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Document 32019D1803

Beschluss (EU) 2019/1803 des Rates vom 18. Juli 2019 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über die Festlegung eines Rahmens für die Beteiligung Vietnams an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union

ST/10777/2019/INIT

ABl. L 276 vom 29.10.2019, p. 1–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/1803/oj

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29.10.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 276/1


BESCHLUSS (EU) 2019/1803 DES RATES

vom 18. Juli 2019

über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über die Festlegung eines Rahmens für die Beteiligung Vietnams an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 37 in Verbindung mit Artikel 218 Absätze 5 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 8. April 2019 hat der Rat einen Beschluss über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam über die Festlegung eines Rahmens für die Beteiligung Vietnams an Krisenbewältigungsoperationen der Union (im Folgenden „Abkommen“) angenommen.

(2)

Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat gemäß Artikel 37 des Vertrags über die Europäische Union im Anschluss daran dieses Abkommen ausgehandelt.

(3)

Das Abkommen sollte genehmigt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über die Festlegung eines Rahmens für die Beteiligung Vietnams an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union (im Folgenden „Abkommen“) wird im Namen der Union genehmigt.

Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.

Artikel 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Union zu unterzeichnen.

Artikel 3

Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 17 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor (1).

Artikel 4

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 18. Juli 2019.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

T. TUPPURAINEN


(1)  Der Tag des Inkrafttretens des Abkommens wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.


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