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Document 32015D0117
Council Implementing Decision (CFSP) 2015/117 of 26 January 2015 implementing Decision 2013/255/CFSP concerning restrictive measures against Syria
Durchführungsbeschluss (GASP) 2015/117 des Rates vom 26. Januar 2015 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien
Durchführungsbeschluss (GASP) 2015/117 des Rates vom 26. Januar 2015 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien
ABl. L 20 vom 27.1.2015, p. 85–86
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Modifies | 32013D0255 | Vervollständigung | Anhang I | 27/01/2015 |
27.1.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 20/85 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2015/117 DES RATES
vom 26. Januar 2015
zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (1), insbesondere auf Artikel 30 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 31. Mai 2013 den Beschluss 2013/255/GASP erlassen. |
(2) |
Mit seinen Urteilen vom 13. November 2014 in den Rechtssachen T-653/11, T-654/11 und T-43/12 hat das Gericht der Europäischen Union den Beschluss des Rates, Aiman Jaber, Khaled Kaddour, Mohammed Hamcho und Hamcho International in die in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufzunehmen, für nichtig erklärt. |
(3) |
Aiman Jaber, Khaled Kaddour, Mohammed Hamcho und Hamcho International sollten auf der Grundlage neuer Begründungen erneut in die Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden. |
(4) |
Der Beschluss 2013/255/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 26. Januar 2015.
Im Namen des Rates
Der Präsident
E. RINKĒVIČS
(1) ABl. L 147 vom 1.6.2013, S. 14.
ANHANG
Die folgenden Personen und Organisation werden in die Liste der Personen und Organisationen in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP aufgenommen.
I. LISTE DER NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN NACH DEN ARTIKELN 27 UND 28
A. PERSONEN
|
Name |
Angaben zur Identität |
Gründe |
Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste |
18. |
Mohammed ( ) Hamcho ( ) |
Geburtsdatum: 20. Mai 1966 Reisepass Nr. 002954347 |
Bekannter syrischer Geschäftsmann, Eigentümer von Hamcho International, der Schlüsselpersonen des syrischen Regimes, einschließlich Präsident Bashar al-Assad und Maher al-Assad, nahe steht. Infolge seiner Ernennung durch Wirtschaftsminister Khodr Orfali bekleidet er seit März 2014 das Amt des Vorsitzenden für China in den Bilateralen Wirtschaftsräten. Mohammed Hamcho ist selbst Unterstützer und Nutznießer des syrischen Regimes und steht in Verbindung mit Personen, die Nutznießer und Unterstützer des Regimes sind. |
27.1.2015 |
28. |
Khalid ( ) (alias Khaled) Qaddur ( ) (alias Qadour, Qaddour, Kaddour) |
|
Bekannter syrischer Geschäftsmann, der Maher al-Assad, einer Schlüsselperson des syrischen Regimes, nahe steht. Khalid Qaddur ist selbst Unterstützer und Nutznießer des syrischen Regimes und steht in Verbindung mit Personen, die Nutznießer und Unterstützer des Regimes sind. |
27.1.2015 |
33. |
Ayman ( ) Jabir ( ) (alias Aiman Jaber) |
Geburtsort: Latakia |
Bekannter syrischer Geschäftsmann, der Schlüsselpersonen des syrischen Regimes, wie Maher al-Assad und Rami Makhlouf, nahe steht. Er hat das Regime auch durch die Erleichterung der Einfuhr von Erdöl von Overseas Petroleum Trading nach Syrien über sein Unternehmen El Jazireh unterstützt. Ayman Jabir ist selbst Unterstützer und Nutznießer des Regimes und steht in Verbindung mit Personen, die Nutznießer und Unterstützer des Regimes sind. |
27.1.2015 |
B. Organisationen
|
Name |
Angaben zur Identität |
Gründe |
Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste |
|||||||
3. |
Hamcho International (alias Hamsho International Group) |
|
Hamcho International ist eine große syrische Holdinggesellschaft im Eigentum von Mohammed Hamcho. Hamcho International ist selbst Unterstützer und Nutznießer des Regimes und steht in Verbindung mit einer Person, die Nutznießer und Unterstützer des Regimes ist. |
27.1.2015 |