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Document 32020D0790

Beschluss (EU) 2020/790 des Rates vom 9. Juni 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss und im Unterausschuss für Handel und Investitionen, die mit dem Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits eingesetzt wurden, zur Annahme von Beschlüssen über die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und die Geschäftsordnung des Unterausschusses für Handel und Investitionen zu vertreten ist

ST/14677/2019/INIT

ABl. L 193 vom 17.6.2020, p. 5–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/790/oj

17.6.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 193/5


BESCHLUSS (EU) 2020/790 DES RATES

vom 9. Juni 2020

über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss und im Unterausschuss für Handel und Investitionen, die mit dem Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits eingesetzt wurden, zur Annahme von Beschlüssen über die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und die Geschäftsordnung des Unterausschusses für Handel und Investitionen zu vertreten ist

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 207 und 209 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Das Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits (1) (im Folgenden „Abkommen“) ist am 1. November 2017 in Kraft getreten.

(2)

Nach Artikel 56 Absatz 1 des Abkommens wird ein Gemischter Ausschuss eingesetzt, um das ordnungsgemäße Funktionieren und die ordnungsgemäße Durchführung des Abkommens zu gewährleisten (im Folgenden „Gemischter Ausschuss“).

(3)

Nach Artikel 56 Absatz 6 des Abkommens gibt sich der Gemischte Ausschuss eine Geschäftsordnung, und nach Artikel 56 Absatz 4 des Abkommens kann er Facharbeitsgruppen einsetzen, die ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen.

(4)

Mit Artikel 28 Absatz 1 des Abkommens wird ein Unterausschuss für Handel und Investitionen eingesetzt.

(5)

In Artikel 28 Absatz 3 des Abkommens ist festgelegt, dass sich der Unterausschuss für Handel und Investitionen eine Geschäftsordnung gibt.

(6)

Zur Gewährleistung der wirksamen Durchführung des Abkommens sollte die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und des Unterausschusses für Handel und Investitionen möglichst rasch angenommen werden.

(7)

Es ist zweckmäßig, den im Gemischten Ausschuss und im Unterausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen.

(8)

Der Standpunkt der Union im Gemischten Ausschuss und im Unterausschuss für Handel und Investitionen sollte daher auf den Beschlussentwürfen des Gemischten Ausschusses und des Unterausschusses für Handel und Investitionen beruhen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Der Standpunkt, der im Namen der EU in dem — durch das Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits (im Folgenden „Abkommen“) eingesetzten — Gemischten Ausschuss zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses (2).

(2)   Der Standpunkt, der im Namen der Union im — durch das Abkommen eingesetzten —Unterausschuss für Handel und Investitionen zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Unterausschusses für Handel und Investitionen (2).

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 9. Juni 2020.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

A. METELKO-ZGOMBIĆ


(1)  ABl. L 326 vom 9.12.2017, S. 7.

(2)  Siehe Dokument ST 6856/20 in http://register.consilium.europa.eu.


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