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Document 32016R1825

    Durchführungsverordnung (EU) 2016/1825 der Kommission vom 6. September 2016 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 901/2014 hinsichtlich der Verwaltungsvorschriften für die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (Text von Bedeutung für den EWR)

    C/2016/5561

    ABl. L 279 vom 15.10.2016, p. 47–87 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2016/1825/oj

    15.10.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 279/47


    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1825 DER KOMMISSION

    vom 6. September 2016

    zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 901/2014 hinsichtlich der Verwaltungsvorschriften für die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (1), insbesondere auf Artikel 27 Absatz 4, Artikel 29 Absatz 4, Artikel 30 Absatz 2 und Absatz 3, Artikel 32 Absatz 1, Artikel 38 Absatz 2, Artikel 39 Absatz 3, Artikel 40 Absatz 4 und Artikel 72,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Damit die Typgenehmigung von Kraftstoffbehältern als selbständige technische Einheit ermöglicht wird, sollte ein eigener Beschreibungsbogen mit den einschlägigen Angaben als eine neue Anlage in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 901/2014 der Kommission (2) aufgenommen werden.

    (2)

    Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Hersteller, insbesondere in Bezug auf Fahrzeuge der Klassen L6e und L7e, sollten zusätzliche Typgenehmigungen für Systeme gestattet werden.

    (3)

    Um zu gewährleisten, dass bei Fahrzeugen mit stufenlosem Getriebe alle einschlägigen Angaben vorliegen, sollte die Tabelle, in der die in den Beschreibungsbogen aufzunehmenden Informationen zu den Getriebeübersetzungen enthalten sind, geändert werden.

    (4)

    Zur Schaffung einer deutlichen Verbindung zwischen den zwei Fahrzeugkonfigurationen, deren Leistungsstufe von Unterklasse (L3e/L4e)-A2 in Unterklasse (L3e/L4e)-A3 und umgekehrt geändert werden kann, und für einen erleichterten Zugang der Fahrzeughalter zu diesen Informationen sollte dem Muster in Anlage 24 zu Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 901/2014 und dem Muster der Übereinstimmungsbescheinigung nach Anhang IV der genannten Durchführungsverordnung ein Eintrag der EU-Typgenehmigungsnummer der ursprünglichen Konfiguration hinzugefügt werden.

    (5)

    Um weitere Informationen im Fall von neuen Technologien und neuen Konzepten bereitzustellen, sollten in die Muster für den Typgenehmigungsbogen für Systeme, Bauteile oder selbstständige technische Einheiten zusätzliche Einträge eingefügt werden.

    (6)

    Im Interesse der Klarheit und Einheitlichkeit sollten einige Erläuterungen geändert oder gelöscht werden.

    (7)

    Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 901/2014 sollte daher entsprechend geändert werden.

    (8)

    Damit Herstellern und nationalen Behörden im Hinblick auf eine rechtzeitige Anwendung der in dieser Verordnung vorgesehenen Änderungen mehr Zeit zur Verfügung steht, sollte diese Verordnung so schnell wie möglich in Kraft treten, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Verordnung (EU) Nr. 168/2013 am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften in Bezug auf alle neuen, ab dem 1. Januar 2018 zugelassenen oder in Verkehr gebrachten Fahrzeuge, verpflichtend werden.

    (9)

    Die Anwendbarkeit der Änderungen der Muster für die Übereinstimmungsbescheinigungen sollte bis zum 1. September 2017 verschoben werden, damit für Hersteller und nationale Behörden zusätzliche Vorlaufzeit für die Anpassung ihrer administrativen Vorbereitungen in Bezug auf die Zulassung von Fahrzeugen und insbesondere ihrer IT-Systeme, im Hinblick auf diese Änderungen zur Verfügung steht.

    (10)

    Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen in Einklang mit der Stellungnahme des gemäß Artikel 73 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 eingesetzten Ausschusses —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Anhänge I und IV bis VIII der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 901/2014 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am ersten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Nummer 2 des Anhangs findet ab dem 1. September 2017 Anwendung.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 6. September 2016

    Für die Kommission

    Der Präsident

    Jean-Claude JUNCKER


    (1)  ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52.

    (2)  Durchführungsverordnung (EU) Nr. 901/2014 der Kommission vom 18. Juli 2014 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwaltungsvorschriften für die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 249 vom 22.8.2014, S. 1).


    ANHANG

    Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 901/2014 wird wie folgt geändert:

    (1)

    Anhang I wird wie folgt geändert:

    a)

    in der Liste der Anlagen wird jede der folgenden Reihen in numerischer Reihenfolge eingefügt:

    „5a

    Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Typs eines Systems (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf ein System) hinsichtlich des maximalen Drehmoments und der maximalen Nutzleistung der Antriebseinheit

     

    8a

    Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung in Bezug auf den Einbau eines Typs (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf den Einbau) einer akustischen Warneinrichtung

     

    9a

    Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung in Bezug auf den Anbau eines Typs (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf den Anbau) von Scheiben, Scheibenwischern und Entfrostungs- und Trocknungsanlagen

     

    9b

    Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung in Bezug auf einen Typ der Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf die Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger)

     

    11a

    Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Typs eines Sicherheitsgurt-Verankerungssystems (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf ein Sicherheitsgurt-Verankerungssystem)

     

    11b

    Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Typs eines Systems für die Steuerfähigkeit, Kurvenfahr-Eigenschaften und Wendefähigkeit (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf ein System für die Steuerfähigkeit, Kurvenfahr-Eigenschaften und Wendefähigkeit)

     

    13a

    Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Typs eines Insassenschutzsystems einschließlich Innenausstattung, Kopfstützen und Fahrzeugtüren (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf ein Insassenschutzsystem einschließlich Innenausstattung, Kopfstützen und Fahrzeugtüren)

     

    20a

    Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Kraftstoffbehälters als STE“;

     

    b)

    in TEIL B Nummer 2.2 Tabelle 1 LISTE I wird die folgende Reihe in numerischer Reihenfolge hinzugefügt:

    „5a

    System: maximales Drehmoment und maximale Nutzleistung einer Antriebseinheit

    X

    Anlage 2“;

     

    c)

    in TEIL B Nummer 2.2 Tabelle 1 LISTE II werden die folgenden Reihen in numerischer Reihenfolge hinzugefügt:

    „8a

    System: Einbau akustischer Warneinrichtungen

    II

     

    9a

    System: Anbau von Scheiben, Scheibenwischern und Entfrostungs- und Trocknungsanlagen

    VII

     

    9b

    System: Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger

    VIII

     

    11a

    System: Verankerungen der Sicherheitsgurte

    XII

     

    11b

    System: Steuerfähigkeit in Bezug auf Kurvenfahr-Eigenschaften und Wendefähigkeit

    XIV

     

    13a

    System: Insassenschutzsysteme einschließlich Innenausstattung, Kopfstützen und Fahrzeugtüren

    XVII“;

     

    d)

    in TEIL B Nummer 2.2 Tabelle 1 LISTE III werden die folgenden Reihen in numerischer Reihenfolge hinzugefügt:

    „20a

    STE: Kraftstoffbehälter

    IX“;

     

    e)

    in TEIL B Nummer 2.8 erhält die Tabelle zu den Dateneintragungen im Beschreibungsbogen folgende Fassung:

    i)

    im Beschreibungsbogen wird die Dateneintragung mit der Nummer 3.3.3.4 eingefügt:

    „3.3.3.4.

    L1e — L7e

    15/30(4) Minuten-Leistung(27): …kW“;

    ii)

    im Beschreibungsbogen erhält die Dateneintragung mit der Nummer 3.5.4 folgende Fassung:

    „3.5.4.   Übersetzungs-verhältnisse

    L1e — L7e

    Überblick über die Übersetzungsverhältnisse

    Getriebegänge(24)

    Getriebeübersetzung (Übersetzungsverhältnisse zwischen Motorkurbelwelle und Getriebeabtriebswelle)

    Übersetzungsverhältnis(se) des Achsgetriebes (Übersetzungsverhältnis zwischen Getriebeabtrieb und Antriebsrad)

    Gesamtübersetzung

    Verhältnis (Motordrehzahl/Fahrzeuggeschwindigkeit) nur für Handschaltgetriebe

    1

    2

    3

     

     

     

     

    Rückwärtsgang“;

     

     

     

     

    iii)

    im Beschreibungsbogen erhält die Dateneintragung mit der Nummer 4.0.1 folgende Fassung:

    „4.0.1.

    L1e — L7e

    Umweltanforderungsstufe: Euro …(3/4/5) (4)“;

    iv)

    im Beschreibungsbogen werden die Dateneintragungen mit den Nummern 4.0.2 bis 4.0.5 eingefügt:

    „4.0.2.

    L1e — L7e

    Kraftstoffverbrauch (nähere Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff) …l/kg(4)/100 km

    4.0.3.

    L1e — L7e

    CO2-Emissionen(25): …g/km

    4.0.4.

    L1e — L7e

    Energieverbrauch(25): …Wh/km

    4.0.5.

    L1e — L7e

    Elektrische Reichweite(25): …km“;

    f)

    Anlage 3 wird wie folgt geändert:

    i)

    im Beschreibungsbogen erhält die Dateneintragung mit der Nummer 4.0.1 folgende Fassung:

    „4.0.1.

    L1e — L7e

    Umweltanforderungsstufe: Euro …(3/4/5) (4)“;

    ii)

    im Beschreibungsbogen werden die Dateneintragungen mit den Nummern 4.0.2 bis 4.0.5 eingefügt:

    „4.0.2.

    L1e — L7e

    Kraftstoffverbrauch (nähere Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff) …l/kg(4)/100 km

    4.0.3.

    L1e — L7e

    CO2-Emissionen(25): …g/km

    4.0.4.

    L1e — L7e

    Energieverbrauch(25): …Wh/km

    4.0.5.

    L1e — L7e

    Elektrische Reichweite(25): …km“;

    g)

    Anlage 4 wird wie folgt geändert:

    i)

    im Beschreibungsbogen werden die Dateneintragungen mit den Nummern 4.0.2, 4.0.2.1 und 4.0.2.2 gestrichen;

    ii)

    im Beschreibungsbogen werden die Dateneintragungen mit den Nummern 4.0.6 bis 4.0.6.1 eingefügt:

    „4.0.6.

    Geräuschpegel

    4.0.6.1.

    L3e

    Grenzwert für Lurban (16): …dB(A)“;

    h)

    folgende Anlage 5a wird eingefügt:

    „Anlage 5a

    Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Typs eines Systems (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf ein System) hinsichtlich des maximalen Drehmoments und der maximalen Nutzleistung der Antriebseinheit

    Pos.-Nr.

    (Unter-)Klassen

    Ausführliche Informationen

    B.

     

    Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten

    0.7.

    L1e — L7e

    Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): …

    0.8.

    L1e — L7e

    Typ: …

    0.8.1.

    L1e — L7e

    Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

    0.8.2.

    L1e — L7e

    Typgenehmigungsnummer(n), sofern vorhanden: …

    0.8.3.

    L1e — L7e

    Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): …

    0.9.

     

    Firmenname und Anschrift des Herstellers: …

    0.9.1.

    L1e — L7e

    Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …

    0.9.2.

    L1e — L7e

    (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …

    0.10.

     

    Fahrzeug/-e, für das/die die selbständige technische Einheit bestimmt ist(21):

    0.10.1.

    L1e — L7e

    Typ(17): …

    0.10.2.

    L1e — L7e

    Variante(17): …

    0.10.3.

    L1e — L7e

    Version(17): …

    0.10.4.

    L1e — L7e

    Handelsname(n) (sofern vorhanden):

    0.10.5.

    L1e — L7e

    Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs(2): …

    C.

     

    Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten des Fahrzeugs

    0.12.

     

    Übereinstimmung der Produktion

    0.12.1.

    L1e — L7e

    Beschreibung der allgemeinen Qualitätssicherungssysteme

    1.

     

    ALLGEMEINE BAUMERKMALE

    1.8.

     

    Leistung der Antriebseinheit

    1.8.1.

    L3e, L4e, L5e, L7e-A, L7e-B2

    Angegebene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs: …km/h

    1.8.2.

    L1e, L2e, L6e, L7e-B1, L7e-C

    Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs(22): …km/h und Gang, in dem diese erreicht wird: …

    1.8.3.

    L1e — L7e

    Maximale Nutzleistung des Verbrennungsmotors: …kW bei …min– 1 bei Luft/Kraftstoff-Verhältnis: …

    1.8.4.

    L1e — L7e

    Maximales Nutzdrehmoment des Verbrennungsmotors: …Nm bei …min– 1 bei Luft/Kraftstoff-Verhältnis: …

    1.8.5.

    L1e — L7e

    Maximale Nenndauerleistung des Elektromotors (Leistung über 15/30(4) Minuten(27)): …kW bei …min– 1

    1.8.6.

    L1e — L7e

    Maximales Nenn-Dauerdrehmoment des Elektromotors: …Nm bei …min– 1

    1.8.7.

    L1e — L7e

    Maximale Dauer-Gesamtleistung des Antriebs (der Antriebe): …kW bei …min– 1 bei Luft/Kraftstoff-Verhältnis: …

    1.8.8.

    L1e — L7e

    Maximales Dauer-Gesamtdrehmoment des Antriebs (der Antriebe): …Nm bei …min– 1 bei Luft/Kraftstoff-Verhältnis: …

    1.8.9.

    L1e — L7e

    Maximale Spitzenleistung des Antriebs (der Antriebe): …kW bei …min– 1 bei Luft/Kraftstoff-Verhältnis: …

    3.

     

    ALLGEMEINE MERKMALE DES ANTRIEBSSTRANGS

    3.2.

     

    Verbrennungsmotor

    3.2.1.

     

    Einzelangaben über den Motor

    3.2.1.1.

    L1e — L7e

    Anzahl der Verbrennungsmotoren: …

    3.2.1.2.

    L1e — L7e

    Arbeitsweise: Motor mit innerer Verbrennung/Fremdzündung/Selbstzündung/Motor mit äußerer Verbrennung/Turbine/Druckluft(4): …

    3.2.1.3.

    L1e — L7e

    Arbeitsweise: Viertakt/Zweitakt/Drehkolbenmotor/sonstige(4):

    3.2.1.4.

    L1e — L7e

    Zylinder

    3.2.1.4.1.

    L1e — L7e

    Anzahl: …

    3.2.1.4.2.

    L1e — L7e

    Anordnung(26): …

    3.2.1.4.3.

    L1e — L7e

    Bohrung(12): …mm

    3.2.1.4.4.

    L1e — L7e

    Hub(12): …mm

    3.2.1.4.5.

    L1e — L7e

    Anzahl und Anordnung der Kammern bei Drehkolbenmotoren: …

    3.2.1.4.6.

    L1e — L7e

    Kammerinhalt bei Drehkolbenmotoren: …cm3

    3.2.1.4.7.

    L1e — L7e

    Zündfolge:

    3.2.1.5.

    L1e — L7e

    Hubvolumen(6): …cm3

    3.2.1.6.

    L1e — L7e

    Volumetrisches Verdichtungsverhältnis(7): …

    3.3.

     

    Reiner Elektroantrieb und Hybrid-Elektroantrieb und Steuerung

    3.3.3.4.

    L1e — L7e

    15/30(4) Minuten-Leistung(27): …kW“;

    i)

    Anlage 6 erhält folgende Fassung:

    i)

    im Beschreibungsbogen erhält die Dateneintragung mit der Nummer 4.0.1 folgende Fassung:

    „4.0.1.

    L1e — L7e

    Umweltanforderungsstufe: Euro …(3/4/5) (4)“;

    ii)

    im Beschreibungsbogen werden die Dateneintragungen mit den Nummern 4.0.2 bis 4.0.5 eingefügt:

    „4.0.2.

    L1e — L7e

    Kraftstoffverbrauch (nähere Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff) …l/kg(4)/100 km

    4.0.3.

    L1e — L7e

    CO2-Emissionen(25): …g/km

    4.0.4.

    L1e — L7e

    Energieverbrauch(25): …Wh/km

    4.0.5.

    L1e — L7e

    Elektrische Reichweite(25): …km“;

    j)

    Anlage 7 wird wie folgt geändert:

    i)

    im Beschreibungsbogen erhalten die Dateneintragungen mit den Nummern 4.0.1 und 4.0.2 folgende Fassung:

    „4.0.1.

    L1e — L7e

    Umweltanforderungsstufe: Euro …(3/4/5) (4);

    4.0.2.

    L1e — L7e

    Kraftstoffverbrauch (nähere Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff) …l/kg(4)/100 km“;

    ii)

    im Beschreibungsbogen werden die Dateneintragungen mit den Nummern 4.0.2.1 und 4.0.2.2 gestrichen;

    iii)

    im Beschreibungsbogen werden die Dateneintragungen mit den Nummern 4.0.3 bis 4.0.6.1 eingefügt:

    „4.0.3.

    L1e — L7e

    CO2-Emissionen(25): …g/km

    4.0.4.

    L1e — L7e

    Energieverbrauch(25): …Wh/km

    4.0.5.

    L1e — L7e

    Elektrische Reichweite(25): …km;

    4.0.6.

     

    Geräuschpegel

    4.0.6.1.

    L3e

    Grenzwert für Lurban (16): …dB(A)“;

    k)

    Anlage 8 wird wie folgt geändert:

    i)

    im Beschreibungsbogen erhalten die Dateneintragungen mit den Nummern 4.0.1 und 4.0.2 folgende Fassung:

    „4.0.1.

    L1e — L7e

    Umweltanforderungsstufe: Euro …(3/4/5) (4)

    4.0.2.

    L1e — L7e

    Kraftstoffverbrauch (nähere Angaben für jeden geprüften Bezugskraftstoff) …l/kg(4)/100 km“;

    ii)

    im Beschreibungsbogen werden die Dateneintragungen mit den Nummern 4.0.2.1 und 4.0.2.2 gestrichen;

    iii)

    im Beschreibungsbogen werden die Dateneintragungen mit den Nummern 4.0.3 bis 4.0.6.1 eingefügt:

    „4.0.3.

    L1e — L7e

    CO2-Emissionen(25): …g/km

    4.0.4.

    L1e — L7e

    Energieverbrauch(25): …Wh/km

    4.0.5.

    L1e — L7e

    Elektrische Reichweite(25): …km;

    4.0.6.

     

    Geräuschpegel

    4.0.6.1.

    L3e

    Grenzwert für Lurban (16): …dB(A)“;

    l)

    folgende Anlage 8a wird eingefügt:

    „Anlage 8a

    Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung in Bezug auf den Einbau eines Typs (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf den Einbau) einer akustischen Warneinrichtung

    Pos.-Nr.

    (Unter-)Klassen

    Ausführliche Informationen

    B.

     

    Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten

    0.7.

    L1e — L7e

    Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): …

    0.8.

    L1e — L7e

    Typ: …

    0.8.1.

    L1e — L7e

    Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

    0.8.2.

    L1e — L7e

    Typgenehmigungsnummer(n), sofern vorhanden: …

    0.8.3.

    L1e — L7e

    Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): …

    0.9.

     

    Firmenname und Anschrift des Herstellers: …

    0.9.1.

    L1e — L7e

    Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …

    0.9.2.

    L1e — L7e

    (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …

    0.10.

     

    Fahrzeug/-e, für das/die die selbständige technische Einheit bestimmt ist(21):

    0.10.1.

    L1e — L7e

    Typ(17): …

    0.10.2.

    L1e — L7e

    Variante(17): …

    0.10.3.

    L1e — L7e

    Version(17): …

    0.10.4.

    L1e — L7e

    Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

    0.10.5.

    L1e — L7e

    Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs(2): …

    C.

     

    Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten des Fahrzeugs

    0.12.

     

    Übereinstimmung der Produktion

    0.12.1.

    L1e — L7e

    Beschreibung der allgemeinen Qualitätssicherungssysteme

    6.

     

    ANGABEN ZUR FUNKTIONALEN SICHERHEIT

    6.1.

     

    Akustische Warneinrichtungen

    6.1.1.

    L1e — L7e

    Kurzbeschreibung der verwendeten Vorrichtung(en) und deren Bestimmung: …

    6.1.2.

    L1e — L7e

    Zeichnungen zur Darstellung der Anbringungsstelle der Vorrichtungen für Schallzeichen im Verhältnis zum Fahrzeugaufbau: …

    6.1.3.

    L1e — L7e

    Einzelangaben zur Befestigungsmethode, einschließlich des Teils des Fahrzeugaufbaus, an dem sie angebracht sind: …

    6.1.4.

    L1e — L7e

    Schaltplan des elektrischen/pneumatischen Schaltkreises: …

    6.1.4.1.

    L1e — L7e

    Spannung: Gleichspannung/Wechselspannung(4)

    6.1.4.2.

    L1e — L7e

    Nennwert für elektrische Spannung oder Druckluft: …

    6.1.5.

    L1e — L7e

    Zeichnung der Anbauvorrichtung:…“;

    m)

    folgende Anlage 9a wird eingefügt:

    „Anlage 9a

    Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung in Bezug auf den Anbau eines Typs (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf den Anbau) von Scheiben, Scheibenwischern und Entfrostungs- und Trocknungsanlagen

    Pos.-Nr.

    (Unter-)Klassen

    Ausführliche Informationen

    B.

     

    Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten

    0.7.

    L1e — L7e

    Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): …

    0.8.

    L1e — L7e

    Typ: …

    0.8.1.

    L1e — L7e

    Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

    0.8.2.

    L1e — L7e

    Typgenehmigungsnummer(n), sofern vorhanden: …

    0.8.3.

    L1e — L7e

    Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): …

    0.9.

     

    Firmenname und Anschrift des Herstellers: …

    0.9.1.

    L1e — L7e

    Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …

    0.9.2.

    L1e — L7e

    (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …

    0.10.

     

    Fahrzeug/-e, für das/die die selbständige technische Einheit bestimmt ist(21):

    0.10.1.

    L1e — L7e

    Typ(17): …

    0.10.2.

    L1e — L7e

    Variante(17): …

    0.10.3.

    L1e — L7e

    Version(17): …

    0.10.4.

    L1e — L7e

    Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

    0.10.5.

    L1e — L7e

    Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs(2): …

    C.

     

    Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten des Fahrzeugs

    0.12.

     

    Übereinstimmung der Produktion

    0.12.1.

    L1e — L7e

    Beschreibung der allgemeinen Qualitätssicherungssysteme

    1.

     

    ALLGEMEINE BAUMERKMALE

    1.7.

    L4e, L5e-B, L6e-B, L7e-A2, L7e-B2, L7e-C

    Linkslenker/Rechtslenker(4): …

    1.7.1.

    L1e — L7e

    Das Fahrzeug ist für Rechtsverkehr/Linksverkehr und für den Einsatz in Ländern, in denen metrische Einheiten/Einheiten des englischen Maßsystems (Imperial System) verwendet werden, ausgerüstet(4): …

    3.

     

    ALLGEMEINE MERKMALE DES ANTRIEBSSTRANGS

    3.1

     

    Hersteller der Antriebseinheit:

    3.1.1.

     

    Verbrennungsmotor

    3.1.1.1.

    L1e — L7e

    Hersteller: …

    3.1.1.2.

    L1e — L7e

    Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor oder sonstige Identifizierungsmerkmale: …

    3.1.2.

     

    Elektromotor

    3.1.2.1.

    L1e — L7e

    Hersteller: …

    3.1.2.2.

    L1e — L7e

    Code des Elektromotors (wie am Motor gekennzeichnet oder andere Mittel zur Identifizierung): …

    3.1.3.

     

    Hybridanwendung

    3.1.3.1.

    L1e — L7e

    Hersteller: …

    3.1.3.2.

    L1e — L7e

    Anwendungscode des Herstellers (wie am Motor gekennzeichnet oder andere Mittel zur Identifizierung): …

    3.2.

     

    Verbrennungsmotor

    3.2.1.

     

    Einzelangaben über den Motor

    3.2.1.2.

    L1e — L7e

    Arbeitsweise: Motor mit innerer Verbrennung/Fremdzündung/Selbstzündung/Motor mit äußerer Verbrennung/Turbine/Druckluft(4): …

    3.2.1.3.

    L1e — L7e

    Arbeitsweise: Viertakt/Zweitakt/Drehkolbenmotor/sonstige(4): …

    3.2.1.4.

    L1e — L7e

    Zylinder

    3.2.1.4.1.

    L1e — L7e

    Anzahl: …

    3.2.1.4.2.

    L1e — L7e

    Anordnung(26): …

    3.2.1.5.

    L1e — L7e

    Hubvolumen(6): …cm3

    3.2.1.9.

    L1e — L7e

    Normale Leerlaufdrehzahl bei warmem Motor: …min– 1

    3.2.3.

     

    Kraftstoff

    3.2.3.1.

    L1e — L7e

    Kraftstofftyp: (9)

    3.2.3.2.

    L1e — L7e

    Kraftstoffkonfiguration: Fahrzeug mit Einstoffbetrieb/Fahrzeug mit Zweistoffbetrieb/Flexfuel-Fahrzeug(4)

    3.2.10.

     

    Kühlsystem des Antriebsstrangs und dessen Steuerung

    3.2.10.2.

    L1e — L7e

    Kühlsystem: Flüssigkeit: ja/nein(4)

    3.2.10.2.2.

    L1e — L7e

    Nenneinstellwert des Motortemperaturreglers: …

    3.2.10.2.3.

    L1e — L7e

    Art der Flüssigkeit: …

    3.2.10.2.4.

    L1e — L7e

    Kühlmittelpumpe(n): ja/nein(4)

    3.2.10.2.4.1.

    L1e — L7e

    Merkmale: …

    3.2.10.2.5.

    L1e — L7e

    Übersetzungsverhältnis(se): …

    3.2.10.2.6.

    L1e — L7e

    Beschreibung des Lüfters und seines Antriebs: …

    3.2.10.3.

    L1e — L7e

    Luftkühlung: ja/nein(4)

    3.2.10.3.3.

    L1e — L7e

    Lüfter: ja/nein(4)

    3.2.10.3.3.1.

    L1e — L7e

    Merkmale: …

    3.2.13.

     

    Andere elektrische Systeme und Steuerungen als die für den elektrischen Antrieb vorgesehenen

    3.2.13.1.

    L1e — L7e

    Nennspannung: …V, Anschluss an Masse positiv/negativ(4)

    3.2.13.2.

    L1e — L7e

    Generator: ja/nein(4):

    3.2.13.2.1.

    L1e — L7e

    Nennleistung: …VA

    3.3.

     

    Reiner Elektroantrieb und Hybrid-Elektroantrieb und Steuerung

    3.3.3.

     

    Elektrischer Antriebsmotor

    3.3.3.2.

    L1e — L7e

    Typ (Wicklung, Erregung): …

    3.3.3.3.

    L1e — L7e

    Betriebsspannung: …V

    3.3.4.

     

    Antriebsbatterien

    3.3.4.1.

    L1e — L7e

    Primäre Antriebsbatterie

    3.3.4.1.1.

    L1e — L7e

    Anzahl der Zellen: …

    3.3.4.1.2.

    L1e — L7e

    Masse: …kg

    3.3.4.1.3.

    L1e — L7e

    Kapazität: …Ah (Amperestunden) / …V

    3.3.4.1.5.

    L1e — L7e

    Anordnung im Fahrzeug: …

    3.3.4.2.

    L1e — L7e

    Sekundäre Antriebsbatterie

    3.3.4.2.1.

    L1e — L7e

    Anzahl der Zellen: …

    3.3.4.2.2.

    L1e — L7e

    Masse: …kg

    3.3.4.2.3.

    L1e — L7e

    Kapazität: …Ah (Amperestunden) / …V

    3.3.4.2.5.

    L1e — L7e

    Anordnung im Fahrzeug: …

    3.3.5.

     

    Hybrid-Elektrofahrzeug:

    3.3.5.1.

    L1e — L7e

    Motorkombinationen (Zahl der Elektromotoren und/oder Verbrennungsmotoren/sonstiger Motoren)(4): …

    3.3.5.2.

    L1e — L7e

    Art des Elektrohybridfahrzeugs: extern aufladbar/nicht extern aufladbar

    3.3.5.3.

    L1e — L7e

    Betriebsartschalter: mit/ohne(4)

    3.3.5.4.

    L1e — L7e

    Betriebsarten wählbar: ja/nein(4)

    3.3.5.5.

    L1e — L7e

    Reiner Kraftstoffbetrieb: ja/nein(4)

    3.3.5.6.

    L1e — L7e

    Fahrzeugantrieb durch Brennstoffzelle: ja/nein(4)

    3.3.5.7.

    L1e — L7e

    Hybridbetriebsarten: ja/nein(4) (falls ja, kurze Beschreibung): …

    3.3.6.

     

    Energiespeicher

    3.3.6.1.

    L1e — L7e

    Beschreibung: (Batterie, Kondensator, Schwungrad/Generator)(4)

    3.3.6.2.

    L1e — L7e

    Identifizierungsnummer: …

    * 3.3.6.3.

    L1e — L7e

    Art des elektrochemischen Elements: …

    3.3.6.4.

    L1e — L7e

    Energie (bei einer Batterie: Spannung und Kapazität in Ah in zwei Stunden, bei einem Kondensator: J, bei einem Schwungrad/Generator: J,…,): …

    3.3.6.5.

    L1e — L7e

    Ladegerät: fahrzeugeigen/extern/ohne(4)

    3.4.

     

    Andere Motoren, Elektromotoren oder Kombinationen (spezifische Angaben über die Teile dieser Motoren)

    3.4.1.

     

    Kühlsystem (zulässige Temperaturen nach Angabe des Herstellers)

    3.4.1.1.

    L1e — L7e

    Flüssigkeitskühlung: …

    3.4.1.1.1.

    L1e — L7e

    Höchsttemperatur am Austritt: …K

    3.4.1.2.

    L1e — L7e

    Luftkühlung: …

    3.4.1.2.1.

    L1e — L7e

    Bezugspunkt: …

    3.4.1.2.2.

    L1e — L7e

    Höchsttemperatur am Bezugspunkt: …K

    6.

     

    ANGABEN ZUR FUNKTIONALEN SICHERHEIT

    6.5.

     

    Scheiben, Windschutzscheiben-Wisch- und Windschutzscheiben-Waschanlage sowie Entfrostungs- und Trocknungsanlagen

    6.5.1.

     

    Windschutzscheibe

    6.5.1.1.

    L2e, L5e, L6e, L7e

    Werkstoffe: …

    6.5.1.2.

    L2e, L5e, L6e, L7e

    Art des Einbaus: …

    6.5.1.3.

    L2e, L5e, L6e, L7e

    Neigungswinkel: …

    6.5.1.4.

    L2e, L5e, L6e, L7e

    Windschutzscheiben-Zubehör und dessen Einbauort mit einer Kurzbeschreibung aller elektrischen/elektronischen Bauteile: …

    6.5.1.5.

    L2e, L5e, L6e, L7e

    Zeichnung der Windschutzscheibe mit Maßangaben: …

    6.5.2.

     

    Andere Scheiben

    6.5.2.1.

    L2e, L5e, L6e, L7e

    Werkstoffe: …

    6.5.2.2.

    L2e, L5e, L6e, L7e

    Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauelemente (sofern vorhanden) des Fensterhebermechanismus: …

    6.5.3.

     

    Schiebedachverglasung

    6.5.3.1.

    L2e, L5e, L6e, L7e

    Werkstoffe: …

    6.5.4.

     

    Andere verglaste Flächen

    6.5.4.1.

    L2e, L5e, L6e, L7e

    Werkstoffe: …

    6.6.

     

    Scheibenwischer

    6.6.1.

    L2e, L5e, L6e, L7e

    Ausführliche technische Beschreibung (einschließlich Fotos oder Zeichnungen): …

    6.7.

     

    Windschutzscheiben-Waschanlage

    6.7.1.

    L2e, L5e, L6e, L7e

    Ausführliche technische Beschreibung (einschließlich Fotos oder Zeichnungen): …

    6.7.2.

    L2e, L5e, L6e, L7e

    Fassungsvermögen des Behälters: …l

    6.8.

     

    Entfrostungs- und Trocknungsanlagen

    6.8.1.

    L2e, L5e, L6e, L7e

    Ausführliche technische Beschreibung (einschließlich Fotos oder Zeichnungen): …

    6.16.

     

    Sitzplätze (Sättel und Sitze)

    6.16.1.

    L1e — L7e

    Anzahl der Sitzplätze: …

    6.16.1.1.

    L2e, L5e, L6e, L7e

    Lage und Anordnung(8): …

    6.16.4.

    L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e

    Koordinaten oder Zeichnung des R-Punktes (der R-Punkte) aller Sitzplätze: …

    6.16.4.1.

    L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e

    Fahrersitz: …

    6.16.5.

    L1e — L7e

    Konstruktiv festgelegter Rumpfwinkel:…

    6.16.5.1.

    L1e — L7e

    Fahrersitz: …

    6.20.

     

    Insassenschutz einschließlich Innenausstattung und Fahrzeugtüren

    6.20.1.

     

    Aufbau

    6.20.1.1.

    L2e, L5e-B, L6e-B, L7e

    Werkstoffe und Bauart: …

    6.20.2.

     

    Türen für Insassen; Schlösser und Scharniere

    6.20.2.1.

    L2e, L5e, L6e, L7e

    Anzahl der Türen, Anordnung, Abmessungen und größter Öffnungswinkel der Türen(5): …

    6.20.3.

     

    Insassenschutz

    6.20.3.1.

    L2e, L5e, L6e, L7e

    Fotos, Zeichnungen und/oder Explosionsdarstellung der Innenausstattung, die die Teile im Insassenraum und die verwendeten Werkstoffe (mit Ausnahme der Innenrückspiegel, der Anordnung der Betätigungseinrichtungen, der Sitze und des hinteren Teils der Sitze), das Dach und das Schiebedach sowie die Rückenlehne zeigen: …“;

    n)

    folgende Anlage 9b wird eingefügt:

    „Anlage 9b

    Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung in Bezug auf einen Typ der Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf die Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger)

    Pos.-Nr.

    (Unter-)Klassen

    Ausführliche Informationen

    B.

     

    Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten

    0.7.

    L1e — L7e

    Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): …

    0.8.

    L1e — L7e

    Typ: …

    0.8.1.

    L1e — L7e

    Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

    0.8.2.

    L1e — L7e

    Typgenehmigungsnummer(n), sofern vorhanden: …

    0.8.3.

    L1e — L7e

    Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): …

    0.9.

     

    Firmenname und Anschrift des Herstellers: …

    0.9.1.

    L1e — L7e

    Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …

    0.9.2.

    L1e — L7e

    (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …

    0.10.

     

    Fahrzeug/-e, für das/die die selbständige technische Einheit bestimmt ist(21):

    0.10.1.

    L1e — L7e

    Typ(17): …

    0.10.2.

    L1e — L7e

    Variante(17): …

    0.10.3.

    L1e — L7e

    Version(17): …

    0.10.4.

    L1e — L7e

    Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

    0.10.5.

    L1e — L7e

    Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs(2): …

    C.

     

    Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten des Fahrzeugs

    0.12.

     

    Übereinstimmung der Produktion

    0.12.1.

    L1e — L7e

    Beschreibung der allgemeinen Qualitätssicherungssysteme

    1.

     

    ALLGEMEINE BAUMERKMALE

    1.7.

    L4e, L5e-B, L6e-B, L7e-A2, L7e-B2, L7e-C

    Linkslenker/Rechtslenker(4): …

    6.9.

     

    Vom Fahrer betätigte Betätigungseinrichtungen, einschließlich Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger

    6.9.1.

    L1e — L7e

    Anordnung und Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger: …

    6.9.2.

    L1e — L7e

    Fotos und/oder Zeichnungen der Anordnung der Symbole und Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger: …

    6.9.3.

    L1e — L7e

    Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger, die, falls sie eingebaut sind, gekennzeichnet werden müssen, sowie die dafür zu verwendenden Kennzeichnungssymbole:

    6.9.4.

    L1e — L7e

    Übersichtstabelle: Das Fahrzeug ist mit folgenden vom Fahrer bedienten Betätigungseinrichtungen einschließlich Anzeigern und Betätigungseinrichtungen ausgerüstet(4):

    Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger, die, falls sie eingebaut sind, gekennzeichnet werden müssen, sowie dafür zu verwendende Symbole

    Symbol Nr.

    Einrichtung

    Betätigungseinrichtung/Anzeiger vorhanden (1)

    Kennzeichnung durch Symbol (1)

    Lage (2)

    Kontrollleuchte vorhanden (1)

    Kennzeichnung durch Symbol (1)

    Lage (2)

    1

    Lichthaupt-schalter

     

     

     

     

     

     

    2

    Scheinwerfer für Abblendlicht

     

     

     

     

     

     

    3

    Scheinwerfer für Fernlicht

     

     

     

     

     

     

    4

    Begrenzungsleuchten

     

     

     

     

     

     

    5

    Nebelscheinwerfer

     

     

     

     

     

     

    6

    Nebelschlussleuchte

     

     

     

     

     

     

    7

    Leuchtweitenregelung

     

     

     

     

     

     

    8

    Parkleuchten

     

     

     

     

     

     

    9

    Fahrtrichtungsanzeiger

     

     

     

     

     

     

    10

    Warnblinkanlage

     

     

     

     

     

     

    11

    Scheibenwischer

     

     

     

     

     

     

    12

    Windschutzscheiben-Waschanlage

     

     

     

     

     

     

    13

    Scheibenwischer und -wascher

     

     

     

     

     

     

    14

    Scheinwerferreinigungsanlage

     

     

     

     

     

     

    15

    Windschutzscheibenentfeuchtung und -entfrostung

     

     

     

     

     

     

    16

    Heckscheibenentfeuchtung und -entfrostung

     

     

     

     

     

     

    17

    Lüftungsgebläse

     

     

     

     

     

     

    18

    Vorglühanlage

     

     

     

     

     

     

    19

    Kaltstarteinrichtung

     

     

     

     

     

     

    20

    Bremskreisausfall

     

     

     

     

     

     

    21

    Kraftstoffstand

     

     

     

     

     

     

    22

    Ladekontrollleuchte

     

     

     

     

     

     

    23

    Kühlmitteltemperatur

     

     

     

     

     

     

    24

    Fehlfunktionsanzeige (MI)

     

     

     

     

     

     

    6.9.5.

    L1e — L7e

    Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger, die, falls sie eingebaut sind, fakultativ gekennzeichnet werden können, sowie Symbole, die zu verwenden sind, falls sie gekennzeichnet werden müssen

    Symbol Nr.

    Einrichtung

    Betätigungseinrichtung/Anzeiger vorhanden (3)

    Kennzeichnung durch Symbol (3)

    Lage (4)

    Kontrollleuchte vorhanden (3)

    Kennzeichnung durch Symbol (3)

    Lage (4)

    1

    Feststellbremse

     

     

     

     

     

     

    2

    Heckscheibenwischer

     

     

     

     

     

     

    3

    Heckscheibenwascher

     

     

     

     

     

     

    4

    Heckscheibenwischer und -wascher

     

     

     

     

     

     

    5

    Scheibenwischerintervallschaltung

     

     

     

     

     

     

    6

    Akustische Warneinrichtung (Hupe)

     

     

     

     

     

     

    7

    Vordere Fahrzeughaube

     

     

     

     

     

     

    8

    Hintere Fahrzeughaube

     

     

     

     

     

     

    9

    Sicherheitsgurt

     

     

     

     

     

     

    10

    Motoröldruck

     

     

     

     

     

     

    11

    Unverbleites Benzin

     

     

     

     

     

     

    12

     

     

     

     

     

     

    13

     

     

     

     

     

     

    o)

    folgende Anlage 11a wird eingefügt:

    „Anlage 11a

    Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Typs eines Sicherheitsgurt-Verankerungssystems (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf ein Sicherheitsgurt-Verankerungssystem)

    Pos.-Nr.

    (Unter-)Klassen

    Ausführliche Informationen

    B.

     

    Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten

    0.7.

    L1e — L7e

    Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): …

    0.8.

    L1e — L7e

    Typ: …

    0.8.1.

    L1e — L7e

    Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

    0.8.2.

    L1e — L7e

    Typgenehmigungsnummer(n), sofern vorhanden: …

    0.8.3.

    L1e — L7e

    Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): …

    0.9.

     

    Firmenname und Anschrift des Herstellers: …

    0.9.1.

    L1e — L7e

    Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …

    0.9.2.

    L1e — L7e

    (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …

    0.10.

     

    Fahrzeug/-e, für das/die die selbständige technische Einheit bestimmt ist(21):

    0.10.1.

    L1e — L7e

    Typ(17): …

    0.10.2.

    L1e — L7e

    Variante(17): …

    0.10.3.

    L1e — L7e

    Version(17): …

    0.10.4.

    L1e — L7e

    Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

    0.10.5.

    L1e — L7e

    Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs(2): …

    C.

     

    Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten des Fahrzeugs

    0.12.

     

    Übereinstimmung der Produktion

    0.12.1.

    L1e — L7e

    Beschreibung der allgemeinen Qualitätssicherungssysteme

    1.

     

    ALLGEMEINE BAUMERKMALE

    1.4.

    L1e — L7e

    Fahrgestell (sofern vorhanden) (Übersichtszeichnung): …

    1.5.

    L2e, L5e-B, L6e-B, L7e-A2, L7e-B2, L7e-C

    Werkstoff des Aufbaus: …

    1.7.

    L4e, L5e-B, L6e-B, L7e-A2, L7e-B2, L7e-C

    Linkslenker/Rechtslenker(4): …

    6.

     

    ANGABEN ZUR FUNKTIONALEN SICHERHEIT

    6.14.

     

    Sicherheitsgurte und/oder andere Rückhaltesysteme

    6.14.1.

    L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e

    Anzahl und Lage der Sicherheitsgurte und Rückhaltesysteme und der Sitze, für die sie vorgesehen sind; bitte nachstehende Tabelle ausfüllen:

    (L = linke Seite, R = rechte Seite, M = Mitte)

     

     

    Ausführung des Sicherheitsgurts und diesbezügliche Angaben

     

     

     

    Vollständiges EU-Typgenehmigungszeichen

    Gegebenenfalls Variante

    Einrichtung zur Höhenverstellung des Gurts (ja/nein/optional)

    Erste Sitzreihe

     

    L

     

     

     

    M

     

     

     

    R

     

     

     

    Zweite Sitzreihe

     

    L

     

     

     

    M

     

     

     

    R

     

     

     

    (L = linke Seite, M = Mitte, R = rechte Seite)

    6.14.2.

    L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e

    Beschreibung eines besonderen Gurttyps, wenn sich ein Verankerungspunkt in der Rückenlehne befindet oder eine Energieabsorptionseinrichtung vorhanden ist: …

    6.14.3.

    L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e

    Anzahl und Stelle der Gurtverankerungen: …

    6.14.4.

    L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e

    Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile: …

    6.15.

     

    Verankerungen der Sicherheitsgurte

    6.15.1.

    L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e

    Fotografien und/oder Zeichnungen des Aufbaus, aus denen die Anbringungsstelle und Abmessungen der vorhandenen und effektiven Gurtverankerungen einschließlich des R-Punktes hervorgehen: …

    6.15.2.

    L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e

    Zeichnungen der Verankerungen und des Teils des Fahrzeugaufbaus, an dem sie befestigt sind (zusammen mit einer Erklärung über die verwendeten Werkstoffe): …

    6.15.3.

    L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e

    Angabe der Gurttypen (14), die an den im Fahrzeug vorhandenen Verankerungen angebracht werden dürfen: …

     

     

    Ausführung der Verankerungen der Sicherheitsgurte und diesbezügliche Angaben

     

    Anordnung der Verankerungsstelle

    Fahrzeugaufbau

    Sitzstruktur

    Erste Sitzreihe

    Rechter Sitz

     

    Untere Verankerungen

    Obere Verankerungen

     

    außen innen

     

     

    Mittelsitz

     

    Untere Verankerungen

    Obere Verankerungen

     

    rechts links

     

     

    Linker Sitz

     

    Untere Verankerungen

    Obere Verankerungen

     

    außen innen

     

     

    Zweite Sitzreihe

    Rechter Sitz

     

    Untere Verankerungen

    Obere Verankerungen

     

    außen innen

     

     

    Mittelsitz

     

    Untere Verankerungen

    Obere Verankerungen

     

    rechts links

     

     

    Linker Sitz

     

    Untere Verankerungen

    Obere Verankerungen

     

    außen innen

     

     

    6.15.4.

    L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e

    Typgenehmigungszeichen für jede Position: …

    6.15.5.

    L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e

    Sonderausstattung (beispielsweise höhenverstellbare Sitze, Gurtstraffer usw.): …

    6.15.6.

    L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e

    Fotografien und/oder Zeichnungen des Aufbaus, aus denen die Anbringungsstelle und Abmessungen der vorhandenen und effektiven Gurtverankerungen einschließlich des R-Punktes hervorgehen: …

    6.15.7.

    L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e

    Bemerkung: …“;

    p)

    folgende Anlage 11b wird eingefügt:

    „Anlage 11b

    Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Typs eines Systems für die Steuerfähigkeit, Kurvenfahr-Eigenschaften und Wendefähigkeit (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf ein System für die Steuerfähigkeit, Kurvenfahr-Eigenschaften und Wendefähigkeit)

    Pos.-Nr.

    (Unter-)Klassen

    Ausführliche Informationen

    B.

     

    Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten

    0.7.

    L1e — L7e

    Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): …

    0.8.

    L1e — L7e

    Typ: …

    0.8.1.

    L1e — L7e

    Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

    0.8.2.

    L1e — L7e

    Typgenehmigungsnummer(n), sofern vorhanden: …

    0.8.3.

    L1e — L7e

    Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): …

    0.9.

     

    Firmenname und Anschrift des Herstellers: …

    0.9.1.

    L1e — L7e

    Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …

    0.9.2.

    L1e — L7e

    (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers:…

    0.10.

     

    Fahrzeug/-e, für das/die die selbständige technische Einheit bestimmt ist(21):

    0.10.1.

    L1e — L7e

    Typ(17): …

    0.10.2.

    L1e — L7e

    Variante(17): …

    0.10.3.

    L1e — L7e

    Version(17): …

    0.10.4.

    L1e — L7e

    Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

    0.10.5.

    L1e — L7e

    Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs(2): …

    C.

     

    Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten des Fahrzeugs

    0.12.

     

    Übereinstimmung der Produktion

    0.12.1.

    L1e — L7e

    Beschreibung der allgemeinen Qualitätssicherungssysteme

    1.

     

    ALLGEMEINE BAUMERKMALE

    1.1

    L1e — L7e

    Fotografien und/oder Zeichnungen eines repräsentativen Fahrzeugs: …

    1.3.

    L1e — L7e

    Anzahl der Achsen und Räder: …

    1.3.1.

    L1e — L7e

    Achsen mit Doppelrad(23): …

    1.3.2.

    L1e — L7e

    Antriebsachsen(23): …

    1.7.

    L4e, L5e-B, L6e-B, L7e-A2, L7e-B2, L7e-C

    Linkslenker/Rechtslenker(4): …

    1.8.

     

    Leistung der Antriebseinheit

    1.8.1.

    L3e, L4e, L5e, L7e-A, L7e-B2

    Angegebene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs: …km/h

    1.8.2.

    L1e, L2e, L6e, L7e-B1, L7e-C

    Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs(22): …km/h und Gang, in dem diese erreicht wird: …

    2.

     

    MASSEN UND ABMESSUNGEN

    (in kg und mm) (gegebenenfalls auf Zeichnungen verweisen)

    2.1.

     

    Maßbereiche der Fahrzeugmasse (Gesamtmasse)

    2.1.3.

    L1e — L7e

    Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand: …kg

    2.1.3.1.

    L1e — L7e

    Technisch zulässige Achslast auf der Vorderachse: …kg

    2.1.3.2.

    L1e — L7e

    Technisch zulässige Achslast auf der Hinterachse: …kg

    2.1.3.3.

    L4e

    Technisch zulässige Achslast (Beiwagenachse): …kg

    2.2.

     

    Maßbereiche der Fahrzeugabmessungen (Maße über alles)

    2.2.1.

    L1e — L7e

    Längen: …mm

    2.2.2.

    L1e — L7e

    Breite: …mm

    2.2.3.

    L1e — L7e

    Höhe: …mm

    2.2.4.

    L1e — L7e

    Radstand: …mm

    2.2.4.1.

    L4e

    Radstand Beiwagen(28): …mm

    2.2.5.

     

    Spurweite

    2.2.5.1.

    L1e — L7e, falls mit Doppelrädern L2e, L4e, L5e, L6e, L7e

    Spurweite Vorderachse: …mm

    2.2.5.2.

    L1e — L7e, falls mit Doppelrädern

    Spurweite Hinterachse: …mm

    2.2.5.3.

    L2e, L4e, L5e, L6e, L7e

    Spurweite Beiwagen: …mm

    2.2.6.

    L7e-B

    Vorderer Überhang: …mm

    2.2.7.

    L7e-B

    Hinterer Überhang: …mm

    3.

     

    ALLGEMEINE MERKMALE DES ANTRIEBSSTRANGS

    3.5.

     

    Kraftübertragungsstrang und dessen Steuerung(13)

    3.5.1.

    L1e — L7e

    Kurzbeschreibung und Schemazeichnung des Kraftübertragungsstrangs des Fahrzeuges und dessen Steuersystem (Gangschaltung, Kupplungsbetätigung oder jeder andere Bestandteil des Kraftübertragungsstrangs): …

    3.6.

     

    Einrichtung für die sichere Kurvenfahrt

    3.6.1.

    L1e — L7e mit Doppelrädern, L2e, L5e, L6e, L7e

    Einrichtung für die sichere Kurvenfahrt (Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 168/2013: ja/nein(4); Differenzialgetriebe/andere(4)

    3.6.2.

    L1e — L7e mit Doppelrädern, L2e, L5e, L6e, L7e

    Differenzialsperre: ja/nein/fakultativ(4)

    3.6.3.

    L1e — L7e

    Kurze Beschreibung und Schemazeichnung der Einrichtung für die sichere Kurvenfahrt, der Differenzialsperre und ihrer Steuersysteme: …

    3.7.

     

    Aufhängung und deren Steuerung

    3.7.1.

    L1e — L7e

    Kurze Beschreibung und Schemazeichnung der Aufhängung und ihres Steuerungssystems: …

    6.

     

    ANGABEN ZUR FUNKTIONALEN SICHERHEIT

    6.17.

     

    Steuerfähigkeit, Kurvenfahr-Eigenschaften und Wendefähigkeit

    6.17.1.

    L1e — L7e

    Schematische Darstellung der gelenkten Achsen einschließlich der Lenkgeometrie: …

    6.17.2.

     

    Übertragungs- und Betätigungseinrichtung der Lenkung

    6.17.2.1.

    L1e — L7e

    Ausführung der Übertragungseinrichtung (Angaben für Vorder- und Hinterräder): …

    6.17.2.2.

    L1e — L7e

    Verbindung zu den Rädern (einschließlich anderer als mechanischer Mittel, Angaben für Vorder- und Hinterräder): …

    6.17.2.2.1.

    L1e — L7e

    Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile: …

    6.17.2.3.

    L1e — L7e

    Schema der Übertragungseinrichtung: …

    6.17.2.4.

    L2e, L5e, L6e, L7e

    Schematische Darstellungen der Betätigungseinrichtungen: …

    6.17.2.5.

    L2e, L5e, L6e, L7e

    Verstellbereich und -verfahren der Betätigungseinrichtung(en): …

    6.17.2.6.

    L2e, L5e, L6e, L7e

    Art der Lenkhilfe: …

    6.17.3.

     

    Größter Einschlagwinkel der Räder

    6.17.3.1.

    L1e — L7e

    Nach rechts: …°(Grad); Lenkradumdrehungen (oder gleichwertige Angaben): …

    6.17.3.2.

    L1e — L7e

    Nach links: …°(Grad); Lenkradumdrehungen (oder gleichwertige Angaben): …

    6.18.

     

    Reifen/Radkombination:

    6.18.1.

     

    Reifen:

    6.18.1.1.

     

    Größenbezeichnung

    6.18.1.1.1.

    L1e — L7e

    Achse 1: …

    6.18.1.1.2.

    L1e — L7e

    Achse 2: …

    6.18.1.1.3.

    L4e

    Beiwagenrad: …

    6.18.1.4.

    L1e — L7e

    Vom Fahrzeughersteller empfohlene(r) Reifendruck(drücke): …kPa“;

    q)

    folgende Anlage 13a wird eingefügt:

    „Anlage 13a

    Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Typs eines Insassenschutzsystems einschließlich Innenausstattung, Kopfstützen und Fahrzeugtüren (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf ein Insassenschutzsystem einschließlich Innenausstattung, Kopfstützen und Fahrzeugtüren)

    Pos.-Nr.

    (Unter-)Klassen

    Ausführliche Informationen

    B.

     

    Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten

    0.7.

    L1e — L7e

    Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): …

    0.8.

    L1e — L7e

    Typ: …

    0.8.1.

    L1e — L7e

    Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

    0.8.2.

    L1e — L7e

    Typgenehmigungsnummer(n), sofern vorhanden: …

    0.8.3.

    L1e — L7e

    Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): …

    0.9.

     

    Firmenname und Anschrift des Herstellers: …

    0.9.1.

    L1e — L7e

    Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …

    0.9.2.

    L1e — L7e

    (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …

    0.10.

     

    Fahrzeug/-e, für das/die die selbständige technische Einheit bestimmt ist(21):

    0.10.1.

    L1e — L7e

    Typ(17): …

    0.10.2.

    L1e — L7e

    Variante(17): …

    0.10.3.

    L1e — L7e

    Version(17): …

    0.10.4.

    L1e — L7e

    Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

    0.10.5.

    L1e — L7e

    Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs(2): …

    C.

     

    Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten des Fahrzeugs

    0.12.

     

    Übereinstimmung der Produktion

    0.12.1.

    L1e — L7e

    Beschreibung der allgemeinen Qualitätssicherungssysteme

    1.

     

    ALLGEMEINE BAUMERKMALE

    1.7.

    L4e, L5e-B, L6e-B, L7e-A2, L7e-B2, L7e-C

    Linkslenker/Rechtslenker: Links-, Rechts- oder Mittellenker(4): …

    6.

     

    ANGABEN ZUR FUNKTIONALEN SICHERHEIT

    6.16.

     

    Sitzplätze (Sättel und Sitze)

    6.16.1.

    L1e — L7e

    Anzahl der Sitzplätze: …

    6.16.1.1.

    L2e, L5e, L6e, L7e

    Lage und Anordnung(8): …

    6.16.2.

    L1e — L7e

    Ausführung der Sitzplätze: Sitz/Sattel(4)

    6.16.3.

    L1e — L7e

    Beschreibung und Zeichnungen:

    6.16.3.1.

    L1e — L7e

    der Sitze und ihrer Verankerungen: …

    6.16.3.2.

    L1e — L7e

    der Einstelleinrichtungen: …

    6.16.3.3.

    L1e — L7e

    der Verstell- und Verriegelungseinrichtungen: …

    6.16.3.4.

    L1e — L7e

    der im Sitz eingebauten Sicherheitsgurtverankerungen: …

    6.16.3.5.

    L1e — L7e

    der Fahrzeugteile, die als Verankerungen dienen: …

    6.16.4.

    L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e

    Koordinaten oder Zeichnung des R-Punktes (der R-Punkte) aller Sitzplätze: …

    6.16.4.1.

    L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e

    Fahrersitz: …

    6.16.4.2.

    L2e, L4e, L5e-B, L6e-B, L7e

    Alle anderen Sitze: …

    6.16.5.

    L1e — L7e

    Konstruktiv festgelegter Rumpfwinkel: …

    6.16.5.1.

    L1e — L7e

    Fahrersitz: …

    6.16.5.2.

    L1e — L7e

    Alle anderen Sitze: …

    6.20.

     

    Insassenschutz einschließlich Innenausstattung und Fahrzeugtüren

    6.20.1.

     

    Aufbau

    6.20.1.1.

    L2e, L5e-B, L6e-B, L7e

    Werkstoffe und Bauart:

    6.20.2.

     

    Türen für Insassen; Schlösser und Scharniere

    6.20.2.1.

    L2e, L5e, L6e, L7e

    Anzahl der Türen, Anordnung, Abmessungen und größter Öffnungswinkel der Türen(5): …

    6.20.2.2.

    L2e, L5e, L6e, L7e

    Zeichnung der Schlösser und Scharniere sowie ihrer Lage in den Türen: …

    6.20.2.3.

    L2e, L5e, L6e, L7e

    Technische Beschreibung der Schlösser und Scharniere: …

    6.20.2.4.

    L2e, L5e, L6e, L7e

    Einzelheiten, einschließlich Abmessungen, der Einstiege, Stufen und notwendigen Haltegriffe (falls erforderlich): …

    6.20.3.

     

    Insassenschutz

    6.20.3.1.

    L2e, L5e, L6e, L7e

    Fotos, Zeichnungen und/oder Explosionsdarstellung der Innenausstattung, die die Teile im Insassenraum und die verwendeten Werkstoffe (mit Ausnahme der Innenrückspiegel, der Anordnung der Betätigungseinrichtungen, der Sitze und des hinteren Teils der Sitze), das Dach und das Schiebedach sowie die Rückenlehne zeigen: …

    6.20.4.

     

    Kopfstützen

    6.20.4.1.

    L2e, L5e, L6e, L7e

    Kopfstützen: integriert/abnehmbar/separat(4)

    6.20.4.2.

    L2e, L5e, L6e, L7e

    Ausführliche Beschreibung der Kopfstütze, insbesondere hinsichtlich der Art der Polsterwerkstoffe und gegebenenfalls der Lage und der Beschaffenheit der Stütz- und Verankerungsteile für den Sitztyp, für den eine Genehmigung beantragt wird: …

    6.20.4.3.

    L2e, L5e, L6e, L7e

    Bei einer „separaten“ Kopfstütze

    6.20.4.3.1.

    L2e, L5e, L6e, L7e

    Ausführliche Beschreibung des Bereichs der Struktur, in dem die Kopfstütze angebracht werden soll: …

    6.20.4.3.2.

    L2e, L5e, L6e, L7e

    Maßstabsgerechte Zeichnung der wesentlichen Teile der Struktur und der Kopfstütze: …“;

    r)

    folgende Anlage 20a wird eingefügt:

    „Anlage 20a

    Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Kraftstoffbehälters als STE

    Pos.-Nr.

    (Unter-)Klassen

    Ausführliche Informationen

    B.

     

    Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten

    0.7.

    L1e — L7e

    Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): …

    0.8.

    L1e — L7e

    Typ: …

    0.8.1.

    L1e — L7e

    Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

    0.8.2.

    L1e — L7e

    Typgenehmigungsnummer(n), sofern vorhanden: …

    0.8.3.

    L1e — L7e

    Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): …

    0.9.

     

    Firmenname und Anschrift des Herstellers: …

    0.9.1.

    L1e — L7e

    Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …

    0.9.2.

    L1e — L7e

    (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …

    0.10.

     

    Fahrzeug/-e, für das/die die selbständige technische Einheit bestimmt ist(21):

    0.10.1.

    L1e — L7e

    Typ(17): …

    0.10.2.

    L1e — L7e

    Variante(17): …

    0.10.3.

    L1e — L7e

    Version(17): …

    0.10.4.

    L1e — L7e

    Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

    0.10.5.

    L1e — L7e

    Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs(2): …

    C.

     

    Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten des Fahrzeugs

    0.12.

     

    Übereinstimmung der Produktion

    0.12.1.

    L1e — L7e

    Beschreibung der allgemeinen Qualitätssicherungssysteme

    4.

     

    ALLGEMEINE ANGABEN ZU UMWELTVERTRÄGLICHKEIT UND ANTRIEBSLEISTUNG

    4.3.

     

    Anlage zur Minderung der Verdunstungsemissionen

    4.3.7.

    L1e — L7e

    Schemazeichnung des Kraftstoffbehälters mit Angabe der Füllmenge und des Werkstoffs: …

    7.

     

    ANGABEN ZUR FAHRZEUGAUSLEGUNG

    7.5.

     

    Kraftstoffspeicher

    7.5.1.1.

     

    Kraftstoffbehälter

    7.5.1.1.1.

    L1e — L7e

    Maximales Fassungsvermögen: …

    7.5.1.1.2.

    L1e — L7e

    Werkstoffe: …

    7.5.1.1.3.

    L1e — L7e

    Kraftstoffeinfüllstutzen: verengter Durchmesser/Hinweisschild(4)

    7.5.1.3.

    L1e — L7e

    Zeichnung und technische Beschreibung des (der) Behälter(s) mit allen Verbindungen und Leitungen des Be- und Entlüftungssystems, Verschlüssen, Ventilen und Halterungen: …

    7.5.2.

     

    Behälter für komprimiertes Erdgas (CNG)

    7.5.2.1.

    L1e — L7e

    Dieser Beschreibungsbogen ist hinsichtlich des CNG-Behälters und der diesbezüglichen Ausrüstung durch den gemäß UNECE-Regelung Nr. 110 (*) für Fahrzeuge der Klasse M1 geltenden Beschreibungsbogen zu ergänzen.

    7.5.3.

    L1e — L7e

    Behälter für Flüssiggas (LPG)

    7.5.3.1.

    L1e — L7e

    Dieser Beschreibungsbogen ist hinsichtlich des LPG-Behälters und der diesbezüglichen Ausrüstung durch den gemäß UNECE-Regelung Nr. 67 (**) für Fahrzeuge der Klasse M1 geltenden Beschreibungsbogen zu ergänzen.

    s)

    Anlage 24 erhält folgende Fassung:

    „Anlage 24

    Erklärung des Herstellers über Fahrzeuge, deren Leistungsstufe von Unterklasse (L3e/L4e)-A2 in Unterklasse (L3e/L4e)-A3 und umgekehrt umgewandelt werden kann

    Erklärung des Herstellers über die Eigenschaften des Fahrzeugs hinsichtlich der Umwandlung von (L3e/L4e)-A2 in (L3e/L4e)-A3 und umgekehrt

    Eine ordnungsgemäß ausgefüllte Fassung dieser Mitteilung ist der Beschreibungsmappe hinzuzufügen.

    Der Unterzeichner: [ …(vollständiger Name und Position)]

    0.4.   Firmenname und Anschrift des Herstellers: …

    0.4.2.   (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers(0): …

    bescheinigt Folgendes:

    Das Kraftrad der Klasse (L3e/L4e)-A2 oder (L3e/L4e)-A3(1):

    0.2.

    Typ(4): …

    0.2.1.

    Variante(n)(4): …

    0.2.2.

    Version(en)(4): …

    0.2.3.

    Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

    0.3.

    Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs(5): …

    1.

    Typgenehmigungsnummer (falls vorhanden): …

    1.1.

    Typgenehmigung erteilt am (Datum, falls bekannt): …

    3.2.2.1.

    Software-Identifikation(en): …und Kalibrierungsprüfwert(e): …der PCUs/ECUs(1)

    eignet sich technisch für die Umwandlung in das unten aufgeführte Fahrzeug der Klasse (L3e/L4e)-A2 bzw. (L3e/L4e)-A3(1):

    0.2.

    Typ(4): …

    0.2.1.

    Variante(n)(4): …

    0.2.2.

    Version(en)(4): …

    0.2.3.

    Handelsname(n) (sofern vorhanden): …

    0.3.

    Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs(5): …

    1.

    Typgenehmigungsnummer (falls vorhanden): …

    1.1.

    Typgenehmigung erteilt am (Datum, falls bekannt): …

    3.2.2.1.

    Software-Identifikation(en): …und Kalibrierungsprüfwert(e): …der PCUs/ECUs(1)

    mit folgenden technischen Merkmalen:

    Allgemeine Baumerkmale(3)

    1.8.   Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: …km/h

    1.9.   Höchste Nutzleistung: …kW (bei …min– 1)(1)

    1.10.   Verhältnis Nennleistung/Masse in fahrbereitem Zustand: …kW/kg

    Umweltverträglichkeit(3)

    4.0.6.   Geräuschpegel gemessen nach(2): …

    4.0.6.1.   Standgeräusch: …dB(A) bei der Motordrehzahl: …min– 1

    4.0.6.2.   Fahrgeräusch: …dB(A)

    4.0.6.3.   Grenzwert für Lurban (0)(7): …dB(A)

    3.2.15.   Auspuffemissionen gemessen nach(2): …

    3.2.15.1.   Prüfung Typ I: Auspuffemissionen nach Kaltstart, einschließlich Verschlechterungsfaktor:

     

    CO: …mg/km

     

    THC: …mg/km

     

    NMHC(0): …mg/km

     

    NOx: …mg/km

     

    THC+NOx(0): …mg/km

     

    PM(0): …mg/km

    8.7.3.2.   Prüfung Typ II: Auspuffemissionen bei (erhöhter) Leerlaufdrehzahl und bei freier Beschleunigung:

     

    HC: …ppm bei normaler Leerlaufdrehzahl und: …ppm bei erhöhter Leerlaufdrehzahl

     

    CO: …Vol- % bei normaler Leerlaufdrehzahl und: …Vol- % bei erhöhter Leerlaufdrehzahl

    8.7.3.2.1.   Rauch (korrigierter Wert des Absorptionskoeffizienten): …m– 1

    Energieeffizienz gemessen gemäß(2)(3):

    4.0.2.   Kraftstoffverbrauch(0)(6): …l oder kg/100 km

    4.0.3.   CO2-Emissionen(0)(6): …g/km

    4.0.4.   Energieverbrauch(0)(6): …Wh/km

    4.0.5.   Elektrische Reichweite(0): …km

    durch Änderung der folgenden Bauteile, Teile, Software, usw.: …

    Ort: …

    Datum: …

    Unterschrift: …

    Name und Stellung im Unternehmen: …

    Erläuterungen zur Anlage 24

    (Fußnoten und Erläuterungen, die nicht in der Erklärung des Herstellers anzugeben sind)

    (0)

    Eintrag entfallen lassen, falls nicht zutreffend.

    (1)

    Unzutreffendes streichen (keine Streichung erforderlich, wenn mehr als ein Eintrag zutrifft).

    (2)

    Nummer der delegierten Verordnung der Kommission und der jüngsten Verordnung zur Änderung der delegierten Verordnung der Kommission, die für die Typgenehmigung gelten. Bei einer delegierten Verordnung der Kommission mit zwei oder mehr Umsetzungsstufen ist auch die Umsetzungsstufe/der Umsetzungscode anzugeben. Wahlweise kann die Nummer der geltenden UNECE-Regelung angegeben werden.

    (3)

    Auf die nächste ganze Zahl gerundet bei dB(A), Wh/km, mg/km, g/km, ppm und km; auf das nächste Zehntel bei kW, l/100 km, kg/100 km, m3/100 km und bei Vol- % sowie auf das nächste Hundertstel bei kW/kg und bei m– 1.

    (4)

    Alphanummerischen Code „Typ-Variante-Version“ oder „TVV“ für jeden Typ, jede Variante und jede Version angeben, der gemäß Anhang I Teil B Nummer 2.3 für jeden Typ, jede Variante und jede Version zugeteilt wird.

    (5)

    Klassifiziert nach Artikel 4 sowie nach Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und Angabe des Codes, z. B. „L3e-A2“ für ein Enduro-Kraftrad mit mittlerer Leistung.

    (6)

    Bei extern aufladbaren Hybrid-Elektrofahrzeugen sind die „gewichteten, kombinierten“ Werte für CO2, Kraftstoff- und Stromverbrauch anzugeben.

    (7)

    Gilt nur für die Klasse L3e.“;

    t)

    der Text der Erläuterungen zu Anhang I erhält folgende Fassung:

    i)

    die Erläuterung 16 erhält folgende Fassung:

    „(16)

    Bei dB(A) auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet.“;

    ii)

    die Erläuterung 24 erhält folgende Fassung:

    „(24)

    Bei mit CVT ausgerüsteten Fahrzeugen ist Folgendes anzugeben: 1 „Übersetzungsverhältnis bei bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs“; 2 „Übersetzungsverhältnis bei Höchstleistung“; 3 „Übersetzungsverhältnis bei maximalem Drehmoment“. Die Übersetzungsverhältnisse müssen gegebenenfalls das Verhältnis des Primärantriebs umfassen und mit einer akzeptablen Toleranzspanne zur Zufriedenheit der Genehmigungsbehörde ergänzt werden. Bei Radnabenmotoren ohne Getriebe „entfällt“ oder „1“ eintragen.“;

    (2)

    Anhang IV wird wie folgt geändert:

    a)

    Anlage 1 wird wie folgt geändert:

    i)

    in MUSTER A — Abschnitt 1 erhält der Wortlaut „mit dem in der am (Zeitpunkt der Ausstellung) erteilten Genehmigung (Typgenehmigungsnummer einschließlich Erweiterungsnummer) beschriebenen Typ in jeder Hinsicht übereinstimmt und „folgende Fassung:“ mit dem in der am ( …Zeitpunkt der Ausstellung) (CV* … Zeitpunkt der Ausstellung)(3i) erteilten EU-Typgenehmigung ( …Typgenehmigungsnummer einschließlich Erweiterungsnummer) (CV* …Typgenehmigungsnummer einschließlich Erweiterungsnummer)(3i) beschriebenen Typ in jeder Hinsicht übereinstimmt und“;

    ii)

    in MUSTER B — Abschnitt 1 erhält der Wortlaut „mit dem in der am (Zeitpunkt der Ausstellung) erteilten Genehmigung (Typgenehmigungsnummer einschließlich Erweiterungsnummer) beschriebenen Typ in jeder Hinsicht übereinstimmt und“ folgende Fassung: „mit dem in der am ( …Zeitpunkt der Ausstellung) (CV* … Zeitpunkt der Ausstellung)(3i) erteilten EU-Typgenehmigung ( …Typgenehmigungsnummer einschließlich Erweiterungsnummer) (CV* …Typgenehmigungsnummer einschließlich Erweiterungsnummer)(3i) beschriebenen Typ in jeder Hinsicht übereinstimmt und“;

    iii)

    in MUSTER C — Abschnitt 1 erhält der Wortlaut „mit dem in der am (Zeitpunkt der Ausstellung) erteilten Genehmigung (Typgenehmigungsnummer einschließlich Erweiterungsnummer) beschriebenen Typ in jeder Hinsicht übereinstimmt und“ folgende Fassung: „mit dem in der am ( …Zeitpunkt der Ausstellung) (CV* … Zeitpunkt der Ausstellung)(3i) erteilten EU-Typgenehmigung ( …Typgenehmigungsnummer einschließlich Erweiterungsnummer) (CV* …Typgenehmigungsnummer einschließlich Erweiterungsnummer)(3i) beschriebenen Typ in jeder Hinsicht übereinstimmt und“;

    iv)

    in Abschnitt 2 erhält die Überschrift „Abschnitt 2“ folgende Fassung:

    „ABSCHNITT 2(O)“;

    v)

    in Abschnitt 2 erhält die Nummer 4.0.1 folgende Fassung:

    „4.0.1.

    Umweltanforderungsstufe: Euro …(3/4/5) (1)

    vi)

    in Abschnitt 2 werden die Einträge mit den Nummern 4.0.2, 4.0.2.1 und 4.0.2.2 gestrichen;

    vii)

    in Abschnitt 2 werden die Einträge mit den Nummern 4.0.6. bis 4.0.6.3 nach dem Eintrag 4.0.1 eingefügt:

    „4.0.6.

    Geräuschpegel gemessen nach(m):

    4.0.6.1.

    Standgeräusch: …dB(A) (CV*: …dB(A))(3i) bei der Motordrehzahl: …min-1 (CV*: …min-1)(3i)

    4.0.6.2.

    Fahrgeräusch: …dB(A) (CV*: …dB(A))(3i)

    4.0.6.3.

    Grenzwert für Lurban (3r): …dB(A) (CV*: …dB(A))(3i)“;

    viii)

    in Abschnitt 2 erhält die Nummer 3.2.15.1 folgende Fassung:

    „3.2.15.1.

    Prüfung Typ I: Auspuffemissionen nach Kaltstart, einschließlich Verschlechterungsfaktor (ggf.):

    CO:

    mg/km

    (CV*: … mg/km)(3i)

    THC:

    mg/km

    (CV*: … mg/km)(3i)

    NMHC:

    mg/km (3)

    (CV*: … mg/km)(3i)

    NOx:

    mg/km

    (CV*: … mg/km)(3i)

    THC+NOx:

    mg/km(3)

    (CV*: … mg/km)(3i)

    PM:

    mg/km(3)

    (CV*: … mg/km)(3i)

    ix)

    in Abschnitt 2 erhalten die Überschrift „Energieeffizienz“ sowie alle diesbezüglichen Einträge die folgende Fassung:

    „Energieeffizienz(m)(o):

    4.0.2.

    Kraftstoffverbrauch(3)(q):

    l oder kg/100 km

    (CV*: … l oder kg/100 km)(3)(q)(3i)

    4.0.3.

    CO2-Emissionen(3)(q)(n):

    g/km

    (CV*: … g/km)(3)(q)(3i)

    4.0.4.

    Energieverbrauch(3)(q):

    Wh/km

    (CV*: … Wh/km)(3)(q)(3i)

    4.0.5.

    Elektrische Reichweite(3):

    km

    (CV*: … km)(3)(3i)

    b)

    Anlage 2 wird wie folgt geändert:

    i)

    Eintrag 0.3 erhält folgende Fassung:

    „0.3.

    Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs(6)(u): …“

    ii)

    die Überschrift „Energieeffizienz“ sowie alle diesbezüglichen Einträge erhalten die folgende Fassung:

    „Energieeffizienz:

    4.0.2.

    Kraftstoffverbrauch(3)(q):

    l oder kg/100 km

    (CV*: … l oder kg/100 km)(3)(q)(3i)

    4.0.3.

    CO2-Emissionen(3)(q)(n):

    g/km

    (CV*: … g/km)(3)(q)(3i)

    4.0.4.

    Energieverbrauch(3)(q):

    Wh/km

    (CV*: … Wh/km)(3)(q)(3i)

    4.0.5.

    Elektrische Reichweite(3):

    km

    (CV*: … km)(3)(3i)

    c)

    der Wortlaut der Erläuterungen zu Anhang IV erhält folgende Fassung:

    i)

    die Erläuterung (9) erhält folgende Fassung:

    „(9)

    Geben Sie den folgenden Wert an je nach Fahrzeugklasse:

    bei den (Unter)Klassen: L1e, L2e, L6e, L7e-B1, L7e-C: die gemessene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs

    bei den (Unter)Klassen L3e, L4e, L5e, L7e-A und L7e-B2: bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs.

    bei für den Pedalantrieb ausgelegten Fahrrädern (L1e): diesen Eintrag aus der Übereinstimmungsbescheinigung streichen“;

    ii)

    die Erläuterung (n) wird gestrichen;

    iii)

    die Erläuterung (o) erhält folgende Fassung:

    „(o)

    Auf die nächste ganze Zahl gerundet bei dB(A), Wh/km, mg/km, g/km, ppm, mm, kg, km und km/h; auf das nächste Zehntel bei kW, l/100 km, kg/100 km, m3/100 km und bei Vol- % sowie auf das nächste Hundertstel bei kW/kg und bei m– 1.“;

    iv)

    die Erläuterung (p) wird gestrichen;

    v)

    die zweite Erläuterung (s) unter der Erläuterung (t) wird gestrichen;

    vi)

    die folgende Erläuterung (u) wird eingefügt:

    „(u)

    Die Angaben in diesem Eintrag sind in Eintrag Nr. 04 einzufügen. „Fahrzeugklasse“ nach den Übereinstimmungsbescheinigungen, die gemäß dem Muster in Anhang IV der Richtlinie 2002/24/EG ausgestellt sind.“;

    vii)

    die folgende Erläuterung (3r) wird eingefügt:

    „(3r)

    Gilt nur für die Klasse L3e.“.

    (3)

    Anhang V wird wie folgt geändert:

    a)

    Nummer 3.1.6 erhält folgende Fassung:

    „3.1.6.

    Zum Zeitpunkt der Typgenehmigung muss nicht geprüft werden, ob der Hersteller Maßnahmen getroffen hat, um die Rückverfolgbarkeit des Kraftfahrzeugs gemäß Nummer 3.1.5 sicherzustellen.“;

    b)

    Nummer 3.2.8 erhält folgende Fassung:

    „3.2.8.

    Nach Möglichkeit ist die FIN auf einer einzigen Zeile darzustellen. Besteht die FIN aus zwei Zeilen, müssen der Anfang und das Ende der FIN durch ein vom Hersteller gewähltes Zeichen, das weder ein römischer Großbuchstabe noch eine arabische Ziffer sein darf, begrenzt sein.“

    c)

    in Anlage 1 erhält Nummer 5 folgende Fassung:

    „5.

    Beispiel für ein Kraftrad der Klasse L3e-A3 mit zusätzlichen Informationen über das umgewandelte Fahrzeug, ein Kraftrad der Klasse L3e-A2, außerhalb des deutlich markierten Rechtecks. Im vorliegenden Fall bezeichnet das Fabrikschild eine vorübergehende und reversible, vom Hersteller genehmigte Änderung des Fahrzeugtyps vom zunächst zugelassenen Kraftrad L3e-A3 in ein Kraftrad mit reduzierter Leistung (Klasse L3e-A2) zum Zwecke von dessen nationaler Zulassung (z. B. zur Benutzung durch Fahrzeugführer mit einem Führerschein für die Klasse A2):

    MOTORUDOLPH

    L3e-A3

    e4*168/2013*2691

    JRM00DBP008002211

    84 dB(A) — 4 250 min– 1

    max. 352 kg

    L3e-A2

    e4*168/2013*2692

    83 dB(A) — 3 750 min– 1

    35 kW“.

    (4)

    Anhang VI wird wie folgt geändert:

    a)

    in Anlage 1 Abschnitt III erhält der Eintrag 2.1 folgende Fassung:

    „2.1.

    Die Typgenehmigung wird gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 erteilt und ihre Gültigkeit ist daher bis zum TT/MM/JJJJ(6) befristet.“

    b)

    Anlage 2 wird wie folgt geändert:

    i)

    in Abschnitt III erhält der Eintrag 4.1 folgende Fassung:

    „4.1.

    Die Typgenehmigung wird gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 erteilt und ihre Gültigkeit ist daher bis zum TT/MM/JJJJ(6) befristet.“

    ii)

    in Abschnitt III erhält der erste Gedankenstrich unter „Hinweis“ folgende Fassung:

    „—

    Wird dieses Muster für die Typgenehmigung eines Fahrzeugs verwendet, für das gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 eine Ausnahme aufgrund neuer Techniken oder neuer Konzepte erteilt wurde, muss die Überschrift der Bescheinigung wie folgt lauten: „EU-GESAMTFAHRZEUG-TYPGENEHMIGUNGSBOGEN FÜR EINE VORLÄUFIG ERTEILTE TYPGENEHMIGUNG, DIE NUR AUF DEM HOHEITSGEBIET VON …(5) GÜLTIG IST“. Im EU-Typgenehmigungsbogen für die vorläufig erteilte Typgenehmigung müssen auch die Beschränkungen der Gültigkeit und die Ausnahmen, die nach Artikel 30 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 gewährt werden, angegeben sein.“;

    iii)

    die Erläuterungen zu Anlage 2 erhalten folgende Fassung:

    „Erläuterungen zur Anlage 2

    (Fußnoten und Erläuterungen, die nicht im Typgenehmigungsbogen anzugeben sind)

    (1)

    Nichtzutreffendes streichen.

    (2)

    Alphanummerischen Code „Typ-Variante-Version“ oder „TVV“ für jeden Typ, jede Variante und jede Version angeben, der gemäß Anhang I Teil B Nummer 2.3 für jeden Typ, jede Variante und jede Version zugeteilt wird.

    (3)

    Einstufung nach Artikel 4 sowie nach Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und Angabe des Codes, z. B. „L3e-A1E“ für ein Enduro-Kraftrad mit niedriger Leistung.

    (4)

    Siehe Abschnitt 2.

    (5)

    Mitgliedstaat angeben.

    (6)

    Nur im Fall der Typgenehmigung eines Fahrzeugs, für das gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 eine Ausnahme aufgrund neuer Techniken oder neuer Konzepte erteilt wurde.

    (7)

    Gilt nur für die nationale Typgenehmigung von Kleinserienfahrzeugen gemäß Artikel 42 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013.

    (8)

    Im Falle einer Änderung von einem oder mehr Artikeln der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 nur die letzte Änderung angeben, je nachdem, worauf sich die EU-Typgenehmigung bezieht.“;

    c)

    in Anlage 4 Abschnitt II werden vor dem Eintrag 5 die Einträge 4a und 4a.1 eingefügt:

    „4a.

    Die Genehmigung wird erteilt/erweitert/verweigert/entzogen(1).

    4a.1.

    Die Typgenehmigung wird gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 erteilt und ihre Gültigkeit ist daher bis zum TT/MM/JJJJ(5) befristet.“

    d)

    in Anlage 5 wird Abschnitt II wie folgt geändert:

    i)

    vor dem Eintrag 5 werden die Einträge 4a und 4a.1 eingefügt:

    „4a.

    Die Genehmigung wird erteilt/erweitert/verweigert/entzogen(1).

    4a.1.

    Die Typgenehmigung wird gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 erteilt und ihre Gültigkeit ist daher bis zum TT/MM/JJJJ(5) befristet.“

    ii)

    Eintrag 5 erhält folgende Fassung:

    „5.

    Beschränkungen der Gültigkeit(1)(5): …“;

    iii)

    Eintrag 6 erhält folgende Fassung:

    „6.

    Erteilte Ausnahmen(1)(5): …“;

    (5)

    Anhang VII wird wie folgt geändert:

    a)

    in Nummer 4 wird Tabelle 1 gestrichen;

    b)

    Punkt 5 erhält folgende Fassung:

    „5.   Kodierung für das Nummerierungssystem von EU-Typgenehmigungsbögen für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten

    Tabelle 1

    Kodierung für das Nummerierungssystem von EU-Typgenehmigungsbögen für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten

    LISTE I — Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und die Leistung der Antriebseinheit

    System oder Bauteil/selbständige technische Einheit (STE)

    Delegierte Verordnung der Kommission (EU) Nr.

    alphanummerisches Zeichen

    System: Abgasemissionen (Stufe Euro 4)

    134/2014

    A1

    System: Abgasemissionen (Stufe Euro 5)

    134/2014

    A2

    System: Emissionen aus dem Kurbelgehäuse (Nummern 1.3.1 und 1.3.2) und Verdunstungsemissionen (Nummern 1.4.1 bis 1.4.3 des Anhangs IV der Verordnung (EU) Nr. 168/2013)

    134/2014

    B1

    System: Emissionen aus dem Kurbelgehäuse (Nummern 1.3.1 und 1.3.2) und Verdunstungsemissionen (Nummern 1.4.4 bis 1.4.6 des Anhangs IV der Verordnung (EU) Nr. 168/2013)

    134/2014

    B2

    System: Emissionen aus dem Kurbelgehäuse (Nummern 1.3.1 und 1.3.2) und Verdunstungsemissionen (Nummern 1.4.7 bis 1.4.8 des Anhangs IV der Verordnung (EU) Nr. 168/2013)

    134/2014

    B3

    System: On-Board-Diagnosesystem (OBD) im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit (Stufe I: Nummern 1.8.1 bis 1.8.2 des Anhangs IV der Verordnung (EU) Nr. 168/2013)

    134/2014

    C1

    System: On-Board-Diagnosesystem (OBD) im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit (Stufe II: Nummer 1.8.3 des Anhangs IV der Verordnung (EU) Nr. 168/2013)

    134/2014

    C2

    System: Schallpegel

    134/2014

    D

    System: Leistung des Antriebssystems

    134/2014

    E

    System: maximales Drehmoment und maximale Nutzleistung einer Antriebseinheit

    134/2014

    E1

    STE: emissionsmindernde Einrichtung

    134/2014

    F

    STE: geräuschmindernde Einrichtung

    134/2014

    G

    STE: Auspuffanlage (emissionsmindernde Einrichtung und geräuschmindernde Einrichtung)

    134/2014

    H


    LISTE II — Anforderungen für die funktionale Sicherheit des Fahrzeugs

    System oder Bauteil/selbständige technische Einheit (STE)

    Delegierte Verordnung der Kommission (EU) Nr.

    alphanummerisches Zeichen

    System: Bremsen

    3/2014

    J

    System: Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen

    3/2014

    K

    System: Überrollschutzstruktur (ROPS)

    3/2014

    L

    System: Montage der Reifen

    3/2014

    M

    System: Einbau akustischer Warneinrichtungen

    3/2014

    AA

    System: Anbau von Scheiben, Scheibenwischern und Entfrostungs- und Trocknungsanlagen

    3/2014

    AB

    System: Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger

    3/2014

    AC

    System: Verankerungen der Sicherheitsgurte

    3/2014

    AD

    System: Steuerfähigkeit in Bezug auf Kurvenfahr-Eigenschaften und Wendefähigkeit

    3/2014

    AE

    System: Insassenschutzsysteme einschließlich Innenausstattung, Kopfstützen und Fahrzeugtüren

    3/2014

    AF

    Bauteil/STE: Akustische Warnvorrichtung

    3/2014

    N

    Bauteil/STE: nicht aus Glas bestehende Windschutzscheibe

    3/2014

    O

    Bauteil/STE: Windschutzscheiben-Waschanlage

    3/2014

    P

    Bauteil/STE: Einrichtung für indirekte Sicht nach hinten

    3/2014

    Q

    Bauteil/STE: Sicherheitsgurte

    3/2014

    R

    Bauteil/STE: Sitzplatz (Sattel/Sitz)

    3/2014

    S


    LISTE III — Anforderungen an die Fahrzeugbauweise und allgemeine Anforderungen für die Typgenehmigung

    System oder Bauteil/selbständige technische Einheit (STE)

    Delegierte Verordnung der Kommission (EU) Nr.

    alphanummerisches Zeichen

    System: funktionsbezogenes On-Board-Diagnosesystem (OBD) (Stufe I: Nummern 1.8.1 bis 1.8.2 des Anhangs IV der Verordnung (EU) Nr. 168/2013)

    44/2014

    T1

    System: funktionsbezogenes On-Board-Diagnosesystem (OBD) (Stufe II: Nummer 1.8.3 des Anhangs IV der Verordnung (EU) Nr. 168/2013)

    44/2014

    T2

    STE: Verbindungseinrichtung

    44/2014

    U

    STE: Sicherungen gegen unbefugte Benutzung

    44/2014

    V

    STE: Halteeinrichtungen für Beifahrer

    44/2014

    W

    STE: Fußstützen

    44/2014

    X

    STE: Beiwagen

    44/2014

    Y

    STE: Kraftstoffbehälter

    44/2014

    Z“.

    (6)

    Anhang VIII wird wie folgt geändert:

    a)

    Nummer 2.2.1.3.3 erhält folgende Fassung:

    2.2.1.3.3.   Ergebnisse der Prüfung Typ II(3):

    Tabelle 5-2:

    Ergebnisse der Prüfung Typ II

    Prüfung

    HC (ppm)

    CO

    (Vol.-%)

    Lambda-Wert

    Motordrehzahl (min-1)

    Motoröltemperatur (K)

    Gemessener und korrigierter Wert des Absorptionskoeffizienten

    (m-1)

    Fremdzündung: Prüfung bei niedriger Leerlaufdrehzahl

     

     

     

     

     

    Fremdzündung: Prüfung bei erhöhter Leerlaufdrehzahl

     

     

     

     

     

    Selbstzündung: Ergebnisse der freien Beschleunigungsprüfung / der Prüfung der Abgastrübung

    b)

    die Nummern 2.2.1.8.6 und 2.2.1.8.7 erhalten folgende Fassung:

    „2.2.1.8.6.   CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch(3)

    Tabelle 5-8:

    Tabelle mit den Ergebnissen der Prüfung Typ VII für Antriebssysteme nur mit einem Verbrennungsmotor oder mit einem nicht extern aufladbaren (NOVC)-Hybrid-Elektroantrieb

    Ergebnisse der Prüfung Typ VII (TRTTVII)

    Prüfung Nr.

    CO2

    (g/km)

    Kraftstoffverbrauch

    (l/100 km) oder (kg/100 km)

    TRTTI Measured x  (1)  (2)

    1

     

     

    2

     

     

    3

     

     

    TRTTI Measured Mean  (1)  (2)

     

     

     

    Ki  (1)  (3)  (5)

    (keine Einheit)

     

     

     

    TRTTVIIx  (1)  (4) =

    Ki · TRTTI Measured x Mean

     

     

     

    CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch (nach Angaben des Herstellers)

     

     

    2.2.1.8.7.   CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch (nach Angaben des Herstellers)(3)

    Stromverbrauch und elektrische Reichweite(3):

    Tabelle 5-9:

    Ergebnistabelle für Prüfung Typ VII rein elektrischer Antriebe oder nicht extern aufladbarer (NOVC)-Antriebe mit Elektro-Antriebsmotor

     

    Gemessener Stromverbrauch:

    (Wh/km)

    Angegebener Stromverbrauch:

    (Wh/km)

    Gemessene elektrische Reichweite:

    (km)

    Angegebene elektrische Reichweite:

    (km)

    Reiner Elektroantrieb

     

     

     

     

    NOVC-Hybrid-Elektroantrieb

     

     

     

    “;

    (c)

    in Nummer 2.2.1.10.9 erhält Tabelle 5-13 folgende Fassung:

    „Tabelle 5-13

    Anforderungen für die Ergebnisse der Prüfung des Schallpegels

    Geräuschpegel

    Euro 4

    Euro 5

    Grenzwerte des Schallpegels

    Anhang VI Teil D der Verordnung (EU) Nr. 168/2013

    Anhang VI Teil D der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 gleichwertige UNECE-Schallpegelgrenzwerte

    Anhang VI Teil D der Verordnung (EU) Nr. 168/2013

    Prüfungsanforderungen

    Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 168/2013

    UNECE-Regelungen laut Anhang VI Teil D der Verordnung (EU) Nr. 168/2013

    UNECE-Regelungen laut Anhang VI Teil D der Verordnung (EU) Nr. 168/2013

    Verwaltungstechnische Anforderungen für Fahrzeug-Unterklassen bezüglich des Schallpegels:

    Fahrzeug-(Unter)klassen

     

     

    L1e, L6e-A

    Anhang I der UNECE-Regelung Nr. 63

    UNECE-Regelung Nr. 63

    L3e

    Anhang I der UNECE-Regelung Nr. 41

    UNECE-Regelung Nr. 41

    L2e, L4e, L5e, L6e-B, L7e

    Anhang I der UNECE-Regelung Nr. 9

    UNECE-Regelung Nr. 9

    Auspufflärmmindernde Einrichtungen aller Klassen als Ersatzteile

    Anhang I der UNECE-Regelung Nr. 92

    UNECE-Regelung Nr. 92“

    d)

    in Nummer 2.2.1.10.11 erhält Tabelle 5-14 folgende Fassung:

    „Tabelle 5-14

    Ergebnisse der Schallpegelprüfungen nach Euro 4 oder Euro 5

    Fahrzeugklasse

    Antriebsklasse

    Schallpegelgrenzwert nach Euro 4

    SLEU4 (dB(A)) / Ergebnisse der Prüfung nach Euro 4 TRTTIXEU4 (dB(A))& (% von SLEU4)

    Schallpegelprüfung nach Euro 4

    Schallpegelgrenzwert nach Euro 5

    SLEU5 (dB(A)) / Ergebnisse der Prüfung nach Euro 5 TRTTIXEU5 (dB(A)) & (% von SLEU5)

    Schallpegelprüfung nach Euro 5

    L1e-A

    Fremdzündung/Selbstzündung/Hybrid

    SLEU4:63

    Delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014 der Kommission, Anhang VIII/UNECE-Regelung Nr. 63

    SLEU5:

    UNECE-Regelung Nr. 63

    TRTTIXEU4:

    TRTTIXEU5:

    L1e-B

    Fremdzündung/Selbstzündung/Hybrid

    vmax ≤ 25 km/h

    SLEU4:66

    SLEU5:

    TRTTIXEU4:

    TRTTIXEU5:

    Fremdzündung/Selbstzündung/Hybrid

    vmax ≤ 45 km/h

    SLEU4:71

    SLEU5:

    TRTTIXEU4:

    TRTTIXEU5:

    L2e

    Fremdzündung/Selbstzündung/Hybrid

    SLEU4:76

    Delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014 der Kommission, Anhang VIII/UNECE-Regelung Nr. 9

    SLEU5:

    UNECE-Regelung Nr. 9

    STREU4:

    STREU5:

    L3e

    Fremdzündung/Selbstzündung/Hybrid

    PMR ≤ 25

    SLEU4:73

    UNECE-Regelung Nr. 41

    SLEU5:

    UNECE-Regelung Nr. 41

    TRTTIXEU4:

    TRTTIXEU5:

    Fremdzündung/Selbstzündung/Hybrid

    25 < PMR ≤ 50

    SLEU4:74

    SLEU5:

    STREU4:

    STREU5:

    Fremdzündung/Selbstzündung/Hybrid

    PMR > 50

    SLEU4:77

    SLEU5:

    TRTTIXEU4:

    TRTTIXEU5:

    L4e

    Fremdzündung/Selbstzündung/Hybrid

    SLEU4:80

    Delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014 der Kommission, Anhang VIII /UNECE-Regelung Nr. 9

    SLEU5:

    UNECE-Regelung Nr. 9

    TRTTIXEU4

    TRTTIXEU5:

    L5e-A

    Fremdzündung/Selbstzündung/Hybrid

    SLEU4:80

    Delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014 der Kommission, Anhang VIII / UNECE-Regelung Nr. 9

    SLEU5:

    UNECE-Regelung Nr. 9

    STREU4:

    STREU5:

    L5e-B

    Fremdzündung/Selbstzündung/Hybrid

    SLEU4:80

    SLEU5:

    STREU4:

    STREU5:

    L6e-A

    Fremdzündung/Selbstzündung/Hybrid

    SLEU4:80

    Delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014 der Kommission, Anhang VIII / UNECE-Regelung Nr. 63

    SLEU5:

    UNECE-Regelung Nr. 63

    TRTTIXEU4:

    TRTTIXEU5:

    L6e-B

    Fremdzündung/Selbstzündung/Hybrid

    SLEU4:80

    Delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014 der Kommission, Anhang VIII/UNECE-Regelung Nr. 9

    SLEU5:

    UNECE-Regelung Nr. 9“;

    TRTTIXEU4:

    TRTTIXEU5:

    L7e-A

    Fremdzündung/Selbstzündung/Hybrid

    SLEU4:80

    SLEU5:

    TRTTIXEU4:

    TRTTIXEU5:

    L7e-B

    Fremdzündung/Selbstzündung/Hybrid

    SLEU4:80

    SLEU5:

    TRTTIXEU4:

    TRTTIXEU5:

    L7e-C

    Fremdzündung/Selbstzündung/Hybrid

    SLEU4:80

    SLEU5:

    TRTTIXEU4

    TRTTIXEU5:

    e)

    die Nummern 2.2.1.10.12 und 2.2.1.10.13 erhalten folgende Fassung:

    „2.2.1.10.12.

    Standgeräusch: …dB(A) bei der Motordrehzahl: …min-1

    2.2.1.10.13.

    Fabrikate und Typen lärmmindernder Einrichtungen als Ersatzteile(3): …“;

    f)

    die folgende Nummer 2.2.1.10.14 wird eingefügt:

    „2.2.1.10.14.

    Anbringungsstelle der Typgenehmigungsnummer (Zeichnungen, Fotografien) (3): …“.


    (1)  

    (+)

    x= ja

    -= nicht bzw. nicht getrennt vorhanden

    o= wahlweise

    (2)  

    (++)

    d= auf Betätigungseinrichtung, Anzeiger oder Kontrollleuchte

    c= in unmittelbarer Nähe

    (3)  

    (+)

    x= ja

    -= nicht bzw. nicht getrennt vorhanden

    o= wahlweise

    (4)  

    (++)

    d= auf Betätigungseinrichtung, Anzeiger oder Kontrollleuchte

    c= in unmittelbarer Nähe“;

    (*)  ABl. L 120 vom 7.5.2011, S. 1.

    (**)  ABl. L 72 vom 14.3.2008, S. 1.“;

    (1)  Falls zutreffend.

    (2)  Auf die 2. Dezimalstelle runden.

    (3)  Auf die 4. Dezimalstelle runden.

    (4)  Auf Ganzzahl runden.

    (5)  Ki erhält den Wert 1, wenn:

    a)

    das Fahrzeug nicht mit einer periodisch arbeitenden emissionsmindernden Einrichtung ausgerüstet ist, oder

    b)

    das Fahrzeug kein Hybrid-Elektrofahrzeug ist.


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