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Document 32011D0169

Beschluss 2011/169/GASP des Rates vom 21. März 2011 zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea

ABl. L 76 vom 22.3.2011, p. 59–60 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2011/169/oj

22.3.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 76/59


BESCHLUSS 2011/169/GASP DES RATES

vom 21. März 2011

zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 27. Oktober 2009 als Reaktion auf das gewaltsame Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen politische Demonstranten am 28. September 2009 in Conakry den Gemeinsamen Standpunkt 2009/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea angenommen (1).

(2)

Am 25. Oktober 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/638/GASP (2) zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Oktober 2011 und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2009/788/GASP angenommen.

(3)

Der Beschluss 2010/638/GASP sollte in Anbetracht der politischen Situation und des Berichts der Internationalen Untersuchungskommission mit dem Auftrag, die Tatsachen und Umstände der Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea zu ermitteln, geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss 2010/638/GASP wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 3 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1)   Die Mitgliedstaaten treffen die Maßnahmen, die erforderlich sind, um den im Anhang aufgeführten Personen, die nach den Feststellungen der Internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea tragen, und den mit ihnen in Verbindung stehenden Personen die Einreise in oder die Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet zu verweigern.“

2.

Artikel 4 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1)   Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum der im Anhang aufgeführten Personen, die nach den Feststellungen der Internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea tragen, und mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, werden eingefroren.“

3.

Der Anhang des Beschlusses 2010/638/GASP wird durch den Anhang dieses Beschlusses ersetzt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 21. März 2011.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. ASHTON


(1)  ABl. L 281 vom 28.10.2009, S. 7.

(2)  ABl. L 280 vom 26.10.2010, S. 10.


ANHANG

„ANHANG

Liste der Personen nach den Artikeln 3 und 4

 

Name

(und ggf. Aliasname)

Angaben zur Identität

(Geburtsdatum und -ort, Reisepass-Nr./Personalausweis-Nr., usw.)

Begründung

1.

Hauptmann Moussa Dadis CAMARA

Geburtsdatum: 1.1.1964 oder 29.12.1968

Pass: R0001318

Person, die laut der internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea trägt

2.

Major Moussa Tiégboro CAMARA

Geburtsdatum: 1.1.1968

Pass: 7190

Person, die laut der internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea trägt

3.

Oberst Dr. Abdoulaye Chérif DIABY

Geburtsdatum: 26.2.1957

Pass: 13683

Person, die laut der internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea trägt

4.

Oberleutnant Aboubacar Chérif (alias Toumba) DIAKITÉ

 

Person, die laut der internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea trägt

5.

Oberleutnant Jean-Claude PIVI (alias Coplan)

Geburtsdatum: 1.1.1960

Person, die laut der internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea trägt“


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