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Document 32015D0609(01)

    Beschluss des Rates vom 8. Juni 2015 zur Ernennung bzw. Ersetzung von Mitgliedern des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung

    ABl. C 191 vom 9.6.2015, p. 4–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 17/09/2015

    9.6.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 191/4


    BESCHLUSS DES RATES

    vom 8. Juni 2015

    zur Ernennung bzw. Ersetzung von Mitgliedern des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung

    (2015/C 191/03)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates vom 10. Februar 1975 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, insbesondere auf Artikel 4 (1),

    in Anbetracht der von der griechischen Regierung unterbreiteten Kandidatur,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat mit seinem Beschluss vom 16. Juli 2012 (2) die Mitglieder des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für den Zeitraum vom 18. September 2012 bis zum 17. September 2015 ernannt.

    (2)

    Der Sitz eines griechischen Mitglieds des Verwaltungsrates des Zentrums in der Kategorie der Vertreter der Regierungen ist aufgrund des Rücktritts von Herrn Dimitrios SKIADAS frei geworden.

    (3)

    Die Mitglieder im Verwaltungsrat des genannten Zentrums sollten für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 17. September 2015, ernannt werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Einziger Artikel

    Zum Mitglied des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung werden für die verbleibende Amtszeit bis zum 17. September 2015 die folgenden Personen ernannt:

    REGIERUNGSVERTRETER:

    GRIECHENLAND

    Herr Dimitrios CHASAPIS

    Geschehen zu Luxemburg am 8. Juni 2015.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    D. REIZNIECE-OZOLA


    (1)  ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1.

    (2)  ABl. C 228 vom 31.7.2012, S. 3.


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