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Document 32016H0311(01)

    Empfehlung des Rates vom 8. März 2016 zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets

    ABl. C 96 vom 11.3.2016, p. 1–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    11.3.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 96/1


    EMPFEHLUNG DES RATES

    vom 8. März 2016

    zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets

    (2016/C 96/01)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 136 in Verbindung mit Artikel 121 Absatz 2,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (2), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

    auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

    unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

    nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

    nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Gemäß der Herbstprognose der Kommission 2015 setzt sich die wirtschaftliche Erholung im Euro-Währungsgebiet mit moderatem Tempo fort. Um das Wachstum im Euro-Währungsgebiet nachhaltig zu stärken, sind dauerhafte politische Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Anpassung im privaten und öffentlichen Sektor, zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit sowie zur mittel- bis langfristigen Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstumspotenzials der Wirtschaft erforderlich. Das Wachstumstempo wird durch die Nachwirkungen der jüngsten Wirtschafts- und Finanzkrisen gedämpft, unter anderem durch den laufenden Abbau außenwirtschaftlicher Ungleichgewichte, die hohe öffentliche und private Verschuldung, die hohe Arbeitslosigkeit sowie die fortbestehende strukturelle Rigidität der nationalen Arbeits- und Produktmärkte. Die Investitionstätigkeit bleibt angesichts dieser Faktoren, aber auch aufgrund anderer Hemmnisse wie ungünstiger Rahmenbedingungen für Unternehmen, Ineffizienzen in der öffentlichen Verwaltung und dem schweren Zugang zu Finanzmitteln, schwach.

    (2)

    Die Umsetzung ambitionierter Strukturreformen zur Steigerung der Produktivität und des Wachstumspotenzials muss im Einklang mit den im Jahreswachstumsbericht 2016 der Kommission dargelegten politischen Prioritäten in allen EU-Mitgliedstaaten vorangetrieben werden. Bei einem gemeinsamen Vorgehen der Mitgliedstaaten können Strukturreformen dem gesamten Euro-Währungsgebiet zugutekommen, indem sie positive Spillover-Effekte, insbesondere über Handels- und Finanzkanäle, bewirken. Obwohl einige Fortschritte in Bezug auf Reformen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Arbeitsmärkte gemacht wurden, sind die Unterschiede innerhalb des Euro-Währungsgebiets, insbesondere bei den Langzeit- und Jugendarbeitslosenquoten, noch immer sehr groß. Die Mitgliedstaaten, die vor der Krise umfassende Arbeitsmarkt- und Sozialschutzreformen durchgeführt hatten, sind während des wirtschaftlichen Abschwungs besser in der Lage gewesen, die Beschäftigung zu stützen und Fairness zu wahren. Diese Reformen beinhalten flexible und verlässliche vertragliche Vereinbarungen, umfassende Strategien für lebenslanges Lernen, wirksame aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und angemessene und tragfähige Sozialschutzsysteme. Auch eine Verringerung der steuerlichen Belastung des Faktors Arbeit, insbesondere bei Geringverdienern, und die Gewährleistung gerechter Steuersysteme können zu einer Verbesserung der Ergebnisse beitragen.

    (3)

    Eine geeignete Ausarbeitung und rasche Umsetzung der Reformen kann dazu beitragen, bestehenden Ungleichgewichten im Euro-Währungsgebiet zu begegnen und die Entstehung neuer Ungleichgewichte zu verhindern. Der themenbezogene Austausch innerhalb der Euro-Gruppe, mit verstärkter Ausrichtung auf Benchmarking, die Nutzung bewährter Verfahren und gegenseitige Bestärkung, kann zur Förderung der Konvergenz in Richtung der besten Leistung beitragen. Daher sollte die Euro-Gruppe den themenbezogenen Austausch über Reformen in für das Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) zentralen Bereichen intensivieren und die Umsetzung von Reformen durch die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und die Fortschritte bei der Korrektur von Ungleichgewichten im Rahmen des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten regelmäßig überwachen.

    (4)

    Die Haushaltspolitik ist in der WWU ein wichtiger Bereich von gemeinsamem Interesse. Eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik, die mit den gemeinsamen Haushaltsvorschriften im Einklang steht, ist von grundlegender Bedeutung, um die Tragfähigkeit der Verschuldung zu unterstützen und sicherzustellen, dass die fiskalischen Stabilisatoren funktionieren und länderspezifische Schocks abfangen. Ferner ist es von zentraler Bedeutung, dass auf Ebene des gesamten Euro-Währungsgebiets ein angemessener haushaltspolitischer Kurs eingeschlagen wird, der auf ein Gleichgewicht zwischen der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und der kurzfristigen makroökonomischen Stabilisierung ausgerichtet ist, und dass eine prozyklische Haushaltspolitik vermieden wird. Die erforderlichen Konsolidierungsanstrengungen unterscheiden sich nach der jeweiligen Position der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP), und die Mitgliedstaaten sollten auch ihrem Stabilisierungsbedarf Rechnung tragen sowie mögliche Spillover-Effekte innerhalb des Euro-Währungsgebiets berücksichtigen. Dies erfordert eine verstärkte Koordinierung der haushaltspolitischen Strategien innerhalb des Euro-Währungsgebiets unter vollständiger Einhaltung des SWP. Vor diesem Hintergrund und angesichts der allgemeinen makroökonomischen Lage und der Abwärtsrisiken für das Wachstum scheint der für 2016 erwartete weitgehend neutrale haushaltspolitische Kurs des Euro-Währungsgebiets insgesamt angemessen zu sein. Im Hinblick auf das Jahr 2017 sollten bei der Haushaltspolitik auf Grundlage der prognostizierten sich allmählich schließenden Produktionslücke Prozyklik vermieden und die öffentlichen Schuldenstände verringert werden, um wieder Kapitalpuffer aufzubauen. Dies sollte sich unter Berücksichtigung der jüngsten wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Entwicklungen in der Erarbeitung der aktualisierten Stabilitätsprogramme im Frühjahr 2016 widerspiegeln. Die Gestaltung der haushaltspolitischen Strategien ist bislang nicht ausreichend wachstumsfreundlich. Wie in der am 14. Juli 2015 angenommenen Empfehlung des Rates für die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets (3) hervorgehoben wurde, sollten sich die Mitgliedstaaten themenbezogen über die Verbesserung der Qualität und der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen austauschen.

    (5)

    Die Bankenunion muss vollständig umgesetzt werden. Zunächst muss die Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (4) (im Folgenden „Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten“) unverzüglich von allen Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt werden. Zweitens wird während der in der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) festgelegten Übergangsphase eine haushaltsneutrale gemeinsame Letztsicherung (Backstop) für den einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) entwickelt, die zum Ende der Übergangsphase, wenn der Fonds vollständig Gegenstand der gemeinsamen Nutzung ist, voll einsatzbereit sein wird. Die Fortschritte werden bald nach dem Inkrafttreten des SRF überprüft werden. Die gemeinsame Letztsicherung wird auch mittelfristig haushaltsneutral sein und eine gleichwertige Behandlung in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten gewährleisten; ferner werden dadurch keine Kosten für die nicht an der Bankenunion teilnehmenden Mitgliedstaaten anfallen. Sobald der SRF in Kraft tritt und die teilnehmenden Mitgliedstaaten das zwischenstaatliche Abkommen ratifiziert und die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten vollständig umgesetzt haben, werden die Mitgliedstaaten eine Bilanz der getroffenen Brückenfinanzierungsvereinbarungen ziehen und das weitere Vorgehen sowie den Zeitplan in Bezug auf die Arbeit an der gemeinsamen Letztsicherung erörtern, um sicherzustellen, dass sie zum Ende der Übergangsphase voll einsatzbereit ist. Die Mitgliedstaaten werden 2016 zudem weitere Überlegungen darüber anstellen, welche Maßnahmen für eine anhaltende Vertiefung der Bankenunion erforderlich sind. Schließlich hat die Kommission im Rahmen der Weiterentwicklung der Bankenunion am 24. November 2015 ihre Mitteilung mit dem Titel „Auf dem Weg zur Vollendung der Bankenunion“ veröffentlicht.

    (6)

    Die Rahmenbedingungen auf den Finanzmärkten im Euro-Währungsgebiet bleiben angesichts des konjunkturfreundlichen geldpolitischen Kurses im Großen und Ganzen günstig. Die noch immer schwachen wirtschaftlichen Fundamentaldaten und die hohe Verschuldung des privaten Sektors trüben jedoch weiterhin die Nachfrage nach Bankkrediten und beeinträchtigen somit das Wirtschaftswachstum. Die Bankbilanzen stehen angesichts der Vielzahl notleidender Kredite nach wie vor unter Druck, was die Kreditvergabe beeinträchtigt. Die unterschiedlichen und bisweilen ungeeigneten Insolvenzregelungen in der Union tragen dazu bei, dass sich der Verschuldungsabbau im privaten Sektor verzögert, wodurch Investitionen gebremst werden.

    (7)

    Ungeachtet der jüngsten Erfolge bei der Stärkung der Architektur der WWU muss weiter an ihrer Vollendung gearbeitet werden. Im vom Präsidenten der Europäischen Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Präsidenten des Europäischen Rates, der Europäischen Zentralbank, der Euro-Gruppe und des Europäischen Parlaments erstellten Bericht der fünf Präsidenten „Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden“ vom 22. Juni 2015 wird der Weg für die Vollendung der WWU bis 2025 dargelegt. Am 21. Oktober 2015 hat die Kommission gemeinsam mit dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Zentralbank eine Mitteilung mit dem Titel „Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion“ angenommen, die eine erste Reihe von Vorschlägen für Folgemaßnahmen zum Bericht der fünf Präsidenten enthält. Die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sollten gemeinsam Verantwortung übernehmen und die kurz- und mittelfristigen Initiativen zur Vollendung der WWU zügig, offen und transparent umsetzen. Um die Konvergenz im Euro-Währungsgebiet zu fördern, beinhalten die Vorschläge Maßnahmen zur Stärkung der Euroraum-Dimension des Europäischen Semesters, unter anderem durch eine frühere Veröffentlichung der Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet, damit gemeinsame Herausforderungen in einem möglichst frühen Stadium ermittelt werden und diese Empfehlungen bei der Erarbeitung der länderspezifischen Empfehlungen für die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets berücksichtigt werden können, die zu einem späteren Zeitpunkt des Europäischen Semesters verabschiedet werden. Die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sollten zudem offen und transparent an längerfristigen Initiativen zur Vollendung der WWU arbeiten —

    EMPFIEHLT, dass die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets im Zeitraum 2016 bis 2017 im Rahmen der Euro-Gruppe sowohl einzeln als auch zusammen

    1.

    politische Strategien zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung, Förderung der Konvergenz, Begünstigung der Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte und zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit verfolgen; zu diesem Zweck müssen die Mitgliedstaaten, insbesondere die Länder mit hohen privaten und öffentlichen Schuldenständen, Reformen durchführen, die zu einer Steigerung der Produktivität, zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen, zu einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowie zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen führen; die Mitgliedstaaten mit einem hohen Leistungsbilanzüberschuss müssen vorrangig Maßnahmen — einschließlich Strukturreformen — umsetzen, die dazu beitragen, ihre Binnennachfrage und ihr Wachstumspotenzial zu steigern;

    2.

    Reformen durchführen, die folgende Elemente miteinander kombinieren: i) flexible und verlässliche Arbeitsverträge, die reibungslose Arbeitsmarktübergänge begünstigen und einen zweigeteilten Arbeitsmarkt verhindern, ii) umfassende Strategien für lebenslanges Lernen, iii) wirksame Maßnahmen zur Wiedereingliederung Erwerbsloser in den Arbeitsmarkt, iv) angemessene und tragfähige Sozialschutzsysteme, die wirksam und effizient während des gesamten Lebenszyklus sowohl zu sozialer Inklusion als auch zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt beitragen, sowie v) offene und wettbewerbsfähige Produkt- und Dienstleistungsmärkte; die steuerliche Belastung der Arbeit, insbesondere bei Geringverdienern, haushaltsneutral verringern, um die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern;

    3.

    ihre haushaltspolitischen Strategien unter vollständiger Einhaltung des SWP verfolgen; für 2016 erscheint das Ziel eines weitgehend neutralen gemeinsamen haushaltspolitischen Kurses im Euro-Währungsgebiet angemessen, im Hinblick auf ein Gleichgewicht zwischen der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und der kurzfristigen makroökonomischen Stabilisierung; mit Blick auf 2017 die öffentlichen Schuldenstände verringern, um wieder Kapitalpuffer aufzubauen, und Prozyklik vermeiden; die Konsolidierungsanstrengungen nach den einzelnen Mitgliedstaaten differenzieren, im Einklang mit ihrer jeweilige Position im Hinblick auf die Vorgaben des SWP und unter Berücksichtigung ihres Stabilisierungsbedarfs sowie möglicher Spillover-Effekte zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets; zu diesem Zweck den haushaltspolitischen Kurs des Euro-Währungsgebiets im Kontext der Stabilitätsprogramme und der Übersichten über die Haushaltsplanung überprüfen;

    4.

    die schrittweise Verringerung notleidender Bankkredite vorantreiben und die Insolvenzverfahren für Unternehmen und Privathaushalte verbessern; in Mitgliedstaaten mit hohen privaten Schuldenständen einen geordneten Schuldenabbau vorantreiben, unter anderem durch die Erleichterung der Bereinigung untragbarer privater Schulden;

    5.

    in einer offenen und transparenten Weise auf die Vollendung der WWU hinarbeiten, unter uneingeschränkter Achtung des Binnenmarkts, und die rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Aspekte der im Bericht der fünf Präsidenten enthaltenen längerfristigen Maßnahmen weiter untersuchen.

    Geschehen zu Brüssel am 8. März 2016.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    J.R.V.A. DIJSSELBLOEM


    (1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

    (2)  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

    (3)  Empfehlung des Rates vom 14. Juli 2015 zur Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (ABl. C 272 vom 18.8.2015, S. 98).

    (4)  Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 190).

    (5)  Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (ABl. L 225 vom 30.7.2014, S. 1).


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