Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32018D0684

    Durchführungsbeschluss (EU) 2018/684 der Kommission vom 4. Mai 2018 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 zwecks Aktualisierung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen (Text von Bedeutung für den EWR. )

    C/2018/2629

    ABl. L 116 vom 7.5.2018, p. 47–58 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2018/684/oj

    7.5.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 116/47


    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/684 DER KOMMISSION

    vom 4. Mai 2018

    zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 zwecks Aktualisierung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG (1), insbesondere auf Artikel 16,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die europäische Liste von Abwrackeinrichtungen wurde gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission (2) aufgestellt.

    (2)

    Mehrere Mitgliedstaaten haben der Kommission Listen von Einrichtungen übermittelt, die sie gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 zugelassen haben und die in die europäische Liste von Abwrackeinrichtungen aufgenommen werden sollen. Außerdem haben Mitgliedstaaten der Kommission aktualisierte Angaben zu in dieser Liste bereits aufgeführten Einrichtungen übermittelt.

    (3)

    Der Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 sollte daher geändert werden.

    (4)

    Für Abwrackeinrichtungen, die in einem Drittland ansässig sind und für die gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 bei der Kommission die Aufnahme in die europäische Liste beantragt wurde, ist die Bewertung der beigebrachten oder eingeholten einschlägigen Informationen und Belege noch im Gang. Die Kommission muss Durchführungsrechtsakte für die nicht in der Union ansässigen Abwrackeinrichtungen erlassen, sobald die Bewertung abgeschlossen ist.

    (5)

    Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 eingesetzten Ausschusses —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Brüssel, den 4. Mai 2018

    Für die Kommission

    Der Präsident

    Jean-Claude JUNCKER


    (1)  ABl. L 330 vom 10.12.2013, S. 1.

    (2)  Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission vom 19. Dezember 2016 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen (ABl. L 345 vom 20.12. 2016, S. 119).


    ANHANG

    EUROPÄISCHE LISTE VON ABWRACKEINRICHTUNGEN GEMÄẞ ARTIKEL 16 ABSATZ 1 DER VERORDNUNG (EU) Nr. 1257/2013

    In einem Mitgliedstaat der Union ansässige Abwrackeinrichtungen

    Name der Einrichtung

    Recycling-Methode

    Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können

    Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, u. a. in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall

    Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde (1)

    Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden (2)

    Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste (3)

    BELGIEN

    NV Galloo Recycling Gent

    Scheepszatestraat 9

    9000 Gent

    Belgien

    Tel. + 32 92512521

    E-Mail: peter.wyntin@galloo.com

    Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

     

    Länge: 265 Meter

     

    Breite: 36 Meter

     

    Tiefgang: 12,5 Meter

     

    Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen

    34 000  (4)

    31. März 2020

    DÄNEMARK

    Fornæs ApS

    Rolshøjvej 12-16

    8500 Grenå

    Dänemark

    www.fornaes.dk

    Demontage am Kai und anschließende Verschrottung auf undurchlässigen Böden mit wirksamen Dränagesystemen

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

     

    Länge: 150 Meter

     

    Breite: 25 Meter

     

    Tiefgang: 6 Meter

     

    BRZ: 10 000

    Die Gemeinde Norddjurs ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen.

    Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen

    30 000  (5)

    30. Juni 2021

    Smedegaarden A/S

    Vikingkaj 5

    6700 Esbjerg

    Dänemark

    www.smedegaarden.net

    Demontage am Kai und anschließende Verschrottung auf undurchlässigen Böden mit wirksamen Dränagesystemen

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

     

    Länge: 170 Meter

     

    Breite: 40 Meter

     

    Tiefgang: 7,5 Meter

     

    Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen

    20 000  (6)

    15. September 2021

    ESTLAND

    OÜ BLRT Refonda Baltic

    Schwimmend am Kai und im Schwimmdock

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

     

    Länge: 197 Meter

     

    Breite: 32 Meter

     

    Tiefgang: 9,6 Meter

     

    BRZ: 28 000

    Abfallgenehmigung Nr. L.JÄ/327249. Genehmigung zur Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall Nr. 0222. Vorschriften des Hafens Vene-Balti, Manual on Ships Recycling MSR-Refonda. Environmental Management System, Waste management EP 4.4.6-1-13

    Die Einrichtung darf nur gefährliche Materialien recyceln, für die ihr eine Genehmigung erteilt wurde.

    Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen

    21 852  (7)

    15. Februar 2021

    SPANIEN

    DDR VESSELS XXI, S.L.

    Hafen „El Musel“

    Gijón

    Spanien

    Tel. + 34 630144416

    E-Mail: abarredo@ddr-vessels.com

    Abwrackrampe

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, außer Schiffe mit Atomantrieb.

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 84,95 Meter

    (Schiffe mit einer Länge von bis zu 169,9 Metern, die auf der Rampe ein Null- oder negatives Kippmoment gewährleisten, können je nach Ergebnis einer ausführlichen Machbarkeitsstudie akzeptiert werden)

    Die Auflagen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben.

    Bislang wurde kein spezifisches Verfahren festgelegt.

    0 (8)

    28. Juli 2020

    FRANKREICH

    Démonaval Recycling

    ZI du Malaquis

    Rue François Arago

    76580 LE TRAIT

    Tel. + 33 769791280

    E-Mail: patrick@demonaval-recycling.fr

    Längsseits, Trockendock

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen (Trockendock):

     

    Länge: 140 Meter

     

    Breite: 25 Meter

     

    Tiefe: 5 Meter

    Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben.

    Ausdrückliche Zulassung — Zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt.

    0 (9)

    11. Dezember 2022

    GARDET & DE BEZENAC Recycling/Groupe BAUDELET ENVIRONNEMENT — GIE MUG

    616, Boulevard Jules Durand

    76600 Le Havre

    Frankreich

    Tel. + 33 235951634

    E-Mail: infos@gardet-bezenac.com

    Schwimmanleger und Slipanlage

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

     

    Länge: 150 Meter

     

    Breite: 18 Meter

     

    LDT: 7 000

    Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben.

    Ausdrückliche Zulassung — Zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt.

    16 000  (10)

    30. Dezember 2021

    Grand Port Maritime de Bordeaux

    152, Quai de Bacalan — CS 41320-33082 Bordeaux Cedex

    Frankreich

    Tel. + 33 556905800

    E-Mail: maintenance@bordeaux-port.fr

    Längsseits, Trockendock

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen (Trockendock):

     

    Länge: 240 Meter

     

    Breite: 37 Meter

     

    Tiefe: 17 Meter

    Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben.

    Ausdrückliche Zulassung — Zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt.

    18 000  (11)

    21. Oktober 2021

    Les Recycleurs bretons

    Zone Industrielle de Kerbriant — 29 610 Plouigneau

    Frankreich

    Tel. + 33 298011106

    E-Mail: navaleo@navaleo.fr

    Längsseits, Trockendock

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen (Trockendock):

     

    Länge: 225 Meter

     

    Breite: 34 Meter

     

    Tiefe: 27 Meter

    Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben.

    Ausdrückliche Zulassung — Zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt.

    5 500  (12)

    24. Mai 2021

    LETTLAND

    A/S „Tosmares kuģubūvētava“

    Ģenerāļa Baloža iela 42/44, Liepaja, LV-3402

    Lettland

    Tel. + 371 63401919

    E-Mail: shipyard@tosmare.lv

    Demontage von Schiffen (Wasserliegeplatz und Trockendock)

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

     

    Länge: 165 Meter

     

    Breite: 22 Meter

     

    Tiefe: 7 Meter

     

    DWT:14 000

     

    BRZ: 200-12 000

     

    Gewicht: 100-5 000 Tonnen

     

    LDT: 100-5 000

    Siehe nationale Genehmigung Nr. LI10IB0024.

    Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen

    0 (13)

    11. Juni 2020

    LITAUEN

    UAB APK

    Minijos 180 (Liegeplatz 133A), LT 93269, Klaipėda,

    Litauen

    Tel. + 370 46365776

    Fax + 370 46365776

    E-Mail: uab.apk@gmail.com

    Längsseits (Wasserliegeplatz)

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

     

    Länge: 130 Meter

     

    Breite: 35 Meter

     

    Tiefe: 10 Meter

     

    BRZ: 3 500

    Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-15/2015

    Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen

    1 500  (14)

    17. März 2020

    UAB Armar

    Minijos 180 (Liegeplätze 127A, 131A), LT 93269, Klaipėda,

    Litauen

    Tel. + 370 68532607

    E-Mail: armar.uab@gmail.com; albatrosas33@gmail.com

    Längsseits (Wasserliegeplatz)

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen (Liegeplatz 127A):

     

    Länge: 80 Meter

     

    Breite: 16 Meter

     

    Tiefe: 6 Meter

     

    BRZ: 1 500

    Höchstmaße von Schiffen (Liegeplatz 131A):

     

    Länge: 80 Meter

     

    Breite: 16 Meter

     

    Tiefe: 5 Meter

     

    BRZ: 1 500

    Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-16/2015 (Liegeplatz 127A)

    Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen

    3 910  (15)

    17. März 2020

    (Liegeplatz 127A)

    Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-51/2017 (Liegeplatz 131A)

    19. April 2022

    (Liegeplatz 131A)

    UAB Vakaru refonda

    Minijos 180 (Liegeplätze 129, 130, 131A, 131, 132, 133A), LT 93269, Klaipėda,

    Litauen

    Tel. + 370 46483940/483891

    Fax + 370 46483891

    E-Mail: refonda@wsy.lt

    Längsseits (Wasserliegeplatz)

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

     

    Länge: 230 Meter

     

    Breite: 55 Meter

     

    Tiefe: 14 Meter

     

    BRZ: 70 000

    Siehe nationale Genehmigung Nr. (11.2)-30-161/2011/TL-KL.1-18/2015

    Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen

    20 140  (16)

    21. Mai 2020

    NIEDERLANDE

    Keppel-Verolme

    Prof. Gerbrandyweg 25

    3197 KK Rotterdam-Botlek

    Niederlande

    Tel. + 31 181234353

    E-Mail: mzoethout@keppelverolme.nl

    Abwracken

    Höchstmaße von Schiffen:

     

    Länge: 405 Meter

     

    Breite: 90 Meter

     

    Tiefe: 11,6 Meter

    Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung mit den Einschränkungen und Auflagen für einen umweltgerechten Betrieb.

    Ausdrückliche Zulassung

    52 000  (17)

    21. Juli 2021

    Scheepssloperij Nederland B.V.

    Havenweg 1; 3295 XZ s-Gravendeel

    Postbus 5234; 3295 ZJ s-Gravendeel

    Niederlande

    Tel. + 31 786736055

    E-Mail: info@sloperij-nederland.nl

    Abwracken

    Höchstmaße von Schiffen:

     

    Länge: 200 Meter

     

    Breite: 33 Meter

     

    Tiefe: 6 Meter

     

    Höhe: 45 Meter (Botlek-Hubbrücke)

    Die Abwrackarbeiten beginnen am schwimmenden Schiff, damit der Rumpf leichter wird; die Winde, mit der Schiffe auf die Rampe gezogen werden, ist auf 2 000 Tonnen ausgelegt.

    Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung mit den Einschränkungen und Auflagen für einen umweltgerechten Betrieb.

    Ausdrückliche Zulassung

    9 300  (18)

    27. September 2021

    POLEN

    ALMEX Sp. Z o.o.

    ul. Ks. Stanislawa Kujota 1

    70-605 Szczecin

    Polen

    Tel. + 48 914624862

    E-Mail: biuro@almex-recycling.pl

    almex-recycling.pl

    Anleger und Recyclingplätze an der Schnittstelle Land-Meer

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

     

    Länge: 120 Meter

     

    Breite: 20 Meter

     

    Tiefe: 6 Meter

     

    DWT: 6 000

     

    BRZ: 2 500

     

    LDT: 2 500

    Siehe Genehmigung WOŚ.II.7243.7.4.2014.IB.

    Ausdrückliche Zulassung

    4 000  (19)

    28. April 2018

    Stocznia Marynarki Wojennej S.A.

    ul. Śmidowicza 48,

    81-127 Gdynia

    Polen

    Tel. + 48 586258318

    E-Mail: mrybka@navship.pl

    www.navship.pl

    Wasserliegeplatz, Trockendocks, Anleger und Recyclingplätze an der Schnittstelle Land-Meer

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

     

    Länge: 100 m

     

    Gewicht: 2 500 Tonnen

    (schwerere Schiffe müssen teildemontiert werden. Die Teildemontage beginnt am schwimmenden Schiff, damit der Rumpf leichter wird.)

    Siehe Genehmigung DROŚ S.7243.24.2016.EB

    Ausdrückliche Zulassung

    5 000  (20)

    28. April 2018

    PORTUGAL

    Navalria — Docas, Construções e Reparações Navais

    Porto Comercial, Terminal Sul, Apartado 39, 3811-901 Aveiro

    Portugal

    Tel. + 351 234378970, +351 232767700

    E-Mail: info@navalria.pt

    Demontage im Trockendock,

    Dekontaminierung und Demontage auf einer horizontalen und einer geneigten Ebene, je nach Größe des Schiffs

    Nennkapazität der horizontalen Ebene: 700 Tonnen

    Nennkapazität der geneigten Ebene: 900 Tonnen

     

    Die Auflagen für die Tätigkeit sind in den Spezifikationen im Anhang zum Titel AL n.o 5/2015/CCDRC vom 26. Januar 2016 enthalten.

    1 900 Tonnen (21)

    26. Januar 2020

    VEREINIGTES KÖNIGREICH

    Able UK Limited

    Teesside Environmental Reclamation and Recycling Centre

    Graythorp Dock

    Tees Road

    Hartlepool

    Cleveland

    TS25 2DB

    Vereinigtes Königreich

    Tel. + 44 1642806080

    E-Mail: info@ableuk.com

    Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet.

    Jedes Schiff bis zu den in der Genehmigung genannten Abmessungen.

    Höchstmaße von Schiffen:

     

    Länge: 337,5 Meter

     

    Breite: 120 Meter

     

    Tiefgang: 6,65 Meter

    Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht.

    Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az. EPR/VP3296ZM), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält.

    Ausdrückliche Zulassung

    66 340  (22)

    6. Oktober 2020

    Harland and Wolff Heavy Industries Limited

    Queen's Island

    Belfast

    BT3 9DU

    Vereinigtes Königreich

    Tel. + 44 2890458456

    E-Mail: trevor.hutchinson@harland-wolff.com

    Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet.

    Alle Schiffe bis zu den im zugelassenen Arbeitsplan genannten Abmessungen.

    Höchstmaße von Schiffen:

    DWT des Hauptdocks (des größten Docks): 556 m × 93 m × 1,2 m. Es kann Schiffe bis zu dieser Größe aufnehmen. DWT des größten Trockendocks: 1,2 Mio.

    Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht.

    Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Abfallbewirtschaftung (Genehmigungsnr. LN/07/21/V2), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält.

    Ausdrückliche Zulassung

    13 200  (23)

    3. August 2020

    Swansea Drydock Ltd

    Prince of Wales Dry Dock

    Swansea

    Wales

    SA1 1LY

    Vereinigtes Königreich

    Tel. + 44 1792654592

    E-Mail: info@swanseadrydocks.com

    Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet.

    Jedes Schiff bis zu den in der Genehmigung genannten Abmessungen.

    Höchstmaße von Schiffen:

     

    Länge: 200 Meter

     

    Breite: 27 Meter

     

    Tiefgang: 7 Meter

    Die Anlage verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht.

    Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az. EPR/UP3298VL), die Auflagen für die Tätigkeit enthält und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält.

    Ausdrückliche Zulassung

    7 275  (24)

    2. Juli 2020


    (1)  Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen.

    (2)  Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    (3)  Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste entspricht dem Zeitpunkt, zu dem die Genehmigung oder Zulassung der Einrichtung in dem Mitgliedstaat abläuft.

    (4)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50 000 LTD pro Jahr.

    (5)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50 000 LTD pro Jahr.

    (6)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50 000 LTD pro Jahr.

    (7)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15 000 LTD pro Jahr.

    (8)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60 000 LTD pro Jahr.

    (9)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15 000 LTD pro Jahr.

    (10)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 18 000 LTD pro Jahr.

    (11)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 23 000 LTD pro Jahr.

    (12)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 10 000 LTD pro Jahr.

    (13)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15 000 LTD pro Jahr.

    (14)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 30 000 LTD abzuwracken.

    (15)  Laut den Genehmigungen ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 12 000 LTD (6 000 LTD pro Wasserliegeplatz) abzuwracken.

    (16)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 45 000 LTD abzuwracken.

    (17)  Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100 000 Tonnen pro Jahr.

    (18)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 45 000 LTD pro Jahr.

    (19)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 10 000 LTD pro Jahr.

    (20)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 10 000 LTD pro Jahr.

    (21)  Es liegen keine Angaben zur theoretischen jährlichen Schiffsrecyclinghöchstkapazität vor.

    (22)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 230 000 Tonnen abzuwracken.

    (23)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 300 000 Tonnen abzuwracken.

    (24)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 74 999 Tonnen abzuwracken.


    Top