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Document 32015D0117

    Durchführungsbeschluss (GASP) 2015/117 des Rates vom 26. Januar 2015 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien

    ABl. L 20 vom 27.1.2015, p. 85–86 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2015/117/oj

    27.1.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 20/85


    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2015/117 DES RATES

    vom 26. Januar 2015

    zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

    gestützt auf den Beschluss 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (1), insbesondere auf Artikel 30 Absatz 1,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 31. Mai 2013 den Beschluss 2013/255/GASP erlassen.

    (2)

    Mit seinen Urteilen vom 13. November 2014 in den Rechtssachen T-653/11, T-654/11 und T-43/12 hat das Gericht der Europäischen Union den Beschluss des Rates, Aiman Jaber, Khaled Kaddour, Mohammed Hamcho und Hamcho International in die in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufzunehmen, für nichtig erklärt.

    (3)

    Aiman Jaber, Khaled Kaddour, Mohammed Hamcho und Hamcho International sollten auf der Grundlage neuer Begründungen erneut in die Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

    (4)

    Der Beschluss 2013/255/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 26. Januar 2015.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    E. RINKĒVIČS


    (1)  ABl. L 147 vom 1.6.2013, S. 14.


    ANHANG

    Die folgenden Personen und Organisation werden in die Liste der Personen und Organisationen in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP aufgenommen.

    I.   LISTE DER NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN NACH DEN ARTIKELN 27 UND 28

    A.   PERSONEN

     

    Name

    Angaben zur Identität

    Gründe

    Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

    18.

    Mohammed (

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    ) Hamcho (

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    )

    Geburtsdatum: 20. Mai 1966

    Reisepass Nr. 002954347

    Bekannter syrischer Geschäftsmann, Eigentümer von Hamcho International, der Schlüsselpersonen des syrischen Regimes, einschließlich Präsident Bashar al-Assad und Maher al-Assad, nahe steht.

    Infolge seiner Ernennung durch Wirtschaftsminister Khodr Orfali bekleidet er seit März 2014 das Amt des Vorsitzenden für China in den Bilateralen Wirtschaftsräten.

    Mohammed Hamcho ist selbst Unterstützer und Nutznießer des syrischen Regimes und steht in Verbindung mit Personen, die Nutznießer und Unterstützer des Regimes sind.

    27.1.2015

    28.

    Khalid (

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    ) (alias Khaled) Qaddur (

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    ) (alias Qadour, Qaddour, Kaddour)

     

    Bekannter syrischer Geschäftsmann, der Maher al-Assad, einer Schlüsselperson des syrischen Regimes, nahe steht.

    Khalid Qaddur ist selbst Unterstützer und Nutznießer des syrischen Regimes und steht in Verbindung mit Personen, die Nutznießer und Unterstützer des Regimes sind.

    27.1.2015

    33.

    Ayman (

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    ) Jabir (

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    ) (alias Aiman Jaber)

    Geburtsort: Latakia

    Bekannter syrischer Geschäftsmann, der Schlüsselpersonen des syrischen Regimes, wie Maher al-Assad und Rami Makhlouf, nahe steht.

    Er hat das Regime auch durch die Erleichterung der Einfuhr von Erdöl von Overseas Petroleum Trading nach Syrien über sein Unternehmen El Jazireh unterstützt.

    Ayman Jabir ist selbst Unterstützer und Nutznießer des Regimes und steht in Verbindung mit Personen, die Nutznießer und Unterstützer des Regimes sind.

    27.1.2015

    B.   Organisationen

     

    Name

    Angaben zur Identität

    Gründe

    Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

    3.

    Hamcho International

    (alias Hamsho International Group)

    Baghdad Street,

    PO Box 8254

    Damaskus

    Tel. 963 112316675

    Fax 963 112318875

    Website: www.hamshointl.com

    E-Mail: info@hamshointl.com und hamshogroup@yahoo.com

    Hamcho International ist eine große syrische Holdinggesellschaft im Eigentum von Mohammed Hamcho.

    Hamcho International ist selbst Unterstützer und Nutznießer des Regimes und steht in Verbindung mit einer Person, die Nutznießer und Unterstützer des Regimes ist.

    27.1.2015


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