EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32014H0729(07)

Empfehlung des Rates vom 8. Juli 2014 zum nationalen Reformprogramm Irlands 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Irlands 2014

ABl. C 247 vom 29.7.2014, p. 29–34 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

29.7.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 247/29


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 8. Juli 2014

zum nationalen Reformprogramm Irlands 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Irlands 2014

2014/C 247/07

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (2), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 hat der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Beschäftigungs- und Wachstumsstrategie („Europa 2020“) zugestimmt, die sich auf eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitiken bezieht, deren Schwerpunkt auf den Bereichen liegt, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2)

Am 13. Juli 2010 hat der Rat auf der Grundlage der Kommissionsvorschläge eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) angenommen und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (3), die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, den integrierten Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik Rechnung zu tragen.

(3)

Am 29. Juni 2012 haben die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten einen „Pakt für Wachstum und Beschäftigung“ beschlossen, der einen kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, der EU und des Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller verfügbaren Hebel, Instrumente und Politiken bildet. Sie haben Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten beschlossen, wobei insbesondere die feste Entschlossenheit bekundet wurde, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und die länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen.

(4)

Irland unterlag bis Dezember 2013 einem makroökonomischen Anpassungsprogramm. Daher fand gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) die Überwachung und Bewertung des Europäischen Semesters zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik für die Dauer dieses Programms keine Anwendung. In Anbetracht des erfolgreichen Abschlusses des irischen makroökonomischen Anpassungsprogramms sollte Irland nun vollständig in den Rahmen des Europäischen Semesters einbezogen werden.

(5)

Am 13. November 2013 hat die Kommission den Jahreswachstumsbericht angenommen, mit dem das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2014 eingeleitet wurde. Ebenfalls am 13. November 2013 hat die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht angenommen.

(6)

Am 20. Dezember 2013 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Finanzstabilität, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung. Er betonte die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft wiederherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise zu bewältigen und die Verwaltungen zu modernisieren.

(7)

Am 5. März 2014 hat die Kommission unter Berücksichtigung des erfolgreichen Abschlusses des irischen wirtschaftlichen Anpassungsprogramms sowie der Tatsache, dass Irland nun vollständig in den Rahmen des Europäischen Semesters einbezogen werden sollte, die Ergebnisse ihrer eingehenden Prüfung für Irland gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 veröffentlicht. Die Analyse führt die Kommission zu dem Schluss, dass das vor kurzem abgeschlossene irische makroökonomische Anpassungsprogramm maßgeblich zur Bewältigung der wirtschaftlichen Risiken und zum Abbau von Ungleichgewichten beigetragen hat. Gleichwohl bestehen weiterhin makroökonomische Ungleichgewichte, die eine gezielte Überwachung und durchgreifende politische Maßnahmen erfordern. Insbesondere die Entwicklungen im Finanzwesen, die Verschuldung des privaten und des öffentlichen Sektors und die damit zusammenhängenden hohen Brutto- und Nettoauslandsverbindlichkeiten sowie die Lage auf dem Arbeitsmarkt zeigen, dass nach wie vor Risiken bestehen.

(8)

Am 17. April 2014 übermittelte Irland sein nationales Reformprogramm 2014 und am 29. April 2014 sein Stabilitätsprogramm für 2014. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(9)

Die vorrangigen Ziele der im Stabilitätsprogramm für 2014 dargelegten Haushaltsstrategie bestehen darin, das übermäßige Defizit bis 2015 zu korrigieren und das mittelfristige Haushaltsziel bis 2018 zu erreichen. Dem Stabilitätsprogramm zufolge soll das Defizit im Einklang mit der Empfehlung für das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit bis 2015 auf unter 3 % des BIP zurückgehen. Das Stabilitätsprogramm bestätigt das mittelfristige Ziel eines strukturell ausgeglichen Haushalts, was den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts entspricht. Für die Zeit nach 2015 sieht das Stabilitätsprogramm einen Abbau des Gesamtdefizits um etwa 1 Prozentpunkt des BIP jährlich für den Zeitraum 2016-2018 vor. Der Schuldenstand soll von rund 124 % des BIP im Jahr 2013 auf 107 % des BIP im Jahr 2018 gesenkt werden. Das den Haushaltsprognosen des Stabilitätsprogramms zugrunde liegende makroökonomische Szenario wurde von einer unabhängigen Einrichtung (Irish Fiscal Advisory Council - irischer Haushaltsbeirat) als „innerhalb des Rahmens angemessener Prognosen“ gebilligt. Es steht weitgehend im Einklang mit der Prognose der Kommission für 2014 und 2015, wobei hinsichtlich der Beiträge der Nachfragekomponenten einige Unterschiede bestehen. Die Prognosen der Behörden für die späteren Jahre des Stabilitätsprogramms sind allerdings optimistisch. Darüber hinaus wird das Erreichen der Haushaltsziele für 2015 nicht ausreichend durch detaillierte Maßnahmen gestützt. Aus diesem Grunde liegt die Prognose der Kommission für das Haushaltsdefizit 2015 über dem vom Rat empfohlenen Zielwert. Ausgehend von der Bewertung des Stabilitätsprogramms und der Prognose der Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass die Zielwerte des Stabilitätsprogramms den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts entsprechen, ab dem Jahr 2015 jedoch durch spezifische Maßnahmen untermauert werden müssen. Irland hat bedeutende Schritte zur Verbesserung wichtiger Aspekte seines haushaltspolitischen Rahmens sowie der Qualität und Aktualität der Daten unternommen. Die derzeitigen Vorschriften für die mittelfristigen Ausgabenhöchstgrenzen lassen ermessensabhängige Änderungen seitens der Regierung zu, die nicht auf zuvor festgelegte unvorhergesehene Ausgaben beschränkt sind.

(10)

Im Steuerbereich haben die Reformmaßnahmen zur Haushaltskonsolidierung beigetragen, es besteht jedoch noch Verbesserungsspielraum hinsichtlich der Effizienz und der Wachstumsfreundlichkeit des Steuersystems. Bei der Eigentumsbesteuerung wurde von Transaktionsgebühren zu einer wiederkehrenden Besteuerung von Wohnimmobilien übergegangen, die Steuerbemessungsgrundlage ist aber noch relativ schmal, weil bestimmte Arten von Eigentum von der Steuer nicht erfasst werden. Die Besteuerung der Arbeit ist fragmentiert und komplex, und die Steuerbemessungsgrundlagen von wachstumsfreundlicheren Steuerarten wie Verbrauch- und Umweltsteuern werden durch ermäßigte Steuersätze und Steuerbefreiungen geschmälert. Infolge von Nullsätzen und ermäßigten MwSt.-Sätzen liegt die Effizienz der Mehrwertsteuererhebung unter dem EU-Durchschnitt. Zur Erreichung von Umverteilungszielen wird weithin auf ermäßigte Steuersätze zurückgegriffen, obwohl sie kein wirksames und zielgerichtetes politisches Instrument sind, um benachteiligte Gruppen zu schützen. Es besteht Verbesserungsspielraum hinsichtlich der Wirksamkeit umweltpolitischer Steuerinstrumente und der Abschaffung umweltschädlicher Subventionen.

(11)

Obwohl die Bevölkerung Irlands vergleichsweise jung ist, verzeichnete das Land im Jahr 2012 im öffentlichen Gesundheitswesen mit 8,7 % des BNE unionsweit mit die höchsten Ausgaben, die deutlich über dem EU-Durchschnitt von 7,3 % liegen. Angesichts der aktuell schwierigen Verwaltung des Haushalts des Gesundheitswesens kann im Hinblick auf den zu erwartenden demografischen Druck aufgrund einer alternden Bevölkerung das derzeitige Leistungsniveau nur aufrechterhalten werden, wenn die Wirtschaftlichkeit mittel- bis langfristig verbessert werden kann. Bis 2060 wird die demografisch bedingte Erhöhung der Gesundheitsausgaben voraussichtlich 1,2 Prozentpunkte des BIP betragen. Das Gesundheitswesen steht vielfältigen Herausforderungen gegenüber. Die einzelnen Gesundheitsdienstleister verwenden verschiedene Systeme und Verfahren für Finanzmanagement und Rechnungsführung. Dies führt zu Verzögerungen und behindert die Datenerfassung und -verarbeitung. Außerdem erschwert es die Überwachung der Gesundheitsausgaben sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und eine angemessene Ressourcenallokation. Die hohen Arzneimittelausgaben stellen eine weitere Herausforderung dar, wobei die Ausgaben für Medikamente der ambulanten Behandlung vergleichsweise hoch sind.

(12)

Im Bereich der Arbeitslosigkeit, insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit und der Jugendarbeitslosigkeit, hat Irland Herausforderungen zu bewältigen und ein großer Teil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ist nach wie vor geringqualifiziert, was zu einem Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage und zu Chancenungleichheit führt. Die Langzeitarbeitslosigkeit ist im Zuge der jüngsten Arbeitsmarktverbesserungen schrittweise zurückgegangen, bleibt aber als Anteil an der Gesamtarbeitslosigkeit auf einem hohen Stand und lag Ende 2013 bei über 61 % der Gesamtarbeitslosigkeit. Die Arbeitslosenquote der jungen Menschen erreichte Mitte 2012 einen Höchststand von über 30 %. Des Weiteren ist der Anteil der jungen Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, zwischen 2007 und 2012 um 8 Prozentpunkte auf 18,7 % angestiegen; in der Folge ist er wieder auf 16,1 % gesunken ist, bleibt damit jedoch nach wie vor einer der höchsten in der Union. Entsprechend den Zielen der Jugendgarantie müssen für sämtliche betroffenen jungen Menschen innerhalb von vier Monaten Lösungen gefunden werden. Mit der Neuausrichtung der Wirtschaft ist ein Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage entstanden, das einen Umschulungs- und Weiterqualifizierungsbedarf verursacht, der für die allgemeine und berufliche Bildung eine Herausforderung darstellt. Ferner liegt das Niveau der Beteiligung am lebenslangen Lernen weiterhin unter dem EU-Durchschnitt (7,3 % gegenüber 10,7 % im Jahr 2013).

(13)

Irland weist unionsweit einen der höchsten Bevölkerungsanteile von Personen in Haushalten mit niedriger Erwerbsintensität auf, was das Land vor schwerwiegende soziale Herausforderungen stellt. Bereits vor der Krise war dieser Anteil höher als der EU-Durchschnitt und stieg rasant von 14,3 % im Jahr 2007 auf 24,2 % im Jahr 2011 an. Alleinerziehende mit Kindern sind von der niedrigen Erwerbsintensität am stärksten betroffen. Dies hat dazu beigetragen, dass Kinder in Irland zunehmend durch Armut und soziale Ausgrenzung gefährdet sind, und verschärft die unausgewogene Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt weiter, die im Jahr 2013 67,2 % betrug, gegenüber der von Männern mit 83,4 %. Daraufhin richtete sich die Aufmerksamkeit auf das Angebot und die Erschwinglichkeit von Kinderbetreuungseinrichtungen, ein bedeutendes Hindernis für Eltern, die eine Stelle suchen, um das Armutsrisiko zu vermeiden. Außerdem gibt es auf dem Arbeitsmarkt eine Reihe von Arbeitslosigkeitsfallen. Die flache Struktur des Beihilfen- und Unterstützungssystems für Arbeitsuchende, die Tatsache, dass die Beihilfe für Arbeitsuchende unbefristet gewährt wird und dass bei der Aufnahme einer Arbeit andere Beihilfeleistungen (insbesondere Mietbeihilfen und Berechtigungsausweise für die Krankenversorgung) wegfallen, haben zur Folge, dass die Ersatzeinkommen für Langzeitarbeitslose mit geringem Lohnpotenzial und abhängig von der familiären Situation auch für andere Arbeitnehmer relativ hoch sind.

(14)

Die Kreditvergabe an KMU ist nach wie vor gering, was eine verhaltenen Kreditnachfrage in Verbindung mit Versorgungsengpässen widerspiegelt, da die KMU weiterhin in extremem Ausmaß von Fremdfinanzierung abhängen und unter einer schwachen Inlandsnachfrage leiden und die Banken bei der nachhaltigen Sanierung ihrer notleidenden KMU-Darlehen weitere Fortschritte erzielen müssen. Die jüngste Erhebung des Marktforschungsinstituts Red C ergab, dass 35 % der KMU, die zwischen Oktober 2013 und März 2014 Kredite nachgefragt haben, 19 % keine Darlehen erhielten. Ende des Jahres 2009 wurde die Kreditprüfungsstelle „Credit Review Office“ geschaffen, um zwischen Kreditgebern und potenziellen Kreditnehmern (KMU), denen ein Darlehen verweigert wurde, zu vermitteln. Zwar hat das Credit Review Office die Lage positiv beeinflusst, doch bisher in noch zu geringem Maße, was teilweise darauf zurückzuführen ist, dass nur wenige Beschwerden eingegangen sind. KMU finanzieren ihre Investitionen hauptsächlich über Bankdarlehen, alternative Finanzierungslösungen sind relativ schwach entwickelt, obgleich einige Instrumente, wie Darlehensfonds, derzeit geprüft werden. Mit der zunehmenden Konjunkturbelebung und der Erholung der Inlandsnachfrage dürften allerdings die Versorgungsengpässe zunehmen, es sei denn die Kreditkanäle werden auf angemessene Weise wiederhergestellt; dies ist eine Grundvoraussetzung für jegliche Wachstumsperspektive. Um den Zugang zu Finanzierungen für KMU zu verbessern, wurden spezielle Mechanismen und Fonds geschaffen, wie Kreditgarantieregelungen, ein Darlehensfonds für Kleinstunternehmen (Microenterprise Loan Fund Scheme) und drei KMU-Fonds, wobei deren Nutzung aber bislang begrenzt ist.

(15)

Trotz der Reformen des Bankensektors, die im Rahmen des kürzlich abgeschlossenen Finanzhilfeprogramms durchgeführt wurden, bestehen noch immer bedeutende Herausforderungen. Diese wurden im Rahmen der eingehenden Prüfung, der Irland 2014 von der Kommission unterzogen wurde, im Einzelnen untersucht. Im Juni 2013 machten die notleidenden Darlehen bei den drei größten inländischen Banken knapp 27 % des gesamten Darlehensvolumens aus. Die Verschuldungsrate der privaten Haushalte zählt trotz der jüngsten Entschuldungsbemühungen noch immer zu den höchsten in der Union, und dies birgt Risiken für die Finanzstabilität und stellt eine Belastung für die Wirtschaft dar. Die Entschuldung der privaten Haushalte und der KMU ist nicht abgeschlossen, und die Bilanzbereinigung im Bankensektor und bei den KMU ist ausschlaggebend für die Wiederherstellung der Kreditkanäle. Die Kreditvergabe der Banken geht weiter zurück und der Bankensektor hat nach wie vor Rentabilitätsschwierigkeiten, was teilweise durch die große Zahl der indexgebundenen Hypothekenkredite, den sogenannten „tracker mortgages“ (niedrigverzinsliche Altlasten), in den Bankbilanzen bedingt ist.

(16)

Die Vertragsdurchsetzung ist mit hohen Kosten verbunden. Der Großteil dieser Kosten (18,8 Prozentpunkte) entfällt auf Anwaltshonorare, und die hohen Kosten für juristische Dienstleistungen wirken sich auf die Kostenstruktur aller Unternehmen, auch der KMU, aus. Ferner sind die Kosten für juristische Dienstleistungen im Gegensatz zu den anderen freiberuflichen Dienstleistungen seit dem Beginn der Krise nicht gesunken, was teilweise auf den unzureichenden Wettbewerb in diesem Bereich zurückzuführen ist. Die irischen Behörden haben sich verpflichtet, den Rechtsdienstleistungssektor im Rahmen des makroökonomischen Anpassungsprogramms zu reformieren. 2011 haben sie ein Gesetz zur Regulierung der Rechtsdienstleistungen (Legal Services Regulation Bill) veröffentlicht, dessen Verabschiedung allerdings noch aussteht. Die im Justizwesen und in den Gerichten für eine aktive Fallbearbeitung im Vorverfahren zur Verfügung stehenden Verwaltungsressourcen sind äußerst begrenzt, was zu Verzögerungen bei der Rechtsprechung beitragen und die Kosten noch erhöhen dürfte. Ferner bestehen in Irland erhebliche Lücken hinsichtlich der Möglichkeiten zur Erhebung von Daten zur Leistungsfähigkeit der Justiz.

(17)

Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Irlands umfassend analysiert. Sie hat das nationale Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Irland berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien beurteilt. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 7 wider.

(18)

Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm geprüft; seine Stellungnahme (5) hierzu spiegelt sich insbesondere in den nachstehenden Empfehlungen 1 und 2 wider.

(19)

Vor dem Hintergrund der eingehenden Überprüfung der Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm geprüft. Seine Empfehlungen nach Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1, 3, 5 und 6 wider.

(20)

Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission außerdem die Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets insgesamt analysiert. Auf dieser Grundlage hat der Rat spezifische Empfehlungen abgegeben, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind, deren Währung der Euro ist (6). Als Land, dessen Währung der Euro ist, sollte Irland sicherstellen, dass auch diese Empfehlungen vollständig und fristgerecht umgesetzt werden —

EMPFIEHLT, dass Irland im Zeitraum von 2014 bis 2015

1.

den Haushalt 2014 vollständig ausführt und das übermäßige Defizit bis 2015 nachhaltig korrigiert, indem es die Haushaltsstrategie durch zusätzliche strukturelle Maßnahmen untermauert und die vom Rat im Defizitverfahren empfohlenen Anstrengungen zur strukturellen Anpassung unternimmt; nach Korrektur des übermäßigen Defizits zur Erreichung des mittelfristigen Haushaltsziels eine strukturelle Anpassung in Höhe von mindestens 0,5 % des BIP jährlich — bei guter Wirtschaftslage oder falls zur Erfüllung der Schuldenregel erforderlich mehr — vollbringt, um die hohe gesamtstaatliche Schuldenquote auf einen soliden Abwärtskurs zu bringen; die Glaubwürdigkeit der finanzpolitischen Anpassungsstrategie verbessert, die mehrjährige Haushaltsplanung wirksam umsetzt und weitergehende Haushaltsmaßnahmen, die den mittelfristigen Haushaltszielen zugrunde liegen, festlegt; die Verbindlichkeit der Obergrenze für die öffentlichen Ausgaben sicherstellt, unter anderem indem es die gesetzlichen Möglichkeiten für ermessensabhängige Abweichungen einschränkt; zur Unterstützung der Haushaltskonsolidierung erwägt, die Einnahmen durch Verbreiterung der Steuerbemessungsgrundlage zu erhöhen; in seinem Steuersystem verstärkt Wachstums- und Umweltziele berücksichtigt;

2.

im Hinblick auf eine bessere Kosteneffizienz die Reform des Gesundheitswesens voranbringt, mit deren Umsetzung es im Zuge des strategischen Rahmens „Future Health“ begonnen hat; weitere Maßnahmen zur Senkung der Arzneimittelausgaben trifft, wie häufigere Preisanpassungen für patentgeschützte Arzneimittel, Erhöhung der Marktdurchdringung der Generika und Verbesserung der Verschreibungspraxis; die Finanzmanagementsysteme der nationalen Gesundheitsbehörde reformiert, um die Systeme aller Betreiber zu harmonisieren und die Verwaltung der Erstattungsanträge zu verbessern; spätestens bis zum Ende des ersten Quartals 2015 persönliche Krankenversichertenausweise vergibt;

3.

die aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen weiter verbessert und dabei den Schwerpunkt auf Maßnahmen für Langzeitarbeitslose, gering qualifizierte Arbeitnehmer und — im Einklang mit den Zielen der Jugendgarantie — junge Menschen legt; die laufende Reform des Systems der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die Beschäftigungsförderungsprogramme und die lehrberuflichen Programme voranbringt; die Möglichkeiten der Ausbildung am Arbeitsplatz erhöht; die Arbeitsmarktrelevanz der Fort- und Weiterbildungskurse und der Lehrprogramme verbessert und sicherstellt; das Niveau und die Qualität der von den Intreo-Arbeitsämtern angebotenen Unterstützungsleistungen verbessert; im Rahmen des Systems der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen einen nahtlosen Übergang zwischen den Intreo-Arbeitsämtern und den Stellen für allgemeine und berufliche Bildung schafft;

4.

das Problem der Haushalte mit niedriger Erwerbsintensität und das Armutsrisiko bei Kindern angeht, indem es die Sozialleistungen degressiv gestaltet und bei Wiederaufnahme einer Beschäftigung zusätzliche Zahlungen vorsieht; die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt fördert, indem es insbesondere mit Blick auf Familien mit niedrigem Einkommen das Angebot an erschwinglicheren ganztägigen Kinderbetreuungsplätzen verbessert;

5.

politische Maßnahmen für KMU voranbringt, einschließlich Initiativen zur Überwindung der Schwierigkeiten in Bezug auf die Verfügbarkeit von Finanzierungen durch Banken und Nichtbanken und der Umschuldung, wobei Risiken für die öffentlichen Finanzen und die Finanzstabilität vermieden werden müssen; Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs der KMU zu Bankdarlehen und Nichtbankenfinanzierungen voranbringt; ein System zur Überwachung der Darlehensvergabe an KMU im Bankensektor einführt; gleichzeitig daran arbeitet, zu gewährleisten, dass die zur Verfügung stehenden alternativen Darlehensfazilitäten, einschließlich der drei durch den nationalen Pensionsreservefonds (National Pensions Reserve Fund), Microfinance Ireland und das befristete Kreditbürgschaftssystem kofinanzierten KMU-Fonds, besser genutzt werden; die Nutzung dieser und anderer alternativer Finanzierungssysteme durch die KMU fördert; die Kompetenzen der Kreditprüfungsstelle (Credit Review Office) hinsichtlich der Vermittlung zwischen Banken und potenziellen KMU-Kreditnehmern, denen ein Darlehen verweigert wurde, ausbaut sowie ihre Sichtbarkeit erhöht;

6.

überwacht, welche Fortschritte die Banken bezüglich der Ziele der Umstrukturierung der in Rückstand befindlichen Hypothekenzahlungen erzielen; im Hinblick auf einen erheblichen Abbau der in Rückstand befindlichen Hypothekenzahlungen bis Ende 2014 für das dritte und vierte Quartal 2014 ehrgeizige Ziele ankündigt, nach denen die wichtigsten Hypothekenbanken für Hypothekendarlehen, die mehr als 90 Tage in Rückstand sind, Sanierungslösungen vorschlagen und vereinbaren; weiterhin die Nachhaltigkeit der vereinbarten Umstrukturierungsregelungen mittels Audits und gezielten Vor-Ort-Prüfungen bewertet; Leitlinien für langfristig tragfähige Lösungen erarbeitet; zur Verbesserung der Transparenz regelmäßig Informationen über den Bestand der Banken an in Rückstand befindlichen KMU-Darlehen veröffentlicht; eine Strategie für die Bewältigung von Risikopositionen in gefährdeten Gewerbeimmobilien-Darlehensbeständen entwickelt; ein zentrales Kreditregister einrichtet;

7.

die Verfahrenskosten und die Kosten für juristische Dienstleistungen senkt und den Wettbewerb fördert, indem es unter anderem bis Ende 2014 das Gesetz zur Regulierung der Rechtsdienstleistungen verabschiedet, einschließlich der Bestimmung, die die Gründung multidisziplinärer Sozietäten ermöglicht, und sich bemüht, das Retentionsrecht der Rechtsanwälte abzuschaffen; die Auswirkungen dieses Gesetzes einschließlich im Hinblick auf die Kosten juristischer Dienstleistungen überwacht; mittels Durchführungsmaßnahmen sicherstellt, dass die Aufsichtsbehörde für juristische Dienstleistungen ihre Arbeit unverzüglich aufnimmt und die ihr kraft Gesetz übertragenen Pflichten, einschließlich der Veröffentlichung von Vorschriften oder Leitlinien für multidisziplinäre Sozietäten und der Bearbeitung von Beschwerden, ordnungsgemäß erfüllt; die Datenerfassungssysteme für eine bessere Überwachung und Bewertung der Effizienz der Gerichtsverfahren zur Ermittlung von Reformbedarf verbessert.

Geschehen zu Brüssel am 8. Juli 2014.

Im Namen des Rates

Der Präsident

P. C. PADOAN


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

(3)  Für 2014 aufrechterhalten durch den Beschluss 2014/322/EU des Rates vom 6. Mai 2014 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten für 2014 (ABl. L 165 vom 4.6.2014, S. 49).

(4)  Verordnung (EU) Nr. 472/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind (ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 1).

(5)  Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.

(6)  Siehe Seite 141 dieses Amtsblatts.


Top