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Document 32014D0142

    Durchfürhungsbeschluss 2014/142/GASP des Rates vom 14. März 2014 zur Durchführung des Beschlusses 2011/486/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan

    ABl. L 76 vom 15.3.2014, p. 46–55 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2014/142/oj

    15.3.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 76/46


    DURCHFÜRHUNGSBESCHLUSS 2014/142/GASP DES RATES

    vom 14. März 2014

    zur Durchführung des Beschlusses 2011/486/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

    gestützt auf den Beschluss 2011/486/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan, insbesondere auf Artikel 5 (1),

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 1. August 2011 den Beschluss 2011/486/GASP erlassen.

    (2)

    Am 31. Dezember 2013 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß Nummer 30 der Resolution 1988 (2011) des Sicherheitsrats eingesetzt wurde, die Liste der Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen, die angesichts der Lage in Afghanistan restriktiven Maßnahmen unterliegen, geändert.

    (3)

    Der Anhang des Beschlusses 2011/486/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Anhang des Beschlusses 2011/486/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 14. März 2014.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    M. CHRISOCHOIDIS


    (1)  ABl. L 199 vom 2.8.2011, S. 57.


    ANHANG

    I.   Die Einträge für die nachstehenden Personen in der Liste im Anhang des Beschlusses 2011/486/GASP erhalten die Fassung der nachstehenden Einträge.

    A.   Mit den Taliban verbundene Personen

    1.   Abdul Kabir Mohammad Jan (Aliasname: A. Kabir)

    Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Zweiter Stellvertreter, Wirtschaftliche Angelegenheiten, Ministerrat während des Taliban-Regimes, b) Gouverneur der Provinz Nangarhar während des Taliban-Regimes, c) Chef der östlichen Zone während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: Um 1963. Geburtsort: Bezirk Pul-e-Khumri oder Baghlan Jadid, Provinz Baghlan, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) An terroristischen Operationen im Osten Afghanistans beteiligt, b) trieb Geld bei Drogenhändlern ein, c) soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten, d) Mitglied des Obersten Rates der Taliban (2009), e) Familie stammt ursprünglich aus dem Bezirk Neka, Provinz Paktika, Afghanistan, f) verantwortlich für die Anschläge auf afghanische Parlamentsmitglieder im November 2007 in Baghlan, g) Landbesitz im Zentrum der Provinz Baghlan, h) gehört dem Stamm der Zadran an. Tag der VN-Bezeichnung:25.1.2001.

    Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

    Abdul Kabir Mohammad Jan war Mitglied des von Mohammed Omar im Oktober 2006 ausgerufenen Hohen Taliban-Führungsrats und wurde im Oktober 2007 zum Militärbefehlshaber der östlichen Zone ernannt.

    2.   Mohammad Moslim Haqqani Muhammadi Gul (Aliasname: Moslim Haqqani)

    Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Stellvertretender Minister für Pilger- und religiöse Angelegenheiten während des Taliban-Regimes; b) stellvertretender Minister für das Hochschulwesen während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: 1965. Geburtsort: Dorf Gawargan, Bezirk Pul-e-Khumri, Provinz Baghlan, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Nationale Kennziffer: 1136 (nationaler afghanischer Personalausweis (tazkira)). Weitere Angaben: a) Ethnischer Paschtune aus der Provinz Baghlan, b) soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten, c) spricht fließend Englisch, Urdu und Arabisch. Tag der VN-Bezeichnung:25.1.2001.

    Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

    Mohammad Moslim Haqqani diente unter dem Taliban-Regime auch als stellvertretender Minister für das Hochschulwesen. Diese Bezeichnung wurde am 18. Juli 2007 in die Liste aufgenommen.

    3.   Abdul Raqib Takhari

    Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Minister für Repatriierung während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: Zwischen 1968 und 1973. Geburtsort: Dorf Zardalu Darra, Bezirk Kalafgan, Provinz Takhar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Mitglied des Obersten Rates der Taliban, zuständig für die Provinzen Takhar und Badakhshan (Dezember 2009), b) soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten, c) gehört der Volksgruppe der Tadschiken an. Tag der VN-Bezeichnung:25.1.2001.

    4.   Nazir Mohammad Abdul Basir (Aliasname: Nazar Mohammad)

    Titel: a) Maulavi, b) Sar Muallim. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Bürgermeister von Kundus-Stadt, b) amtierender Gouverneur der Provinz Kundus, Afghanistan, während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: 1954. Geburtsort: Dorf Malaghi, Bezirk Kundus, Provinz Kundus, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Aussöhnung nach dem Fall des Taliban-Regimes und Übernahme von Aufgaben auf Bezirksebene in der Provinz Kunduz unter der neuen Regierung, b) am 9. November 2008 als ermordet durch die Taliban bestätigt. Tag der VN-Bezeichnung:23.2.2001.

    5.   Zia-ur-Rahman Madani (Aliasnamen: a) Ziaurrahman Madani, b) Zaia u Rahman Madani, c) Madani Saheb, d) Diya’ al-Rahman Madani)

    Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Gouverneur der Provinz Logar (Afghanistan) während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1960. Geburtsort: (a) Dorf Paliran, Bezirk Namakab, Provinz Takhar, Afghanistan, (b) Taluqan-Stadt, Provinz Takhar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Am Drogenhandel beteiligt, b) Taliban-Mitglied, seit Mai 2007 zuständig für die militärischen Angelegenheiten der Taliban in der Provinz Takhar, Afghanistan, c) förderte seit 2003 die Beschaffung von Finanzmitteln in der Golfregion, d) leistete ferner Hilfestellung für Treffen zwischen ranghohen Taliban-Vertretern und wohlhabenden Förderern und organisierte die Beförderung von etwa einem Dutzend Personen nach Kabul, die dort Selbstmordanschläge verüben sollten, e) soll sich in der Golfregion aufhalten. Tag der VN-Bezeichnung:23.2.2001.

    6.   Shamsuddin (Aliasname: Pahlawan Shamsuddin)

    Titel: a) Maulavi, b) Quari. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Gouverneur der afghanischen Provinz Wardak (Maidan) während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: Um 1968. Geburtsort: Bezirk Keshim, Provinz Badakhshan, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan/Iran aufhalten. Tag der VN-Bezeichnung:23.2.2001.

    7.   Abdul Ghafar Qurishi Abdul Ghani (Aliasname: Abdul Ghaffar Qureshi)

    Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Repatriierungsattaché, Taliban-Botschaft, Islamabad, Pakistan. Geburtsdatum: a) 1970, b) 1967. Geburtsort: Dorf Turshut, Bezirk Warduj, Provinz Takhar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Reisepassnummer: D 000933 (afghanischer Reisepass, ausgestellt in Kabul am 13. September 1998). Nationale Kennziffer: 55130 (nationaler afghanischer Personalausweis (tazkira)). Anschrift:Khairkhana Section Number 3, Kabul, Afghanistan. Weitere Angaben: a) Am Drogenhandel beteiligt, b) gehört der Volksgruppe der Tadschiken an. Tag der VN-Bezeichnung:25.1.2001.

    8.   Abdul Manan Nyazi (Aliasnamen: a) Abdul Manan Nayazi, b) Abdul Manan Niazi, c) Baryaly, d) Baryalai)

    Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Gouverneur der Provinz Kabul während des Taliban-Regimes, b) Gouverneur der Provinz Balk während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1968. Geburtsort: a) Bezirk Pashtoon Zarghoon, Provinz Herat, Afghanistan, b) Dorf Sardar, Bezirk Kohsan, Provinz Herat, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Mitglied der Taliban, zuständig für die Provinzen Herat, Farah und Nimroz (Mitte 2013), b) Mitglied des Obersten Rates der Taliban und der Quetta-Schura der Taliban, c) soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten, d) gehört dem Stamm der Achekzai an, e) an der Einschleusung von Selbstmordattentätern nach Afghanistan beteiligt. Tag der VN-Bezeichnung:25.1.2001.

    Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

     

    Abdul Manan Nyazi war auch Taliban-Sprecher und später während des Taliban-Regimes Gouverneur der Provinzen Mazar-e-Sharif und Kabul.

     

    Abdul Manan Nyazi ist seit Mitte 2009 ranghoher Taliban-Befehlshaber in Westafghanistan und operiert in den Provinzen Farah, Herat und Nimroz.

     

    Abdul Manan Nyazi war Mitglied eines regionalen Taliban-Rates und wurde im Mai 2010 von den Taliban zum Gouverneur der Provinz Herat ernannt.

     

    Als Taliban-Befehlshaber ist Abdul Manan Nyazi an der Einschleusung von Selbstmordattentätern nach Afghanistan beteiligt.

    9.   Said Ahmed Shahidkhel

    Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Bildungsminister während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1975. Geburtsort: Dorf Spandeh (Espandi 'Olya), Bezirk Andar, Provinz Ghazni, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) War im Juli 2003 in Haft in Kabul, Afghanistan, b) wurde 2007 aus der Haft entlassen, c) soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten, d) seit Mitte 2013 Mitglied des Taliban-Führungsrates, e) gehört dem Stamm der Andar an. Tag der VN-Bezeichnung:23.2.2001.

    10.   Arefullah Aref Ghazi Mohammad (Aliasname: Arefullah Aref)

    Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Stellvertretender Finanzminister während des Taliban-Regimes, b) Gouverneur der Provinz Ghazni während des Taliban-Regimes, c) Gouverneur der Provinz Paktia während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1958. Geburtsort: Dorf Lawang (Lawand), Bezirk Gelan, Provinz Ghazni, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) seit Mitte 2013 Anführer der "Taliban-Front" im Bezirk Gelan, Provinz Ghanzi, Afghanistan, b) soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten, c) gehört dem Stamm der Andar an. Tag der VN-Bezeichnung:31.1.2001.

    11.   Abdul-Haq Wassiq (Aliasname: Abdul-Haq Wasseq)

    Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Minister für Sicherheit (Intelligence) während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: a) Um 1975, b) 1971. Geburtsort: Dorf Gharib, Bezirk Khogyani, Provinz Ghazni, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Anschrift: Gefängnis Guantanamo-Bay Weitere Angaben: In Gewahrsam der Vereinigten Staaten von Amerika (2011). Tag der VN-Bezeichnung:31.1.2001.

    Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

    Abdul-Haq Wassiq ist ein Verbündeter von Gulbuddin Hekmatyar. Unter dem Taliban-Regime hatte er nacheinander die Funktion des örtlichen Kommandeurs in den Provinzen Nimroz und Kandahar inne. Anschließend wurde er Stellvertretender Generaldirektor des Nachrichtendienstes (Intelligence) und war als solcher Qari Ahmadullah unterstellt. In dieser Funktion war er für die Beziehungen zu den ausländischen Al-Qaida-Kämpfern und ihren Ausbildungslagern in Afghanistan zuständig. Bekannt war er auch für seine repressiven Methoden gegenüber Taliban-Gegnern im Süden Afghanistans.

    12.   Ehsanullah Sarfida Hesamuddin Akhundzada (Aliasnamen: a) Ehsanullah Sarfadi, b) Ehsanullah Sarfida)

    Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Minister für Sicherheit (Intelligence) während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: Ungefähr im Zeitraum 1962-1963. Geburtsort: Dorf Khatak, Bezirk Gelan, Provinz Ghazni, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Seit Mitte 2007 unterstützte er die Taliban mit Waffen und Geld, b) soll sich in der Golf-Region aufhalten, c) gehört dem Stamm der Taraki an. Tag der VN-Bezeichnung:23.2.2001.

    Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

     

    Ehsanullah Sarfida war auch Präsident der Zentralbank der Taliban. Später wurde er zum Administrator der Taliban für die Eroberten Provinzen ernannt. Ehsanullah Sarfida gehörte zum engeren Kreis der Taliban-Schura.

     

    Ehsanullah Sarfida gehörte dem Al-Qaida-Netzwerk an und unterstützte die Taliban mit Waffen und Geld. Mitte 2007 unterstand ihm der Bezirk Marja in der afghanischen Provinz Helmand.

    13.   Ahmed Jan Wazir Akhtar Mohammad (Aliasnamen: a) Ahmed Jan Kuchi, b) Ahmed Jan Zadran)

    Gründe für die Aufnahme in die Liste: Beamter des Finanzministeriums während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: 1963. Geburtsort: Dorf Barlach, Bezirk Qareh Bagh, Provinz Ghazni, Afghanistan. Weitere Angaben: a) Bedeutender Befehlshaber des Haqqani Network, dessen Basis sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan befindet, b) dient als Stellvertreter, Sprecher und Berater des hochrangigen Führers des Haqqani Network Sirajuddin Jallaloudine Haqqani, c) Verbindungsperson zum Obersten Rat der Taliban, d) hat Reisen ins Ausland unternommen, e) dient als Verbindungsperson zu den Taliban-Befehlshabern in der Provinz Ghazni, Afghanistan, und stellt diesen Geld, Waffen, Kommunikationsausrüstung und Proviant zur Verfügung. Tag der VN-Bezeichnung:6.1.2012.

    14.   Mohammed Omar Ghulam Nabi

    Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Führer der Gläubigen ("Amir ul-Mumineen"), Afghanistan. Geburtsdatum: a) Um 1966, b) 1960, c) 1953. Geburtsort: a) Dorf Naw Deh, Bezirk Deh Rawud, Provinz Uruzgan, Afghanistan, b) Dorf Noori, Bezirk Maiwand, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Name des Vaters: Ghulam Nabi, auch als Mullah Musafir bekannt, b) linkes Auge fehlt, c) Schwager von Ahmad Jan Akhundzada Shukoor Akhundzada, d) soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten, e) gehört dem Stamm der Hotak an. Tag der VN-Bezeichnung:31.1.2001.

    Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

     

    Mohammed Omar führt den Titel "Befehlshaber der Gläubigen des Islamischen Emirats Afghanistan" und ist in der Taliban-Hierarchie oberster Führer der Taliban-Bewegung. Er schützte Osama bin Laden und sein Al-Qaida-Netzwerk in den Jahren, die den Anschlägen vom 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten vorausgingen. Er leitet seit 2001 den Kampf der Taliban gegen die afghanische Regierung und ihre Alliierten in Afghanistan.

     

    Mohammed Omar ist Befehlshaber des Bündnisses anderer wichtiger Militärführer in der Region, zu denen auch Jalaluddin Haqqani gehört. Auch Gulbuddin Hekmatyar hat mit Mohammed Omar und den Taliban zusammengearbeitet.

    15.   Mohammad Naim Barich Khudaidad (Aliasnamen: a) Mullah Naeem Barech, b) Mullah Naeem Baraich, c) Mullah Naimullah, d) Mullah Naim Bareh, e) Mohammad Naim, f) Mullah Naim Barich, g) Mullah Naim Barech, h) Mullah Naim Barech Akhund, i) Mullah Naeem Baric, j) Naim Berich, k) Haji Gul Mohammed Naim Barich, l) Gul Mohammad, m) Haji Ghul Mohammad, n) Gul Mohammad Kamran, o) Mawlawi Gul Mohammad, p) Spen Zrae)

    Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Minister für Zivilluftfahrt während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1975. Geburtsort: a) Dorf Lakhi, Region Hazarjuft, Bezirk Garmsir, Provinz Helmand, Afghanistan, b) Dorf Laki, Bezirk Garmsir, Provinz Helmand, Afghanistan, c) Dorf Lakari, Bezirk Garmsir, Provinz Helmand, Afghanistan, d) Darvishan, Bezirk Garmsir, Provinz Helmand, Afghanistan, e) Dorf De Luy Wiyalah, Bezirk Garmsir, Provinz Helmand, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Seit Mitte 2013 Mitglied der Militärkommission der Taliban, b) soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten, c) gehört dem Stamm der Barich an. Tag der VN-Bezeichnung:23.2.2001.

    Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

    Mohammad Naim ist Mitglied des Taliban-Rates in Gerdi Jangal. Er war ehemals Stellvertreter von Akhtar Mohammad Mansour Shah Mohammed, einem ranghohen Mitglied der Taliban-Führung. Unter Mohammad Naims Kontrolle steht ein Militärstützpunkt im Grenzgebiet zwischen Afghanistan und Pakistan.

    16.   Nik Mohammad Dost Mohammad (Aliasname: Nik Mohammad)

    Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Handelsminister während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1957. Geburtsort: Dorf Zangi Abad, Bezirk Panjwai, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) leitet seit Mitte 2013 eine Kommission zur Registrierung der Feinde der Taliban, b) soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten, c) gehört dem Stamm der Nurzai an. Tag der VN-Bezeichnung:31.1.2001.

    Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

    Die Bezeichnung von Nik Mohammad erfolgte am 31. Januar 2001, da er als stellvertretender Handelsminister des Taliban-Regimes unter die Bestimmungen der Resolutionen 1267 (1999) und 1333 (2000) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen hinsichtlich der Handlungen und Aktivitäten der Taliban-Regierung fiel.

    17.   Matiullah

    Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Direktor, Kabul Custom House während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1973. Geburtsort: Bezirk Daman, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) ist seit Mitte 2013 in der Rekrutierung für die Taliban-Bewegung tätig, b) soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten, c) gehört dem Stamm der Popalzai an. Tag der VN-Bezeichnung:23.2.2001.

    18.   Allah Dad Mati (Aliasnamen: a) Allahdad; b) Shahidwror; c) Akhund)

    Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Minister für Bauwesen während des Taliban-Regimes, b) Präsident der Zentralbank (Da Afghanistan Bank) während des Taliban-Regimes, c) Chef der Ariana Afghan Airlines während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: a) Um 1953, b) um 1960. Geburtsort: Dorf Kadani, Bezirk Spin Boldak, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Hat bei der Explosion einer Landmine ein Bein verloren, b) soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten, c) gehört dem Stamm der Nurzai an. Tag der VN-Bezeichnung:31.1.2001.

    Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

    Allahdad, ein Mitglied des Nurzai-Stamms aus Spinboldak, wurde zum Minister für Bauwesen und Wohnungsbau ernannt, nachdem er andere zivile öffentliche Ämter unter dem Taliban-Regime bekleidet hatte.

    19.   Ubaidullah Akhund Yar Mohammed Akhund (Aliasnamen: a) Obaidullah Akhund; b) Obaid Ullah Akhund)

    Titel: a) Mullah, b) Hadji, c) Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Verteidigungsminister während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: a) Um 1968, b) 1969. Geburtsort: a) Dorf Sangisar, Bezirk Panjwai, Provinz Kandahar, Afghanistan, b) Bezirk Arghandab, Provinz Kandahar, Afghanistan, c) Region Nalgham, Bezirk Zheray, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Er war einer der Stellvertreter von Mullah Mohammed Omar, b) war Mitglied des Obersten Rates der Taliban, für militärische Operationen zuständig, c) 2007 festgenommen und in Haft in Pakistan, d) im März 2010 als verstorben bestätigt und in Karachi, Pakistan begraben, e) durch Heirat familiäre Verbindung zu Saleh Mohammad Kakar Akhtar Muhammad, f) gehörte dem Stamm der Alokozai an. Tag der VN-Bezeichnung:25.1.2001.

    Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

    Ubaidullah Akhund war einer der Stellvertreter von Mohammed Omar und als Mitglied der Taliban-Führung zuständig für militärische Operationen.

    20.   Fazl Mohammad Mazloom (Aliasnamen: a) Molah Fazl, b) Fazel Mohammad Mazloom)

    Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Befehlshaber der Streitkräfte des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: Zwischen 1963 und 1968. Geburtsort: Uruzgan, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Anschrift: Gefängnis Guantanamo-Bay Weitere Angaben: Seit Mitte 2013 in Gewahrsam der Vereinigten Staaten von Amerika. Tag der VN-Bezeichnung:23.2.2001.

    Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

     

    Fazl Mohammad Mazloom war ein enger Mitarbeiter von Mohammed Omar, den er bei der Errichtung der Taliban-Regierung unterstützte. Mazloom war im Al-Qaida-Ausbildungslager Al-Farouq. Er wusste von der Unterstützung der Taliban für die Islamische Bewegung Usbekistans in Form von Geld, Waffen und logistischer Hilfe als Gegenleistung für die Bereitstellung von Soldaten für die Taliban.

     

    Im Oktober 2001 war er Befehlshaber von ca. 3 000 Frontkämpfern der Taliban in der Provinz Takhar.

    21.   Mohammad Ahmadi

    Titel: a) Mullah, b) Haji. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Präsident der Zentralbank (Da Afghanistan Bank) während des Taliban-Regimes, b) Finanzminister während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1963. Geburtsort: a) Bezirk Daman, Provinz Kandahar, Afghanistan, b) Dorf Pashmul, Bezirk Panjwai, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten, b) gehört dem Stamm der Kakar an, c) ist Mitglied des Obersten Rates der Taliban. Tag der VN-Bezeichnung:23.2.2001.

    22.   Abdul Jalil Haqqani Wali Mohammad (Aliasnamen: a) Abdul Jalil Akhund b) Mullah Akhtar c) Abdul Jalil Haqqani d) Nazar Jan)

    Titel: a) Maulavi, b) Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Außenminister während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1963. Geburtsort: a) Dorf Khwaja Malik, Bezirk Arghandab, Provinz Kandahar, Afghanistan, b) Kandahar-Stadt, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Reisepass-Nr.: OR 1961825 (erteilt unter dem Namen Mullah Akhtar — am 4. Februar 2003 vom afghanischen Konsulat in Quetta, Pakistan, ausgestellter und am 2. Februar 2006 abgelaufener Reisepass). Weitere Angaben: a) Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten, b) seit Mai 2007 Mitglied des Obersten Rates der Taliban, c) Mitglied der Finanzkommission des Taliban-Rates, d) zuständig für die Logistik für die Taliban und seit Mitte 2013 auch als Geschäftsmann in persönlicher Funktion tätig, e) gehört dem Stamm der Alizai an, f) Bruder von Atiqullah Wali Mohammad. Tag der VN-Bezeichnung:25.1.2001.

    23.   Abdulhai Motmaen

    Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Direktor für Information und Kultur in der Provinz Kandahar während des Taliban-Regimes, b) Sprecher des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1973. Geburtsort: a) Dorf Shinkalai, Bezirk Nad-e-Ali, Provinz Helmand, Afghanistan, b) Provinz Zabul, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Familie stammt ursprünglich aus Zabul, hat sich aber später in Helmand niedergelassen, b) seit 2007 Mitglied des Obersten Rates der Taliban und Sprecher von Mullah Mohammed Omar, c) soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten, d) gehört dem Stamm der Kharoti an. Tag der VN-Bezeichnung:23.2.2001.

    Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

    Abdulhai Motmaen war ranghoher Sprecher der Taliban und gab häufig Erklärungen zur Außenpolitik der Taliban ab. Er war zudem ein enger Mitarbeiter von Mohammed Omar.

    24.   Mohammad Yaqoub

    Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Leiter der Bakhtar Information Agency (BIA) während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1966. Geburtsort: a) Bezirk Shahjoi, Provinz Zabul, Afghanistan, b) Bezirk Janda, Provinz Ghazni, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Mitglied der Kulturkommission der Taliban, b) seit Mitte 2013 Anführer einer "Taliban-Front" und Koordinator sämtlicher militärischen Aktivitäten der Taliban-Kräfte im Bezirk Maiwand, Provinz Kandahar, Afghanistan, c) soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten, d) gehört dem Stamm der Kharoti (Taraki) an. Tag der VN-Bezeichnung:23.2.2001.

    Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

    Mohammad Yaqoub war seit 2009 ein führendes Taliban-Mitglied im Bezirk Yousef Khel, Provinz Paktika.

    25.   Abdul Razaq Akhund Lala Akhund

    Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Innenminister während des Taliban-Regimes, b) Polizeichef in Kabul während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1958. Geburtsort: Bezirk Spin Boldak, Provinz Kandahar, Afghanistan, angrenzend an den Bezirk Chaman, Quetta, Pakistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Mitglied des Obersten Rates der Taliban (Juni 2008), b) Stellvertreter von Mullah Mohammed Omar (März 2010), c) Mitglied der Überwachungskommission der Taliban seit Mitte 2013, d) am Drogenhandel beteiligt, e) soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten, f) gehört dem Stamm der Achekzai an. Tag der VN-Bezeichnung:25.1.2001.

    26.   Sayed Mohammad Azim Agha (Aliasnamen: a) Sayed Mohammad Azim Agha, b) Agha Saheb)

    Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Leiter der Abteilung für Pass- und Visa-Angelegenheiten im Innenministerium während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: a) Um 1966, b) um 1969. Geburtsort: Bezirk Panjwai, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) seit Mitte 2013 Anführer einer "Taliban-Front" (mahaz) und Mitglied der Militärkommission der Taliban, b) soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten. Tag der VN-Bezeichnung:23.2.2001.

    Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

    Der Dienstposten von Sayed Mohammad Azim Agha als Angestellter der Abteilung für Pass- und Visa-Angelegenheiten unterstand dem Innenministerium des Taliban-Regimes.

    27.   Mohammad Abbas Akhund

    Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Bürgermeister von Kandahar während des Taliban-Regimes, a) Minister für Volksgesundheit während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1963. Geburtsort: Bezirk Khas Uruzgan, Provinz Uruzgan, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Mitglied des Obersten Rates der Taliban, zuständig für das Medizinische Komitee seit Januar 2011, b) unmittelbare Aufsicht über die drei medizinischen Zentren zur Versorgung von verwundeten Taliban-Kämpfern seit Mitte 2013, c) soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten, d) gehört dem Stamm der Barakzai an. Tag der VN-Bezeichnung:25.1.2001.

    28.   Mohammadullah Mati (Aliasname: Mawlawi Nanai)

    Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Minister für öffentliche Arbeiten während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1961. Geburtsort: Bezirk Arghandab, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Hat in den 1980er Jahren ein Bein verloren, b) war von Februar bis April 2010 Interimsführer des Obersten Rates der Taliban, c) seit Mitte 2013 für die Rekrutierung zuständig, d) soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten, e) gehört dem Stamm der Isakzai an. Tag der VN-Bezeichnung:25.1.2001.

    Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

    Mohammadullah Mati war unter dem Namen "Ahmadullah Mutie" auch Minister für Kommunikation des Taliban-Regimes.

    29.   Atiqullah Wali Mohammad (Aliasname: Atiqullah)

    Titel: a) Haji; b) Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Direktor für Außenbeziehungen, Provinz Kandahar während des Taliban-Regimes, b) Direktor für für öffentliche Arbeiten, Provinz Kandahar während des Taliban-Regimes, c) Erster Stellvertretender Minister für Landwirtschaft während des Taliban-Regimes, d) Stellvertretender Minister für öffentliche Arbeiten während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1962. Geburtsort: a) Bezirk Tirin Kot, Provinz Uruzgan, Afghanistan, b) Dorf Khwaja Malik, Bezirk Arghandab, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) stammt ursprünglich aus Uruzgan, ließ sich später in Kandahar nieder und lebte dort, b) 2010 Mitglied der Politischen Kommission des Obersten Rates der Taliban, c) keine spezielle Funktion in der Taliban-Bewegung, seit Mitte 2013 als Geschäftsmann in persönlicher Funktion tätig, d) soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten, e) gehört dem Stamm der Alizai an, f) Bruder von Abdul Jalil Haqqani Wali Mohammad. Tag der VN-Bezeichnung:31.1.2001.

    Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

    Nach der Einnahme von Kabul durch die Taliban im Jahr 1996 wurde Atiqullah auf einen Posten in Kandahar berufen. 1999 oder 2000 wurde er zum Ersten Stellvertretenden Landwirtschaftsminister und danach zum Stellvertretenden Minister für öffentliche Arbeiten des Taliban-Regimes ernannt. Nach dem Sturz des Taliban-Regimes wurde Atiqullah operativer Taliban-Offizier im Süden Afghanistans. 2008 wurde er Stellvertreter des Taliban-Gouverneurs der Provinz Helmand, Afghanistan.

    30.   Mohammad Wali Mohammad Ewaz (Aliasname: Mohammad Wali)

    Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Minister für die Prävention von Lastern und die Propagierung von Tugend während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1965. Geburtsort: a) Dorf Jelawur, Bezirk Arghandab, Provinz Kandahar, Afghanistan, b) Dorf Siyachoy, Bezirk Panjwai, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Soll im Dezember 2006 verstorben und im Bezirk Panjwai, Provinz Kandahar, Afghanistan begraben sein, b) gehörte dem Stamm der Ghilzai an. Tag der VN-Bezeichnung:31.1.2001.

    Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

    In seiner Position im Ministerium für die Prävention von Lastern und die Propagierung von Tugend während des Taliban-Regimes hat Mohammad Wali häufig Folter und andere Mittel zur Einschüchterung der Bevölkerung eingesetzt. Mohammad Wali bleibt auch nach dem Sturz des Taliban-Regimes weiterhin bei den Taliban in der Provinz Kandahar, Afghanistan, aktiv.

    31.   Saduddin Sayyed (Aliasnamen: a) Sadudin Sayed, b) Sadruddin)

    Titel: a) Maulavi; b) Alhaj; c) Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Vizeminister für Arbeit und Soziales während des Taliban-Regimes, b) Bürgermeister von Kabul-Stadt während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1968. Geburtsort: a) Bezirk Chaman, Pakistan, b) Bezirk Spin Boldak, Provinz Kandahar, Afghanistan. Weitere Angaben: a) Berater des Obersten Rates der Taliban seit Juni 2013, b) soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten, c) gehört dem Stamm der Barakzai an. Tag der VN-Bezeichnung:25.1.2001.

    Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

    Saduddin Sayyed war auch Vizeminister für Arbeit und Soziales des Taliban-Regimes. Die Liste wurde am 8. März 2001 aktualisiert, um diesem Umstand Rechnung zu tragen.

    32.   Nurullah Nuri (Aliasname: Norullah Noori)

    Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Gouverneur der Provinz Balkh, Afghanistan, während des Taliban-Regimes, b) Chef der nördlichen Zone während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: a) Um 1958, b)1. Januar 1967. Geburtsort: Bezirk Shahjoe, Provinz Zabul, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Anschrift: Gefängnis Guantanamo-Bay Weitere Angaben: a) Seit Mitte 2013 in Gewahrsam der Vereinigten Staaten von Amerika, b) gehört dem Stamm der Tokhi an. Tag der VN-Bezeichnung:25.1.2001.

    33.   Janan Agha (Aliasname: Abdullah Jan Agha)

    Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Gouverneur der Provinz Faryab, Afghanistan, während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: a) Um 1958, b) um 1953. Geburtsort: Tirin-Kot-Stadt, Provinz Uruzgan, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Mitglied des Obersten Rates der Taliban und Berater von Mullah Mohammed Omar (Juni 2010), b) Anführer einer "Taliban-Front" (mahaz) seit Mitte 2013, c) soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten, d) gehört der Volksgruppe der Sadat an. Tag der VN-Bezeichnung:23.2.2001.

    34.   Dost Mohammad (Aliasname: Doost Mohammad)

    Titel: a) Mullah, b) Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Gouverneur der Provinz Ghazni während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: Zwischen 1968 und 1973. Geburtsort: a) Dorf Nawi Deh, Bezirk Daman, Provinz Kandahar, Afghanistan, b) Dorf Marghankecha, Bezirk Daman, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Mitarbeiter von Mullah Jalil Haqqani, b) soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten, c) gehört dem Stamm der Popalzai an; Tag der VN-Bezeichnung:25.1.2001.

    Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

     

    Dost Mohammad wurde von der Taliban-Führung auch mit der Leitung der Militäroperationen in Angora in der Provinz Nuristan, Afghanistan, beauftragt.

     

    Im März 2010 war Dost Mohammad der Taliban-Schattengouverneur der Provinz Nuristan und Leiter einer Madrassa, aus der er Kämpfer rekrutierte.

    35.   Khairullah Khairkhwah (Aliasnamen a) Mullah Khairullah Khairkhwah, b) Khirullah Said Wali Khairkhwa)

    Titel: a) Maulavi, b) Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Gouverneur der Provinz Herat, Afghanistan, während des Taliban-Regimes, b) Sprecher des Taliban-Regimes, c) Gouverneur der Provinz Kabul während des Taliban-Regimes, d) Innenminister während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: a) Um 1963, b)1. Januar 1967 (unter dem Namen Khirullah Said Wali Khairkhwa). Geburtsort: a) Dorf Poti, Bezirk Arghistan, Provinz Kandahar, Afghanistan, b) Kandahar. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Anschrift: Gefängnis Guantanamo-Bay. Weitere Angaben: a) Seit Mitte 2013 in Gewahrsam der Vereinigten Staaten von Amerika, b) gehört dem Stamm der Popalzai an. Tag der VN-Bezeichnung:25.1.2001.

    36.   Mohammad Hasan Rahmani (Aliasname: Gud Mullah Mohammad Hassan)

    Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Gouverneur der Provinz Kandahar, Afghanistan, während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: Um 1963. Geburtsort: a) Bezirk Deh Rawud, Provinz Uruzgan, Afghanistan, b) Bezirk Chora, Provinz Uruzgan, Afghanistan, c) Bezirk Charchino, Provinz Uruzgan, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Trägt eine Prothese am rechten Bein, b) Mitglied des Obersten Rates der Taliban seit Mitte 2013 und als Stellvertreter von Mullah Mohammed Omar tätig (März 2010), c) soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten, d) gehört dem Stamm der Achekzai an. Tag der VN-Bezeichnung:23.2.2001.

    37.   Mohammad Shafiq Mohammadi

    Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Gouverneur der Provinz Khost, Afghanistan, während des Taliban-Regimes, b) Generalgouverneur der Provinzen Paktia, Paktika, Khost und Ghazni während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: Um 1948. Geburtsort: Bezirk Tirin Kot, Provinz Uruzgan, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Überwacht seit Mitte 2013 zwei militärische Ausbildungszentren der Taliban, b) soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten, c) gehört dem Stamm der Hottak an. Tag der VN-Bezeichnung:25.1.2001.

    38.   Mohammad Shafiqullah Ahmadi Fatih Khan (Aliasnamen: a) Mohammad Shafiq Ahmadi, b) Mullah Shafiqullah)

    Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Gouverneur der Provinz Samangan während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: 1956-1957. Geburtsort: a) Dorf Charmistan, Bezirk Tirin Kot, Provinz Uruzgan, Afghanistan, b) Dorf Marghi, Bezirk Nawa, Provinz Ghazni, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Stammt ursprünglich aus der Provinz Ghazni, lebte später aber in Uruzgan, b) Schattengouverneur der Taliban für die Provinz Uruzgan seit Ende 2012, c) wurde angeblich Anfang 2013 bei einem Luftangriff im Bezirk Shahjoy, Provinz Zabul, getötet, d) gehört dem Stamm der Hotak an. Tag der VN-Bezeichnung:23.2.2001.

    39.   Gul Agha Ishakzai (Aliasnamen: a) Mullah Gul Agha, b) Mullah Gul Agha Akhund, c) Hidayatullah, d) Haji Hidayatullah, e) Hayadatullah)

    Anschrift: Pakistan. Geburtsdatum: um 1972. Geburtsort: a) Band-e-Temur, Bezirk Maiwand, Provinz Kandahar, Afghanistan. Weitere Angaben: a) Mitglied eines Taliban-Rates, der die Beitreibung der Zakat (islamische Steuer) in der Provinz Baluchistan, Pakistan, koordiniert, b) Leiter der Finanzkommission der Taliban (Mitte 2013), c) Mitarbeiter von Mullah Mohammed Omar, d) war Omars wichtigster Finanzbeamter und einer seiner engsten Berater, e) gehört dem Stamm der Ishaqzai an. Tag der VN-Bezeichnung:20.7.2010.

    Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

     

    Gul Agha Ishakzai ist Leiter der Finanzkommission der Taliban und gehört einem kürzlich gegründeten Taliban-Rat an, der die Beitreibung der Zakat (islamische Steuer) in der Provinz Baluchistan, Pakistan, koordiniert. Er hat ferner Geld für Selbstmordattentate in Kandahar, Afghanistan, beigetrieben und war an der Auszahlung von Geldern an Taliban-Kämpfer und ihre Familien beteiligt.

     

    Gul Agha Ishakzai, ein Jugendfreund des Taliban-Führers Mullah Mohammad Omar, war Omars wichtigster Finanzbeamter und einer seiner engsten Berater. Es gab eine Zeit, zu der niemand ohne seine Genehmigung mit Mullah Omar zusammentreffen durfte. Während des Taliban-Regimes lebte er mit Omar im Präsidentenpalast.

     

    Im Dezember 2005 leistete Gul Agha Ishakzai Hilfestellung für die Verbringung von Menschen und Material in die Trainingslager der Taliban; Ende 2006 reiste er ins Ausland, um Waffenteile zu beschaffen.

    40.   Abdul Habib Alizai (Aliasnamen: a) Haji Agha Jan Alizai, b) Hajji Agha Jan, c) Agha Jan Alazai, d) Haji Loi Lala, e) Loi Agha, f) Abdul Habib, g) Agha Jan Alizai)

    Titel: Haji. Geburtsdatum: a)15.10.1963, b)14.2.1973, c) 1967, d) um 1957. Geburtsort: a) Dorf Yatimchai, Bezirk Musa Qala, Provinz Helmand, Afghanistan, b) Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Leitete ein Drogenhandelsnetz in Helmand, Afghanistan; b) unternahm regelmäßig Reisen nach Pakistan. Tag der VN-Bezeichnung:4.11.2010.

    Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

     

    Agha Jan Alizai leitete eines der größten Drogenhandelsnetze in Helmand, Afghanistan, und versorgte die Taliban mit Finanzmitteln als Gegenleistung für den durch die Taliban gewährten Schutz seiner Drogenhandelsaktivitäten. 2008 willigte eine Gruppe von Drogenhändlern, darunter Alizai, ein, den Taliban als Gegenleistung für deren Zusicherung, den Drogentransport zu organisieren, eine Steuer auf Mohnanbauflächen zu entrichten.

     

    Die Taliban stimmten ferner zu, für die Sicherheit der Drogenhändler und ihrer Lagerstätten zu sorgen, während die Drogenhändler wiederum den Taliban-Kämpfern Obdach gewähren und für ihren Transport sorgen würden. Alizai war außerdem in den Kauf von Waffen für die Taliban verwickelt und reiste regelmäßig nach Pakistan, um dort hochrangige Taliban-Führer zu treffen. Alizai vermittelte ferner die Beschaffung von gefälschten iranischen Pässen für Taliban-Mitglieder, so dass diese zur Ausbildung nach Iran reisen konnten. 2009 versorgte Alizai einen Taliban-Führer mit einem Pass und Finanzmitteln für die Reise nach Iran.

    41.   Saleh Mohammad Kakar Akhtar Muhammad (Aliasname: Saleh Mohammad)

    Geburtsdatum: a) Um 1962, b) 1961. Geburtsort: a) Dorf Nalghan, Bezirk Panjwai, Provinz Kandahar, Afghanistan, b) Dorf Sangesar, Bezirk Panjwai, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Leitete ein organisiertes Schmugglernetz in den Provinzen Kandahar und Helmand, Afghanistan, b) betrieb zuvor Labors zur Heroinherstellung in Band-e-Temur, Provinz Kandahar, Afghanistan, c) besaß eine Kraftfahrzeughandlung in Mirwais Mena, Bezirk Dand in der Provinz Kandahar, Afghanistan, d) 2008/2009 festgenommen und in Haft in Afghanistan (2011), e) durch Heirat familiäre Verbindung zu Mullah Ubaidullah Akhund Yar Mohammad Akhund, f) gehört dem Stamm der Kakar an. Tag der VN-Bezeichnung:4.11.2010.

    Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

     

    Saleh Mohammad Kakar ist ein Drogenhändler, der ein organisiertes Schmugglernetz in den Provinzen Kandahar und Helmand, Afghanistan, angeführt hat, das für den logistischen und finanziellen Bedarf der Taliban tätig war. Vor seiner Festnahme durch afghanische Behörden betrieb Saleh Mohammad Kakar unter dem Schutz der Taliban Labors zur Heroinherstellung in der Region Band-e-Timor der Provinz Kandahar.

     

    Kakar unterhielt Kontakte zu leitenden Taliban-Führern, trieb in deren Namen Geld bei Drogenhändlern ein und verwaltete und versteckte Gelder führender Taliban-Mitglieder. Er war ferner verantwortlich für die Abwicklung von Steuerzahlungen an die Taliban im Auftrag von Drogenhändlern. Kakar besaß eine Kraftfahrzeughandlung in Kandahar und hat den Taliban Fahrzeuge zur Verwendung bei Selbstmordattentaten bereitgestellt.


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