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Document 32015D0749

Durchführungsbeschluss der Kommission (EU) 2015/749 vom 7. Mai 2015 zur Aufhebung der Entscheidung 2007/410/EG über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Potato spindle tuber viroid (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 3023)

ABl. L 119 vom 12.5.2015, p. 25–26 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2015/749/oj

12.5.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 119/25


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION (EU) 2015/749

vom 7. Mai 2015

zur Aufhebung der Entscheidung 2007/410/EG über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Potato spindle tuber viroid

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 3023)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2000/29/EG des Rates vom 8. Mai 2000 über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (1), insbesondere auf Artikel 16 Absatz 3 Satz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Trotz der in der Kommissionsentscheidung 2007/410/EG (2) festgelegten Maßnahmen hat sich der Potato spindle tuber viroid mittlerweile innerhalb der Union auf den Pflanzen ausgebreitet, die von der Entscheidung erfasst werden — im Folgenden die „betreffenden Pflanzen“; das haben die amtlichen Untersuchungen ergeben, die die Mitgliedstaaten gemäß der genannten Entscheidung durchgeführt haben.

(2)

Seit Anwendung der Entscheidung 2007/410/EG waren an den betreffenden Pflanzen indessen keine Symptome des Befalls mit Potato spindle tuber viroid zu beobachten, und nach einem Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (3) ist davon auszugehen, dass die Auswirkungen eines Befalls dieser Pflanzen mit Pospiviroiden minimal sind. Außerdem hat der Befall der betreffenden Pflanzen mit diesem Organismus nicht zu seiner Ausbreitung auf andere als die betreffenden Pflanzen in der Europäischen Union geführt.

(3)

Daher wird der Schluss gezogen, dass die mit der Entscheidung 2007/410/EG eingeführten Maßnahmen nicht geeignet sind, die Ausbreitung von Potato spindle tuber viroid auf den betreffenden Pflanzen in der Europäischen Union zu verhindern, und dass kein pflanzengesundheitliches Risiko besteht, das diese Maßnahmen rechtfertigen würde.

(4)

Die Entscheidung 2007/410/EG sollte daher aufgehoben werden.

(5)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Entscheidung 2007/410/EG wird aufgehoben.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 7. Mai 2015

Für die Kommission

Vytenis ANDRIUKAITIS

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 169 vom 10.7.2000, S. 1.

(2)  Entscheidung 2007/410/EG der Kommission vom 12. Juni 2007 über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Potato spindle tuber viroid (ABl. L 155 vom 15.6.2007, S. 71).

(3)  EFSA Scientific Opinion on the assessment of the risk of solanaceous pospiviroids for the EU territory and the identification and evaluation of risk management options 1 EFSA Journal 2011; 9(8):2330.


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