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Document 32011R0249

Verordnung (EU) Nr. 249/2011 der Kommission vom 14. März 2011 zur Annahme der Spezifikationen des Ad-hoc-Moduls 2012 „Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand“ nach der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates Text von Bedeutung für den EWR

ABl. L 67 vom 15.3.2011, p. 18–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2011/249/oj

15.3.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 67/18


VERORDNUNG (EU) Nr. 249/2011 DER KOMMISSION

vom 14. März 2011

zur Annahme der Spezifikationen des Ad-hoc-Moduls 2012 „Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand“ nach der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates vom 9. März 1998 zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Es besteht Bedarf an einem umfassenden und vergleichbaren Datensatz über den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand, damit die Fortschritte bei der Erreichung der gemeinsamen Ziele der Strategie Europa 2020 und bei der Anwendung der offenen Methode der Koordinierung in den Bereichen Sozialschutz und soziale Eingliederung überwacht werden können. Bei beiden Prozessen wird der Förderung des aktiven Alterns und der Verlängerung des Berufslebens Priorität eingeräumt, insbesondere im Rahmen der integrierten Leitlinie 7 der Strategie Europa 2020 („Erhöhung der Beschäftigungsquote und Abbau der strukturellen Arbeitslosigkeit“) und des Ziels angemessener und nachhaltiger Renten, das der Europäische Rat im März 2006 auf der Grundlage der Mitteilung der Kommission „Zusammenarbeiten, zusammen mehr erreichen: ein neuer Rahmen für die offene Koordinierung der Sozialschutzpolitik und der Eingliederungspolitik in der Europäischen Union“ angenommen hat.

(2)

Die Durchführung der europäischen Beschäftigungsstrategie wird durch den Beschluss Nr. 1672/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über ein Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität — Progress (2) unterstützt. Dieses Programm dient der finanziellen Förderung der Verwirklichung der Ziele der Europäischen Union in den Bereichen Beschäftigung und soziale Angelegenheiten im Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013. Für den Rentenbereich ermöglicht das Programm politische Analysen, statistische Informationen und Empfehlungen.

(3)

Die Verordnung (EG) Nr. 365/2008 der Kommission vom 23. April 2008 zur Annahme des die Jahre 2010, 2011 und 2012 umfassenden Programms von Ad-hoc-Modulen für die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates (3) enthält ein Ad-hoc-Modul über den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Die Liste der Variablen für dieses Modul sollte erstellt werden.

(4)

Hinsichtlich der Berichterstattung über die Qualität sollte auf Artikel 12 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) und hinsichtlich des Aufbaus der Berichte sollte auf die Empfehlung 2009/498/EG der Kommission (5) Bezug genommen werden.

(5)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die detaillierte Liste der Variablen für das Ad-hoc-Modul 2012 über den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand, durch das die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte ergänzt werden soll, ist im Anhang enthalten.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 14. März 2011

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO


(1)  ABl. L 77 vom 14.3.1998, S. 3.

(2)  ABl. L 315 vom 15.11.2006, S. 1.

(3)  ABl. L 112 vom 24.4.2008, S. 22.

(4)  ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164.

(5)  ABl. L 168 vom 30.6.2009, S. 50.


ANHANG

ARBEITSKRÄFTEERHEBUNG

Spezifikationen des Ad-hoc-Moduls 2012 „Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand“

1.

Betroffene Mitgliedstaaten und Regionen: alle.

2.

Die Variablen werden wie folgt codiert:

(Die Codes für die Variablen der Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Spalte „Filter“ beziehen sich auf Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 377/2008 der Kommission vom 25. April 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft im Hinblick auf die ab 2009 für die Datenübermittlung zu verwendende Codierung, die Verwendung einer Teilstichprobe für die Datenerhebung zu Strukturvariablen und die Definition der Referenzquartale (1).)

Bezeichnung

Spalte

Code

Beschreibung

Filter

PENSION

197

 

Die Person ist Rentenempfänger.

Alle im Alter von 50-69 und (WSTATOR = 1, 2 oder (WSTATOR = 3, 5 und (YEARPR-YEARBIR) > 49))

1

Ja

2

Nein

9

Entfällt (nicht im Filter enthalten).

Leer

Keine Antwort/weiß nicht.

PENSTYPE

198-205

 

Art der Rente(n)

PENSION = 1

PENSTYP1

1: Ja; 0: Nein

Altersrente. Gesetzliches System

PENSTYP2

1: Ja; 0: Nein

Altersrente. Betriebliches System

PENSTYP3

1: Ja; 0: Nein

Altersrente. Private Altersvorsorge

PENSTYP4

1: Ja; 0: Nein

Altersrente. Unbekanntes System

PENSTYP5

1: Ja; 0: Nein

Arbeitslosenrente

PENSTYP6

1: Ja; 0: Nein

Invaliditätsrente

PENSTYP7

1: Ja; 0: Nein

Hinterbliebenenrente

PENSTYP8

1: Ja; 0: Nein

Andere Rente(n) bzw. unbekannte Art der Rente

99999999

Entfällt (nicht im Filter enthalten).

EARLYRET

206

 

Vorruhestand

PENSTYP1 = 1 oder PENSTYP2 = 1 oder PENSTYP3 = 1 oder PENSTYP4 = 1

1

Ja

2

Nein

9

Entfällt (nicht im Filter enthalten).

Leer

Keine Antwort/weiß nicht.

AGEPENS

207-208

 

Alter bei erstmaligem Bezug einer Altersrente

PENSTYP1 = 1 oder PENSTYP2 = 1 oder PENSTYP3 = 1 oder PENSTYP4 = 1

 

2-stellig

99

Entfällt (nicht im Filter enthalten).

Leer

Keine Antwort/weiß nicht.

REASNOT

209

 

Hauptgrund für das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben

WSTATOR = 3, 5 und SEEKWORK = 3 und PENSION = 1

1

Günstige finanzielle Regelungen bei Einstellung der Erwerbstätigkeit

2

Arbeitsplatz verloren bzw. keinen gefunden

3

Erreichen des höchsten Ruhestandsalters

4

Erreichen des Rentenanspruchs

5

Sonstige berufliche Gründe

6

Eigener Gesundheitszustand oder eigene Behinderung

7

Familien- oder fürsorgebezogene Gründe

8

Sonstiges

9

Entfällt (nicht im Filter enthalten).

Leer

Keine Antwort/weiß nicht.

WORKLONG

210

 

Wunsch nach längerer Erwerbstätigkeit

WSTATOR = 3, 5 und SEEKWORK = 3 und PENSION = 1

1

Ja

2

Nein

9

Entfällt (nicht im Filter enthalten).

Leer

Keine Antwort/weiß nicht.

REDUCHRS

211

 

Verkürzung der Arbeitszeit zur Vorbereitung auf den vollen Ruhestand

(WSTATOR = 1, 2 und 55-69 Jahre) oder (WSTATOR = 3, 5 und SEEKWORK = 3 und PENSION = 1)

1

Ja, vor erstmaligem Bezug der Altersrente

2

Ja, seit oder nach erstmaligem Bezug der Altersrente

3

Nein

9

Entfällt (nicht im Filter enthalten).

Leer

Keine Antwort/weiß nicht.

STAYWORK

212

 

Hauptgrund für den Verbleib im Erwerbsleben

WSTATOR = 1, 2 und PENSION = 1

1

Aufbau oder Erhöhung späterer Altersruhegeldansprüche

2

Erzielung eines ausreichenden persönlichen/Haushaltseinkommens

3

Kombination aus 1 und 2

4

Nichtfinanzielle Gründe, z.B. Arbeitszufriedenheit

9

Entfällt (nicht im Filter enthalten).

Leer

Keine Antwort/weiß nicht.

PLANSTOP

213

 

Einstellung der Erwerbstätigkeit geplant

WSTATOR = 1, 2 und PENSION = 1

1

In spätestens 1 Jahr

2

In über 1 Jahr und spätestens 3 Jahren

3

In über 3 und spätestens 5 Jahren

4

In über 5 und spätestens 10 Jahren

5

In über 10 Jahren

9

Entfällt (nicht im Filter enthalten).

Leer

Keine Antwort/weiß nicht.

BUILDPEN

214-217

 

Bislang erworbene Rentenansprüche

PENSION = 2, leer oder (PENSTYP1 bis PENSTYP4 = 0)

BUILDPEN1

1: Ja; 0: Nein

Altersrente. Gesetzliches System

BUILDPEN2

1: Ja; 0: Nein

Altersrente. Betriebliches System

BUILDPEN3

1: Ja; 0: Nein

Altersrente. Private Altersvorsorge

BUILDPEN4

1: Ja; 0: Nein

Altersrente. Unbekanntes System

9999

Entfällt (nicht im Filter enthalten).

CONTWORK

218

 

Absicht, nach Bezug der Altersrente weiter zu arbeiten/nach Arbeit zu suchen

(WSTATOR = 1, 2 oder (WSTATOR = 3, 5 und SEEKWORK = 1, 2, 4)) und BUILDPEN ≠ 0000, 9999 und PENSION = 2, leer

1

Ja, aus finanziellen Gründen

2

Ja, aus anderen Gründen

3

Nein, Beendigung sofort nach Bezug der Altersrente

4

Nein, Beendigung vor Bezug der Altersrente

9

Entfällt (nicht im Filter enthalten).

Leer

Keine Antwort/weiß nicht.

219-224

 

Gewichtungsfaktor für das Ad-hoc-Modul 2012 (fakultativ)

Alle im Alter von 50-69 und (WSTATOR = 1, 2 oder (WSTATOR = 3, 5 und (YEARPR-YEARBIR) > 49))

0000-9999

Spalten 219-222 enthalten ganze Zahlen.

00-99

Spalten 223-224 enthalten Dezimalstellen.


(1)  ABl. L 114 vom 26.4.2008, S. 57.


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