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Document 32019D1330
European Council Decision (EU) 2019/1330 of 5 August 2019 appointing the High Representative of the Union for Foreign Affairs and Security Policy
Beschluss (EU) 2019/1330 des Europäischen Rates vom 5. August 2019 zur Ernennung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
Beschluss (EU) 2019/1330 des Europäischen Rates vom 5. August 2019 zur Ernennung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
ST/22/2019/INIT
ABl. L 207 vom 7.8.2019, p. 36–36
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
7.8.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 207/36 |
BESCHLUSS (EU) 2019/1330 DES EUROPÄISCHEN RATES
vom 5. August 2019
zur Ernennung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
DER EUROPÄISCHE RAT —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 18 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Mit dem Beschluss 2014/639/EU des Europäischen Rates (1) wurde der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik für den Zeitraum bis zum 31. Oktober 2019 ernannt. |
(2) |
Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sollte für den Zeitraum ab dem Ende der Amtszeit der derzeitigen Kommission bis zum 31. Oktober 2024 ernannt werden. |
(3) |
Mit Schreiben vom 26. Juli 2019 hat der gewählte Präsident der Ernennung von Herrn Josep BORRELL FONTELLES zum Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zugestimmt. |
(4) |
Gemäß Artikel 17 Absatz 7 Unterabsatz 3 des Vertrags über die Europäische Union stellen sich der Präsident, der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die übrigen Mitglieder der Kommission als Kollegium einem Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Herr Josep BORRELL FONTELLES wird für den Zeitraum ab dem Ende der Amtszeit der derzeitigen Kommission bis zum 31. Oktober 2024 zum Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss wird Herrn Josep BORRELL FONTELLES vom Präsidenten des Europäischen Rates bekannt gegeben.
Er gilt ab dem Tag seiner Bekanntgabe.
Artikel 3
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 5. August 2019.
Im Namen des Europäischen Rates
Der Präsident
D. TUSK
(1) Beschluss 2014/639/EU des Europäischen Rates vom 30. August 2014 zur Ernennung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (ABl. L 262 vom 2.9.2014, S. 6).