Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32013D0703

2013/703/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 19. November 2013 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal

ABl. L 322 vom 3.12.2013, p. 31–37 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2013/703/oj

3.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 322/31


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

vom 19. November 2013

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal

(2013/703/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat gewährte Portugal auf dessen Ersuchen am 17. Mai 2011 mit dem Durchführungsbeschluss 2011/344/EU des Rates (2) einen finanziellen Beistand. Dieser finanzielle Beistand wurde zur Unterstützung eines rigorosen wirtschaftlichen und finanziellen Reformprogramms (im Folgenden „Programm“) mit dem Ziel der Wiederherstellung des Vertrauens, der Ermöglichung der Rückkehr der Wirtschaft zu nachhaltigem Wachstum und der Wahrung der Finanzstabilität in Portugal, dem Euro-Währungsgebiet und der Union gewährt.

(2)

Gemäß Artikel 3 Absatz 10 des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU hat die Kommission zusammen mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und im Benehmen mit der Europäischen Zentralbank (EZB) in der Zeit vom 16. September bis zum 3. Oktober 2013 die kombinierte achte und neunte Überprüfung der Fortschritte der portugiesischen Behörden bei der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen im Rahmen des Programms durchgeführt.

(3)

Das vierteljährliche reale Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP-Wachstum) lag im zweiten Quartal dieses Jahres erstmals wieder im positiven Bereich, und auch kurzfristige Indikatoren weisen darauf hin, dass die Talsohle der Rezession allmählich durchschritten ist. Es wird erwartet, dass das reale BIP in diesem Jahr um 1,8 % schrumpfen und in den Jahren 2014 und 2015 dann um 0,8 % bzw. 1,5 % wachsen wird. Der Arbeitsmarkt dürfte sich leicht entspannen. Dennoch dürfte die Arbeitslosenquote im kommenden Jahr einen Höchststand von 17,7 % erreichen, bevor sie dann allmählich zurückgeht. Der gesamtwirtschaftliche Ausblick für die Jahre 2014 und 2015 ist mit hoher Unsicherheit behaftet, da die Nachhaltigkeit der projizierten Erholung in den Jahren 2014 und 2015 von einer positiven Entwicklung der Außenhandels- und Finanzmarktlage abhängt, die jedoch nach wie vor anfällig ist.

(4)

Bis August 2013 verringerte sich das Defizit in den öffentlichen Kassen gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum (unter Abzug außergewöhnlicher Faktoren) um 0,6 BIP-Prozentpunkte. Der Haushaltsvollzug wird durch eine solide Entwicklung der Steuereinnahmen und eine strikte Ausführung der meisten Ausgabenposten unterstützt. Allerdings sind gegenüber dem Haushaltsausblick der siebten Überprüfung der Fortschritte der portugiesischen Behörden bei der Durchführung der vereinbarten Maßnahmen im Rahmen des Programms (im Folgenden „siebte Programmüberprüfung“) gewisse Abweichungen festzustellen. Zu diesen Abweichungen gehören Defizite im Zusammenhang mit der Umplanung von Unionsmitteln und die Verschiebung des Verkaufs einer Hafenkonzession (einmalige Maßnahmen) sowie andere Faktoren wie der unerwartet hohe Beitrag zum Unionshaushalt, Mindereinnahmen aus bestimmten nichtsteuerlichen Quellen, die Übertragung von Dividenden aus griechischen Anleihen im Anlageportfolio der Banco de Portugal an Griechenland, die unerwartet niedrigen Beiträge zur Rentenversicherung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie Mehrausgaben für Löhne und Vorleistungen. Nach Ausschöpfung der vorläufigen Mittelzuweisungen (0,3 % des BIP) dürften diese Abweichungen das Defizit im Jahr 2013 per Saldo um 0,5 % des BIP erhöhen. Darüber hinaus hat sich die Haushaltslücke auch durch eine Kapitalspritze in Höhe von 0,4 % des BIP für die Banco Internacional do Funchal, SA (BANIF) vergrößert, auch wenn diese Maßnahme für Programmzwecke nicht berücksichtigt werden sollte.

(5)

Die Regierung ergreift Korrekturmaßnahmen, um die Erreichung des im Programm vorgesehenen Defizitziels von 5,5 % des BIP sicherzustellen, insbesondere durch Kürzung der verfügbaren Investitionsmittel und strengere Kontrolle der Vorleistungen bei den Fachministerien (0,1 % des BIP). Darüber hinaus hat die Regierung eine einmalige Maßnahme zur Beitreibung von Steuer- und Sozialversicherungsschulden angekündigt, die Einnahmen in Höhe von etwa 0,4 % des BIP bringen soll und durch höhere Strafen für Steuervergehen flankiert wird.

(6)

Nach den aktualisierten Haushaltsprojektionen ergibt sich eine haushaltspolitische Anstrengung für das Jahr 2013 — gemessen an der Verbesserung des strukturellen Saldos — von 0,5 % des BIP, die damit etwas hinter den bei der siebten Programmüberprüfung in Auge gefassten 0,6 % des BIP zurückbleibt. Die projizierte Vorgabenunterschreitung erklärt sich vor allem durch Verzögerungen bei der Umsetzung des ursprünglich geplanten Konsolidierungspakets und dessen teilweise Ersetzung durch einmalige Maßnahmen, während die Haushaltsrücklagen unerwartet belastet wurden. Die Umsetzungsverzögerungen sind auf diverse Sachzwänge zurückzuführen, darunter die politische Krise vom Juli und die anschließende Regierungsumbildung, die Herausforderung, auf das Urteil des Verfassungsgerichts vom 29. August zu reagieren, mit der der Gesetzentwurf für ein neues Umschulungssystem in einigen Punkten für verfassungswidrig erklärt wurde, und die technischen Schwierigkeiten, die sich nach dem Urteil des Verfassungsgerichts vom 5. April bei der Umsetzung bestimmter Maßnahmen ergeben, insbesondere der neuen Sozialversicherungsabgaben, die ab einer bestimmten Grenze auf das Arbeitslosen- und Krankengeld erhoben werden sollten.

(7)

Die Regierung hat bekräftigt, dass sie am Defizitziel von 4 % des BIP im Jahr 2014 festhalten will. In diesem Zusammenhang hat die Regierung Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von rund 2,3 % des BIP beschlossen, die zum Teil auch die in das Jahr 2014 hinein wirkenden Zielabweichungen im Jahr 2013 ausgleichen. Die Konsolidierungsmaßnahmen sind zum Großteil im Entwurf des Haushaltsgesetzes enthalten, während einige Maßnahmen per Einzelgesetz umgesetzt werden. Die Maßnahmen sind vorwiegend dauerhaft angelegt und beruhen vor allem auf Ausgabenkürzungen. In der Summe hat sich der Gesamtwert des Konsolidierungspakets, das zur Bewerkstelligung der vorgesehenen finanzpolitischen Anpassung erforderlich ist, gegenüber der siebten Programmüberprüfung nicht verändert — annähernd 4,7 Mrd. EUR an dauerhaften Einsparungen im Zeitraum 2013-2014 bzw. 2,8 % des BIP. Wegen der erwähnten Verzögerungen bei der Umsetzung im Jahr 2013 hat sich der Schwerpunkt der Konsolidierungsanstrengungen nun allerdings zum Teil ins Jahr 2014 verlagert.

(8)

Der Großteil der Konsolidierung im Jahr 2014, etwa 1,8 % des BIP, sollte aus der Überprüfung der öffentlichen Ausgaben herrühren, die im letzten Jahr mit dem Ziel durchgeführt wurde, die Bereitstellung von Sozialleistungen und öffentlichen Dienstleistungen gerechter und effizienter zu gestalten. Die hauptsächlichen Maßnahmen der Überprüfung der öffentlichen Ausgaben erfolgen über drei wesentliche Achsen: 1. Eindämmung der Lohnsumme des öffentlichen Sektors, indem die Belegschaft verkleinert und gleichzeitig der Anteil der Höherqualifizierten erhöht wird, die arbeitsrechtlichen Bestimmungen an die Regelungen der Privatwirtschaft angeglichen werden und die Vergütung transparenter und leistungsbezogener gestaltet wird, 2. Rentenreform und 3. sektorale Ausgabenkürzungen quer durch die Fachministerien und Programme.

(9)

Zum Ausgleich des negativen Überhangs aus dem Haushaltsvollzug 2013 und zur Erreichung des Defizitziels von 4 % des BIP soll das Paket der Überprüfung der öffentlichen Ausgaben durch weitere dauerhafte Maßnahmen ergänzt werden, die die Effizienz und Gerechtigkeit der derzeitigen Steuer- und Leistungsstruktur weiter verbessern sollen (im Umfang von 0,4 % des BIP). Darüber hinaus sollen verschiedene einmalige Maßnahmen im Gesamtumfang von 0,2 % des BIP durchgeführt werden, wodurch die einmaligen Kosten, die durch die Einführung einer einvernehmlichen Ausscheideregelung im öffentlichen Sektor zunächst anfallen, mehr als ausgeglichen werden.

(10)

Die Schuldenquote dürfte im Jahr 2013 mit 127,8 % des BIP ihren Höchststand erreichen und anschließend zurückgehen. Die Aufwärtskorrektur gegenüber der siebten Programmüberprüfung erklärt sich dadurch, dass die Schuldendaten für das Jahr 2012 inzwischen leicht nach oben korrigiert und einige kurzfristige schuldenreduzierende Maßnahmen nicht durchgeführt wurden. Insbesondere wird nun davon ausgegangen, dass der Fonds zur Stabilisierung der Sozialversicherung seinen Bestand an portugiesischen Staatsanleihen langsamer aufstocken wird und allgemeine staatliche Zahlungen an Parpublica höher sein werden, als erwartet, bis das neue ESVG-2010 in Kraft tritt und der Status des Unternehmens geklärt ist. Darüber hinaus dürfte der Saldo in der Staatskasse zum Jahresende höher ausfallen als zuvor angenommen (um rund 4 Mrd. EUR).

(11)

Die Haushaltskonsolidierung wird durch eine Reihe struktureller finanzpolitischer Maßnahmen flankiert, die die Kontrolle der Staatsausgaben und die Einnahmenerhebung verbessern sollen. Insbesondere wird der Haushaltsrahmen auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene durch eine umfassende Reform mit bewährten Praktiken im Bereich der Haushaltsverfahren und der Haushaltsverwaltung in Einklang gebracht. Das neue Verpflichtungskontrollsystem zeigt bereits erste Ergebnisse, doch muss seine Umsetzung genau überwacht werden, um zu gewährleisten, dass die Verpflichtungen durch verfügbare Finanzierungsmittel gedeckt sind. Die Reformen der öffentlichen Verwaltung werden fortgesetzt, um Beschäftigung und Einrichtungen im öffentlichen Sektor zu modernisieren und zu rationalisieren. Die fortschreitenden Reformen der Einnahmenverwaltung sorgen für eine engere Überwachung der Zahlungseingänge und verbessern die Zahlungsmoral. Die Neuverhandlung öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPPs) ist ein gutes Stück vorangekommen und soll im Jahr 2013 und darüber hinaus erhebliche Einsparungen bringen. Im Schnitt erzielten die staatseigenen Unternehmen Ende 2012 ein ausgeglichenes Betriebsergebnis, und weitere Reformen sind geplant, damit sich ihre Ergebnisse nicht wieder verschlechtern. Die Reformen im Gesundheitswesen bringen erhebliche Einsparungen und werden weiterhin im Wesentlichen den Zielvorgaben entsprechend umgesetzt.

(12)

Die Eigenkapitalausstattung der Banken hat sich im letzten Jahr erheblich erhöht, so dass diese sowohl die von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) vorgeschriebenen Kapitalpuffer als auch das im Programm als Zielvorgabe angesetzte harte Kernkapital von 10 % vorweisen konnten. Auch wenn die Eigenmittelausstattung der Banken nach der neuen Eigenkapitalrichtlinie (CRD IV) bewertet wird, ist der Kapitalpuffer noch durchgehend ausreichend. Die neuen Eigenkapitalvorschriften werden ab Januar 2014 gelten. Der Banco de Portugal arbeitet derzeit an Übergangsregelungen für die Einführung der CRD IV. Der vorgegebene Richtwert von 120 % für das Kredit-Einlagen-Verhältnis wird bis 2014 voraussichtlich erreicht, wobei dieser Schwellenwert von einigen Banken bereits unterschritten wird. Die Bemühungen um Diversifizierung der Finanzierungsquellen für den Unternehmenssektor werden zurzeit verstärkt. Aufbauend auf der unlängst durchgeführten externen Prüfung der bestehenden staatlich geförderten Kreditlinien und auf einer Reihe von Empfehlungen, haben die Behörden einen Maßnahmenplan vorgelegt, der die Leistungskraft und Steuerung dieser Instrumente verbessern soll. Das Instrumentarium für das Krisenmanagement wird derzeit fertiggestellt. Der Bankenabwicklungsfonds funktioniert, Befugnisse für ein frühzeitiges Eingreifen wurden eingeführt und das Rekapitalisierungsgesetz wird geändert, um der Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen ab dem 1. August 2013 auf Maßnahmen zur Stützung von Banken im Kontext der Finanzkrise („Bankenmitteilung“) (3) Rechnung zu tragen.

(13)

Bei der Durchführung von Strukturreformen zur Steigerung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit wurden weitere Fortschritte erzielt. Eine erneute Kürzung bei den Abfindungszahlungen ist am 1. Oktober 2013 in Kraft getreten, und zwei Entschädigungsfonds wurden eingerichtet, aus denen ein Teil der Abfindungszahlungen finanziert werden soll. Zur Verstärkung der aktiven Arbeitsmarktpolitik wurden weitere Maßnahmen ergriffen. Zusätzliche Maßnahmen wurden im Bildungsbereich eingeführt, in dem insgesamt zufriedenstellende Fortschritte erzielt wurden.

(14)

Die Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (4), mit der Marktzutrittsschranken abgebaut und Wettbewerb und Wirtschaftstätigkeit gefördert werden sollen, indem Marktneulingen der Zugang zum Markt der verschiedenen Wirtschaftsordnungen erleichtert wird, kommt zufriedenstellend voran und ist inzwischen fast vollständig abgeschlossen. Das Rahmengesetz zur Verbesserung der Funktionsweise der reglementierten Berufe mit Berufsorganisation wurde verabschiedet; als nächster Schritt zur Vollendung dieser Reform werden nun die Satzungen der achtzehn betroffenen Berufe überarbeitet. Das Rahmengesetz, in dem die Funktionsweise der wichtigsten nationalen Regulierungsbehörden grundsätzlich geregelt und diesen ein hohes Maß an Unabhängigkeit und Autonomie übertragen wird, ist bereits in Kraft getreten, und die Satzungen der verschiedenen sektoralen Regulierungsbehörden sollen demnächst verabschiedet werden. Die Umsetzung der Maßnahmen zum Abbau des tarifären Defizits in der Elektrizitätswirtschaft hat sich verzögert, obgleich die Regierung vor kurzem eine neue Abgabe präsentiert hat, die das Problem teilweise lösen soll. Zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren und sonstigen bürokratischen Entlastung wurden verschiedene Rechtsvorschriften erlassen, wie beispielsweise der Vorschlag für ein neues Grundlagengesetz über Boden, Raumplanung und Städtebau.

(15)

Weitere Fortschritte müssen noch dabei erzielt werden, den Verkehrssektor nachhaltiger zu gestalten und für den Wettbewerb zu öffnen. Die Finanzlage des Schieneninfrastrukturbetreibers hat sich etwas verbessert, doch damit er bis 2015 ein ausgeglichenes Betriebsergebnis erzielt, sind noch erhebliche zusätzliche Anstrengungen erforderlich. Die Hafenreform muss beschleunigt werden.

(16)

Einige zusätzliche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Liquiditätslage des Unternehmenssektors zu verbessern, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

(17)

Die Reform des Justizwesens steht kurz vor dem Abschluss. Beim Abbau des Verfahrensrückstands wurden Fortschritte erzielt, und wegweisende Reformen wie die geografische Neuordnung der Gerichtsdistrikte und die Reform der Zivilprozessordnung wurden bzw. werden demnächst abgeschlossen. Dennoch muss die Funktionsweise des Justizwesens, das für eine ordnungsgemäß funktionierende, faire Wirtschaft von grundlegender Bedeutung ist, weiter verbessert werden, indem i) eine wirksame und zeitnahe Durchsetzung von Verträgen und Wettbewerbsvorschriften gewährleistet, ii) die Effizienz durch Neuordnung des Gerichtssystems erhöht und ein neues Justizverwaltungsmodell eingeführt und iii) die Langsamkeit der Bearbeitung von Rechtssachen durch die Gerichte (einschließlich der Steuergerichte) verringert wird.

(18)

Im Lichte dieser Entwicklungen sollte der Durchführungsbeschluss 2011/344/EU geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 3 Absätze 7 bis 9 des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU erhalten folgende Fassung:

„(7)   Portugal trifft in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Memorandum of Understanding im Laufe des Jahres 2013 folgende Maßnahmen:

a)

Das gesamtstaatliche Defizit geht im Jahr 2013 nicht über 5,5 % des BIP hinaus. Die etwaigen Kosten, die dem Haushalt durch die Stützung von Banken im Rahmen der Strategie der Regierung für den Finanzsektor entstehen könnten, werden nicht in die Berechnung dieses Defizits einbezogen. Die im Haushalt für das Jahr 2013 und im Nachtragshaushalt enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen werden im restlichen Verlauf des Jahres rigoros umgesetzt. Darüber hinaus wird die Regierung zusätzliche Korrekturmaßnahmen durchführen, falls beim Haushaltsvollzug weitere Abweichungen auftreten.

b)

Portugal setzt sein Privatisierungsprogramm weiter um.

c)

Portugal setzt die Strategie für gemeinsame Dienste in der öffentlichen Verwaltung vollständig um.

d)

Portugal setzt die Neuordnung und Rationalisierung des Krankenhausnetzes durch Spezialisierung, Konzentration und Verkleinerung von Krankenhausdienstleistungen sowie durch gemeinsame Verwaltung und gemeinsamen Betrieb von Krankenhäusern fort und sorgt für die Umsetzung des mehrjährigen Aktionsplans für die Neuordnung der Krankenhäuser.

e)

Nach Annahme der Änderung des neuen Gesetzes über städtische Miet- und Pachtverträge 6/2006 und des Gesetzesdekrets, das das Verwaltungsverfahren für Renovierungen vereinfacht, führt Portugal eine umfassende Überprüfung der Funktionsweise des Wohnungsmarkts durch.

f)

Portugal entwickelt ein landesweites Grundbuchsystem, um Kosten und Nutzen bei der Umsetzung der städtebaulichen Planung gerechter zu verteilen.

g)

Unter Beachtung des Urteils des Verfassungsgerichts vom 26. September 2013 entwickelt und setzt Portugal alternative Reformen am Arbeitsmarkt mit ähnlicher Wirkung wie jene, die mit dem genannten Urteil für verfassungswidrig erklärt wurden, um.

h)

Zur Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte fördert Portugal eine Lohnentwicklung, die den Zielen Beschäftigungsförderung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen entspricht. Eine Anhebung der Mindestlöhne findet im Programmzeitraum nur statt, wenn sie durch Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklungen gerechtfertigt ist.

i)

Portugal verbessert die Wirksamkeit seiner aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen weiter und stützt sich hierbei auf die Ergebnisse des Bewertungsberichts und den Aktionsplan zur Verbesserung der Funktionsweise der staatlichen Arbeitsvermittlung.

j)

Portugal setzt die in seinen Aktionsplänen genannten Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung der Sekundarschulbildung sowie der beruflichen Aus- und Weiterbildung weiter um, insbesondere legt die Regierung Pläne für eine wirkungsvollere Finanzierung der Schulen vor und errichtet die Referenzberufsschulen.

k)

Portugal nimmt die noch ausstehenden sektorspezifischen Änderungen an, die erforderlich sind, damit die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (5) vollständig umgesetzt wird.

l)

Die Regierung legt dem portugiesischen Parlament die geänderten Satzungen der Berufsorganisationen vor.

m)

Portugal verabschiedet die entsprechenden Änderungen an den Satzungen der nationalen Regulierungsbehörden.

n)

Portugal veröffentlicht vierteljährliche Berichte über die Beitreibungsquoten, über die Dauer und Kosten von Unternehmensinsolvenz- und Steuerverfahren sowie über die Abschlussquote gerichtlicher Vollstreckungsverfahren.

o)

Portugal verbessert die Rahmenbedingungen für Unternehmen durch Vollendung ausstehender Reformen zum Bürokratieabbau (voll funktionsfähige einheitliche Ansprechpartner — Point of Single Contact, wie in der Richtlinie 2006/123/EG vorgesehen, und genehmigungsfreie Projekte) und durch weitere Vereinfachung der geltenden Lizenz- und Genehmigungsverfahren, Regularien und sonstigen Bürokratielasten für die Wirtschaft, die die Entwicklung wirtschaftlicher Tätigkeiten in entscheidendem Maße hemmen.

p)

Portugal vollendet die Reform des Verwaltungssystems für die Häfen, einschließlich der Überarbeitung der Konzessionen für den Betrieb von Häfen.

q)

Portugal führt die Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise des Post- und Telekommunikationssektors durch.

r)

Portugal führt die Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise des Verkehrssystems durch.

s)

Portugal setzt die Maßnahmen zur Beseitigung des tarifären Defizits im Energiesektor um.

t)

Portugal stellt sicher, dass der neue rechtliche und institutionelle Rahmen für ÖPP angewandt wird und dass ÖPP-Verträge für den Straßenbau weiterhin im Einklang mit dem von der Regierung vorgelegten Strategieplan und mit der Überarbeitung des regulatorischen Rahmens neuverhandelt werden, um insbesondere im Jahr 2013 erhebliche Fiskalgewinne zu erzielen.

u)

Portugal konzentriert sich weiterhin auf Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung und zur Stärkung der Regeltreue der Steuerpflichtigen.

(8)   Portugal trifft in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Memorandum of Understanding im Laufe des Jahres 2014 folgende Maßnahmen:

a)

Das gesamtstaatliche Defizit geht im Jahr 2014 nicht über 4 % des BIP hinaus. Die etwaigen Kosten, die dem Haushalt durch die Stützung von Banken im Rahmen der Strategie der Regierung für den Finanzsektor entstehen könnten, werden nicht in die Berechnung dieses Defizits einbezogen. Um dieses Ziel zu erreichen, führt Portugal Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von 2,3 % des BIP durch, vor allem mit dem Haushaltsgesetz 2014. Die Maßnahmen sind überwiegend dauerhaft und eher auf Einsparungen auf der Ausgabenseite angelegt.

b)

Das Konsolidierungspaket baut auf den ausgabensenkenden Maßnahmen auf, die im Rahmen der Überprüfung der öffentlichen Ausgaben ausgearbeitet wurden. In der Summe belaufen sich diese Maßnahmen im Jahr 2014 auf 1,8 % des BIP und umfassen Folgendes:

i)

die Eindämmung der Lohnsumme im öffentlichen Sektor durch Personalabbau unter Erhöhung des Anteils der Höherqualifizierten, namentlich durch ein Umschulungsprogramm und eine freiwillige Ausscheideregelung, weitere Annäherung der Arbeitsbedingungen des öffentlichen Sektors an die Privatwirtschaft (u. a. durch Erhöhung der Wochenarbeitszeit und Verringerung der Urlaubsansprüche) und Einführung einer einheitlichen Lohnskala sowie Rationalisierung der Lohnzulagen. Die Arbeitnehmerbeiträge zu den besonderen Gesundheitsversicherungsregelungen werden erhöht, was zur Gerechtigkeit und Effizienz der öffentlichen Ausgaben beitragen wird;

ii)

Reformen am Rentensystem durch Anhebung des gesetzlichen Rentenalters mittels Änderungen am Nachhaltigkeitsfaktor, Abbau der gegenwärtigen Unterschiede zwischen der für die Beamtenpensionen geltenden Regelung (CGA) und dem allgemeinen Rentensystem unter Wahrung bestimmter Mindestleistungen und Rationalisierung der Hinterbliebenenrenten sowohl der CGA als auch der allgemeinen Rentenversicherung, wenn gleichzeitig andere Versorgungsleistungen bezogen werden;

iii)

Einsparungen bei Vorleistungen und Ausgabenprogrammen quer durch die Fachministerien. Angesichts politischer und rechtlicher Risiken können einige Maßnahmen ganz oder teilweise durch Maßnahmen gleichen Umfangs und gleicher Qualität ersetzt werden.

c)

Das Paket der Überprüfung der öffentlichen Ausgaben wird durch weitere dauerhafte einnahmenwirksame Maßnahmen vervollständigt, die darauf abzielen, die Effizienz und Gerechtigkeit der derzeitigen Steuer- und Leistungsstruktur weiter zu verbessern (im Umfang von 0,4 % des BIP). Insbesondere sollen die Aufwendungen von Unternehmen für Firmenwagen künftig höher besteuert und die Umwelt- und Gesundheitsaspekte der Besteuerung durch steuerliche Änderungen bei Diesel-PKW und Verbrauchsteuererhöhungen für Tabak und alkoholische Getränke verbessert werden. Steuerbefreiungen bei der Vermögensbesteuerung für Pensionsfonds und Immobilienfonds werden reduziert. Die Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge der Mitglieder von Satzungsorganen wird aufgehoben. Durch eine Sonderabgabe auf die Energieerzeugung werden die überzogenen Mieten aus der Energiewirtschaft eingedämmt. Das Aufkommen aus dieser Abgabe wird teilweise zum Abbau des tarifären Defizits verwendet. Mit Blick auf die Regulierung des Markts für Online-Glücksspiele werden Lizenzen hierfür verkauft; außerdem wird diese Tätigkeit besteuert. Eine Sonderabgabe für das Medienspektrum wird eingeführt und die Bankenabgabe erhöht. Darüber hinaus werden verschiedene einmalige Maßnahmen durchgeführt, die die einmaligen Kosten der Zahlungen, die durch die Einführung einer einvernehmlichen Ausscheideregelung im öffentlichen Sektor zunächst anfallen, mehr als ausgleichen. Dazu gehören die Übertragung des CTT-Gesundheitsfonds auf den öffentlichen Sektor, der Verkauf einer Hafen-Konzession und mehrerer Silo-Konzessionen sowie Sonderdividenden aus dem Verkauf überschüssiger Ölreserven eines öffentlichen Unternehmens.

d)

Portugal legt einen Bericht vor, der folgenden Zielen dient:

i)

Feststellung von Überschneidungen zwischen Diensten und Gerichtsbarkeiten sowie anderen Ineffizienzen zwischen der zentralen und der kommunalen Staatsebene und

ii)

Neuordnung des Netzes der dezentralen Dienststellen der Ministerien, vor allem durch das Netzwerk der ‚Lojas do Cidadão‘ (einheitliche Ansprechpartner in der Verwaltung und Versorgungsunternehmen), und andere Ansätze, sodass die geografische Zuordnung effizienter und die Nutzung gemeinsamer Dienste und digitaler Behördendienste verstärkt wird.

e)

Portugal setzt die Neuordnung und Rationalisierung des Krankenhausnetzes durch Spezialisierung, Konzentration und Verkleinerung von Krankenhausdienstleistungen sowie durch gemeinsame Verwaltung und gemeinsamen Betrieb von Krankenhäusern fort und sorgt für die Umsetzung des mehrjährigen Aktionsplans für die Neuordnung der Krankenhäuser.

f)

Portugal setzt den Plan zur Schaffung einer unabhängigen Logistik-Betreibergesellschaft für Gas und Elektrizität um.

g)

Portugal führt die Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise des Verkehrssystems durch.

h)

Portugal bewertet die Auswirkungen der fakultativen Cash-Accounting-Regelung für die Mehrwertsteuer.

i)

Portugal führt eine Bestandsaufnahme sowie eine Analyse der Kosten der Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch, die sich voraussichtlich stärker auf die Wirtschaftstätigkeit auswirken.“

(9)   Um das Vertrauen in den Finanzsektor wiederherzustellen, bemüht sich Portugal, im Bankensektor eine adäquate Eigenkapitalausstattung aufrechtzuerhalten und einen geordneten Verschuldungsabbau sicherzustellen, wobei die im Memorandum of Understanding niedergelegten Fristen eingehalten werden. Zur Wahrung der Finanzstabilität setzt Portugal die mit der Kommission, der EZB und dem IWF abgestimmte Strategie für den portugiesischen Bankensektor um. Insbesondere wird Portugal

a)

die Umstellung der Banken auf die neuen Eigenkapitalvorschriften der Eigenkapitalrichtlinie CRD IV überwachen und sicherstellen, dass die Kapitalpuffer auch weiterhin in angemessenem Verhältnis zu dem schwierigen Geschäftsumfeld stehen;

b)

die Banken zu einer nachhaltigen Aufstockung ihrer Sicherheitspuffer anhalten;

c)

einen ausgewogenen und geordneten Verschuldungsabbau des Bankensektors sicherstellen, der nach wie vor entscheidend ist, um Finanzierungsungleichgewichte dauerhaft zu beseitigen und die Abhängigkeit von der Finanzierung durch das Eurosystem auf mittlere Sicht zu verringern. Die Finanzierungs- und Kapitalpläne der Banken werden vierteljährlich überprüft;

d)

die Diversifizierung der Finanzierungsmöglichkeiten für den Unternehmenssektor und insbesondere für KMU durch eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung ihres Zugangs zu den Kapitalmärkten fördern;

e)

die staatseigene CGD-Gruppe weiter verschlanken;

f)

die Verwaltung der zurzeit von Parvalorem gehaltenen BPN-Kredite auf die im Wege des Ausschreibungsverfahrens ausgewählten Firmen, die mit der schrittweisen Beitreibung der Vermögenswerte beauftragt sind, auslagern, sowie eine zeitige Veräußerung der Tochterunternehmen und Vermögenswerte der beiden anderen staatseigenen Zweckgesellschaften sicherstellen;

g)

ausgehend von den Vorschlägen zur Förderung einer Diversifizierung der Finanzierungsmöglichkeiten für den Unternehmenssektor Lösungen entwickeln und umsetzen, die für den Unternehmenssektor Finanzierungsalternativen zum herkömmlichen Bankdarlehen bieten, sowie die Möglichkeiten für eine Verbesserung der Leistungsstärke und Steuerung der bestehenden staatlich geförderten Kreditlinien aufgrund der Ergebnisse der jüngsten externen Prüfung und der vorgelegten Roadmap bewerten;

h)

die Sanierungspläne der Banken analysieren, dem System Leitlinien für Sanierungspläne an die Hand geben und auf der Grundlage der von den Banken übermittelten Meldungen Abwicklungspläne ausarbeiten, Die Regierung legt dem portugiesischen Parlament die notwendigen Änderungen am Rekapitalisierungsgesetz vor, die die Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen ab dem 1. August 2013 auf Maßnahmen zur Stützung von Banken im Kontext der Finanzkrise widerspiegeln;

i)

den Rahmen für die außergerichtliche Restrukturierung von Schulden privater Haushalte durch Finanzinstitute umsetzen, die Anwendung für die Restrukturierung von Schulden von Unternehmen reibungsloser gestalten und einen Aktionsplan zur Information der Öffentlichkeit über die Restrukturierungsinstrumente umsetzen;

j)

vierteljährliche Berichte über die Umsetzung der neuen Umstrukturierungsinstrumente erstellen; auf der Grundlage der vor Kurzem durchgeführten Erhebung nach Alternativen suchen, um die erfolgreiche Sanierung von Unternehmen auszuweiten, die sich zur Einhaltung des PER (des besonderen Sanierungsverfahrens für Unternehmen in einer schweren finanziellen Notlage) und des SIREVE (des außergerichtlichen Sanierungsverfahrens für Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden oder von Zahlungsunfähigkeit betroffen oder bedroht sind) verpflichtet haben.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.

Artikel 3

Dieser Beschluss ist an die Portugiesische Republik gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 19. November 2013.

Im Namen des Rates

Der Präsident

L. LINKEVIČIUS


(1)  ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 1.

(2)  Durchführungsbeschluss 2011/344/EU des Rates vom 17. Mai 2011 über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal (ABl. L 159 vom 17.6.2011, S. 88).

(3)  ABl. C 216 vom 30.7.2013, S. 1.

(4)  Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36).

(5)  Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36).“


Top