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Document 32012D0527
Council Decision 2012/527/CFSP of 27 September 2012 amending Decision 2010/573/CFSP concerning restrictive measures against the leadership of the Transnistrian region of the Republic of Moldova
Beschluss 2012/527/GASP des Rates vom 27. September 2012 zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau
Beschluss 2012/527/GASP des Rates vom 27. September 2012 zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau
ABl. L 263 vom 28.9.2012, p. 44–45
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(HR)
In force
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Extended validity | 32010D0573 | 30/09/2013 | |||
Modifies | 32010D0573 | Ersetzung | Artikel 2 | 28/09/2012 | |
Modifies | 32010D0573 | Ersetzung | Artikel 4 | 28/09/2012 | |
Modifies | 32010D0573 | Ersetzung | Anhang II | 28/09/2012 | |
Modifies | 32010D0573 | Streichung | Anhang I | 28/09/2012 | |
Modifies | 32010D0573 | Ersetzung | Artikel 1.1 | 28/09/2012 | |
Modifies | 32010D0573 | Ersetzung | Artikel 1.8 | 28/09/2012 |
28.9.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 263/44 |
BESCHLUSS 2012/527/GASP DES RATES
vom 27. September 2012
zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 27. September 2010 den Beschluss 2010/573/GASP des Rates betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau erlassen (1). |
(2) |
Angesichts der Fortschritte im Hinblick auf eine politische Lösung des Transnistrien-Konflikts und die Wiederherstellung des freien Personenverkehrs über die Verwaltungsgrenze der transnistrischen Region sollten die in Bezug auf Anhang I des Beschlusses 2010/573/GASP geltenden restriktiven Maßnahmen aufgehoben werden. |
(3) |
Die in Bezug auf Anhang II des Beschlusses 2010/573/GASP geltenden restriktiven Maßnahmen sollten bis zum 30. September 2013 verlängert werden. Um jedoch Fortschritte im Hinblick auf die Bewältigung der noch verbleibenden Probleme in Bezug auf die Schulen, die die lateinische Schrift verwenden, zu fördern, sollten die in der Liste des Anhangs II des Beschlusses 2010/573/GASP aufgeführten Personen von der Liste gestrichen werden. |
(4) |
Der Beschluss 2010/573/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss 2010/573/GASP wird wie folgt geändert:
1. |
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
|
2. |
Artikel 2 erhält folgende Fassung: „Artikel 2 Der Rat nimmt auf Vorschlag eines Mitgliedstaats oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Änderungen der Liste im Anhang an, falls es die politischen Entwicklungen in der Republik Moldau erfordern.“ |
3. |
Artikel 4 erhält folgende Fassung: „Artikel 4 (1) Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. (2) Dieser Beschluss gilt bis zum 30. September 2013. Er wird fortlaufend überprüft. Er kann verlängert oder gegebenenfalls geändert werden, wenn der Rat der Auffassung ist, dass die mit ihm verfolgten Ziele nicht erreicht wurden.“ |
4. |
Anhang I wird gestrichen. |
5. |
Anhang II erhält die Fassung des Wortlauts im Anhang des vorliegenden Beschlusses. |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 27. September 2012.
Im Namen des Rates
Der Präsident
A. D. MAVROYIANNIS
(1) ABl. L 253 vom 28.9.2010, S. 54.
ANHANG
„ANHANG
Personen nach Artikel 1 Absatz 1
…“