 04 02

    Die Beteiligung von Endnutzern an Gestaltungsprozessen der Politik im Bereich Finanzdienstleistungen

    1

    1 493 537

    1 079 153

     

     

    1 493 537

    1 079 153

     

    Artikel 03 02 04 — Zwischensumme

     

    24 458 068

    7 999 738

    210 000

    210 000

    24 668 068

    8 209 738

    03 02 05

    Erstellung und Verbreitung hochwertiger Statistiken über Europa

    1

    74 000 000

    8 600 000

     

     

    74 000 000

    8 600 000

    03 02 06

    Beitrag zu hohen Standards in den Bereichen Gesundheit und Wohlergehen der Menschen, Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutz

    1

    220 714 540

    18 703 000

    219 379

    219 379

    220 933 919

    18 922 379

    03 02 99

    Abschluss früherer Programme und Tätigkeiten

    03 02 99 01

    Abschluss früherer Programme im Bereich kleine und mittlere Unternehmen, einschließlich des Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU (COSME) (aus der Zeit vor 2021)

    1

    p.m.

    62 200 000

     

     

    p.m.

    62 200 000

    03 02 99 02

    Kontrollen der Lebens- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit (aus der Zeit vor 2021).

    1

    p.m.

    227 685 366

     

     

    p.m.

    227 685 366

    03 02 99 03

    Abschluss früherer Tätigkeiten und Programme im Bereich Verbraucher (aus der Zeit vor 2021)

    1

    p.m.

    19 500 000

     

     

    p.m.

    19 500 000

    03 02 99 04

    Abschluss früherer Programme im Bereich Standardisierung, Rechnungslegung und Dienstleistungen, Abschlussprüfung und Statistik (aus der Zeit vor 2021)

    1

    p.m.

    78 072 328

     

     

    p.m.

    78 072 328

    03 02 99 05

    Abschluss früherer Tätigkeiten im Bereich Binnenmarkt und Finanzdienstleistungen (aus der Zeit vor 2021)

    1

    p.m.

    27 181 985

     

     

    p.m.

    27 181 985

    03 02 99 06

    Abschluss früherer Programme im Bereich Unternehmensrecht (aus der Zeit vor 2021)

    1

    p.m.

    900 000

     

     

    p.m.

    900 000

     

    Artikel 03 02 99 — Zwischensumme

     

    p.m.

    415 539 679

     

     

    p.m.

    415 539 679

     

    Kapitel 03 02 — Insgesamt

     

    546 315 075

    518 432 390

    429 379

    429 379

    546 744 454

    518 861 769

    Erläuterungen

    Die Mittel dieses Kapitels sind dazu bestimmt, das Funktionieren des Binnenmarkts für Waren und Dienstleistungen, einschließlich der Finanzdienstleistungen, der Bekämpfung der Geldwäsche und des freien Kapitalverkehrs, zu verbessern und Statistiken hoher Qualität zu allen Politikbereichen der Union bereitzustellen, wie im Programms über den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen, und die europäischen Statistiken (das „Binnenmarktprogramm“), vorgesehen. Das Programm unterstützt insbesondere die Konzeption, Umsetzung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften der Union, auf denen das Funktionieren des Binnenmarkts für Waren und Dienstleistungen beruht — einschließlich der Finanzdienstleistungen, der Bekämpfung der Geldwäsche und des freien Kapitalverkehrs sowie des Aufbaus von Kapazitäten, der Koordinierung gemeinsamer Maßnahmen von Mitgliedstaaten und Kommission sowie der internationalen Dimension des Binnenmarkts. Es wird auch die Teilhabe von Frauen fördern und der Stärkung aller Akteure des Binnenmarkts dienen: Unternehmen, Bürger bzw. Verbraucher, Zivilgesellschaft und Behörden. Das Binnenmarktprogramm vereint sechs Vorläuferprogramme aus unterschiedlichen Politikbereichen, insbesondere den Teil für Finanzhilfen und Verträge von dem Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME), Programme zum Verbraucherschutz und unterstützt somit die Beteiligung von Verbrauchern und anderen Endnutzern an der Gestaltung der Unionspolitik im Bereich Finanzdienstleistungen, die Ausarbeitung internationaler Standards für die Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Unternehmensberichterstattung, Maßnahmen zur Förderung eines hohen Schutzniveaus für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen auf allen Stufen der Lebensmittelkette und in damit verbundenen Bereichen sowie europäische Statistiken. Zu diesem Programm gehören außerdem weitere Haushaltslinien in Bezug auf Marktüberwachung, Unternehmensrecht, vertragliches und außervertragliches Recht, Normung und Unterstützung im Bereich der Wettbewerbspolitik und im Zoll- und Steuerbereich. Die Folgenabschätzung ergab, dass ein einziges Programm Synergien schaffen und somit zu flexibleren und effizienteren Haushaltsausgaben führen wird.

    Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Länder) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

    Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

    Verweise

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, von der Kommission vorgelegt am 7. Juni 2018, zur Aufstellung des Programms über den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen, und die europäischen Statistiken und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014, (EU) Nr. 258/2014, (EU) Nr. 652/2014 und (EU) 2017/826 (COM(2018) 441).

    03 02 04
    Befähigung der Verbraucher und der Zivilgesellschaft sowie Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutz- und Produktsicherheitsniveaus, einschließlich der Beteiligung der Endnutzer an der Gestaltung der Politik im Bereich der Finanzdienstleistungen

    03 02 04 01
    Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutz- und Produktsicherheitsniveaus

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    22 964 531

    6 920 585

    210 000

    210 000

    23 174 531

    7 130 585

    Erläuterungen

    Diese Mittel sind zur Deckung von Ausgaben für das spezifische Ziel bestimmt: Schutz der Verbraucherinteressen und Gewährleistung eines hohen Niveaus in den Bereichen Verbraucherschutz und Produktsicherheit durch: Befähigung, Unterstützung und Aufklärung von Verbrauchern, Unternehmen und Zivilgesellschaft; Gewährleistung eines hohen Niveaus von Verbraucherschutz, nachhaltigem Verbrauch und Produktsicherheit insbesondere durch Unterstützung der zuständigen Durchsetzungsbehörden und Verbraucherverbände sowie durch Maßnahmen zur Zusammenarbeit; Sicherstellung, dass alle Verbraucher Zugang zu Rechtsbehelfen haben, und Bereitstellung sachdienlicher Markt- und Verbraucherinformationen.

    Zweckgebundene Einnahmen (Ursprung, veranschlagte Beträge und entsprechender Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    EFTA-EWR

    620 042

    6 6 0 0

    03 02 06
    Beitrag zu hohen Standards in den Bereichen Gesundheit und Wohlergehen der Menschen, Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutz

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    220 714 540

    18 703 000

    219 379

    219 379

    220 933 919

    18 922 379

    Erläuterungen

    Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für Maßnahmen bestimmt, deren Ziel es ist, Gesundheit und Wohlergehen der Menschen, Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutz entlang der Lebensmittelkette und in damit verbundenen Bereichen zu verbessern, beispielsweise durch Maßnahmen zum Tierschutz, für eine nachhaltige Lebensmittelproduktion und einen nachhaltigen -verbrauch, zur Verhinderung von Lebensmittelbetrug, für koordinierte Kontrollprogramme, zur Digitalisierung, gegen antimikrobielle Resistenzen und zur Verhinderung von Lebensmittelverschwendung.

    Die Maßnahmen zum Tierschutz sind für innovative Projekte bestimmt, mit denen derzeit gebräuchliche, dem Wohlergehen der Tiere abträgliche Verfahren ersetzt, reduziert oder verbessert werden können sowie für Tätigkeiten zur Datenerhebung und zur Schulung. Darüber hinaus wird es Initiativen zur Verbesserung der nachhaltigen Verwendung von Verpackungsmaterialien für Lebensmittel und von Geschirr — als ein Element zur Erreichung des Ziels der Kreislaufwirtschaft und der Null-Schadstoff-Strategie — geben.

    KAPITEL 03 20 —   PILOTPROJEKTE, VORBEREITENDE MASSNAHMEN, MASSNAHMEN ZUR ERFÜLLUNG VON AUFGABEN, DIE SICH AUS DEN INSTITUTIONELLEN BEFUGNISSEN DER KOMMISSION ERGEBEN, UND SONSTIGE MASSNAHMEN

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    03 20

    PILOTPROJEKTE, VORBEREITENDE MASSNAHMEN, MASSNAHMEN ZUR ERFÜLLUNG VON AUFGABEN, DIE SICH AUS DEN INSTITUTIONELLEN BEFUGNISSEN DER KOMMISSION ERGEBEN, UND SONSTIGE MASSNAHMEN

    03 20 01

    Pilotprojekte

    1

    1 540 000

    5 396 190

     

    300 000

    1 540 000

    5 696 190

    03 20 02

    Vorbereitende Maßnahmen

    1

    6 600 000

    8 331 130

     

     

    6 600 000

    8 331 130

    03 20 03

    Sonstige Maßnahmen

    03 20 03 01

    Vergabe- und Veröffentlichungsverfahren für öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge

    1

    7 500 000

    7 500 000

     

     

    7 500 000

    7 500 000

     

    Artikel 03 20 03 — Zwischensumme

     

    7 500 000

    7 500 000

     

     

    7 500 000

    7 500 000

     

    Kapitel 03 20 — Insgesamt

     

    15 640 000

    21 227 320

     

    300 000

    15 640 000

    21 527 320

    03 20 01
    Pilotprojekte

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    1 540 000

    5 396 190

     

    300 000

    1 540 000

    5 696 190

    Erläuterungen

    Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Durchführung von Pilotprojekten experimenteller Art zu finanzieren, mit denen Durchführbarkeit und Nutzen einer Maßnahme bewertet werden.

    Diese Pilotprojekte sind im Anhang „Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen“ dieses Einzelplans im Kapitel PP 03 aufgeführt.

    Rechtsgrundlagen

    Artikel 58 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1).

    TITEL 05

    REGIONALE ENTWICKLUNG UND ZUSAMMENHALT

    Titel

    Kapitel

    Bezeichnung

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    05 01

    VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN FÜR DEN CLUSTER „REGIONALE ENTWICKLUNG UND ZUSAMMENHALT“

    15 807 475

    15 807 475

    – 138 303

    – 138 303

    15 669 172

    15 669 172

    05 02

    EUROPÄISCHER FONDS FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG (EFRE)

    29 234 393 000

    33 865 032 884

    138 303

    138 303

    29 234 531 303

    33 865 171 187

    05 03

    KOHÄSIONSFONDS

    6 130 057 000

    11 837 302 553

     

     

    6 130 057 000

    11 837 302 553

    05 04

    UNTERSTÜTZUNG DER TÜRKISCH-ZYPRISCHEN GEMEINSCHAFT

    30 112 525

    33 000 000

     

     

    30 112 525

    33 000 000

    05 20

    PILOTPROJEKTE, VORBEREITENDE MASSNAHMEN, MASSNAHMEN ZUR ERFÜLLUNG VON AUFGABEN, DIE SICH AUS DEN INSTITUTIONELLEN BEFUGNISSEN DER KOMMISSION ERGEBEN, UND SONSTIGE MASSNAHMEN

    p.m.

    4 273 900

     

     

    p.m.

    4 273 900

     

    Titel 05 — Insgesamt

    35 410 370 000

    45 755 416 812

    0

    0

    35 410 370 000

    45 755 416 812

    KAPITEL 05 01 —   VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN FÜR DEN CLUSTER „REGIONALE ENTWICKLUNG UND ZUSAMMENHALT“

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    05 01

    VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN FÜR DEN CLUSTER „REGIONALE ENTWICKLUNG UND ZUSAMMENHALT“

    05 01 01

    Unterstützungsausgaben für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

    05 01 01 01

    Unterstützungsausgaben für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung

    2.1

    5 008 000

     

    5 008 000

    05 01 01 76

    Europäische Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU — Beitrag aus interregionalen Innovationsinvestitionen

    2.1

    914 000

    – 138 303

    775 697

     

    Artikel 05 01 01 — Zwischensumme

     

    5 922 000

    – 138 303

    5 783 697

    05 01 02

    Unterstützungsausgaben für den Kohäsionsfonds

    05 01 02 01

    Unterstützungsausgaben für den Kohäsionsfonds

    2.1

    1 538 000

     

    1 538 000

    05 01 02 64

    Exekutivagentur für Innovation und Netze — Beitrag aus dem Kohäsionsfonds für den Abschluss früherer Programme

    2.1

    6 161 793

     

    6 161 793

    05 01 02 74

    Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt — Beitrag aus dem Kohäsionsfonds

    2.1

    312 207

     

    312 207

     

    Artikel 05 01 02 — Zwischensumme

     

    8 012 000

     

    8 012 000

    05 01 03

    Unterstützungsausgaben für die Unterstützung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft

    2.2

    1 873 475

     

    1 873 475

     

    Kapitel 05 01 — Insgesamt

     

    15 807 475

    – 138 303

    15 669 172

    Erläuterungen

    Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel sind zur Deckung der Verwaltungsausgaben (u. a. Studien, Sachverständigensitzungen, Informationen und Veröffentlichungen), die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwirklichung der Ziele des Programms oder der Maßnahmen im Rahmen dieses Clusters stehen, sowie aller weiteren Ausgaben für technische und administrative Hilfe, mit Ausnahme der Aufgaben der öffentlichen Hand, die von der Kommission im Rahmen von Verträgen über punktuelle Dienstleistungen vergeben werden, bestimmt.

    Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Länder) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

    Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

    05 01 01
    Unterstützungsausgaben für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

    05 01 01 76
    Europäische Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU — Beitrag aus interregionalen Innovationsinvestitionen

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    914 000

    – 138 303

    775 697

    Erläuterungen

    Bei diesen Mitteln handelt es sich um den Beitrag zur Deckung der Verwaltungsausgaben für Personal und der operativen Ausgaben der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU, der sich aus der Beteiligung der Agentur an der Verwaltung interregionaler Innovationsinvestitionen ergibt.

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1).

    Durchführungsbeschluss (EU) 2021/173 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der Europäischen Exekutivagentur für Forschung, der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU, der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats sowie der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur und zur Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse 2013/801/EU, 2013/771/EU, 2013/778/EU, 2013/779/EU, 2013/776/EU und 2013/770/EU (ABl. L 50 vom 15.2.2021, S. 9).

    Verweise

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg) (COM(2018) 374 vom 29. Mai 2018).

    Beschluss C(2021) 949 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Übertragung von Befugnissen auf die Europäische Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU zwecks Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Programmen der Union in den Bereichen Innovatives Europa, Binnenmarkt und interregionale Innovationsinvestitionen, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung von in den Gesamthaushaltsplan der Union eingestellten Mitteln.

    KAPITEL 05 02 —   EUROPÄISCHER FONDS FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG (EFRE)

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    05 02

    EUROPÄISCHER FONDS FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG (EFRE)

    05 02 01

    EFRE — Operative Ausgaben

    2.1

    29 064 310 499

    1 181 392 527

    138 303

    138 303

    29 064 448 802

    1 181 530 830

    05 02 02

    EFRE – Operative technische Hilfe

    2.1

    96 419 103

    35 504 052

     

     

    96 419 103

    35 504 052

    05 02 03

    Europäische Stadtinitiative

    2.1

    73 663 398

    59 003 869

     

     

    73 663 398

    59 003 869

    05 02 04

    Fonds für einen gerechten Übergang — Beitrag aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

    2.1

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    05 02 05

    EFRE – Bereitstellung von Mitteln im Rahmen von REACT-EU

    05 02 05 01

    EFRE — Operative Ausgaben — Bereitstellung von Mitteln im Rahmen von REACT-EU

    2.1

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    05 02 05 02

    EFRE — Operative technische Hilfe — Bereitstellung von Mitteln im Rahmen von REACT-EU

    2.1

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    05 02 05 03

    ETZ — Operative Ausgaben — Bereitstellung von Mitteln im Rahmen von REACT-EU

     

     

     

     

     

    p.m.

    p.m.

     

    Artikel 05 02 05 — Zwischensumme

     

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    05 02 99

    Abschluss früherer Programme und Tätigkeiten

    05 02 99 01

    Abschluss des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) — operative Ausgaben (aus der Zeit vor 2021)

    2.1

    p.m.

    32 533 153 179

     

     

    p.m.

    32 533 153 179

    05 02 99 02

    Abschluss des EFRE — operative technische Hilfe (aus der Zeit vor 2021)

    2.1

    p.m.

    31 951 250

     

     

    p.m.

    31 951 250

    05 02 99 03

    Abschluss des EFRE — Artikel 25, Artikel 11 (aus der Zeit vor 2021)

    2.1

    p.m.

    3 000 000

     

     

    p.m.

    3 000 000

    05 02 99 04

    Abschluss des EFRE — Innovative Maßnahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung (aus der Zeit vor 2021)

    2.1

    p.m.

    21 028 007

     

     

    p.m.

    21 028 007

     

    Artikel 05 02 99 — Zwischensumme

     

    p.m.

    32 589 132 436

     

     

    p.m.

    32 589 132 436

     

    Kapitel 05 02 — Insgesamt

     

    29 234 393 000

    33 865 032 884

    138 303

    138 303

    29 234 531 303

    33 865 171 187

    Erläuterungen

    EFRE-Unterstützung im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg) im Programmplanungszeitraum 2021-2027.

    Folgende drei Kategorien von Regionen werden erfasst:

    weniger entwickelte Regionen mit einem BIP pro Kopf von weniger als 75 % des durchschnittlichen BIP der Union,

    Übergangsregionen mit einem BIP pro Kopf von 75 % bis 100 % des durchschnittlichen BIP der Union,

    stärker entwickelte Regionen mit einem BIP pro Kopf von über 100 % des durchschnittlichen BIP der Union.

    Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Länder) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

    Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

    Zusätzlich werden gemäß der Verordnung (EU) 2020/2094 vom 14. Dezember 2020 mit dem Einsetzen externer zweckgebundener Einnahmen aufgrund von Erlösen aus dem Aufbauinstrument in den Einnahmenteil zusätzliche Mittel für die im Rahmen von REACT-EU finanzierten Programme unter den Titeln 05 und 07 in einer Gesamthöhe von 50 620 000 000 EUR an Mitteln für Verpflichtungen bereitgestellt. Die in den Erläuterungen der entsprechenden Haushaltslinien angegebenen Beträge unter diesem Titel geben Auskunft über den erwarteten Betrag der rechtlichen Verpflichtungen im Jahr 2021.

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates vom 14. Dezember 2020 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise (ABl. L 433I vom 22.12.2020, S. 23).

    Verordnung (EU) 2020/2221 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in Bezug auf zusätzliche Mittel und Durchführungsbestimmungen zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und der Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft (REACT-EU) (ABl. L 437 vom 28.12.2020, S. 30).

    Verweise

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (COM(2018) 372 vom 29. Mai 2018).

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Mechanismus zur Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse in einem grenzübergreifenden Kontext (COM(2018) 373 vom 29. Mai 2018).

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg) (COM(2018) 374 vom 29. Mai 2018).

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang (COM(2020) 22 vom 14. Januar 2020).

    Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang (COM(2020) 460 vom 28. Mai 2020).

    Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa (COM(2020) 450 vom 28. Mai 2020).

    Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (COM(2020) 452 vom 28. Mai 2020).

    05 02 01
    EFRE — Operative Ausgaben

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    29 064 310 499

    1 181 392 527

    138 303

    138 303

    29 064 448 802

    1 181 530 830

    Erläuterungen

    Diese Mittel sind zur Deckung der EFRE-Unterstützung im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg) im Programmplanungszeitraum 2021-2027 bestimmt.

    Folgende drei Kategorien von Regionen werden erfasst:

    weniger entwickelte Regionen mit einem BIP pro Kopf von weniger als 75 % des durchschnittlichen BIP der Union,

    Übergangsregionen mit einem BIP pro Kopf von 75 % bis 100 % des durchschnittlichen BIP der Union,

    stärker entwickelte Regionen mit einem BIP pro Kopf von über 100 % des durchschnittlichen BIP der Union.

    TITEL 06

    AUFBAU UND RESILIZENZ

    Titel

    Kapitel

    Bezeichnung

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    06 01

    VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „AUFBAU UND RESILIENZ“

    18 266 000

    18 266 000

    4 508 102

    4 508 102

    22 774 102

    22 774 102

    06 02

    AUFBAU- UND RESILIENZFAZILITÄT (EINSCHLIESSLICH INSTRUMENT FÜR TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG)

    114 364 000

    107 182 000

     

     

    114 364 000

    107 182 000

    06 03

    SCHUTZ DES EURO GEGEN GELDFÄLSCHUNG

    834 082

    782 583

     

     

    834 082

    782 583

    06 04

    AUFBAUINSTRUMENT DER EUROPÄISCHEN UNION (EURI)

    34 591 000

    34 591 000

     

     

    34 591 000

    34 591 000

    06 05

    KATASTROPHENSCHUTZVERFAHREN DER UNION (RESCEU)

    90 203 000

    193 531 962

     

     

    90 203 000

    193 531 962

    06 06

    PROGRAMM EU4HEALTH

    316 193 000

    116 608 200

    –4 508 102

    –4 508 102

    311 684 898

    112 100 098

    06 07

    BEREITSTELLUNG VON SOFORTHILFE INNERHALB DER UNION

    p.m.

    90 000 000

    156 200 000

    148 100 000

    156 200 000

    238 100 000

    06 10

    DEZENTRALE AGENTUREN

    257 886 339

    247 644 524

    60 000 000

    60 000 000

    317 886 339

    307 644 524

    06 20

    PILOTPROJEKTE, VORBEREITENDE MASSNAHMEN, IM RAHMEN DER BEFUGNISSE DER KOMMISSION FINANZIERTE MASSNAHMEN UND SONSTIGE MASSNAHMEN

    11 400 000

    12 280 524

     

     

    11 400 000

    12 280 524

     

    Titel 06 — Insgesamt

    843 737 421

    820 886 793

    216 200 000

    208 100 000

    1 059 937 421

    1 028 986 793

    KAPITEL 06 01 —   VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „AUFBAU UND RESILIENZ“

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    06 01

    VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „AUFBAU UND RESILIENZ“

    06 01 01

    Unterstützungsausgaben für die Aufbau- und Resilienzfazilität (einschließlich Instrument für technische Unterstützung)

    2.2

    2 000 000

     

    2 000 000

    06 01 02

    Unterstützungsausgaben für den Schutz des Euro gegen Geldfälschung

    2.2

    p.m.

     

    p.m.

    06 01 03

    Unterstützungsausgaben für das Aufbauinstrument der Europäischen Union (EURI)

    2.2

    5 000 000

     

    5 000 000

    06 01 04

    Unterstützungsausgaben für das Katastrophenschutzverfahren der Union (RescEU)

    2.2

    p.m.

     

    p.m.

    06 01 05

    Unterstützungsausgaben für das Programm EU4Health

    06 01 05 01

    Unterstützungsausgaben für das Programm EU4Health

    2.2

    3 500 000

     

    3 500 000

    06 01 05 66

    Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel — Beitrag aus dem Programm EU4Health für den Abschluss früherer Programme

    2.2

    4 550 000

     

    4 550 000

    06 01 05 73

    Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales — Beitrag aus Mitteln des Programms EU4Health

    2.2

    3 216 000

    4 508 102

    7 724 102

     

    Artikel 06 01 05 — Zwischensumme

     

    11 266 000

    4 508 102

    15 774 102

    06 01 06

    Unterstützungsausgaben für die Soforthilfe innerhalb der Union

    2.2

    p.m.

     

    p.m.

     

    Kapitel 06 01 — Insgesamt

     

    18 266 000

    4 508 102

    22 774 102

    Erläuterungen

    Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel sind zur Deckung der Verwaltungsausgaben (etwas Studien, Sachverständigensitzungen, Informationen und Veröffentlichungen), die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwirklichung der Ziele des Programms oder der Maßnahmen im Rahmen dieses Clusters stehen, sowie aller weiteren Ausgaben für technische und administrative Hilfe, mit Ausnahme der Aufgaben der öffentlichen Hand, die von der Kommission im Rahmen von Verträgen über punktuelle Dienstleistungen vergeben werden, bestimmt.

    Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Länder) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

    Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

    06 01 05
    Unterstützungsausgaben für das Programm EU4Health

    06 01 05 73
    Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales — Beitrag aus Mitteln des Programms EU4Health

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    3 216 000

    4 508 102

    7 724 102

    Erläuterungen

    Die Mittel sind zur Finanzierung des Beitrags zu den Personal- und Verwaltungsausgaben der Agentur bestimmt, die im Rahmen der Aufgaben der Agentur bei der Verwaltung von Maßnahmen anfallen, die Teil des Programms „EU4Health“ sind.

    Der Stellenplan der Agentur ist im Anhang „Stellenplan“ zu diesem Einzelplan enthalten.

    Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans)

    EFTA-EWR

    85 546

    6 6 0 0

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1).

    Durchführungsbeschluss (EU) 2021/173 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der Europäischen Exekutivagentur für Forschung, der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU, der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats sowie der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur und zur Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse 2013/801/EU, 2013/771/EU, 2013/778/EU, 2013/779/EU, 2013/776/EU und 2013/770/EU (ABl. L 50 vom 15.2.2021, S. 9).

    Verweise

    Siehe Kapitel 06 06.

    Beschluss C(2021) 948 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Übertragung von Befugnissen auf die Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales zwecks Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Unionsprogrammen in den Bereichen EU4Health, Binnenmarkt, Forschung und Innovation, Digitales Europa, Fazilität „Connecting Europe“ – Digitales, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung von in den Gesamthaushaltsplan der Union eingestellten Mitteln.

    KAPITEL 06 02 —   AUFBAU- UND RESILIENZFAZILITÄT (EINSCHLIESSLICH INSTRUMENT FÜR TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG)

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    06 02

    AUFBAU- UND RESILIENZFAZILITÄT (EINSCHLIESSLICH INSTRUMENT FÜR TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG)

    06 02 01

    Aufbau- und Resilienzfazilität — Finanzhilfen

    2.2

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    06 02 02

    Instrument für technische Unterstützung

    2.2

    114 364 000

    57 182 000

     

     

    114 364 000

    57 182 000

    06 02 99

    Abschluss früherer Programme und Tätigkeiten

    06 02 99 01

    Abschluss des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen — Übertragung operativer technischer Hilfe vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), vom Europäischen Sozialfonds (ESF) und vom Kohäsionsfonds (vor 2021)

    2.2

    p.m.

    35 000 000

     

     

    p.m.

    35 000 000

    06 02 99 02

    Abschluss des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen — Übertragung operativer technischer Hilfe vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (vor 2021)

    2.2

    p.m.

    15 000 000

     

     

    p.m.

    15 000 000

     

    Artikel 06 02 99 — Zwischensumme

     

    p.m.

    50 000 000

     

     

    p.m.

    50 000 000

     

    Kapitel 06 02 — Insgesamt

     

    114 364 000

    107 182 000

     

     

    114 364 000

    107 182 000

    Erläuterungen

    Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel sind zur Deckung von Ausgaben für die vorgeschlagene Verordnung zur Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität und die vorgeschlagene Verordnung zur Schaffung eines Instruments für technische Unterstützung bestimmt. Ziel der Fazilität ist es, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union zu fördern, indem die Resilienz und Anpassungsfähigkeit der Mitgliedstaaten verbessert, die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krise abgemildert und der ökologische und digitale Wandel unterstützt werden, um so das Wachstumspotenzial der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten nach der COVID-19-Krise wiederherzustellen, Arbeitsplätze zu schaffen und nachhaltiges Wachstum zu fördern. Mit der Fazilität soll den Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung für die Verwirklichung der in ihren Aufbau- und Resilienzplänen festgelegten Etappenziele und Zielwerte ihrer Reformen und Investitionen zur Verfügung stellen. Das Instrument für technische Unterstützung soll die Mitgliedstaaten bei ihren Anstrengungen zur Umsetzung der für wirtschaftlichen und sozialen Aufschwung, Resilienz und wirtschaftliche und soziale Aufwärtskonvergenz erforderlichen Reformen sowie bei ihren Anstrengungen zum Ausbau ihrer Verwaltungskapazität für die Durchführung des Unionsrechts im Zusammenhang mit den Herausforderungen für die Institutionen, die Governance, die öffentliche Verwaltung sowie für die Wirtschaft und das Sozialwesen zu unterstützen.

    Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Länder) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

    Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

    Zusätzlich werden gemäß der Verordnung 2020/2094 mit dem Einsetzen externer zweckgebundener Einnahmen aufgrund von Erlösen aus dem Aufbauinstrument der Europäischen Union „Next Generation EU“ in den Einnahmenteil zusätzliche Mittel unter diesem Titel in einer Gesamthöhe von 337 968 000 000 EUR an Mitteln für Verpflichtungen bereitgestellt. Die in den Erläuterungen der entsprechenden Haushaltslinien angegebenen Beträge unter diesem Titel geben Auskunft über den erwarteten Betrag der rechtlichen Verpflichtungen im Jahr 2021.

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates vom 14. Dezember 2020 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise (ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 23).

    Verordnung (EU) 2021/240 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Februar 2021 zur Schaffung eines Instruments für technische Unterstützung (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 1).

    Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17).

    06 02 01
    Aufbau- und Resilienzfazilität — Finanzhilfen

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    Erläuterungen

    Neuer Artikel

    Diese Mittel sind zur Deckung von Ausgaben für den Einsatz der Aufbau- und Resilienzfazilität bestimmt, um finanzielle Unterstützung für die Mitgliedstaaten bereitzustellen, damit diese die in ihren Reformzusagen gegenüber der Kommission dargelegten Etappenziele und Zielwerte der Strukturreformen erreichen.

    Mit dieser Unterstützung sollen Finanzbeiträge zu Strukturreformen geleistet werden, die der Bewältigung von im Rahmen des Europäischen Semesters der wirtschaftspolitischen Koordinierung ermittelten Herausforderungen dienen.

    Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    Einnahmen aus dem EURI

    116 062 600 000

    5 0 4 0

    06 02 02
    Instrument für technische Unterstützung

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    114 364 000

    57 182 000

     

     

    114 364 000

    57 182 000

    Erläuterungen

    Neuer Artikel

    Diese Mittel sind zur Deckung von Ausgaben für den Einsatz des Instruments für technische Unterstützung bestimmt, um die Bemühungen der nationalen Behörden zum Ausbau ihrer Verwaltungskapazität für die Ausarbeitung, Entwicklung und Durchführung von Reformen beispielsweise durch den Austausch bewährter Verfahren, geeignete Verfahren und Methoden sowie eine wirksamere und effizientere Personalverwaltung zu unterstützen.

    Mit dieser Unterstützung soll insbesondere die Bereitstellung von Fachwissen, der Aufbau institutioneller, administrativer oder sektoraler Kapazitäten, die Bereitstellung von Sachverständigen, die Erhebung und Verarbeitung von Daten und Statistiken, die Organisation der lokalen operativen Unterstützung, der Aufbau von IT-Kapazitäten, die Erstellung von Studien, Forschungsarbeiten, Analysen und Erhebungen sowie von Bewertungen und Folgenabschätzungen, Veröffentlichungen, Sensibilisierungsmaßnahmen, Wissensverbreitung und der Austausch bewährter Verfahren finanziert werden.

    06 02 99
    Abschluss früherer Programme und Tätigkeiten

    Erläuterungen

    Diese Mittel sind dafür bestimmt, Zahlungen für noch abzuwickelnde Mittelbindungen aus Vorjahren zu decken.

    06 02 99 01
    Abschluss des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen — Übertragung operativer technischer Hilfe vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), vom Europäischen Sozialfonds (ESF) und vom Kohäsionsfonds (vor 2021)

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    p.m.

    35 000 000

     

     

    p.m.

    35 000 000

    Erläuterungen

    Vormals Artikel

    13 08 01

     

     

     

     

     

     

     

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EU) 2017/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 über die Auflegung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen für den Zeitraum 2017-2020 und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 1305/2013 (ABl. L 129 vom 19.5.2017, S. 1).

    06 02 99 02
    Abschluss des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen — Übertragung operativer technischer Hilfe vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (vor 2021)

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    p.m.

    15 000 000

     

     

    p.m.

    15 000 000

    Erläuterungen

    Vormals Artikel

    13 08 02

     

     

     

     

     

     

     

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EU) 2017/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 über die Auflegung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen für den Zeitraum 2017-2020 und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 1305/2013 (ABl. L 129 vom 19.5.2017, S. 1).

    KAPITEL 06 06 —   PROGRAMM EU4HEALTH

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    06 06

    PROGRAMM EU4HEALTH

    06 06 01

    Programm EU4Health

    2.2

    316 193 000

    65 057 270

    –4 508 102

    –4 508 102

    311 684 898

    60 549 168

    06 06 99

    Abschluss früherer Programme und Tätigkeiten

    06 06 99 01

    Abschluss früherer Programme im Bereich der öffentlichen Gesundheit (aus der Zeit vor 2021)

    2

    p.m.

    51 550 930

     

     

    p.m.

    51 550 930

     

    Artikel 06 06 99 — Zwischensumme

     

    p.m.

    51 550 930

     

     

    p.m.

    51 550 930

     

    Kapitel 06 06 — Insgesamt

     

    316 193 000

    116 608 200

    –4 508 102

    –4 508 102

    311 684 898

    112 100 098

    Erläuterungen

    Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Länder) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

    Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates vom 14. Dezember 2020 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise (ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 23).

    Verweise

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, von der Kommission vorgelegt am 28. Mai 2020, über ein Aktionsprogramm der Union im Bereich der Gesundheit (2021-2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014/EG ( „Programm EU4Health“) (COM(2020)0405).

    06 06 01
    Programm EU4Health

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    316 193 000

    65 057 270

    –4 508 102

    –4 508 102

    311 684 898

    60 549 168

    Erläuterungen

    Diese Mittel dienen zur Deckung der operativen Ausgaben im Rahmen des Programms EU4Health. Das Programm hat folgende Ziele: Schutz der Menschen in der Union vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren; Verbesserung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln, Medizinprodukten und anderen krisenrelevanten Produkten in der Union, Beitrag zur Erschwinglichkeit dieser Produkte und Förderung von Innovationen; Stärkung der Gesundheitssysteme und der Arbeitskräfte in der Gesundheitsversorgung, unter anderem durch den digitalen Wandel und durch eine stärker integrierte und koordinierte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, die anhaltende Umsetzung bewährter Verfahren und den Austausch von Daten, um das allgemeine Niveau der öffentlichen Gesundheit zu erhöhen.

    Das Programm gibt einen starken, rechtlich soliden und finanziell gut ausgestatteten Rahmen für die Gesundheitskrisenprävention, -vorsorge und -reaktion auf Unionsebene vor. Dieser Rahmen für Gesundheitssicherheit stärkt die Kapazitäten der Mitgliedstaaten und der Union für die Notfallplanung und versetzt die Mitgliedstaaten in die Lage, gemeinsame Gesundheitsbedrohungen, insbesondere grenzüberschreitende Bedrohungen, bei denen ein Eingreifen der Union einen greifbaren Mehrwert bringen kann, gemeinsam zu meistern. Das Programm unterstützt einen längerfristigen, am „Eine-Gesundheit-Konzept“ orientierten Ansatz für bessere Gesundheitsergebnisse durch wirksame und inklusive Gesundheitssysteme in allen Mitgliedstaaten sowie durch Verbesserungen bei der Verhütung und Überwachung von Krankheiten, bei der Gesundheitsförderung, beim Zugang zum Gesundheitswesen, bei Diagnose und Behandlung sowie bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in gesundheitlichen Fragen unterstützen. Das Programm ist auch auf die Bekämpfung nicht übertragbarer Krankheiten ausgerichtet, die sich in der COVID-19-Pandemie als wichtiger Faktor für die Sterblichkeit erwiesen haben.

    Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans)

    EFTA-EWR

    8 410 734

    6 6 0 0

    KAPITEL 06 07 —   BEREITSTELLUNG VON SOFORTHILFE INNERHALB DER UNION

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    06 07

    BEREITSTELLUNG VON SOFORTHILFE INNERHALB DER UNION

    06 07 01

    Soforthilfe innerhalb der Union

    2.2

    p.m.

    90 000 000

    156 200 000

    148 100 000

    156 200 000

    238 100 000

     

    Kapitel 06 07 — Insgesamt

     

    p.m.

    90 000 000

    156 200 000

    148 100 000

    156 200 000

    238 100 000

    Erläuterungen

    Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel sind zur Deckung von Ausgaben zur Unterstützung von Maßnahmen im Rahmen der Soforthilfe innerhalb der Union bestimmt. Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Länder) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

    Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EU) 2016/369 des Rates vom 15. März 2016 über die Bereitstellung von Soforthilfe innerhalb der Union (ABl. L 70 vom 16.3.2016, S. 1).

    Verordnung (EU) 2020/521 des Rates vom 14. April 2020 zur Aktivierung der Soforthilfe gemäß der Verordnung (EU) 2016/369 und zur Änderung von deren Bestimmungen unter Berücksichtigung des COVID-19-Ausbruchs (ABl. L 117 vom 15.4.2020, S. 3).

    06 07 01
    Soforthilfe innerhalb der Union

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    p.m.

    90 000 000

    156 200 000

    148 100 000

    156 200 000

    238 100 000

    Erläuterungen

    Vormals Artikel

    18 07 01

     

     

     

     

     

     

     

    Diese Mittel dienen der Finanzierung von Soforthilfemaßnahmen, die im Falle der Aktivierung des Soforthilfeinstruments durch den Rat gemäß der Verordnung (EU) 2016/369 zur Deckung eines dringenden und außergewöhnlichen Bedarfs in den Mitgliedstaaten infolge von Naturkatastrophen oder von Menschen verursachten Katastrophen ergriffen werden.

    Die Soforthilfe sieht bedarfsorientierte Sofortmaßnahmen in Ergänzung zu den Maßnahmen der betroffenen Mitgliedstaaten und mit dem Ziel der Rettung von Leben, der Vermeidung und Linderung menschlichen Leids und der Wahrung der Menschenwürde vor. Die Sofortmaßnahmen können Hilfs-, Unterstützungs- und bei Bedarf Schutzmaßnahmen zur Rettung und Erhaltung von Menschenleben in und unmittelbar nach Katastrophen umfassen.

    In Bezug auf die Aktivierung des Soforthilfeinstruments im April 2020 infolge der COVID-19-Krise sollen die Mittel eine angemessene Reaktion der Union auf die Gesundheitskrise gewährleisten.

    Das Soforthilfeinstrument gibt der Union ein breiter gefächertes Instrumentarium an die Hand, das dem großen Ausmaß der derzeitigen COVID-19-Pandemie entspricht. Das Soforthilfeinstrument ermöglicht es der Union, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen in koordinierter Weise auf den Bedarf im Zusammenhang mit der COVID-19-Katastrophe reagiert werden kann, indem es die Hilfe aus anderen Unionsinstrumenten ergänzt. Ein koordiniertes Vorgehen auf Unionsebene würde es ermöglichen, sowohl die derzeitige Krise zu bewältigen als auch in der Folge eine angemessene Reaktion zu gewährleisten, unter anderem durch

    umfassendere und schnellere Bevorratung und Koordinierung der unionsweiten Verteilung wichtiger Ressourcen,

    Deckung des Transportbedarfs bei der Einfuhr von Schutzausrüstung von internationalen Partnern sowie innerhalb der Union,

    den Transport von hilfsbedürftigen Patienten in Krankenhäuser in Nachbarländern, die freie Kapazitäten haben,

    grenzübergreifende Zusammenarbeit zur Verringerung des auf den Gesundheitssystemen lastenden Drucks in den am stärksten betroffenen Regionen der Union,

    die zentrale Beschaffung und Verteilung der medizinischen Grundversorgung für Krankenhäuser und Notversorgung des Krankenhauspersonals mit Schutzausrüstung (z. B. Atemschutzmasken, Beatmungsgeräte, persönliche Schutzausrüstung, wiederverwendbare Masken, Arzneimittel, Therapeutika und Labormaterial sowie Desinfektionsmittel),

    Ausbau und Umstellung der Produktionskapazitäten von Unternehmen in der Union, um eine rasche Produktion und den schnellen Einsatz von Ausrüstung und Material zu gewährleisten, die benötigt werden, um den drängenden Versorgungsengpässen bei grundlegenden Produkten und Arzneimitteln zu begegnen,

    Aufstockung der Behandlungseinrichtungen und -ressourcen, einschließlich temporärer und semipermanenter Feldlazarette, und Unterstützung für umgewandelte Einrichtungen,

    Steigerung der Produktion von Testkits und Unterstützung beim Erwerb wichtiger Grundstoffe,

    Förderung der raschen Entwicklung von Medikamenten und Testmethoden,

    Entwicklung, Beschaffung und Verteilung von Testmaterial (Testkits, Reagenzien, Hardware).

    Diese Mittel können sämtliche aus Unionsmitteln förderfähigen Maßnahmen der humanitären Hilfe und damit Hilfs-, Unterstützungs- und erforderlichenfalls Schutzmaßnahmen zur Rettung und Erhaltung von Menschenleben in oder unmittelbar nach Katastrophen abdecken.

    Diese Mittel sind auch für Maßnahmen bestimmt, die im Falle von Pandemien mit massenhaften Auswirkungen finanziert werden können. Sie dienen auch zur Deckung aller direkten Kosten, die für die Durchführung der förderfähigen Maßnahmen erforderlich sind, einschließlich des Erwerbs, der Vorbereitung, der Sammlung, des Transports, der Lagerung und der Verteilung von Gütern und Dienstleistungen im Rahmen dieser Maßnahmen sowie der Investitionskosten von Maßnahmen oder Projekten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwirklichung der Ziele der gemäß der Verordnung (EU) 2016/369 aktivierten Soforthilfe stehen.

    KAPITEL 06 10 —   DEZENTRALE AGENTUREN

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    06 10

    DEZENTRALE AGENTUREN

    06 10 01

    Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten

    2.2

    78 525 714

    78 525 714

    60 000 000

    60 000 000

    138 525 714

    138 525 714

    06 10 02

    Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit

    2.2

    125 370 625

    115 128 810

     

     

    125 370 625

    115 128 810

    06 10 03

    Europäische Arzneimittel-Agentur

    06 10 03 01

    Beitrag der Union zur Europäischen Arzneimittel-Agentur

    2.2

    39 990 000

    39 990 000

     

     

    39 990 000

    39 990 000

    06 10 03 02

    Spezieller Beitrag für Arzneimittel für seltene Leiden ( „orphan drugs“)

    2.2

    14 000 000

    14 000 000

     

     

    14 000 000

    14 000 000

     

    Artikel 06 10 03 — Zwischensumme

     

    53 990 000

    53 990 000

     

     

    53 990 000

    53 990 000

     

    Kapitel 06 10 — Insgesamt

     

    257 886 339

    247 644 524

    60 000 000

    60 000 000

    317 886 339

    307 644 524

    Erläuterungen

    Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel sind zur Deckung der Personal- und Verwaltungsausgaben der dezentralen Agenturen (Titel 1 und 2) und gegebenenfalls ihrer operativen Ausgaben im Zusammenhang mit dem Arbeitsprogramm (Titel 3) bestimmt.

    Die Stellenpläne der Agenturen sind im Anhang „Stellenplan“ zu diesem Einzelplan enthalten.

    Die Agenturen müssen das Europäische Parlament und den Rat über Mittelübertragungen zwischen operativen Ausgaben und Verwaltungsausgaben unterrichten.

    Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkan oder andere Länder) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen, von Beträgen, die gemäß Artikel 17 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1) zurückgezahlt wurden, sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel in diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

    Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

    06 10 01
    Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    78 525 714

    78 525 714

    60 000 000

    60 000 000

    138 525 714

    138 525 714

    Erläuterungen

    Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 851/2004, die den Auftrag und die Aufgaben des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) festgelegt:

    Der derzeitige Auftrag des ECDC sollte sich auf übertragbare Krankheiten (und Ausbrüche unbekannten Ursprungs) konzentrieren,

    das ECDC sollte als proaktives Exzellenzzentrum in Bezug auf Informationen und wissenschaftliche Erkenntnisse über alle Aspekte übertragbarer Krankheiten fungieren, die mit der Erkennung, Prävention und Kontrolle solcher Krankheiten zusammenhängen,

    das ECDC sollte den Wandel vorantreiben, indem es das gesamte System der Union und die Mitgliedstaaten aktiv in ihren Bemühungen unterstützt, ihre Kapazitäten zur Verbesserung der Prävention und Kontrolle übertragbarer Krankheiten zu stärken.

    Das ECDC nimmt im Rahmen seines Auftrags folgende Aufgaben wahr:

    Sammlung, Erhebung, Zusammenstellung, Auswertung und Verbreitung der einschlägigen wissenschaftlichen und technischen Daten,

    Erstellung wissenschaftlicher Gutachten und Bereitstellung wissenschaftlicher und technischer Unterstützung, einschließlich Ausbildung,

    rechtzeitige Information der Kommission, der Mitgliedstaaten, der Einrichtungen der Union und der internationalen Organisationen, die im Bereich der öffentlichen Gesundheit tätig sind,

    Koordinierung der europaweiten Vernetzung von Stellen, die in Bereichen tätig sind, welche unter den Auftrag des ECDC fallen, einschließlich der Netze, die sich aus den von der Kommission geförderten Tätigkeiten im Bereich der öffentlichen Gesundheit ergeben, sowie Betrieb spezialisierter Überwachungsnetze,

    Austausch von Informationen, Fachwissen und vorbildlichen Verfahren sowie die Erleichterung der Entwicklung und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen.

    Unter diesem Posten sind auch folgende operative Ausgaben für folgende Zielbereiche veranschlagt:

    Verbesserung der Überwachung übertragbarer Krankheiten in den Mitgliedstaaten,

    Stärkung der wissenschaftlichen Unterstützung durch die Mitgliedstaaten und die Kommission,

    Verbesserung der Vorsorge der Union gegen Gefahren durch übertragbare Krankheiten, insbesondere Hepatitis B, einschließlich der Gefahren durch vorsätzliche Freisetzung biologischer Stoffe, und gegen Gefahren durch Krankheiten unbekannten Ursprungs sowie Koordinierung der Gegenmaßnahmen,

    Stärkung der einschlägigen Kapazitäten in den Mitgliedstaaten durch Schulungen,

    Informationsvermittlung und Aufbau von Partnerschaften.

    Diese Mittel dienen ferner der Aufrechterhaltung einer Notfalleinrichtung ( „Notfallzentrum“) bestimmt, über die das ECDC bei einem Massenausbruch übertragbarer Krankheiten oder anderer Krankheiten unbekannten Ursprungs online mit nationalen Seuchenzentren und Referenzlaboratorien in den Mitgliedstaaten kommunizieren kann.

    Beitrag der Union insgesamt

    139 995 020

    davon Betrag aus der Einziehung von Überschüssen.

    (Artikel 6 6 2 des Einnahmenplans)

    1 469 306

    Im Haushaltsplan ausgewiesener Betrag

    138 525 714

    Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans)

    EFTA-EWR

    2 120 194

    6 6 0 0

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 1).

    Verweise

    Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen — Begleitdokument zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat. Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von übertragbaren Krankheiten: positive Ergebnisse seit Errichtung des Zentrums, geplante Tätigkeiten und Mittelbedarf (COM(2008)0741/SEC(2008) 2792).

    TITEL 07

    IN MENSCHEN INVESTIEREN, SOZIALER ZUSAMMENHALT UND WERTE

    Titel

    Kapitel

    Bezeichnung

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    07 01

    VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „IN MENSCHEN INVESTIEREN, SOZIALER ZUSAMMENHALT UND WERTE“

    82 010 195

    82 010 195

    3 464 730

    3 464 730

    85 474 925

    85 474 925

    07 02

    EUROPÄISCHER SOZIALFONDS PLUS (ESF+)

    12 904 114 373

    16 222 158 764

     

     

    12 904 114 373

    16 222 158 764

    07 03

    ERASMUS

    2 619 737 627

    2 364 683 558

     

     

    2 619 737 627

    2 364 683 558

    07 04

    EUROPÄISCHES SOLIDARITÄTSKORPS

    129 127 673

    120 027 104

     

     

    129 127 673

    120 027 104

    07 05

    KREATIVES EUROPA

    290 022 560

    220 182 616

    – 881 865

    – 881 865

    289 140 695

    219 300 751

    07 06

    RECHTE UND WERTE

    92 592 152

    83 101 779

    –2 582 865

    –2 582 865

    90 009 287

    80 518 914

    07 07

    JUSTIZ

    45 292 538

    44 117 015

     

     

    45 292 538

    44 117 015

    07 10

    DEZENTRALE AGENTUREN UND EUROPÄISCHE STAATSANWALTSCHAFT (EUSTA)

    220 498 295

    220 498 295

     

     

    220 498 295

    220 498 295

    07 20

    PILOTPROJEKTE, VORBEREITENDE MASSNAHMEN, MASSNAHMEN ZUR ERFÜLLUNG VON AUFGABEN, DIE SICH AUS DEN INSTITUTIONELLEN BEFUGNISSEN DER KOMMISSION ERGEBEN, UND SONSTIGE MASSNAHMEN

    224 395 700

    220 682 973

    - 160 000

    - 340 000

    224 235 700

    220 342 973

     

    Titel 07 — Insgesamt

    16 607 791 113

    19 577 462 299

    - 160 000

    - 340 000

    16 607 631 113

    19 577 122 299

    KAPITEL 07 01 —   VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „IN MENSCHEN INVESTIEREN, SOZIALER ZUSAMMENHALT UND WERTE“

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    07 01

    VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „IN MENSCHEN INVESTIEREN, SOZIALER ZUSAMMENHALT UND WERTE“

    07 01 01

    Unterstützungsausgaben für den Europäischen Sozialfonds Plus Plus (ESF+)

    07 01 01 01

    Unterstützungsausgaben für den ESF+ — geteilte Mittelverwaltung“

    2.1

    8 000 000

     

    8 000 000

    07 01 01 02

    Unterstützungsausgaben für die Komponente „Beschäftigung und soziale Innovation“

    2.2

    2 500 000

     

    2 500 000

     

    Artikel 07 01 01 — Zwischensumme

     

    10 500 000

     

    10 500 000

    07 01 02

    Unterstützungsausgaben für Erasmus

    07 01 02 01

    Unterstützungsausgaben für Erasmus

    2.2

    14 950 000

    889 025

    15 839 025

    07 01 02 65

    Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur — Beitrag aus Erasmus für den Abschluss früherer Programme

    2.2

    26 063 000

     

    26 063 000

    07 01 02 75

    Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur — Beitrag aus Erasmus

    2.2

    1 865 373

    – 889 025

    976 348

     

    Artikel 07 01 02 — Zwischensumme

     

    42 878 373

    0

    42 878 373

    07 01 03

    Unterstützungsausgaben für das Europäische Solidaritätskorps

    07 01 03 01

    Unterstützungsausgaben für das Europäische Solidaritätskorps

    2.2

    4 965 822

     

    4 965 822

    07 01 03 65

    Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur — Beitrag aus dem Europäischen Solidaritätskorps für den Abschluss früherer Programme

    2.2

    1 620 000

     

    1 620 000

    07 01 03 75

    Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur — Beitrag aus dem Europäischen Solidaritätskorps

    2.2

    p.m.

     

    p.m.

     

    Artikel 07 01 03 — Zwischensumme

     

    6 585 822

     

    6 585 822

    07 01 04

    Unterstützungsausgaben für Kreatives Europa

    07 01 04 01

    Unterstützungsausgaben für Kreatives Europa

    2.2

    3 000 000

     

    3 000 000

    07 01 04 65

    Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur — Beitrag aus Kreatives Europa für den Abschluss früherer Programme

    2.2

    12 333 000

     

    12 333 000

    07 01 04 75

    Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur — Beitrag aus Kreatives Europa

    2.2

    1 026 000

    881 865

    1 907 865

     

    Artikel 07 01 04 — Zwischensumme

     

    16 359 000

    881 865

    17 240 865

    07 01 05

    Unterstützungsausgaben für Rechte und Werte

    07 01 05 01

    Unterstützungsausgaben für Rechte und Werte

    2.2

    1 800 000

     

    1 800 000

    07 01 05 65

    Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur — Beitrag aus „Rechte und Werte“ für den Abschluss früherer Programme

    2.2

    2 280 000

     

    2 280 000

    07 01 05 75

    Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur — Beitrag aus „Rechte und Werte“

    2.2

    507 000

    2 582 865

    3 089 865

     

    Artikel 07 01 05 — Zwischensumme

     

    4 587 000

    2 582 865

    7 169 865

    07 01 06

    Unterstützungsausgaben für „Justiz“

    2.2

    1 100 000

     

    1 100 000

     

    Kapitel 07 01 — Insgesamt

     

    82 010 195

    3 464 730

    85 474 925

    Erläuterungen

    Dies in diesem Kapitel eingestellten Mittel sind zur Deckung der Verwaltungsausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwirklichung der Ziele des Programms oder der Maßnahmen im Rahmen dieses Clusters stehen, sowie aller weiteren Ausgaben für technische und administrative Hilfe, mit Ausnahme der Aufgaben der öffentlichen Hand, die von der Kommission im Rahmen von Verträgen über punktuelle Dienstleistungen vergeben werden, bestimmt.

    Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Länder) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

    Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

    07 01 02
    Unterstützungsausgaben für Erasmus

    Verweise

    Siehe Kapitel 07 03.

    07 01 02 01
    Unterstützungsausgaben für Erasmus

    Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    14 950 000

    889 025

    15 839 025

    Erläuterungen

    Diese Mittel sind zur Finanzierung der technischen und administrativen Hilfe für die Durchführung des Programms Erasmus bestimmt, z. B. für Maßnahmen zur Vorbereitung, Überwachung, Kontrolle, Prüfung und Bewertung, einschließlich Informationstechnologiesysteme.

    Zweckgebundene Einnahmen (Ursprung, geschätzte Beträge und entsprechender Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    EFTA-EWR

    403 650

    6 6 0 0

    07 01 02 75
    Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur — Beitrag aus Erasmus

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    1 865 373

    – 889 025

    976 348

    Erläuterungen

    Die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur ist mit der Durchführung von Maßnahmen des Programms Erasmus+ betraut. Diese Mittel sind zur Finanzierung der Betriebsausgaben der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur bestimmt, die im Zuge der Umsetzung von Maßnahmen des Programms Erasmus+ anfallen.

    Der Stellenplan der Agentur ist im Anhang „Personal“ dieses Einzelplans enthalten.

    Zweckgebundene Einnahmen (Ursprung, geschätzte Beträge und entsprechender Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    EFTA-EWR

    50 365

    6 6 0 0

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1).

    Durchführungsbeschluss (EU) 2021/173 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der Europäischen Exekutivagentur für Forschung, der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU, der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats sowie der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur und zur Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse 2013/801/EU, 2013/771/EU, 2013/778/EU, 2013/779/EU, 2013/776/EU und 2013/770/EU (ABl. L 50 vom 15.2.2021, S. 9).

    Verweise

    Siehe Kapitel 07 03.

    Beschluss C(2021) 951 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Übertragung bestimmter Befugnisse auf die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur zwecks Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Unionsprogrammen in den Bereichen den Bereichen Bildung, Audiovisuelles und Kultur, Bürgerschaft und Solidarität, einschließlich der Verwendung von Mitteln aus dem Gesamthaushaltsplan der Union.

    07 01 04
    Unterstützungsausgaben für Kreatives Europa

    Verweise

    Siehe Kapitel 07 05.

    07 01 04 75
    Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur — Beitrag aus Kreatives Europa

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    1 026 000

    881 865

    1 907 865

    Erläuterungen

    Diese Mittel dienen der Deckung der Betriebskosten der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur, die sich aus der Beteiligung der Agentur an der Verwaltung des Programms „Kreatives Europa“ ergeben.

    Der Stellenplan der Agentur ist im Anhang „Personal“ dieses Einzelplans enthalten.

    Zweckgebundene Einnahmen (Ursprung, geschätzte Beträge und entsprechender Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    EFTA-EWR

    27 702

    6 6 0 0

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1).

    Durchführungsbeschluss (EU) 2021/173 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der Europäischen Exekutivagentur für Forschung, der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU, der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats sowie der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur und zur Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse 2013/801/EU, 2013/771/EU, 2013/778/EU, 2013/779/EU, 2013/776/EU und 2013/770/EU (ABl. L 50 vom 15.2.2021, S. 9).

    Verweise

    Siehe Kapitel 07 05.

    Beschluss C(2021) 951 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Übertragung bestimmter Befugnisse auf die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur zwecks Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Unionsprogrammen in den Bereichen Bildung, Audiovisuelles und Kultur, Bürgerschaft und Solidarität, einschließlich der Verwendung von Mitteln aus dem Gesamthaushaltsplan der Union.

    07 01 05
    Unterstützungsausgaben für Rechte und Werte

    Verweise

    Siehe Kapitel 07 06.

    07 01 05 75
    Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur — Beitrag aus „Rechte und Werte“

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    507 000

    2 582 865

    3 089 865

    Erläuterungen

    Diese Mittel dienen der Deckung der Betriebskosten der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur, die sich aus der Beteiligung der Agentur an der Verwaltung des Programms „Rechte und Werte“ ergeben.

    Der Stellenplan der Agentur ist im Anhang „Personal“ dieses Einzelplans enthalten.

    Zweckgebundene Einnahmen (Ursprung, geschätzte Beträge und entsprechender Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    EFTA-EWR

    13 689

    6 6 0 0

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1).

    Durchführungsbeschluss (EU) 2021/173 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der Europäischen Exekutivagentur für die Forschung, der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU, der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats sowie der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur und zur Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse 2013/801/EU, 2013/771/EU, 2013/778/EU, 2013/779/EU, 2013/776/EU und 2013/770/EU (ABl. L 50 vom 15.2.2021, S. 9).

    Verweise

    Siehe Kapitel 07 06.

    Beschluss C(2021) 951 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Übertragung bestimmter Befugnisse auf die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur zwecks Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Unionsprogrammen in den Bereichen Bildung, Audiovisuelles und Kultur, Bürgerschaft und Solidarität, einschließlich der Verwendung von Mitteln aus dem Gesamthaushaltsplan der Union.

    KAPITEL 07 02 —   EUROPÄISCHER SOZIALFONDS PLUS (ESF+)

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    07 02

    EUROPÄISCHER SOZIALFONDS PLUS (ESF+)

    07 02 01

    ESF+-Komponente mit geteilter Mittelverwaltung — operative Ausgaben

    2.1

    12 767 289 538

    510 157 974

     

     

    12 767 289 538

    510 157 974

    07 02 02

    ESF+-Komponente mit geteilter Mittelverwaltung — Operative technische Hilfe

    2.1

    36 842 462

    4 082 693

     

     

    36 842 462

    4 082 693

    07 02 03

    Fonds für einen gerechten Übergang — Beitrag aus dem ESF+

    2.1

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    07 02 04

    ESF+ — Komponente Beschäftigung und soziale Innovation

    2.2

    99 982 373

    28 104 556

     

     

    99 982 373

    28 104 556

    07 02 05

    Europäischer Sozialfonds (ESF) — Bereitstellung von Mitteln im Rahmen von REACT-EU

    07 02 05 01

    ESF — Operative Ausgaben — Bereitstellung von Mitteln im Rahmen von REACT-EU

    2.1

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    07 02 05 02

    ESF — Operative technische Hilfe — Bereitstellung von Mitteln im Rahmen von REACT-EU

    2.1

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

     

    Artikel 07 02 05 — Zwischensumme

     

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    07 02 06

    Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen — Bereitstellung von Mitteln im Rahmen von REACT-EU

    07 02 06 01

    Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen — Operative Ausgaben — Bereitstellung von Mitteln im Rahmen von REACT-EU

    2.1

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    07 02 06 02

    Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen — Operative technische Hilfe — Bereitstellung von Mitteln im Rahmen von REACT-EU

    2.1

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

     

    Artikel 07 02 06 — Zwischensumme

     

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    07 02 07

    Beschäftigungsinitiative für junge Menschen - Bereitstellung von Mitteln im Rahmen von REACT-EU

    07 02 07 01

    Beschäftigungsinitiative für junge Menschen — Operative Ausgaben — Bereitstellung von Mitteln im Rahmen von REACT-EU

     

     

     

     

     

    p.m.

    p.m.

     

    Artikel 07 02 07 — Zwischensumme

     

     

     

     

     

    p.m.

    p.m.

    07 02 99

    Abschluss früherer Programme und Tätigkeiten

    07 02 99 01

    Abschluss des Europäischen Sozialfonds (ESF) — Operative Ausgaben (aus der Zeit vor 2021)

    2.1

    p.m.

    14 367 235 590

     

     

    p.m.

    14 367 235 590

    07 02 99 02

    Abschluss des Europäischen Sozialfonds (ESF) — Operative technische Unterstützung (aus der Zeit vor 2021)

    2.1

    p.m.

    10 000 000

     

     

    p.m.

    10 000 000

    07 02 99 03

    Abschluss der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (2014-2020)

    2.1

    p.m.

    699 877 951

     

     

    p.m.

    699 877 951

    07 02 99 04

    Abschluss des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (2014-2020)

    2.1

    p.m.

    545 000 000

     

     

    p.m.

    545 000 000

    07 02 99 05

    Abschluss des „Programms der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI)“ und anderer damit zusammenhängender früherer Tätigkeiten (aus der Zeit vor 2021)

    2.2

    p.m.

    54 700 000

     

     

    p.m.

    54 700 000

    07 02 99 06

    Abschluss des Europäischen Sozialfonds (ESF) — Artikel 25 (aus der Zeit vor 2021)

    2.1

    p.m.

    3 000 000

     

     

    p.m.

    3 000 000

     

    Artikel 07 02 99 — Zwischensumme

     

    p.m.

    15 679 813 541

     

     

    p.m.

    15 679 813 541

     

    Kapitel 07 02 — Insgesamt

     

    12 904 114 373

    16 222 158 764

     

     

    12 904 114 373

    16 222 158 764

    Erläuterungen

    Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Erreichung eines hohen Beschäftigungsstands, eines fairen Sozialschutzes sowie einer qualifizierten und resilienten Arbeitnehmerschaft, die für die Arbeitswelt der Zukunft gerüstet ist, sowie zur Unterstützung, Ergänzung und Mehrwertsteigerung der politischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die dazu dienen, Chancengleichheit, den Zugang zum Arbeitsmarkt, faire und gute Arbeitsbedingungen, Sozialschutz und Inklusion zu gewährleisten.

    Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Länder) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

    Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

    Zusätzlich werden gemäß der Verordnung 2020/2094 vom 14. Dezember 2020 mit dem Einsetzen externer zweckgebundener Einnahmen aufgrund von Erlösen aus dem Aufbauinstrument der Europäischen Union in den Einnahmenteil zusätzliche Mittel für die im Rahmen von REACT-EU finanzierten Programme unter den Titeln 05 und 07 in einer Gesamthöhe von 50 620 000 000 EUR an Mitteln für Verpflichtungen bereitgestellt. Die in den Erläuterungen der entsprechenden Haushaltslinien angegebenen Beträge unter diesem Titel geben Auskunft über den erwarteten Betrag der rechtlichen Verpflichtungen im Jahr 2021.

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates vom 14. Dezember 2020 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise (ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 23).

    Verordnung (EU) 2020/2221 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in Bezug auf zusätzliche Mittel und Durchführungsbestimmungen zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und der Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft (REACT-EU) (ABl. L 437 vom 28.12.2020, S. 30).

    Verordnung (EU) 2021/177 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Februar 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 in Bezug auf die Einführung spezifischer Maßnahmen zur Bekämpfung der Krise im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch (ABl. L 53 vom 16.2.2021, S. 1).

    Verweise

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, von der Kommission vorgelegt am 29. Mai 2018, mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa (COM(2018) 375).

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, von der Kommission vorgelegt am 30. Mai 2018, über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) (COM(2018) 382).

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, von der Kommission vorgelegt am 14. Januar 2020, zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang (COM(2020) 22).

    Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, von der Kommission vorgelegt am 28. Mai 2020, über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) (COM(2020) 447).

    Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, von der Kommission vorgelegt am 28. Mai 2020, mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa (COM(2020) 450).

    07 02 07
    Beschäftigungsinitiative für junge Menschen - Bereitstellung von Mitteln im Rahmen von REACT-EU

    07 02 07 01
    Beschäftigungsinitiative für junge Menschen — Operative Ausgaben — Bereitstellung von Mitteln im Rahmen von REACT-EU

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

     

     

     

     

    p.m.

    p.m.

    Erläuterungen

    Neuer Posten

    Diese Mittel sind zur Deckung von Mitteln bestimmt, die infolge der freiwilligen Erhöhung der Mittelzuweisung für aus der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen unterstützte Programme aus dem REACT-EU-Finanzrahmen ausgeführt werden.

    KAPITEL 07 05 —   KREATIVES EUROPA

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    07 05

    KREATIVES EUROPA

    07 05 01

    Kultur

    2.2

    94 988 557

    48 464 532

    – 308 653

    – 308 653

    94 679 904

    48 155 879

    07 05 02

    Media

    2.2

    168 062 864

    72 393 190

    – 573 212

    – 573 212

    167 489 652

    71 819 978

    07 05 03

    Sektorübergreifende Aktionsbereiche

    2.2

    26 971 139

    10 248 669

     

     

    26 971 139

    10 248 669

    07 05 99

    Abschluss früherer Programme und Tätigkeiten

    07 05 99 01

    Abschluss früherer Maßnahmen und Programme betreffend Media, Kultur und Sprache (aus der Zeit vor 2021)

    2.2

    p.m.

    88 256 725

     

     

    p.m.

    88 256 725

    07 05 99 02

    Abschluss früherer Maßnahmen betreffend digitale Inhalte sowie audiovisuelle und andere Medien (2014–2020)

    2.2

    p.m.

    819 500

     

     

    p.m.

    819 500

     

    Artikel 07 05 99 — Zwischensumme

     

    p.m.

    89 076 225

     

     

    p.m.

    89 076 225

     

    Kapitel 07 05 — Insgesamt

     

    290 022 560

    220 182 616

    – 881 865

    – 881 865

    289 140 695

    219 300 751

    Erläuterungen

    Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel dienen der Finanzierung des Programms Kreatives Europa.

    Ziel des Programms Kreatives Europa ist es, die europäische Zusammenarbeit im Bereich der kulturellen und sprachlichen Vielfalt und des Kulturerbes zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativbranche, insbesondere des audiovisuellen Sektors, zu steigern.

    Die spezifischen Ziele des Programms Kreatives Europa sind:

    Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und externen Dimension der Zusammenarbeit auf europäischer Ebene, um die kulturelle Vielfalt und das kulturelle Erbe Europas weiterzuentwickeln, zu fördern und um die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Kultur- und Kreativsektors sowie die internationalen Kulturbeziehungen zu stärken,

    Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Skalierbarkeit der europäischen audiovisuellen Industrie,

    Förderung der politischen Zusammenarbeit und innovativer Maßnahmen zur Unterstützung aller Aktionsbereiche des Programms Kreatives Europa, einschließlich der Förderung einer vielfältigen und pluralistischen Medienlandschaft, der Medienkompetenz und der sozialen Inklusion.

    Das Programm Kreatives Europa umfasst folgende Aktionsbereiche:

    „Kultur“ für den europäischen Kultur- und Kreativsektor mit Ausnahme des audiovisuellen Sektors,

    „Media“ für den audiovisuellen Sektor,

    „sektorübergreifender Aktionsbereich“ für Aktivitäten auf allen Gebieten des Kultur- und Kreativsektors.

    Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Länder) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

    Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

    Verweise

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, von der Kommission vorgelegt am 30. Mai 2018, über das Programm Kreatives Europa und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 (COM(2018) 366).

    07 05 01
    Kultur

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    94 988 557

    48 464 532

    – 308 653

    – 308 653

    94 679 904

    48 155 879

    Erläuterungen

    Diese Mittel dienen der Deckung des Kultur- und Kreativsektors — mit Ausnahme des audiovisuellen Sektors — im Rahmen des Programms Kreatives Europa. Im Einklang mit den in Artikel 3 genannten allgemeinen Zielen ist der Aktionsbereich „Kultur“ auf folgende Prioritäten ausgerichtet: a) Verstärkung der grenzübergreifenden Dimension sowie der Mobilität von Akteuren des Kultur- und Kreativsektors bzw. der Verbreitung ihrer Werke; b) Stärkung der Teilhabe an der Kultur in ganz Europa; c) Förderung der Resilienz der Gesellschaft und der sozialen Inklusion durch Kultur und Kulturerbe; d) Ausbau der Kapazitäten des europäischen Kultur- und Kreativsektors, sodass er zur Schaffung von Wohlstand, Arbeitsplätzen und Wachstum beiträgt; e) Stärkung der europäischen Identität und der europäischen Werte durch Schärfung des Kulturbewusstseins, Kunsterziehung und kulturbasierte Kreativität in der Bildung; f) Förderung des Aufbaus internationaler Kapazitäten im europäischen Kultur- und Kreativsektor, sodass dieser auf internationaler Ebene agieren kann; g) Beitragen zur globalen Strategie der Union für internationale Beziehungen durch Kulturdiplomatie.

    Zweckgebundene Einnahmen (Ursprung, geschätzte Beträge und entsprechender Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    EFTA-EWR

    2 564 691

    6 6 0 0

    07 05 02
    Media

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    168 062 864

    72 393 190

    – 573 212

    – 573 212

    167 489 652

    71 819 978

    Erläuterungen

    Diese Mittel sind zur Deckung folgender Maßnahmen bestimmt:

    Förderung von Talenten, Kompetenzen und Fertigkeiten sowie Anregung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, Mobilität und Innovation bei der Schaffung und Produktion europäischer audiovisueller Werke und Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen audiovisuellen Kapazitäten;

    Förderung der Verbreitung, des Online- und Kinoverleihs europäischer audiovisueller Werke und der Werbung dafür in der Union und auf internationaler Ebene im neuen digitalen Umfeld, unter anderem durch innovative Geschäftsmodelle;

    Werbung für europäische audiovisuelle Werke, einschließlich dem Kulturerbe angehörender Werke, und Unterstützung der Einbeziehung und Erweiterung von Publikumsschichten aller Altersgruppen – insbesondere eines jungen Publikums – in ganz Europa und darüber hinaus.

    Zur Umsetzung dieser Prioritäten werden die Entwicklung, die Produktion, die Verbreitung und die Zugänglichkeit zu europäischen Werken sowie die Werbung dafür mit dem Ziel gefördert, vielfältige Publikumszielgruppen in Europa und darüber hinaus anzusprechen, sodass eine Anpassung an neue Entwicklungen auf dem Markt erreicht und die Umsetzung der Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) (ABl. L 95 vom 15.4.2010, S. 1) flankiert wird.

    Bei den Prioritäten des Aktionsbereichs „Media“ werden die länderspezifischen Unterschiede in Bezug auf die Produktion, den Vertrieb und die Zugänglichkeit audiovisueller Inhalte sowie die Größe und die Besonderheiten der jeweiligen Märkte berücksichtigt.

    Zweckgebundene Einnahmen (Ursprung, geschätzte Beträge und entsprechender Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    EFTA-EWR

    4 537 697

    6 6 0 0

    KAPITEL 07 06 —   RECHTE UND WERTE

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    07 06

    RECHTE UND WERTE

    07 06 01

    Förderung von Gleichstellung und Rechten

    2.2

    35 409 000

    10 622 790

     

     

    35 409 000

    10 622 790

    07 06 02

    Förderung der Bürgerbeteiligung und der Teilhabe am demokratischen Leben der Union (Aktionsbereich „Bürgerbeteiligung und Teilhabe“)

    2.2

    36 238 848

    12 879 258

    –2 582 865

    –2 582 865

    33 655 983

    10 296 393

    07 06 03

    Daphne

    2.2

    20 444 304

    6 244 139

     

     

    20 444 304

    6 244 139

    07 06 04

    Schutz und Förderung der Werte der Union

    2.2

    500 000

    161 667

     

     

    500 000

    161 667

    07 06 99

    Abschluss früherer Programme und Tätigkeiten

    07 06 99 01

    Abschluss früherer Programme von „Europa für Bürgerinnen und Bürger und Europäische Bürgerinitiativen“ (aus der Zeit vor 2021)

    2.2

    p.m.

    14 871 337

     

     

    p.m.

    14 871 337

    07 06 99 02

    Abschluss früherer Maßnahmen im Bereich Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft (aus der Zeit vor 2021)

    2.2

    p.m.

    38 322 588

     

     

    p.m.

    38 322 588

     

    Artikel 07 06 99 — Zwischensumme

     

    p.m.

    53 193 925

     

     

    p.m.

    53 193 925

     

    Kapitel 07 06 — Insgesamt

     

    92 592 152

    83 101 779

    –2 582 865

    –2 582 865

    90 009 287

    80 518 914

    Erläuterungen

    Die Mittel dieses Kapitels dienen der Finanzierung des allgemeinen Ziels des Programms „Rechte und Werte“, das — auch durch die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen — im Schutz und in der Förderung der in den Verträgen verankerten Rechte und Werte besteht, um eine tragfähige Basis für eine offene, demokratische und inklusive Gesellschaft in Europa zu sichern.

    Im Rahmen seines allgemeinen Ziels verfolgt das Programm Rechte und Werte die folgenden spezifischen Ziele, die den drei Aktionsbereichen entsprechen: Förderung von Gleichstellung und Rechten (Aktionsbereich „Gleichstellung und Rechte“); Förderung der Bürgerbeteiligung und der Teilhabe am demokratischen Leben der Union (Aktionsbereich „Bürgerbeteiligung und Teilhabe“); Bekämpfung von Gewalt (Aktionsbereich „Daphne“).

    Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Länder) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

    Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

    Verweise

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, von der Kommission vorgelegt am 30. Mai 2018, zur Aufstellung des Programms „Rechte und Werte“ (COM(2018) 383).

    07 06 02
    Förderung der Bürgerbeteiligung und der Teilhabe am demokratischen Leben der Union (Aktionsbereich „Bürgerbeteiligung und Teilhabe“)

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    36 238 848

    12 879 258

    –2 582 865

    –2 582 865

    33 655 983

    10 296 393

    Erläuterungen

    Die Mittel sind veranschlagt für: Verbesserung des Kenntnisstands der Bürgerinnen und Bürger über die Union, ihre Geschichte, ihr kulturelles Erbe und ihre Vielfalt; Förderung von Austausch und Zusammenarbeit zwischen den Bürgerinnen und Bürgern verschiedener Länder; Förderung von Bürgerbeteiligung und demokratischer Teilhabe, damit Bürgerinnen und Bürger sowie repräsentative Verbände ihre Standpunkte in allen Bereichen des Handelns der Union öffentlich bekannt geben und austauschen können.

    Diese spezifischen Ziele werden insbesondere durch die Unterstützung folgender Maßnahmen verfolgt: Städtepartnerschaften, Netze von Städten und Gedenkprojekten, Sensibilisierung, wechselseitiges Lernen, Analyse- und Beobachtungstätigkeiten, Bildung, Entwicklung und Pflege von Instrumenten für die IKT, Unterstützung europäischer Netze und zivilgesellschaftlicher Organisationen oder Unterstützung von nationalen Kontaktstellen.

    Diese Mittel dienen auch der technischen und organisatorischen Unterstützung europäischer Bürgerinitiativen.

    Zweckgebundene Einnahmen (Ursprung, geschätzte Beträge und entsprechender Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    EFTA-EWR

    68 854

    6 6 0 0

    KAPITEL 07 20 —   PILOTPROJEKTE, VORBEREITENDE MASSNAHMEN, MASSNAHMEN ZUR ERFÜLLUNG VON AUFGABEN, DIE SICH AUS DEN INSTITUTIONELLEN BEFUGNISSEN DER KOMMISSION ERGEBEN, UND SONSTIGE MASSNAHMEN

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    07 20

    PILOTPROJEKTE, VORBEREITENDE MASSNAHMEN, MASSNAHMEN ZUR ERFÜLLUNG VON AUFGABEN, DIE SICH AUS DEN INSTITUTIONELLEN BEFUGNISSEN DER KOMMISSION ERGEBEN, UND SONSTIGE MASSNAHMEN

    07 20 01

    Pilotprojekte

    2.2

    14 120 000

    14 478 339

    - 160 000

    - 340 000

    13 960 000

    14 138 339

    07 20 02

    Vorbereitende Maßnahmen

    2.2

    17 750 000

    36 931 334

     

     

    17 750 000

    36 931 334

    07 20 03

    Sonstige Maßnahmen

    07 20 03 01

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und Maßnahmen für Migranten, einschließlich Migranten aus Drittländern

    2

    8 634 400

    7 258 200

     

     

    8 634 400

    7 258 200

     

    Artikel 07 20 03 — Zwischensumme

     

    8 634 400

    7 258 200

     

     

    8 634 400

    7 258 200

    07 20 04

    Maßnahmen, die im Rahmen der Befugnisse der Kommission und der der Kommission übertragenen besonderen Zuständigkeiten finanziert werden

    07 20 04 01

    Multimedia-Aktionen

    2.2

    20 212 100

    19 786 800

     

     

    20 212 100

    19 786 800

    07 20 04 02

    Kommunikationsdienste für die Führungsebene und institutionelle Kommunikationsdienste

    2.2

    47 105 200

    39 676 000

     

     

    47 105 200

    39 676 000

    07 20 04 03

    Vertretungen der Kommission

    2.2

    27 356 000

    23 497 000

     

     

    27 356 000

    23 497 000

    07 20 04 04

    Kommunikationsdienste für die Bürgerinnen und Bürger

    2.2

    32 228 600

    28 943 000

     

     

    32 228 600

    28 943 000

    07 20 04 05

    Haus der europäischen Geschichte

    2.2

    3 000 000

    3 000 000

     

     

    3 000 000

    3 000 000

    07 20 04 06

    Besondere Kompetenzen im Bereich Sozialpolitik, einschließlich des sozialen Dialogs

    2.2

    28 326 381

    23 234 000

     

     

    28 326 381

    23 234 000

    07 20 04 07

    Sonstige Tätigkeiten im Bereich Grundrechte

    2.2

    898 400

    898 400

     

     

    898 400

    898 400

    07 20 04 08

    Analysen und Studien über die soziale Lage, Demografie und Familie.

    2.2

    3 710 619

    3 327 900

     

     

    3 710 619

    3 327 900

    07 20 04 09

    Bildungs- und Informationsmaßnahmen zugunsten von Arbeitnehmerorganisationen

    2.2

    21 054 000

    19 652 000

     

     

    21 054 000

    19 652 000

     

    Artikel 07 20 04 — Zwischensumme

     

    183 891 300

    162 015 100

     

     

    183 891 300

    162 015 100

     

    Kapitel 07 20 — Insgesamt

     

    224 395 700

    220 682 973

    - 160 000

    - 340 000

    224 235 700

    220 342 973

    07 20 01
    Pilotprojekte

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    14 120 000

    14 478 339

    - 160 000

    - 340 000

    13 960 000

    14 138 339

    Erläuterungen

    Die Mittel sind dazu bestimmt, die Durchführung von Pilotprojekten experimenteller Art zu finanzieren, mit denen Durchführbarkeit und Nutzen einer Maßnahme bewertet werden.

    Diese Pilotprojekte sind im Anhang „Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen“ dieses Einzelplans im Kapitel PP 07 aufgeführt.

    Rechtsgrundlagen

    Artikel 58 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1).

    TITEL 08

    LANDWIRTSCHAFT UND MEERESPOLITIK

    Titel

    Kapitel

    Bezeichnung

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    08 01

    VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „LANDWIRTSCHAFT UND MEERESPOLITIK“

    13 568 854

    13 568 854

     

     

    13 568 854

    13 568 854

    08 02

    EUROPÄISCHER GARANTIEFONDS FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT (EGFL)

    40 363 635 574

    40 349 424 457

     

     

    40 363 635 574

    40 349 424 457

    08 03

    EUROPÄISCHER LANDWIRTSCHAFTSFONDS FÜR DIE ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS (ELER)

    15 343 139 960

    15 020 350 000

     

     

    15 343 139 960

    15 020 350 000

    08 04

    EUROPÄISCHER MEERES- UND FISCHEREIFONDS (EMFF)

    753 343 572

    821 978 340

     

     

    753 343 572

    821 978 340

    08 05

    PARTNERSCHAFTLICHE ABKOMMEN ÜBER NACHHALTIGE FISCHEREI UND REGIONALE FISCHEREIORGANISATIONEN (RFO)

    73 522 000

    72 884 500

     

     

    73 522 000

    72 884 500

     

    Reserven (30 02 02)

    74 600 000

    71 600 000

     

     

    74 600 000

    71 600 000

     

     

    148 122 000

    144 484 500

     

     

    148 122 000

    144 484 500

    08 10

    DEZENTRALE AGENTUREN

    16 741 043

    16 741 043

    2 000 000

    2 000 000

    18 741 043

    18 741 043

    08 20

    PILOTPROJEKTE, VORBEREITENDE MASSNAHMEN, MASSNAHMEN ZUR ERFÜLLUNG VON AUFGABEN, DIE SICH AUS DEN INSTITUTIONELLEN BEFUGNISSEN DER KOMMISSION ERGEBEN UND SONSTIGE MASSNAHMEN

    p.m.

    6 047 000

     

     

    p.m.

    6 047 000

     

    Titel 08 — Insgesamt

    56 563 951 003

    56 300 994 194

    2 000 000

    2 000 000

    56 565 951 003

    56 302 994 194

     

    Reserven (30 02 02)

    74 600 000

    71 600 000

     

     

    74 600 000

    71 600 000

     

    Insgesamt + reserve

    56 638 551 003

    56 372 594 194

    2 000 000

    2 000 000

    56 640 551 003

    56 374 594 194

    KAPITEL 08 01 —   VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „LANDWIRTSCHAFT UND MEERESPOLITIK“

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    08 01

    VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „LANDWIRTSCHAFT UND MEERESPOLITIK“

    08 01 01

    Unterstützungsausgaben für den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft

    08 01 01 01

    Unterstützungsausgaben für den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft

    3.1

    776 426

     

    776 426

    08 01 01 66

    Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel — Beitrag aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft für den Abschluss früherer Programme

    3.1

    3 542 000

     

    3 542 000

    08 01 01 72

    Europäische Exekutivagentur für Forschung — Beitrag aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft

    3.1

    p.m.

     

    p.m.

     

    Artikel 08 01 01 — Zwischensumme

     

    4 318 426

     

    4 318 426

    08 01 02

    Unterstützungsausgaben für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

    3.2

    1 850 000

     

    1 850 000

    08 01 03

    Unterstützungsausgaben für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds

    08 01 03 01

    Unterstützungsausgaben für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds

    3.2

    3 362 428

    7 038

    3 369 466

    08 01 03 63

    Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen — Beitrag aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds für den Abschluss früherer Programme

    3.2

    3 296 979

     

    3 296 979

    08 01 03 74

    Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt — Beitrag aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds

    3.2

    741 021

    –7 038

    733 983

     

    Artikel 08 01 03 — Zwischensumme

     

    7 400 428

    0

    7 400 428

     

    Kapitel 08 01 — Insgesamt

     

    13 568 854

    0

    13 568 854

    Erläuterungen

    Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel sind zur Finanzierung der Verwaltungsausgaben (u. a. Studien, Sachverständigensitzungen, Informationen und Veröffentlichungen), die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwirklichung der Ziele des Programms oder der Maßnahmen im Rahmen dieses Clusters stehen, sowie aller weiteren Ausgaben für technische und administrative Hilfe, mit Ausnahme der Aufgaben der öffentlichen Hand, die von der Kommission im Rahmen von Verträgen über punktuelle Dienstleistungen vergeben werden, bestimmt.

    Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Länder) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

    Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

    08 01 03
    Unterstützungsausgaben für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds

    08 01 03 01
    Unterstützungsausgaben für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds

    Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    3 362 428

    7 038

    3 369 466

    Erläuterungen

    Neben den in diesem Kapitel beschriebenen Ausgaben sind diese Mittel auch zur Finanzierung folgender Ausgaben bestimmt:

    Ausgaben für externes Personal am Verwaltungssitz (Vertragsbedienstete, abgeordnete nationale Sachverständige oder Leiharbeitskräfte) bis zu 850 000 EUR, einschließlich Unterstützungsausgaben (Repräsentationsvergütungen, Ausbildungsmaßnahmen, Sitzungen, Dienstreisen des aus diesen Mitteln bezahlten externen Personals) zur Durchführung des EMFF 2021-2027 und zum Abschluss von Maßnahmen der technischen Hilfe im Rahmen des Vorläuferfonds EMFF 2014-2020,

    Ausgaben für externes Personal in Drittlanddelegationen der Union (Vertragsbedienstete, örtliches Personal und abgeordnete nationale Sachverständige) sowie zusätzliche Kosten für Logistik und Infrastruktur (Ausbildungsmaßnahmen, Sitzungen, Dienstreisen, Mieten), die unmittelbar durch die Anwesenheit des externen Personals in den Delegationen anfallen, das aus Mitteln dieses Postens bezahlt wird,

    Ausgaben für Dienstreisen von Drittlanddelegationen, die an Sitzungen zur Aushandlung von Fischereiabkommen und an Gemeinsamen Ausschüssen teilnehmen,

    Ausgaben für IT, und zwar sowohl Ausrüstung als auch Dienstleistungen,

    Ausgaben für die Teilnahme von Wissenschaftlern an Sitzungen regionaler Fischereiorganisationen.

    Verweise

    Siehe Kapitel 08 04 und 08 05.

    08 01 03 74
    Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt — Beitrag aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    741 021

    –7 038

    733 983

    Erläuterungen

    Die Mittel sind zur Finanzierung des Beitrags zu den Personal- und Verwaltungsausgaben der Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt bestimmt, die im Rahmen der Aufgaben der Agentur bei der Verwaltung von Teilen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie der Pflichtbeiträge zu regionalen Fischereiorganisationen und anderen internationalen Organisationen anfallen.

    Der Stellenplan der Agentur ist im Anhang „Stellenplan“ zu diesem Einzelplan enthalten.

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1).

    Durchführungsbeschluss (EU) 2021/173 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der Europäischen Exekutivagentur für Forschung, der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU, der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats sowie der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur und zur Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse 2013/801/EU, 2013/771/EU, 2013/778/EU, 2013/779/EU, 2013/776/EU und 2013/770/EU (ABl. L 50 vom 15.2.2021, S. 9).

    Verweise

    Siehe Kapitel 08 04.

    Beschluss C(2021) 947 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Übertragung von Befugnissen auf die Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt zwecks Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Unionsprogrammen in den Bereichen Verkehrs- und Energieinfrastrukturen; Forschung und Innovation zu Klima-, Energie- und Mobilitätsthemen; Umwelt, Natur und biologische Vielfalt; Übergang zu kohlenstoffarmen Technologien sowie maritime Angelegenheiten und Fischerei, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung von in den Gesamthaushaltsplan der Union eingestellten sowie aus externen zweckgebundenen Einnahmen stammenden Mitteln.

    KAPITEL 08 10 —   DEZENTRALE AGENTUREN

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    08 10

    DEZENTRALE AGENTUREN

    08 10 01

    Europäische Fischereiaufsichtsagentur

    3.2

    16 741 043

    16 741 043

    2 000 000

    2 000 000

    18 741 043

    18 741 043

     

    Kapitel 08 10 — Insgesamt

     

    16 741 043

    16 741 043

    2 000 000

    2 000 000

    18 741 043

    18 741 043

    Erläuterungen

    Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel sind zur Finanzierung der Personal- und Verwaltungsausgaben der dezentralen Agenturen (Titel 1 und 2) und gegebenenfalls ihrer operativen Ausgaben im Zusammenhang mit dem Arbeitsprogramm (Titel 3) bestimmt.

    Die Stellenpläne der Agenturen sind im Anhang „Stellenplan“ zu diesem Einzelplan enthalten.

    Die Agenturen müssen das Europäische Parlament und den Rat über Mittelübertragungen zwischen operativen Ausgaben und Verwaltungsausgaben unterrichten.

    Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkan oder andere Länder) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen, von Beträgen, die gemäß Artikel 17 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1) zurückgezahlt wurden, sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

    Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

    08 10 01
    Europäische Fischereiaufsichtsagentur

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    16 741 043

    16 741 043

    2 000 000

    2 000 000

    18 741 043

    18 741 043

    Erläuterungen

    Vormals Artikel

    11 06 64

     

     

     

     

     

     

     

    Diese Mittel sind zur Finanzierung der Personal- und Verwaltungsausgaben der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur und ihrer operativen Ausgaben bestimmt. Aufgabe der Agentur ist es, die höchsten gemeinsamen Standards für die Kontrolle, Inspektion und Überwachung im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) zu fördern. Vorrangig ist sie damit beauftragt, die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den nationalen Kontroll- und Inspektionstätigkeiten so zu organisieren, dass die Vorschriften der GFP eingehalten und wirksam angewendet werden. Der Auftrag der Agentur wurde auf die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Küstenwache ausgeweitet.

    Beteiligung der Union insgesamt

    19 000 000

    Davon Betrag aus der Einziehung von Überschüssen

    (Einnahmen Artikel 6 6 2)

    258 957

    In den Haushaltsplan eingesetzter Betrag

    18 741 043

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates vom 26. April 2005 zur Errichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsagentur und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 zur Einführung einer Kontrollregelung für die gemeinsame Fischereipolitik (ABl. L 128 vom 21.5.2005, S. 1).

    Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates vom 29. September 2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (ABl. L 286 vom 29.10.2008, S. 1).

    Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik (ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 1).

    Verordnung (EU) 2019/473 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 über die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (ABl. L 83 vom 25.3.2019, S. 18).

    Verweise

    Beschluss 2009/988/EU der Kommission vom 18. Dezember 2009 über die Benennung der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur als zuständige Stelle für die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates (ABl. L 338 vom 19.12.2009, S. 104).

    TITEL 09

    UMWELT- UND KLIMASCHUTZ

    Titel

    Kapitel

    Bezeichnung

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    09 01

    VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „UMWELT- UND KLIMAPOLITIK“

    20 670 583

    20 670 583

     

     

    20 670 583

    20 670 583

    09 02

    PROGRAMM FÜR UMWELT- UND KLIMAPOLITIK (LIFE)

    717 877 237

    350 843 819

     

     

    717 877 237

    350 843 819

    09 03

    FONDS FÜR EINEN GERECHTEN ÜBERGANG

    1 136 966 552

    p.m.

     

     

    1 136 966 552

    p.m.

    09 04

    DARLEHENSFAZILITÄT FÜR DEN ÖFFENTLICHEN SEKTOR IM RAHMEN DES MECHANISMUS FÜR EINEN GERECHTEN ÜBERGANG

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    09 10

    DEZENTRALE AGENTUREN

    50 761 533

    50 761 533

     

     

    50 761 533

    50 761 533

    09 20

    PILOTPROJEKTE, VORBEREITENDE MASSNAHMEN, MASSNAHMEN ZUR ERFÜLLUNG VON AUFGABEN, DIE SICH AUS DEN INSTITUTIONELLEN BEFUGNISSEN DER KOMMISSION ERGEBEN, UND SONSTIGE MASSNAHMEN

    3 740 000

    9 333 323

     

     

    3 740 000

    9 333 323

     

    Titel 09 — Insgesamt

    1 930 015 905

    431 609 258

     

     

    1 930 015 905

    431 609 258

    KAPITEL 09 01 —   VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „UMWELT- UND KLIMAPOLITIK“

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    09 01

    VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „UMWELT- UND KLIMAPOLITIK“

    09 01 01

    Unterstützungsausgaben für das Programm für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE)

    09 01 01 01

    Unterstützungsausgaben für das Programm für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE)

    3.2

    7 766 135

    183 656

    7 949 791

    09 01 01 63

    Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen — Beitrag aus dem Programm für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) für den Abschluss früherer Programme

    3.2

    5 892 784

     

    5 892 784

    09 01 01 74

    Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt — Beitrag aus dem Programm für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE)

    3.2

    6 969 216

    – 183 656

    6 785 560

     

    Artikel 09 01 01 — Zwischensumme

     

    20 628 135

    0

    20 628 135

    09 01 02

    Unterstützungsausgaben für den Fonds für einen gerechten Übergang

    3.2

    42 448

     

    42 448

    09 01 03

    Unterstützungsausgaben für die Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang

    09 01 03 01

    Unterstützungsausgaben für die Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang

    3.2

    p.m.

     

    p.m.

    09 01 03 74

    Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt — Beitrag aus der Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang

    3.2

    p.m.

     

    p.m.

     

    Artikel 09 01 03 — Zwischensumme

     

    p.m.

     

    p.m.

     

    Kapitel 09 01 — Insgesamt

     

    20 670 583

    0

    20 670 583

    Erläuterungen

    Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel dienen zur Deckung der Verwaltungsausgaben (Studien, Sachverständigensitzungen, Informationen und Veröffentlichungen usw.), die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwirklichung der Ziele der Programme oder der Maßnahmen im Rahmen dieses Clusters stehen, sowie aller weiteren Ausgaben für administrative technische Hilfe, mit Ausnahme der hoheitlichen Aufgaben, die von der Kommission im Rahmen von Verträgen über punktuelle Dienstleistungen vergeben werden.

    Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Länder) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie andere zweckgebundene Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

    Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

    09 01 01
    Unterstützungsausgaben für das Programm für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE)

    09 01 01 01
    Unterstützungsausgaben für das Programm für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE)

    Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    7 766 135

    183 656

    7 949 791

    Erläuterungen

    Neben den auf der Ebene dieses Kapitels beschriebenen Ausgaben dienen diese Mittel zur Deckung der Ausgaben für

    Entwicklung, Hosting, Pflege, Sicherheit, Qualitätssicherung, Betrieb und Unterstützung (Hardware, Software und Dienstleistungen) von IT-Systemen, die die politischen Ziele für saubere Energie, Klima und Umwelt unterstützen;

    Einstellung von internen IT-Sachverständigen zur Unterstützung der Entwicklung, Pflege, Qualitätssicherung, Erprobung und Sicherheit von für die Unterstützung der Politik eingesetzten kritischen IT-Systemen;

    Beschaffung von betrieblichen IT-Systemen und gemeinsamen administrativen Lösungen und die Politik unterstützenden Lösungen;

    Beschaffung von technischer und administrativer Unterstützung für Kommunikationstätigkeiten, einschließlich der Einstellung von internen Sachverständigen.

    Sie dienen darüber hinaus zur Unterstützung der Organisation von internationalen Klimaschutzveranstaltungen, von Tätigkeiten, an denen sich die Union beteiligt, und von Vorarbeiten für künftige internationale Übereinkommen in den Bereichen Klimaschutz und Schutz der Ozonschicht mit Beteiligung der Union.

    Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans)

    EFTA-EWR

    11 649

    6 6 0 0

    Verweise

    Siehe Kapitel 09 02.

    09 01 01 74
    Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt — Beitrag aus dem Programm für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    6 969 216

    – 183 656

    6 785 560

    Erläuterungen

    Bei diesen Mitteln handelt es sich um den Beitrag zur Deckung der Verwaltungsausgaben für Personal und der Betriebsausgaben der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der sich aus der Beteiligung der Agentur an der Verwaltung des Programms für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) ergibt.

    Der Stellenplan der Agentur ist im Anhang „Stellenplan“ zu diesem Band enthalten.

    Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans)

    EFTA-EWR

    10 454

    6 6 0 0

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1).

    Durchführungsbeschluss (EU) 2021/173 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der Europäischen Exekutivagentur für Forschung, der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU, der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats sowie der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur und zur Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse 2013/801/EU, 2013/771/EU, 2013/778/EU, 2013/779/EU, 2013/776/EU und 2013/770/EU (ABl. L 50 vom 15.2.2021, S. 9).

    Verweise

    Siehe Kapitel 09 02.

    Vorschlag für einen Beschluss C(xxxx) xx der Kommission vom xx zur Übertragung bestimmter Befugnisse auf die Europäische Exekutivagentur für Klima, Umwelt und Infrastruktur zwecks Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung des Programms für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE).

    Beschluss C(2021) 947 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Übertragung von Befugnissen auf die Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt zwecks Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Unionsprogrammen in den Bereichen Verkehrs- und Energieinfrastrukturen; Forschung und Innovation zu Klima-, Energie- und Mobilitätsthemen; Umwelt, Natur und biologische Vielfalt; Übergang zu kohlenstoffarmen Technologien sowie maritime Angelegenheiten und Fischerei, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung von in den Gesamthaushaltsplan der Union eingestellten sowie aus externen zweckgebundenen Einnahmen stammenden Mitteln.

    TITEL 10

    MIGRATION

    Titel

    Kapitel

    Bezeichnung

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    10 01

    VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „MIGRATION“

    3 000 000

    3 000 000

     

     

    3 000 000

    3 000 000

    10 02

    ASYL-, MIGRATIONS- UND INTEGRATIONSFONDS

    870 255 000

    1 298 348 000

     

     

    870 255 000

    1 298 348 000

    10 10

    DEZENTRALE AGENTUREN

    137 810 714

    137 810 714

     

     

    137 810 714

    137 810 714

    10 20

    PILOTPROJEKTE, VORBEREITENDE MASSNAHMEN, IM RAHMEN DER BEFUGNISSE DER KOMMISSION FINANZIERTE MASSNAHMEN UND SONSTIGE MASSNAHMEN

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

     

    Titel 10 — Insgesamt

    1 011 065 714

    1 439 158 714

     

     

    1 011 065 714

    1 439 158 714

    KAPITEL 10 01 —   VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „MIGRATION“

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    10 01

    VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „MIGRATION“

    10 01 01

    Unterstützungsausgaben für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

    4

    3 000 000

     

    3 000 000

     

    Kapitel 10 01 — Insgesamt

     

    3 000 000

     

    3 000 000

    Erläuterungen

    In diesem Kapitel eingestellte Mittel sind zur Deckung der Verwaltungsausgaben (u. a. Studien, Sachverständigensitzungen, Informationen und Veröffentlichungen), die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwirklichung der Ziele des Programms oder der Maßnahmen im Rahmen dieses Clusters stehen, sowie aller weiteren Ausgaben für technische und administrative Hilfe, mit Ausnahme der Aufgaben der öffentlichen Hand, die von der Kommission im Rahmen von Verträgen über punktuelle Dienstleistungen vergeben werden, bestimmt.

    Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Länder) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

    Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

    10 01 01
    Unterstützungsausgaben für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

    Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    3 000 000

     

    3 000 000

    Erläuterungen

    Diese Mittel sind zur Finanzierung der technischen Hilfe gemäß einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds. Die Mittel decken die Ausgaben für Studien, Sachverständigensitzungen, Informationen und Veröffentlichungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwirklichung der Ziele des Fonds oder anderer Maßnahmen im Rahmen dieses Artikels stehen, sowie alle weiteren Ausgaben für technische und administrative Hilfe, mit Ausnahme der Aufgaben der öffentlichen Hand, die von der Kommission im Rahmen von punktuellen Dienstleistungsverträgen vergeben werden.

    Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    Andere zweckgebundene Einnahmen

    p.m.

    6 3 0 0

    Rechtsgrundlagen

    Siehe Kapitel 10 02.

    KAPITEL 10 02 —   ASYL-, MIGRATIONS- UND INTEGRATIONSFONDS

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    10 02

    ASYL-, MIGRATIONS- UND INTEGRATIONSFONDS

    10 02 01

    Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

    4

    870 255 000

    358 838 000

     

     

    870 255 000

    358 838 000

    10 02 99

    Abschluss früherer Programme und Tätigkeiten

    10 02 99 01

    Abschluss früherer Maßnahmen im Migrationsbereich (aus der Zeit vor 2021)

    4

    p.m.

    939 510 000

     

     

    p.m.

    939 510 000

     

    Artikel 10 02 99 — Zwischensumme

     

    p.m.

    939 510 000

     

     

    p.m.

    939 510 000

     

    Kapitel 10 02 — Insgesamt

     

    870 255 000

    1 298 348 000

     

     

    870 255 000

    1 298 348 000

    Erläuterungen

    Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel sind zur Finanzierung von Maßnahmen bestimmt, die im Einklang mit dem einschlägigen Besitzstand der Union und im Einklang mit den Grundrechtsverpflichtungen der Union zu einer effizienten Steuerung der Migrationsströme beitragen.

    Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Länder) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

    Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

    Verweise

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, von der Kommission vorgelegt am 13. Juni 2018, zur Einrichtung des Asyl- und Migrationsfonds (COM(2018)0471).

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa (COM(2018) 375 final vom 29. Mai 2018).

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Asyl- und Migrationsmanagement und zur Änderung der Richtlinie (EG) 2003/109 des Rates und der vorgeschlagenen Verordnung (EU) XXX/XXX [Asyl- und Migrationsfonds] (COM(2020) 610 final vom 23. September 2020).

    Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens zur Gewährung internationalen Schutzes in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32/EU (COM(2020) 611 final vom 23. September 2020).

    Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Verordnung (EU) XXX/XXX [Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement] und der Verordnung (EU) XXX/XXX [Neuansiedlungsverordnung], für die Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/818 (COM(2020) 614 final vom 23. September 2020).

    10 02 01
    Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    870 255 000

    358 838 000

     

     

    870 255 000

    358 838 000

    Erläuterungen

    Diese Mittel sind zur Finanzierung von Maßnahmen bestimmt, die im Einklang mit dem einschlägigen Besitzstand der Union und im Einklang mit den Grundrechtsverpflichtungen der Union zu einer effizienten Steuerung der Migrationsströme beitragen.

    Insbesondere wird der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds einen Beitrag zu folgenden Zielen leisten: Stärkung und Weiterentwicklung aller Aspekte des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, einschließlich seiner externen Dimension; Unterstützung der legalen Migration in die Mitgliedstaaten einschließlich der Integration von Drittstaatsangehörigen und schließlich Bekämpfung der irregulären Migration und Gewährleistung einer effektiven Rückkehr und Rückübernahme in Drittstaaten.

    Im Rahmen des Fonds werden gemeinsame Maßnahmen im Bereich Asyl — darunter die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz benötigen, im Rahmen der Neuansiedlung und der Überstellung von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben oder genießen, zwischen den Mitgliedstaaten — gefördert und Integrationsstrategien sowie eine wirksamere Politik für legale Migration unterstützt werden, damit die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Union und die Zukunft ihres Sozialmodells gesichert und Anreize für irreguläre Migration durch eine nachhaltige Rückkehr- und Rückübernahmepolitik verringert werden. Der Fonds wird gewährleisten, dass die Zusammenarbeit mit Drittstaaten gestärkt wird, damit die Steuerung des Zustroms von Personen, die Asyl oder andere Arten des internationalen Schutzes beantragt haben, verbessert wird, und dass Wege der legalen Migration und die Bekämpfung der irregulären Migration unterstützt sowie eine dauerhafte Rückkehr und eine wirksame Rückübernahme in Drittstaaten gewährleistet werden.

    Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    Andere zweckgebundene Einnahmen

    p.m.

    6 3 0 0

    Verweise

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa (COM(2018)0375).

    10 02 99
    Abschluss früherer Programme und Tätigkeiten

    Erläuterungen

    In diesem Artikel eingestellte Mittel sind dafür bestimmt, Zahlungen für noch abzuwickelnde Mittelbindungen aus Vorjahren zu decken.

    10 02 99 01
    Abschluss früherer Maßnahmen im Migrationsbereich (aus der Zeit vor 2021)

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    p.m.

    939 510 000

     

     

    p.m.

    939 510 000

    Erläuterungen

    Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    Andere zweckgebundene Einnahmen

    11 900 000

    6 3 0 0

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EG) Nr. 2725/2000 des Rates vom 11. Dezember 2000 über die Einrichtung von „Eurodac“ für den Vergleich von Fingerabdrücken zum Zwecke der effektiven Anwendung des Dubliner Übereinkommens (ABl. L 316 vom 15.12.2000, S. 1) (gültig bis zum 19. Juli 2015).

    Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und über Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten (ABl. L 212 vom 7.8.2001, S. 12).

    Entscheidung 2002/463/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über ein Aktionsprogramm für Verwaltungszusammenarbeit in den Bereichen Außengrenzen, Visa, Asyl und Einwanderung (ARGO-Programm) (ABl. L 161 vom 19.6.2002, S. 11).

    Entscheidung Nr. 573/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 zur Einrichtung des Europäischen Flüchtlingsfonds für den Zeitraum 2008 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ und zur Aufhebung der Entscheidung 2004/904/EG des Rates (ABl. L 144 vom 6.6.2007, S. 1).

    Entscheidung Nr. 575/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 zur Einrichtung des Europäischen Rückkehrfonds für den Zeitraum 2008 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ (ABl. L 144 vom 6.6.2007, S. 45).

    Entscheidung 2007/435/EG des Rates vom 25. Juni 2007 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen für den Zeitraum 2007 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ (ABl. L 168 vom 28.6.2007, S. 18).

    Entscheidung 2008/381/EG des Rates vom 14. Mai 2008 zur Einrichtung eines Europäischen Migrationsnetzwerkes (ABl. L 131 vom 21.5.2008, S. 7).

    Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 98).

    Beschluss Nr. 458/2010/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 zur Änderung der Entscheidung Nr. 573/2007/EG zur Einrichtung des Europäischen Flüchtlingsfonds für den Zeitraum 2008 bis 2013 im Hinblick auf die Aufhebung der Finanzierung bestimmter Gemeinschaftsmaßnahmen und die Änderung der Finanzierungsobergrenze für die geförderten Maßnahmen (ABl. L 129 vom 28.5.2010, S. 1).

    Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (ABl. L 180 vom 29.6.2013, S. 1).

    Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (ABl. L 180 vom 29.6.2013, S. 31).

    Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements (ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 112).

    Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, zur Änderung der Entscheidung 2008/381/EG des Rates und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 573/2007/EG und Nr. 575/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Entscheidung 2007/435/EG des Rates (ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 168).

    Beschluss (EU) 2015/1523 des Rates vom 14. September 2015 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland (ABl. L 239 vom 15.9.2015, S. 146).

    Beschluss (EU) 2015/1601 des Rates vom 22. September 2015 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland (ABl. L 248 vom 24.9.2015, S. 80).

    Verweise

    Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 der Kommission vom 2. September 2003 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist (ABl. L 222 vom 5.9.2003, S. 3).

    Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 2. Mai 2005 zur Aufstellung eines Rahmenprogramms für Solidarität und die Steuerung der Migrationsströme für den Zeitraum 2007-2013 (COM(2005)0123).

    Entscheidung 2007/815/EG der Kommission vom 29. November 2007 zur Durchführung der Entscheidung Nr. 573/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Annahme strategischer Leitlinien für den Zeitraum 2008 bis 2013 (ABl. L 326 vom 12.12.2007, S. 29).

    Entscheidung 2007/837/EG der Kommission vom 30. November 2007 zur Durchführung der Entscheidung Nr. 575/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Annahme strategischer Leitlinien für den Zeitraum 2008 bis 2013 (ABl. L 330 vom 15.12.2007, S. 48).

    Entscheidung 2008/22/EG der Kommission vom 19. Dezember 2007 mit Durchführungsbestimmungen zur Entscheidung Nr. 573/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Flüchtlingsfonds für den Zeitraum 2008 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ in Bezug auf die Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten, die Vorschriften für die Verwaltung und finanzielle Abwicklung aus dem Fonds kofinanzierter Projekte und die Förderfähigkeit der Ausgaben im Rahmen solcher Projekte (ABl. L 7 vom 10.1.2008, S. 1).

    Entscheidung 2008/457/EG der Kommission vom 5. März 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Entscheidung 2007/435/EG des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen für den Zeitraum 2007 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ in Bezug auf die Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten, die Vorschriften für die Verwaltung und finanzielle Abwicklung aus dem Fonds kofinanzierter Projekte und die Förderfähigkeit der Ausgaben im Rahmen solcher Projekte (ABl. L 167 vom 27.6.2008, S. 69).

    Entscheidung 2008/458/EG der Kommission vom 5. März 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Entscheidung Nr. 575/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Rückkehrfonds für den Zeitraum 2008 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ in Bezug auf die Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten, die Vorschriften für die Verwaltung und finanzielle Abwicklung aus dem Fonds kofinanzierter Projekte und die Förderfähigkeit der Ausgaben im Rahmen solcher Projekte (ABl. L 167 vom 27.6.2008, S. 135).

    Empfehlung der Kommission vom 11. Januar 2016 für eine Regelung betreffend die Türkei über die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen (C(2015)9490).

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, von der Kommission vorgelegt am 4. Mai 2016, zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) (COM(2016)0270).

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, von der Kommission vorgelegt am 13. Juli 2016, zur Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (COM(2016)0468).

    KAPITEL 10 10 —   DEZENTRALE AGENTUREN

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    10 10

    DEZENTRALE AGENTUREN

    10 10 01

    Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)

    4

    137 810 714

    137 810 714

     

     

    137 810 714

    137 810 714

     

    Kapitel 10 10 — Insgesamt

     

    137 810 714

    137 810 714

     

     

    137 810 714

    137 810 714

    Erläuterungen

    In diesem Kapitel eingestellte Mittel sind zur Deckung der Personal- und Verwaltungsausgaben der dezentralen Agenturen (Titel 1 und 2) und gegebenenfalls ihrer operativen Ausgaben im Zusammenhang mit den Arbeitsprogrammen (Titel 3) bestimmt.

    Die Stellenpläne der Agenturen sind im Anhang „Stellenplan“ zu diesem Einzelplan enthalten.

    Die Agenturen müssen das Europäische Parlament und den Rat über Mittelübertragungen zwischen operativen Ausgaben und Verwaltungsausgaben unterrichten.

    Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Länder) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen, von Beträgen, die gemäß Artikel 17 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1) zurückgezahlt wurden, sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel in diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

    Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

    10 10 01
    Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    137 810 714

    137 810 714

     

     

    137 810 714

    137 810 714

    Erläuterungen

    Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) fungiert als Kompetenzzentrum für Asylfragen und leistet einen Beitrag zum Aufbau des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, indem es die praktische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in zahlreichen Asylfragen erleichtert, koordiniert und intensiviert. Das EASO unterstützt zudem die Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer europäischen und internationalen Verpflichtungen gegenüber schutzbedürftigen Menschen. Es bietet den Mitgliedstaaten mit besonderen Bedürfnissen und den Mitgliedstaaten, deren Asyl- und Aufnahmesysteme besonderem Druck ausgesetzt sind, operative Unterstützung. Darüber hinaus leistet das EASO faktengestützte Beiträge für die Politikgestaltung und Gesetzgebung der Union in allen Bereichen, die sich direkt oder indirekt auf Asylfragen auswirken.

    Unionsbeitrag insgesamt

    142 114 334

    davon aus der Einziehung von Überschüssen

    (Artikel 6 6 2 des Einnahmenplans)

    4 303 620

    Im Haushaltsplan ausgewiesener Betrag

    137 810 714

    Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    Andere zweckgebundene Einnahmen

    4 303 620

    6 6 2 0

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (ABl. L 132 vom 29.5.2010, S. 11).

    Verweise

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, von der Kommission vorgelegt am 4. Mai 2016, über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010 (COM(2016)0271).

    Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, von der Kommission vorgelegt am 12. September 2018, über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010 (COM(2018)0633).

    TITEL 11

    GRENZMANAGEMENT

    Titel

    Kapitel

    Bezeichnung

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    11 01

    VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „GRENZMANAGEMENT“

    2 077 000

    2 077 000

     

     

    2 077 000

    2 077 000

    11 02

    FONDS FÜR INTEGRIERTES GRENZMANAGEMENT (IBMF) — INSTRUMENT FÜR FINANZIELLE HILFE IM BEREICH GRENZMANAGEMENT UND VISA

    396 014 000

    486 178 219

     

     

    396 014 000

    486 178 219

    11 03

    FONDS FÜR INTEGRIERTES GRENZMANAGEMENT (IBMF) — INSTRUMENT FÜR FINANZIELLE HILFE FÜR ZOLLKONTROLLAUSRÜSTUNG

    135 403 000

    32 887 000

     

     

    135 403 000

    32 887 000

    11 10

    DEZENTRALE AGENTUREN

    734 270 045

    725 945 045

     

     

    734 270 045

    725 945 045

     

    Titel 11 — Insgesamt

    1 267 764 045

    1 247 087 264

     

     

    1 267 764 045

    1 247 087 264

    KAPITEL 11 01 —   VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „GRENZMANAGEMENT“

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    11 01

    VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „GRENZMANAGEMENT“

    11 01 01

    Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und Visa

    4

    2 000 000

     

    2 000 000

    11 01 02

    Instrument für finanzielle Hilfe für Zollkontrollausrüstung

    4

    77 000

     

    77 000

     

    Kapitel 11 01 — Insgesamt

     

    2 077 000

     

    2 077 000

    Erläuterungen

    Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel sind zur Deckung der Verwaltungsausgaben (u. a. Studien, Sachverständigensitzungen, Informationen und Veröffentlichungen), die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwirklichung der Ziele des Programms oder der Maßnahmen im Rahmen dieses Clusters stehen, sowie aller weiteren Ausgaben für technische und administrative Hilfe, mit Ausnahme der Aufgaben der öffentlichen Hand, die von der Kommission im Rahmen von Verträgen über punktuelle Dienstleistungen vergeben werden, bestimmt.

    Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Länder) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

    Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

    11 01 01
    Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und Visa

    Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    2 000 000

     

    2 000 000

    Erläuterungen

    Diese Mittel sind zur Finanzierung der technischen Hilfe im Rahmen des Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und Visa, die in den einschlägigen Bestimmungen einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und Visa als Teil des Integrierten Grenzschutzfonds vorgesehen ist, bestimmt. Die Mittel decken die Ausgaben für Studien, Sachverständigensitzungen, Informationen und Veröffentlichungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwirklichung der Ziele des Instruments oder der Maßnahmen im Rahmen dieses Artikels stehen, sowie alle weiteren Ausgaben für technische und administrative Hilfe, mit Ausnahme der Aufgaben der öffentlichen Hand, die von der Kommission im Rahmen von punktuellen Dienstleistungsverträgen vergeben werden.

    Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    Andere zweckgebundene Einnahmen

    p.m.

    6 3 2 0

    Verweise

    Siehe Kapitel 11 02.

    KAPITEL 11 02 —   FONDS FÜR INTEGRIERTES GRENZMANAGEMENT (IBMF) — INSTRUMENT FÜR FINANZIELLE HILFE IM BEREICH GRENZMANAGEMENT UND VISA

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    11 02

    FONDS FÜR INTEGRIERTES GRENZMANAGEMENT (IBMF) — INSTRUMENT FÜR FINANZIELLE HILFE IM BEREICH GRENZMANAGEMENT UND VISA

    11 02 01

    Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und Visa

    4

    396 014 000

    92 121 429

     

     

    396 014 000

    92 121 429

    11 02 99

    Unterstützungsausgaben für den „Fonds für integriertes Grenzmanagement — Abschluss früherer Programme und Tätigkeiten

    11 02 99 01

    Abschluss früherer Maßnahmen im Bereich Grenzen, Visa und IT-Systeme (aus der Zeit vor 2021)

    4

    p.m.

    394 056 790

     

     

    p.m.

    394 056 790

     

    Artikel 11 02 99 — Zwischensumme

     

    p.m.

    394 056 790

     

     

    p.m.

    394 056 790

     

    Kapitel 11 02 — Insgesamt

     

    396 014 000

    486 178 219

     

     

    396 014 000

    486 178 219

    Erläuterungen

    Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel sind zur Finanzierung von Maßnahmen bestimmt, die durch ein solides und wirksames integriertes europäisches Grenzmanagement an den Außengrenzen dazu beitragen, ein hohes Maß an Sicherheit in der Union zu gewährleisten und gleichzeitig den freien Personenverkehr innerhalb dieser Grenzen unter uneingeschränkter Einhaltung der Grundrechtsverpflichtungen der Union zu wahren.

    Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Länder) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

    Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

    Verweise

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und Visa im Rahmen des Fonds für integriertes Grenzmanagement (COM(2018)0473).

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa (COM(2018)0375).

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 767/2008, der Verordnung (EG) Nr. 810/2009, der Verordnung (EU) 2017/2226, der Verordnung (EU) 2016/399, der Verordnung (EU) 2018/XX (Interoperabilitäts-Verordnung) und der Entscheidung 2004/512/EG sowie zur Aufhebung des Beschlusses 2008/633/JI des Rates (COM(2018) 302 final vom 16. Mai 2018).

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des Screenings von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/817 (COM(2020) 612 final vom 23. September 2020).

    11 02 01
    Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und Visa

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    396 014 000

    92 121 429

     

     

    396 014 000

    92 121 429

    Erläuterungen

    Diese Mittel dienen der Finanzierung von Maßnahmen, die durch ein solides und wirksames integriertes europäisches Grenzmanagement an den Außengrenzen dazu beitragen, ein hohes Maß an Sicherheit in der Union zu gewährleisten und gleichzeitig den freien Personenverkehr innerhalb dieser Grenzen unter uneingeschränkter Einhaltung der Grundrechtsverpflichtungen der Union zu wahren.

    Im Einzelnen soll das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und Visa (im Folgenden „Instrument“) einen Beitrag leisten zur Unterstützung eines wirksamen integrierten europäischen Grenzmanagements an den Außengrenzen durch die Europäische Grenz- und Küstenwache in geteilter Verantwortung zwischen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache und den für das Grenzmanagement zuständigen nationalen Behörden, zur Erleichterung legitimer Grenzübertritte, zur Verhinderung und Aufdeckung illegaler Einwanderung und grenzüberschreitender Kriminalität und zur wirksamen Steuerung von Migrationsströmen, sowie zur Unterstützung der gemeinsamen Visumpolitik, um den legalen Reiseverkehr zu erleichtern und Migrations- und Sicherheitsrisiken vorzubeugen.

    Über das Instrument wird die Umsetzung des integrierten europäischen Grenzmanagements mit seinen Komponenten nach Artikel 3 der Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2019 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (ABl. L 295 vom 14.11.2019, S. 1) gefördert werden: Grenzkontrollen, Such- und Rettungseinsätze im Rahmen der Grenzüberwachung, Risikoanalysen, Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten (die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache unterstützt und koordiniert wird). Außerdem werden aus dem Instrument die Zusammenarbeit auf Ebene der Behörden, die Zusammenarbeit mit Drittstaaten, technische und operative Maßnahmen im Zusammenhang mit Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums zur besseren Bekämpfung der illegalen Einwanderung und der grenzüberschreitenden Kriminalität, der Einsatz modernster Technologien sowie Qualitätssicherungs- und Solidaritätsmechanismen gefördert werden. Darüber hinaus wird das Instrument zur Verbesserung der Effizienz bei der Bearbeitung von Visumanträgen im Hinblick auf die Ermittlung und Beurteilung von Sicherheitsrisiken und des Risikos irregulärer Migration sowie zur Vereinfachung der Visumverfahren für Bona-fide-Reisende beitragen. Aus dem Instrument wird die weitere Digitalisierung der Bearbeitung von Visumanträgen im Hinblick auf rasche, sichere und kundenfreundliche Visumverfahren unterstützt werden, was sowohl den Antragstellern als auch den Konsulaten zugutekommen wird.

    Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans)

    Andere zweckgebundene Einnahmen

    p.m.

    6 3 2 0

    11 02 99
    Unterstützungsausgaben für den „Fonds für integriertes Grenzmanagement — Abschluss früherer Programme und Tätigkeiten

    Erläuterungen

    Die in diesem Artikel eingestellten Mittel sind dafür bestimmt, Zahlungen für noch abzuwickelnde Mittelbindungen aus Vorjahren zu decken.

    11 02 99 01
    Abschluss früherer Maßnahmen im Bereich Grenzen, Visa und IT-Systeme (aus der Zeit vor 2021)

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    p.m.

    394 056 790

     

     

    p.m.

    394 056 790

    Erläuterungen

    Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    Andere zweckgebundene Einnahmen

    1 700 000

    6 3 2 0

    Rechtsgrundlagen

    Protokoll Nr. 19 über den in den Rahmen der Europäischen Union einbezogenen Schengen-Besitzstand.

    Beschluss 2001/886/JI des Rates vom 6. Dezember 2001 über die Entwicklung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) (ABl. L 328 vom 13.12.2001, S. 1).

    Verordnung (EG) Nr. 2424/2001 des Rates vom 6. Dezember 2001 über die Entwicklung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) (ABl. L 328 vom 13.12.2001, S. 4).

    Entscheidung 2004/512/EG des Rates vom 8. Juni 2004 zur Einrichtung des Visa-Informationssystems (VIS) (ABl. L 213 vom 15.6.2004, S. 5).

    Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) (ABl. L 381 vom 28.12.2006, S. 4).

    Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Zugang von für die Ausstellung von Kfz-Zulassungsbescheinigungen zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten zum Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) (ABl. L 381 vom 28.12.2006, S. 1).

    Beschluss 2007/533/JI des Rates vom 12. Juni 2007 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) (ABl. L 205 vom 7.8.2007, S. 63).

    Entscheidung Nr. 574/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 zur Einrichtung des Außengrenzenfonds für den Zeitraum 2007 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ (ABl. L 144 vom 6.6.2007, S. 22).

    Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung) (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 60).

    Beschluss 2008/633/JI des Rates vom 23. Juni 2008 über den Zugang der benannten Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum Visa-Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 129).

    Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) (ABl. L 243 vom 15.9.2009, S. 1).

    Verordnung (EU) Nr. 1272/2012 des Rates vom 20. Dezember 2012 über die Migration vom Schengener Informationssystem (SIS 1+) zum Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) (ABl. L 359 vom 29.12.2012, S. 21).

    Verordnung (EU) Nr. 1273/2012 des Rates vom 20. Dezember 2012 über die Migration vom Schengener Informationssystem (SIS 1+) zum Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) (ABl. L 359 vom 29.12.2012, S. 32).

    Aufgaben aufgrund der spezifischen Befugnisse, die der Kommission unmittelbar durch Artikel 31 des Vertrags über den Beitritt von Kroatien übertragen werden.

    Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates vom 7. Oktober 2013 zur Einführung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands und zur Aufhebung des Beschlusses des Exekutivausschusses vom 16. September 1998 bezüglich der Errichtung des Ständigen Ausschusses Schengener Durchführungsübereinkommen (ABl. L 295 vom 6.11.2013, S. 27).

    Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements (ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 112).

    Verordnung (EU) Nr. 515/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 574/2007/EG (ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 143).

    Verordnung (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2017 über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung des Übereinkommens von Schengen sowie der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 und (EU) Nr. 1077/2011 (ABl. L 327 vom 9.12.2017, S. 20).

    Verordnung (EU) 2018/1240 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. September 2018 über die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1077/2011, (EU) Nr. 515/2014, (EU) 2016/399, (EU) 2016/1624 und (EU) 2017/2226 (ABl. L 236 vom 19.9.2018, S. 1).

    Verordnung (EU) 2018/1726 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und des Beschlusses 2007/533/JI des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 99).

    Verordnung (EU) 2018/1860 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Nutzung des Schengener Informationssystems für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatangehöriger (ABl. L 312 vom 7.12.2018, S. 1).

    Verordnung (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der Grenzkontrollen, zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und zur Änderung und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 (ABl. L 312 vom 7.12.2018, S 14).

    Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses 2007/533/JI des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Beschlusses 2010/261/EU der Kommission (ABl. L 312 vom 7.12.2018, S. 56).

    Verordnung (EU) 2019/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1726 und (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Entscheidung 2004/512/EG des Rates und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates (ABl. L 135 vom 22.5.2019, S. 27).

    Verordnung (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/816 (ABl. L 135 vom 22.5.2019, S. 85).

    Verordnung (EU) 2019/1240 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Schaffung eines europäischen Netzes von Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen (ABl. L 198 vom 25.7.2019, S. 88).

    Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2019 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (ABl. L 295 vom 14.11.2019, S. 1).

    Verweise

    Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 6. April 2005 zur Aufstellung eines Rahmenprogramms für Solidarität und die Steuerung der Migrationsströme für den Zeitraum 2007-2013 (KOM(2005)0123).

    Entscheidung 2007/599/EG der Kommission vom 27. August 2007 zur Durchführung der Entscheidung Nr. 574/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Annahme strategischer Leitlinien für den Zeitraum 2007 bis 2013 (ABl. L 233 vom 5.9.2007, S. 3).

    Entscheidung 2008/456/EG der Kommission vom 5. März 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Entscheidung Nr. 574/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Außengrenzenfonds für den Zeitraum 2007 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ in Bezug auf die Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten, die Vorschriften für die Verwaltung und finanzielle Abwicklung aus dem Fonds kofinanzierter Projekte und die Förderfähigkeit der Ausgaben im Rahmen solcher Projekte (ABl. L 167 vom 27.6.2008, S. 1).

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020, unterzeichnet am 8. Dezember 2016 (ABl. L 7 vom 12.1.2017, S. 4).

    Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020, unterzeichnet am 8. Dezember 2016 (ABl. L 75 vom 21.3.2017, S. 3).

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und Island über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020, unterzeichnet am 2. März 2018 (ABl. L 72 vom 15.3.2018, S. 3).

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020, unterzeichnet am 15. März 2018 (ABl. L 165 vom 2.7.2018, S. 3).

    KAPITEL 11 10 —   DEZENTRALE AGENTUREN

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    11 10

    DEZENTRALE AGENTUREN

    11 10 01

    Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex)

    4

    505 949 620

    505 949 620

     

     

    505 949 620

    505 949 620

    11 10 02

    Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA)

    4

    228 320 425

    219 995 425

     

     

    228 320 425

    219 995 425

     

    Kapitel 11 10 — Insgesamt

     

    734 270 045

    725 945 045

     

     

    734 270 045

    725 945 045

    Erläuterungen

    Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel sind zur Deckung der Personal- und Verwaltungsausgaben der dezentralen Agenturen (Titel 1 und 2) und gegebenenfalls ihrer operativen Ausgaben im Zusammenhang mit dem Arbeitsprogramm (Titel 3) bestimmt.

    Die Stellenpläne der Agenturen sind im Anhang „Stellenplan“ zu diesem Einzelplan enthalten.

    Die Agenturen müssen das Europäische Parlament und den Rat über Mittelübertragungen zwischen operativen Linien und Linien für Verwaltungsausgaben unterrichten.

    Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Länder) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen, von Beträgen, die gemäß Artikel 17 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1) zurückgezahlt wurden, sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel in diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

    Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

    11 10 01
    Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex)

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    505 949 620

    505 949 620

     

     

    505 949 620

    505 949 620

    Erläuterungen

    Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) fördert, koordiniert und entwickelt das europäische Grenzmanagement im Einklang mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und dem Konzept des integrierten Grenzmanagements. Die Hauptaufgaben von Frontex bestehen darin, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten beim Außengrenzenmanagement zu koordinieren, die Mitgliedstaaten bei der Schulung der nationalen Grenzschutzbeamten zu unterstützen, Risikoanalysen vorzunehmen und Forschungstätigkeiten, die für die Kontrolle und Überwachung der Außengrenzen relevant sind, durchzuführen. Darüber hinaus hilft Frontex Mitgliedstaaten, die eine verstärkte technische und operative Unterstützung an den Außengrenzen benötigen, und stellt den Mitgliedstaaten die notwendige Unterstützung bei der Organisation gemeinsamer Rückkehraktionen zur Verfügung.

    Unionsbeitrag insgesamt

    514 156 883

    davon aus der Einziehung von Überschüssen

    8 207 263

    Im Haushaltsplan ausgewiesener Betrag

    505 949 620

    Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    Andere zweckgebundene Einnahmen

    8 207 263

    6 6 2 0

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EU) Nr. 656/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung von Regelungen für die Überwachung der Seeaußengrenzen im Rahmen der von der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union koordinierten operativen Zusammenarbeit (ABl. L 189 vom 27.6.2014, S. 93).

    Verordnung (EU) 2018/1240 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. September 2018 über die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1077/2011, (EU) Nr. 515/2014, (EU) 2016/399, (EU) 2016/1624 und (EU) 2017/2226 (ABl. L 236 vom 19.9.2018, S. 1).

    Verordnung (EU) 2019/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1726 und (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Entscheidung 2004/512/EG des Rates und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates (ABl. L 135 vom 22.5.2019, S. 27).

    Verordnung (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/816 (ABl. L 135 vom 22.5.2019, S. 85).

    Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2019 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (ABl. L 295 vom 14.11.2019, S. 1).

    Bezugsrechtsakte

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 767/2008, der Verordnung (EG) Nr. 810/2009, der Verordnung (EU) 2017/2226, der Verordnung (EU) 2016/399, der Verordnung (EU) 2018/XX (Interoperabilitäts-Verordnung) und der Entscheidung 2004/512/EG sowie zur Aufhebung des Beschlusses 2008/633/JI des Rates (COM(2018) 302 final vom 16. Mai 2018).

    11 10 02
    Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA)

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    228 320 425

    219 995 425

     

     

    228 320 425

    219 995 425

    Erläuterungen

    Die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (im Folgenden „eu-LISA“) bietet eine langfristige Lösung für das Betriebsmanagement der IT-Großsysteme, die wesentliche Instrumente für die Umsetzung der Politik der Union in den Bereichen Asyl, Grenzmanagement und Migration sind. Sie verwaltet integrierte IT-Großsysteme, die die innere Sicherheit in den Schengen-Ländern gewährleisten, ermöglicht den Schengen-Ländern den Austausch von Visa-Daten und ermittelt, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines bestimmten Asylantrags zuständig ist. eu-LISA spielt auch eine Schlüsselrolle bei der Einführung des ETIAS.

    Unionsbeitrag insgesamt

    229 978 000

    davon aus der Einziehung von Überschüssen

    1 657 575

    Im Haushaltsplan ausgewiesener Betrag

    228 320 425

    Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    Andere zweckgebundene Einnahmen

    1 657 575

    6 6 2 0

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2017 über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung des Übereinkommens von Schengen sowie der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 und (EU) Nr. 1077/2011 (ABl. L 327 vom 9.12.2017, S. 20).

    Verordnung (EU) 2018/1240 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. September 2018 über die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1077/2011, (EU) Nr. 515/2014, (EU) 2016/399, (EU) 2016/1624 und (EU) 2017/2226 (ABl. L 236 vom 19.9.2018, S. 1).

    Verordnung (EU) 2018/1241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. September 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/794 für die Zwecke der Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) (ABl. L 236 vom 19.9.2018, S. 72).

    Verordnung (EU) 2018/1726 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und des Beschlusses 2007/533/JI des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 99).

    Verordnung (EU) 2018/1860 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Nutzung des Schengener Informationssystems für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatangehöriger (ABl. L 312 vom 7.12.2018, S. 1).

    Verordnung (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der Grenzkontrollen, zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und zur Änderung und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 (ABl. L 312 vom 7.12.2018, S. 14).

    Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses 2007/533/JI des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Beschlusses 2010/261/EU der Kommission (ABl. L 312 vom 7.12.2018, S. 56).

    Verordnung (EU) 2019/816 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen (ECRIS-TCN) vorliegen, sowie zur Ergänzung des Europäischen Strafregisterinformationssystems und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726 (ABl. L 135 vom 22.5.2019, S. 1).

    Verordnung (EU) 2019/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1726 und (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Entscheidung 2004/512/EG des Rates und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates (ABl. L 135 vom 22.5.2019, S. 27).

    Verordnung (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/816 (ABl. L 135 vom 22.5.2019, S. 85).

    Verweise

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Asyl- und Migrationsmanagement und zur Änderung der Richtlinie (EG) 2003/109 des Rates und der vorgeschlagenen Verordnung (EU) XXX/XXX [Asyl- und Migrationsfonds] (COM(2020)0610).

    Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Verordnung (EU) XXX/XXX [Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement] und der Verordnung (EU) XXX/XXX [Neuansiedlungsverordnung], für die Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/818 (COM(2020)0614).

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 767/2008, der Verordnung (EG) Nr. 810/2009, der Verordnung (EU) 2017/2226, der Verordnung (EU) 2016/399, der Verordnung (EU) 2018/XX (Interoperabilitäts-Verordnung) und der Entscheidung 2004/512/EG sowie zur Aufhebung des Beschlusses 2008/633/JI des Rates (COM(2018) 302).

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein EDV-System für die grenzüberschreitende Kommunikation in Zivil- und Strafverfahren (e-CODEX) und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726 (COM(2020) 712 final vom 2. Dezember 2020).

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1862 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen in Bezug auf die Eingabe von Ausschreibungen durch Europol (COM(2020) 791 final vom 9. Dezember 2020).

    TITEL 12

    SICHERHEIT

    Titel

    Kapitel

    Bezeichnung

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    12 01

    VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „SICHERHEIT“

    3 765 000

    3 765 000

     

     

    3 765 000

    3 765 000

    12 02

    FONDS FÜR DIE INNERE SICHERHEIT (ISF)

    174 143 000

    179 082 000

     

     

    174 143 000

    179 082 000

    12 03

    STILLLEGUNG KERNTECHNISCHER ANLAGEN IN LITAUEN

    72 500 000

    50 000 000

     

     

    72 500 000

    50 000 000

    12 04

    NUKLEARE SICHERHEIT UND STILLLEGUNG KERNTECHNISCHER ANLAGEN, EINSCHLIESSLICH IN BULGARIEN UND DER SLOWAKEI

    66 940 000

    76 090 000

     

     

    66 940 000

    76 090 000

    12 10

    DEZENTRALE AGENTUREN

    197 614 243

    197 614 243

     

     

    197 614 243

    197 614 243

    12 20

    PILOTPROJEKTE, VORBEREITENDE MASSNAHMEN, IM RAHMEN DER BEFUGNISSE DER KOMMISSION FINANZIERTE MASSNAHMEN UND SONSTIGE MASSNAHMEN

    21 539 000

    20 839 000

     

     

    21 539 000

    20 839 000

     

    Titel 12 — Insgesamt

    536 501 243

    527 390 243

     

     

    536 501 243

    527 390 243

    KAPITEL 12 01 —   VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „SICHERHEIT“

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    12 01

    VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „SICHERHEIT“

    12 01 01

    Unterstützungsausgaben für den Fonds für die innere Sicherheit

    5

    1 500 000

     

    1 500 000

    12 01 02

    Unterstützungsausgaben für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen für Litauen

    5

    p.m.

     

    p.m.

    12 01 03

    Unterstützungsausgaben für die nukleare Sicherheit und Stilllegung kerntechnischer Anlagen einschließlich für Bulgarien und die Slowakei

    5

    2 265 000

     

    2 265 000

     

    Kapitel 12 01 — Insgesamt

     

    3 765 000

     

    3 765 000

    Erläuterungen

    Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel sind zur Deckung der Verwaltungsausgaben (u. a. Studien, Sachverständigensitzungen, Informationen und Veröffentlichungen), die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwirklichung der Ziele des Programms oder der Maßnahmen im Rahmen dieses Clusters stehen, sowie aller weiteren Ausgaben für technische und administrative Hilfe, mit Ausnahme der Aufgaben der öffentlichen Hand, die von der Kommission im Rahmen von Verträgen über punktuelle Dienstleistungen vergeben werden, bestimmt.

    Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Länder) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

    Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

    12 01 01
    Unterstützungsausgaben für den Fonds für die innere Sicherheit

    Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    1 500 000

     

    1 500 000

    Erläuterungen

    Diese Mittel sind zur Finanzierung der technischen Hilfe im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit gemäß den einschlägigen Bestimmungen einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für die innere Sicherheit bestimmt. Die Mittel decken die Ausgaben für Studien, Sachverständigensitzungen, Informationen und Veröffentlichungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwirklichung der Zielsetzungen des Fonds oder der Maßnahmen im Rahmen dieses Artikels stehen, sowie alle weiteren Ausgaben für technische und administrative Hilfe, mit Ausnahme der Aufgaben der öffentlichen Hand, die von der Kommission im Rahmen von punktuellen Dienstleistungsverträgen vergeben werden.

    Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans)

    Andere zweckgebundene Einnahmen

    p.m.

    6 4 0 0

    Rechtsgrundlagen

    Siehe Kapitel 12 02.

    KAPITEL 12 02 —   FONDS FÜR DIE INNERE SICHERHEIT (ISF)

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    12 02

    FONDS FÜR DIE INNERE SICHERHEIT (ISF)

    12 02 01

    Fonds für die innere Sicherheit (ISF)

    5

    174 143 000

    33 682 000

     

     

    174 143 000

    33 682 000

    12 02 99

    Abschluss früherer Programme und Tätigkeiten

    12 02 99 01

    Abschluss früherer Maßnahmen in den Bereichen Sicherheit und Drogenpolitik (aus der Zeit vor 2021)

    5

    p.m.

    145 400 000

     

     

    p.m.

    145 400 000

     

    Artikel 12 02 99 — Zwischensumme

     

    p.m.

    145 400 000

     

     

    p.m.

    145 400 000

     

    Kapitel 12 02 — Insgesamt

     

    174 143 000

    179 082 000

     

     

    174 143 000

    179 082 000

    Erläuterungen

    Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel sind für Maßnahmen bestimmt, die dazu beitragen, ein hohes Maß an Sicherheit in der Union zu gewährleisten, insbesondere durch die Bekämpfung von Terrorismus, Radikalisierung, schwerer und organisierter Kriminalität und Cyberkriminalität sowie durch die Unterstützung und den Schutz der Opfer von Straftaten.

    Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Länder) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

    Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

    Verweise

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für die innere Sicherheit (COM(2018)0472).

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa (COM(2018)0375).

    Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Resilienz kritischer Einrichtungen (COM(2020) 829 final vom 16. Dezember 2020).

    12 02 01
    Fonds für die innere Sicherheit (ISF)

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    174 143 000

    33 682 000

     

     

    174 143 000

    33 682 000

    Erläuterungen

    Diese Mittel sollen dazu beitragen, ein hohes Maß an Sicherheit in der Union zu gewährleisten, insbesondere durch die Bekämpfung von Terrorismus, Radikalisierung, schwerer und organisierter Kriminalität und Cyberkriminalität sowie durch die Unterstützung und den Schutz der Opfer von Straftaten.

    Der Fonds für die innere Sicherheit (ISF) soll insbesondere einen Beitrag zu folgenden Zielen leisten: Intensivierung des Informationsaustauschs zwischen und in den Strafverfolgungsbehörden der Union und anderen zuständigen Behörden und Einrichtungen der Union sowie mit Drittstaaten und internationalen Organisationen; Intensivierung gemeinsamer grenzüberschreitender Aktionen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Union und mit anderen zuständigen Behörden in Bezug auf schwere und organisierte Kriminalität mit grenzüberschreitender Dimension; Unterstützung der Bemühungen zur Stärkung der Kapazitäten zur Bekämpfung und Verhütung von Kriminalität, einschließlich des Terrorismus, insbesondere durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Behörden, zivilgesellschaftlichen und privaten Partnern in den Mitgliedstaaten.

    Im Rahmen des ISF sollen insbesondere die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit und die Kriminalprävention in folgenden Bereichen unterstützt werden: schwere und organisierte Kriminalität, illegaler Waffenschmuggel, Korruption, Geldwäsche, Drogenhandel, Umweltkriminalität, Informationsaustausch und -zugang, Terrorismus, Menschenhandel, Ausbeutung illegaler Zuwanderer, sexuelle Ausbeutung von Kindern, Verbreitung von Abbildungen von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie sowie Cyberkriminalität. Aus dem ISF sollen zudem der Schutz der Bevölkerung, öffentlicher Räume und kritischer Infrastrukturen vor sicherheitsrelevanten Vorfällen und die effektive Bewältigung von Sicherheitsrisiken und Krisen unterstützt werden, u. a. durch die Ausarbeitung einer gemeinsamen Politik (Strategien, Politikzyklen, Programme und Aktionspläne), der Rechtsvorschriften und praktischen Zusammenarbeit.

    Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans)

    Andere zweckgebundene Einnahmen

    p.m.

    6 4 0 0

    12 02 99
    Abschluss früherer Programme und Tätigkeiten

    Erläuterungen

    Die in diesem Artikel eingestellten Mittel dienen zur Abwicklung von Verpflichtungen aus Vorjahren.

    12 02 99 01
    Abschluss früherer Maßnahmen in den Bereichen Sicherheit und Drogenpolitik (aus der Zeit vor 2021)

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    p.m.

    145 400 000

     

     

    p.m.

    145 400 000

    Erläuterungen

    Vormals Artikel und Posten (* teilweise übertragen)

    18 02 01 02

    18 02 51*

    18 06 01

    18 06 51

     

     

     

     

    Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans)

    Andere zweckgebundene Einnahmen

    2 300 000

    6 4 0 0

    Rechtsgrundlage

    Gemeinsame Maßnahme 98/245/JI vom 19. März 1998 – vom Rat aufgrund von Artikel K.3 EU-Vertrag festgelegt – über ein Austausch-, Ausbildungs- und Kooperationsprogramm für Personen, die für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zuständig sind (Falcone) (ABl. L 99 vom 31.3.1998, S. 8).

    Beschluss 2001/512/JI des Rates vom 28. Juni 2001 über die Durchführung der zweiten Phase des Programms für die Förderung, den Austausch, die Aus- und Fortbildung sowie die Zusammenarbeit von Angehörigen der Rechtsberufe (Grotius II — Strafrecht) (ABl. L 186 vom 7.7.2001, S. 1).

    Beschluss 2001/513/JI des Rates vom 28. Juni 2001 über die Durchführung der zweiten Phase des Programms für die Förderung, den Austausch, die Aus- und Fortbildung sowie die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden (Oisin II) (ABl. L 186 vom 7.7.2001, S. 4).

    Beschluss 2001/514/JI des Rates vom 28. Juni 2001 über die Durchführung der zweiten Phase des Programms für die Förderung, den Austausch, die Aus- und Fortbildung sowie die Zusammenarbeit von Personen, die für Maßnahmen gegen den Menschenhandel und die sexuelle Ausbeutung von Kindern zuständig sind (Stop II) (ABl. L 186 vom 7.7.2001, S. 7).

    Beschluss 2001/515/JI des Rates vom 28. Juni 2001 über ein Programm für die Förderung, den Austausch, die Aus- und Fortbildung sowie die Zusammenarbeit im Bereich der Kriminalprävention (Hippokrates) (ABl. L 186 vom 7.7.2001, S. 11).

    Beschluss 2002/630/JI des Rates vom 22. Juli 2002 über ein Rahmenprogramm für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (AGIS) (ABl. L 203 vom 1.8.2002, S. 5).

    Beschluss 2007/124/EG, Euratom des Rates vom 12. Februar 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken“ als Teil des Generellen Programms „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ für den Zeitraum 2007 bis 2013 (ABl. L 58 vom 24.2.2007, S. 1).

    Beschluss 2007/125/JI des Rates vom 12. Februar 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ als Teil des Generellen Programms „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ für den Zeitraum 2007 bis 2013 (ABl. L 58 vom 24.2.2007, S. 7).

    Beschluss Nr. 1150/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. September 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Drogenprävention und -aufklärung“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007-2013 (ABl. L 257 vom 3.10.2007, S. 23).

    Verordnung (EU) Nr. 1382/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Einrichtung des Programms „Justiz“ für den Zeitraum 2014 bis 2020 (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 73), insbesondere Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 6 Absatz 1.

    Verordnung (EU) Nr. 513/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit und zur Aufhebung des Beschlusses 2007/125/JI des Rates (ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 93).

    Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements (ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 112).

    Aufgaben aufgrund der institutionellen Befugnisse der Kommission gemäß Artikel 58 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1).

    Verweise

    Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 6. April 2005 zum Rahmenprogramm „Grundrechte und Justiz“ 2007-2013 (COM(2005)0122).

    Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 6. April 2005 zum Rahmenprogramm „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ 2007-2013 (COM(2005)0124).

    KAPITEL 12 10 —   DEZENTRALE AGENTUREN

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    12 10

    DEZENTRALE AGENTUREN

    12 10 01

    Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)

    5

    170 600 706

    170 600 706

     

     

    170 600 706

    170 600 706

    12 10 02

    Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL)

    5

    10 419 804

    10 419 804

     

     

    10 419 804

    10 419 804

    12 10 03

    Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA)

    5

    16 593 733

    16 593 733

     

     

    16 593 733

    16 593 733

     

    Kapitel 12 10 — Insgesamt

     

    197 614 243

    197 614 243

     

     

    197 614 243

    197 614 243

    Erläuterungen

    Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel sind zur Deckung der Personal- und Verwaltungsausgaben der dezentralen Agenturen (Titel 1 und 2) und gegebenenfalls ihrer operativen Ausgaben im Zusammenhang mit dem Arbeitsprogramm (Titel 3) bestimmt.

    Die Stellenpläne der Agenturen sind im Anhang „Stellenplan“ zu diesem Einzelplan enthalten.

    Die Agenturen müssen das Europäische Parlament und den Rat über Mittelübertragungen zwischen operativen Linien und Linien für Verwaltungsausgaben unterrichten.

    Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Länder) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen, von Beträgen, die gemäß Artikel 17 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1) zurückgezahlt wurden, sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel in diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

    Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

    12 10 01
    Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    170 600 706

    170 600 706

     

     

    170 600 706

    170 600 706

    Erläuterungen

    Die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) ist die Strafverfolgungsbehörde der Union. Sie leistet einen Beitrag zur Sicherheit Europas, indem sie die Strafverfolgungsbehörden in den Mitgliedstaaten unterstützt. Europol unterstützt Strafverfolgungsmaßnahmen vor Ort und fungiert als Knotenpunkt für den Austausch von Informationen über kriminelle Aktivitäten und als Kompetenzzentrum für die Strafverfolgung.

    Unionsbeitrag insgesamt

    172 964 254

    davon aus der Einziehung von Überschüssen

    2 363 548

    Im Haushaltsplan ausgewiesener Betrag

    170 600 706

    Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans)

    Andere zweckgebundene Einnahmen

    2 363 548 .

    6 6 2 0

    Rechtsgrundlagen

    Beschluss 2008/633/JI des Rates vom 23. Juni 2008 über den Zugang der benannten Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum Visa-Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 129).

    Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates (ABl. L 135 vom 24.5.2016, S. 53).

    Verordnung (EU) 2019/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1726 und (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Entscheidung 2004/512/EG des Rates und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates (ABl. L 135 vom 22.5.2019, S. 27).

    Verordnung (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/816 (ABl. L 135 vom 22.5.2019, S. 85).

    Bezugsrechtsakte

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 767/2008, der Verordnung (EG) Nr. 810/2009, der Verordnung (EU) 2017/2226, der Verordnung (EU) 2016/399, der Verordnung (EU) 2018/XX (Interoperabilitäts-Verordnung) und des Beschlusses 2004/512/EG sowie zur Aufhebung des Beschlusses 2008/633/JI des Rates (COM(2018) 302 final vom 16. Mai 2018).

    Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Verordnung (EU) XXX/XXX (Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement) und der Verordnung (EU) XXX/XXX (Neuansiedlungsverordnung), für die Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/818 (COM(2020) 614 final vom 23. September 2020).

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1862 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen in Bezug auf die Eingabe von Ausschreibungen durch Europol (COM(2020) 791 final vom 19. Dezember 2020).

    12 10 02
    Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL)

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    10 419 804

    10 419 804

     

     

    10 419 804

    10 419 804

    Erläuterungen

    Die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) ist eine Agentur der Union, die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Strafverfolgungsbedienstete entwickelt, durchführt und koordiniert. Sie trägt zu einem sichereren Europa bei, indem sie die Zusammenarbeit und den Wissensaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie — bis zu einem gewissen Grad — aus Drittländern erleichtert. Dabei geht es um Fragen, die in den Prioritäten der Union im Bereich der Sicherheit und insbesondere im EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität enthalten sind. Die CEPOL vernetzt Aus- und Fortbildungseinrichtungen für Strafverfolgungsbedienstete der Mitgliedstaaten, unterstützt diese vor Ort bei der Bereitstellung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu sicherheitsrelevanten Schwerpunkten sowie zu den Themen Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung und Informationsaustausch. Die CEPOL arbeitet auch mit Einrichtungen der Union, internationalen Organisationen und Drittländern zusammen, um bei sehr schweren Sicherheitsbedrohungen ein gemeinsames Vorgehen sicherzustellen.

    Unionsbeitrag insgesamt

    10 632 382

    davon aus der Einziehung von Überschüssen

    212 578

    Im Haushaltsplan ausgewiesener Betrag

    10 419 804

    Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans)

    Andere zweckgebundene Einnahmen

    212 578

    6 6 2 0

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EU) 2015/2219 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (EPA) und zur Ersetzung sowie Aufhebung des Beschlusses 2005/681/JI des Rates (ABl. L 319 vom 4.12.2015, S. 1).

    Verordnung (EU) 2019/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1726 und (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Entscheidung 2004/512/EG des Rates und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates (ABl. L 135 vom 22.5.2019, S. 27).

    Verordnung (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/816 (ABl. L 135 vom 22.5.2019, S. 85).

    12 10 03
    Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA)

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    16 593 733

    16 593 733

     

     

    16 593 733

    16 593 733

    Erläuterungen

    Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) liefert der Union und den Mitgliedstaaten einen Überblick und eine solide Faktengrundlage für die Debatte über die Drogenproblematik in Europa. Sie liefert den politischen Entscheidungsträgern die für die Ausarbeitung einschlägiger Rechtsvorschriften und Strategien benötigten Daten. Außerdem unterstützt sie Fachleute und Praktiker beim Austausch bewährter Verfahren und der Ermittlung neuer Forschungsbereiche. Zwar ist die EMCDDA in erster Linie europäisch ausgerichtet, jedoch arbeitet sie auch mit Partnern in anderen Regionen der Welt zusammen und tauscht mit ihnen Informationen und Fachwissen aus. Die Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Organisationen auf dem Gebiet der Drogenbekämpfung ist für ihre Arbeit ebenfalls von zentraler Bedeutung, um ein besseres Verständnis der weltweiten Drogenproblematik zu erlangen.

    Unionsbeitrag insgesamt

    16 614 372

    davon aus der Einziehung von Überschüssen

    20 639

    Im Haushaltsplan ausgewiesener Betrag

    16 593 733

    Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans)

    Andere zweckgebundene Einnahmen

    20 639

    6 6 2 0

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (Neufassung) (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 1).

    TITEL 14

    AUSWÄRTIGES HANDELN

    Titel

    Kapitel

    Bezeichnung

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    14 01

    VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „AUSWÄRTIGES HANDELN“

    341 754 224

    341 754 224

     

     

    341 754 224

    341 754 224

    14 02

    INSTRUMENT FÜR NACHBARSCHAFT, ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT UND INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT (NDICI)

    11 744 125 623

    6 187 424 534

    160 000

    40 000

    11 744 285 623

    6 187 464 534

    14 03

    HUMANITÄRE HILFE

    1 491 512 450

    1 888 615 000

     

     

    1 491 512 450

    1 888 615 000

    14 04

    GEMEINSAME AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITIK

    351 327 000

    328 068 070

     

     

    351 327 000

    328 068 070

    14 05

    ÜBERSEEISCHE LÄNDER UND GEBIETE

    65 670 651

    32 098 369

     

     

    65 670 651

    32 098 369

    14 06

    EUROPÄISCHES INSTRUMENT FÜR NUKLEARE SICHERHEIT (EINS)

    36 115 200

    31 000 000

     

     

    36 115 200

    31 000 000

    14 20

    PILOTPROJEKTE, VORBEREITENDE MASSNAHMEN, MASSNAHMEN ZUR ERFÜLLUNG VON AUFGABEN, DIE SICH AUS DEN INSTITUTIONELLEN BEFUGNISSEN DER KOMMISSION ERGEBEN, UND SONSTIGE MASSNAHMEN

    165 252 583

    119 643 086

     

     

    165 252 583

    119 643 086

     

    Titel 14 — Insgesamt

    14 195 757 731

    8 928 603 283

    160 000

    40 000

    14 195 917 731

    8 928 643 283

    KAPITEL 14 02 —   INSTRUMENT FÜR NACHBARSCHAFT, ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT UND INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT (NDICI)

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    14 02

    INSTRUMENT FÜR NACHBARSCHAFT, ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT UND INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT (NDICI)

    14 02 01

    Geografische Programme

    14 02 01 10

    Südliche Nachbarschaft

    6

    1 470 187 766

    153 274 953

     

     

    1 470 187 766

    153 274 953

    14 02 01 11

    Östliche Partnerschaft

    6

    730 004 692

    p.m.

     

     

    730 004 692

    p.m.

    14 02 01 12

    Nachbarschaft — Territoriale und grenzübergreifende Zusammenarbeit und Unterstützungsmaßnahmen

    6

    87 470 000

    6 247 548

     

     

    87 470 000

    6 247 548

    14 02 01 20

    Westafrika

    6

    1 570 844 222

    36 288 430

    – 206 429 300

     

    1 364 414 922

    36 288 430

    14 02 01 21

    Ost- und Zentralafrika

    6

    1 135 550 040

    26 232 600

    – 149 226 000

     

    986 324 040

    26 232 600

    14 02 01 22

    Südliches Afrika und Indischer Ozean

    6

    1 078 772 538

    24 920 970

    – 141 764 700

     

    937 007 838

    24 920 970

    14 02 01 30

    Naher Osten und Zentralasien

    6

    449 537 010

    p.m.

    –60 046 350

     

    389 490 660

    p.m.

    14 02 01 31

    Süd- und Ostasien

    6

    521 029 643

    p.m.

    –69 595 890

     

    451 433 753

    p.m.

    14 02 01 32

    Pazifischer Raum

    6

    112 655 058

    p.m.

    –15 047 760

     

    97 607 298

    p.m.

    14 02 01 40

    Nord- und Südamerika

    6

    254 243 790

    p.m.

    –33 981 430

     

    220 262 360

    p.m.

    14 02 01 41

    Karibischer Raum

    6

    178 880 214

    p.m.

    –23 908 570

     

    154 971 644

    p.m.

    14 02 01 50

    Erasmus+ — Beitrag aus Mitteln des NDICI

    6

    20 000 000

    4 302 000

     

     

    20 000 000

    4 302 000

    14 02 01 60

    Europäischer Entwicklungsfonds — Rückflüsse aus der AKP-Investitionsfazilität

    6

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    14 02 01 70

    NDICI — Dotierung des gemeinsamen Dotierungsfonds

    6

    1 318 306 110

    28 228 584

    700 000 000

     

    2 018 306 110

    28 228 584

     

    Artikel 14 02 01 — Zwischensumme

     

    8 927 481 083

    279 495 085

    0

     

    8 927 481 083

    279 495 085

    14 02 02

    Thematische Programme

    14 02 02 10

    Wahlbeobachtung — Menschenrechte und Demokratie

    6

    50 297 224

    23 717 000

     

     

    50 297 224

    23 717 000

    14 02 02 11

    Grundrechte und Grundfreiheiten — Menschenrechte und Demokratie

    6

    150 891 672

    10 781 000

     

     

    150 891 672

    10 781 000

    14 02 02 20

    Zivilgesellschaftliche Organisationen.

    6

    201 188 896

    2 156 000

     

     

    201 188 896

    2 156 000

    14 02 02 30

    Stabilität und Frieden

    6

    134 125 930

    32 342 000

     

     

    134 125 930

    32 342 000

    14 02 02 40

    Menschen — Globale Herausforderungen

    6

    132 784 671

    5 336 430

    160 000

    40 000

    132 944 671

    5 376 430

    14 02 02 41

    Planet — Globale Herausforderungen

    6

    128 760 893

    5 174 720

     

     

    128 760 893

    5 174 720

    14 02 02 42

    Wohlstand — Globale Herausforderungen

    6

    108 642 004

    4 366 170

     

     

    108 642 004

    4 366 170

    14 02 02 43

    Partnerschaften — Globale Herausforderungen

    6

    32 190 223

    1 293 680

     

     

    32 190 223

    1 293 680

     

    Artikel 14 02 02 — Zwischensumme

     

    938 881 513

    85 167 000

    160 000

    40 000

    939 041 513

    85 207 000

    14 02 03

    Krisenreaktionsmaßnahmen

    14 02 03 10

    Krisenreaktion

    6

    261 039 460

    128 074 000

     

     

    261 039 460

    128 074 000

    14 02 03 20

    Resilienz

    6

    159 524 114

    22 235 000

     

     

    159 524 114

    22 235 000

    14 02 03 30

    Außenpolitische Belange

    6

    49 291 517

    12 090 000

     

     

    49 291 517

    12 090 000

     

    Artikel 14 02 03 — Zwischensumme

     

    469 855 091

    162 399 000

     

     

    469 855 091

    162 399 000

    14 02 04

    Flexibilitätspolster für neue Herausforderungen und Prioritäten

    6

    1 407 907 936

    264 126 000

     

     

    1 407 907 936

    264 126 000

    14 02 99

    Abschluss früherer Programme und Tätigkeiten

    14 02 99 01

    Abschluss früherer Maßnahmen im Bereich „Europäische Nachbarschaftspolitik und Beziehungen zu Russland“ (aus der Zeit vor 2021)

    6

    p.m.

    2 386 617 319

     

     

    p.m.

    2 386 617 319

    14 02 99 02

    Abschluss von Maßnahmen im Rahmen früherer Instrumente für Entwicklungszusammenarbeit (aus der Zeit vor 2021)

    6

    p.m.

    2 501 419 000

     

     

    p.m.

    2 501 419 000

    14 02 99 03

    Abschluss von Maßnahmen im Zusammenhang mit den Beziehungen zu Drittländern im Rahmen des Partnerschaftsinstruments) und des Finanzierungsinstruments für die Zusammenarbeit mit Industrieländern (aus der Zeit vor 2021)

    6

    p.m.

    133 201 130

     

     

    p.m.

    133 201 130

    14 02 99 04

    Abschluss von Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte und früherer Maßnahmen im Bereich der Wahlbeobachtung (aus der Zeit vor 2021)

    6

    p.m.

    133 000 000

     

     

    p.m.

    133 000 000

    14 02 99 05

    Abschluss früherer Maßnahmen im Bereich globale Sicherheitsbedrohungen und Reaktions- und Einsatzbereitschaft im Krisenfalls (aus der Zeit vor 2021)

    6

    p.m.

    242 000 000

     

     

    p.m.

    242 000 000

     

    Artikel 14 02 99 — Zwischensumme

     

    p.m.

    5 396 237 449

     

     

    p.m.

    5 396 237 449

     

    Kapitel 14 02 — Insgesamt

     

    11 744 125 623

    6 187 424 534

    160 000

    40 000

    11 744 285 623

    6 187 464 534

    Erläuterungen

    Die Mittel dieses Kapitels sind zur Deckung operativer Ausgaben im Zusammenhang mit Maßnahmen bestimmt, die auf der Grundlage einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) durchgeführt werden, dessen allgemeines Ziel darin besteht, die Werte und Interessen der Union weltweit zu verteidigen und zu fördern, um die Ziele und Grundsätze des auswärtigen Handelns der Union, wie sie in Artikel 3 Absatz 5 und in Artikeln 8 und 21 EUV niedergelegt sind, zu verfolgen.

    Im Einklang mit dem allgemeinen Ziel werden folgende spezifische Ziele festgelegt:

    a) Unterstützung und Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit mit Drittländern und Regionen in der Nachbarschaft, in Subsahara-Afrika, in Asien und im pazifischen Raum, in Nord- und Südamerika und im karibischen Raum;

    b) auf globaler Ebene die Festigung und Unterstützung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte, die Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft, die Stärkung von Stabilität und Frieden und die Bewältigung sonstiger globaler Herausforderungen, einschließlich Migration und Mobilität;

    c) rasche Reaktion auf: Krisensituationen, Instabilität und Konflikte; Herausforderungen auf Ebene der Resilienz und Verknüpfung von humanitärer Hilfe und Entwicklungsmaßnahmen; außenpolitische Belange und Prioritäten.

    Mindestens 92 % der Ausgaben aus dem NDICI müssen die Kriterien für öffentliche Entwicklungshilfe erfüllen, die vom Entwicklungshilfeausschuss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung aufgestellt wurden.

    Außerdem sollen 25 % der Gesamtfinanzausstattung des NDICI zur Verwirklichung von Klimazielen beitragen und 10 % der Gesamtmittelausstattung des NDICI dafür eingesetzt werden, die Ursachen von irregulärer Migration und Flucht und Vertreibung anzugehen und das Migrationsmanagement und die Migrationssteuerung zu unterstützen.

    Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Länder) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

    Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

    Verweise

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, von der Kommission vorgelegt am 14. Juni 2018, zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit (COM(2018) 460).

    14 02 01
    Geografische Programme

    Erläuterungen

    Geografische Programme können sich auf alle Drittländer erstrecken, mit Ausnahme der Beitrittskandidaten und potenziellen Beitrittskandidaten im Sinne einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III) sowie der überseeischen Länder und Gebiete im Sinne eines Beschlusses des Rates über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union einschließlich der Beziehungen zwischen der Europäischen Union einerseits und Grönland und dem Königreich Dänemark andererseits. Geografische Programme in der Nachbarschaftsregion können sich auf jedes Land erstrecken, das in einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit aufgeführt ist. Um die in dieser Verordnung festgelegten Ziele zu erreichen, werden die geografischen Programme in Form von Länder- und Mehrländerprogrammen in den folgenden Kooperationsbereichen durchgeführt:

    gute Regierungsführung, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte,

    Beseitigung der Armut, Bekämpfung von Ungleichheiten und menschliche Entwicklung,

    Migration und Mobilität,

    Umwelt und Klimawandel,

    inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum und menschenwürdige Arbeit,

    Sicherheit, Stabilität und Frieden,

    Partnerschaft.

    14 02 01 20
    Westafrika

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    1 570 844 222

    36 288 430

    – 206 429 300

     

    1 364 414 922

    36 288 430

    Erläuterungen

    Diese Mittel sind zur Finanzierung von Maßnahmen in Westafrika in den im NDICI genannten Bereichen der Zusammenarbeit bestimmt.

    Westafrika umfasst die folgenden Länder: Benin, Burkina Faso, Cabo Verde, Tschad, Côte d’Ivoire, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Gambia, Togo.

    Zweckgebundene Einnahmen (Ursprung, veranschlagte Beträge und entsprechender Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    Andere zweckgebundene Einnahmen

    p.m.

    6 5 0 0

    14 02 01 21
    Ost- und Zentralafrika

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    1 135 550 040

    26 232 600

    – 149 226 000

     

    986 324 040

    26 232 600

    Erläuterungen

    Diese Mittel sind zur Finanzierung von Maßnahmen in Ost- und Zentralafrika in den im NDICI genannten Bereichen der Zusammenarbeit bestimmt. Ost- und Zentralafrika umfassen die folgenden Länder: Burundi, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Kongo, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Äquatorialguinea, Eritrea, Äthiopien, Gabun, Kenia, Ruanda, São Tomé und Príncipe, Somalia, Südsudan, Sudan, Tansania, Uganda.

    Zweckgebundene Einnahmen (Ursprung, veranschlagte Beträge und entsprechender Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    Andere zweckgebundene Einnahmen

    p.m.

    6 5 0 0

    14 02 01 22
    Südliches Afrika und Indischer Ozean

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    1 078 772 538

    24 920 970

    – 141 764 700

     

    937 007 838

    24 920 970

    Erläuterungen

    Diese Mittel sind zur Finanzierung von Maßnahmen im südlichen Afrika und im Indischen Ozean in den im NDICI genannten Bereichen der Zusammenarbeit bestimmt. Das südliche Afrika und der Indische Ozean umfassen die folgenden Länder: Angola, Botsuana, Komoren, Eswatini, Lesotho, Madagaskar, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Seychellen, Südafrika, Sambia und Simbabwe.

    Zweckgebundene Einnahmen (Ursprung, veranschlagte Beträge und entsprechender Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    Andere zweckgebundene Einnahmen

    p.m.

    6 5 0 0

    14 02 01 30
    Naher Osten und Zentralasien

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    449 537 010

    p.m.

    –60 046 350

     

    389 490 660

    p.m.

    Erläuterungen

    Diese Mittel sind zur Finanzierung von Maßnahmen im Nahen Osten und in Zentralasien in den im NDICI genannten Bereichen der Zusammenarbeit bestimmt.

    Zweckgebundene Einnahmen (Ursprung, veranschlagte Beträge und entsprechender Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    Andere zweckgebundene Einnahmen

    p.m.

    6 5 0 0

    14 02 01 31
    Süd- und Ostasien

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    521 029 643

    p.m.

    –69 595 890

     

    451 433 753

    p.m.

    Erläuterungen

    Diese Mittel sind zur Finanzierung von Maßnahmen in Süd- und Ostasien in den im NDICI genannten Bereichen der Zusammenarbeit bestimmt.

    Zweckgebundene Einnahmen (Ursprung, veranschlagte Beträge und entsprechender Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    Andere zweckgebundene Einnahmen

    p.m.

    6 5 0 0

    14 02 01 32
    Pazifischer Raum

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    112 655 058

    p.m.

    –15 047 760

     

    97 607 298

    p.m.

    Erläuterungen

    Diese Mittel sind zur Finanzierung von Maßnahmen im pazifischen Raum in den im NDICI genannten Bereichen der Zusammenarbeit bestimmt.

    Zweckgebundene Einnahmen (Ursprung, veranschlagte Beträge und entsprechender Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    Andere zweckgebundene Einnahmen

    p.m.

    6 5 0 0

    14 02 01 40
    Nord- und Südamerika

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    254 243 790

    p.m.

    –33 981 430

     

    220 262 360

    p.m.

    Erläuterungen

    Diese Mittel sind zur Finanzierung von Maßnahmen in Nord- und Südamerika in den im NDICI genannten Bereichen der Zusammenarbeit bestimmt.

    Zweckgebundene Einnahmen (Ursprung, veranschlagte Beträge und entsprechender Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    Andere zweckgebundene Einnahmen

    p.m.

    6 5 0 0

    14 02 01 41
    Karibischer Raum

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    178 880 214

    p.m.

    –23 908 570

     

    154 971 644

    p.m.

    Erläuterungen

    Diese Mittel sind zur Finanzierung von Maßnahmen im karibischen Raum in den im NDICI genannten Bereichen der Zusammenarbeit bestimmt.

    Zweckgebundene Einnahmen (Ursprung, veranschlagte Beträge und entsprechender Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    Andere zweckgebundene Einnahmen

    p.m.

    6 5 0 0

    14 02 01 70
    NDICI — Dotierung des gemeinsamen Dotierungsfonds

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    1 318 306 110

    28 228 584

    700 000 000

     

    2 018 306 110

    28 228 584

    Erläuterungen

    Diese Mittel dienen der Finanzierung der Dotierung des gemeinsamen Dotierungsfonds für Haushaltsgarantien und finanziellen Beistand in den unter das NDICI fallenden Regionen. Zweckgebundene Einnahmen können zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel führen, auch im Rahmen von Haushaltsgarantien aus früheren MFR.

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1), insbesondere Titel X.

    14 02 02
    Thematische Programme

    Erläuterungen

    Um die im NDICI festgelegten Ziele zu erreichen, umfassen die thematischen Programme Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verfolgung der Ziele für nachhaltige Entwicklung auf globaler Ebene in den folgenden Bereichen der Zusammenarbeit:

    Menschenrechte und Demokratie,

    zivilgesellschaftliche Organisationen,

    Stabilität und Frieden,

    globale Herausforderungen.

    14 02 02 40
    Menschen — Globale Herausforderungen

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    132 784 671

    5 336 430

    160 000

    40 000

    132 944 671

    5 376 430

    Erläuterungen

    Diese Mittel sind zur Finanzierung von Maßnahmen der thematischen Programme im Bereich Globale Herausforderungen vorgesehen, die den im NDICI genannten Interventionsbereichen entsprechen, darunter: Gesundheit, Bildung, Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen, Kinder und Jugendliche, Migration und Vertreibung, menschenwürdige Arbeit, Sozialschutz und Ungleichheit, Kultur.

    TITEL 16

    AUSGABEN AUSSERHALB DER IM MEHRJÄHRIGEN FINANZRAHMEN FESTGELEGTEN OBERGRENZEN

    Titel

    Kapitel

    Bezeichnung

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    16 01

    VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN AUSSERHALB DER IM MEHRJÄHRIGEN FINANZRAHMEN FESTGELEGTEN OBERGRENZEN

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    16 02

    INANSPRUCHNAHME VON SOLIDARITÄTSMECHANISMEN (BESONDERE INSTRUMENTE)

    50 000 000

    70 000 000

    47 981 598

    47 981 598

    97 981 598

    117 981 598

    16 03

    FÖRDERUNG VON INNOVATIONEN IM BEREICH CO

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    16 04

    GARANTIE DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR DIE ANLEIHEN UND DARLEHEN IN MITGLIEDSTAATEN

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    16 05

    SONSTIGE AUSGABEN

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

     

    Titel 16 — Insgesamt

    50 000 000

    70 000 000

    47 981 598

    47 981 598

    97 981 598

    117 981 598

    KAPITEL 16 02 —   INANSPRUCHNAHME VON SOLIDARITÄTSMECHANISMEN (BESONDERE INSTRUMENTE)

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    16 02

    INANSPRUCHNAHME VON SOLIDARITÄTSMECHANISMEN (BESONDERE INSTRUMENTE)

    16 02 01

    Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF)

    16 02 01 01

    Unterstützung der Mitgliedstaaten bei aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) förderfähigen Ereignissen

    S

    50 000 000

    50 000 000

    47 981 598

    47 981 598

    97 981 598

    97 981 598

    16 02 01 02

    Unterstützung von Ländern, die Beitrittsverhandlungen mit der Union führen, in aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) förderfähigen Fällen

    S

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

     

    Artikel 16 02 01 — Zwischensumme

     

    50 000 000

    50 000 000

    47 981 598

    47 981 598

    97 981 598

    97 981 598

    16 02 02

    Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)

    S

    p.m.

    20 000 000

     

     

    p.m.

    20 000 000

    16 02 03

    Reserve für die Anpassung an den Brexit

    S

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    16 02 99

    Abschluss früherer Programme und Tätigkeiten

    16 02 99 01

    Abschluss des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (vor 2021)

    S

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

     

    Artikel 16 02 99 — Zwischensumme

     

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

     

    Kapitel 16 02 — Insgesamt

     

    50 000 000

    70 000 000

    47 981 598

    47 981 598

    97 981 598

    117 981 598

    Erläuterungen

    Bei diesem Kapitel werden Mittel eingestellt, die sich aus der Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union, des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung und der Reserve für die Anpassung an den Brexit ergeben — alle drei besondere Instrumente, die in der Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021-2027 vorgesehen sind.

    Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden in den Einnahmenplan eingesetzte zweckgebundene Einnahmen als entsprechende Mittel bereitgestellt und im Rahmen dieses Kapitels ausgeführt.

    Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 11).

    Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel (ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 28).

    16 02 01
    Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF)

    Erläuterungen

    Bei diesem Artikel werden die Mittel eingesetzt, die im Falle der Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union bei großen oder regionalen Katastrophen sowie bei einer Notlage größeren Ausmaßes im Bereich der öffentlichen Gesundheit im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates in den Mitgliedstaaten und in den Ländern erforderlich werden, die Beitrittsverhandlungen mit der Union führen.

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (ABl. L 311 vom 14.11.2002, S. 3).

    16 02 01 01
    Unterstützung der Mitgliedstaaten bei aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) förderfähigen Ereignissen

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    50 000 000

    50 000 000

    47 981 598

    47 981 598

    97 981 598

    97 981 598

    Erläuterungen

    Bei diesem Posten werden die Mittel eingesetzt, die im Falle der Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union bei förderfähigen Ereignissen in den Mitgliedstaaten erforderlich werden. Der für die Einstellung in den Haushaltsentwurf von der Kommission vorgeschlagene Betrag entspricht dem Höchstbetrag der Vorschusszahlungen gemäß Artikel 4a Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates.

    KAPITEL 16 04 —   GARANTIE DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR DIE ANLEIHEN UND DARLEHEN IN MITGLIEDSTAATEN

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    16 04

    GARANTIE DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR DIE ANLEIHEN UND DARLEHEN IN MITGLIEDSTAATEN

    16 04 01

    Zahlungsbilanzstützung

    16 04 01 01

    Garantie der Europäischen Union für Unions-Anleihen zur Stützung der Zahlungsbilanzen

    O

    p.m.

     

    p.m.

     

    Artikel 16 04 01 — Zwischensumme

     

    p.m.

     

    p.m.

    16 04 02

    Euratom-Anleihen

    16 04 02 01

    Garantie für Euratom-Anleihen

    O

    p.m.

     

    p.m.

     

    Artikel 16 04 02 — Zwischensumme

     

    p.m.

     

    p.m.

    16 04 03

    Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM)

    16 04 03 01

    Garantie der Europäischen Union für Unions-Anleihen zum Zweck des finanziellen Beistands im Rahmen des europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM)

    O

    p.m.

     

    p.m.

    16 04 03 02

    Einnahmen aus der haushaltspolitischen Überwachung, die dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) zuzuweisen sind

    O

    p.m.

     

    p.m.

     

    Artikel 16 04 03 — Zwischensumme

     

    p.m.

     

    p.m.

    16 04 04

    Europäisches Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Krise (SURE)

    16 04 04 01

    Garantie der Europäischen Union für Unions-Anleihen zum Zweck des finanziellen Beistands im Rahmen des SURE

    O

    p.m.

     

    p.m.

     

    Artikel 16 04 04 — Zwischensumme

     

    p.m.

     

    p.m.

    16 04 05

    Aufbauinstrument der Europäischen Union (EURI)

    16 04 05 01

    Garantie der Europäischen Union für Unions-Anleihen zum Zweck des finanziellen Beistands im Rahmen des EURI

    O

    p.m.

     

    p.m.

     

    Artikel 16 04 05 — Zwischensumme

     

    p.m.

     

    p.m.

     

    Kapitel 16 04 — Insgesamt

     

    p.m.

     

    p.m.

    Erläuterungen

    Die Haushaltslinien in diesem Kapitel bilden im Wesentlichen die Struktur der verschiedenen Garantien, die die Union den Mitgliedstaaten im Rahmen von Hilfsinstrumenten oder -mechanismen gewährt. Bei Ausfall eines Schuldners kann die Kommission daraus den Schuldendienst leisten.

    Um ihren Verpflichtungen nachzukommen, kann die Kommission den Schuldendienst vorläufig aus Kassenmitteln leisten. In diesem Fall ist Artikel 14 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 des Rates vom 26. Mai 2014 zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der traditionellen, der MwSt.- und der BNE-Eigenmittel sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel (ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 39) anwendbar.

    Eine gesonderte Anlage dieses Einzelplans enthält eine Zusammenfassung der Anleihe- und Darlehenstransaktionen mit Garantie aus dem Gesamthaushalt, einschließlich des Schuldendienstes (Kapital und Zinsen).

    16 04 05
    Aufbauinstrument der Europäischen Union (EURI)

    16 04 05 01
    Garantie der Europäischen Union für Unions-Anleihen zum Zweck des finanziellen Beistands im Rahmen des EURI

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    p.m.

     

    p.m.

    Erläuterungen

    Neuer Posten

    Mit dem Aufbauinstrument der Europäischen Union (EURI) werden Mittel für die verschiedenen politischen Maßnahmen bereitgestellt, die unter den Aufbauplan der EU fallen. Insbesondere werden neue Mittel im Namen der Mitgliedstaaten mobilisiert und Unterstützung in Form von Finanzhilfen und Darlehen bereitgestellt, um die Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität umzusetzen, neue Investitionshilfen im Rahmen bestehender und vorgeschlagener Haushaltsgarantien (EFSI/InvestEU Fonds) bereitzustellen und wichtige von der Krise betroffene Wirtschaftszweige durch eine Kohäsions- und Gesundheitspolitik im Krisenfall stärker zu unterstützen. Dank dieses Postens wird die Kommission erforderlichenfalls in der Lage sein, bei Ausfall eines im Rahmen dieser Garantie gewährten Darlehens die Schuld zu bedienen.

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates vom 14. Dezember 2020 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise (ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 23).

    Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17).

    TITEL 20

    VERWALTUNGSAUSGABEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION

    Titel

    Kapitel

    Bezeichnung

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    20 01

    MITGLIEDER, BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT

    2 395 527 000

    2 395 527 000

    406 337

    406 337

    2 395 933 337

    2 395 933 337

    20 02

    SONSTIGES PERSONAL UND SONSTIGE PERSONENBEZOGENE AUSGABEN

    284 312 767

    284 312 767

     

     

    284 312 767

    284 312 767

    20 03

    SACHAUSGABEN FÜR DIE VERWALTUNG

    839 707 073

    839 707 073

    – 406 337

    – 406 337

    839 300 736

    839 300 736

    20 04

    AUSGABEN FÜR INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIE (IKT)

    204 636 396

    204 636 396

     

     

    204 636 396

    204 636 396

    20 10

    DEZENTRALE AGENTUREN

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    20 20

    PILOTPROJEKTE, VORBEREITENDE MASSNAHMEN, MASSNAHMEN ZUR ERFÜLLUNG VON AUFGABEN, DIE SICH AUS DEN INSTITUTIONELLEN BEFUGNISSEN DER KOMMISSION ERGEBEN, UND SONSTIGE MASSNAHMEN

    p.m.

    1 275 089

     

     

    p.m.

    1 275 089

     

    Titel 20 — Insgesamt

    3 724 183 236

    3 725 458 325

    0

    0

    3 724 183 236

    3 725 458 325

    KAPITEL 20 01 —   MITGLIEDER, BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    20 01

    MITGLIEDER, BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT

    20 01 01

    Mitglieder

    20 01 01 01

    Gehälter, Zulagen und Entschädigungen der Mitglieder des Organs

    7.2

    10 305 000

     

    10 305 000

    20 01 01 02

    Sonstige Verwaltungsausgaben der Mitglieder des Organs

    7.2

    4 600 000

     

    4 600 000

    20 01 01 03

    Vergütungen früherer Mitglieder

    7.2

    3 055 000

     

    3 055 000

     

    Artikel 20 01 01 — Zwischensumme

     

    17 960 000

     

    17 960 000

    20 01 02

    Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit

    20 01 02 01

    Bezüge und Vergütungen — Hauptsitz und Vertretungen

    7.2

    2 195 860 000

    406 337

    2 196 266 337

    20 01 02 02

    Vergütungen und Kosten bei Dienstantritt, Versetzungen und Ausscheiden aus dem Dienst — Hauptsitz und Vertretungen

    7.2

    13 607 000

     

    13 607 000

    20 01 02 03

    Bezüge und Vergütungen — Delegationen der Union

    7.2

    130 799 000

     

    130 799 000

    20 01 02 04

    Vergütungen und Kosten bei Dienstantritt, Versetzungen und Ausscheiden aus dem Dienst — Delegationen der Union

    7.2

    7 595 000

     

    7 595 000

     

    Artikel 20 01 02 — Zwischensumme

     

    2 347 861 000

    406 337

    2 348 267 337

    20 01 03

    Beamte, die vorübergehend bei nationalen Verwaltungen, bei internationalen Organisationen oder bei öffentlichen oder privaten Einrichtungen oder Unternehmen beschäftigt sind

    7.2

    230 000

     

    230 000

    20 01 04

    In den einstweiligen Ruhestand versetzte, ihrer Stelle enthobene oder entlassene Beamte

    7.2

    8 451 000

     

    8 451 000

    20 01 05

    Personalpolitik und -verwaltung

    20 01 05 01

    Ärztlicher Dienst

    7.2

    4 934 000

     

    4 934 000

    20 01 05 02

    Kinderbetreuungseinrichtungen

    7.2

    6 073 000

     

    6 073 000

    20 01 05 03

    Andere Sozialausgaben

    7.2

    5 783 000

     

    5 783 000

    20 01 05 04

    Mobilität

    7.2

    2 675 000

     

    2 675 000

    20 01 05 05

    Ausgaben für Auswahlverfahren und Personaleinstellung

    7.2

    1 560 000

     

    1 560 000

     

    Artikel 20 01 05 — Zwischensumme

     

    21 025 000

     

    21 025 000

     

    Kapitel 20 01 — Insgesamt

     

    2 395 527 000

    406 337

    2 395 933 337

    20 01 02
    Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit

    20 01 02 01
    Bezüge und Vergütungen — Hauptsitz und Vertretungen

    Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    2 195 860 000

    406 337

    2 196 266 337

    Erläuterungen

    Für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben, ist mit Ausnahme des in Drittländern Dienst tuenden Personals Folgendes veranschlagt:

    die Gehälter, Vergütungen und mit den Gehältern zusammenhängenden Zulagen,

    die Kranken- und Unfallversicherung sowie die sonstigen Sozialbeiträge,

    die Arbeitslosenversicherung der Bediensteten auf Zeit sowie die Zahlungen, die das Organ für Bedienstete auf Zeit zur Bildung oder Aufrechterhaltung von Versorgungsansprüchen im Herkunftsland leisten muss,

    die sonstigen Zulagen und verschiedenen Vergütungen,

    für Beamte und Bedienstete auf Zeit die Vergütungen für Schichtdienst und für Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz und/oder zu Hause,

    die Entschädigung bei Beendigung des Dienstverhältnisses eines Beamten auf Probe im Fall offensichtlich unzulänglicher Leistungen,

    die Vergütung bei Kündigung des Vertrags eines Bediensteten auf Zeit durch das Organ,

    die Erstattung der Ausgaben für die Sicherheit der Wohnungen der Beamten, die in Vertretungen der Kommission in der Union und in Delegationen der Union innerhalb des Gebiets der Union tätig sind,

    Pauschalvergütungen und Vergütungen zum Stundensatz für Beamte der Laufbahngruppe AST, sofern diese Überstunden nicht, wie vorgesehen, durch Freizeit ausgeglichen werden können,

    die Auswirkungen der Berichtigungskoeffizienten, die auf die Gehälter der Beamten und Bediensteten auf Zeit angewandt werden, sowie die Auswirkungen der Anwendung der Berichtigungskoeffizienten auf den Teil der Bezüge, der in ein anderes Land als das, in dem der Dienstort liegt, überwiesen wird,

    die Kosten der Aktualisierungen der Dienstbezüge im Laufe des Haushaltsjahres.

    Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    Andere zweckgebundene Einnahmen

    50 943 144

    3 2 0 1

    Rechtsgrundlagen

    Statut der Beamten der Europäischen Union.

    Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

    KAPITEL 20 03 —   SACHAUSGABEN FÜR DIE VERWALTUNG

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FR

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    20 03

    SACHAUSGABEN FÜR DIE VERWALTUNG

    20 03 01

    Gebäude, Anlagen und Logistik — Brüssel

    20 03 01 01

    Kauf und Miete von Gebäuden

    7.2

    193 303 000

     

    193 303 000

    20 03 01 02

    Gebäudenebenkosten

    7.2

    73 327 000

     

    73 327 000

    20 03 01 03

    Ausstattung und Mobiliar

    7.2

    5 866 000

     

    5 866 000

    20 03 01 04

    Dienstleistungen und sonstige Betriebskosten

    7.2

    6 660 000

     

    6 660 000

     

    Artikel 20 03 01 — Zwischensumme

     

    279 156 000

     

    279 156 000

    20 03 02

    Gebäude, Anlagen und Logistik — Luxemburg

    20 03 02 01

    Kauf und Miete von Gebäuden

    7.2

    45 681 000

     

    45 681 000

    20 03 02 02

    Gebäudenebenkosten

    7.2

    14 409 000

     

    14 409 000

    20 03 02 03

    Ausstattung und Mobiliar

    7.2

    938 000

     

    938 000

    20 03 02 04

    Dienstleistungen und sonstige Betriebskosten

    7.2

    915 000

     

    915 000

     

    Artikel 20 03 02 — Zwischensumme

     

    61 943 000

     

    61 943 000

    20 03 03

    Gebäude, Anlagen und Logistik — Grange

    20 03 03 01

    Kauf und Miete von Gebäuden

    7.2

    2 185 000

     

    2 185 000

    20 03 03 02

    Gebäudenebenkosten

    7.2

    1 317 000

     

    1 317 000

    20 03 03 03

    Ausstattung und Mobiliar

    7.2

    234 000

     

    234 000

    20 03 03 04

    Dienstleistungen und sonstige Betriebskosten

    7.2

    22 000

     

    22 000

     

    Artikel 20 03 03 — Zwischensumme

     

    3 758 000

     

    3 758 000

    20 03 04

    Gebäude, Anlagen und Logistik — Vertretungen der Kommission

    20 03 04 01

    Kauf und Miete von Gebäuden

    7.2

    12 113 000

     

    12 113 000

    20 03 04 02

    Gebäudenebenkosten

    7.2

    3 657 000

     

    3 657 000

    20 03 04 03

    Ausstattung und Mobiliar

    7.2

    1 024 000

     

    1 024 000

    20 03 04 04

    Dienstleistungen und sonstige Betriebskosten

    7.2

    691 000

     

    691 000

     

    Artikel 20 03 04 — Zwischensumme

     

    17 485 000

     

    17 485 000

    20 03 05

    Gebäude, Anlagen und Logistik — Delegationen der Union

    20 03 05 01

    Kauf oder Miete von Gebäuden und Nebenkosten

    7.2

    22 097 000

     

    22 097 000

    20 03 05 02

    Gebäudenebenkosten

    7.2

    453 000

     

    453 000

    20 03 05 03

    Ausstattung und Mobiliar

    7.2

    298 000

     

    298 000

     

    Artikel 20 03 05 — Zwischensumme

     

    22 848 000

     

    22 848 000

    20 03 06

    Immobilienprojekte der Kommission — Vorauszahlungen

    7.2

    p.m.

     

    p.m.

    20 03 07

    Ausgaben für Sicherheit und Kontrolle

    20 03 07 01

    Sicherheit und Überwachung — Hauptsitz

    7.2

    11 249 000

     

    11 249 000

    20 03 07 02

    Gebäudeüberwachung — Brüssel

    7.2

    30 401 000

     

    30 401 000

    20 03 07 03

    Gebäudeüberwachung — Luxemburg

    7.2

    8 207 000

     

    8 207 000

    20 03 07 04

    Sicherheit — Grange

    7.2

    445 000

     

    445 000

    20 03 07 05

    Sicherheit — Vertretungen der Kommission

    7.2

    3 350 000

     

    3 350 000

    20 03 07 06

    Sicherheit — Delegationen der Union

    7.2

    5 685 000

     

    5 685 000

     

    Artikel 20 03 07 — Zwischensumme

     

    59 337 000

     

    59 337 000

    20 03 08

    Veröffentlichungen und Informationen

    20 03 08 01

    Veröffentlichungen

    7.2

    464 000

     

    464 000

    20 03 08 02

    Bibliothek und elektronische Ressourcen

    7.2

    2 719 000

     

    2 719 000

    20 03 08 03

    Informationserwerb

    7.2

    1 470 000

     

    1 470 000

    20 03 08 04

    Unionsbeitrag zur Verwaltung der historischen Archive der Union

    7.2

    1 525 492

     

    1 525 492

     

    Artikel 20 03 08 — Zwischensumme

     

    6 178 492

     

    6 178 492

    20 03 09

    Rechtsbezogene Ausgaben

    20 03 09 01

    Rechtsberatung, Streitsachen und Verstöße — Streitsachen

    7.2

    3 500 000

     

    3 500 000

    20 03 09 02

    Rechtsbezogene Ausgaben — Vertretungen der Kommission

    7.2

    p.m.

     

    p.m.

    20 03 09 03

    Schadenersatz

    7.2

    150 000

     

    150 000

    20 03 09 04

    Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren gegen Beschlüsse der Kommission im Bereich der Wettbewerbspolitik

    7.2

    p.m.

     

    p.m.

     

    Artikel 20 03 09 — Zwischensumme

     

    3 650 000

     

    3 650 000

    20 03 10

    Kassenbezogene Ausgaben

    20 03 10 01

    Finanzkosten

    7.2

    946 000

     

    946 000

    20 03 10 02

    Kassenführung

    7.2

    p.m.

     

    p.m.

    20 03 10 03

    Außergewöhnliche Ausgaben in Krisensituationen

    7.2

    p.m.

     

    p.m.

     

    Artikel 20 03 10 — Zwischensumme

     

    946 000

     

    946 000

    20 03 11

    Dolmetschleistungen

    20 03 11 01

    Ausgaben für Dolmetscher

    7.2

    16 300 000

     

    16 300 000

    20 03 11 02

    Professionelle Unterstützung

    7.2

    195 000

     

    195 000

    20 03 11 03

    Interinstitutionelle Zusammenarbeit — Dolmetschen

    7.2

    150 000

     

    150 000

     

    Artikel 20 03 11 — Zwischensumme

     

    16 645 000

     

    16 645 000

    20 03 12

    Organisation von Konferenzen

    20 03 12 01

    Technische Ausrüstung und Dienstleistungen für die Konferenzräume der Kommission

    7.2

    2 300 000

     

    2 300 000

    20 03 12 02

    Ausgaben für die Organisation von Konferenzen

    7.2

    p.m.

     

    p.m.

     

    Artikel 20 03 12 — Zwischensumme

     

    2 300 000

     

    2 300 000

    20 03 13

    Übersetzungsleistungen

    20 03 13 01

    Ausgaben für Übersetzungen

    7.2

    11 000 000

     

    11 000 000

    20 03 13 02

    Interinstitutionelle Zusammenarbeit — Übersetzung

    7.2

    p.m.

     

    p.m.

     

    Artikel 20 03 13 — Zwischensumme

     

    11 000 000

     

    11 000 000

    20 03 14

    Verschiedene Beiträge

    20 03 14 01

    Beitrag der Europäischen Atomgemeinschaft zur Euratom-Versorgungsagentur

    7.2

    130 000

     

    130 000

    20 03 14 62

    Exekutivagentur für Forschung — Beitrag für den Abschluss nicht forschungsbezogener Programme

    7.2

    2 034 000

     

    2 034 000

    20 03 14 72

    Europäische Exekutivagentur für Forschung — Beitrag für die Umsetzung des Forschungsprogramms für Kohle und Stahl und nicht forschungsbezogener Programme

    7.2

    2 086 000

    – 406 337

    1 679 663

     

    Artikel 20 03 14 — Zwischensumme

     

    4 250 000

    – 406 337

    3 843 663

    20 03 15

    Interinstitutionelle Ämter

    20 03 15 01

    Amt für Veröffentlichungen

    8

    107 802 540

     

    107 802 540

    20 03 15 02

    Europäisches Amt für Personalauswahl

    8

    26 504 000

     

    26 504 000

     

    Artikel 20 03 15 — Zwischensumme

     

    134 306 540

     

    134 306 540

    20 03 16

    Verwaltungsämter

    20 03 16 01

    Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche

    8

    43 170 000

     

    43 170 000

    20 03 16 02

    Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik — Brüssel

    8

    84 339 477

     

    84 339 477

    20 03 16 03

    Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik — Luxemburg

    8

    27 106 000

     

    27 106 000

     

    Artikel 20 03 16 — Zwischensumme

     

    154 615 477

     

    154 615 477

    20 03 17

    Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)

    8

    61 088 564

     

    61 088 564

    20 03 18

    Ausgaben für die Tätigkeit des Überwachungsausschusses des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung

    7.2

    200 000

     

    200 000

     

    Kapitel 20 03 — Insgesamt

     

    839 707 073

    – 406 337

    839 300 736

    20 03 14
    Verschiedene Beiträge

    20 03 14 72
    Europäische Exekutivagentur für Forschung — Beitrag für die Umsetzung des Forschungsprogramms für Kohle und Stahl und nicht forschungsbezogener Programme

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    2 086 000

    – 406 337

    1 679 663

    Erläuterungen

    Diese Mittel dienen der Deckung der operativen Kosten der Europäischen Exekutivagentur für Forschung, die im Zuge der Übertragung des Forschungsprogramms des Forschungsfonds für Kohle und Stahl anfallen.

    Der Stellenplan der Agentur ist im Anhang „Stellenplan“ zu diesem Einzelplan enthalten.

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1).

    Durchführungsbeschluss (EU) 2021/173 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der Europäischen Exekutivagentur für Forschung, der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU, der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats sowie der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur und zur Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse 2013/801/EU, 2013/771/EU, 2013/778/EU, 2013/779/EU, 2013/776/EU und 2013/770/EU (ABl. L 50 vom 15.2.2021, S. 9).

    Aufgaben aufgrund der Verwaltungsautonomie der Kommission gemäß Artikel 58 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1).

    Aufgaben aufgrund der Vorschriften über elektronische Behördendienste gemäß Artikel 147 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1).

    Verweise

    Beschluss C(2021) 952 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Übertragung von Befugnissen auf die Europäische Exekutivagentur für die Forschung zwecks Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Programmen der Union im Bereich Forschung und Innovation, Forschung des Forschungsfonds für Kohle und Stahl sowie Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung von in den Gesamthaushaltsplan der Union eingestellten Mitteln.


    EINZELPLAN III

    KOMMISSION

    STELLENPLAN

    Kommission

    Verwaltung

    Funktions- und Besoldungsgruppen

     

    2021

    Haushalt 2021

    Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2021

    Haushaltsplan 2021 (Inkl. EBH 1/2021)

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    AD 16

    24

    24

    AD 15

    190

    22

    190

    22

    AD 14

    637

    31

    637

    31

    AD 13

    1 574

    1 574

    AD 12

    1 408

    44

    1 408

    44

    AD 11

    928

    62

    928

    62

    AD 10

    1 134

    21

    1 134

    21

    AD 9

    1 605

    10

    1 605

    10

    AD 8

    1 475

    26

    -1

    1 474

    26

    AD 7

    1 326

    20

    1 326

    20

    AD 6

    708

    10

    708

    10

    AD 5

    980

    6

    980

    6

    Zwischensumme AD

    11 989

    252

    -1

    11 988

    252

    AST 11

    177

    177

    AST 10

    190

    10

    190

    10

    AST 9

    659

    659

    AST 8

    584

    12

    -1

    583

    12

    AST 7

    893

    18

    -1

    892

    18

    AST 6

    664

    19

    -1

    663

    19

    AST 5

    946

    16

    946

    16

    AST 4

    632

    632

    AST 3

    393

    393

    AST 2

    64

    13

    64

    13

    AST 1

    52

    52

    Zwischensumme AST

    5 254

    88

    -3

    5 251

    88

    AST/SC 6

    5

    5

    AST/SC 5

    46

    46

    AST/SC 4

    30

    35

    30

    35

    AST/SC 3

    102

    102

    AST/SC 2

    303

    303

    AST/SC 1

    641

    641

    Zwischensumme AST/SC

    1 127

    35

    1 127

    35

    Insgesamt

    18 370

    375

    -4

    18 366

    375

    Gesamtbetrag

    18 745

    -4

    18 741

    Forschung und Innovation — Gemeinsame Forschungsstelle

    Funktions- und Besoldungsgruppen

     

    2021

    Haushalt 2021

    Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2021

    Haushaltsplan 2021 (Inkl. EBH 1/2021)

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    AD 16

    2

    2

    AD 15

    11

    11

    AD 14

    76

    76

    AD 13

    197

    197

    AD 12

    190

    190

    AD 11

    62

    62

    AD 10

    80

    80

    AD 9

    94

    94

    AD 8

    85

    85

    AD 7

    62

    62

    AD 6

    24

    24

    AD 5

    19

    19

    Zwischensumme AD

    902

    902

    AST 11

    52

    52

    AST 10

    46

    46

    AST 9

    138

    138

    AST 8

    67

    67

    AST 7

    98

    98

    AST 6

    114

    114

    AST 5

    139

    139

    AST 4

    81

    81

    AST 3

    40

    40

    AST 2

    7

    7

    AST 1

    5

    5

    Zwischensumme AST

    787

    787

    AST/SC 6

    AST/SC 5

    AST/SC 4

    1

    1

    AST/SC 3

    8

    8

    AST/SC 2

    22

    -3

    19

    AST/SC 1

    27

    -7

    20

    Zwischensumme AST/SC

    58

    -10

    48

    Insgesamt

    1 747

    -10

    1 737

    Gesamtbetrag

    1 747

    -10

    1 737

    Forschung und Innovation — Indirekte Forschung - 2

    Funktions- und Besoldungsgruppen

     

    2021

    Haushalt 2021

    Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2021

    Haushaltsplan 2021 (Inkl. EBH 1/2021)

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    AD 16

    1

    1

    AD 15

    19

    19

    AD 14

    94

    94

    AD 13

    203

    -4

    199

    AD 12

    137

    5

    137

    5

    AD 11

    81

    81

    AD 10

    92

    92

    AD 9

    95

    -3

    92

    AD 8

    72

    -1

    71

    AD 7

    64

    -3

    61

    AD 6

    49

    -4

    45

    AD 5

    35

    35

    Zwischensumme AD

    942

    5

    -15

    927

    5

    AST 11

    17

    -3

    14

    AST 10

    17

    17

    AST 9

    60

    60

    AST 8

    45

    -1

    44

    AST 7

    71

    71

    AST 6

    71

    -1

    70

    AST 5

    63

    -1

    62

    AST 4

    35

    -2

    33

    AST 3

    22

    -3

    19

    AST 2

    4

    4

    AST 1

    3

    3

    Zwischensumme AST

    408

    -11

    397

    AST/SC 6

    AST/SC 5

    AST/SC 4

    2

    2

    AST/SC 3

    6

    6

    AST/SC 2

    16

    16

    AST/SC 1

    30

    30

    Zwischensumme AST/SC

    54

    54

    Insgesamt

    1 404

    5

    -26

    1 378

    5

    Gesamtbetrag

    1 409

    -26

    1 383

    Von der Europäischen Union geschaffene Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit

    Dezentrale Agenturen

    Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA)

    Funktions- und Besoldungsgruppen

     

    2021

    Haushalt 2021

    Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2021

    Haushaltsplan 2021 (Inkl. EBH 1/2021)

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    AD 16

    AD 15

    AD 14

    1

    1

    AD 13

    3

    2

    5

    AD 12

    8

    2

    10

    AD 11

    10

    2

    12

    AD 10

    16

    5

    21

    AD 9

    28

    8

    36

    AD 8

    47

    8

    55

    AD 7

    30

    4

    34

    AD 6

    2

    6

    8

    AD 5

    3

    4

    7

    Zwischensumme AD

    148

    41

    189

    AST 11

    AST 10

    AST 9

    AST 8

    AST 7

    1

    1

    AST 6

    1

    1

    AST 5

    AST 4

    AST 3

    AST 2

    AST 1

    Zwischensumme AST

    2

    2

    AST/SC 6

    AST/SC 5

    AST/SC 4

    AST/SC 3

    AST/SC 2

    AST/SC 1

    Zwischensumme AST/SC

    Insgesamt

    150

    41

    191

    Gesamtbetrag

    150

    41

    191

    Europäische Fischereiaufsichtsagentur (EFCA)

    Funktions- und Besoldungsgruppen

     

    2021

    Haushalt 2021

    Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2021

    Haushaltsplan 2021 (Inkl. EBH 1/2021)

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    AD 16

    AD 15

    1

    1

    AD 14

    2

    2

    AD 13

    1

    1

    AD 12

    2

    2

    AD 11

    2

    2

    AD 10

    7

    7

    AD 9

    5

    5

    AD 8

    11

    11

    AD 7

    1

    2

    3

    AD 6

    AD 5

    Zwischensumme AD

    32

    2

    34

    AST 11

    AST 10

    6

    6

    AST 9

    3

    3

    AST 8

    3

    3

    AST 7

    8

    8

    AST 6

    2

    2

    AST 5

    7

    7

    AST 4

    2

    2

    AST 3

    AST 2

    AST 1

    Zwischensumme AST

    29

    2

    31

    AST/SC 6

    AST/SC 5

    AST/SC 4

    AST/SC 3

    AST/SC 2

    AST/SC 1

    Zwischensumme AST/SC

    Insgesamt

    61

    4

    65

    Gesamtbetrag

    61

    4

    65

    Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC)

    Funktions- und Besoldungsgruppen

     

    2021

    Haushalt 2021

    Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2021

    Haushaltsplan 2021 (Inkl. EBH 1/2021)

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    AD 16

    AD 15

    1

    1

    AD 14

    2

    2

    AD 13

    3

    3

    AD 12

    7

    7

    AD 11

    8

    8

    AD 10

    24

    1

    25

    AD 9

    24

    24

    AD 8

    22

    2

    24

    AD 7

    29

    29

    AD 6

    14

    4

    18

    AD 5

    3

    3

    Zwischensumme AD

    137

    7

    144

    AST 11

    AST 10

    1

    1

    AST 9

    2

    2

    AST 8

    3

    3

    AST 7

    11

    11

    AST 6

    10

    10

    AST 5

    15

    15

    AST 4

    7

    3

    10

    AST 3

    7

    7

    AST 2

    2

    2

    AST 1

    Zwischensumme AST

    58

    3

    61

    AST/SC 6

    AST/SC 5

    AST/SC 4

    AST/SC 3

    3

    3

    AST/SC 2

    AST/SC 1

    Zwischensumme AST/SC

    3

    3

    Insgesamt

    198

    10

    208

    Gesamtbetrag

    198

    10

    208

    Europäische Staatsanwaltschaft (EStA)

    Funktions- und Besoldungsgruppen

     

    2021

    Haushalt 2021

    Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2021

    Haushaltsplan 2021 (Inkl. EBH 1/2021)

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    AD 16

    AD 15

    1

    1

    AD 14

    1

    1

    AD 13

    22

    22

    AD 12

    AD 11

    1

    1

    AD 10

    5

    5

    AD 9

    8

    -3

    5

    AD 8

    4

    -2

    2

    AD 7

    8

    4

    12

    AD 6

    10

    4

    14

    AD 5

    5

    5

    Zwischensumme AD

    65

    3

    68

    AST 11

    AST 10

    AST 9

    1

    1

    AST 8

    1

    1

    AST 7

    AST 6

    AST 5

    4

    4

    AST 4

    7

    -2

    5

    AST 3

    12

    12

    AST 2

    AST 1

    Zwischensumme AST

    25

    -2

    23

    AST/SC 6

    AST/SC 5

    AST/SC 4

    AST/SC 3

    AST/SC 2

    5

    -1

    4

    AST/SC 1

    Zwischensumme AST/SC

    5

    -1

    4

    Insgesamt

    95

    95

    Gesamtbetrag

    95

     

    95

    Exekutivagenturen

    Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats

    Funktions- und Besoldungsgruppen

     

    2021

    Haushalt 2021

    Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2021

    Haushaltsplan 2021 (Inkl. EBH 1/2021)

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    AD 16

    AD 15

    AD 14

    11

    11

    AD 13

    6

    6

    AD 12

    2

    -2

    AD 11

    11

    7

    18

    AD 10

    50

    -9

    41

    AD 9

    15

    3

    18

    AD 8

    7

    8

    15

    AD 7

    15

    -1

    14

    AD 6

    15

    -6

    9

    AD 5

    Zwischensumme AD

    132

    132

    AST 11

    AST 10

    AST 9

    AST 8

    AST 7

    AST 6

    AST 5

    AST 4

    AST 3

    AST 2

    AST 1

    Zwischensumme AST

    AST/SC 6

    AST/SC 5

    AST/SC 4

    AST/SC 3

    AST/SC 2

    AST/SC 1

    Zwischensumme AST/SC

    Insgesamt

    132

    132

    Gesamtbetrag

    132

     

    132

    Europäische Exekutivagentur für Forschung

    Funktions- und Besoldungsgruppen

     

    2021

    Haushalt 2021

    Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2021

    Haushaltsplan 2021 (Inkl. EBH 1/2021)

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    AD 16

    AD 15

    1

    -1

    AD 14

    14

    1

    15

    AD 13

    14

    14

    AD 12

    30

    30

    AD 11

    30

    30

    AD 10

    32

    32

    AD 9

    44

    44

    AD 8

    26

    26

    AD 7

    7

    7

    AD 6

    2

    2

    4

    AD 5

    Zwischensumme AD

    200

    2

    202

    AST 11

    AST 10

    1

    1

    AST 9

    3

    3

    AST 8

    3

    1

    4

    AST 7

    1

    1

    2

    AST 6

    AST 5

    AST 4

    AST 3

    AST 2

    AST 1

    Zwischensumme AST

    8

    2

    10

    AST/SC 6

    AST/SC 5

    AST/SC 4

    AST/SC 3

    AST/SC 2

    AST/SC 1

    Zwischensumme AST/SC

    Insgesamt

    208

    4

    212

    Gesamtbetrag

    208

    4

    212

    Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales

    Funktions- und Besoldungsgruppen

     

    2021

    Haushalt 2021

    Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2021 (1)

    Haushaltsplan 2021 (Inkl. EBH 1/2021)

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    AD 16

    AD 15

    AD 14

    5

    -1

    4

    AD 13

    9

    -3

    6

    AD 12

    10

    -3

    7

    AD 11

    10

    -8

    2

    AD 10

    6

    -1

    5

    AD 9

    15

    -12

    3

    AD 8

    8

    8

    AD 7

    5

    6

    11

    AD 6

    25

    25

    AD 5

    15

    15

    Zwischensumme AD

    68

    18

    86

    AST 11

    1

    1

    AST 10

    1

    1

    AST 9

    AST 8

    AST 7

    2

    -1

    1

    AST 6

    3

    -2

    1

    AST 5

    4

    -1

    3

    AST 4

    2

    2

    AST 3

    AST 2

    AST 1

    Zwischensumme AST

    9

    9

    AST/SC 6

    AST/SC 5

    AST/SC 4

    AST/SC 3

    AST/SC 2

    AST/SC 1

    Zwischensumme AST/SC

    Insgesamt

    77

    18

    95

    Gesamtbetrag

    77

    18

    95

     (1)

    Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt

    Funktions- und Besoldungsgruppen

     

    2021

    Haushalt 2021

    Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2021 (2)

    Haushaltsplan 2021 (Inkl. EBH 1/2021)

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    AD 16

    AD 15

    1

    1

    AD 14

    9

    9

    AD 13

    12

    12

    AD 12

    18

    18

    AD 11

    19

    19

    AD 10

    12

    12

    AD 9

    17

    17

    AD 8

    15

    15

    AD 7

    8

    3

    11

    AD 6

    2

    2

    AD 5

    Zwischensumme AD

    113

    3

    116

    AST 11

    AST 10

    AST 9

    AST 8

    AST 7

    1

    1

    2

    AST 6

    2

    1

    3

    AST 5

    3

    1

    4

    AST 4

    3

    3

    AST 3

    2

    -1

    1

    AST 2

    AST 1

    Zwischensumme AST

    11

    2

    13

    AST/SC 6

    AST/SC 5

    AST/SC 4

    AST/SC 3

    AST/SC 2

    AST/SC 1

    Zwischensumme AST/SC

    Insgesamt

    124

    5

    129

    Gesamtbetrag

    124

    5

    129

     (2)

    Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur

    Funktions- und Besoldungsgruppen

     

    2021

    Haushalt 2021

    Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2021

    Haushaltsplan 2021 (Inkl. EBH 1/2021)

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    AD 16

    AD 15

    1

    1

    AD 14

    9

    9

    AD 13

    13

    13

    AD 12

    19

    6

    25

    AD 11

    13

    1

    14

    AD 10

    12

    2

    14

    AD 9

    8

    8

    AD 8

    6

    6

    AD 7

    4

    4

    AD 6

    3

    3

    AD 5

    Zwischensumme AD

    88

    9

    97

    AST 11

    1

    1

    AST 10

    1

    1

    AST 9

    6

    6

    AST 8

    3

    3

    AST 7

    6

    6

    AST 6

    5

    5

    AST 5

    2

    2

    AST 4

    AST 3

    AST 2

    AST 1

    Zwischensumme AST

    24

    24

    AST/SC 6

    AST/SC 5

    AST/SC 4

    AST/SC 3

    AST/SC 2

    AST/SC 1

    Zwischensumme AST/SC

    Insgesamt

    112

    9

    121

    Gesamtbetrag

    112

    9

    121

    Europäische Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU

    Funktions- und Besoldungsgruppen

     

    2021

    Haushalt 2021

    Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2021 (3)

    Haushaltsplan 2021 (Inkl. EBH 1/2021)

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    Dauerplanstellen

    Planstellen auf Zeit

    AD 16

    AD 15

    1

    1

    AD 14

    9

    -2

    7

    AD 13

    8

    -1

    7

    AD 12

    15

    2

    17

    AD 11

    10

    3

    13

    AD 10

    19

    -10

    9

    AD 9

    16

    -4

    12

    AD 8

    11

    1

    12

    AD 7

    4

    14

    18

    AD 6

    9

    -4

    5

    AD 5

    3

    2

    5

    Zwischensumme AD

    104

    2

    106

    AST 11

    AST 10

    AST 9

    AST 8

    1

    1

    AST 7

    AST 6

    3

    3

    AST 5

    1

    2

    3

    AST 4

    2

    2

    AST 3

    3

    -3

    AST 2

    AST 1

    Zwischensumme AST

    6

    3

    9

    AST/SC 6

    AST/SC 5

    AST/SC 4

    AST/SC 3

    2

    2

    AST/SC 2

    1

    1

    AST/SC 1

    Zwischensumme AST/SC

    3

    3

    Insgesamt

    110

    8

    118

    Gesamtbetrag

    110

    8

    118

     (3)


    (1)  Einschließlich Planstellen für das Aufbauinstrument „NextGenerationEU“ (6 Stellen).

    (2)  Einschließlich Planstellen für den Innovationsfonds (8 Stellen), für den Mechanismus für einen gerechten Übergang (1 Stelle), für den Finanzierungsmechanismus für erneuerbare Energien (1 Stelle) und für das Aufbauinstrument „NextGenerationEU“ (4 Stellen).

    (3)  Einschließlich Planstellen für das Aufbauinstrument „NextGenerationEU“ (8 Stellen).


    EINZELPLAN III

    KOMMISSION

    ANHÄNGE

    PILOTPROJEKTE UND VORBEREITENDE MASSNAHMEN

    PILOTPROJEKTE

    AUSGABEN

    Titel

    Bezeichnung

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    PP

    PILOTPROJEKTE

    40 000 000

    54 020 930

    – 160 000

    –40 000

    39 840 000

    53 980 930

     

    Insgesamt

    40 000 000

    54 020 930

    – 160 000

    –40 000

    39 840 000

    53 980 930

    TITEL PP

    PILOTPROJEKTE

    Titel

    Kapitel

    Bezeichnung

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    PP 01

    FORSCHUNG UND INNOVATION

    4 400 000

    6 891 505

    p.m.

    p.m.

    4 400 000

    6 891 505

    PP 02

    STRATEGISCHE INVESTITIONEN DER EU

    17 025 000

    13 780 299

    p.m.

    p.m.

    17 025 000

    13 780 299

    PP 03

    BINNENMARKT

    1 540 000

    5 396 190

    p.m.

    300 000

    1 540 000

    5 696 190

    PP 04

    WELTRAUM

    1 000 000

    250 000

    p.m.

    p.m.

    1 000 000

    250 000

    PP 05

    REGIONALE ENTWICKLUNG UND ZUSAMMENHALT

    p.m.

    2 075 000

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    2 075 000

    PP 06

    AUFBAU UND RESILIZENZ

    p.m.

    1 830 524

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    1 830 524

    PP 07

    IN MENSCHEN INVESTIEREN, SOZIALER ZUSAMMENHALT UND WERTE

    14 120 000

    14 478 339

    – 160 000

    – 340 000

    13 960 000

    14 138 339

    PP 08

    LANDWIRTSCHAFT UND MEERESPOLITIK

    p.m.

    3 607 000

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    3 607 000

    PP 09

    UMWELT- UND KLIMASCHUTZ

    1 740 000

    5 328 323

    p.m.

    p.m.

    1 740 000

    5 328 323

    PP 10

    MIGRATION

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    PP 14

    AUSWÄRTIGES HANDELN

    175 000

    43 750

    p.m.

    p.m.

    175 000

    43 750

    PP 15

    HERANFÜHRUNGSHILFE

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    PP 20

    VERWALTUNGSAUSGABEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION

    p.m.

    340 000

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    340 000

     

    Titel PP — Insgesamt

    40 000 000

    54 020 930

    – 160 000

    –40 000

    39 840 000

    53 980 930

    KAPITEL PP 03 —   BINNENMARKT

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FF

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    PP 03

    BINNENMARKT

    PP 03 15

    2015

     

     

     

     

     

     

     

    PP 03 15 01

    Pilotprojekt — Schulung von KMU zu Verbraucherrechten im digitalen Zeitalter

    1

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    PP 03 15 02

    Pilotprojekt — Weibliche Business Angels

    1

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

     

    Zwischensumme

     

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    PP 03 16

    2016

     

     

     

     

     

     

     

    PP 03 16 01

    Pilotprojekt — Kapazitätsaufbau, programmatische Entwicklung und Kommunikation für das Vorgehen gegen Steuerumgehung, Steuerhinterziehung und Steuerbetrug

    1

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    PP 03 16 02

    Pilotprojekt — Die Marke ‘Reiseziel Europa’ — Förderung Europas im Bereich Tourismus

    1

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    PP 03 16 03

    Pilotprojekt — Ausbau der unternehmerischen Fähig- und Fertigkeiten junger Migranten

    1

    p.m.

    320 681

     

     

    p.m.

    320 681

    PP 03 16 04

    Pilotprojekt — Initiative für Unternehmensgründungen im Bereich der kollaborativen Wirtschaft (Sharing Economy): Finanzierung des europäischen Unternehmertums der Zukunft

    1

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    PP 03 16 05

    Pilotprojekt — Stärkung der Verbraucher und Information über die Sicherheit von Produkten und Marktüberwachung im digitalen Binnenmarkt

    1

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    PP 03 16 06

    Pilotprojekt — KMU-Instrument zur Förderung der Beteiligung von Frauen

    1

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    PP 03 16 07

    Pilotprojekt — Digitales Informationssystem zu Fiskal- und Steuerthemen

    1

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

     

    Zwischensumme

     

    p.m.

    320 681

     

     

    p.m.

    320 681

    PP 03 17

    2017

     

     

     

     

     

     

     

    PP 03 17 01

    Pilotprojekt — Erlangung einer Führungsrolle im Unternehmertum und Entwicklung von Kooperationsmöglichkeiten

    1

    p.m.

    225 431

     

     

    p.m.

    225 431

    PP 03 17 02

    Pilotprojekt — Dynamische Entwicklung des grenzüberschreitenden elektronischen Handels durch effiziente Paketzustellungslösungen

    1

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    PP 03 17 03

    Pilotprojekt — Horizontale Task Force zur ‘Distributed-Ledger-Technologie’ und zu Anwendungsmöglichkeiten für Regierungen

    1

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    PP 03 17 04

    Pilotprojekt — Schaffung eines harmonisierten Binnenmarkts für Schweinefleisch von nicht chirurgisch kastrierten Schweinen

    1

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    PP 03 17 05

    Pilotprojekt — Umweltüberwachung des Einsatzes von Pestiziden mithilfe von Honigbienen

    1

    p.m.

    404 605

     

     

    p.m.

    404 605

     

    Zwischensumme

     

    p.m.

    630 036

     

     

    p.m.

    630 036

    PP 03 18

    2018

     

     

     

     

     

     

     

    PP 03 18 01

    Pilotprojekt — Ausbau der Kapazitäten im Bereich Internationalisierung mittels europäischer Netzwerke für KMU

    1

    p.m.

    470 594

     

     

    p.m.

    470 594

    PP 03 18 02

    Pilotprojekt — Unabhängige Prüfung der Emissionen im praktischen Fahrbetrieb zur Sicherstellung umfassender Informationen und Transparenz für eine bessere Marktüberwachung

    1

    p.m.

    1 022 909

     

     

    p.m.

    1 022 909

    PP 03 18 03

    Pilotprojekt — Bewertung angeblicher Qualitätsunterschiede bei im Binnenmarkt vertriebenen Erzeugnissen

    1

    p.m.

    315 000

     

     

    p.m.

    315 000

    PP 03 18 04

    Pilotprojekt — Schaffung einer wirklichen Bankenunion — Untersuchung der Unterschiede der für das Bankenwesen geltenden Rechtsvorschriften in den Ländern des Euro- Währungsgebiets und der Notwendigkeit ihrer Harmonisierung in einer Bankenunion

    1

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    PP 03 18 05

    Pilotprojekt — Europäischer Fonds für Crowd-finanzierte Investitionen

    1

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

     

    Zwischensumme

     

    p.m.

    1 808 503

     

     

    p.m.

    1 808 503

    PP 03 19

    2019

     

     

     

     

     

     

     

    PP 03 19 01

    Pilotprojekt — Dienstleistungsqualität in der Tourismusbranche

    1

    p.m.

    230 970

     

     

    p.m.

    230 970

    PP 03 19 02

    Pilotprojekt — Satellitengestützter Breitband-Internetzugang für Schulen ohne Netzanbindung zum Zweck des Zugriffs auf Multimedia-Bildungsinhalte

    1

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    PP 03 19 03

    Pilotprojekt — Schließung von Datenlücken und Wegbereitung für europaweite Brandschutzbemühungen

    1

    p.m.

    441 000

     

     

    p.m.

    441 000

    PP 03 19 04

    Pilotprojekt — Kapazitätsaufbau zur Entwicklung methodischer Referenzwerte für die Integration von Umwelt- und Klimarisiken in den Unionsrahmen für die Bankenaufsicht

    1

    p.m.

    168 000

     

     

    p.m.

    168 000

    PP 03 19 05

    Pilotprojekt — Überwachung des Umfangs des Vermögens, das von Privatpersonen in Offshore-Finanzzentren versteckt wird, und der Auswirkungen von jüngst international vereinbarten Standards der steuerlichen Transparenz im Rahmen des Vorgehens gegen Steuerhinterziehung

    1

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    PP 03 19 06

    Pilotprojekt — Einschränkung der Doppelqualität von Erzeugnissen und Stärkung von Verbraucherorganisationen in der Union

    1

    p.m.

    252 000

     

     

    p.m.

    252 000

     

    Zwischensumme

     

    p.m.

    1 091 970

     

     

    p.m.

    1 091 970

    PP 03 20

    2020

     

     

     

     

     

     

     

    PP 03 20 01

    Pilotprojekt — Intelligente Reiseziele

    1

    p.m.

    300 000

     

     

    p.m.

    300 000

    PP 03 20 02

    Pilotprojekt — Bewertung der Herausforderungen und Chancen bei der Marktüberwachung in Bezug auf neue Technologien und die digitale Lieferkette

    1

    90 000

    172 500

     

     

    90 000

    172 500

    PP 03 20 03

    Pilotprojekt — Machbarkeitsstudie für ein europäisches Vermögensregister im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung

    1

    p.m.

    200 000

     

     

    p.m.

    200 000

    PP 03 20 04

    Pilotprojekt — Schutz von Milchvieh, einschließlich Maßnahmen zum Schutz von noch nicht abgesetzten Kälbern von Milchrassen und ausgedienten Tieren

    1

    p.m.

    285 000

     

     

    p.m.

    285 000

    PP 03 20 05

    Pilotprojekt — Bewährte Verfahren für den Übergang zu artgerechteren käfigfreien Systemen für die Eierproduktion

    1

    p.m.

    225 000

     

     

    p.m.

    225 000

     

    Zwischensumme

     

    90 000

    1 182 500

     

     

    90 000

    1 182 500

    PP 03 21

    2021

     

     

     

     

     

     

     

    PP 03 21 01

    Pilotprojekt — Europäisches Forum für Lebensmittelverschwendung durch Verbraucher

    1

    650 000

    162 500

     

     

    650 000

    162 500

    PP 03 21 02

    Pilotprojekt — Überwachungsmechanismus für die Eigentumsverhältnisse im Medienbereich

    1

    500 000

    125 000

     

    300 000

    500 000

    425 000

    PP 03 21 03

    Pilotprojekt — Überwachung der Auswirkungen von Freizonen und Leitlinien für die künftige Modernisierung vor dem Hintergrund des europäischen Grünen Deals

    1

    300 000

    75 000

     

     

    300 000

    75 000

     

    Zwischensumme

     

    1 450 000

    362 500

     

    300 000

    1 450 000

    662 500

     

    Posten PP 03 — Insgesamt

     

    1 540 000

    5 396 190

     

    300 000

    1 540 000

    5 696 190

    Erläuterungen

    Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel sind dazu bestimmt, die Durchführung von Pilotprojekten experimenteller Art zu finanzieren, mit denen Durchführbarkeit und Nutzen einer Maßnahme bewertet werden. Ihr Gesamtbetrag entspricht der Höhe der in Artikel 03 20 01 eingesetzten Mittel.

    Rechtsgrundlagen

    Artikel 58 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1).

    PP 03 21
    2021

    PP 03 21 02
    Pilotprojekt — Überwachungsmechanismus für die Eigentumsverhältnisse im Medienbereich

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    500 000

    125 000

     

    300 000

    500 000

    425 000

    Erläuterungen

    Die digitalen Technologien haben die Marktzugangskosten für die Massenmedien gesenkt und einen streng regulierten Markt für eine Vielzahl neuer Marktteilnehmer geöffnet. Da dadurch jedoch das Geschäftsmodell der traditionellen Medien zunichtegemacht wird, ist ein Trend zur Konzentration des Eigentums zu beobachten. Während das Internet nach wie vor ein technologisches Instrument für den Zugang zu einer unbegrenzten Vielfalt von Angeboten ist, führen Marktversagen, Mängel bei der Regulierung und die auf Algorithmen basierende Verbreitung von Nachrichten zu erheblichen Einschränkungen des Medienpluralismus, der eine wichtige Voraussetzung für die Informationsfreiheit und die Freiheit der Meinungsäußerung ist.

    Daher wird die Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich als eine wichtige Voraussetzung für die Wahrung dieser Freiheiten erachtet. Hierdurch werden das Niveau der Medienkompetenz der Öffentlichkeit angehoben und eine sinnvolle Überwachung der Konzentration sowie regulatorische Maßnahmen ermöglicht.

    Mit dem Pilotprojekt werden folgende Ziele verfolgt:

    – Einrichtung öffentlich zugänglicher, durchsuchbarer Datenbanken für bis zu sechs europäische Länder in den jeweils einschlägigen Sprachen, um Profile der wichtigsten Medien, die die öffentliche Meinung prägen, sowie der dahinter stehenden Unternehmen und Personen bereitzustellen. Die Methodik der Auswahl von Stichproben, der Datenrecherche, der Datenanalyse und der Datendarstellung sollte auf einer bestehenden Methodik beruhen, welche gut dokumentiert, bereits erprobt und in anderen Teilen der Welt implementiert ist und somit als ein allgemein anerkanntes und legitimes Instrument in diesem Bereich anzusehen ist;

    – Ergänzung der Datenbank durch einen narrativen Teil, bei dem auf den Kontext des länderspezifischen Umfelds, in dem die Medien tätig sind, eingegangen wird, einschließlich einer ausführlichen rechtlichen Bewertung, die auf einer weithin verwendeten Vorlage basiert, um eine umfassende vergleichende Analyse zu ermöglichen;

    – Messung, Berechnung und Veröffentlichung von bis zu zehn Indikatoren für Risiken des Medienpluralismus in rechtlicher, wirtschaftlicher und technischer Hinsicht auf der Grundlage einer zuverlässigen und erprobten Methodik, die auf der bereits bestehenden Arbeit des Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus in diesem Bereich aufbaut;

    – Veröffentlichung und Förderung der Ergebnisse und der Nutzung des Mechanismus mithilfe der Online-Ressource selbst, aber auch durch unterstützende Maßnahmen wie Auftaktveranstaltungen und Pressekonferenzen.

    KAPITEL PP 07 —   IN MENSCHEN INVESTIEREN, SOZIALER ZUSAMMENHALT UND WERTE

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FF

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    PP 07

    IN MENSCHEN INVESTIEREN, SOZIALER ZUSAMMENHALT UND WERTE

    PP 07 07

    2007

     

     

     

     

     

     

     

    PP 07 07 01

    Pilotprojekt — Abschluss des ‘EuroGlobe’ Pilotprojekts

    2.2

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

     

    Zwischensumme

     

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    PP 07 13

    2013

     

     

     

     

     

     

     

    PP 07 13 01

    Pilotprojekt — Gebärdensprachenanwendung und -dienst in Echtzeit in der Europäischen Union

    2.2

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    PP 07 13 02

    Pilotprojekt — Entwicklung von Indikatoren zur Messung der Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene

    2.2

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

     

    Zwischensumme

     

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    PP 07 14

    2014

     

     

     

     

     

     

     

    PP 07 14 01

    Pilotprojekt — Aufbau von Kapazitäten in der Zivilgesellschaft der Roma und Stärkung ihrer Beteiligung an der Überwachung der nationalen Strategien zur Integration der Roma

    2.2

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    PP 07 14 02

    Pilotprojekt — Stärkung der Sensibilisierung von Kindern für ihre Rechte in Gerichtsverfahren

    2.2

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    PP 07 14 03

    Pilotprojekt — Förderung der europäischen Integration durch Kultur — Bereitstellung neu untertitelter Fassungen von ausgewählten Fernsehprogrammen in ganz Europa

    2.2

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    PP 07 14 04

    Pilotprojekt — Wissensplattform für Fachkräfte, die mit weiblicher Genitalverstümmelung zu tun haben

    2.2

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

     

    Zwischensumme

     

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    PP 07 15

    2015

     

     

     

     

     

     

     

    PP 07 15 01

    Pilotprojekt — Sozialversicherungsausweis

    2.2

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    PP 07 15 02

    Pilotprojekt — Grundrechtliche Überprüfung von Datenerhebungsinstrumenten und -programmen der Union

    2.2

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

     

    Zwischensumme

     

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    PP 07 16

    2016

     

     

     

     

     

     

     

    PP 07 16 01

    Pilotprojekt — Hochwertige Arbeitsplätze für Berufsanfänger durch Unternehmertum

    2.2

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    PP 07 16 02

    Pilotprojekt — Europäischer Rahmen für die Mobilität von Auszubildenden: Entwicklung der Unionsbürgerschaft und Förderung von Kompetenzen durch die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt

    2.2

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    PP 07 16 03

    Pilotprojekt — Europaweite Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität

    2.2

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    PP 07 16 04

    Pilotprojekt — elektronische Stimmabgabe: optimale Nutzung moderner Technologien für aktivere und demokratischere Wahlverfahren

    2.2

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    PP 07 16 05

    Pilotprojekt — Medienkompetenzen für alle

    2.2

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    PP 07 16 06

    Pilotprojekt — Europa der Vielfalt

    2.2

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

     

    Zwischensumme

     

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    PP 07 17

    2017

     

     

     

     

     

     

     

    PP 07 17 01

    Pilotprojekt — Auszeichnung ‘Altiero Spinelli’ für Bewusstseinsförderung

    2.2

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    PP 07 17 02

    Pilotprojekt — Sport als Mittel der Integration und sozialen Eingliederung von Flüchtlingen

    2.2

    p.m.

    218 048

     

     

    p.m.

    218 048

    PP 07 17 03

    Pilotprojekt — Aufsicht und Betreuung für radikalisierungsgefährdete Jugendliche im Rahmen von Sportprojekten

    2.2

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    PP 07 17 04

    Pilotprojekt — Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern

    2.2

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    PP 07 17 05

    Pilotprojekt — Briefkastenfirmen

    2.2

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    PP 07 17 06

    Pilotprojekt — Europäische Erhebung über geschlechtsspezifische Gewalt

    2.2

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

     

    Zwischensumme

     

    p.m.

    218 048

     

     

    p.m.

    218 048

    PP 07 18

    2018

     

     

     

     

     

     

     

    PP 07 18 01

    Pilotprojekt — Förderung von Genossenschaften für Hausangestellte und Pflegekräfte und von auf Dienstleistungsgutscheinen basierenden Systemen

    2.2

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    PP 07 18 02

    Pilotprojekt — Austausch ‘aufsteigender Sterne’ im Bereich der Medien zur Beschleunigung der Innovation und Verbesserung der grenzüberschreitenden Berichterstattung (‘Stars4media’)

    2.2

    p.m.

    1 349 621

     

     

    p.m.

    1 349 621

    PP 07 18 03

    Pilotprojekt — Medienräte im digitalen Zeitalter

    2.2

    p.m.

    250 000

     

     

    p.m.

    250 000

    PP 07 18 04

    Pilotprojekt — Praktika für Journalisten, die in nichteuropäischen Minderheitensprachen arbeiten

    2.2

    p.m.

    350 000

     

     

    p.m.

    350 000

    PP 07 18 05

    Pilotprojekt — Finanzierung, Bildung, Innovation und Patentierung für die Kultur- und Kreativwirtschaft (FLIP for CCIs)

    2.2

    p.m.

    615 000

     

     

    p.m.

    615 000

    PP 07 18 06

    Pilotprojekt — Schutz der jüdischen Friedhöfe Europas: vollständige Erfassung, Forschung und Überwachung sowie individuelle Berechnung der Kosten für ihren Schutz

    2.2

    p.m.

    307 252

     

     

    p.m.

    307 252

    PP 07 18 07

    Pilotprojekt — Zentrum für die Koordination von Maßnahmen für Terroropfer

    2.2

    p.m.

    300 000

     

     

    p.m.

    300 000

     

    Zwischensumme

     

    p.m.

    3 171 873

     

     

    p.m.

    3 171 873

    PP 07 19

    2019

     

     

     

     

     

     

     

    PP 07 19 01

    Pilotprojekt — Bewertung der Kultur- und Kreativwirtschaft in der Union

    2.2

    p.m.

    105 000

     

     

    p.m.

    105 000

    PP 07 19 02

    Pilotprojekt — Europaweiter Krisenreaktionsmechanismus für Verstöße gegen die Presse- und Medienfreiheit

    2.2

    p.m.

    1 384 096

     

     

    p.m.

    1 384 096

    PP 07 19 03

    Pilotprojekt — Innovationsplattform(en) für kulturelle Inhalte

    2.2

    p.m.

    311 400

     

     

    p.m.

    311 400

    PP 07 19 04

    Pilotprojekt — Unterstützung des investigativen Journalismus und der Medienfreiheit in der EU

    2.2

    p.m.

    1 055 000

     

     

    p.m.

    1 055 000

    PP 07 19 05

    Pilotprojekt — Ein erster Schritt zu einem europäischen Rahmen für die Mobilität der Maker

    2.2

    p.m.

    69 922

     

     

    p.m.

    69 922

    PP 07 19 06

    Pilotprojekt — Jan-Amos-Preis zur Auszeichnung der besten Lehrkräfte in der Union, die das Thema ‘EU’ im Unterricht vermitteln

    2.2

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    PP 07 19 07

    Pilotprojekt - Projekt zur digitalen Erfassung jüdischer Kulturgüter

    2.2

    p.m.

    441 000

     

     

    p.m.

    441 000

     

    Zwischensumme

     

    p.m.

    3 366 418

     

     

    p.m.

    3 366 418

    PP 07 20

    2020

     

     

     

     

     

     

     

    PP 07 20 01

    Pilot project — Role of the minimum wage in establishing the Universal Labour Guarantee

    2.2

    p.m.

    500 000

     

     

    p.m.

    500 000

    PP 07 20 02

    Pilotprojekt — Ausarbeitung und Erprobung einer Infrastruktur für Verfahren zum Schutz der Rechte des Kindes im Internet auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung und anderer einschlägiger Rechtsvorschriften der Union für den Schutz von Kindern im Internet

    2.2

    p.m.

    592 000

     

     

    p.m.

    592 000

    PP 07 20 03

    Pilotprojekt – Beihilfen der Union für kleine Online-Mediendienste: Unterstützung hochwertiger Nachrichtendienste und Bekämpfung von Falschmeldungen

    2.2

    p.m.

    1 100 000

     

     

    p.m.

    1 100 000

    PP 07 20 04

    Pilotprojekt – Integrität sozialer Medien

    2.2

    p.m.

    450 000

     

     

    p.m.

    450 000

    PP 07 20 05

    Pilotprojekt — Überwachungsmechanismus für die Eigentumsverhältnisse im Medienbereich

    2.2

    p.m.

    300 000

     

    - 300 000

    p.m.

    p.m.

    PP 07 20 06

    Pilotprojekt — Ein europäischer öffentlicher Raum: ein neues Online-Medien-Angebot für junge Europäer

    2.2

    2 000 000

    1 750 000

     

     

    2 000 000

    1 750 000

     

    Zwischensumme

     

    2 000 000

    4 692 000

     

    - 300 000

    2 000 000

    4 392 000

    PP 07 21

    2021

     

     

     

     

     

     

     

    PP 07 21 01

    Pilotprojekt — Aufbau von Ermittlungskapazitäten für eine bessere Bekämpfung des Dopings im europäischen Sport

    2.2

    1 500 000

    375 000

     

     

    1 500 000

    375 000

    PP 07 21 02

    Pilotprojekt — Europäische Beobachtungsstelle für Erzählungen zur Bekämpfung der Desinformation in der Zeit nach der COVID-19-Pandemie

    2.2

    1 200 000

    300 000

     

     

    1 200 000

    300 000

    PP 07 21 03

    Pilotprojekt — Integrierte Initiative für eine grenzüberschreitende Krisenreaktion (CB-CRII)

    2.2

    1 600 000

    400 000

     

     

    1 600 000

    400 000

    PP 07 21 04

    Pilotprojekt — Studie zu Einsamkeit mit Schwerpunkt auf psychischer Gesundheit

    2.2

    1 000 000

    250 000

     

     

    1 000 000

    250 000

    PP 07 21 05

    Pilotprojekt — Den Wert einer europäischen Gaming-Gesellschaft verstehen

    2.2

    450 000

    112 500

     

     

    450 000

    112 500

    PP 07 21 06

    Pilotprojekt — Bessere Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts im künftigen MFR durch eine geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzung

    2.2

    60 000

    15 000

     

     

    60 000

    15 000

    PP 07 21 07

    Pilotprojekt – Garantiertes Grundeinkommen – Elektronische Zahlkarten für Angehörige von Randgruppen Innovatives Finanzinstrument und politisches Instrument, um Menschen in extremer Armut Sozialleistungen effizienter zukommen zu lassen

    2.2

    2 000 000

    500 000

     

     

    2 000 000

    500 000

    PP 07 21 08

    Pilotprojekt — Mediale Vertretung und Inklusion für Flüchtlinge und Migranten

    2.2

    500 000

    125 000

     

     

    500 000

    125 000

    PP 07 21 09

    Pilotprojekt – Temporäre Bürgerversammlungen: Übersetzung des gesellschaftlichen Konsenses in einen Handlungsplan und Ermittlung bewährter Verfahren zur stärkeren Einbindung der Bürger in das öffentliche Leben der EU

    2.2

    2 000 000

    500 000

     

     

    2 000 000

    500 000

    PP 07 21 10

    Pilotprojekt — Bildungsplattform zur Rechtsstaatlichkeit

    2.2

    400 000

    100 000

     

     

    400 000

    100 000

    PP 07 21 11

    Pilotprojekt — Internationalisierung der Erfahrungen und Modelle im Zusammenhang mit der Veranstaltung ‘Kulturhauptstadt Europas’. Weitergabe von Governance-Modellen und interkulturelle Austausche zur Förderung von gemeinsamer Gestaltung und Partnerschaft

    2.2

    160 000

    40 000

    - 160 000

    -40 000

    p.m.

    p.m.

    PP 07 21 12

    Pilotprojekt – Verbesserung der Beschäftigungschancen und -bedingungen von Menschen mit Behinderungen durch das Modell ‘Inklusives Unternehmen’

    2.2

    150 000

    37 500

     

     

    150 000

    37 500

    PP 07 21 13

    Pilotprojekt — Häusliche Gewalt – Bewertung der Wirkung von an Angreifer gerichteten Programmen als Instrument, um in verschiedenen europäischen Ländern dem erneuten Auftreten häuslicher Gewalt vorzubeugen

    2.2

    150 000

    37 500

     

     

    150 000

    37 500

    PP 07 21 14

    Pilotprojekt – Aufbau Europas mit lokalen Gebietskörperschaften (BELE)

    2.2

    800 000

    200 000

     

     

    800 000

    200 000

    PP 07 21 15

    Pilotprojekt — Einrichtung einer EU-Anwendung für Opfer häuslicher Gewalt

    2.2

    150 000

    37 500

     

     

    150 000

    37 500

     

    Zwischensumme

     

    12 120 000

    3 030 000

    - 160 000

    -40 000

    11 960 000

    2 990 000

     

    Posten PP 07 — Insgesamt

     

    14 120 000

    14 478 339

    - 160 000

    - 340 000

    13 960 000

    14 138 339

    Erläuterungen

    Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel sind dazu bestimmt, die Durchführung von Pilotprojekten experimenteller Art zu finanzieren, mit denen Durchführbarkeit und Nutzen einer Maßnahme bewertet werden. Ihr Gesamtbetrag entspricht der Höhe der in Artikel 07 20 01 eingesetzten Mittel.

    Rechtsgrundlagen

    Artikel 58 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1).

    PP 07 20
    2020

    PP 07 20 05
    Pilotprojekt — Überwachungsmechanismus für die Eigentumsverhältnisse im Medienbereich

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    p.m.

    300 000

     

    – 300 000

    p.m.

    p.m.

    Erläuterungen

    Vormals Posten

    09 02 77 16

     

     

     

     

     

     

     

    Diese Mittel dienen der Abwicklung von Mittelbindungen aus den Vorjahren im Rahmen des Pilotprojekts.

    Die digitalen Technologien haben die Marktzugangskosten für die Massenmedien gesenkt und einen streng regulierten Markt für eine Vielzahl neuer Marktteilnehmer geöffnet. Da dabei jedoch das Geschäftsmodell der traditionellen Medien zunichtegemacht wird, ist ein Trend der Eigentumskonzentration zu beobachten. Während das Internet nach wie vor ein technologisches Instrument für den Zugang zu einer unbegrenzten Vielfalt von Angeboten ist, führen Marktversagen, Mängel bei der Regulierung und die auf Algorithmen basierende Verbreitung von Nachrichten zu erheblichen Einschränkungen des Medienpluralismus, der eine wichtige Voraussetzung für die Informationsfreiheit und die Freiheit der Meinungsäußerung ist.

    Daher wird die Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich als eine wichtige Voraussetzung für die Wahrung dieser Freiheiten erachtet. Hierdurch werden das Niveau der Medienkompetenz der Öffentlichkeit angehoben und eine sinnvolle Überwachung der Konzentration sowie regulatorische Maßnahmen ermöglicht.

    Mit dem Pilotprojekt werden folgende Ziele verfolgt:

    Einrichtung öffentlich zugänglicher, durchsuchbarer Datenbanken für bis zu sechs europäische Länder in den einschlägigen Sprachen, die dazu dienen, Profile der wichtigsten Medien, die die öffentliche Meinung prägen, sowie der dahinter stehenden Unternehmen und Personen bereitzustellen. Die Methodik der Auswahl von Stichproben, der Datenrecherche, der Datenanalyse und der Datendarstellung wird auf einer bestehenden Methodik beruhen, welche gut dokumentiert, bereits erprobt und an anderer Stelle bereits implementiert ist und somit als ein allgemein anerkanntes und legitimes Instrument in diesem Bereich angesehen werden kann.

    Ergänzung der Datenbank durch einen narrativen Teil, bei dem auf den Kontext des länderspezifischen Umfelds, in dem die Medien tätig sind, eingegangen wird, einschließlich einer ausführlichen rechtlichen Bewertung, die auf einer weithin verwendeten Vorlage basiert, um eine umfassende vergleichende Analyse zu ermöglichen.

    Messung, Berechnung und Veröffentlichung von bis zu zehn Indikatoren für Risiken des Medienpluralismus in rechtlicher, wirtschaftlicher und technischer Hinsicht auf der Grundlage einer zuverlässigen und erprobten Methodik, die auf der bestehenden Arbeit des Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus in diesem Bereich aufbaut;

    Veröffentlichung und Förderung der Ergebnisse und deren Nutzung mithilfe der Online-Ressource selbst, aber auch durch unterstützende Maßnahmen wie Auftaktveranstaltungen und Pressekonferenzen.

    Dieses Pilotprojekt wird eine Laufzeit von zwei Jahren haben.

    PP 07 21
    2021

    PP 07 21 11
    Pilotprojekt — Internationalisierung der Erfahrungen und Modelle im Zusammenhang mit der Veranstaltung„Kulturhauptstadt Europas“. Weitergabe von Governance-Modellen und interkulturelle Austausche zur Förderung von gemeinsamer Gestaltung und Partnerschaft

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    160 000

    40 000

    – 160 000

    –40 000

    p.m.

    p.m.

    Erläuterungen

    Mit dem Projekt wird das derzeit ungenutzte Internationalisierungspotenzial der Kulturhauptstädte Europas erschlossen, um eine bessere Weitergabe von Governance-Modellen und Erfahrungen aus dem interessanten und erfolgreichen Experiment der Kulturhauptstädte Europas zu unterstützen, um:

    o internationale Partner zu lenken, zu bündeln und sich mit ihnen zu vernetzen,

    o Schulungs- und Coachingvorschläge zu unterbreiten,

    o gemeinsame Fragen gemeinsam anzugehen,

    o Synergien für die Entwicklung internationaler Programme voll auszuschöpfen,

    o Ansichten zur gemeinsamen Geschichte und zum gemeinsamen Kulturerbe richtig zu erfassen,

    o verschiedene Zielgruppen zu erreichen und

    o mehr interkulturelle Austausche zu ermöglichen.

    Diese weltweite Initiative könnte in einer ersten Phase mit dem afrikanischen Kontinent beginnen, der bereits sein Interesse bekundet hat, ein Modell afrikanischer Kulturhauptstädte ins Leben zu rufen.

    Durch diese Maßnahmen sollte eine breitere Beteiligung von Kulturhauptstädten Europas an weltweiten (kulturellen/politischen) Städtenetzwerken erreicht werden, wodurch sie einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und zu verschiedenen Initiativen für regionale Kulturhauptstädte in der Welt leisten können. Gleichzeitig würde den Programmen der Kulturhauptstädte Europas eine verstärkte gemeinsame Gestaltung mit neuen Kunst- und Kreativbranchen von außerhalb der Union zugutekommen, was dazu beitragen würde, die in Teilen der Kulturbranche und der Unionsbevölkerung noch immer vorhandenen Stereotypen zu überwinden und die Sichtbarkeit der Programme der Kulturhauptstädte Europas für ein internationales Publikum und die außereuropäische Beteiligung zu erhöhen.

    Bevorzugte GD: GD DEVCO in Zusammenarbeit mit der GD EAC/der EACEA

    KAPITEL PP 10 —   MIGRATION

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FF

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    PP 10

    MIGRATION

    PP 10 11

    2011

     

     

     

     

     

     

     

    PP 10 11 01

    Pilotprojekt — Netzwerk für Kontakte und Diskussionen zwischen betroffenen Gemeinden und Gebietskörperschaften zum Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken im Bereich der Wiederansiedlung und Integration von Flüchtlingen

    4

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

     

    Zwischensumme

     

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

     

    Posten PP 10 — Insgesamt

     

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    Erläuterungen

    Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel sind dazu bestimmt, die Durchführung von Pilotprojekten experimenteller Art zu finanzieren, mit denen Durchführbarkeit und Nutzen einer Maßnahme bewertet werden. Ihr Gesamtbetrag entspricht der Höhe der in Artikel 10 20 01 eingesetzten Mittel.

    Rechtsgrundlagen

    Artikel 58 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1).

    PP 10 11
    2011

    PP 10 11 01
    Pilotprojekt — Netzwerk für Kontakte und Diskussionen zwischen betroffenen Gemeinden und Gebietskörperschaften zum Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken im Bereich der Wiederansiedlung und Integration von Flüchtlingen

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    Erläuterungen

    Vormals Posten

    18 03 77 04

     

     

     

     

     

     

     

    Diese Mittel dienen der Abwicklung von Mittelbindungen aus den Vorjahren im Rahmen des Pilotprojekts.

    Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    Andere zweckgebundene Einnahmen

    p.m.

    6 6 3 0

    VORBEREITENDE MAßNAHMEN

    AUSGABEN

    Titel

    Bezeichnung

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    PA

    VORBEREITENDE MASSNAHMEN

    31 750 000

    76 125 483

     

     

    31 750 000

    76 125 483

     

    Insgesamt

    31 750 000

    76 125 483

     

     

    31 750 000

    76 125 483

    TITEL PA

    VORBEREITENDE MASSNAHMEN

    Titel

    Kapitel

    Bezeichnung

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    PA 01

    FORSCHUNG UND INNOVATION

    5 400 000

    7 130 130

    p.m.

    p.m.

    5 400 000

    7 130 130

    PA 02

    STRATEGISCHE INVESTITIONEN DER EU

    p.m.

    9 653 900

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    9 653 900

    PA 03

    BINNENMARKT

    6 600 000

    8 331 130

    p.m.

    p.m.

    6 600 000

    8 331 130

    PA 05

    REGIONALE ENTWICKLUNG UND ZUSAMMENHALT

    p.m.

    2 198 900

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    2 198 900

    PA 06

    AUFBAU UND RESILIZENZ

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    PA 07

    IN MENSCHEN INVESTIEREN, SOZIALER ZUSAMMENHALT UND WERTE

    17 750 000

    36 931 334

    p.m.

    p.m.

    17 750 000

    36 931 334

    PA 08

    LANDWIRTSCHAFT UND MEERESPOLITIK

    p.m.

    2 440 000

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    2 440 000

    PA 09

    UMWELT- UND KLIMASCHUTZ

    2 000 000

    4 005 000

    p.m.

    p.m.

    2 000 000

    4 005 000

    PA 10

    MIGRATION

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    PA 12

    SICHERHEIT

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    PA 13

    VERTEIDIGUNG

    p.m.

    4 500 000

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    4 500 000

    PA 14

    AUSWÄRTIGES HANDELN

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    PA 15

    HERANFÜHRUNGSHILFE

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    PA 20

    VERWALTUNGSAUSGABEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION

    p.m.

    935 089

    p.m.

    p.m.

    p.m.

    935 089

     

    Titel PA — Insgesamt

    31 750 000

    76 125 483

     

     

    31 750 000

    76 125 483

    KAPITEL PA 10 —   MIGRATION

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FF

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    PA 10

    MIGRATION

    PA 10 14

    2014

     

     

     

     

     

     

     

    PP 10 14 01

    Vorbereitende Maßnahme — Finanzierung der Rehabilitation von Folteropfern

    4

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

     

    Zwischensumme

     

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

     

    Posten PA 10 — Insgesamt

     

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    Erläuterungen

    Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel sind dazu bestimmt, die Durchführung von in die Anwendungsbereiche des AEUV und des Euratom-Vertrags fallenden vorbereitenden Maßnahmen zu finanzieren, die auf die Erarbeitung von Vorschlägen für künftige Maßnahmen abstellen. Ihr Gesamtbetrag entspricht der Höhe der in Artikel 10 20 02 eingesetzten Mittel.

    Rechtsgrundlagen

    Artikel 58 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1).

    PA 10 14
    2014

    PA 10 14 01
    Vorbereitende Maßnahme — Finanzierung der Rehabilitation von Folteropfern

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    Erläuterungen

    Vormals Posten

    18 03 77 09

     

     

     

     

     

     

     

     

    Diese Mittel dienen der Abwicklung von Mittelbindungen aus den Vorjahren im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme.

    Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    Andere zweckgebundene Einnahmen

    p.m.

    6 6 3 0

    KAPITEL PA 12 —   SICHERHEIT

    Titel

    Kapitel

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    FF

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    PA 12

    SICHERHEIT

    PA 12 20

    2020

     

     

     

     

     

     

     

    PA 12 20 01

    Vorbereitende Maßnahme — Von der EU koordinierte Überwachung des Darknets zur Bekämpfung krimineller Aktivitäten

    5

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

     

    Zwischensumme

     

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

     

    Posten PA 12 — Insgesamt

     

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    Erläuterungen

    Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel sind dazu bestimmt, die Durchführung von in die Anwendungsbereiche des AEUV und des Euratom-Vertrags fallenden vorbereitenden Maßnahmen zu finanzieren, die auf die Erarbeitung von Vorschlägen für künftige Maßnahmen abstellen. Ihr Gesamtbetrag entspricht der Höhe der in Artikel 12 20 02 eingesetzten Mittel.

    Rechtsgrundlagen

    Artikel 58 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1).

    PA 12 20
    2020

    PA 12 20 01
    Vorbereitende Maßnahme — Von der EU koordinierte Überwachung des Darknets zur Bekämpfung krimineller Aktivitäten

    Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    Verpflichtungen

    Zahlungen

    p.m.

    p.m.

     

     

    p.m.

    p.m.

    Erläuterungen

    Vormals Posten

    18 02 77 04

     

     

     

     

     

     

     

    Angesichts der beunruhigenden Daten in Berichten wie dem Europäischen Drogenbericht 2019 bedarf es dringend verstärkter, unionsweiter, koordinierter Maßnahmen zur Überwachung des Darknets, um der zunehmenden Bedrohung durch kriminelle Aktivitäten (wie Handel mit und Vertrieb von Drogen und anderen illegalen Stoffen, illegaler Waffenhandel und Menschenhandel) zu begegnen. Die schwer zu verfolgende Kommunikation über das Darknet ist zu einem wesentlichen Bestandteil derartiger illegaler Aktivitäten geworden, insbesondere bei länderübergreifenden Aktivitäten. Die wirksame Überwachung dieser Kommunikation stellt die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Union immer noch vor eine Herausforderung. Nicht alle Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten verfügen über geeignete Mittel, um das Darknet systematisch zu überwachen oder gemeinsame Maßnahmen der Union und die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet wirksam zu koordinieren, aber es gibt Beispiele bewährter Verfahren und guter Ergebnisse, auch wenn sie in der Union nur fragmentiert und uneinheitlich auftreten.

    Im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme werden Software und Hardware für die wirksame Überwachung des Darknets auf Unionsebene entwickelt, die den Strafverfolgungsbehörden der Union und der Mitgliedstaaten zusammen mit Schulungen und Unterstützung bei der Koordinierung und beim Kapazitätsaufbau für die gemeinsame Überwachung des Darknets in Europa zugänglich gemacht werden.

    Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

    Andere zweckgebundene Einnahmen

    p.m.

    6 6 3 0


    EINZELPLAN VI

    EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS

    EINNAHMEN

    Beitrag der Europäischen Union zur Finanzierung der Ausgaben des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für das Haushaltsjahr 2021

    Bezeichnung

    Betrag

    Ausgaben

    150 524 938

    Eigene Mittel

    –12 762 637

    Ausstehender Betrag

    137 762 301

    AUSGABEN

    Titel

    Kapitel

    Bezeichnung

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    1

    PERSONAL DER EINRICHTUNG

    1 0

    MITGLIEDER DER EINRICHTUNG UND DELEGIERTE

    22 055 555

     

    22 055 555

    1 2

    BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT

    73 746 086

     

    73 746 086

    1 4

    SONSTIGE BEDIENSTETE UND EXTERNE LEISTUNGEN

    5 378 615

     

    5 378 615

    1 6

    SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DER EINRICHTUNG

    1 986 601

     

    1 986 601

     

    Titel 1 — Insgesamt

    103 166 857

     

    103 166 857

    2

    GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNGEN UND DIVERSE AUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB

    2 0

    GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

    28 421 035

    –5 500 000

    22 921 035

    2 1

    INFORMATIK, AUSRÜSTUNGEN UND MOBILIAR: KAUF, ANMIETUNG UND WARTUNG

    8 211 904

     

    8 211 904

    2 3

    LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB

    605 792

     

    605 792

    2 5

    ARBEITEN DER EINRICHTUNG

    8 331 374

     

    8 331 374

    2 6

    KOMMUNIKATION, VERÖFFENTLICHUNGEN UND BESCHAFFUNG VON VERÖFFENTLICHUNGEN

    1 787 976

     

    1 787 976

     

    Titel 2 — Insgesamt

    47 358 081

    –5 500 000

    41 858 081

    10

    SONSTIGE AUSGABEN

    10 0

    VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL

     

     

     

    10 1

    RÜCKSTELLUNG FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN

    p.m.

     

    p.m.

    10 2

    RÜCKSTELLUNG FÜR DIE ÜBERNAHME VON GEBÄUDEN

    p.m.

     

    p.m.

     

    Titel 10 — Insgesamt

    p.m.

     

    p.m.

     

    GESAMTBETRAG

    150 524 938

    –5 500 000

    145 024 938

    TITEL 2

    GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNGEN UND DIVERSE AUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB

    Artikel

    Posten

    Bezeichnung

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

     

    KAPITEL 2 0

    2 0 0

    Gebäude

    2 0 0 0

    Mieten

     

     

     

     

    Nichtgetrennte Mittel

    3 130 097

    –1 375 000

    1 755 097

    2 0 0 1

    Mietzahlungen und vergleichbare Ausgaben

     

     

     

     

    Nichtgetrennte Mittel

    12 836 665

    –4 125 000

    8 711 665

    2 0 0 3

    Erwerb von Immobilien

     

     

     

     

    Nichtgetrennte Mittel

    p.m.

     

    p.m.

    2 0 0 5

    Errichtung von Gebäuden

     

     

     

     

    Nichtgetrennte Mittel

    p.m.

     

    p.m.

    2 0 0 7

    Herrichtung der Diensträume

     

     

     

     

    Nichtgetrennte Mittel

    4 925 895

     

    4 925 895

    2 0 0 8

    Sonstige Ausgaben

     

     

     

     

    Nichtgetrennte Mittel

    728 609

     

    728 609

    2 0 0 9

    Vorläufig eingesetzte Mittel für die Investitionen der Einrichtung in Gebäude

     

     

     

     

    Nichtgetrennte Mittel

    p.m.

     

    p.m.

     

    Artikel 2 0 0 — Insgesamt

    21 621 266

    –5 500 000

    16 121 266

    2 0 2

    Sonstige Gebäudenebenkosten

    2 0 2 2

    Reinigung und Instandhaltung

     

     

     

     

    Nichtgetrennte Mittel

    3 542 504

     

    3 542 504

    2 0 2 4

    Energieverbrauch

     

     

     

     

    Nichtgetrennte Mittel

    745 958

     

    745 958

    2 0 2 6

    Sicherheit und Überwachung

     

     

     

     

    Nichtgetrennte Mittel

    2 419 451

     

    2 419 451

    2 0 2 8

    Versicherungen

     

     

     

     

    Nichtgetrennte Mittel

    91 856

     

    91 856

     

    Artikel 2 0 2 — Insgesamt

    6 799 769

     

    6 799 769

     

    KAPITEL 2 0 — TOTAL

    28 421 035

    –5 500 000

    22 921 035

     

    KAPITEL 2 1

    2 1 0

    Ausrüstungen, Betriebskosten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Informatik und Telekommunikation

    2 1 0 0

    Kauf, Instandhaltung und Wartung der Hardware und Software

     

     

     

     

    Nichtgetrennte Mittel

    2 140 600

     

    2 140 600

    2 1 0 2

    Externe Unterstützung für Betrieb, Implementierung und Wartung der Software und der Systeme

     

     

     

     

    Nichtgetrennte Mittel

    3 303 058

     

    3 303 058

    2 1 0 3

    Telekommunikation

     

     

     

     

    Nichtgetrennte Mittel

    1 344 650

     

    1 344 650

     

    Artikel 2 1 0 — Insgesamt

    6 788 308

     

    6 788 308

    2 1 2

    Mobiliar

     

     

     

     

    Nichtgetrennte Mittel

    192 089

     

    192 089

    2 1 4

    Material und technische Anlagen

     

     

     

     

    Nichtgetrennte Mittel

    1 161 601

     

    1 161 601

    2 1 6

    Fahrzeuge

     

     

     

     

    Nichtgetrennte Mittel

    69 906

     

    69 906

     

    KAPITEL 2 1 — TOTAL

    8 211 904

     

    8 211 904

     

    KAPITEL 2 3

    2 3 0

    Papier- und Bürobedarf und verschiedene Betriebsstoffe

     

     

     

     

    Nichtgetrennte Mittel

    165 692

     

    165 692

    2 3 1

    Finanzkosten

     

     

     

     

    Nichtgetrennte Mittel

    6 000

     

    6 000

    2 3 2

    Gerichtskosten und Schadenersatz

     

     

     

     

    Nichtgetrennte Mittel

    150 000

     

    150 000

    2 3 6

    Postgebühren und Zustellungskosten

     

     

     

     

    Nichtgetrennte Mittel

    58 344

     

    58 344

    2 3 8

    Umzugskosten und sonstige Ausgaben für den Dienstbetrieb

     

     

     

     

    Nichtgetrennte Mittel

    225 756

     

    225 756

    2 3 9

    EMAS-Tätigkeiten, einschließlich Werbemaßnahmen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausgleich für die CO

     

     

     

     

    Nichtgetrennte Mittel

    0

     

    0

     

    KAPITEL 2 3 — TOTAL

    605 792

     

    605 792

     

    KAPITEL 2 5

    2 5 4

    Sitzungen, Konferenzen, Kongresse, Seminare und sonstige Veranstaltungen

    2 5 4 0

    Verschiedene Kosten für interne Sitzungen

     

     

     

     

    Nichtgetrennte Mittel

    223 500

     

    223 500

    2 5 4 2

    Kosten für die Durchführung von und die Teilnahme an Anhörungen und sonstigen Veranstaltungen

     

     

     

     

    Nichtgetrennte Mittel

    651 311

     

    651 311

    2 5 4 4

    Kosten der Durchführung der Arbeiten der Beratenden Kommission für den industriellen Wandel (CCMI)

     

     

     

     

    Nichtgetrennte Mittel

    40 000

     

    40 000

    2 5 4 6

    Kosten aufgrund der Verpflichtungen der Einrichtung für Empfänge und Repräsentationszwecke

     

     

     

     

    Nichtgetrennte Mittel

    90 000

     

    90 000

    2 5 4 8

    Konferenzdolmetscher

     

     

     

     

    Nichtgetrennte Mittel

    7 326 563

     

    7 326 563

     

    Artikel 2 5 4 — Insgesamt

    8 331 374

     

    8 331 374

     

    KAPITEL 2 5 — TOTAL

    8 331 374

     

    8 331 374

     

    KAPITEL 2 6

    2 6 0

    Kommunikation, Information und Veröffentlichungen

    2 6 0 0

    Kommunikation

     

     

     

     

    Nichtgetrennte Mittel

    850 958

     

    850 958

    2 6 0 2

    Veröffentlichungen und Förderung von Veröffentlichungen

     

     

     

     

    Nichtgetrennte Mittel

    437 000

     

    437 000

    2 6 0 4

    Amtsblatt

     

     

     

     

    Nichtgetrennte Mittel

    p.m.

     

    p.m.

     

    Artikel 2 6 0 — Insgesamt

    1 287 958

     

    1 287 958

    2 6 2

    Beschaffung von Informationen, Dokumentation und Archivierung

    2 6 2 0

    Studien, Forschungsarbeiten und Anhörungen

     

     

     

     

    Nichtgetrennte Mittel

    250 000

     

    250 000

    2 6 2 2

    Ausgaben für Dokumentation und Bibliothek

     

     

     

     

    Nichtgetrennte Mittel

    158 000

     

    158 000

    2 6 2 4

    Archivierung und damit verbundene Arbeiten

     

     

     

     

    Nichtgetrennte Mittel

    92 018

     

    92 018

     

    Artikel 2 6 2 — Insgesamt

    500 018

     

    500 018

     

    KAPITEL 2 6 — TOTAL

    1 787 976

     

    1 787 976

     

    Titel 2 — Insgesamt

    47 358 081

    –5 500 000

    41 858 081

    KAPITEL 2 0 —

    GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

    KAPITEL 2 1 —

    INFORMATIK, AUSRÜSTUNGEN UND MOBILIAR: KAUF, ANMIETUNG UND WARTUNG

    KAPITEL 2 3 —

    LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB

    KAPITEL 2 5 —

    ARBEITEN DER EINRICHTUNG

    KAPITEL 2 6 —

    KOMMUNIKATION, VERÖFFENTLICHUNGEN UND BESCHAFFUNG VON VERÖFFENTLICHUNGEN

    KAPITEL 2 0 —   GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

    Erläuterungen

    In allen Fällen, in denen die Mittel zur Deckung der Ausgaben für den Kauf oder den Abschluss eines Vertrags über die Lieferung von Material oder die Erbringung von Dienstleistungen bestimmt sind, stimmt sich die Institution mit den übrigen Institutionen über die von ihnen jeweils ausgehandelten Bedingungen ab.

    Rechtsgrundlagen

    Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1), insbesondere Artikel 154.

    2 0 0
    Gebäude

    2 0 0 0
    Mieten

    Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    3 130 097

    –1 375 000

    1 755 097

    Erläuterungen

    Diese Mittel dienen zur Deckung der Mietkosten für Gebäude sowie der Mietkosten im Zusammenhang mit Sitzungen, die nicht in den ständig belegten Gebäuden stattfinden.

    Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

    2 0 0 1
    Mietzahlungen und vergleichbare Ausgaben

    Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

    Haushaltsplan 2021

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

    Neuer Betrag

    12 836 665

    –4 125 000

    8 711 665

    Erläuterungen

    Diese Mittel dienen zur Deckung der Mietkaufzahlungen und vergleichbaren Ausgaben, die der Institution aufgrund der Mietverträge mit Kaufoption entstehen.

    Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.


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