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Document 32011D0091

2011/91/EU: Beschluss der Kommission vom 10. Februar 2011 über die Zulassung eines Laboratoriums in der Republik Korea für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 656) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. L 37 vom 11.2.2011, p. 18–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2011/91(1)/oj

11.2.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 37/18


BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 10. Februar 2011

über die Zulassung eines Laboratoriums in der Republik Korea für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 656)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2011/91/EU)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Entscheidung 2000/258/EG des Rates vom 20. März 2000 zur Bestimmung eines spezifischen Instituts, das für die Aufstellung der Kriterien für die Normung der serologischen Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen verantwortlich ist (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Entscheidung 2000/258/EG wurde das Laboratorium der Agence nationale de sécurité sanitaire de l’alimentation, de l’environnement et du travail (ANSES) in Nancy (früher Agence française de sécurité sanitaire des aliments, AFSSA) als spezifisches Institut bestimmt, das für die Aufstellung der Kriterien für die Normung der serologischen Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit der Tollwutimpfstoffe verantwortlich ist. In der genannten Entscheidung sind auch die Aufgaben des Laboratoriums aufgeführt.

(2)

Dem ANSES Nancy obliegt es insbesondere, die Laboratorien in den Mitgliedstaaten und in Drittländern im Hinblick auf die Entscheidung zu bewerten, ob ihnen eine Zulassung für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen erteilt werden soll.

(3)

Die zuständige Behörde Südkoreas hat die Zulassung eines Laboratoriums in diesem Drittland für die Durchführung dieser serologischen Tests beantragt.

(4)

Das ANSES Nancy hat dieses Laboratorium geprüft und der Kommission am 6. September 2010 einen positiven Bericht über diese Prüfung vorgelegt.

(5)

Dieses Laboratorium sollte daher eine Zulassung für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen bei Hunden, Katzen und Frettchen erhalten.

(6)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das nachstehende Laboratorium erhält gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Entscheidung 2000/258/EG eine Zulassung für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen bei Hunden, Katzen und Frettchen:

Komipharm International Co. Ltd

1236-6 Jeoungwang-dong

420-450 Siheung-si, Gyeonggi-do

Südkorea

Artikel 2

Dieser Beschluss gilt ab dem 1. März 2011.

Artikel 3

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 10. Februar 2011

Für die Kommission

John DALLI

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 79 vom 30.3.2000, S. 40.


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