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Document 32011D0332

Beschluss 2011/332/GASP des Rates vom 7. Juni 2011 zur Änderung des Beschlusses 2011/137/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

ABl. L 149 vom 8.6.2011, p. 10–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document In force: This act has been changed. Current consolidated version: 07/06/2011

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2011/332/oj

8.6.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 149/10


BESCHLUSS 2011/332/GASP DES RATES

vom 7. Juni 2011

zur Änderung des Beschlusses 2011/137/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 28. Februar 2011 den Beschluss 2011/137/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen (1) erlassen.

(2)

Der Beschluss 2011/137/GASP sollte geändert werden, um Sonderregelungen für restriktive Maßnahmen, die für Hafenbehörden gelten, Rechnung zu tragen.

(3)

Angesichts der sehr ernsten Lage in Libyen sollten weitere Organisationen in die in Anhang IV des Beschlusses 2011/137/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

In Artikel 6 des Beschlusses 2011/137/GASP wird folgender Absatz hinzugefügt:

„(2a)   Das Verbot, Personen oder Organisationen nach Absatz 1 Buchstabe b Gelder, finanzielle Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen, steht, insoweit es für Hafenbehörden gilt, bis zum 15. Juli 2011 der Ausführung von vor dem Inkrafttreten dieses Beschlusses geschlossenen Verträgen nicht entgegen, mit Ausnahme der Verträge, die Erdöl, Erdgas und Raffinerieerzeugnisse betreffen.“

Artikel 2

Die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Organisationen werden der Liste in Anhang IV des Beschlusses 2011/137/GASP hinzugefügt.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 7. Juni 2011.

Im Namen des Rates

Der Präsident

MARTONYI J.


(1)  ABl. L 58 vom 3.3.2011, S. 53.


ANHANG

Organisationen nach Artikel 2

 

Name

Angaben zur Identifizierung

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

1.

Hafenbehörde von Tripolis

Hafenbehörde: Socialist Ports Company (Betrieb des Hafens von Tripolis)

Tel.: +218 21 43946

Unter der Kontrolle des Gaddafi-Regimes

7.06.2011

2.

Hafenbehörde von Al Khoms

Hafenbehörde: Socialist Ports Company (Betrieb des Hafens von Al Khoms)

Tel.: +218 21 43946

Unter der Kontrolle des Gaddafi-Regimes

7.06.2011

3.

Hafenbehörde von Brega

 

Unter der Kontrolle des Gaddafi-Regimes

7.06.2011

4.

Hafenbehörde von Ras Lanuf

Hafenbehörde: Veba Oil Operations BV

Anschrift: Postfach 690

Tripolis, Libyen

Tel.: +218 21 333 0081

Unter der Kontrolle des Gaddafi-Regimes

7.06.2011

5.

Hafenbehörde von Zawia

 

Unter der Kontrolle des Gaddafi-Regimes

7.06.2011

6.

Hafenbehörde von Zuwara

Hafenbehörde: Hafenbehörde von Zuwara

Postfach 648

Hafenangelegenheiten und Seeverkehr

Tripolis,

Libyen

Tel.: +218 25 25305

Unter der Kontrolle des Gaddafi-Regimes

7.06.2011


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