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Dokument 32014D0700

    Beschluss 2014/700/GASP des Rates vom 8. Oktober 2014 zur Änderung des Beschlusses 2013/183/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

    ABl. L 293 vom 9.10.2014, str. 34—36 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Status prawny dokumentu Już nie obowiązuje, Data zakończenia ważności: 28/05/2016; Stillschweigend aufgehoben durch 32016D0849

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/700/oj

    9.10.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 293/34


    BESCHLUSS 2014/700/GASP DES RATES

    vom 8. Oktober 2014

    zur Änderung des Beschlusses 2013/183/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

    gestützt auf den Beschluss 2013/183/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (1), insbesondere auf Artikel 19,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 22. April 2013 den Beschluss 2013/183/GASP erlassen.

    (2)

    Am 28. Juli 2014 hat der gemäß der Resolution 1718 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen betreffend die Demokratische Volksrepublik Korea eingesetzte Sanktionsausschuss (im Folgenden „Sanktionsausschuss“) die Aufnahme einer neuen Einrichtung in seine konsolidierte Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gebilligt.

    (3)

    Am 30. Juli 2014 hat der Sanktionsausschuss die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert.

    (4)

    Gemäß Artikel 22 Absatz 1 des Beschlusses 2013/183/GASP sollte die in Anhang I jenes Beschlusses enthaltene Liste daher entsprechend geändert werden.

    (5)

    Angesichts des gemeldeten Sterbefalls einer in der Liste aufgeführten Person, sollte außerdem auch Anhang II des Beschlusses 2013/183/GASP entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Anhänge I und II des Beschlusses 2013/183/GASP werden nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Luxemburg am 8. Oktober 2014.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    M. LUPI


    (1)  ABl. L 111 vom 23.4.2013, S. 52.


    ANHANG

    I.

    Folgende Einrichtung wird in die in Anhang I des Beschlusses 2013/183/GASP enthaltene Liste aufgenommen:

    Liste der Personen nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a und der Personen oder Einrichtungen gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a

    B.   Einrichtungen

     

    Name

    Aliasname

    Sitz/Anschrift

    Datum der Aufnahme in die Liste

    Sonstige Angaben

    20.

    Ocean Maritime Management Company, Limited

    (OMM)

     

    Donghung Dong, Central District. P.O. Box 120. Pyongyang, DVRK;

    Dongheung-dong Changgwang Street, Chung-Ku, PO Box 125, Pyongyang.

    28.7.2014

    Die Ocean Maritime Management Company, Limited (IMO Nummer: 1790183), ist der Betreiber/Manager des Schiffes Chong Chon Gang. Sie spielte eine Schlüsselrolle bei der Organisation des Schmuggels von Waffen und dazugehörigem Material aus Kuba in die DVRK im Juli 2013. Als solche beteiligte sich die Ocean Maritime Management Company, Limited, an Aktivitäten, die aufgrund der Resolutionen, nämlich aufgrund des mit der Resolution 1718 (2006) in der durch die Resolution 1874 (2009) geänderten Fassung verhängten Waffenembargos, untersagt sind, und wirkte an der Umgehung der mit diesen Resolutionen verhängten Maßnahmen mit.

    II.

    Die Einträge in Anhang I des Beschlusses 2013/183/GASP zu den nachstehend aufgeführten Personen und Einrichtungen werden durch die nachstehenden Einträge ersetzt:

    Liste der Personen nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a und der Personen oder Einrichtungen gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a

    A.   Personen

     

    Name

    Aliasname

    Geburtsdatum

    Datum der Aufnahme in die Liste

    Sonstige Angaben

    2.

    Ri Je-son

    Koreanischer Name:

    Image;

    Chinesischer Name:

    Image

    Aliasname Ri Che Son

    Geboren 1938

    16.7.2009

    Seit April 2014 Minister für Kernenergieindustrie. Ehemaliger Direktor des Generalbüros für Atomenergie (GBAE), das federführend für das Nuklearprogramm der Demokratischen Volksrepublik Korea verantwortlich ist; unterstützte verschiedene Anstrengungen im Nuklearbereich, u. a. die Verwaltung des Kernforschungszentrums von Yongbyon durch das GBAE und die Namchongang Trading Corporation.

    B.   Einrichtungen

     

    Name

    Aliasname

    Sitz/Anschrift

    Datum der Aufnahme in die Liste

    Sonstige Angaben

    14.

    Leader (Hongkong) International

    Leader International Trading Limited; Leader (Hongkong) International Trading Limited

    LM-873, RM B, 14/F, Wah Hen Commercial Centre, 383 Hennessy Road, Wanchai, Hongkong, China

    22.1.2013

    Leader International (In Hongkong unter der Handelsregisternummer 1177053 eingetragen) ermöglicht Verschiffungen im Auftrag der Korea Mining Development Trading Corporation (KOMID). Die KOMID wurde vom Sanktionsausschuss im April 2009 in die Liste aufgenommen und ist der wichtigste Waffenhändler der DVRK und ihr Hauptexporteur von Gütern und Ausrüstungen im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern und konventionellen Waffen.

    III.

    Folgende Person wird von der in Anhang II des Beschlusses 2013/183/GASP enthaltenen Liste gestrichen:

    A.   Personen

    5.

    JON Pyong-Ho.


    Góra