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Document 32016D0218(01)
Council Decision of 15 February 2016 appointing an alternate member of the Governing Board of the European Agency for Safety and Health at Work for Spain
Beschluss des Rates vom 15. Februar 2016 zur Ernennung eines spanischen stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Beschluss des Rates vom 15. Februar 2016 zur Ernennung eines spanischen stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
ABl. C 62 vom 18.2.2016, p. 2–3
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 07/11/2016
18.2.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 62/2 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 15. Februar 2016
zur Ernennung eines spanischen stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
(2016/C 62/03)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates vom 18. Juli 1994 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (1), insbesondere auf Artikel 8,
gestützt auf die Kandidatenlisten, die dem Rat von den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie den Arbeitgeberverbänden und den Arbeitnehmerorganisationen vorgelegt wurden,
gestützt auf die Listen der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Mit den Beschlüssen vom 2. Dezember 2013 (2), vom 12. Juni 2014 (3), vom 18. November 2014 (4), vom 15. Dezember 2014 (5), vom 20. April 2015 (6) und vom 10. November 2015 (7) und mit dem Beschluss (EU) 2015/453 (8) hat der Rat die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für die Zeit bis zum 7. November 2016 — mit Ausnahme bestimmter Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder — ernannt. |
(2) |
Der Arbeitgeberverband BUSINESSEUROPE hat für zwei noch zu besetzende Posten Kandidaten vorgeschlagen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Zum stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird für den am 7. November 2016 endenden Zeitraum ernannt:
I. VERTRETER DER ARBEITGEBERVERBÄNDE
Land |
|
Stellvertretendes Mitglied |
Spanien |
|
Frau Laura CASTRILLO NUÑEZ |
Artikel 2
Der Rat ernennt die noch vorzuschlagenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder zu einem späteren Zeitpunkt.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 15. Februar 2016.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M.H.P. VAN DAM
(1) ABl. L 216 vom 20.8.1994, S. 1.
(2) Beschluss des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (ABl. C 360 vom 10.12.2013, S. 8).
(3) Beschluss des Rates vom 12. Juni 2014 zur Ernennung der litauischen und der maltesischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (ABl. C 182 vom 14.6.2014, S. 14); Beschluss des Rates vom 12. Juni 2014 zur Ernennung der französischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (ABl. C 186 vom 18.6.2014, S. 5).
(4) Beschluss des Rates vom 18. November 2014 zur Ernennung eines lettischen Mitglieds und eines lettischen stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (ABl. C 420 vom 22.11.2014, S. 6).
(5) Beschluss des Rates vom 15. Dezember 2014 zur Ernennung eines deutschen Mitglieds des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (ABl. C 453 vom 17.12.2014, S. 2).
(6) Beschluss des Rates vom 20. April 2015 zur Ernennung eines slowakischen stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (ABl. C 130 vom 14.6.2014, S. 5); Beschluss des Rates vom 20. April 2015 zur Ernennung eines slowenischen Mitglieds und eines schwedischen stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (ABl. C 130 vom 18.6.2014, S. 2).
(7) Beschluss des Rates vom 10. November 2015 zur Ernennung eines ungarischen Mitglieds und eines ungarischen stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (ABl. C 380 vom 22.11.2015, S. 2).
(8) Beschluss (EU) 2015/453 des Rates vom 16. März 2015 zur Ernennung eines dänischen Mitglieds und eines deutschen stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (ABl. L 75 vom 19.3.2015, S. 18).